Steuerstatistik Einkommens- und Vermögenssteuer Natürliche Personen Gewinn- und Kapitalsteuer Juristische Personen
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- Theresa Fromm
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1 Staatskanzlei Dienststelle für Statistik Steuerstatistik Einkommens- und Vermögenssteuer Natürliche Personen Gewinn- und Kapitalsteuer Juristische Personen Statistische Mitteilung /21
2 Statistische Mitteilung / 21 Leichte Zunahme des steuerbaren Einkommens im Jahr Die steuerbaren Einkommen der Thurgauer n haben im Vergleich zum Vorjahr leicht zugenommen. Zum Anstieg von 2, % hat unter anderem die erneute Zunahme von einkommensstarken n beigetragen. Das steuerbare Vermögen erhöhte sich mit, % stärker. Die knapp 1 n 1 im Kanton Thurgau erwirtschafteten im Jahr ein steuerbares Einkommen von insgesamt, Milliarden Franken. Daraus ergab sich ein Einkommenssteuerertrag (einfache Steuer zu %) von rund 3 Millionen Franken. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der n im Jahr um gut 2 angestiegen (+1, %). Das steuerbare Einkommen hat mit 2, % stärker zugenommen. Der Einkommenssteuerertrag (einfache Steuer zu %) wuchs sogar um, %. Damit war bei den natürlichen Personen die schwierige Wirtschaftslage nach der Aufhebung des Euro-Mindestkurses im Januar kaum spürbar. Einzig der Rückgang der Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit (, %) deutet an, wie stark der Margendruck im Jahr war. Mehr einkommensstarke Erneut hat die Zahl der einkommensstärksten n am deutlichsten zugenommen. waren 2, % mehr natürliche Personen mit einem steuerbaren Einkommen von über Franken im Thurgau steuerpflichtig als im Vorjahr. Werden nur die steuerbaren Einkommen von 2 Franken und mehr betrachtet, betrug die Zunahme gar,1 %. Bei den n mit einem mittleren steuerbaren Einkommen zwischen und Franken gab es ein Plus von 1, %. Damit setzte sich der Trend der letzten Jahre fort. Seit 2 ist die Zahl der n mit einem steuerbaren Einkommen von über Franken um rund % gewachsen, deutlich kräftiger als die aller n (+19 %). Knapp die Hälfte mit einem steuerbaren Einkommen unter Franken Rund die Hälfte der Thurgauer n wies ein steuerbares Einkommen von weniger als Franken auf. Sie erwirtschafteten % des gesamten steuerbaren Einkommens und erbrachten damit weniger als % des Einkommenssteuerertrags. Demgegenüber leisteten die % n mit einem steuerbaren Einkommen von mehr als Franken einen deutlich überproportionalen steuerlichen Beitrag. Sie erwirtschafteten fast ein Drittel des gesamten steuerbaren Einkommens und trugen damit 3 % zum Steuerertrag bei. Immer mehr gutverdienende nach Einkommensstufen, Kanton Thurgau, 2, Index 2 = Steuerbares Einkommen pro m nahm leicht zu Entwicklung der Anzahl r und des steuerpflichtigen Einkommens, Kanton Thurgau, 2, Vorjahresveränderung in % % 2 Steuerbares Einkommen -2 Steuerbares Einkommen pro m Kein steuerbares Einkommen CHF oder mehr CHF 99 9 Bis CHF 39 9 Lesebeispiel Grüne Linie: Im Jahr gab es fast % mehr mit einem steuerbaren Einkommen von ' Franken oder mehr als im Jahr 2. und Steuerveranlagungen Kanton Thurgau, Veränderung 21 absolut in % 13'93 2' Primär ' 2'11 1. Sekundär 9' Steuerveranlagungen 13'23 2'2 1. nach Einkommen mit Einkommen '1 2'2 1. ohne Einkommen 1' nach Vermögen mit Vermögen 1'19 1'9 3.3 ohne Vermögen 111' 1. 1 Die Datengrundlage bilden die 13'23 Steuerveranlagungen. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit werden diese in der Publikation als bezeichnet. Weniger als % der n verfügen über mehr als % des steuerbaren Einkommens, steuerbares Einkommen und einfache Steuer zu % nach Einkommensstufen der n, Kanton Thurgau,, in % CHF 2 oder mehr CHF bis CHF bis 99 9 CHF bis 9 Bis CHF 39 9 Kein Einkommen Steuerbares Einkommen Einfache Steuer zu % 2
