16.2 Schenkungen, Vermächtnisse und Erbschaften mit Zweckbindung
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- Hella Tiedeman
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1 16 ZWECKGEBUNDENE ZUWENDUNGEN 16.1 Allgemeines über die bisherigen Fonds 16.2 Schenkungen, Vermächtnisse und Erbschaften mit Zweckbindung 16.3 Grabunterhaltsfonds 16.4 Muster einer Jahresrechnung für zweckgebundene Zuwendungen Zweckgebundene Zuwendungen Inhalt Kapitel 16 Seite 1-5
2 16.1 Allgemeines über die bisherigen Fonds Die Bedeutung der Fondswirtschaft kann aus heutiger Sicht nur historisch erklärt werden. In früheren Zeiten mussten infolge Fehlens eines leistungsfähigen Kapitalmarktes die Gelder für bestimmte Projekte angehäuft werden. Sie stellten somit Reserven dar, waren an einen bestimmten Zweck gebunden, also nicht disponibel. Die Geldmittel waren tresoreriemässig gesehen tatsächlich vorhanden. Demgegenüber muss festgehalten werden, dass in der heutigen Zeit die Fondsmittel lediglich noch in einem Guthaben gegenüber der Gemeinde ausgewiesen werden. Zu diesen eigentlichen Reserven der Gemeinde kommen noch diejenigen Gelder dazu, welche die Gemeinde für einen bestimmten Zweck von Dritten erhalten hat. Die bisherigen Fonds können somit grundsätzlich in folgende grossen Hauptgruppen unterteilt werden: a) die Reservefonds (Spezialfonds der Gemeinde); b) die Zuwendungen Dritter (Schenkungen und letztwillige Zuwendungen). Die Reservefonds Die Mittel dieser Spezialfonds dienten in erster Linie wie die Mittel der Gemeinde selber der Finanzierung öffentlicher Aufgaben. Diese Fonds wurden durch Beschluss der Legislative errichtet und aus allgemeinen öffentlichen Mitteln geäufnet in der Regel aus Rechnungsüberschüssen. Sie stellten somit eindeutig Reserven der Gemeinde dar. Zu diesen Spezialfonds zählen u.a.: allgemeine Baufonds; Steuerausgleichsfonds; Fonds für ausserordentliche Ausgaben usw. Das harmonisierte Rechnungsmodell sieht solche Fonds nicht mehr vor. Mit der Erstellung der bereinigten Eingangsbilanz werden die noch bestehenden Reservefonds zugunsten des Eigenkapitals aufgelöst und als frei verfügbare Reserve des Gemeinwesens ausgewiesen. Allfällige spätere Rechnungsüberschüsse bilden wie bis anhin Reserven der Gemeinde, werden jedoch direkt als Eigenkapital ausgewiesen. Allgemeines über die bisherigen Fonds Kapitel 16.1 Seite 2-5
3 16.2 Schenkungen, Vermächtnisse und Erbschaften mit Zweckbindung Zweckgebundene Schenkungen, Vermächtnisse und Erbschaften dienen vorwiegend der Förderung öffentlicher, gelegentlich auch privater Zwecke, werden durch privaten Willensakt errichtet, durch private Vermögenszuwendungen geäufnet und zielen mehrheitlich darauf ab, einen für die Zweckerfüllung notwendigen Kapitalertrag zu erzielen. Gemäss 129 GG sind Schenkungen und letztwillige Zuwendungen mit bestimmter Zweckbindung gesondert zu verwalten. Diese Mittel werden in der Bestandesrechnung unter den Sonderrechnungen (Kontengruppe 203 Zweckgebundene Zuwendungen 2033) gesondert ausgewiesen. Die Buchführung erfolgt direkt auf dem entsprechenden Passivkonto der Bestandesrechnung: Einzahlungen zugunsten zweckgebundener Zuwendungen oder Auszahlungen zu deren Lasten werden direkt auf den Bestandeskonten verbucht; entlasten zweckgebundene Zuwendungen die Rechnung des Gemeindegutes, werden Entnahmen unter der entsprechenden Funktion auf dem Konto 4810 vereinnahmt. Auf Schluss des Rechnungsjahres ist für jede zweckgebundene Zuwendung (Bestandeskonto) eine