Basel III Offenlegung Eigenmittel

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1 Offenlegung Eigenmittel.0.05 Basierend auf der durch die Schweizerische Nationalbank im November 0 verfügten Einstufung der Zürcher Kantonalbank als systemrelevantes Institut hat die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) im August 0 die bisher für die verfügten Anforderungen bezüglich Übergangsfristen und Eigenmittelzielgrössen zurückgezogen und höhere Eigenmittelen festgelegt. Die gewichteten Eigenmittelen betragen seit Ende 0 ohne den antizyklischen Kapitalpuffer sowohl für das Stammhaus als auch den Konzern mindestens Prozent der risikogewichteten Positionen. Die ungewichteten Eigenmittelen (Leverage Ratio) entsprechen Prozent der gewichteten Eigenmittelen und belaufen sich somit auf,6 Prozent des Gesamtengagements. Die Kapitalen für systemrelevante Institute bestehen aus einer Basis, dem Eigenmittelpuffer zuzüglich antizyklischem Kapitalpuffer und einer progressiven Komponente. Diese berechnet sich aus der Summe des Zuschlags für den inländischen Marktanteil und des Zuschlags für die Grösse der Finanzgruppe, wobei Abzüge für Massnahmen zur Verbesserung der Sanier- und Liquidierbarkeit der Finanzgruppe berücksichtigt werden können. Der Wert für die progressive Komponente wird durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) jährlich neu festgelegt. Am. März 05 betrug der antizyklische Kapitalpuffer Prozent der risikogewichteten Aktiven von Hypothekarausleihungen, die mit Wohnliegenschaften in der Schweiz besichert sind. Der antizyklische Kapitalpuffer muss in Form von hartem Kernkapital (CET) gehalten werden und belief sich am. März 05 auf Millionen Franken, was zu einer zusätzlichen Kapital von 0,7% führte. Die risikogewichteten Gesamtkapitalquoten für den Konzern und das Stammhaus auf Basis der erforderlichen Mindesteigenmittel betrugen am. März 05 je 6, Prozent (..0: 6,6 Prozent). Die Quoten für die ungewichteten Eigenmittelen (Leverage Ratio) für systemrelevante Banken betrugen am. März 05 für den Konzern 5,60 Prozent (..0: 5,80 Prozent) und das Stammhaus 5,58 Prozent (..0: 5,77 Prozent). Offenlegung Eigenmittel /6

2 Anmerkung zu den Zahlen: Die im Zahlenteil aufgeführten Beiträge sind gerundet. Das Total kann deshalb von der Summe der einzelnen Werte abweichen. In den Tabellen gelten folgende Regeln: 0 (0 oder 0,0) Grösse, die kleiner als die Hälfte der verwendeten Zähleinheit ist Zahlenangabe nicht möglich oder nicht sinnvoll leer Keine Werte vorhanden Kapitalzusammensetzung und risikogewichtete Kapitalquoten (Abb. ) Konzern Stammhaus in Mio. CHF Hartes Kernkapital CET 9'0 9'07 9'88 9'88 Anpassungen bezüglich des harten Kernkapitals Umklassierung von CET zu Tier zur Deckung der progressiven Komponente Hartes Kernkapital (Net CET ) 8'76 8'607 8'78 8'56 Ausgegebene und einbezahlte Kapitalinstrumente mit hohem Auslösungssatz Abzug Netto-Long-Positionen in eigenen Kapitalinstrumenten mit hohem Auslösungssatz 0 0 Wandlungskapital mit hohem Auslösungssatz Ausgegebene und einbezahlte Kapitalinstrumente mit tiefem Auslösungssatz Abzug Netto-Long-Positionen in eigenen Kapitalinstrumenten mit tiefem Auslösungssatz Umklassierung von CET zu Tier zur Deckung der progressiven Komponente Wandlungskapital mit tiefem Auslösungssatz Gesamtkapital 9'967 9'78 9'9 9'75 Summe der risikogewichteten Positionen 6'59 58'86 6'0 58'70 Kapitalquoten Quote Hartes Kernkapital (CET ) auf Basis Mindesteigenmittel (8%),%,6%,%,6% Quote Wandlungskapital mit hohem Auslösungssatz auf Basis Mindesteigenmittel (8%),0%,0%,0%,0% Quote Wandlungskapital mit tiefem Auslösungssatz auf Basis Mindesteigenmittel (8%),0%,0%,0%,0% Quote Gesamtkapital auf Basis Mindesteigenmittel (8%) 6,% 6,6% 6,% 6,6% Seit dem..0 erfolgt die Berechnung der Eigenmittel für das Stammhaus auf solokonsolidierter Basis. Nach Art. 0 Abs. ERV kann die FINMA einer Bank Mittels Verfügung gestattet die FINMA der im Rahmen der Einzelinstitutsvorschriften ab 0 die Tochtergesellschaft Zürcher Kapitalzahlen sind Nettowerte nach den definitiven -Bestimmungen. Die verzichtet auf die Anwendung der Erleichterungen aus den Übergangsbestimmungen nach Art. 0- ERV, die eine stufenweise Einführung der neuen Bestimmungen vorsehen. Besteht ausschliesslich aus zusätzlichem Kernkapital (AT). Offenlegung Eigenmittel /6