3 Steuerstatistik Natürliche und Juristische Personen Steuerbares Einkommen und Vermögen Kanton Thurgau, Veränderung 21 absolut in % Steuerbares Einkommen (Mio. CHF) ' pro m (CHF) ' 1. Steuerbares Vermögen (Mio. CHF) 3'2 2'9. pro m (CHF) 21'2 12'.3 Ebenfalls einen leicht überproportionalen Beitrag leisteten die mittleren Einkommensklassen mit einem steuerbaren Einkommen zwischen und Franken. Sie machten 3 % der n im Kanton aus und kamen für gut die Hälfte des steuerbaren Einkommens und Steuerertrags auf. Über drei Viertel des Steuerertrags von Unselbständigerwerbenden Gut von n bezogen ihr Einkommen im Jahr hauptsächlich aus unselbständiger Erwerbstätigkeit. Damit kamen sie für über drei Viertel des Einkommenssteuerertrags auf. Der Rest der Steuerlast verteilte sich auf Rentnerinnen und Rentner (12 %), Selbständigerwerbende ( %) sowie Landwirte (2 %) und Nichterwerbstätige (1 %). Mit Jahren das höchste steuerbare Einkommen Das höchste steuerbare Einkommen wies die Altersgruppe der - bis -Jährigen auf, welche im Schnitt ein steuerbares Einkommen von Steuerbares Einkommen und (Rein-)Einkommen Die in dieser Statistik aufgeführten Einkommensbeträge verstehen sich nach Abzug der gesetzlichen Sozialabzüge (steuerfreie Beträge nach 3 Steuergesetz). Das tatsächliche (Rein-)Einkommen ist also um diese Beträge entsprechend höher. Steuerbares Vermögen und (Rein-)Vermögen Die in dieser Statistik aufgeführten Vermögensbeträge (steuerbares Vermögen) ergeben sich nach Abzug der Schulden und der Steuerfreibeträge (nach 3 Steuergesetz). In der Steuerperiode konnten in ungetrennter Ehe oder eingetragener Partnerschaft lebende Personen jeweils 2' Franken und alleinstehende ' Franken vom Reinvermögen abziehen. Zusätzlich konnte für jedes nicht selbständig besteuerte (minderjährige) Kind ' Franken vom Reinvermögen abgezogen werden. Das tatsächliche (Rein-)Vermögen ist also entsprechend höher. Einfache Steuer und Gesamtsteuer Bei den in dieser Statistik aufgeführten Steuerbeträgen handelt es sich stets um die einfache Einkommens- und Vermögenssteuer zu % des gesetzlichen Ansatzes ( 3, des Steuergesetzes). Die tatsächliche Steuerbelastung ergibt sich durch Multiplikation mit den für Staat und Gemeinden massgebenden Steuerfüssen. gut Franken angaben. Damit lag ein Viertel des gesamten steuerbaren Einkommens in den Händen dieser Gruppe. Auf ein etwas geringeres Einkommen kamen die angrenzenden Altersgruppen: die 3- bis -Jährigen und die - bis -Jährigen mit durchschnittlich 1 Franken. Mit Abstand über das geringste durchschnittliche steuerbare Einkommen verfügten mit rund 21 Franken die unter 2-Jährigen. Vier von zehn n in dieser Altersgruppe wiesen kein steuerbares Einkommen oder eines von weniger als Franken auf. Ein immer grösserer Anteil des Steuersubstrats kommt von älteren Menschen Steuerbares Einkommen nach Altersklassen Kanton Thurgau, 2, Anteile am des steuerbaren Einkommens in Prozent bis -Jährige Bis -Jährige tenquelle: Datenquelle: Steuerverwaltung Kanton Kanton Thurgau Thurgau % Über -Jährige bis 2 2 bis 3 3 bis bis bis über Altersklassen, Einkommens- und Vermögenssteuer nach Erwerbsart Kanton Thurgau, Ein Grund dafür ist der relativ hohe Anteil an Personen in Ausbildung, die über kein oder nur über ein geringes Einkommen verfügen. Bei den jüngeren Personen nahm das steuerbare Einkommen ab Im Vergleich zum Vorjahr steigerten vor allem ältere Menschen ihr steuerbares Einkommen. Pro m nahm das steuerbare Einkommen der über -Jährigen um 2,2 % zu, jenes der - bis -Jährigen sogar um 3 %. Demgegenüber stagnierte in der Altersklasse Bei bei den - bis -Jährigen gibt es am meisten Gutverdienende nach Altersklassen und steuerbarem Einkommen, Kanton Thurgau,, in % CHF und mehr CHF bis 99 9 Bis CHF 39 9 Kein Einkommen Einkommenssteuer ( %) Vermögenssteuer ( %) Anzahl in % in Mio. CHF in % in Mio. CHF in % Unselbständigerwerbende 12' Selbständige 11' Landwirte 2' Rentner ' Nichterwerbstätige 3' ' Das steuerbare Einkommen hat nur bei älteren n zugenommen Steuerbares Einkommen pro m nach Altersklassen, Kanton Thurgau,, Vorjahresveränderung in Prozent bis 2 2 bis 3 3 bis bis Altersklassen bis über Lesebeispiel Balken ganz links: 13% der bis 2-Jährigen wiesen kein steuerbares Einkommen auf. Weitere % hatten ein steuerbares Einkommen von unter ' Franken. 3
