Bereit für das Jahr 2014? Unternehmenssteuerreform III Rechnungslegungsrecht 30-Tage Fristen
|
|
- Liese Lorentz
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Bereit für das Jahr 2014? Unternehmenssteuerreform III Rechnungslegungsrecht 30-Tage Fristen Hartwig Hoffmann
2 Unternehmenssteuerreform III
3 Agenda Steuern Unternehmenssteuerreform III Zeitplan 3 Senkung der Gewinnsteuersätze in den Kantonen Ersatzmassnahmen 4 7 2
4 Unternehmenssteuerreform III Zeitplan 7. Mai 2013: Zwischenbericht der Projektorganisation Massnahmen zur Stärkung der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit (Unternehmenssteuerreform III) 16./17. Mai 2013 Unterstützung des Berichts durch die Finanzdirektorenkonferenz 18. Juni 31. August 2013: Diskussion, Konsultation kantonaler Steuerbehörden und gesamtschweizerische Wirtschaftsdachverbände 20./21. Juni 2013: Unterstützung des Berichts durch die Konferenz der Kantonsregierungen 30. Oktober 2013: Bundesrat nimmt Konsultationsbericht zur Kenntnis Dezember 2013: Schlussbericht wird erwartet, BR entscheidet über das weitere Vorgehen Sommer 2014: Erwartete Botschaft des Bundesrat z.hd. der eidgenössischen Räte mit anschliessender Behandlung im Parlament Umsetzung über 5-7 Jahre 3
5 Senkung der Gewinnsteuersätze in den Kantonen
6 Unternehmenssteuerreform III Senkung der Gewinnsteuersätze in den Kantonen Die Kantone können frei über ihre Gewinnsteuertarife bestimmen resp. diese senken, um wettbewerbsfähig zu bleiben Dies geschieht somit auch unabhängig von allfälligen Ersatzmassnahmen gem. DBG oder StHG Einfluss auf die finanzielle Situation der Kantone und Gemeinden Kompensation der Einbussen auf kantonaler Ebene durch Erhöhung des Anteils der Kantone an der direkten Bundessteuer? 5
7 Unternehmenssteuerreform III Geschätzte jährliche Gewinnsteuereinnahmen nach Steuerstatus in Mio. CHF % % Gemischte Gesellschaften Domizil- Gesellschaften % 29.2% 55.13% 12.22% 15.95% 27.55% 17.18% 43.02% 8.73% 16.98% 34.48% 3.64% 5.88% 1.66% 2.16% 2.51% 0.77% BS GE VD ZG ZH TI NE LU SH BL SG SZ FR BE GR AG SO TG VS AI 17.86% Holding- Gesellschaften Ordentlich besteuerte Gesellschaften Geschätzte jährliche Gewinnsteuereinnahmen der Kantone und ihrer Gemeinden nach Steuerstatus inkl. Kantonsanteil DBSt juristische Personen, Durchschnitt , Anzahl Prozent für Gemischte-, Domizil-und Holdinggesellschaften kumuliert Quelle: Eidgenössisches Finanzdepartement: Massnahmen zur Stärkung der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit 6
8 Ersatzmassnahmen
9 Unternehmenssteuerreform III Kriterien für die Ersatzmassnahmen Im Hinblick auf die internationale Akzeptanz haben die Ersatzmassnahmen folgende Kriterien zu erfüllen. Sie beinhalten kein ring-fencing, d.h. keine bevorzugte Besteuerung aufgrund der Herkunft der Einkünfte; Sie führen nicht zu einer doppelten internationalen Nicht-Besteuerung; und Sie sind steuersystematisch begründbar oder mit einer Massnahme vergleichbar, die in mindestens einem EU-Mitgliedstaat Anwendung findet. Die Schweiz braucht innovative Lösungen, um diesen Standards gerecht zu werden, attraktiv zu bleiben UND ihren Finanzhaushalt dennoch im Griff zu haben. 8
10 Unternehmenssteuerreform III Ersatzmassnahmen (1/4) Innovationsboxen Teilfreistellung von Lizenzeinnahmen im Bereich Forschung und Entwicklung ( Output -Förderung) Grosszügiger Abzug für Forschungs- und Entwicklungsaufwand ( Input -Förderung) Bisher in der Schweiz nur im Kanton Nidwalden und im Kanton Jura Im Ausland auch bereits verbreitet: GB, Irland, Frankreich, Spanien, Luxemburg, Belgien, Niederlande 9
11 Unternehmenssteuerreform III Ersatzmassnahmen (2/4) Förderung von Finanzierungsneutralität (1/2) Einführung einer Eigenkapitalverzinsung ( Notional Interest Deduction ) Kein Zins auf Eigenkapital juristischer Personen Idee: Schaffung von fiktiven Zinsen auf Eigenkapital geschäftsmässig begründeter Aufwand / Reduktion des steuerbaren Gewinns Beseitigung der steuerlichen Privilegierung des Fremdkapitals Idee aus Belgien und wird auch in anderen EU-Staaten angewendet Auf gesamtem Eigenkapital, auf neu geschaffenem Eigenkapital, auf Nominalkapital und Kapitaleinlagereserven oder auf Sicherheitseigenkapital Branchenunabhängige Förderung Zusätzlicher Vorteil von Notional Interest Deduction : Anreiz, Eigenkapital zu schaffen. 10
12 Unternehmenssteuerreform III Ersatzmassnahmen (3/4) Modifizierte Anwendung des Massgeblichkeitsprinzips Einbringung eines Wirtschaftsgutes unter dessen Verkehrswert: Praxis besagt, dass verdeckte Kapitaleinlagen innert einem Jahr buchmässig realisiert werden müssen steuerbarer Aufwertungsgewinn Reform: Steuerliche Privilegierung durch Nichtberücksichtigung dieses Aufwertungsgewinns Verdeckte Kapitaleinlagen bei nicht aktivierbaren Leistungen: Die Praxis lässt die erfolgsneutrale Aufdeckung des Zuschusses i.d.r. gar nicht zu Steuerliche Privilegierung durch steuerfreie Aufwertung im Gewinn 11
