Wir laden Sie herzlich zur Lokalschau des Kleintierzüchtervereins C 38 Eisingen vom Oktober 2014 ein

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1 Nummer Oktober 2014 Wir laden Sie herzlich zur Lokalschau des Kleintierzüchtervereins C 38 Eisingen vom Oktober 2014 ein Ausgestellt werden wieder allerlei Tiere unterschiedlicher Rassekaninchen und Rassegeflügel! Freitag, den :ab Uhr: Rostbraten mit Brot Samstag, den : ab Uhr: Schweinerückensteak mit Beilagen Sonntag den : Jägerbraten mit Beilagen Nachmittags Kaffee und Kuchen Wir freuen uns, alle Züchterkollegen und Freunde der Kleintierzucht, sowie die Bürger der Gemeinde Eisingen bei uns begrüßen zu dürfen

2 Seite 2 / Nummer 41 Mitteilungsblatt Eisingen Donnerstag, 9. Oktober 2014 Gemeindeverwaltung Eisingen Öffnungszeiten des Rathauses: Montag bis Freitag Donnerstag zusätzlich Uhr Uhr Zentrale Telefax gemeinde@eisingen-enzkreis.de Durchwahl-Nummern der einzelnen Dienststellen: Bürgermeister Thomas Karst karst@eisingen-enzkreis.de Vorzimmer, Sekretariat Hildegard Hilsenbeck Hauptamt Hauptamtsleiterin Hildegard Hilsenbeck Standesamt hilsenbeck@eisingen-enzkreis.de Meldeamt Anette Kieselmann Redaktion Mitteilungsblatt kieselmann@eisingen-enzkreis.de Sozialamt, Gewerbeamt Führerscheinanträge Stefanie Kehrer Geschäftsstelle des kehrer@eisingen-enzkreis.de Gemeinderats Rentenanträge Nora Rapp Fundbüro & Erziehungsgeld rapp@eisingen-enzkreis.de Postdienst Heidi Fränkle Pflege Homepage fraenkle@eisingen-enzkreis.de Ausweise u. Pässe Annerose Rolli Abfallentsorgung rolli@eisingen-enzkreis.de Bau- und Sabine Halfen Ordnungsamt halfen@eisingen-enzkreis.de Grundbuchamt Christian Hannemann Gutachterausschuss hannemann@eisingen-enzkreis.de Leiter Bauhof Roland Nagel nagel@eisingen-enzkreis.de Wassermeister Joachim Grimm Handy grimm@eisingen-enzkreis.de Waldpark- Leiterin: Regina Alpers Kindertagesstätte waldpark-kita@eisingen-enzkreis.de Bücherei Öffnungszeiten: Mo. u. Do Uhr Notdienste /Service Ärztlicher Bereitschaftsdienst Die für Eisingen zuständige Nummer lautet: Der Notfalldienst befindet sich an folgenden Standorten: Notfallpraxis am Siloah St. Trudpert Klinikum Wilferdinger Straße 67 a, Pforzheim Geöffnet nach Praxis-Schluss: Montag, Dienstag, Donnerstag: Von 19 Uhr bis zum Folgetag 8 Uhr Mittwoch: von 13 Uhr bis Donnerstag 8 Uhr an Wochenenden: von Freitag ab 14 Uhr bis Montag 8 Uhr an Feiertagen: von 8 Uhr bis Folgetag 8 Uhr Notfallpraxis am Klinikum Pforzheim Kanzlerstr. 2-6, Pforzheim Geöffnet nach Praxis-Schluss: Montag, Dienstag, Donnerstag: von 19 Uhr bis zum Folgetag 1 Uhr Mittwoch: von 19 Uhr bis Donnerstag 1 Uhr an Wochenenden: von Freitag ab 19 Uhr bis Montag 1 Uhr an Feiertagen: von 7 Uhr bis Folgetag 1 Uhr In lebensbedrohlichen Situationen verständigen Sie bitte sofort den Rettungsdienst unter der Nummer 112. Zentraler Tiernotruf Tel / Bereitschaftsdienst der Apotheken - an Sonn- und Feiertagen jeweils von Uhr - Samstag, : Hebel-Apotheke, Pforzheim, Simmlerstr. 4, Tel / Sonntag, : Apotheke am Markt, Pforzheim (Brötzingen-Fußgängerzone), Westliche 350, Tel / Enztal-Apotheke, Pforzheim (Leopoldplatz - gegenüber Schlössle-Galerie), Westliche 47, Tel / Wichtige Rufnummern Notruf Polizei 110 Notruf Feuerwehr/Rettungsdienst 112 Krankentransport/DRK Polizeiposten Königsbach-Stein Städt. Krankenhaus Krankenhaus Siloah Krankenhaus St. Trudpert Central-Klinik Enzkreis-Klinik Neuenbürg Rettungsleitstelle des DRK Enzkreis/Pforzheim 112 Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche Frauenhaus des Diakonischen Werkes Pforzheim-Stadt Wohnberatungsstelle für junge, ältere und behinderte Menschen - Kreisseniorenrat e.v EnBW Regionalzentrum Nordbaden Zentrale in Ettlingen Erdgas Südwest GmbH Ettlingen, Siemensstr Störungsmeldestelle - Strom Erdgas Beratungsservice Bezirkszentrum Enzberg Servicetelefon Erdgas Kabelfernsehen: Kabel BW (Waldpark u. Dorf)