4 Statistische Mitteilung / 21 der 3- bis -Jährigen das steuerbare Einkommen, und bei den Jüngeren nahm es sogar leicht ab. Zwei Drittel der Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit Die Einkünfte der n im Kanton Thurgau werden zu einem grossen Teil aus unselbständiger Erwerbstätigkeit bezogen. waren es rund zwei Drittel der gesamten Einkünfte. Weitere % der Einkünfte stammen aus Renten (AHV/IV, Pensionen). Gegenüber dem Vorjahr haben beide Einkommensquellen zugelegt, die Renten um 3,2 %, die Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit um 1, %. Leicht abgenommen haben hingegen Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit (, %). in den Bezirken Kreuzlingen und Frauenfeld mit höchstem Durchschnittseinkommen Das durchschnittliche 2 steuerbare Einkommen im Kanton Thurgau betrug Franken je m. Gegenüber dem Vorjahr betrug die Zunahme 1, %. Mit Franken wiesen aus den Bezirken Kreuzlingen das höchste durchschnittliche steuerbare Zwei Drittel der Einkünfte stammen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit Einkünfte nach Einkommensart Kanton Thurgau,, in % 2 Ertrag aus Wertschriften, Guthaben, Lotterieund Totogewinnen Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit Renten (AHV/IV, Pensionen) 3 Nettoertrag Liegenschaften Übrige Einkünfte Höchste Einkommen in den Bezirken Kreuzlingen und Frauenfeld Entwicklung des steuerbaren Einkommens in den Thurgauer Bezirken, 211, Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit Kreuzlingen Frauenfeld Einkommen aus. Ebenfalls über dem kantonalen Schnitt lag das durchschnittliche steuerbare Einkommen in den Bezirken Frauenfeld (2 Franken) und Münchwilen (1 Franken). Zwei Drittel der n verfügen über kein steuerbares Vermögen Die n im Kanton Thurgau verfügten über ein steuerbares Vermögen von insgesamt 3, Milliarden Franken und generierten damit einen Vermögenssteuerertrag von,2 Millionen Franken (einfache Steuer zu %). Das steuerbare Vermögen legte gegenüber dem Vorjahr um, % zu. Rund zwei Drittel der n verfügten über kein steuerbares Vermögen. Auf der anderen Seite deklarierten % der n ein steuerbares Vermögen von einer Million Franken oder mehr und waren damit im Besitz von gut zwei Dritteln des gesamten steuerbaren Vermögens im Kanton. Vermögen nimmt mit dem Alter zu Das höchste durchschnittliche Vermögen besassen die über -Jährigen mit rund 3 Franken. Insgesamt lag fast die Hälfte des gesamten steuerbaren Vermögens ( %) in den Händen dieser Altersgruppe. Fast ein Drittel der über -jährigen n verfügte jedoch über kein steuerbares Vermögen. Weitere 2 % des steuerbaren Vermögens besassen die - bis -jährigen n. Sie hatten im Durchschnitt ein steuerbares Vermögen von 1 Franken. Deutlich geringer ist das durchschnittliche steuerbare Vermögen bei den jüngeren Altersklassen. So kamen die 2- bis 3-jährigen n auf ein steuerbares Vermögen von durchschnittlich 2 Franken, die unter 2-jährigen auf eines von Franken. In dieser Altersgruppe waren 9 % ohne steuerbares Vermögen. Sie sind zudem die einzige Altersgruppe, bei der das durchschnittliche steuerbare Vermögen gegenüber dem Vorjahr abnahm. Vermögende haben in den letzten Jahren überdurchschnittlich zugenommen nach Vermögensstufen, Kanton Thurgau, 2, Index 2 = CHF 1 Mio. und mehr (: % aller Steuerpflichten) CHF ' - 999'9 (: 21 % aller Steuerpflichten) Bis CHF ' (: % aller Steuerpflichten) Kein Vermögen (: % aller Steuerpflichten) 21 Zwei Drittel der n zahlen keine Vermögenssteuer, steuerbares Vermögen und einfache Steuer zu % nach Vermögensstufen der n, Kanton Thurgau,, in % CHF 1 oder mehr CHF bis CHF bis 99 9 CHF bis Lesebeispiel Grüne Linie: Im Jahr gab es fast % mehr mit einem steuerbaren Vermögen von 1 Mio. Franken oder mehr als im Jahr 2. Münchwilen Arbon Weinfelden Thurgau Kein Vermögen Datenquelle: Steuerverwaltung Kanton Kanton Thurgau Thurgau 2 Arithmetisches Mittel; dieses sagt nichts über die Situation des "typischen" n aus. Steuerbares Vermögen Einfache Steuer zu % Anmerkung: Die Vermögenssteuer beträgt im Kanton Thurgau 1,1 Promille des steuerbaren Vermögens. Daher entspricht der Anteil des steuerbaren Vermögens jenem des Vermögenssteuerertrags.