13 Unternehmenssteuerreform III Ersatzmassnahmen (4/4) Übrige Massnahmen zur Stärkung des Steuerstandorts Schweiz Anpassung bei der Kapitalsteuer (z.b. vollständige Abschaffung) Abschaffung der Verrechnungssteuer auf Konzernfinanzierungsaktionen Anpassung der pauschalen Steueranrechnung Verbesserungen bei der Verlustverrechnung Einführung der Zahlstellensteuer Einführung des Prinzips der dynamischen Rechtsfortentwicklung Anpassungen/Verbesserungen beim Beteiligungsabzug Abschaffung der Emissionsabgabe Einführung einer Tonnage Tax 12
14 Steuerliche Auswirkungen des neuen Rechnungslegungsrechts
15 Agenda Steuern Das neue Rechnungslegungsrecht Prinzipien 15 Einzel- vs. Gruppenbewertung Eigene Aktien
16 Neues Rechnungslegungsrecht Prinzipien Steuerneutralität des neuen Rechnungslegungsrechts Massgeblichkeitsprinzip Vorsichtsprinzip Delkredere, Warendrittel und Einmalabschreibung Einzel- oder Gruppenbewertung für Steuerwecke? Verlust auf eigenen Aktien steuerlich abziehbar? 15
17 Einzel-/Gruppenbewertung
18 Neues Rechnungslegungsrecht Einzel- vs. Gruppenbewertung Aktiven und Verbindlichkeiten sind in der Regel einzeln zu bewerten. Gesamtbewertung Einzelbewertung Bet 1 Bet 2 Bet 1 Bet 1 Bet 2 Bet 1 Bet 2 Bet 3 Hist. Wert Bet 3 Bet 2 Bet 3 Bet 3 Abschreibung Bisher Einzelbewertung galt für Steuerzwecke grds. schon bisher Aufgrund des Massgeblichkeitsprinzips wurde Gesamtbewertung jedoch akzeptiert Künftig Massgeblichkeitsprinzip gilt auch weiterhin Da handelsrechtlich die Einzelbewertung zum Regelfall wird, sind zukünftig vermehrt Beteiligungsabschreibungen zu erwarten 17
19 Neues Rechnungslegungsrecht Steuerfolgen Die X HOLDING AG hält die Beteiligungen A und B. Sie hat für die Beteiligungen bisher das Konzept der Gesamtbewertung angewendet. Bei einer Einzelbewertung müsste die Beteiligungen A um 100 abgeschrieben werden. Die Beteiligung B zahlt jährlich eine Dividende von 50. Gesetzliche Grundlage DBG 62 IV / entsprechende kantonale Bestimmungen Wertberichtigungen und Abschreibungen auf den Gestehungskosten von Beteiligungen [von mindestens 10%] werden dem steuerbaren Gewinn zugerechnet, soweit sie nicht mehr begründet sind. SSK: Für Beteiligungen (und Liegenschaften) gilt neu die Einzelbewertung Erfolgsrechnung X Holding (t0) Erfolgsrechnung X Holding (t+8) Dividende B 50 Dividende B 50./. Wertberichtigung Beteiligung A -100 Werterholung Beteilgung A 100 Reingewinn -50 Reingewinn 150 Verlustvorträge -50 Verlustvorträge 0 Beteiligungsabzug Dividende -50 Grds. steuerfreie Dividendenerträge werden Steuerbarer Gewinn 100 mit Verlustvorträgen verrechnet Steuerliche Aufrechnung unabhängig von Verbuchung Verjährung nach 7 Jahren 18
20 Eigene Aktien
21 Neues Rechnungslegungsrecht Eigene Aktien Werden nicht mehr als Aktivum erfasst. Zwecks Ausgleich der Bilanz muss im Eigenkapital ein Minusposten in derselben Höhe ausgewiesen werden. Die X HOLDING AG hat eigene Beteiligungsrechte im Wert von 100 am Kapitalmarkt zurückgekauft X Holding (bisher) X Holding (neu) Beteiligung A Fredmkapital Beteiligung A Fredmkapital Beteiligung B 1, Aktienkapital Beteiligung B 1, Aktienkapital Eigene Aktien KER* 300 KER* 100 KER* für eigene Aktien -100 KER* Rückkauf 600 Freie Reserven 600 Freie Reserven 1,600 1,600 1,500 1,500 * KER = Kapitaleinlagereserven Verrechnungssteuerfolgen: unveränderte Praxis zur Teilliquidation Rückkauf zur Tilgung Rückkauf > 10%* (gesetzliches Maximum) Rückkauf < 10%*: 6-Jahres-Frist Fristenstillstand bei Anleihen und Mitarbeiterbeteiligungen *20% bei vinkulierten Beteiligungsrechten / <10% x < 20%: 2-Jahres-Frist Verbuchung über Kapitaleinlagereserven / GV Beschluss 20
22 Neues Rechnungslegungsrecht Steuerfolgen im Geschäftsjahr t+4 veräussert die X HOLDING AG die eigenen Aktien (Kaufpreis 100) zum Marktpreis von 80 X Holding (bisher) X Holding (neu) Beteiligung A Fredmkapital Beteiligung A Fredmkapital Beteiligung B 1, Aktienkapital Beteiligung B 1, Aktienkapital Eigene Aktien KER Cash KER Cash 80 - KER für eigene Aktien - KER Rückkauf 600 Freie Reserven 600 Freie Reserven -20 Verlust -20 Freie Reserven 1,580 1,580 1,580 1,580 Erfolgsrechnung (bisher) Verlust Verkauf Jahresverlust eigene Akttien Massgeblichkeitsprinzip Gewinne und Verluste aus der Veräusserung sind steuerbar resp. abzugsfähig SSK: Sofern Kursverluste auf eigenen Kapitalanteilen handelsrechtlich verbucht wurden, gelten sie steuerrechtlich wie bisher als geschäftsmässig begründeter Aufwand. Allfällige Kursgewinne sind im Zeitpunkt der handelsrechtlichen Verbuchung steuerbar. 21