Abrechnung zu erstellen. Diese enthält: Bezeichnung der zweckgebundenen Zuwendung mit Angabe der Zweckbestimmung; Übersicht über Aufwand und Ertrag; Vermögensnachweis (Bilanz). Weist das Konto der zweckgebundenen Zuwendung ein Guthaben gegenüber der Gemeinde aus, ist das Kapital zu verzinsen. Gegenstand und Modalitäten der internen Verzinsung, d.h. die verzinsten Bestände und die Art und Weise der Verzinsung (z.b. Durchschnittswert, Wert Anfang Jahr, Wert Ende Jahr usw.) sowie der angewandte Zinssatz sind im Voranschlag und in der Jahresrechnung offenzulegen. Können zweckgebundene Zuwendungen wegen ihres niedrigen Kapitals oder aufgrund unzeitgemässer Bestimmungen ihren Zweck nicht oder nicht mehr erfüllen, kann die Gemeindevorsteherschaft die Zweckbestimmung aufheben oder ändern. Verwaltet eine Gemeinde mehrere kleine Sondervermögen mit gleicher oder ähnlicher Zweckbestimmung, so können diese im Interesse einer einfacheren Verwaltung und einer wirksameren Verwendung der Mittel unter Anpassung des Zwecks zusammengelegt werden. Es ist immer eine Lösung anzustreben, die der ursprünglichen Zweckbestimmung möglichst nahe steht. Zweckgebundene Zuwendungen dürfen vollumfänglich für den vorgesehenen Zweck verbraucht werden, wenn der Spender nicht ausdrücklich Gegenteiliges angeordnet hat. Auch wenn der Spender die zweckgebundenen Ausgaben auf den Kapitalertrag beschränkt hat, kann das Kapital verwendet werden, sofern der Betrag so gering ist, dass dessen bescheidene Erträgnisse keine wirksame Zweckverfolgung erlauben. Im Jahr 1980 wurde dies vom Regierungsrat in einem konkreten Fall für den Betrag von Fr. 9' bejaht (RRB 3459/1980). Unter Berücksichtigung der seither eingetretenen Geldentwertung entspricht dies heute ca. Fr. 16' Schenkungen und letztwillige Zuwendungen mit Zweckbindung Kapitel 16.2 Seite 3-5
4 16.3 Grabunterhaltsfonds Viele Gemeinden verfügen noch über Depotgelder zur Sicherstellung und Finanzierung des Grabunterhaltes einer bestimmten verstorbenen Person. Diese Gelder wurden bis anhin als Fonds verwaltet (z.t. mit eigenen Kapitalanlagen wie Sparhefte, Depositenhefte, Wertschriften usw.). Mit der Einführung des harmonisierten Rechnungsmodells gilt folgende Regelung: Gelder für den Grabunterhalt stellen ein Depositum einer Privatperson dar. Diese Mittel werden in der Bestandesrechnung im Sammelkonto 2001 Depotgelder ausgewiesen; die Depotgelder werden nach den Regeln für die interne Verzinsung verzinst; bestehende Kapitalanlagen werden aufgelöst und in das allgemeine Gemeindegut überführt; Belastungen und Gutschriften werden direkt auf den Bestandeskonten verbucht. Pauschalabgeltungen Sie stellen eine urwiderrufliche Abgeltung für sämtliche Leistungen während der gesamten Ruhezeit dar. Pauschalabgeltungen werden in der Laufenden Rechnung Konto vereinnahmt. Grabunterhaltsfonds Kapitel 16.3 Seite 4-5
5 16.4 Muster einer Jahresrechnung für zweckgebundene Zuwendungen ABRECHNUNG ZWECKGEBUNDENE ZUWENDUNGEN PRO Bezeichnung Zweckbestimmung E r t r a g a) Zinsen von angelegten Kapitalien Betrag Kapital Zinssatz Verfall Bezeichnung b) übriger Ertrag Gesamtertrag A u f w a n d Gesamtaufwand Ertragsüberschuss/Aufwandüberschuss Reinvermögen Anfang Rechnungsjahr Reinvermögen Ende Rechnungsjahr Vermögensnachweis Zinstragend angelegte Kapitalien Verrechnungssteuerguthaben Reinvermögen am Ende Rechnungsjahr Muster einer Jahresrechnung für zweckgebundene Zuwendungen Kapitel 16.4 Seite 5-5
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