5 Steuerstatistik Natürliche und Juristische Personen Rentner tragen am meisten bei Obwohl nur knapp jeder fünfte ein Rentner war, kamen sie für rund ein Drittel der Vermögenssteuererträge auf. Absolut trugen jedoch die Unselbständigerwerbenden mit mehr als der Hälfte der Vermögenssteuererträge den grössten Teil bei. Sie stellten jedoch auch rund % der n. Durchschnittlich zahlten die Thurgauer n eine einfache Vermögenssteuer von rund 22 Franken. Gut 2 Franken mehr bezahlten im Schnitt Rentnerinnen und Rentner. Ebenfalls über dem kantonalen Mittel lagen Landwirte (39 Franken) und die Selbständigerwerbenden (3 Franken). Bei den Unselbständigerwerbenden waren es Das steuerbare Vermögen nimmt mit dem Alter zu nach Alterklassen und steuerbarem Vermögen, Kanton Thurgau,, in % % 9 2 bis Rentnerinnen und Rentner haben das höchste durchschnittliche steuerbare Vermögen Durchschnittliches steuerbares Vermögen nach Alter, Kanton Thurgau, 2, 2 bis 3 3 bis bis bis Altersklassen über 1 Mio und mehr Franken CHF ' bis 999'9 CHF ' bis 99'9 CHF ' bis 99'9 CHF bis 9'9 Kein Vermögen im Schnitt 212 Franken und bei den Nichterwerbstätigen 11 Franken. Vermögen vor allem in Liegenschaften, Wertschriften und Guthaben Knapp 9 % der Thurgauer Vermögenswerte waren in Liegenschaften oder in Form von Wertschriften und Guthaben angelegt. Gegenüber dem Vorjahr haben die Wertschriften und Guthaben um %, die in Liegenschaften angelegten Vermögen um % zugelegt. Zunahme des durchschnittlichen steuerbaren Vermögens Das durchschnittliche 3 steuerbare Vermögen der n im Kanton Thurgau betrug im Jahr 21 Franken. Dies sind,3 % mehr als im Vorjahr. Das höchste steuerbare Vermögen besassen im Bezirk Kreuzlingen. Im Mittel waren dies 33 Franken. Ebenfalls über dem kantonalen Schnitt lag der Bezirk Frauenfeld mit 2 Franken je m. Über das tiefste durchschnittliche steuerbare Vermögen verfügten mit 192 Franken die n im Bezirk Münchwilen. 3 Arithmetisches Mittel; dieses sagt nichts über die Situation des "typischen" n aus. Vermögen vor allem in Liegenschaften, Wertschriften und Guthaben Steuerbares Vermögen nach Vermögenswerten Kanton Thurgau,, in % Über -Jährige Lebens- und Rentenversicherungen (1) Geschäftsvermögen (2) Übrige Vermögenswerte (3) bis -Jährige Wertschriften und Guthaben Liegenschaften bis -Jährige Bis 2-Jährige Vorjahresvergleich: Was ist zu berücksichtigen? In der Steuerperiode gab es keine massgebenden Änderungen, die beim Vergleich mit den Daten der Steuer periode 21 zu berücksichtigen sind. Steuerbares Einkommen und Vermögen nach Bezirken Kanton Thurgau, Steuerbares Einkommen Einkommenssteuer ( %) Steuerbares Vermögen Vermögenssteuer ( %) Anzahl in Mio. CHF pro Steuerpfl. in Mio. CHF pro Steuerpfl. in Mio. CHF pro Steuerpfl. in Mio. CHF pro Steuerpfl. Arbon 3' 1'9 '2 1 1'99 ' 21' 9 23 Frauenfeld 3'219 2'23 2' 2 2'3 11' 2' 12 2 Kreuzlingen '3 1'1 '1 2'2 ' 33' Münchwilen 29'2 1'2 1' 2'23 '3 192' 29 Weinfelden 3'992 1'9 '11 1'9 '2 22' Kanton Thurgau 13'23 '3 ' 3 2'21 3'2 21'2 22