23 30-Tage-Fristen bei der Verrechnungssteuer
24 30-Tage-Fristen bei der Verrechnungssteuer Bei nicht-einhaltung ist vermehrt mit Bussen zu rechnen Verspätete Einreichung: Aberkennung des Meldeverfahrens / Verzugszinsen (5%) Auch wenn keine steuerbare Leistung vorliegt (Formular 103 / 110) Formulare 30-Tage-Frist Meldeverfahren Dividenden Schweiz Internat. Ordentliche Dividende 103 / 110 nach Fälligkeit / 823 Ausserordentliche Dividende 102 nach Fälligkeit / 823 Geldwerte Leistung 102 sofort (bei Offensichtlichkeit), ansonsten 31. Januar des Folgejahres 106 (112) 108 (112) / 823 Gratisaktien- / Naturaldiv. / Rückkauf eig. Aktien 102 nach Fälligkeit 106 (105) 108 (105) / 823 Keine steuerbare Leistung 103 / 110 zu CHF 0 30 Tage nach Genehmigung JR durch GV; spätestens 30. Juli des Folgejahres; sofern - Bilanzsumme > CHF 5m, oder - Holding, Verwaltungs- und Domizilgesellschaften, oder - DBA Beanspruchung Kapitaleinlagen Ausschüttungen/Rückzahlung Tage nach GV oder spätestens 30 Tage nach Rückzahlung Kapitalerhöhung Tage nach Genehmigung JR durch GV Ausschüttungen und Erhöhungen 170 laufende Deklaration, d.h. unterjährig bei jeder Ausschüttung Stempelabgaben Emissionsabgabe 3 nach Kapitalerhöhung Umsatzabgabe 9 quartalsweise / 31. Jan. des Folgejahres IKS / Checklisten entsprechend anpassen (Dividenden, Kapitalerhöhungen, GV-Beschlüsse, etc) 23
25 Ihr Ansprechpartner Hartwig Hoffmann Hartwig Hoffmann ist Rechtsanwalt und Eidg.Dipl. Steuerexperte. Hartwig Hoffmann Partner KPMG AG Badenerstrasse Zürich Telefon Fax Er ist seit 2001 in der Steuerabteilung der KPMG tätig und hat in dieser Zeit umfangreiche Erfahrungen im nationalen und internationalen Steuerrecht gesammelt. Er berät sowohl Schweizer Konzerne als auch Tochtergesellschaften ausländischer Gruppen in schweizerischen und grenzüberschreitenden Steuerfragen. Als Verantwortlicher für den Bereich Tax Management Services leitet er die Bereiche Tax Audit and Accouting sowie Tax Technology. In dieser Funktion ist er im Rahmen der Abschlussprüfung diverser Schweizer Konzerne für die Prüfung der Steuerpositionen verantwortlich und berät Unternehmensgruppen bei der Berechnung und Präsentation von laufenden und latenten Steuerpositionen im konsolidierten Jahresabschluss. 24
26 The information contained herein is of a general nature and is not intended to address the circumstances of any particular individual or entity. Although we endeavor to provide accurate and timely information, there can be no guarantee that such information is accurate as of the date it is received or that it will continue to be accurate in the future. No one should act on such information without appropriate professional advice after a thorough examination of the particular situation. Die hierin enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und beziehen sich daher nicht auf die Umstände einzelner Personen oder Rechtsträger. Obwohl wir uns bemühen, genaue und aktuelle Informationen zu liefern, besteht keine Gewähr dafür, dass diese die Situation zum Zeitpunkt der Herausgabe oder eine zukünftige Sachlage widerspiegeln. Die genannten Informationen sollten nicht ohne eingehende Abklärungen und eine professionelle Beratung als Entscheidungs- oder Handlungsgrundlage dienen.
Sanierung von Kapitalgesellschaften
Steuerseminar 2009 Sanierung von Kapitalgesellschaften Praxisfälle mit den steuerrechtlichen Grundsätzen Dienststelle Steuern des Kantons Luzern Josef Habermacher 24. September 2009 Vorbemerkung 2 Neues
MehrUnternehmenssteuerreform III: Anspruchsvoller Umbau des Steuersystems. Regierungsrätin Dr. Eva Herzog 16. April 2015
Kanton Basel-Stadt Unternehmenssteuerreform III: Anspruchsvoller Umbau des Steuersystems Regierungsrätin Dr. Eva Herzog 16. April 2015 Unternehmenssteuerreform III: Eckwerte des Bundesrates für die Botschaft,
MehrKapitaleinlageprinzip
Kapitaleinlageprinzip Aktuelle Entwicklungen Steuerseminar Kanton LU 13.9.2011 Kapitaleinlageprinzip Agenda Referat behandelt zwei Schwerpunkte: Politische Entwicklungen seit Einführung 1.1.2011 Beispiele
MehrCredit-Prüfung im Bundessteuerrecht
Credit-Prüfung im Bundessteuerrecht Prüfungsdatum: Prüfungsort: Hilfsmittel: Freitag, 1. Juli 2005, 1100 1300 Uhr Hauptgebäude Universität, Hörsaal Nr. 210 AULA DBG, MWStG, StG, VStG, VStV, OR (deutsche,
MehrKapitalerhöhung - Verbuchung
Kapitalerhöhung - Verbuchung Beschreibung Eine Kapitalerhöhung ist eine Erhöhung des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von en Aktien. Es gibt unterschiedliche Formen von Kapitalerhöhung.
MehrMinder-Initiative. Auf dem Weg zum neuen Aktienrecht. Therese Amstutz Fürsprecherin, LL.M. Severin Isenschmid Rechtsanwalt. www.kpmg.
