Immobilien und Steuern

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Immobilien und Steuern"

Transkript

1 Immobilien und Steuern Branko Balaban dipl. Steuerexperte lic. iur. Rechtsanwalt Partner BDO AG Erich Ettlin dipl. Steuerexperte dipl. Wirtschaftsprüfer Partner BDO AG Inhaltsübersicht 1. Erwerb 1.1. Handänderungssteuer 1.2. Mehrwertsteuer 2. Verkauf 2.2. Handänderungssteuer 2.3. Mehrwertsteuer 2.4. Geschäftsliegenschaften 2.5. Liegenschaftshändler 3. Laufende Besteuerung 3.1. Einkommens-/Gewinnsteuern 3.2. Vermögenssteuern 3.3. Liegenschaftssteuern 4. Spezialthemen 5. Fragen 2 Juli

2 Ziele Sie kennen die möglichen Steuerfolgen bei Transaktionen mit Grundstücken Halten, bewohnen und vermieten von Grundstücken Sie sind mit den Steuerarten vertraut, die es im Zusammenhang mit Liegenschaften zu beachten gilt 3 1. Erwerb 1.1. Handänderungssteuer Rechtsverkehrssteuer: Steuerobjekt: Übergang dingliches Recht an Grundstücken Definition Grundstücke (Art. 655 ZGB): Liegenschaften Selbstständige und dauernde Rechte (z.b. Baurecht) Bergwerke Miteigentumsanteile an Grundstücken Besteuerung unabhängig von Gewinn oder Verlust Nicht im StHG geregelt: Kantone frei (Ausnahme Art. 103 FusG) 4 Juli

3 1. Erwerb 1.1. Handänderungssteuer Zivilrechtliche Handänderung Handänderung wird im Grundbuch eingetragen Beispiele: Kaufvertrag Liegenschaft Vertrag Begründung Baurecht für 99 Jahre Wirtschaftliche Handänderung Rechtsgeschäfte, die in Bezug auf die Verfügungsgewalt über Grundstücke wirtschaftlich wie eine Veräusserung wirken Beispiele: Handwechsel Mehrheit Aktien Immobiliengesellschaft Kettengeschäfte Überführung Grundstücke vom Privat- ins Geschäftsvermögen Tausch Abtretung Kauf- oder Rückkaufrechte 5 1. Erwerb 1.1. Handänderungssteuer Beispiel gesetzliche Bestimmung wirtschaftliche Handänderung: 3 HASTG BS 2 Als Erwerb eines Grundstückes gilt jeder Abschluss eines Vertrages, der den Erwerbern oder Erwerberinnen zusichert, ihnen Eigentumsrechte an einem Grundstück zu übertragen, sowie der Erwerb an einer freiwilligen oder amtlichen Gant. 3 Dem Erwerb eines Grundstücks gleichgestellt ist... c) das Abtreten eines vorgemerkten Kaufs- oder Rückkaufsrechts über ein Grundstück; d) der entgeltliche Verzicht auf ein vorgemerktes Kaufs- oder Rückkaufsrecht; e) der Eintritt in die Rechte der ursprünglichen Erwerber oder Erwerberinnen aus einem steuerbaren Erwerbsgeschäft, auch wenn diese damals den Vertrag wahlweise für sich oder noch zu bestimmende Dritte abgeschlossen haben; f) der Erwerb von Anteilsrechten an einer Immobiliengesellschaft. 6 Juli

4 1. Erwerb 1.1. Handänderungssteuer Wirtschaftliche Handänderung (Kettengeschäfte) Zivilrechtliche Eigentümer zivilrechtliche Handänderung Dritter, Enderwerber Berechtigter, Zwischenerwerber 7 1. Erwerb 1.1. Handänderungssteuer Bemessungsgrundlage: Kaufpreis (inkl. aller Leistungen) Unter Nahestehenden: Steuerwert, wenn höher als Kaufpreis Kauf- und Werkvertrag als wirtschaftliche Einheit Steuerbelastung: 1 3 % von Bemessungsgrundlage Steuerschuldner: Je ½ Verkäufer und Erwerber (z.b. OW) Erwerber (z.b. LU) 8 Juli

5 1. Erwerb 1.1. Handänderungssteuer Steuerbefreiungen (die Kantone können dies selbst bestimmen): Geringer Kaufpreis (z.b. unter CHF 5 000) Eigentumsübergang bei Erbgang, Erbvorbezug oder Schenkung Rechtsgeschäfte unter Verwandten Steuerneutrale Umstrukturierungen Ersatzbeschaffungen Befreiungen von der Steuerpflicht: Bund und seine Anstalten nach Massgabe des Bundesrechts Kantone und Gemeinden und ihre Anstalten Ausländische Staaten 9 1. Erwerb 1.1. Handänderungssteuer Beispiel 1: X und Y halten je 25 % Beteiligung I AG (Immobiliengesellschaft) X und Y verkaufen ihre Akten an D D ist Dritter (bisher keine Aktien) Lösungshinweise: I AG ist Immobiliengesellschaft, somit Prüfung wirtschaftliche Handänderung X und Y veräussern zusammen 50 % Wirtschaftliche Handänderung erst bei 50 % Juli

6 1. Erwerb 1.1. Handänderungssteuer Beispiel 2: X und Y (Bauunternehmen) schliessen Kaufvertrag über Bauland Ferner schliessen X und Y Werkvertrag über Erstellung Haus (Baubewilligung liegt vor) Gültigkeit Werkvertrag ist von Gültigkeit Kaufvertrag abhängig Lösungshinweise: Kaufvertrag und Werkvertrag bilden wirtschaftliche Identität Bemessungsbasis Handänderungssteuer ist Kaufpreis Bauland zuzüglich Werkpreis Erwerb 1.2. Mehrwertsteuer Kurz zusammengefasste Regeln beim Erwerb/Verkauf: Übertragung der Liegenschaft ist von der MWST ausgenommen Kein Vorsteuerabzug (Bau/Kauf) Selbstständige und dauernde Rechte (z.b. Baurecht) Möglichkeit zu optieren: Nur wenn Käufer die Liegenschaft nicht ausschliesslich für private Zwecke verwendet (erleichterte Option seit ) Konsequenz: auf Verkauf wird MWST erhoben Steuerbar ist der Verkaufspreis, ohne Wert des Bodens Vorsteuer muss erst noch zurückgefordert werden (Liquidität) 12 Juli

7 1. Erwerb 1.2. Mehrwertsteuer Übertrag im Meldeverfahren: Nur wenn Käufer und Verkäufer MWST-pflichtig sind Keine MWST auf dem Verkaufspreis Käufer ist aber darauf angewiesen, dass ihm der Verkäufer sämtliche MWST-Belege übergibt, damit er später z.b. bei Nutzungsänderungen korrekt und zu seinem Vorteil abrechnen kann Nutzungsänderungen beachten Abrechnung Eigenverbrauch / Vorsteuerkorrektur Aber auch Einlageentsteuerung möglich Verkauf Zwingende Vorgaben in Art. 12 StHG für Kantone 2 Systeme: Monistisch Dualistisch 14 Juli