3 Donnerstag, 9. Oktober 2014 Mitteilungsblatt Eisingen Nummer 41 / Seite 3

4 Seite 4 / Nummer 41 Mitteilungsblatt Eisingen Donnerstag, 9. Oktober 2014 Amtliche Bekanntmachungen Rathaus ist geschlossen Am Freitag, , bleibt das Rathaus wegen Betriebsausflug geschlossen. Sanierungssprechtag der KSG Der nächste Sprechtag unseres Sanierungsberaters, Herrn Hildebrand, findet am Montag, dem 06. Oktober 2014, ab 14 Uhr im Rathaus (Rathaussaal) statt. Sollten Sie zur Sanierung oder Förderung Ihres Sanierungsprojektes Fragen haben, empfehlen wir Ihnen, dieses Beratungsangebot wahrzunehmen. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, lassen Sie sich telefonisch - Rufnummer einen Gesprächstermin vormerken. Die Gemeindeverwaltung Öffentliche Gemeinderatssitzung Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Mittwoch, dem 15. Oktober 2014, um Uhr, im Rathaussaal der Gemeinde Eisingen statt. Die Tagesordnung ist ab Freitag, 09. Oktober 2014, am Rathauseingang angeschlagen. Bereits feststehende Punkte sind: Tagesordnung: Öffentlicher Teil: 1. Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung 2. Anfragen 3. Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse 4. Beratung und ggfs. Beschlussfassung über die Einführung des Systems der Wasserverlustüberwachung Leak Control von Netze BW in der Wasserversorgung 5. Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde Eisingen für das Haushaltsjahr Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2013 der Gemeinde Eisingen 7. Finanzzwischenbericht für das laufende Haushaltsjahr Beratung und Beschlussfassung über den Antrag des FSV Eisingen auf finanzielle Unterstützung bei der Sanierung des Vereinsheimes 9. Baugesuche 9.1 Beratung und Beschlussfassung über das Bauvorhaben Flst.-Nr Beratung und Beschlussfassung über das Bauvorhaben Flst.-Nr Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Leistungen 10.1 für das Bauvorhaben Umbau/Anbau Waldpark Kita a) Trockenbauarbeiten b) Estricharbeiten c) Mobile Trennwandanlage d) Fassade 10.2 für das Bauvorhaben Neubau Feuerwehrhaus a) Rohbauarbeiten 11. Bekanntgaben Zu der öffentlichen Sitzung ist die gesamte Einwohnerschaft sehr herzlich eingeladen. Anschließend findet noch eine nichtöffentliche Sitzung statt. gez. Thomas Karst Bürgermeister Theatervorstellung für Senioren im Stadttheater Pforzheim My Fair Lady am Sonntag, 02. November 2014 um Uhr Für das Stück My Fair Lady, Musical von Frederick Loewe am Sonntag, dem 02. November 2014 um Uhr, im Stadttheater Pforzheim, können Sie auf dem Rathaus, Zimmer 6 (gegen Vorkasse) Theaterkarten (solange Vorrat reicht) bestellen. Der Einzelpreis für alle Plätze beträgt 15 Euro. Die reservierten Karten liegen dann ca. 8 Tage vor der Veranstaltung im Rathaus zur Abholung bereit. SCHULVERBAND BILDUNGSZENTRUM WESTLICHER ENZKREIS S A T Z U N G über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Aufgrund der 5 Abs. 3, 13 Abs. 6 und 16 Abs. 4 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in der Fassung vom (GBl. S. 408), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom (GBl. S. 55, 57) in Verbindung mit den 4 und 19 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg in der Fassung vom (GBl. S. 581), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom (GBl. S. 55) hat die Verbandsversammlung am folgende Satzung beschlossen: 1 Entschädigung nach Durchschnittssätzen 1) Ehrenamtlich Tätige ausgenommen der Verbandsvorsitzende - erhalten den Ersatz ihrer Auslagen und ihres Verdienstausfalles nach einheitlichen Durchschnittssätzen. 2) Der Durchschnittssatz beträgt bei einer zeitlichen Inanspruchnahme bis zu 4 Stunden 30,- EUR von mehr als 4 Stunden bis zu 8 Stunden 40,- EUR von mehr als 8 Stunden 60,- EUR 2 Berechnung der zeitlichen Inanspruchnahme 1) Der für die ehrenamtliche Tätigkeit benötigten Zeit wird je eine halbe Stunde vor ihrem Beginn und nach ihrer Beendigung hinzugerechnet (zeitliche Inanspruchnahme). Beträgt der Zeitabstand zwischen zwei ehrenamtlichen Tätigkeiten weniger als eine Stunde, so darf nur der tatsächliche Zeitabstand zwischen Beendigung der ersten und Beginn der zweiten Tätigkeit zugerechnet werden. 2) Die Entschädigung wird im Einzelfall nach dem tatsächlichen, notwendigerweise für die Dienstverrichtung entstandenen Zeitaufwand berechnet. 3) Für die Bemessung der zeitlichen Inanspruchnahme bei Sitzungen ist nicht die Dauer der Sitzung, sondern die Dauer der Anwesenheit des Sitzungsteilnehmers maßgebend. Die Vorschriften des Absatzes 1 bleiben unberührt. Besichtigungen, die unmittelbar vor oder nach einer Sitzung stattfinden, werden in die Sitzung eingerechnet. 4) Die Entschädigung für mehrmalige Inanspruchnahme am selben Tag darf zusammengerechnet 60,- EUR nicht übersteigen. 3 Aufwandsentschädigung 1) Die Mitglieder der Verbandsversammlung und des Verwaltungsrates ausgenommen der Verbandsvorsitzende erhalten anstelle des Ersatzes ihrer Auslagen und ihres Verdienstausfalls für die Teilnahme an den Sitzungen der Verbandsversammlung und des Verwaltungsrates ein Sitzungsgeld in Höhe von 40,- EUR je Sitzung. 2) Für die Abwicklung der laufenden Geschäfte des Schulverbandes erhält der Verbandsvorsitzende eine Aufwandsentschädigung in Höhe von brutto 250,- EUR im Monat. 4 Fahrtkostenerstattung Bei auswärtigen Dienstverrichtungen erhalten ehrenamtlich Tätige neben der Entschädigung nach 1 Abs. 2 und 3 Abs. 1 und 2 eine Reisekostenvergütung nach den für Beamte geltenden Bestimmungen des Landesreisekostengesetztes in der jeweils geltenden Fassung. 5 Inkrafttreten Diese Satzung tritt rückwirkend zum in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom außer Kraft. Königsbach-Stein, den gez. Heiko Genthner Verbandsvorsitzender

