Stiftung oder Trust? Wir helfen Ihnen bei Ihrer Entscheidung!
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- Claudia Hase
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1 Stiftung oder Trust? Wir helfen Ihnen bei Ihrer Entscheidung! 1
2 Inhaltsübersicht 1. Stiftungen in der Schweiz 1.1 Gründung der Stiftung 1.2 Steuerliche Aspekte 1.3 Kosten bei Gründung sowie laufender Art 2. Stiftungen in Liechtenstein 2.1 Gründung der Stiftung 2.2 Steuerliche Aspekte 2.3 Kosten bei Gründung sowie laufender Art 2
3 Inhaltsübersicht 3. Treuhänderschaft (Trust) in Liechtenstein 3.1 Gründung und Inhalt der Trust 3.2 Steuerliche Aspekte 3.3 Kosten bei Gründung sowie laufender Art 4. Treuhänderschaft (Trust) auf den Kanalinseln 4.1 Allgemeine Aspekte 4.2 Trustgründung 5. Alles auf einen Blick 3
4 1. Stiftung in der Schweiz 1.1 Gründung der Stiftung Vermögen muss einem besonderen Zweck dienen Stifter muss Stiftungsurkunde mit Willen zur Errichtung einer Stiftung abgeben sowie deren Zweck umschreiben Einlage der Stiftung (Kapital) übertragen Mindesteinlage nicht vorgegeben Stiftung wird nach Gründung ins Handelsregister eingetragen (Ausnahmen: Bei kirchlichen Stiftungen bzw. Familienstiftungen) 4
5 1. Stiftung in der Schweiz 1.2 Steuerliche Aspekte Besteuerung ist abhängig vom Stiftungszweck Ist der Stiftungszweck gemeinnützig, so kann unter Umständen eine Steuerbefreiung erfolgen Generell unterliegen Stiftungen als juristische Person der Gewinn- und Kapitalbesteuerung 4% Gewinnsteuer: * Grundlage ist der Reingewinn. Gewinne unter 5000,- CHF (Bundessteuer) und unter ,- CHF (Kantonsteuer) werden nicht besteuert Kapitalsteuer beträgt 0,5 * des steuerbaren Kapitals. Hierbei sind die ersten ,- CHF steuerbefreit *) Steuerlast wird durch Multiplikation der jeweilig geltenden Hebelsätze errechnet. 5
6 1. Stiftung in der Schweiz 1.3 Kosten bei Gründung sowie laufender Art Die Gebühren für das Notariat, die Aufsichtsbehörde und das Handelsregisteramt sind je nach Kanton unterschiedlich, aber überschaubar Hinzu kommen laufende Kosten für Buchführung und Revision sowie für Steuerberatung und Verwaltung Als Richtschnur dient die Übersicht auf Folie S. 9 6
7 2. Stiftung in Liechtenstein 2.1 Gründung der Stiftung Formen: Familienstiftung (Bestreitung der Kosten für Erziehung, Ausbildung u.a.) Gemeinnützige Stiftung (Unterstützung kreativer, wissenschaftlicher und sozialer Art) Kirchliche Stiftung Stiftung eignet sich nicht für kommerzielle Zwecke Auch hier wieder: Stiftung muss für einen besonderen Zweck errichtet werden 7
8 2. Stiftung in Liechtenstein 2.1 Gründung der Stiftung Das Stiftungskapital kann in Form von Bar- oder Sacheinlagen erfolgen Mögliche Währungen sind EUR, USD und CHF Mindestkapital beträgt ,- CHF (entsprechender Gegenwert in jeder o.g. Währung) Eintragungspflichtige Stiftung entsteht mit Eintragung ins Handelsregister Hinterlegte Stiftung bereits mit Unterzeichnung der Errichtungsdokumente Gründungsdauer i.d.r. 1-2 Wochen 8
9 2. Stiftung in Liechtenstein 2.3 Kosten der Gründung sowie laufender Art Gründung Stiftung CHF 4.800,- Verwaltungsrat CHF 5.000,- (Jahr) Steuern CHF 1.200,- (Minimum/Jahr) Domizil (Liechtenstein) CHF 1.400,- (Jahr) Buchhaltung/Revision CHF 120,- bis 180,- (Stunde) Administration/Sekretariat CHF 120,- bis 180,- (Stunde) Rechtsberatung Rechtsanwalt CHF 350,- (Stunde) Steuerberatung Steuerberater CHF 280,- (Stunde) Eröffnung Bankkonto CHF 1.000,- Alle Preise (außer "Steuern") verstehen sich zzgl. 8,0 % MWSt. (Quelle: ) 9
10 3. Treuhänderschaft (Trust) -Liechtenstein- 3.1 Gründung und Inhalt des Trust Trust ist ähnlich wie eine Stiftung einsetzbar. Vorteil hierbei ist, dass eine feiere Ausgestaltung erfolgen kann sowie keine Zweckbeschränkung wie bei einer Stiftung festgelegt werden muss Ablauf: Der Treugeber wendet dem Treuhänder bewegliches oder unbewegliches Vermögen oder ein Recht mit der Verpflichtung zu, dieses als Treugut im eigenen Namen als selbständiger Rechtsträger zu Gunsten eines oder mehrerer Dritter (Begünstigter) mit Wirkung gegen jedermann zu verwalten oder zu verwenden Im Gegensatz zur Stiftung handelt es sich bei der Treuhänderschaft nicht um eine juristische Person, sondern um ein Rechtsverhältnis vertrags- ähnlicher Natur Quelle: 10