8 2. Verkauf Monistisches System Grundstückgewinne des Privat- und Geschäftsvermögens werden mit GGST erfasst (nur Wertzuwachs) Wiedereingebrachte Abschreibungen Einkommens- bzw. Gewinnsteuer Steuersatz: Gesamteinkommen ZH, BE, UR, SZ, NW, BS, BL, TG, TI und JU Spezielles System: GE Dualistisches System Nur Grundstückgewinne des Privatvermögens sowie landwirtschaftliche Grundstücke werden mit GGST abgerechnet Grundstückgewinne des Geschäftsvermögens werden mit Einkommens- bzw. Gewinnsteuer erfasst Steuersatz: Gesamteinkommen LU, OW, GL, ZG, FR, SO, SH, AR, AI, SG, GR, AG, VD, VS und NE Bund Verkauf Beispiel: Monistisches und dualistisches System Ausgangslage 1995 Kauf Liegenschaft (Privatvermögen) Überfügung Geschäftsvermögen Aktivierung: Abschreibungen Verkauf Juli

9 2. Verkauf Lösungshinweise Monistisches System 2002 Überfügung Geschäftsvermögen Steueraufschub (keine Handänderung) Wieder eingebrachte Abschreibungen Einkommenssteuer auf Verkauf Grundstückgewinnsteuer auf Wertzuwachsgewinn von Einkommenssteuer auf Grundstückgewinnsteuer auf Verkauf Lösungshinweise Dualistisches System 2002 Überfügung Geschäftsvermögen (Überführungswert Kaufpreis) Abschreibungen Buchwert Verkauf (Verkaufserlös Buchwert) Grundstückgewinnsteuer auf Einkommenssteuer auf Grundstückgewinnsteuer auf Einkommenssteuer auf Juli

10 2. Verkauf Bemessungsgrundlage ist Grundstückgewinn = Verkaufserlös abzüglich Anlagekosten: Verkaufserlös: Kaufpreis zuzüglich weiterer Leistungen Anlagekosten: Erwerbspreis zuzüglich wertvermehrende Aufwendungen Bei langer Besitzdauer: Abstellen auf Schätzungs-/Steuerwert Steuerbare Handänderungen (analog Handänderungssteuer): Zivilrechtliche Wirtschaftliche Verkauf Steueraufschub (Kantone sind nicht frei, zwingende Vorgabe nach Art. 12 Abs. 3 StHG): Erbgang, Erbvorbezug, Schenkung Eigentumswechsel Ehegatten bei Güterrecht Landumlegungen Ersatzbeschaffungen Was bewirkt Steueraufschub? Grundstückgewinnsteuer wird nicht erhoben Steuerliche Abrechnung/Grundstückgewinnsteuer wird auf den nächsten steuerpflichtigen Vorgang verschoben Aufgeschoben ist nicht aufgehoben Käufer übernimmt die latente Steuerlast 20 Juli

11 2. Verkauf Wann liegt eine steueraufschiebende Schenkung vor? Unentgeltlichkeit Oder gemischte Schenkung (z.b. gegen Übernahme der Hypothek, aber unter dem Verkehrswert) Ob eine gemischte Schenkung vorliegt, wird in der Praxis angenommen, wenn der Übernahmepreis mehr als 25 % vom Verkehrswert abweicht Verkauf Steuerberechnung: Tarif: Abstützen auf Einkommenssteuertarif Sondertarif Rabatt bei langer Besitzdauer: Konjunktureller Mehrwert und nicht Geldentwertung soll besteuert werden Kurzfristig realisierte Gewinne müssen stärker belastet werden (Art. 12 Abs. 5 StHG) 22 Juli

12 2. Verkauf Beispiel: Verkauf Liegenschaft in Stadt Luzern mit Aufschub Kauf Liegenschaft Schenkung an Tochter 2006 (Verkehrswert CHF ) Aufschub 0 Verkauf 2011 durch Tochter Grundstückgewinn bei Tochter Besitzesdauer 15 Jahre Grundstückgewinnsteuer Stadt Luzern Verkauf Beispiel: Verkauf Liegenschaft in Stadt Luzern Variante: ohne Aufschub Kauf Liegenschaft Verkauf an Tochter 2006 Kein Aufschub Grundstückgewinn bei Eltern Besitzesdauer 10 Jahre Grundstückgewinnsteuer Stadt Luzern Juli

13 2. Verkauf Beispiel: Verkauf Liegenschaft in Stadt Luzern Variante: ohne Aufschub Kauf Liegenschaft Verkauf an Dritte 2011 Kein Aufschub Grundstückgewinn bei Tochter Besitzesdauer 15 Jahre Grundstückgewinnsteuer Stadt Luzern Grundstückgewinnsteuer Grundstückgewinnsteuer Total Verkauf Voraussetzungen Steueraufschub mittels Ersatzbeschaffung: Dauernd und ausschliesslich selbstgenutzt (Ferienwohnung fällt nicht darunter) Innert angemessener Frist reinvestiert (Praxis: 2 3 Jahre, vor oder nach Verkauf) Auch über Kantonsgrenze hinaus Ersatzbeschaffung möglich Absolute Methode (bei nur teilweiser Reinvestition nur in dem Umfang, in dem der reinvestierte Erlös die Anlagekosten des veräusserten Grundstückes übersteigen) 26 Juli

14 2. Verkauf 2.2. Handänderungssteuer Siehe Ziff Verkauf 2.3. Mehrwertsteuer Siehe Ziff Juli

15 2. Verkauf 2.4. Geschäftsliegenschaften Einkommenssteuer und AHV-Pflicht Auch im monistischen System unterliegen die wiedereingebrachten Abschreibungen der Einkommensbesteuerung Da die AHV der Bundessteuer folgt: dualistisches System auch bei AHV Damit entscheidend, ob eine Liegenschaft zum Geschäfts- oder Privatvermögen zählt Verkauf 2.4. Geschäftsliegenschaften Liegenschaft im Geschäftsvermögen wird verkauft oder ins Privatvermögen überführt: Differenz zwischen Verkehrswert und Buchwert unterliegt der Einkommenssteuer (Beispiel Luzern): Steuerbelastung am Beispiel Luzern Maximalsätze Direkte Bundessteuer % Kantons- und Gemeindesteuer % AHV 1) 9.70 % Total mögliche Belastung % 1) Abzugsfähig bei der Einkommenssteuer 30 Juli

16 2. Verkauf 2.4. Geschäftsliegenschaften Vergleich zu Grundstückgewinnsteuer Besitzesdauer 15 Jahre, Gewinn CHF Steuerbelastung am Beispiel Luzern Grundstückgewinnsteuer Einkommenssteuer Gewinn /. AHV (9.7 %) Steuerbarer Gewinn Einkommenssteuer Total Belastung (AHV und Eink.-Steuer) Verkauf 2.4. Geschäftsliegenschaften Wann liegt eine Geschäftsliegenschaft vor? Grundstücke von Selbstständigerwerbenden im Haupt- oder Nebenberuf gehören entweder zu deren Privat- oder Geschäftsvermögen, je nachdem, ob sie ganz oder vorwiegend einem Geschäftsbetrieb oder als private Kapitalanlage dienen Bei gemischter Verwendung Präponderanzmethode (Frage der überwiegenden Nutzung) Zuweisung nach objektiven, d.h. vom Willen der steuerpflichtigen Person unabhängigen Kriterien zu erfolgen Wenn Liegenschaft dem Geschäftsbetrieb unmittelbar oder mittelbar dient (BGE 94 I 466) = technisch-wirtschaftliche Funktion Buchhaltung ist ein Indiz 32 Juli