6 Statistische Mitteilung / 21 Die steuerbaren Gewinne brachen spürbar ein Die Aufhebung des Euro-Mindestkurses im Januar hinterliess deutliche Spuren in den Erfolgsrechnungen der Thurgauer Unternehmen. Dies zeigt sich bei den steuerbaren Gewinnen der juristischen Personen, die im Jahr um fast ein Fünftel zurückgingen. Besonders stark brachen die steuerbaren Gewinne bei den Aktiengesellschaften ein. In der Steuerperiode wurden im Kanton Thurgau insgesamt 12 9 juristische Personen steuerlich veranlagt, 1 Betriebe oder 3, % mehr als im Vorjahr. Trotz dieser Zunahme brach der von ihnen erwirtschaftete steuerbare Gewinn gegenüber 21 um 19,3 % ( 3,1 Millionen Franken) auf 1, Milliarden Franken ein. 1 Dies zeigt, wie stark die Margen der Betriebe durch die Aufhebung des Euro-Mindestkurses im Januar gedrückt wurden. Vor allem bei den Aktiengesellschaften brachen die steuerbaren Gewinne markant ein. Durch die tieferen Unternehmensgewinne sank auch der Gewinnsteuerertrag (einfache Steuer zu %), er lag mit 3, Millionen Franken 3,9 % unter dem Niveau von 21. Neben den veranlagten juristischen Personen gab es 1 im Jahr neu gegründete Unternehmen, welche ihren ersten Steuerabschluss erst im Verlauf des Kalenderjahres 21 haben. 2 % der Unternehmen erwirtschafteten über % des steuerbaren Gewinns Der Grossteil der Gewinnsteuererträge stammt von wenigen Betrieben. 23 juristische Personen (2,1 % der veranlagten Unternehmen) wiesen einen steuerbaren Gewinn von mehr als einer Million Franken auf. Damit erwirtschafteten sie % des gesamten steuerbaren Gewinns und % des Gewinnsteuerertrags. 3 Unternehmen (,3 %) verbuchten sogar einen steuerbaren Gewinn von mehr als Millionen 1 Bei den in dieser Statistik aufgeführten Gewinnen handelt es sich immer um die steuerbaren Gewinne. Allfällige Verlustvorträge aus früheren Jahren sind somit bereits in den Gewinnen der Steuerperiode 21 verrechnet. Franken und erzielten dadurch rund ein Drittel des gesamten steuerbaren Gewinns im Kanton. Auf der anderen Seite des Spektrums verzeichneten 3 % der veranlagten juristischen Personen einen steuerbaren Gewinn zwischen 1 und Franken, sie erwirtschafteten damit lediglich % des gesamten steuerbaren Gewinns. Die Hälfte der veranlagten Unternehmen generierte gar keinen steuerbaren Gewinn. GmbHs immer beliebter Aktiengesellschaften stellen die am weitesten verbreitete Rechtsform unter den veranlagten juristischen Personen im Kanton Thurgau Die Hälfte der juristischen Personen ohne steuerbaren Gewinn, steuerbarer Gewinn und einfache Steuer zu % nach Gewinnstufen der n Kanton Thurgau,, in % CHF Mio. oder mehr CHF 1 Mio. bis,9 Mio. CHF bis CHF 1 bis juristische Personen Kanton Thurgau, Veränderung 21 Anzahl Anzahl in % 13' mit Veranlagung 12' ohne Veranlagung nach primärer und sekundärer Steuerpflicht Primär 1 11' Sekundär 2 1'2 3. nach Bezirk Arbon 2' 9 2. Frauenfeld 3' Kreuzlingen 3'1 2. Münchwilen 2'1 9. Weinfelden 2' Die primäre (unbeschränkte) Steuerpflicht fällt dort an, wo sich der Hauptsitz oder der Sitz der tatsächlichen Verwaltung befindet. 2 Bei den als sekundär steuerpflichtig aufgeführten Personen handelt es sich ausschliess lich um juristische Personen, deren Hauptsitz sich in einem anderen Kanton oder im Ausland befindet. dar. 2 Im Jahr waren Unternehmen ( % der juristischen Personen) Aktiengesellschaften. Gegenüber 21 hat die Anzahl Aktiengesellschaften um 9 Unternehmen bzw. um 2,3 % zugenommen. Trotz der Zunahme hat diese Rechtsform gegenüber dem Vorjahr anteilsmässig etwas an Gewicht verloren. 