3 Die folgenden Tabellen zeigen die Einhaltung der gewichteten und ungewichteten Eigenkapitalen für den Konzern und das Stammhaus per. März 05. Risikogewichtete Kapitalen und -abdeckung (Abb. ) Eigenmittel Konzern.0.05 puffer Summe der risikogewichteten Positionen (in Mio. CHF) 6'59 Kapitalen Minimale Kapitalquote,5% 9,%,0%,7% Minimale Kapital (in Mio. CHF) '766 5' '06 Kapitalabdeckung (in Mio. CHF) Hartes Kernkapital (Net CET ) '766 5' '76 Wandlungskapital mit tiefem Auslösungssatz Total '766 5' '967 Kapitalquoten.0.05,5% 9,%,0%,5% 6,% Kapitalquoten..0,5% 9,%,0%,9% 6,6% Gemäss Art. 8- ERV. Inklusive antizyklischer Kapitalpuffer (Kapital Mio. CHF oder 0,7%). Die Kapitalen berechnen sich als Prozentsatz der risikogewichteten Aktiven. Kapitalzahlen sind Nettowerte nach den definitiven -Bestimmungen. Die verzichtet auf die Anwendung der Erleichterungen aus den Übergangsbestimmungen nach Art. 0- ERV, die eine stufenweise Einführung der neuen Bestimmungen vorsehen. Eigenmittel Stammhaus.0.05, puffer Summe der risikogewichteten Positionen (in Mio. CHF) 6'0 Kapitalen Minimale Kapitalquote,5% 9,%,0%,7% Minimale Kapital (in Mio. CHF) '760 5'66 6 9'009 Kapitalabdeckung (in Mio. CHF) 5 Hartes Kernkapital (Net CET ) '760 5'06 9 8'78 Wandlungskapital mit tiefem Auslösungssatz 6 6 Total '760 5' '9 Kapitalquoten.0.05,5% 9,%,0%,5% 6,% Kapitalquoten..0,5% 9,%,0%,9% 6,6% Seit dem..0 erfolgt die Berechnung der Eigenmittel für das Stammhaus auf solokonsolidierter Basis. Nach Art. 0 Abs. ERV kann die FINMA einer Bank Mittels Verfügung gestattet die FINMA der im Rahmen der Einzelinstitutsvorschriften ab 0 die Tochtergesellschaft Zürcher Die beansprucht keine Erleichterungen auf der Grundlage von Art. 5 ERV. Inklusive antizyklischer Kapitalpuffer (Kapital Mio. CHF oder 0,7%). Die Kapitalen berechnen sich als Prozentsatz der risikogewichteten Aktiven. 5 Kapitalzahlen sind Nettowerte nach den definitiven -Bestimmungen. Die verzichtet auf die Anwendung der Erleichterungen aus den Übergangsbestimmungen nach Art. 0 ERV, die eine stufenweise Einführung der neuen Bestimmungen vorsehen. Offenlegung Eigenmittel /6