17 2. Verkauf 2.5. Liegenschaftshändler Kriterien für das Vorliegen eines Liegenschaftshändlers: Gemäss Rechtsprechung ist alles, was über die schlichte Verwaltung des Privatvermögens hinausgeht, eine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit (BGE 125 II 113) damit nicht mehr Grundstücksgewinnsteuer unterliegend Auch das einmalige oder gelegentliche Ausüben von Geschäften mit Liegenschaften kann eine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit hinweisen Gewerbsmässigkeit ist in der Regel zu bejahen, wenn eine Privatperson Land erwirbt, dieses erschliesst und parzelliert und die Parzellen anschliessend veräussert Rechtsprechung: vgl. StE 2011 DBG/ZH B 23.1 Nr Verkauf 2.5. Liegenschaftshändler Kriterien Liegenschaftshändlers (nicht kumulativ zu erfüllen): Häufigkeit und Anzahl der Transaktionen kurze Besitzesdauer keine Eigennutzung Spekulationsabsicht Nutzung von speziellem Fachwissen Zusammenschluss mit Fachleuten in Form einer einfachen Gesellschaft hoher Fremdkapitaleinsatz Reinvestition des Gewinnes in neue Projekte Werbung/Dokumentation werterhöhende Massnahmen durch Erschliessung, Parzellierung Aufteilung in Stockwerkeigentum 34 Juli

18 3. Laufende Besteuerung Ertrag: Eigenmietwert Mieteinnahmen Substanz: Steuerwert Buchwert Laufende Besteuerung 3.1. Einkommens-/Gewinnsteuern Eigenmietwert: Besteuerung Nutzung (und Nutzungsmöglichkeit) selbst bewohnter Liegenschaften (auch Ferienhäuser) % der Marktmiete noch verfassungsmässig Verwandtenmiete: Eigenmietwert bzw. Teil davon als unterste Bemessung Nutzniessung Wohnrecht: Eigenmietwert von Nutzniessungs- bzw. Wohnrechtsberechtigten zu versteuern Unternutzungsabzug Abschaffung derzeit wieder in der politischen Diskussion 36 Juli

19 3. Laufende Besteuerung 3.1. Einkommens-/Gewinnsteuern Gewinnungs-/Unterhaltskosten: Schuldzinsen abzugsfähig (Schuldzinsenbegrenzung beachten) Unterhaltskosten Lebenshaltungskosten: Heizung Warmwasser Wasserzinsen Wertvermehrend: nicht abzugsfähig bei GGSt als Anlagekosten Substanzerhaltend bei Einkommen abzugsfähig Ersatz etc. technisch./wirtschaftl. Betrachtung Laufende Besteuerung 3.1. Einkommens-/Gewinnsteuern Unterhaltskosten: Pauschale oder effektive Kosten (Planung grössere Unterhaltsarbeiten) Wechselpauschale oder feste Pauschale (z.b. LU) Energiesparen und Umweltschutz/Denkmalpflege 38 Juli

20 3. Laufende Besteuerung 3.1. Einkommens-/Gewinnsteuern Mindeststeuer auf Liegenschaften: Mindeststeuer ist %- oder %o-satz des Steuerwertes Mindeststeuer, wenn Total der Gewinn- und Kapitalsteuern unter Mindeststeuerbetrag liegt Auswirkungen Abschreibungen und Kosten mit Mindeststeuer vergleichen Soll-Besteuerung, unabhängig von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Laufende Besteuerung 3.1. Einkommens-/Gewinnsteuern Beispiel 1: X ist Eigentümer einer Ferienwohnung 2009: Ferienwohnung nicht benutzt 2010: Ferienwohnung nicht benutzt, Verkaufsbemühungen (Inserate, Makler etc.) Lösungshinweise: Eigenmietwert 2009 zu besteuern (zur Verfügung halten reicht für Eigenmietwertbesteuerung; Nutzung nicht erforderlich) 2010: Auf Besteuerung Eigenmietwert kann verzichtet werden (keine Nutzung, Verkaufsbemühungen) Nachweis der Steuerpflichtigen 40 Juli

21 3. Laufende Besteuerung 3.2. Vermögenssteuer Steuerwert: Amtliche Schätzung Wert in der Regel weit unter Verkehrswert (50 70 %) Interkantonaler Ausgleich durch Repartitionsfaktor Anfechtung bei Erlass (Neubewertungsmöglichkeiten in der Regel gesetzlich restriktiv) Laufende Besteuerung 3.3. Liegenschaftssteuer Natürliche Personen: 42 Juli

22 3. Laufende Besteuerung 3.3. Liegenschaftssteuer Juristische Personen: Spezialthema Liegenschaften mittels AG halten? A A AG 44 Juli

23 4. Spezialthema Eigene Nutzung (A): A hat A AG Miete zu bezahlen Miete zum Marktwert, ansonsten verdeckte Gewinnausschüttung (keine Reduktion wegen Selbstnutzung ) Kein Pauschalabzug für Unterhaltskosten Abschreibungen Gewinn (auch Verkaufsgewinn) wird mit der Gewinnsteuer abgerechnet Dividenden unterliegen der Einkommenssteuer (Dividendenprivileg) Vermögenssteuerwert = Wert der Aktien (Substanzwertbewertung) Prüfung Abgabebelastung Privat und über AG Spezialthema Fremdvermietung: Mieteinnahmen sind steuerbare Erträge Kein Pauschalabzug für Unterhaltskosten Abschreibungen Gewinn (auch Verkaufsgewinn) wird mit der Gewinnsteuer abgerechnet Dividenden unterliegen der Einkommenssteuer (Dividendenprivileg) Vermögenssteuerwert = Wert der Aktien (Substanzwertbewertung) Prüfung Abgabebelastung Privat und über AG 46 Juli

24 4. Spezialthema Liegenschaftshändler Abgabenbelastung: Einkommenssteuer Grundstückgewinnsteuer Vermögenssteuer AHV Liegenschaften in AG Abgabenbelastung: Gewinnsteuer Kapitalsteuer Einkommenssteuer (Dividenden) Vermögenssteuer (Aktien) Steuerneutrale Überführung Liegenschaften Geschäftsvermögen in AG: Liegenschaften müssen Betrieb darstellen (gewisse Kantone Sonderlösungen bei Liegenschaftshändlern) Kantonale Praxen unterschiedlich Spezialthema Verkauf Aktien Immobilien-AG: Wirtschaftliche Handänderung Grundstückgewinnsteuer Handänderungssteuer 48 Juli

25 5. Fragen 49 Juli

Vorlesung Bernisches Steuerrecht 2011

Vorlesung Bernisches Steuerrecht 2011 Lösung zu Bsp. Nr. 33 (Gegenstand der Grundstückgewinnsteuer) Standard Prüfungsprogramm GGSt StG 126: Steuerpflicht: Veräusserer eines Grundstücks im Kanton BE Sowohl bei PV als auch bei GV, deshalb monistisches

Mehr

Immobilien und Mehrwertsteuer (MWST)

Immobilien und Mehrwertsteuer (MWST) Immobilien und Mehrwertsteuer (MWST) ÜBERBLICK ÜBER DIE MWST-GESTALTUNG UND FOLGEN BEI IMMOBILIEN Sachverhalt Gegenstand Voraussetzungen Vorteil Nachteil Kauf / Erstellung Allgemeines Prüfung, ob auf dem

Mehr

Präzisierungen zur MWST Übergangsinfo 01

Präzisierungen zur MWST Übergangsinfo 01 Januar 2010 www.estv.admin.ch MWST-Praxis-Info 01 Präzisierungen zur MWST Übergangsinfo 01 vom 31. März 2010 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV MWST-Praxis-Info

Mehr

Besteuerung von getrennt lebenden und geschiedenen Ehegatten mit Liegenschaften

Besteuerung von getrennt lebenden und geschiedenen Ehegatten mit Liegenschaften Finanzdepartement Steuerverwaltung Bahnhofstrasse 15 Postfach 1232 6431 Schwyz Telefon 041 819 23 45 Merkblatt Besteuerung von getrennt lebenden und geschiedenen Ehegatten mit Liegenschaften 1. Allgemeines

Mehr

Mit Immobilien Steuern sparen?