2 Gemäss Statistik der Unternehmensstruktur (STATENT) ist die Einzelfirma die häufigste Rechtsform von Unternehmen im Kanton Thurgau. Diese werden jedoch als natürliche Personen besteuert. Steuerbarer Gewinn und steuerbares Kapital Kanton Thurgau, Im Jahr brachen die steuerbaren Gewinne spürbar ein Anzahl Veranlagungen und steuerbarer Gewinn, Kanton Thurgau, 2, Vorjahresveränderung in % Anzahl Veranlagungen Steuerbarer Gewinn 1 Steuergesetzesrevision Die GmbH legt seit Jahren am stärksten zu nach Rechtsform, Kanton Thurgau, 2, Index 2 = 1 12 in 1' CHF Veränderung 21 in 1' in % CHF Steuerbarer Gewinn 1''1 3' Gewinnsteuerertrag 1 3' 2' Steuerbares Kapital 22'3'232 1'3'23.3 Kapitalsteuerertrag 1 1' Einfache Steuer zu % GmbH Aktiengesellschaften Kein Gewinn 29 Steuerbarer Gewinn 32 Steuer zu % Stiftungen, Vereine, übrige Genossenschaften
7 Steuerstatistik Natürliche und Juristische Personen Immer beliebter ist die Rechtsform der GmbH. gab es Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Sie stellten mit 2 % aller veranlagten juristischen Personen nach der Aktiengesellschaft die zweithäufigste Rechtsform dar. Allein im Jahr kamen 1 GmbHs dazu (+,1 %). Weiter leicht abgenommen hat die Zahl der Genossenschaften. Insgesamt gab es im Jahr 2 genossenschaftlich organisierte Unternehmen, weniger als 21. Die Zahl der Stiftungen, Vereine und übrige juristische Personen betrug 29 (+). Vor allem Aktiengesellschaften litten unter dem stärkeren Schweizerfranken Im Vergleich zum Vorjahr sank bei den Ak tiengesellschaften der steuerbare Gewinn um satte 23 %. Dennoch erwirtschafteten sie im Jahr 3 % des steuerbaren Gewinns und 2 % des Gewinnsteuerertrags, obwohl sie nur % der juristischen Personen im Kanton ausmachten. Im Gegensatz zu den Aktiengesellschaften konnten Betriebe mit der Rechtsform GmbH ihren steuerbaren Gewinn gegenüber dem Vorjahr um % steigern. Insgesamt stellten sie 2 % aller juristischen Personen und kamen für 12 % des steuerbaren Gewinns und 1 % des Gewinnsteuerertrags auf. Deutlich mehr steuerbares Kapital als im Vorjahr Das gesamte steuerbare Kapital aller juristischen Personen im Kanton Thurgau betrug 22, Milliarden Franken,,3 % mehr als im Vorjahr. Folglich hat auch der Kapitalsteuerertrag (einfache Steuer zu %) zugenommen, er erhöhte sich um 13, %. Mehrheit des Kapitals verteilt sich auf wenige Unternehmen Das steuerbare Kapital liegt zu einem grossen Teil in den Händen einiger weniger Unternehmen. Insgesamt juristische Personen (3, % der Unternehmen) hatten ein steuerbares Kapital von Millionen Franken oder mehr. Sie hielten damit rund drei Viertel des gesamten steuerbaren Kapitals im Kanton. Dass diese Gruppe dennoch nur für % des Kapitalsteuer ertrags aufkam, hängt mit der Änderung des Steuergesetzes im Jahr 2 zusammen. Seither wird die Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer angerechnet, wodurch nur die höhere der beiden Steuern entrichtet werden muss. Unternehmen mit hohem Gewinn müssen dadurch nur die Gewinnsteuer entrichten. Auf der anderen Seite ist ein Grossteil der juristischen Personen nur mit relativ wenig Kapital ausgestattet. Knapp Unternehmen, % aller steuerpflichtigen juristischen Personen, Weniger als % der n verfügen über mehr als % des steuerbaren Kapitals, steuerbares Kapital und einfache