Credit-Prüfung im Bundessteuerrecht
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- Jens Linden
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1 (S. 1 von 6) Credit-Prüfung im Bundessteuerrecht Prüfungsdatum: Dienstag, 14. Februar 2006, Uhr Prüfungsort: Hauptgebäude der Universität Bern, Hochschulstrasse 4, 3012 Bern, Hörsaal Nr. 110 AUDI MAX Hilfsmittel: DBG, StHG, MWStG, StG, VStG, VStV, OR (deutsche, französische und italienische Ausgaben) Vorbemerkungen 1. Nur die sind zu beantworten (keine allgemeinen Ausführungen). 2. Alle Antworten sind unter Hinweis auf die gesetzlichen Grundlagen zu begründen. 3. Die Zahl in der Klammer neben der Nummer des Falles entspricht der jeweils maximal erreichbaren Punktzahl. 4. Setzen Sie Ihre Matrikel-Nr. und das Prüfungsdatum auf das erste Blatt (Mobilitätsstudierende und AbsolventInnen eines Nachdiplomstudiums geben bitte ihren Namen an). Lassen Sie auf Ihren Antwortblättern einen Rand von mindestens 5 cm frei. Schreiben Sie leserlich! Viel Erfolg! c:ww/sem/korr/credprüf206/stand:
2 (S. 2 von 6) Fall 1 (19 Punkte) Sachverhalt A A hat seinen Wohnsitz in Konstanz (BRD) und ist Inhaber einer Einzelfirma in der Schweiz. A 1. Ist A in der Schweiz nach DBG steuerpflichtig? 2. Wenn ja, welches Einkommen muss A in der Schweiz deklarieren bzw. versteuern? 3. Wenn ja, wie ist der anwendbare Steuersatz zu bestimmen? Sachverhalt B A hat seinen Wohnsitz in der Schweiz und ist Inhaber einer Einzelfirma in Konstanz (BRD). B 1. Wie und in welchem Umfang ist A in der Schweiz nach DBG steuerpflichtig? 2. Muss er den Gewinn der Einzelfirma in der Schweiz versteuern? 3. Wie ist der anwendbare Steuersatz zu bestimmen und warum dies?
3 (S. 3 von 6) Fall 2 (14 Punkte) Die B AG erhöht ihr Aktienkapital von 1 auf l,5 Millionen Franken aus eigenen offenen Reserven durch Ausgabe von 500 neuen Aktien à nom. Fr. 1' Jeder Aktionär erhält für zwei alte Aktien à nom. Fr. 1' eine zusätzliche Aktie. 1. Welcher Begriff ist in diesem Zusammenhang wesentlich und worum geht es beim vorliegenden Sachverhalt? 2. Unterliegt der geschilderte Sachverhalt a. der Gewinnsteuer der B AG? Wenn ja, warum, wenn nein, warum nicht? b. der Einkommenssteuer nach DBG beim Aktionär? Wenn ja, warum, wenn nein, warum nicht? c. der Verrechnungssteuer? d. der Stempelabgabe?
4 (S. 4 von 6) Fall 3 (11 Punkte) C ist Inhaber einer Bäckerei in Bern (Jahresumsatz Fr. 200'000; anrechenbare Vorsteuer regelmässig Fr. 4'000). Er lässt durch die in Frankfurt niedergelassene Werbeagentur X eine Reklamekampagne planen. Deren Honorar beträgt umgerechnet 20'000 Franken. 1. Begründen Sie, warum C generell mehrwertsteuerpflichtig bzw. nicht mehrwertsteuerpflichtig ist. 2. Besteht für C eine Mehrwertsteuerpflicht allenfalls nur für die obgenannte Dienstleistung? 3. Wo ist diese Dienstleistung steuerbar?
5 (S. 5 von 6) Fall 4 (16 Punkte) Die D AG ist eine Einmanngesellschaft, deren sämtliche Aktien D gehören. Die Jahresabschlussbilanz lautet wie folgt: Jahresabschlussbilanz der D AG Liegenschaft 900' '000 Aktienkapital 400'000 Hypotheken 400'000 Darlehen Alleinaktionär D 900' Was ist unter verdecktem Eigenkapital zu verstehen? 2. Verfügt die D AG über verdecktes Eigenkapital? 3. Auf welche Kriterien ist bei der Berechnung des angemessenen Eigenkapitals abzustellen? 4. Welche steuerrechtlichen Folgen hat ein verdecktes Eigenkapital von Fr. 80'000? a. bei der direkten Bundessteuer 1. für die D AG? 2. für D? b. bei der Verrechnungssteuer? c. bei der Stempelabgabe? d. bei der Kapitalsteuer gemäss StHG?
6 (S. 6 von 6) Fall 5 (16 Punkte) Sachverhalt E hat im Jahre n Fr. 20' Erträge aus Obligationen bezogen. Die Bank, die diese Titel ausgegeben hat, schreibt E diese Kapitalerträge jeweils im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang gut. 1. Unterliegen die Zinsen der Verrechnungssteuer? Falls ja, wer wäre steuerpflichtig? 2. a. Welche Voraussetzungen müss(t)en bei E erfüllt sein, um die Rückerstattung der Verrechnungssteuerbeträge zu erreichen? b. Was muss/müsste E konkret vorkehren, damit ihm diese Verrechnungssteuerbeträge zurück erstattet werden?
1. Ist A in der Schweiz nach DBG steuerpflichtig? 2. Wenn ja, welches Einkommen muss A in der Schweiz deklarieren bzw. versteuern?
Bundessteuerrecht Credit-Prüfungen Febr. 06 Lösungen Fall 1 Sachverhalt A. A hat seinen Wohnsitz in Konstanz (BRD) und ist Inhaber einer Einzelfirma in der Schweiz. B. A hat seinen Wohnsitz in der Schweiz
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