Mit Immobilien Steuern sparen? Mit Immobilien Steuern sparen? Ein Referat zu ausgewählten Aspekten zum Thema Immobilien und Steuern für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) anlässlich der 1. Oberwalliser Tischmesse vom 21. Januar 2010

Mehr

1. Vorbemerkungen. Kreisschreiben Nr. 14 vom 6. Juli 2001

1. Vorbemerkungen. Kreisschreiben Nr. 14 vom 6. Juli 2001 Schweizerische Steuerkonferenz Kreisschreiben Nr.14 Interkantonaler Wohnsitzwechsel von quellensteuerpflichtigen Personen, die nachträglich ordentlich veranlagt werden (Art. 90 Abs. 2 DBG, Art. 34 Abs.

Mehr

3. Bemessungsgrundlage Vorsteuerkorrektur (Eigenverbrauch / Einlageentsteuerung)

3. Bemessungsgrundlage Vorsteuerkorrektur (Eigenverbrauch / Einlageentsteuerung) 3. Bemessungsgrundlage Vorsteuerkorrektur (Eigenverbrauch / Einlageentsteuerung) Anwendung der vollumfänglichen sänderung: Unternehmen werden neu steuerpflichtig oder aus der Steuerpflicht entlassen; Gegenstände

Mehr

1. Allgemeines zum Abzug der Unterhaltskosten für Liegenschaften des Privatvermögens

1. Allgemeines zum Abzug der Unterhaltskosten für Liegenschaften des Privatvermögens Merkblatt des kantonalen Steueramtes über die steuerliche Behandlung von Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, bei des Privatvermögens (vom 13. November 2009) Vorbemerkungen

Mehr

Meldeverfahren. Inhaltsübersicht. Schenk Roland MWST Experte FH MWST Berater / Dozent. Grundlagen zum Meldeverfahren

Meldeverfahren. Inhaltsübersicht. Schenk Roland MWST Experte FH MWST Berater / Dozent. Grundlagen zum Meldeverfahren Schenk Roland MWST Experte FH MWST Berater / Dozent Inhaltsübersicht Grundlagen zum Meldeverfahren Anwendungsfälle des Meldeverfahrens Durchführung des Meldeverfahrens 2 1 Ziele Sie wissen, wann das Meldeverfahren

Mehr

Nutzniessung und Wohnrecht

Nutzniessung und Wohnrecht Zivilrecht Gegenstand Bewegliche Sachen Grundstücke Rechte Vermögen Nur Gebäude oder Gebäudeteiile [ZGB Art. 745 Abs. 1] [ZGB Art. 776 Abs. 1] Bestellung Dauer Untergang Verantwortlichkeit (Haftung) Bewegliche

Mehr

Steuerplanung bei Bauprojekten. Dr. Conrad M. Walther, Rechtsanwalt

Steuerplanung bei Bauprojekten. Dr. Conrad M. Walther, Rechtsanwalt Steuerplanung bei Bauprojekten Dr. Conrad M. Walther, Rechtsanwalt Steuerplanung bei Bauprojekten Nötig oder nicht? Wie halte ich eine Liegenschaft? im Geschäftsvermögen - als Privatperson - in einer Gesellschaft

Mehr

Es gibt drei Untergruppen, welche abhängig vom Beschäftigungsgrad sind:

Es gibt drei Untergruppen, welche abhängig vom Beschäftigungsgrad sind: 15 Anhang 1 Bewachung, Sicherheit und Werttransport Kategorie A: Mindestlöhne für Bewachung, Sicherheit und Werttransport Es gibt drei Untergruppen, welche abhängig vom Beschäftigungsgrad sind: A1 Mitarbeitende

Mehr

Steuerbuch, Erläuterungen zu 19 Erträge aus beweglichem Vermögen

Steuerbuch, Erläuterungen zu 19 Erträge aus beweglichem Vermögen Finanzdirektion Steuerverwaltung Steuerbuch, Erläuterungen zu 19 Erträge aus beweglichem Vermögen 19 - Stand Februar 2012 1 Inhalt 1. Erträge aus rückkaufsfähiger Kapitalversicherung (Lebensversicherung)

Mehr

Die Firma ALLFINANZ Beratung & Planung Andreas Gauch stellt sich Ihnen vor!

Die Firma ALLFINANZ Beratung & Planung Andreas Gauch stellt sich Ihnen vor! Die Firma ALLFINANZ Beratung & Planung Andreas Gauch stellt sich Ihnen vor! Herzlich Willkommen energie-cluster.ch Referat über Finanzierung und Steueroptimierung im Rentenalter Ort: Münsingen Datum: 22.

Mehr

Kollektive Kapitalanlagen mit direktem Grundbesitz. Zur steuerlichen Gleichstellung eines Sonderlings im Anlagemarkt

Kollektive Kapitalanlagen mit direktem Grundbesitz. Zur steuerlichen Gleichstellung eines Sonderlings im Anlagemarkt Kollektive Kapitalanlagen mit direktem Grundbesitz Zur steuerlichen Gleichstellung eines Sonderlings im Anlagemarkt Themenüberblick A. B. C. Bedeutung der Immobilienfonds Sonderfragen zur Gewinnbesteuerung

Mehr

Wohneigentumsförderung und berufliche Vorsorge

Wohneigentumsförderung und berufliche Vorsorge Wohneigentumsförderung und berufliche Vorsorge Ausgabe Tipps und Hinweise Wir machen Sie sicherer. Wohneigentumsförderung und berufliche Vorsorge Allgemeine Informationen Welche Vorsorgegelder stehen Ihnen

Mehr

Unternehmensverkauf die wichtigsten Steuerfallen VOSER RECHTSANWÄLTE

Unternehmensverkauf die wichtigsten Steuerfallen VOSER RECHTSANWÄLTE Unternehmensverkauf die wichtigsten Steuerfallen VOSER RECHTSNWÄLTE lic. iur. Joachim Huber Rechtsanwalt, dipl. Steuerexperte Stadtturmstrasse 19, 5401 Baden j.huber@voser.ch 1. genda und Einleitung Seite

Mehr

Obergericht des Kantons Zürich

Obergericht des Kantons Zürich Obergericht des Kantons Zürich NI Nr. 476 KREISSCHREIBEN DER VERWALTUNGSKOMMISSION DES OBERGERICHTES DES KANTONS ZUERICH an die Notariate über die Mehrwertsteuer vom 20. Dezember 1994 Am 1. Januar 1995

Mehr

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 207

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 207 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Alters- und Hinterlassenenvorsorge 12. Juni 2007 Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen

Mehr

Luzern ist für Neugründer top Zürich verliert

Luzern ist für Neugründer top Zürich verliert Medienmitteilung Luzern ist für Neugründer top Zürich verliert Winterthur, 02. Januar 2013 Im vergangenen Jahr wurden in der Schweiz 39 369 Firmen neu in das Handelsregister eingetragen. Das sind etwas

Mehr

Sage50. Neue MWST-Verordnung per 01.01.2010. Verbuchung und Deklaration von Privatanteilen und Eigenverbrauch