Minder-Initiative Auf dem Weg zum neuen Aktienrecht Therese Amstutz Fürsprecherin, LL.M. Severin Isenschmid Rechtsanwalt www.kpmg.ch Inhalt 1. Initiativtext 2. Neuerungen Minder-Initiative nach Regelungsbereich
MehrFallstudie: Bewertung von Aktien ohne Kurswert für die Vermögenssteuer
Thema Dokumentart Fallstudie: Bewertung von Aktien ohne Kurswert für die Vermögenssteuer Übungen Theorie im Buch "Integrale Betriebswirtschaftslehre" Teil: Kapitel: D1 Finanzmanagement 4 Unternehmensbewertung
MehrEs gibt drei Untergruppen, welche abhängig vom Beschäftigungsgrad sind:
15 Anhang 1 Bewachung, Sicherheit und Werttransport Kategorie A: Mindestlöhne für Bewachung, Sicherheit und Werttransport Es gibt drei Untergruppen, welche abhängig vom Beschäftigungsgrad sind: A1 Mitarbeitende
MehrBundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für die private Sicherheitsdienstleistungsbranche
Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für die private Sicherheitsdienstleistungsbranche Änderung vom 21. April 2011 Der Schweizerische Bundesrat beschliesst:
MehrSteuerbuch, Erläuterungen zu 19 Erträge aus beweglichem Vermögen
Finanzdirektion Steuerverwaltung Steuerbuch, Erläuterungen zu 19 Erträge aus beweglichem Vermögen 19 - Stand Februar 2012 1 Inhalt 1. Erträge aus rückkaufsfähiger Kapitalversicherung (Lebensversicherung)
MehrVerkauf von Immobilienaktiengesellschaften
VOSER RECHTSANWÄLTE Rechtsanwälte Notare Steuerexperten Verkauf von Immobilienaktiengesellschaften Herbstanlass der Schweizerischen Maklerkammer SMK vom 8. November 2007 VOSER RECHTSANWÄLTE Dr. Philip
Mehrawr Übersicht Referat
Unternehmensnachfolge aus steuerlicher und rechtlicher Sicht Raphael Häring Partner AG für Wirtschaft und Recht, Bern Bern, 4. September 2015 Folie Nr. 1 Übersicht Referat 1. Share AG (Verkauf Aktien)
MehrKollektive Kapitalanlagen mit direktem Grundbesitz. Zur steuerlichen Gleichstellung eines Sonderlings im Anlagemarkt
Kollektive Kapitalanlagen mit direktem Grundbesitz Zur steuerlichen Gleichstellung eines Sonderlings im Anlagemarkt Themenüberblick A. B. C. Bedeutung der Immobilienfonds Sonderfragen zur Gewinnbesteuerung
MehrVERKAUF EINER BETEILIGUNG AN EINER KAPITALGESELL- SCHAFT ( SHARE DEAL )
VERKAUF EINER BETEILIGUNG AN EINER KAPITALGESELL- SCHAFT ( SHARE DEAL ) STEUERFREIER KAPITALGEWINN? JA, ABER! (Serie Nachfolgeplanung Teil 6) Bei Nachfolgeplanungen wird vom Verkäufer bevorzugt ein Share
MehrBundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen
Bundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen Entwurf vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 128 und 129 der Bundesverfassung 1 nach
MehrPricewaterhouseCoopers S E C A. Swiss Limited Partnership. Swiss Limited Partnership Steuerliche Auswirkungen
S E C A Swiss Limited Partnership Neuerungen durch das Kollektivanlagengesetz *connectedthinking Swiss Limited Partnership Steuerliche Auswirkungen Victor Meyer AG Birchstrasse 160 8050 Zürich 058 792
MehrTabellen mit detaillierter Berechnung zur Bestimmung der zu viel bzw. zu wenig bezahlten Prämien 1996 2013
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung Bundesamt für Gesundheit, Abteilung Versicherungsaufsicht, August 2014 Tabellen
MehrAUSGEWÄHLTE THEMEN IM UNTERNEHMENSSTEUERRECHT. Christian Lingg Fachbereichsleiter Steuern Caminada Treuhand AG Zug
AUSGEWÄHLTE THEMEN IM UNTERNEHMENSSTEUERRECHT Christian Lingg Fachbereichsleiter Steuern Caminada Treuhand AG Zug Themen Kreisschreiben Nr. 27 ESTV (17.12.09) Steuerermässigung auf Beteiligungserträgen
MehrZürcher Steuermonitor
Zürcher Steuermonitor Medienkonferenz 22. September 2015 Agenda 09.30 Begrüssung Andreas Hammer Leiter Unternehmenskommunikation, KPMG 09.35 Wie attraktiv ist der Kanton Zürich? Steuerliche Entwicklung
Mehr1. Ist A in der Schweiz nach DBG steuerpflichtig? 2. Wenn ja, welches Einkommen muss A in der Schweiz deklarieren bzw. versteuern?
Bundessteuerrecht Credit-Prüfungen Febr. 06 Lösungen Fall 1 Sachverhalt A. A hat seinen Wohnsitz in Konstanz (BRD) und ist Inhaber einer Einzelfirma in der Schweiz. B. A hat seinen Wohnsitz in der Schweiz
MehrUnternehmenssteuerreform III (USR III)
Unternehmenssteuerreform III (USR III) Erich Ettlin Partner, Leiter Steuern und Recht BDO AG, Luzern Inhaltsübersicht Hintergrund Ziele Steuerliche Massnahmen Relevante Massnahmen für KMU-Betriebe Zeitplan
MehrSteuergerechtigkeit im Wandel
Steuergerechtigkeit im Wandel Stiftung Lilienberg, 7. November 2014 Stefan Kuhn, Leiter Unternehmenssteuern KPMG Schweiz Was ist ein gerechtes Steuersystem Nach Adam Smith Gerechte Steuerlast Besteuerung
MehrMerkblatt zum Beteiligungsabzug und Holdingprivileg
Kanton Zürich Steueramt Merkblatt zum Beteiligungsabzug und Holdingprivileg Gültig ab der im Kalenderjahr 2011 endenden Steuerperiode 72, 72a, 73, 75, 79 und 82 Steuergesetz (StG) Vergleiche auch Änderung
MehrImmaterielle Wirtschaftsgüter (IP) Liechtenstein
Immaterielle Wirtschaftsgüter (IP) Liechtenstein I. Steuerregime in Liechtenstein (IP-Box) II. Immaterielle Wirtschaftgüter (IP) in Liechtenstein III. IP-Gesellschaft in Liechtenstein IV. Vorteile einer
Mehreine latente Steuerschuld zu bilden ist. d) Wie lauten die Erfolgsrechnungen? erfassenden Veränderungen an latenten Steuerschulden.