Steuer zu % nach Kapitalstufen der n Kanton Thurgau,, in % CHF 2 Mio. oder mehr CHF 2 Mio. bis 19,9 Mio. CHF 2 bis 1,9 Mio. CHF bis verfügten über weniger als 2 Franken steuerbares Kapital. Damit besass diese Gruppe zwar nur gut 2 % des steuerbaren Kapitals, kam aber für knapp ein Drittel des Kapitalsteuerertrags auf. Grossteil des Kapitals in AGs 2 % des gesamten steuerbaren Kapitals wurden von Aktiengesellschaften gehalten. Sie kamen damit für gut drei Viertel des Kapitalsteuerertrags auf. Über weitere 13 % des steuerbaren Kapitals verfügten die GmbHs. Sie erwirtschafteten damit gut ein Fünftel des Steuerertrags. Knapp % steuerten Genossenschaften bei und 1 % Stiftungen, Vereine und die übrigen juristischen Personen. Mehrheitlich wird ordentlich besteuert Die juristischen Personen im Kanton Thurgau werden grossmehrheitlich ordentlich besteuert (9 %). Nur gerade 3 % der n wurden als Holdinggesellschaft, 1 % als Verwaltungsgesellschaft und 2 % als Stiftung, Verein und übrige juristische Person besteuert. Am meisten im Bezirk Frauenfeld Fast die Hälfte der juristischen Personen waren im Bezirk Frauenfeld (2 %) oder im Bezirk Kreuzlingen (22 %) steuerpflichtig. Gemessen an der Einwohnerzahl hatte der Bezirk Kreuzlingen die höchste Dichte an juristischen Personen (3 juristische Personen auf 1 Einwohner). Am geringsten war sie im Bezirk Münchwilen mit 3 juristischen Personen auf 1 Einwohner. Höchste Gewinne pro Einwohner im Bezirk Weinfelden Gemessen an der Einwohnerzahl erzielten die Unternehmen im Bezirk Weinfelden die höchsten Gewinne. Die einfache Gewinnsteuer pro Einwohner betrug hier 2 Franken. Ebenfalls Steuerbares Kapital Steuer zu % Mehr als die Hälfte aller juristischen Personen werden als Aktiengesellschaften geführt nach Rechtsform,, in % Stiftungen, Vereine, übrige juristische Personen Genossenschaften 2 2 GmbH 2 Datenquelle: Steuerverwaltung Kanton Kanton Thurgau Thurgau Aktiengesellschaften Steuerbarer Gewinn Bei den in dieser Statistik aufgeführten Gewinnen handelt es sich immer um die steuerbaren Gewinne. Allfällige Verlustvorträge aus früheren Jahren sind somit bereits mit den Gewinnen der Steuerperiode verrechnet. Einfache Steuer zu Prozent Bei den in dieser Statistik aufgeführten Steuerbeträgen handelt es sich um die einfache Gewinn- bzw. Kapitalsteuer zu % des gesetzlichen Ansatzes ( bis 91, 9 bis a des Steuergesetzes) oder um die Minimalsteuer zu % ( 1 und 2 des Steuergesetzes). Die tatsächliche Steuerbelastung ergibt sich durch Multiplikation mit den für Staat und Gemeinden massgebenden Steuerfüssen. Die einfache Gewinnsteuer versteht sich nach Berücksichtigung der Beteiligungsabzüge. Anrechnung Gewinnsteuer Gemäss a des Steuergesetzes wird die Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer angerechnet. In der Praxis führt dies dazu, dass jeweils nur die höhere der beiden Steuern zu entrichten ist. Minimalsteuer Juristische Personen mit direktem Grundbesitz im Kanton Thurgau entrichten eine Minimalsteuer, wenn diese höher ausfällt als die Gewinn- und Kapitalsteuer. Bemessungsgrundlage ist der Verkehrswert der Grundstücke. Die veranlagte einfache Steuer der betreffenden juristischen Personen fällt um die Differenz der berechneten Minimalsteuer zur Gewinn- oder Kapitalsteuer höher aus.