Sage50. Neue MWST-Verordnung per 01.01.2010. Verbuchung und Deklaration von Privatanteilen und Eigenverbrauch Sage50 Neue MWST-Verordnung per 01.01.2010 Verbuchung und Deklaration von Privatanteilen und Eigenverbrauch Bei der Einzelunternehmung Bei juristischen Personen Sage Schweiz AG D4 Platz 10 CH-6039 Root

Mehr

KURZER ÜBERBLICK ÜBER DIE GRUNDSTÜCKGEWINNSTEUER

KURZER ÜBERBLICK ÜBER DIE GRUNDSTÜCKGEWINNSTEUER D Einzelne Steuern Grundstückgewinnsteuer KURZER ÜBERBLICK ÜBER DIE GRUNDSTÜCKGEWINNSTEUER ALLGEMEINES Grundstücke werden fast ausnahmslos mit Gewinn veräussert. Der Erlös aus dem Verkauf ist in der Regel

Mehr

Immobilien in der Nachfolgeplanung. Peter Sahli

Immobilien in der Nachfolgeplanung. Peter Sahli Immobilien in der Nachfolgeplanung Peter Sahli Grundsätzliches (1/2) Es ist selten zu früh, aber oft zu spät! 2 Grundsätzliches (2/2) Verbindlich vereinbarte Regelungen nur soweit, wie die Lösung nachhaltig

Mehr

Umfassende Kompetenzen, vernetztes Denken, persönliches Engagement

Umfassende Kompetenzen, vernetztes Denken, persönliches Engagement Treuhand Truvag Impuls und Immobilien Umfassende Kompetenzen, vernetztes Denken, persönliches Engagement Truvag Impuls Kloster St. Urban, St. Urban, 5. Juni 2014 René Kaufmann CEO / Gesamtleitung - 2 -

Mehr

Der Kauf und Verkauf einer heilberuflichen Praxis. Ein steuerlicher Überblick. Hamburg, den 05.04.2013. Psychotherapeutenkammer

Der Kauf und Verkauf einer heilberuflichen Praxis. Ein steuerlicher Überblick. Hamburg, den 05.04.2013. Psychotherapeutenkammer Der Kauf und Verkauf einer heilberuflichen Praxis Ein steuerlicher Überblick Hamburg, den 05.04.2013 Psychotherapeutenkammer Hamburg 1 Kurzvorstellung: Mein Name ist Stefan Blöcker, ich bin seit 1997 Steuerberater

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

Gemeinde Samnaun. Stand 31. August 2008. Seite 1 von 8

Gemeinde Samnaun. Stand 31. August 2008. Seite 1 von 8 Gemeinde Samnaun Steuergesetz der Gemeinde Samnaun Stand 31. August 2008 Seite 1 von 8 Steuergesetz der Gemeinde Samnaun Steuergesetz der Gemeinde Samnaun I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 1 Die Gemeinde

Mehr

Sparen Sie Steuern mit der Sanierung Ihrer Liegenschaft Energiesparmassnahmen, Liegenschaften und Steuern. Co-Sponsor von

Sparen Sie Steuern mit der Sanierung Ihrer Liegenschaft Energiesparmassnahmen, Liegenschaften und Steuern. Co-Sponsor von Sparen Sie Steuern mit der Sanierung Ihrer Liegenschaft Energiesparmassnahmen, Liegenschaften und Steuern Co-Sponsor von Sparen Sie Steuern mit der Sanierung Ihrer Liegenschaft Energiesparmassnahmen, Liegenschaften

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

VERSICHERUNG. BASIS INFO Plus // Standard // Minimum

VERSICHERUNG. BASIS INFO Plus // Standard // Minimum SICHERN VERSICHERN VERSICHERUNG BASIS INFO Plus // Standard // Minimum Sichere Sache Erfahrung zahlt sich aus. Seit 1884 bietet die NSV ihren Kunden den bestmöglichen Versicherungsschutz zu kostengünstigen

Mehr

Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für die private Sicherheitsdienstleistungsbranche

Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für die private Sicherheitsdienstleistungsbranche Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für die private Sicherheitsdienstleistungsbranche Änderung vom 21. April 2011 Der Schweizerische Bundesrat beschliesst:

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Geschäfts- und Firmenwert G 20. Entgeltlich erworbener Geschäfts- und Firmenwert

Geschäfts- und Firmenwert G 20. Entgeltlich erworbener Geschäfts- und Firmenwert Entgeltlich erworbener Geschäfts- und HB StB Ein entgeltlich erworbener (derivativer) Geschäfts- oder ist nach Handels- und Steuerrecht in der Bilanz auszuweisen. Unterschiede ergeben sich bei der Abschreibung.

Mehr

Stiftung oder Trust? Wir helfen Ihnen bei Ihrer Entscheidung!

Stiftung oder Trust? Wir helfen Ihnen bei Ihrer Entscheidung! Stiftung oder Trust? Wir helfen Ihnen bei Ihrer Entscheidung! 1 Inhaltsübersicht 1. Stiftungen in der Schweiz 1.1 Gründung der Stiftung 1.2 Steuerliche Aspekte 1.3 Kosten bei Gründung sowie laufender Art

Mehr

Informationsblatt zur Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien

Informationsblatt zur Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien Informationsblatt zur Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien I. Allgemeines Was sind Namensaktien? Die UCP Chemicals AG ( UCP oder die Gesellschaft ) wird als Gesellschaft mit Namensaktien ein Aktienbuch

Mehr

Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung

Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung Thema Dokumentart Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung Lösungen Theorie im Buch "Integrale Betriebswirtschaftslehre" Teil: Kapitel: D1 Finanzmanagement 2.3 Innenfinanzierung Finanzierung: Übungsserie

Mehr

Selbstständig als Immobilienmakler interna

Selbstständig als Immobilienmakler interna Selbstständig als Immobilienmakler interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 Persönliche Voraussetzungen... 8 Berufsbild... 9 Ausbildung... 10 Voraussetzung für die Tätigkeit als Immobilienmakler...

Mehr

Swiss Life Vorsorge-Know-how

Swiss Life Vorsorge-Know-how Swiss Life Vorsorge-Know-how Thema des Monats: Sofortrente Inhalt: Sofortrente, Ansparrente Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Sofortrente nach Maß Verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Sofortrente und

Mehr

Agenda der 11. Veranstaltung

Agenda der 11. Veranstaltung Universität Hannover Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und Substanzsteuern StB Dipl.-Ök.Thorsten Vree PwC Agenda der 11. Veranstaltung Grundlagen Gegenstand der Grunderwerbsteuer

Mehr

2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen

2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen 136 III. Vermeidung von Doppelbesteuerung 2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen 2.1 Grundsätzliches Wo muss ich meine Rente bzw. Pensionen aus Grenzgängertätigkeit versteuern?

Mehr

Zusatzleistungen zur AHV/IV

Zusatzleistungen zur AHV/IV Zusatzleistungen zur AHV/IV Spannende Fälle aus der Praxis 09.00 10.00 Uhr Hans Liechti 10.00 10.30 Uhr Pause - Plafonierte EL - Anstellung von Pflegepersonal 10.30 11.30 Uhr Béatrice Peterhans - Vermögensverzicht

Mehr

Kanton Basel-Stadt Steuerliche Entlastungen für Wohngenossenschaften im Kanton Basel-Stadt

Kanton Basel-Stadt Steuerliche Entlastungen für Wohngenossenschaften im Kanton Basel-Stadt Steuerliche Entlastungen für Wohngenossenschaften im Kanton Basel-Stadt Claudio Bertini Steuerverwaltung Basel-Stadt Abteilung Juristische Personen Leiter Veranlagungsgruppe 1 Befreiung von der Handänderungssteuer

Mehr

1. Ist A in der Schweiz nach DBG steuerpflichtig? 2. Wenn ja, welches Einkommen muss A in der Schweiz deklarieren bzw. versteuern?