21.01 sowohl Sachanlagen in der Konzern- gemäss Konzernbilanz als auch in der Steuerbilanz in jedem Jahr 100 beträgt. Der Steuersatz./. Sachanlagen ist konstant gemäss Steuerbilanz 30% des Gewinns vor
MehrAusschüttungen aus Kapitaleinlagen: Vom Nennwert- zum Kapitaleinlageprinzip
Ausgabe 01/ Januar 2011 Sehr geehrte Damen und Herren In Ihrer Hand halten Sie das erste TaxBulletin des Jahres 2011. Dieser Newsletter soll Sie regelmässig sowohl über Aktualitäten und Neuigkeiten im
MehrRisikomanagement Gesetzlicher Rahmen 2007. SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor. Risikomanagement
SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen IBR INSTITUT FÜR BETRIEBS- UND REGIONALÖKONOMIE Thomas Votruba, Leiter MAS Risk Management, Projektleiter, Dozent
MehrKreisschreiben Nr. 31
Eidgenössische Steuerverwaltung Administration fédérale des contributions Amministrazione federale delle contribuzioni Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Stempelabgaben Division principale
MehrWir bitten um Entschuldigung für die Umtriebe und wünschen viel Spass und Erfolg beim Lernen und Lehren. Franz Carlen Franz Gianini Anton Riniker
Korrigenda zu Carlen, Gianini, Riniker; Finanzbuchhaltung 3, 12. Auflage 2012 Korrigenda Liebe Leserinnen und Leser Leider schleichen sich bei der Produktion eines Lehrmittels immer wieder kleine Fehler
MehrSenkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes
Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Was ist ein Umwandlungssatz? Die PKE führt für jede versicherte Person ein individuelles Konto. Diesem werden die Beiträge, allfällige Einlagen
MehrKapitalerhöhung - Verbuchung
Kapitalerhöhung - Verbuchung Beschreibung Eine Kapitalerhöhung ist eine Erhöhung des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von en Aktien. Es gibt unterschiedliche Formen von Kapitalerhöhung.
MehrImmobiliengesellschaft Luxemburg
Immobiliengesellschaft Luxemburg I. Begriff der Immobiliengesellschaft 1. Rechtsform 2. Gründung II. Steuerliche Aspekte 1. Besteuerung der Erträge aus Immobilienveräußerungen 2. Besteuerung von Anteilveräußerungsgewinnen
MehrMitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 334
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld AHV, Berufliche Vorsorge und Ergänzungsleistungen 10.07.2013 Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und
MehrMITARBEITERBETEILIGUNGEN AUS SICHT DER SOZIALVERSICHERUNGEN
MITARBEITERBETEILIGUNGEN AUS SICHT DER SOZIALVERSICHERUNGEN Thomas Bösch Leiter Abteilung Beiträge Ausgleichskasse / IV-Stelle Zug Gesetzliche Grundlagen AHVV Art. 7 lit. c bis Zu dem für die Berechnung
MehrUnternehmenssteuerreform III: Anspruchsvoller Umbau des Steuersystems. Regierungsrätin Dr. Eva Herzog 29. Oktober 2014
Kanton Basel-Stadt Unternehmenssteuerreform III: Anspruchsvoller Umbau des Steuersystems Regierungsrätin Dr. Eva Herzog 29. Oktober 2014 Agenda 1. Ausgangslage: Heutiges System 2. Internationale Entwicklung
MehrTAXeNEWS. Corporate Tax. Sanierung
Sanierung TAXeNEWS Corporate Tax Aufgrund der gegenwärtigen Wirtschaftslage sehen sich Gesellschaften, darunter auch Gruppengesellschaften etablierter Schweizer Konzerne, zunehmend in finanzieller Schieflage
MehrArgumentarium zur Aargauischen Volksinitiative Bezahlbare Krankenkassenprämien für alle
Argumentarium zur Aargauischen Volksinitiative Bezahlbare Krankenkassenprämien für alle Was will Initiative? Die Initiative will, dass Haushalte mehr als 10% ihres Einkommens für Krankenkassenprämien ausgeben,
MehrTAXeNEWS. Corporate Tax. Erwerb eigener Aktien Schranken, Fristen, Steuerfolgen
TAXeNEWS Corporate Tax Erwerb eigener Aktien Schranken, Fristen, Steuerfolgen In der Praxis stellen wir immer wieder fest, dass beim Erwerb eigener Aktien Unklarheiten bestehen, die zu unliebsamen Steuerfolgen
MehrDie privilegierte Besteuerung von Dividenden in der Schweiz
Die privilegierte Besteuerung von Dividenden in der Schweiz Bis vor wenigen Jahren waren Dividendenausschüttungen bei kleinen und mittleren Kapitalgesellschaften in der Schweiz eher selten. Die Gewinne
Mehr1. Vorbemerkungen. Kreisschreiben Nr. 14 vom 6. Juli 2001
Schweizerische Steuerkonferenz Kreisschreiben Nr.14 Interkantonaler Wohnsitzwechsel von quellensteuerpflichtigen Personen, die nachträglich ordentlich veranlagt werden (Art. 90 Abs. 2 DBG, Art. 34 Abs.
MehrIWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur 3. Musterklausur
3. IWW-Musterklausur zum Modul XIII Internationale Rechnungslegung IWW Studienprogramm Aufbaustudium Modul XIII: Internationale Rechnungslegung zur 3. Musterklausur 1 3. IWW-Musterklausur zum Modul XIII
MehrUSI GROUP HOLDINGS AG, ZÜRICH
USI Group Holdings AG Bleicherweg 66 CH-8002 Zürich Schweiz www.usigroupholdings.ch USI GROUP HOLDINGS AG, ZÜRICH Einladung zur ordentlichen Generalversammlung vom 15. September 2015, um 10.00 Uhr im Hotel
MehrGewerbliche KMU-Bürgschaften: Eine Finanzdienstleistung für KMU
Gewerbliche KMU-Bürgschaften: Eine Finanzdienstleistung für KMU Definition gewerbliche Bürgschaft Garantie für Bankdarlehen oder -kredit zu Gunsten eines KMU Keine Direktvergabe durch BG Mitte Finanzierung
MehrIndirekte Teilliquidation
Transponierung und Unsere Serie Was ist eigentlich... behandelt aktuelle und viel diskutierte Themen, die beim Nicht-Spezialisten eine gewisse Unsicherheit hinterlassen. Wir wollen das Thema jeweils einfach
MehrEinführung des Kapitaleinlageprinzips zum 1. Januar 2011
Einführung des Kapitaleinlageprinzips zum 1. Januar 2011 Neue steuerliche Optionen bei der Ausschüttung von Dividenden aus der Schweiz nach Deutschland Sehr geehrte Damen und Herren, in der Schweiz wurde
MehrFinanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung: Bilanz nach zwölf Jahren (Stand 1. Februar 2015)
Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung: Bilanz nach zwölf Jahren (Stand 1. Februar 2015) Insgesamt konnten in den 12 Jahren seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes 2 676 Gesuche bewilligt werden.