4 Gesamtengagement gemäss FINMA-Rundschreiben 5 / «Leverage Ratio» (Abb. ) Konzern Stammhaus in Mio. CHF Übersicht Gesamtengagement Summe der Aktiven gemäss der veröffentlichten Rechnungslegung 7'986 7'88 Anpassungen in Bezug auf Investitionen in Bank-, Finanz-, Versicherungs- und Kommerzgesellschaften, die 0 0 rechnungslegungsmässig aber nicht regulatorisch konsolidiert sind (Rz 6-7 FINMA RS 5 / ), sowie Anpassungen in Bezug auf Vermögenswerte, die vom Kernkapital abgezogen werden (Rz 6-7 FINMA RS 5 / ). Anpassungen in Bezug auf Treuhandaktiven, die rechnungslegungsmässig bilanziert werden, aber für die Leverage Ratio nicht berücksichtigt werden müssen (Rz 5 FINMA RS 5 / ). Anpassungen in Bezug auf Derivate (Rz -5 FINMA RS 5 / ) '690 '690 5 Anpassungen in Bezug auf Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (Rz 5-7 FINMA RS 5 / ) '90 '90 6 Anpassungen in Bezug auf Ausserbilanzgeschäfte (Rz 7-76 FINMA RS 5 / ) 6'6 6'60 7 Andere Anpassungen 8 Gesamtengagement für die Leverage Ratio 77'88 77'7 Detaillierte Darstellung des Gesamtengagements Bilanzpositionen Bilanzpositionen ohne Derivate und Wertpapierfinanzierungsgeschäfte aber inklusive Sicherheiten (Rz -5 FINMA RS 5 / ) Aktiven, die in Abzug des anrechenbaren Kernkapitals gebracht werden müssen (Rz 7 und Rz 6-7 FINMA RS 5 / ). Summe der Bilanzpositionen im Rahmen der Leverage Ratio ohne Derivate und Wertpapierfinanzierungsgeschäfte ' ' ' '989 Derivate Positive Wiederbeschaffungswerte in Bezug auf alle Derivattransaktionen inklusive solche gegenüber zentralen 8'70 8'70 Gegenparteien (CCP) unter Berücksichtigung der erhaltenen Margenzahlungen und der Netting-Vereinbarungen (Rz - und Rz -5 FINMA RS 5 / ). 5 Sicherheitszuschläge (Add-ons) für alle Derivate (Rz und Rz 5 FINMA RS 5 / ) '9 '9 6 Wiedereingliederung der im Zusammenhang mit Derivaten gestellten Sicherheiten, sofern ihre buchhalterische Behandlung zu einer Reduktion der Aktiven führt (Rz 7 FINMA RS 5 / ). 7 Abzug von durch gestellte Margenzahlungen entstandenen Forderungen (Rz 6 FINMA RS 5 / ) 8 Abzug in Bezug auf das Engagement gegenüber qualifizierten zentralen Gegenparteien (QCCP), wenn keine Verantwortung gegenüber den Kunden im Falle des Ausfalles der qualifizierten zentralen Gegenpartei vorliegt (Rz 9 FINMA RS 5 / ). 9 Effektive Nominalwerte der ausgestellten Kreditderivate, nach Abzug der negativen Wiederbeschaffungswerte 8 8 (Rz FINMA RS 5 / ) 0 Verrechnung mit effektiven Nominalwerten von gegenläufigen Kreditderivaten (Rz -50 FINMA RS 5 / ) und 9 9 Abzug der Add-ons bei ausgestellten Kreditderivaten (Rz 5 FINMA RS 5 / ) Total Engagements aus Derivaten '7 '7 Wertpapierfinanzierungsgeschäfte Bruttoaktiven im Zusammenhang mit Wertpapierfinanzierungsgeschäften ohne Verrechnung (ausser bei Novation '690 '690 mit einer qualifizierten zentralen Gegenpartei (Rz 57 FINMA RS 5 / )) einschliesslich jener, die als Verkauf verbucht wurden (Rz 69 FINMA RS 5 / ), abzüglich der im Rahmen eines Wertpapierfinanzierungsgeschäftes entgegengenommenen Wertschriften, die in den Aktiven der Bilanz ausgewiesen werden (Rz 58 FINMA RS 5 / ). Verrechnung von Barverbindlichkeiten und -forderungen in Bezug auf Wertpapierfinanzierungsgeschäfts-Gegenparteien (Rz 59-6 FINMA RS 5 / ) Engagements gegenüber Wertpapierfinanzierungsgeschäfts-Gegenparteien (Rz 6-68 FINMA RS 5 / ) '90 '90 5 Engagements für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte mit der Bank als Kommissionär (Rz 70-7 FINMA RS 5 / ) 6 Total Engagements aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften 5'60 5'60 Offenlegung Eigenmittel /6

