Beilage 1 Checkliste Wahl der Rechtsform Rechtliche Aspekte Personengesellschaften Kapitalgesellschaften

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1 Seite 1 Checkliste Wahl der Rechtsform Rechtliche Aspekte Gesesetzliche Grundlage OR 552 ff. OR 594 ff. OR 620 ff. OR 772 ff. Zweck Wirtschaftlich oder nicht wirtschaftlich Wirtschaftlich oder nicht wirtschaftlich Wirtschaftlich oder nicht wirtschaftlich Wirtschaftlich Gründer Eine Person Mind. 2 natürliche Personen Eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen Eine oder mehrer natürliche oder juristische Personen Gründungskosten Grundsätzlich keine; Beratungskosten nach Aufwand HR-Eintrag: ca. Fr. 200 Grundsätzlich keine; Beratungskosten nach Aufwand HR-Eintrag: ca. Fr. 200 Nach Aufwand Beratungs-, Notariats- und Handelsregistergebühren ca. Fr. 4'000 Fr. 6'000 Emissionsabgabe von 1 %, falls Gesellschaftskapital grösser als Fr '000 Handelsregistereintrag Eintragung ab Umsatz grösser Fr. 100'000 pro Jahr Vorgeschrieben Vorgeschrieben; entsteht als juristische Person erst mit der Eintragung ins Handelsregister Gründung Keine speziellen Erfordernisse Durch formlosen Gesellschaftsvertrag Öffentliche Beurkundung

2 Seite 2 Buchführungs- ab Fr. 100'000 Umsatz Ja Ja pflicht und wer im HR eingetragen ist Rechtspersön- Keine eigene Rechtsper- Keine eigene Rechtspersönlichkeit; die Gesellschaft Eigene Rechtspersönlichkeit ab Eintrag im Handels- lichkeit sönlichkeit kann jedoch unter ihrer Firma Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen, vor Gericht klagen oder register verklagt werden Firma Frei wählbar, mit Zusatz Familienname mind. Familienname mind. Sach- oder Phantasiebe- Sach- oder Phantasiebe- Familienname (zwin- eines Gesellschafters mit eines unbeschränkt haf- zeichnung oder Name. zeichnung oder Name. gend) Zusatz ("& Cie" oder "& Co.") tenden Gesellschafters mit Zusatz ("& Cie" oder "&). Name des be- Zusatz "" ist zwingend. Zusatz "" ist zwingend. schränkt haftenden Gesellschafters darf i.d. Firma nicht enthalten sein (sonst unbeschränkte Haftung) Grundkapital Es bestehen keine ge- Es bestehen keine gesetzliche Vorschriften Mindestkapital: Mindestkapital: setzliche Vorschriften Fr. 100'000 wovon 20 %, Fr. 20'000; vollliberiert mind. aber Fr. 50'000 einbezahlt sein müssen

3 Seite 3 Anteile Keine Es bestehen keine gesetzlichen Vorschriften. Alle Gesellschafter besitzen gleich viele Anteile, falls vertraglich nicht anders vereinbart. Aktien im Nennwert von mind. Rp. 1. Stammanteile à mind. Fr. 100 oder ein Vielfaches davon. Bei Sanierung Anteile à Fr. 1 möglich. Geschäftsführung Grundsätzlich durch Inhaber Jeder Gesellschafter einzeln, sofern Vertrag und Eintrag im Handelsregister nichts anderes vorsehen. Geschäftsführungsanspruch nur unbeschränkt haftender Gesellschafter (Art. 599 OR) Gesamtverwaltungsrat, falls Geschäftsführung nicht an einen oder mehrere Mitglieder (Delegierte) oder Dritte übertragen wird. Alle Gesellschafter gemeinsam, sofern nicht die Übertragung an einzelne Gesellschafter oder Dritte vorgesehen ist. Nationalitäts- und Wohnsitzvorschriften Keine Keine Keine Nationalitätsvorschriften, wobei die Gesellschaft durch eine Person vertreten werden können muss, die Wohnsitz in der Schweiz hat. (Entweder ein Mitglied des VR oder ein Direktor) Keine Nationalitätsvorschriften, wobei die Gesellschaft durch eine Person vertreten werden können muss, die Wohnsitz in der Schweiz hat. (Entweder ein Geschäftsführer oder ein Direktor)

4 Seite 4 Revisionsstelle keine keine Zwingend; ausser Art. 727 a) Abs. 2 OR kommt zur Anwendung: Gleiche Bestimmungen wie bei der. - Gesellschaft hat nicht mehr als 10 Vollzeitstellen und sämtliche Aktionäre stimmen zu. Haftung Geschäfts- und Privatvermögen Primär Gesellschaftsvermögen. Subsidiär jeder Gesellschafter persönlich, unbeschränkt und solidarisch. Primär Gesellschaftsvermögen. Subsidiär die Gesellschafter und zwar: Komplementäre persönlich, unbeschränkt und solidarisch. Kommanditäre bis zur Höhe der eingetragenen Kommanditsumme. - Gesellschaftsvermögen - Haftung für nicht einbezahltes Aktienkapital durch den jeweiligen Aktionär - Haftung als Verwaltungsrat Gesellschaftsvermögen. Gewinn- und Verlustverteilung Voll zu Gunsten/zu Lasten des Inhabers In erster Linie gemäss Gesellschaftsvertrag, in zweiter Linie gemäss Gesetz (OR 557II) In erster Linie gemäss Gesellschaftsvertrag, in zweiter Linie gemäss Gesetz (OR 598II) Jahresgewinn sofern Statuten nichts anderes vorsehen, im Verhältnis des einbezahlten Aktienkapitals. Jahresverlust gemäss Gesetz. (OR 661, 671ff.) Jahresgewinn sofern Statuten nichts anderes vorsehen, im Verhältnis der einbezahlten Anteile. Jahresverlust gemäss Gesetz. (OR 804, 805)

5 Seite 5 Steuersubjekt Geschäftsinhaber Grundsätzlich jeder Gesellschafter für seinen Anteil am Einkommen und Vermögen. Gesellschaft. Gewinnausschüttungen werden zusätzlich beim Empfänger besteuert. Steuerobjekte Kanton: Einkommensund Vermögenssteuer. Bund: Einkommenssteuer Kanton: Einkommens- und Vermögenssteuer Bund: Einkommenssteuer Kanton: Gewinn- und Kapitalsteuer Bund: Gewinnsteuer Übertragung der Gesellschaftsanteile / der Unternehmung Kaufvertrag Verträge mit Zustimmung der anderen Gesellschafter Zession, Indossament, Übergabe Titel In schriftlicher Form Art. 785 OR Publizität der Be- teiligungsverhält- nisse bekannt (HR-Eintrag und Name) bekannt (HR-Eintrag) anonym HR-Eintrag Liquidation ohne Formerfordernisse, relativ einfach ohne Formerfordernisse, relativ einfach umfangreiche formelle Erfordernisse

GLARONIA TREUHAND AG, SPIELHOF 14A, 8750 GLARUS Tel 055 645 29 70 FAX 055 645 29 89 E-Mail email@gtag.ch

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