MehrMITARBEITERBETEILIGUNGEN AUS SICHT DER ARBEITGEBER UND BERATUNG
MITARBEITERBETEILIGUNGEN AUS SICHT DER ARBEITGEBER UND BERATUNG Raphael Lang Senior Manager, Steuerberatung, KPMG AG, Zug Michael Sterchi Partner, Head Equity Compensation, KPMG AG, Zürich Präsentation
MehrAn die Inhaber von deutschen Anteilen des Fonds Commun de Placement EasyETF S&P 500
Paris, den 8. August 2013 An die Inhaber von deutschen Anteilen des Fonds Commun de Placement EasyETF S&P 500 Sehr geehrte Damen und Herren, Sie sind Inhaber von Anteilen des Fonds Commun de Placement
MehrCredit-Prüfung im Bundessteuerrecht
(S. 1 von 6) Credit-Prüfung im Bundessteuerrecht Prüfungsdatum: Dienstag, 14. Februar 2006, 0800 1000 Uhr Prüfungsort: Hauptgebäude der Universität Bern, Hochschulstrasse 4, 3012 Bern, Hörsaal Nr. 110
MehrVorname: Bitte prüfen Sie die Klausur auf Vollständigkeit und benutzen Sie für die Beantwortung der Fragen auch die Rückseiten der Klausur!
Name: Vorname: Bitte prüfen Sie die Klausur auf Vollständigkeit und benutzen Sie für die Beantwortung der Fragen auch die Rückseiten der Klausur! Viel Erfolg! Fach: Dozent: StB Dr. A. Schaffer Datum /
MehrUnternehmensverkauf die wichtigsten Steuerfallen VOSER RECHTSANWÄLTE
Unternehmensverkauf die wichtigsten Steuerfallen VOSER RECHTSNWÄLTE lic. iur. Joachim Huber Rechtsanwalt, dipl. Steuerexperte Stadtturmstrasse 19, 5401 Baden j.huber@voser.ch 1. genda und Einleitung Seite
MehrUnternehmenssteuerreform II. Urs Huser / Beat Ledermann. Einleitung. Einleitung. Partner UTA Treuhand AG Lenzburg. Urs Huser / Beat Ledermann
Unternehmenssteuerreform II Urs Huser / Beat Ledermann Partner UTA Treuhand AG Lenzburg 1 Einleitung 2 Einleitung 3 1 Unternehmenssteuerreform II Übersicht Unternehmenssteuerreform II Seit 01.01.2009 geltende
MehrVERSICHERUNG. BASIS INFO Plus // Standard // Minimum
SICHERN VERSICHERN VERSICHERUNG BASIS INFO Plus // Standard // Minimum Sichere Sache Erfahrung zahlt sich aus. Seit 1884 bietet die NSV ihren Kunden den bestmöglichen Versicherungsschutz zu kostengünstigen
MehrAktie als Beteiligungs- und Finanzierungsinstrument bei der AG
Aktie als Beteiligungs- und Finanzierungsinstrument bei der AG Inhaltsverzeichnis Beteiligungsfinanzierung bei der AG - Allgemeines - Aktien - Wertpapierbörsen - Aktienarten - Kapitalerhöhung in Form der
MehrZusammenarbeit bei der SIK im Bereich OSS
Zusammenarbeit bei der SIK im Bereich OSS Programm SIK im Kürze Oberstes Ziel Akteure Einfache Portale als Werkzeuge des Informationsaustausches Intranet: www.sik.admin.ch (1996) Internet: www.sik.ch (2005)
Mehr. Anspruchsvolle, aber nötige Unternehmenssteuerreform III
. Anspruchsvolle, aber nötige Unternehmenssteuerreform III Handelskammer bei der Basel, Lunchveranstaltung, 31. Januar 2014 Dr. Frank Marty, Mitglied der Geschäftsleitung, Leiter Finanzen & Steuern economiesuisse
MehrAuslandsimmobilienfonds versus Deutsche Immobilienfonds
Auslandsimmobilienfonds versus Deutsche Immobilienfonds Dipl.-Kfm. Hans-Georg Acker H.F.S. HYPO-Fondsbeteiligungen für Sachwerte GmbH Funds & Finance 2006 1 Wirtschaftliche Entwicklung der H.F.S. Platziertes
MehrEquity A Beteiligungs GmbH. Salzburg J A H R E S A B S C H L U S S
J A H R E S A B S C H L U S S zum 31. Dezember 2012 Wirtschaftsprüfungs- und Treuhand - GmbH Steuerberatungsgesellschaft 5020, Kleßheimer Allee 47 Inhaltsverzeichnis Bilanz zum 31. Dezember 2012... 1 Gewinn-
MehrConvertible Bonds as an Instrument of Employee Participation: Initial- versus Final Taxation of the Monetary Profit
Convertible Bonds as an Instrument of Employee Participation: Initial- versus Final Taxation of the Monetary Profit 3. Jahreskonferenz Risk Governance Siegen, 15.10.2015 Lehrstuhl für Betriebswirtschaftliche
MehrWertschriften sind eine von möglichen Finanzanlagen. Die vier möglichen Finanzanlagen sind:
Seite 134 / 142 1 Begriffe Wertpapiere Wertschriften Effekten Nach OR 956 gilt jede Urkunde, mit der ein Recht verknüpft ist, dass ohne die Urkunde weder geltend gemacht noch auf andere übertragen werden
MehrAnlage gemäß 108 11 Satz 2 GO NW
537 Anlage gemäß 108 11 Satz 2 GO NW Jeweiliger letzter Jahresabschluß, Lagebericht u,nd' und Bericht über die.' Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung der Bad-GmbH-Kürten und der Erschließungsgesellschaft
MehrHolding in Liechtenstein
I. Begriff der Holding II. Holdinggesellschaft in Liechtenstein III. Formen von Holdinggesellschaften 1. Operative Holding bzw. Stammhauskonzern 2. Management-Holding bzw. Strategie-Holding 3. Finanzholding
MehrUmrechnungsdifferenz 2008-10 - 10. Endbestand 31. Dezember 2008 500 140 850-30 1,460
IAS 21 Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse Lösungen Aufgabe Aufgabe 1: Rechnungslegungsgrundsatz Fremdwährungsumrechnung Die Konzernrechnung wird in Schweizer Franken (CHF) dargestellt. Sämtliche
MehrBesteuerung der Erträgnisse des Geschäftsjahres 2010/2011 30. September 2011 LBLux Fonds T.OP Zins TL LU0226340627