1. Ist A in der Schweiz nach DBG steuerpflichtig? 2. Wenn ja, welches Einkommen muss A in der Schweiz deklarieren bzw. versteuern? Bundessteuerrecht Credit-Prüfungen Febr. 06 Lösungen Fall 1 Sachverhalt A. A hat seinen Wohnsitz in Konstanz (BRD) und ist Inhaber einer Einzelfirma in der Schweiz. B. A hat seinen Wohnsitz in der Schweiz

Mehr

Tabellen mit detaillierter Berechnung zur Bestimmung der zu viel bzw. zu wenig bezahlten Prämien 1996 2013

Tabellen mit detaillierter Berechnung zur Bestimmung der zu viel bzw. zu wenig bezahlten Prämien 1996 2013 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung Bundesamt für Gesundheit, Abteilung Versicherungsaufsicht, August 2014 Tabellen

Mehr

M E H R W E R T S T E U E R - U N D S T E U E R S E M I N A R V E R T I E F U N G S T H E M A P R I V A T A N T E I L E

M E H R W E R T S T E U E R - U N D S T E U E R S E M I N A R V E R T I E F U N G S T H E M A P R I V A T A N T E I L E M E H R W E R T S T E U E R - U N D S T E U E R S E M I N A R V E R T I E F U N G S T H E M A P R I V A T A N T E I L E Halbtagesseminar Montag, 7. September 2015 (Nachmittag) in Zürich Von Graffenried

Mehr

PricewaterhouseCoopers S E C A. Swiss Limited Partnership. Swiss Limited Partnership Steuerliche Auswirkungen

PricewaterhouseCoopers S E C A. Swiss Limited Partnership. Swiss Limited Partnership Steuerliche Auswirkungen S E C A Swiss Limited Partnership Neuerungen durch das Kollektivanlagengesetz *connectedthinking Swiss Limited Partnership Steuerliche Auswirkungen Victor Meyer AG Birchstrasse 160 8050 Zürich 058 792

Mehr

Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung: Bilanz nach zwölf Jahren (Stand 1. Februar 2015)

Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung: Bilanz nach zwölf Jahren (Stand 1. Februar 2015) Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung: Bilanz nach zwölf Jahren (Stand 1. Februar 2015) Insgesamt konnten in den 12 Jahren seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes 2 676 Gesuche bewilligt werden.

Mehr

KANTONSWECHSEL VON QUELLENSTEUERPFLICHTIGEN PER- SONEN NEUER BUNDESGERICHTSENTSCHEID BETREFFEND DIE ZUWEISUNG DES STEUERBAREN EINKOMMENS/VERMÖGENS

KANTONSWECHSEL VON QUELLENSTEUERPFLICHTIGEN PER- SONEN NEUER BUNDESGERICHTSENTSCHEID BETREFFEND DIE ZUWEISUNG DES STEUERBAREN EINKOMMENS/VERMÖGENS KANTONSWECHSEL VON QUELLENSTEUERPFLICHTIGEN PER- SONEN NEUER BUNDESGERICHTSENTSCHEID BETREFFEND DIE ZUWEISUNG DES STEUERBAREN EINKOMMENS/VERMÖGENS Am 29. Januar 2014 fällte das Bundesgericht ein Urteil

Mehr

Wiederholungen aufgrund der grossen Nachfrage

Wiederholungen aufgrund der grossen Nachfrage M E H R W E R T S T E U E R - U N D S T E U E R S E M I N A R E V E R T I E F U N G S T H E M A P R I V A T A N T E I L E Halbtagesseminar Dienstag, 4. Juni 2013 (Vormittag) in Zürich Dienstag, 17. September

Mehr

Kurtaxen- und Beherbergungsreglement vom 24. November 2008

Kurtaxen- und Beherbergungsreglement vom 24. November 2008 Kurtaxen- und Beherbergungsreglement vom 24. November 2008 Kurtaxen- und Beherbergungsreglement Gemeinde Flühli Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines... 3 Art. 1 Grundsatz und Zweck... 3 II. Kurtaxe... 3 Art.

Mehr

Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer

Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer Der Steuerpflicht unterliegende Einnahmen Neben den bisher bereits nach altem Recht steuerpflichtigen Einnahmen wie

Mehr

Verkauf von Immobilienaktiengesellschaften

Verkauf von Immobilienaktiengesellschaften VOSER RECHTSANWÄLTE Rechtsanwälte Notare Steuerexperten Verkauf von Immobilienaktiengesellschaften Herbstanlass der Schweizerischen Maklerkammer SMK vom 8. November 2007 VOSER RECHTSANWÄLTE Dr. Philip

Mehr

Vorratsgesellschaften Der schnelle Weg zum eigenen Unternehmen interna

Vorratsgesellschaften Der schnelle Weg zum eigenen Unternehmen interna Vorratsgesellschaften Der schnelle Weg zum eigenen Unternehmen interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Einführung... 7 Vorratsgesellschaften sind Kapitalgesellschaften... 8 Die Grundlagen... 8 Was ist

Mehr

Rechte und Pflichten beim Hauskauf

Rechte und Pflichten beim Hauskauf Rechtsanwälte Schultz und Carstens Schwachhauser Heerstraße 5328211 Bremen Telefon 0421/343302 Telefax 0421/343305 E-Mail bremen@schultz-carstens.de Internet www.schultz-carstens.de Rechte und Pflichten

Mehr

Kann K von V die Übertragung des Eigentums am Grundstück verlangen?

Kann K von V die Übertragung des Eigentums am Grundstück verlangen? Fall 7: Scheingeschäft beim Notar Sachverhalt V und K sind sich über den Verkauf eines dem V gehörenden Baugrundstücks am Bodensee zum Preis von 300.000 EUR einig. Um Steuern und Notarkosten zu sparen,

Mehr

1. Januar 2015 BERNISCHE PENSIONSKASSE. Reglement Integrität und Loyalität

1. Januar 2015 BERNISCHE PENSIONSKASSE. Reglement Integrität und Loyalität 1. Januar 2015 BERNISCHE PENSIONSKASSE Reglement Integrität und Loyalität Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 2 Begriffe und Abkürzungen 3 Ingress 4 Art. 1 Zweck, Begriffe und Geltungsbereich 4 Art.

Mehr

PENSIONSKASSE DER ALCATEL-LUCENT SCHWEIZ AG Friesenbergstr. 75, 8055 Zürich. Gesuch um Vorbezug. Name: Vorname:

PENSIONSKASSE DER ALCATEL-LUCENT SCHWEIZ AG Friesenbergstr. 75, 8055 Zürich. Gesuch um Vorbezug. Name: Vorname: Gesuch um Vorbezug Ich, der/die Unterzeichnende Name: Vorname: AHV-Nummer: Zivilstand: ledig, geschieden, verwitwet verheiratet, in eingetragener Partnerschaft Name des Ehegatten: Vorname des Ehegatten:

Mehr

Kapitalerhöhung - Verbuchung

Kapitalerhöhung - Verbuchung Kapitalerhöhung - Verbuchung Beschreibung Eine Kapitalerhöhung ist eine Erhöhung des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von en Aktien. Es gibt unterschiedliche Formen von Kapitalerhöhung.

