Fallstudie: Bewertung von Aktien ohne Kurswert für die Vermögenssteuer

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1 Thema Dokumentart Fallstudie: Bewertung von Aktien ohne Kurswert für die Vermögenssteuer Übungen Theorie im Buch "Integrale Betriebswirtschaftslehre" Teil: Kapitel: D1 Finanzmanagement 4 Unternehmensbewertung Fallstudie: Bewertung von Aktien ohne Kurswert für die Vermögenssteuer Rechtsgrundlage Wegleitung zur Bewertung von Wertpapieren ohne Kurswert für die Vermögenssteuer (Ausgabe 1995, Herausgegeben von der Konferenz staatlicher Steuerbeamter und der Eidg. Steuerverwaltung, Sektion Wertschriftenbewertung) Auszug aus den Bewertungsvorschriften 1. Ertragswert des Unternehmens Grundlage für die Bestimmung des Ertragswertes sind in der Regel die zwei letzten vor dem massgebenden Bewertungsstichtag abgeschlossenen Jahresrechnungen. Als Ertragswert ist der kapitalisierte ausgewiesene Reingewinn der massgebenden zwei Geschäftsjahre heranzuziehen. Dieser Reingewinn wird vermehrt oder vermindert um die nachstehenden Aufrechnungen oder Abzüge. Der Reingewinn des vorletzten Geschäftsjahres (= 1. Bemessungsjahr) wird einfach gezählt, der Reingewinn des letzen Jahres (= 2. Bemessungsjahr) wird doppelt gewichtet. Aufzurechnen sind (beispielsweise) einmalige und ausserordentliche Aufwendungen (z.b. a.o. Abschreibungen für Kapitalverluste, Bildung von Rückstellungen für a.o. Risiken). Abzuziehen sind (beispielsweise) einmalige und ausserordentliche Erträge (z.b. Kapitalgewinne, Auflösung von Reserven und Rückstellungen). D1 Finanzmanagement Seite 1 von 7 Prof. Dr. Walter Hugentobler

2 Unternehmensrisiko: Der ermittelte durchschnittliche Reingewinn wird um 30% gekürzt. Damit wird dem allgemeinen Unternehmensrisiko Rechnung getragen. Kapitalisierungszinsfuss: Als Kapitalisierungszinsfuss gilt die um 1 Prozent erhöhte, auf halbe Prozente gerundete Durchschnittsrendite auf Verfall von schweizerischen Industrie- bzw. Bankanleihen am Ende des Jahres vor dem Bewertungsstichtag. Die Kapitalisierungszinsfüsse werden alljährlich von der Eidg. Steuerverwaltung veröffentlicht. 2. Substanzwert des Unternehmens Grundlage für die Bestimmung des Substanzwertes ist die letzte vor dem massgebenden Bewertungsstichtag abgeschlossene Jahresrechnung. Aktiven und Passiven sind vollständig zu erfassen. Nicht einbezahltes Kapital wird für die Bewertung nicht berücksichtigt. Als Eigenkapital gelten auch (u.a.) versteuerte stille Reserven sowie Reserven unter Kreditoren. Umlaufvermögen Nicht kotierte Wertschriften sind nach dieser Wegleitung, jedoch mindestens zum Buchwert zu bewerten. Waren und Vorräte sind zum Gewinnsteuerwert (Buchwert zuzüglich nicht zugelassene Wertberichtigungen) zu bewerten. Anlagevermögen Betriebliche Immobilien werden zur amtlichen Schatzung (= kantonaler Vermögenssteuerwert), jedoch mind. zum Buchwert bewertet. Betriebsfremde Immobilien werden zum Verkehrswert (wenn dieser nicht bekannt ist zur amtlichen Schatzung oder zum kapitalisierten Ertragswert), jedoch mindestens zum Buchwert bewertet. Falls Immobilien zum Verkehrswert oder zum Ertragswert bewertet werden, beträgt der Abzug für latente Steuern 20%. Nichtkotierte Wertschriften und Beteiligungen werden nach der vorliegenden Wegleitung, jedoch mindestens zum Buchwert bewertet. D1 Finanzmanagement Seite 2 von 7 Prof. Dr. Walter Hugentobler

3 Latente Steuern werden durch einen Abzug von 20% auf den für die Bewertung angerechneten unversteuerten stillen Reserven berücksichtigt. Für betriebsfremde Immobilien kann der Abzug nur gewährt werden, wenn sie für die Bewertung zum Verkehrswert oder zum Ertragswert eingesetzt werden. 3. Unternehmenswert Der Unternehmenswert ergibt sich aus der zweimaligen Gewichtung des Ertragswertes und der einmaligen Gewichtung des Substanzwertes zur Fortführungswerten. Die Grundformel lautet: UL = 2E + S 3 U= Unternehmenswert E= Ertragswert S= Substanzwert Der Ertragswert berechnet sich wie folgt: E = ( G 1 + G2 * 2 )* 0, 7 3 i E = Ertragswert G 1 = korrigiertes Rechnungsergebnis des vorletzten Geschäftsjahres G 2 = korrigiertes Rechnungsergebnis des letzten Geschäftsjahres 0,7 = Kürzung der Ertragsbasis um 30% (Unternehmensrisiko) i = Kapitalisierungszinsfuss (Zinsfuss 6%; i = 0,06) D1 Finanzmanagement Seite 3 von 7 Prof. Dr. Walter Hugentobler