Besteuerung der Erträgnisse des Geschäftsjahres 2010/2011 30. September 2011 LBLux Fonds T.OP Zins TL LU0226340627 für die in der Bundesrepublik Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Anteilinhaber
MehrInformation über die Änderungen bei der Pensionskasse des Kantons Glarus ab 1. Januar 2015. Alfred Schindler Leiter Geschäftsstelle PKGL
Information über die Änderungen bei der Pensionskasse des Kantons Glarus ab 1. Januar 2015 Alfred Schindler Leiter Geschäftsstelle PKGL Änderungen bei der Organisation der Pensionskasse Umorganisation
MehrKorrigenda «Rechnungswesen umfassend repetiert»
Korrigenda «Rechnungswesen umfassend repetiert» 4. Auflage 2014 Theorie & Aufgaben ISBN: 978-3-85612-233-1 Seite Aufgabe 83 Theorie Zinserträge auf Obligationen und Dividendenerträge auf Aktien werden
MehrSparkasse. Zins-Hamster-Anleihe IV. Sichern Sie sich jetzt die LBBW Zins- Hamster-Anleihe IV
Sparkasse Zins-Hamster-Anleihe IV. Sichern Sie sich jetzt die LBBW Zins- Hamster-Anleihe IV Jeden Tag Zinsen hamstern. Das Profil. Sie suchen ein Investment, das der momentanen Marktsituation angepasst
MehrSkript zum Online-Seminar Verlustabzugsbeschränkung nach 8c KStG
Skript zum Online-Seminar Verlustabzugsbeschränkung nach 8c KStG In Kooperation mit ; Entwurf eines neuen BMF-Schreibens zu 8c KStG 1. Rechtsgrundlagen Wortlaut 8c Abs. 1 KStG: 1 Werden innerhalb von fünf
MehrUmstellung der Rechnungslegung von US-GAAP auf IFRS
Umstellung der Rechnungslegung von US-GAAP auf IFRS Januar 2008 1 IFRS: Zusammenfassung für GJ 2007 Keine wesentlichen Unterschiede der Finanzkennzahlen EBIT Verbesserung von 3 Millionen EUR: Höhere Rückstellungsbildung
MehrSteuerrechtliche Fragen bei der Umstellung
Steuerrechtliche Fragen bei der Umstellung Clement Urs dipl. Steuerexperte, dipl. Wirtschaftsprüfer Partner REVISCON Schweiz AG, Bülach Inhaltsübersicht 1 Steuerliche Aspekte des rev. RL-Rechts: Wichtige
MehrNEUES RECHNUNGSLEGUNGSRECHT ART. 2 ABS. 4 DER ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN Auswirkungen auf die Darstellung der Jahresrechnung im Zeitpunkt der Erstanwendung
R ECH N U NGSWESE N S I LVA N LO S E R S U S A N N E H A A S NEUES RECHNUNGSLEGUNGSRECHT ART. 2 ABS. 4 DER ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN Auswirkungen auf die Darstellung der Jahresrechnung im Zeitpunkt der Erstanwendung
MehrUnternehmenssteuerreform II per 1.1.2011. Kapitaleinlageprinzip
Steuerseminar 2010 Unternehmenssteuerreform II per 1.1.2011 Kapitaleinlageprinzip Dienststelle Steuern des Kantons Luzern Guido Furrer, Abteilung juristische Personen 16. September 2010 1 Steuerseminar
MehrBewertung der Schulden
1 Maßgebliche Regelungen des HGBs 246 Vollständigkeit Der Jahresabschluss hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge zu enthalten, soweit gesetzlich
MehrUSR lll - Sicht des Kantons Zug und des Steuerorgans von Bund und Kantonen
USR lll - Sicht des Kantons Zug und des Steuerorgans von Bund und Kantonen EY Tax Law Event, 15. Mai 2014, Casino Zug Peter Hegglin, Finanzdirektor, Regierungsrat Finanzdirektion 15. Mai 2014 2 Inhalt
MehrLuzern ist für Neugründer top Zürich verliert
Medienmitteilung Luzern ist für Neugründer top Zürich verliert Winterthur, 02. Januar 2013 Im vergangenen Jahr wurden in der Schweiz 39 369 Firmen neu in das Handelsregister eingetragen. Das sind etwas
MehrFirmengründung in Österreich. Tax l Accounting l Audit l Advisory
Tax l Accounting l Audit l Advisory Firmengründung in Österreich Bei der Errichtung einer Holdinggesellschaft sind Überlegungen in Zusammenhang mit Besteuerung von Gewinnausschüttungen und Veräußerungsgewinnen
MehrAktuelle Entwicklungen im Unternehmenssteuerrecht. lic. iur. Martin Plüss, Rechtsanwalt, dipl. Steuerexperte
Aktuelle Entwicklungen im Unternehmenssteuerrecht lic. iur. Martin Plüss, Rechtsanwalt, dipl. Steuerexperte Gliederung 1. Lohn oder Dividende 2. Unternehmensfinanzierung 2 Ausgangslage Wie kann sich der
MehrGemeinsam erfolgreich. Unser Konzernleitbild
Gemeinsam erfolgreich Unser Konzernleitbild Das Demag Cranes Konzernleitbild ist vergleichbar mit einer Unternehmensverfassung. Es setzt den Rahmen für unser Handeln nach innen wie nach außen und gilt
MehrAbschreibungen auf einen Blick
Abschreibungen auf einen Blick Berechnungen Lineare Abschreibung vom, d.h. inkl. Bezugs- und Installationskosten abzüglich Restwert (Schrottwert) ------------------------- = pro Jahr Nutzungsdauer ===>
MehrAuswertung der Bedarfsanalyse - Lehrpersonen im Fach Informatik / ICT
Auswertung der Bedarfsanalyse - Lehrpersonen im Fach Informatik / ICT Befragung der Schulleitungen der Mittelschulen in der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein Institut für Informatik Einführungstext
MehrDie steuerliche Behandlung von Fremdwährungsdifferenzen bei der konzerninternen Finanzierung