Mehr

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe 30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe Kündigung eines Mietvertrages durch die Erben des Mieters Ist kein Haushaltsangehöriger des

Mehr

Erfahrungen aus Mehrwertsteuer-Revisionen bei Städten und Gemeinden

Erfahrungen aus Mehrwertsteuer-Revisionen bei Städten und Gemeinden Fachveranstaltung vom 11.9.2015 der Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und direktoren Mehrwertsteuer und Gemeinwesen Erfahrungen aus Mehrwertsteuer-Revisionen bei Städten und Gemeinden Thomas

Mehr

KESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011

KESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011 ÖGWT-Club KESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011 Mag. Stefan Raab 12. und 13.7.2011 www.oegwt.at Wir verbinden - Menschen und Wissen.

Mehr

15. Einheit VO Finanzrecht USt SS 2013 1

15. Einheit VO Finanzrecht USt SS 2013 1 15. Einheit 1 Sonstige Leistung ( 3a UStG) = alles, was nicht in einer Lieferung besteht ( 3a Abs 1 UStG) Tun zb Dienstleistungen Dulden zb Vermietung Unterlassen zb Verzicht auf die Ausübung von Rechten

Mehr

Neuerungen bei der selbständigen Erwerbstätigkeit aufgrund der Unternehmenssteuerreform II

Neuerungen bei der selbständigen Erwerbstätigkeit aufgrund der Unternehmenssteuerreform II 090 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Stempelabgaben Direkte Bundessteuer Bern, 6. Dezember 2009 Kreisschreiben

Mehr

Formular für die Übermittlung von Kaufvertragsangaben

Formular für die Übermittlung von Kaufvertragsangaben Georg Volz Rechtsanwalt, Notar und eidg. dipl. Steuerexperte Spitalgasse 4 - Postfach 543 CH-3000 Bern 7 Telefon +41 (0)31 311 22 61 Fax +41 (0)31 311 04 84 info@volzrecht.ch - www.volzrecht.ch Formular

Mehr

Indirekte Teilliquidation

Indirekte Teilliquidation Transponierung und Unsere Serie Was ist eigentlich... behandelt aktuelle und viel diskutierte Themen, die beim Nicht-Spezialisten eine gewisse Unsicherheit hinterlassen. Wir wollen das Thema jeweils einfach

Mehr

Wie sichere ich mir meine steuerlichen Vorteile im Zusammenhang mit meiner PV-Anlage?

Wie sichere ich mir meine steuerlichen Vorteile im Zusammenhang mit meiner PV-Anlage? Wie sichere ich mir meine steuerlichen Vorteile im Zusammenhang mit meiner PV-Anlage? Vortrag von RA/StB Dr. Stefan Rode 4. Treffen des Photovoltaikforums am 9./10. Oktober 2009 in Kassel RA/StB Dr. Stefan

Mehr

A N G A B E N D E S VERKÄUFERS ZUR I M M O B I L I E N B E S TE U E R U N G (nicht gewerblich)

A N G A B E N D E S VERKÄUFERS ZUR I M M O B I L I E N B E S TE U E R U N G (nicht gewerblich) A N G A B E N D E S VERKÄUFERS ZUR I M M O B I L I E N B E S TE U E R U N G (nicht gewerblich) Allgemeine Angaben a) Persönliche Daten Verkäufer Name: SV-Nr.: Adresse: TelefonNr.: Steuernummer: WohnsitzFA:

Mehr

Haus & Grund Leipzig Steuertipps für Immobilieneigentümer

Haus & Grund Leipzig Steuertipps für Immobilieneigentümer Zimmerstraße 3, 04109 Leipzig, Telefon (0341) 96400-0 www.msg-treuhand.de Haus & Grund Leipzig Steuertipps für Immobilieneigentümer von StB Peter Heberger 1 Grunderwerbsteuer In Sachsen (noch) 3,5% Bemessungsgrundlage

Mehr

Zusammenarbeitsvertrag (Aktionärs- und Optionsvertrag)

Zusammenarbeitsvertrag (Aktionärs- und Optionsvertrag) Zusammenarbeitsvertrag (Aktionärs- und Optionsvertrag) zwischen RP, (Strasse, Ort) RP und MP, (Strasse, Ort) MP Präambel Die Parteien dieses Vertrages sind Eigentümer von je 50 % der Aktien der L AG mit

Mehr

awr Übersicht Referat

awr Übersicht Referat Unternehmensnachfolge aus steuerlicher und rechtlicher Sicht Raphael Häring Partner AG für Wirtschaft und Recht, Bern Bern, 4. September 2015 Folie Nr. 1 Übersicht Referat 1. Share AG (Verkauf Aktien)

Mehr

Die selbst genutzte Immobilie... 13 Immobilien als Geldanlage... 14 Kaufen, bauen, sanieren: Was ist sinnvoll für mich?.. 15

Die selbst genutzte Immobilie... 13 Immobilien als Geldanlage... 14 Kaufen, bauen, sanieren: Was ist sinnvoll für mich?.. 15 Inhalt Vorwort........................................... 9 Einführung........................................... 11 Kapitel 1: Welche Immobilie ist die richtige?............... 13 Die selbst genutzte

Mehr

Besteuerung der 1., 2. und 3. Säule Luzern

Besteuerung der 1., 2. und 3. Säule Luzern Prämienabzüge 1. Säule Beiträge der 1. Säule können vollumfänglich vom Einkommen abgezogen werden. 2. Säule Beiträge der 2. Säule können vollumfänglich vom Einkommen abgezogen werden. Von den Einkünften

Mehr

Mit dem Tool Stundenverwaltung von Hanno Kniebel erhalten Sie die Möglichkeit zur effizienten Verwaltung von Montagezeiten Ihrer Mitarbeiter.

Mit dem Tool Stundenverwaltung von Hanno Kniebel erhalten Sie die Möglichkeit zur effizienten Verwaltung von Montagezeiten Ihrer Mitarbeiter. Stundenverwaltung Mit dem Tool Stundenverwaltung von Hanno Kniebel erhalten Sie die Möglichkeit zur effizienten Verwaltung von Montagezeiten Ihrer Mitarbeiter. Dieses Programm zeichnet sich aus durch einfachste

Mehr

Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz - Überblick

Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz - Überblick Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz - Überblick Mit der Schweiz gibt es zwei Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): DBA Einkommensteuer, Vermögensteuer DBA Erbschaftssteuer Nachstehende Ausführungen

Mehr

Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32

Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32 Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32 Rückwirkende Absenkung der Beteiligungsgrenze in 17 Absatz 1 Satz 4 EStG; Auswirkungen des Beschlusses des

Mehr

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Der Gutachtenstil: Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Das Ergebnis steht am Schluß. Charakteristikum

Mehr

Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009

Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009 TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUAuskunftsansprüche TU3)UT TUAuseinandersetzung Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009 1 von MiterbenUT... 2 der ErbengemeinschaftUT... 3 1) Allgemeines

Mehr

Informationen für Enteignungsbetroffene

Informationen für Enteignungsbetroffene 1 Informationen für Enteignungsbetroffene Sie sind Eigentümer, Pächter oder haben ein anderes Recht (z. B. Nießbrauchrecht, Erbbaurecht) an einem Grundstück, das von Planungen zum Wohle der Allgemeinheit

Mehr

Grant Thornton Hungary News. April 2014

Grant Thornton Hungary News. April 2014 Grant Thornton Hungary News April 2014 Liebe Kunden, mit diesem Rundschreiben dürfen wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die Verordnung des Ministers für Nationalwirtschaft über die Detailregeln bezüglich