5 Konzern Stammhaus in Mio. CHF Übrige Ausserbilanzpositionen 7 Ausserbilanzgeschäfte als Bruttonominalwerte vor der Anwendung von Kreditumrechnungsfaktoren 6'765 6'760 8 Anpassungen in Bezug auf die Umrechnung in Kreditäquivalente (Rz FINMA RS 5 / ) 0' 0'0 9 Total der Ausserbilanzpositionen 6'6 6'60 Seit dem..0 erfolgt die Berechnung der Eigenmittel für das Stammhaus auf solokonsolidierter Basis. Nach Art. 0 Abs. ERV kann die FINMA einer Bank Mittels Verfügung gestattet die FINMA der im Rahmen der Einzelinstitutsvorschriften ab 0 die Tochtergesellschaft Zürcher Die Nummerierung der Zeilen entspricht der Mustertabelle a des Anhang im FINMA-RS 08/ Offenlegung Banken. Die Nummerierung der Zeilen entspricht der Mustertabelle b des Anhang im FINMA-RS 08/ Offenlegung Banken. Offenlegung Eigenmittel 5/6

6 Leverage Ratio Anforderungen und Abdeckung für systemrelevante Banken (Abb. ) Eigenmittel- Konzern.0.05 puffer Gesamtengagement (in Mio. CHF) 77'88 Kapitalen Minimale Kapitalquote,08%,0% 0,%,5% Minimale Kapital (in Mio. CHF) '9 '9 7 6'69 Kapitalabdeckung (in Mio. CHF) Hartes Kernkapital (Net CET ) '9 ' '5 8'76 Wandlungskapital mit tiefem Auslösungssatz Total '9 '9 7 '699 9'967 Leverage Ratio.0.05,08%,0% 0,%,08% 5,60% Leverage Ratio..0 5,08%,% 0,%,7% 5,80% Inklusive antizyklischer Kapitalpuffer. % der minimalen Kapitalquoten gemäss Art. ERV. Die Kapitalen berechnen sich als Prozentsatz des Gesamtengagements. Kapitalzahlen sind Nettowerte nach den definitiven -Bestimmungen. Die verzichtet auf die Anwendung der Erleichterungen aus den Übergangsbestimmungen nach Art. 0- ERV, die eine stufenweise Einführung der neuen Bestimmungen vorsehen. 5 Das Gesamtengagement per..0 wurde gemäss Art. 5 ERV aus dem Durchschnitt der letzten drei Werte per Ende Monat berechnet. Eigenmittel- Stammhaus.0.05, puffer Gesamtengagement (in Mio. CHF) 77'7 Kapitalen Minimale Kapitalquote,08%,0% 0,%,5% Minimale Kapital (in Mio. CHF) 5 '99 '99 7 6'6 Kapitalabdeckung (in Mio. CHF) 6 Hartes Kernkapital (Net CET ) '99 '9 '70 8'78 Wandlungskapital mit tiefem Auslösungssatz Total '99 '99 7 '657 9'9 Leverage Ratio.0.05,08%,0% 0,%,06% 5,58% Leverage Ratio..0 7,08%,% 0,%,% 5,77% Seit dem..0 erfolgt die Berechnung der Eigenmittel für das Stammhaus auf solokonsolidierter Basis. Nach Art. 0 Abs. ERV kann die FINMA einer Bank Mittels Verfügung gestattet die FINMA der im Rahmen der Einzelinstitutsvorschriften ab 0 die Tochtergesellschaft Zürcher Die beansprucht keine Erleichterungen auf der Grundlage von Art. 5 ERV. Inklusive antizyklischer Kapitalpuffer. % der minimalen Kapitalquoten gemäss Art. ERV. 5 Die Kapitalen berechnen sich als Prozentsatz des Gesamtengagements. 6 Kapitalzahlen sind Nettowerte nach den definitiven -Bestimmungen. Die verzichtet auf die Anwendung der Erleichterungen aus den Übergangsbestimmungen nach Art. 0 ERV, die eine stufenweise Einführung der neuen Bestimmungen vorsehen. 7 Das Gesamtengagement per..0 wurde gemäss Art. 5 ERV aus dem Durchschnitt der letzten drei Werte per Ende Monat berechnet. Offenlegung Eigenmittel 6/6

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