Masterarbeit Universität Zürich Institut für Banking und Finance Prof. Alexander F. Wagner, PhD Die steuerliche Behandlung von Fremdwährungsdifferenzen bei der konzerninternen Finanzierung Stefan Rüst
Mehr11 Verbindlichkeiten 371
11 Verbindlichkeiten 371 Verbindlichkeiten 11.1 Überblick Verbindlichkeiten eines Unternehmens werden in folgende Bereiche unterteilt. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Erhaltene Anzahlungen
MehrKanton Basel-Stadt Steuerliche Entlastungen für Wohngenossenschaften im Kanton Basel-Stadt
Steuerliche Entlastungen für Wohngenossenschaften im Kanton Basel-Stadt Claudio Bertini Steuerverwaltung Basel-Stadt Abteilung Juristische Personen Leiter Veranlagungsgruppe 1 Befreiung von der Handänderungssteuer
MehrDas neue Rechnungslegungsrecht
Das neue Rechnungslegungsrecht Am 23. Dezember 2011 haben die Eidgenössischen Räte das neue Rechnungslegungsrecht verabschiedet. Der Bundesrat hat dieses auf den 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt. Folgende
MehrExkurs: Neuere Rechnungslegungsvorschriften und theoretische Bilanz
Exkurs: Neuere Rechnungslegungsvorschriften und theoretische Bilanz USamerikanische Generally Accepted Accounting Principles (USGAAP) bzw. IFRS (International Financial Reporting Standards) Zweck: Bereitstellung
MehrHintergründe und Chancen der Abgeltungsteuer
Hintergründe und Chancen der Abgeltungsteuer Peter Fabry RA/ StB Partner Frankfurt, 05. August 2008 1 AGENDA 1. Überblick und bisherige Besteuerung von Erträgen aus Kapitalanlagen 2. Grundprinzipien und
MehrBundesgesetz über eine Anpassung des DBG und des StHG an die Allgemeinen Bestimmungen des StGB
Vorlage der Redaktionskommission für die Schlussabstimmung Bundesgesetz über eine Anpassung des DBG und des StHG an die Allgemeinen Bestimmungen des StGB vom 26. September 2014 Die Bundesversammlung der
MehrFinanzierung: Übungsserie IV Aussenfinanzierung
Thema Dokumentart Finanzierung: Übungsserie IV Aussenfinanzierung Übungen Theorie im Buch "Integrale Betriebswirtschaftslehre" Teil: Kapitel: D1 Finanzmanagement 2.4 Aussenfinanzierung Finanzierung: Übungsserie
MehrVielfältige Ausbildung, vielfältiges Berufsfeld
Vielfältige Ausbildung, vielfältiges Berufsfeld Anstellungssituation nach Abschluss des BSc Ernährung & Diätetik Andrea Mahlstein Leiterin Disziplin / Bachelorstudiengang Ernährung und Diätetik Berner
Mehrbonus.ch zum Thema Krankenkassenprämien 2016: mit einer durchschnittlichen Erhöhung von 6.5% bestätigt sich der Trend
bonus.ch zum Thema Krankenkassenprämien 2016: mit einer durchschnittlichen Erhöhung von 6.5% bestätigt sich der Trend Kurz vor der offiziellen Veröffentlichung der Krankenversicherungsprämien für 2016
MehrE-Rechnung für die öffentliche Verwaltung in der Schweiz
E-Rechnung E-Rechnung für die öffentliche Verwaltung in der Schweiz E-Rechnung für die öffentliche Verwaltung in der Schweiz Ein Vorhaben der E-Government-Strategie Schweiz, 3. August 03 Die E-Rechnung
MehrREKOLE Zertifizierung
HEALTHCARE REKOLE Zertifizierung Anforderungen und Tipps Michael Herzog Leiter Sektor Healthcare 1 Agenda 1. Grundlagen und Anforderungen der REKOLE Zertifizierung 2. Nutzen 3. Bisherige Erfahrungen 4.
MehrWohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge
Pensionskasse PANVICA PANVICAplus Vorsorgestiftung Wohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge Wohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge Wohneigentum ist eine
MehrVorgestellt von Hans-Dieter Stubben
Neue Lösungen in der GGf-Versorgung Vorgestellt von Hans-Dieter Stubben Geschäftsführer der Bundes-Versorgungs-Werk BVW GmbH Verbesserungen in der bav In 2007 ist eine wichtige Entscheidung für die betriebliche
MehrPwC Roundtable Events 2015 Unternehmenssteuerreform III (USTRIII)
www.pwc.ch/ustr PwC Roundtable Events 2015 Unternehmenssteuerreform III (USTRIII) Wie sich das Reformpaket auf Ihr Unternehmen auswirkt und wie Sie sich gezielt vorbereiten. Eine Veranstaltung von PwC
MehrGesetzliche Änderungen Jahresabschluss nach nrlr
Gesetzliche Änderungen Jahresabschluss nach nrlr Clement Urs dipl. Steuerexperte, dipl. Wirtschaftsprüfer Partner REVISCON Schweiz AG, Bülach Inhaltsübersicht 1. Steuerliche Aspekte des rev. RL-Rechts:
MehrFinanzwirtschaft Wertpapiere
Finanzwirtschaft Wertpapiere 1. Kauf von Dividendenpapieren Aufgabe 1: Kauf von 10 Aktien der X-AG zum Kurs von 120,00 je Stück. Die Gebühren belaufen sich auf 1,08%. a) Die Wertpapiere sollen kurzfristig
MehrWarum sind Kosten und Prämien kantonal unterschiedlich?
Warum sind Kosten und Prämien kantonal unterschiedlich? Die vom BAG angekündigten kantonalen durchschnittlichen Prämienerhöhungen von 15% bewegen sich in einer Bandbreite von 3 bis 20 Prozent Warum gibt
MehrSchriftliche Vordiplomprüfung Betriebsökonomie FH Serie C
Schriftliche Vordiplomprüfung Betriebsökonomie FH Serie C Fach: Zeit: Volkswirtschaftslehre - Teil Mikroökonomie - 60 Minuten Punkte: 34 Name, Vorname: Studiengang / evtl. Klasse: Erster Prüfungsversuch
Mehr