Mehr

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht Inhalt Einführung in das Gesellschaftsrecht Lektion 1: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 7 A. Begriff und Entstehungsvoraussetzungen 7 I. Gesellschaftsvertrag 7 II. Gemeinsamer Zweck 7 III. Förderung

Mehr

Politische Gemeinde Arbon. Reglement über das Landkreditkonto

Politische Gemeinde Arbon. Reglement über das Landkreditkonto Politische Gemeinde Arbon Reglement über das Landkreditkonto Inhaltsverzeichnis Seite Art. Zielsetzungen, Kredit 3 Art. Zuständigkeit 3 Art. 3 Kaufpreis 3 Art. 4 Übernahme durch die Stadt 3 Art. 5 Verkauf

Mehr

Reglement über Gemeindebeiträge an die schulergänzenden Betreuungsangebote der Gemeinde Allschwil

Reglement über Gemeindebeiträge an die schulergänzenden Betreuungsangebote der Gemeinde Allschwil REGLEMENT ÜBER GEMEINDEBEITRÄGE E I N W O H N E R G E M E I N D E Reglement über Gemeindebeiträge an die schulergänzenden Betreuungsangebote der Gemeinde Allschwil Reglementssammlung der Einwohnergemeinde

Mehr

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Am 27. März 2011 haben die Menschen in Baden-Württemberg gewählt. Sie wollten eine andere Politik als vorher. Die Menschen haben die GRÜNEN und die SPD in

Mehr

Kreisschreiben Nr. 31

Kreisschreiben Nr. 31 Eidgenössische Steuerverwaltung Administration fédérale des contributions Amministrazione federale delle contribuzioni Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Stempelabgaben Division principale

Mehr

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 952.11 Jahrgang 2015 Nr. 250 ausgegeben am 25. September 2015 Verordnung vom 22. September 2015 über die Abänderung der Sorgfaltspflichtverordnung Aufgrund von Art.

Mehr

Grundsätzlich ist der Staatsrat mit einer Erhöhung der Pauschalabzüge, welche den Durchschnittsprämien im Wallis entsprechen, einverstanden.

Grundsätzlich ist der Staatsrat mit einer Erhöhung der Pauschalabzüge, welche den Durchschnittsprämien im Wallis entsprechen, einverstanden. ANTWORT auf die Motion 1.073 der Grossräte Pascal Luisier, PDCB, und Xavier Moret, PLR, betreffend vollumfänglicher Steuerabzug für Krankenkassenprämien (10.03.2010) Die Motionäre weisen darauf hin, dass

Mehr

Crashkurs Buchführung für Selbstständige

Crashkurs Buchführung für Selbstständige Crashkurs Buchführung für Selbstständige von Iris Thomsen 9. Auflage Crashkurs Buchführung für Selbstständige Thomsen schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische

Mehr

Finanzwirtschaft Wertpapiere

Finanzwirtschaft Wertpapiere Finanzwirtschaft Wertpapiere 1. Kauf von Dividendenpapieren Aufgabe 1: Kauf von 10 Aktien der X-AG zum Kurs von 120,00 je Stück. Die Gebühren belaufen sich auf 1,08%. a) Die Wertpapiere sollen kurzfristig

Mehr

Lösung Fall 23. Anspruch des G gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus 1147, 1192 Abs.1 BGB

Lösung Fall 23. Anspruch des G gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus 1147, 1192 Abs.1 BGB Lösung Fall 23 Frage 1: Ansprüche des G gegen S Anspruch des G gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus 1147, 1192 Abs.1 BGB G könnte einen Anspruch gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus

Mehr

Mietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb

Mietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb Mandantenveranstaltung 2015 am 04.06.2015 Malte Monjé Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Mietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb

Mehr

Argumentarium zur Aargauischen Volksinitiative Bezahlbare Krankenkassenprämien für alle

Argumentarium zur Aargauischen Volksinitiative Bezahlbare Krankenkassenprämien für alle Argumentarium zur Aargauischen Volksinitiative Bezahlbare Krankenkassenprämien für alle Was will Initiative? Die Initiative will, dass Haushalte mehr als 10% ihres Einkommens für Krankenkassenprämien ausgeben,

Mehr

CHECKLISTE IMMOBILIENERTRAGSTEUER

CHECKLISTE IMMOBILIENERTRAGSTEUER CHECKLISTE IMMOBILIENERTRAGSTEUER 1.) Persönliche Daten des Verkäufers: Vorname / Nachname: Sozialversicherungsnr.: Anschrift: Telefonnr.: Wohnsitzfinanzamt: Steuernr.: Bankverbindung: Handelt es sich

Mehr

Credit-Prüfung im Bundessteuerrecht

Credit-Prüfung im Bundessteuerrecht Credit-Prüfung im Bundessteuerrecht Prüfungsdatum: Prüfungsort: Hilfsmittel: Freitag, 1. Juli 2005, 1100 1300 Uhr Hauptgebäude Universität, Hörsaal Nr. 210 AULA DBG, MWStG, StG, VStG, VStV, OR (deutsche,

Mehr

Grundstücksbesteuerung- Grundstücksbesteuerung neu Übersicht

Grundstücksbesteuerung- Grundstücksbesteuerung neu Übersicht Grundstücksbesteuerung-neu neu Sonderfragen im privaten Bereich Univ. Prof. Dr. Sabine Kirchmayr 26. April 2012 Institut für Finanzrecht, Universität Wien Übersicht Veräußerungsgeschäfte isd 30 EStG-neu

Mehr

STEUERLICHE UND RECHTLICHE GESTALTUNGEN BEI UNTERNEHMENSVERKÄUFEN

STEUERLICHE UND RECHTLICHE GESTALTUNGEN BEI UNTERNEHMENSVERKÄUFEN STEUERLICHE UND RECHTLICHE GESTALTUNGEN BEI UNTERNEHMENSVERKÄUFEN Referent: Dipl.-Kfm. Harald Braschoß WP, StB Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e. V.) Partner der BWLC Partnerschaft, Steuerberatungsgesellschaft

Mehr

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 334

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 334 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld AHV, Berufliche Vorsorge und Ergänzungsleistungen 10.07.2013 Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und

Mehr

1. GELTUNGSBEREICH 2. 2. ENTGELT AUSKUNFT TERRAVIS 2 2.1 Pauschalentgelt Grundbuchinformationen 2 2.2 Daten der Amtlichen Vermessung 2

1. GELTUNGSBEREICH 2. 2. ENTGELT AUSKUNFT TERRAVIS 2 2.1 Pauschalentgelt Grundbuchinformationen 2 2.2 Daten der Amtlichen Vermessung 2 Preisliste Urkundspersonen Auskunft Terravis Inhalt 1. GELTUNGSBEREICH 2 2. ENTGELT AUSKUNFT TERRAVIS 2 2.1 Pauschalentgelt Grundbuchinformationen 2 2.2 Daten der Amtlichen Vermessung 2 3. KANTONALE GEBÜHREN

Mehr

Gewerbliche KMU-Bürgschaften: Eine Finanzdienstleistung für KMU

Gewerbliche KMU-Bürgschaften: Eine Finanzdienstleistung für KMU Gewerbliche KMU-Bürgschaften: Eine Finanzdienstleistung für KMU Definition gewerbliche Bürgschaft Garantie für Bankdarlehen oder -kredit zu Gunsten eines KMU Keine Direktvergabe durch BG Mitte Finanzierung

Mehr

Gründung Personengesellschaft

Gründung Personengesellschaft 1 Gründung Personengesellschaft Personengesellschaften lassen sich in zwei große Gruppen einteilen: a) Die Personenhandelsgesellschaften: Offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG)

Mehr