4 Beispiel 1 Die Industriegesellschaft Turbino AG mit einem Aktienkapital von Fr. 1'500'000 (1500 Aktien von je Fr. 1'000 Nominalwert) weist Fr. 8'900'000 offene Reserven inkl. Vortrag aus. Sie ist im Besitz einer Fabrikliegenschaft (Buchwert: Fr. 1'500'000, amtl. Schatzung: Fr. 3'800'000) und zweier Wohnliegenschaften (Buchwert 1. Liegenschaft: Fr. 500'000, amtl. Schatzung: Fr. 2'000'000, Buchwert 2. Liegenschaft: Fr. 200'000, keine amtl. Schatzung vorhanden, Nettomietzinseinnamen: Fr. 127'500 p.a.). Der Reingewinn beträgt im ersten Bemessungsjahr Fr. 1'840'000 (Gewinnkorrektur: Fr. 190'000 Aufrechnungen), im zweiten Bemessungsjahr Fr. 2'980'000 (Gewinnkorrekturen: Fr. 200'000 Aufrechnungen und Fr. 1'000'000 Veräusserungsgewinn einer Liegenschaft). Kapitalisierungszinssatz für Ertragswert: 7,5 % Kapitalisierungszinssatz für Immobilien: 8,5 % Berechnen Sie den Steuerwert pro Aktie der Turbino AG. D1 Finanzmanagement Seite 4 von 7 Prof. Dr. Walter Hugentobler

5 Beispiel 2 Das Dienstleistungsunternehmen Travelpot mit einem Aktienkapital von Fr. 1'000'000 (1000 Aktien von je Fr. 1'000 Nominalwert) weist Fr. 1' offene Reserven inkl. Vortrag aus. Sie ist im Besitz einer Betriebsliegenschaft (Buchwert: Fr. 1'000'000, amtl. Schatzung: Fr. 1'800'000). Das Unternehmen verfügt zudem über eine 100% Beteiligung an der Gesellschaft Z (Buchwert: Fr. 610'994, Verkehrswert resp. Steuerwert: Fr. 1'001'250). Die Unternehmung Z hat in den letzten Jahren keine Dividende ausgeschüttet. Der ausgewiesene Reingewinn der Travelpot beträgt im ersten Bemessungsjahr Fr (Gewinnkorrektur: Fr. 3'000 Aufrechnungen), im zweiten Bemessungsjahr Fr (Gewinnkorrekturen: Fr. 104'030 ausserordentlicher Aufwand und Fr ausserordentlicher Ertrag). Kapitalisierungszinssatz für Ertragswert: 6 % Berechnen Sie die Steuerwert pro Aktie der Travelpot AG. D1 Finanzmanagement Seite 5 von 7 Prof. Dr. Walter Hugentobler

6 Beispiel 3 Die Handelsgesellschaft Import-Export AG mit einem Aktienkapital von Fr. 500'000 (500 Aktien von je Fr. 1'000 Nominalwert) weist Fr. 1'850'000 offene Reserven inkl. Vortrag aus. Sie ist im Besitz einer Betriebsliegenschaft (Buchwert: Fr. 500'000, amtl. Schatzung: Fr. 2'200'000) und einer Wohnliegenschaft (Buchwert: Fr. 400'000, amtl. Schatzung: Fr. 1'200'000). Der Reingewinn beträgt im ersten Bemessungsjahr Fr. 180'000 (Gewinnkorrektur: Fr. 120'000 ausserordentliche Erträge). Der Verlust im zweiten Bemessungsjahr beträgt Fr. -95'000 (keine Ergebniskorrekturen). Kapitalisierungszinssatz für Ertragswert: 6 % Berechnen Sie den Steuerwert pro Aktie der Import-Export AG. D1 Finanzmanagement Seite 6 von 7 Prof. Dr. Walter Hugentobler

7 Beispiel 4 Das Bauunternehmen Bau-AG mit einem Aktienkapital von Fr. 200'000 (200 Aktien zu Fr. 1'000 Nominalwert) verfügt über offene Reserven inkl. Vortrag von Fr. 1'928'162. Die Bau-AG besitzt eine 100% Beteiligung an der XY-AG (Buchwert: Fr. 780'000, Verkehrswert resp. Steuerwert: Fr. 1'150'000). Die XY-AG hat in den letzten Jahren keine Dividende ausgeschüttet. Die Bau-AG besitzt eine Wohnliegenschaft (Buchwert: Fr. 600'000, Ertragswert: Fr. 1'300'000). Der ausgewiesene Reingewinn beträgt im ersten Bemessungsjahr Fr. 270'000 und im 2. Bemessungsjahr Fr. 420'000. Folgende Ergebniskorrekturen sind noch zu berücksichtigen: 1. Bemessungsjahr -total Aufrechnungen gemäss definitiver Veranlagung: Fr. 10'000. -ausserordentliche Erträge Fr. 30'000. -ausserordentliche Aufwände Fr. 100' Bemessungsjahr -total Aufrechnungen gemäss definitiver Veranlagung: Fr. 15'000. -ausserordentlicher Ertrag aus Verkauf einer Beteiligung: Fr. 200'000. Kapitalisierungszinssatz für Ertragswert: 6 % Berechnen Sie den Steuerwert pro Aktie der Bau-AG. D1 Finanzmanagement Seite 7 von 7 Prof. Dr. Walter Hugentobler

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