8 Statistische Mitteilung / 21 Mehreinnahmen durch Minimalsteuer Für 1 12 juristische Personen kam die Minimalsteuer zum Tragen. Bei 32 Steuerüber dem Schnitt lag der Bezirk Kreuzlingen mit 221 Franken pro Einwohner. Ausser im Bezirk Münchwilen fiel die einfache Gewinnsteuer pro Kopf in allen Bezirken tiefer aus als im Vorjahr. Gemeinde Weinfelden mit höchster Gewinnsteuer pro Einwohner Unter den zehn grössten Thurgauer Gemeinden war auch Weinfelden die Gemeinde, in der die juristischen Personen im Vergleich zur Einwohnerzahl die höchsten Gewinne erarbeiteten. Die einfache Gewinnsteuer pro Einwohner betrug hier Franken. Auf den weiteren Plätzen folgten die Gemeinden Frauenfeld (2 Franken), Bischofszell (21 Franken) und Kreuzlingen (2 Franken). Je nach Gemeinde fiel die einfache Gewinnsteuer pro Einwohner zum Teil deutlich höher oder tiefer aus als im Vorjahr. So betrug die Zunahme in Weinfelden 13 %. Demgegenüber sank die einfache Gewinnsteuer pro Kopf in den Städten Frauenfeld ( 1 %), Romanshorn und Kreuzligen (jeweils 13 %) stark. pflichtigen war die berechnete Minimalsteuer grösser als die Gewinnsteuer, in 99 Fällen grösser als die Kapitalsteuer. Dadurch ergaben sich kantonsweit 1, Millionen Franken an zusätzlich veranlagter einfacher Steuer zu %. Im Bezirk Arbon kam die Minimalsteuer gemessen an der Gesamtheit der n am häufigsten zur Anwendung. Pro Einwohner wird im Bezirk Weinfelden am meisten Gewinn erwirtschaftet Einfache Gewinnsteuer pro Einwohner nach Bezirken Kanton Thurgau,, CHF pro Einwohner (y-achse) und Vorjahresveränderung in % (x-achse) Vorjahresvergleich: Was ist zu berücksichtigen? In der Steuerperiode gab es keine massgebenden Änderungen, die beim Vergleich mit den Daten der Steuerperiode 21 zu berücksichtigen sind. Gewinnsteuer nach Bezirken Kanton Thurgau, Gewinnsteuer (einfache Steuer zu %) pro Einwohner Veränderung in % Veränderung in % Arbon 9'' Frauenfeld 11'192' Kreuzlingen '292' Münchwilen '3' Weinfelden 1'' Kanton Thurgau 3'3' Steuerbarer Gewinn und steuerbares Kapital nach Besteuerungsart Kanton Thurgau, Steuerbarer Gewinn Gewinnsteuer (%) Anzahl in % in 1' CHF in % in 1' CHF in % Ordentlich besteuerte Gesellschaften 12' '2'9 9. 2'92 9. Holdinggesellschaften ' Domizil- und Verwaltungsgesellschaft '.. Stiftungen, Vereine, übrige ' '9. 1''1. 3'. CHF pro Einwohner 2 2 Kreuzlingen Thurgau Frauenfeld Minimalsteuer nach Bezirken Kanton Thurgau, Veranlagungen Anzahl Arbon Vorjahresveränderung in % Minimalsteuer Netto 1 Arbon 2 ' Frauenfeld 23 9'92 Kreuzlingen 23 3'9 Münchwilen 1 1' Weinfelden 2 2' Kanton Thurgau 1'12 1''22 1 Einfache Steuer zu % Weinfelden Münchwilen Steuerbarer Gewinn und steuerbares Kapital nach Rechtsform Kanton Thurgau, Steuerbarer Gewinn Gewinnsteuer (%) Steuerbares Kapital Kapitalsteuer (%) Anzahl in % in 1' CHF in % in 1' CHF in % in 1' CHF in % in 1' CHF in % Aktiengesellschaften '.1 1'2' 3.3 3' 1. 1'9' '9. GmbH ' 2. 1' ' '92' Genossenschaften '.1 2'. 1'' Stiftungen, Vereine, übrige ' ' '9. 1''1. 3'. 22'3'232. 1'23. Daten zu dieser Publikation Die Daten zu dieser Publikation, Erläuterungen zur Datenquelle und Methodik sowie weitere Informationen finden Sie unter: statistik.tg.ch Staat und Politik Steuern Einkommens- und Vermögenssteuer, Gewinn- und Kapitalsteuer. Hinweis zu den Tabellen: Aufgrund von Rundungsdifferenzen entspricht die ausgewiesene Summe nicht überall dem der einzelnen Positionen. Herausgeber Dienststelle für Statistik des Kantons Thurgau Zürcherstrasse 1, Frauenfeld, Telefon 3 3, statistik.sk@tg.ch Die Dienststelle für Statistik ist Partner von thurgauwissenschaft. Autor Manuel Huber, Telefon 3 3, manuel.huber@tg.ch Gestaltung Andrea Greger Diese Publikation wurde im August 21 abgeschlossen.
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