11 3. Treuhänderschaft (Trust) -Liechtenstein- 3.1 Gründung und Inhalt des Trust Die Trust wird durch Vereinbarung (Treuhandurkunde) oder durch Unterzeichnung des Treuhandbriefes begründet Die Treuhandurkunde wird durch Hinterlegung beim Öffentlichkeitsregisteramt vorgenommen. Alternativ ist auch eine Eintragung ins Handelsregister möglich Gemäss gültigem Recht ist kein Mindesteinlagebetrag vorgeschrieben Gründungsdauer i.d.r. 1-2 Wochen 11
12 3. Treuhänderschaft (Trust) -Liechtenstein- 3.2 Steuerliche Aspekte Auch hier: Mit Wirkung vom 1. Januar 2011 ist eine umfassende Steuerreform in Liechtenstein in Kraft getreten Besteuerung von Unternehmen, die rein Vermögensverwaltend und Wirtschaftlich nicht tätig sind, entfällt lediglich eine Mindestertragssteuer von CHF 1.200,-- Darüber hinaus werden keine Ertragssteuern erhoben 12
13 3. Treuhänderschaft (Trust) -Liechtenstein- 3.3 Kosten bei Gründung und laufender Art Analog Folie S. 9 Bei der Treuhänderschaft ist keine Buchführungspflicht vorgeschrieben. Hierbei entfallen demnach Kosten für Steuerberatung sowie etwaige Rechtsanwaltskosten 13
14 4. Treuhänderschaft (Trust) -Kanalinseln- 4.1 Allgemeine Aspekte (Kanalinseln) Auf den Kanalinseln Guernsey oder Jersey gegründete Trusts unterliegen angelsächsischem Recht Verwaltet wird der Trust häufig über eine Bank, beispielsweise in der Schweiz oder Liechtenstein Begünstigte sind meist Verwandte oder der Gründer selbst. Dieser legt fest, was mit dem Trustvermögen geschieht. Faktisch ist der Trust somit eine Vermögensverwaltung unter fremden Namen Steuern fallen vor Ort nur an, wenn der Begünstigte auch auf den Inseln wohnt 14
15 4. Treuhänderschaft (Trust) Vorteile eines Trusts: Im Falle des Ablebens des Trust-Eigentümers ermöglicht diese Gesellschaftsform Angehörigen oder zuvor bestimmten dritten Personen, die vorhandenen Nachlasswerte schnell und steuerfrei zu übernehmen Auch lässt sich darüber beispielsweise ein Nießbrauchrecht zugunsten des noch lebenden Verwandten sichern Die möglichen Motive einer Trustgründung : Schaffung von familiengebundenen Vermögen, Kontrolle des Begünstigten, Schutz des Vermögens vor dem Zugriff Dritter u.a. 15
16 4. Treuhänderschaft (Trust) -Kanalinseln- 4.2 Trustgründung Trustgründung: Der Gründungsbetrag unterliegt der deutschen Schenkungssteuer. Daher liegt dieser bei nicht mehr als 5.000,-- EUR (Freibetrag, Steuerklasse III) Laufende Erträge: Dem Trust wird eine ausländische Gesellschaft vorgeschaltet, auf die kontinuierlich das eigentliche Vermögen übertragen wird. Auf Jersey sind diese Erträge für Ausländer steuerfrei Gründungskosten belaufen sich auf ca ,- EUR Jährliche Kosten sind mit ca ,- bis 3.500,-- EUR anzusetzen 16
17 5. Alles auf einen Blick -Stiftung- Merkmale Stiftung in der Schweiz Stiftung in Liechtenstein Zweck besonderer Zweck besonderer Zweck Handelsregistereintrag notwendig nicht notwendig Mindesteinlage Keine Vorgaben CHF ,- Gründugsdauer ca. 1-2 Wochen ca. 1-2 Wochen Gründungskosten ca. 5000,- bis 6500,- CHF ca. 5000,- bis 6500,- CHF Laufende Kosten Je nach Verwaltungsaufwand (Folie S. 9) Je nach Verwaltungsaufwand (Folie S. 9) Besteuerung Gewinn-und Kapitalsteuer Pauschalsteuer Buchführungspflicht Ja Ja Kontrollorgane Externe Revisionsstellen Stiftungsaufsichtsbehörde 17
18 5. Alles auf einen Blick -Trust- Merkmale Trust in Liechtenstein Trust auf den Kanalinseln Zweck keine Zweckbeschränkung Vermögensverwaltung Handelsregistereintrag nur Hinterlegung nötig d. ausländ. Gesellschaft Mindesteinlage keine Mindesteinlage ab 5.000,- EUR Gründugsdauer ca. 1-2 Wochen ca. 4-6 Wochen Gründungskosten ca ,- CHF ca ,- EUR Laufende Kosten Je nach Verwaltungsaufwand (ca ,- bis 2.500,- CHF) Besteuerung Pauschalsteuer Steuerfrei Je nach Verwaltungsaufwand (ca ,- bis 3.500,- EUR) Buchführungspflicht nicht vorgeschrieben vorgeschrieben Liquidierbarkeit leicht möglich k. A. 18
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