5 Donnerstag, 9. Oktober 2014 Mitteilungsblatt Eisingen Nummer 41 / Seite 5 Hinweis: Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg (Gemeindeordnung - GemO) oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung ist nach 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich und unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber dem Schulverband Bildungszentrum Westlicher Enzkreis geltend gemacht worden ist. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Satzung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn - die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Verbandsversammlung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder - der Verbandsvorsitzende dem Beschluss nach 43 Gemeindeordnung wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder - vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder - ein Dritter die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften geltend gemacht hat. Jubilare Eva Lux, Blauenstr Jahre Lore Zimmer, Sonnetstr Jahre Monika Post, Mittlere Waldparkstr Jahre Annemarie Isensee, Goethestr Jahre Hannelore Burkhardt, Mörikestr Jahre Gerhard Bott, Kniebisstr Jahre Martha Geworski, Bergstr Jahre Ladislaus Gillinger, Killesrainstr Jahre Liesbeth Beisel, Mittlere Waldparkstr Jahre Taddeus Niemczewski, Mittlere Waldparkstr Jahre Interesse an Eisinger Geschichte? Eisingens Geschichte ist eng mit der Landwirtschaft und dem Weinbau verbunden. Unsere Alte Kelter wurde in den 1980-er Jahren als Weinbauliches Museum ausgebaut. Um dieses Bauwerk als Museum zu erhalten, weiter zu entwickeln, Nutzungsmöglichkeiten, -konzepte etc. zu erarbeiten, besteht die Idee, eine Interessensgemeinschaft bis hin zu einem eigenständigen Verein zu gründen. Mehrere Eisinger Bürgerinnen und Bürgern haben mir gegenüber bereits großes Interesse an einer Mitarbeit signalisiert. Ich lade daher alle Interessierten zu einem ersten Informationsabend am Montag, , Uhr, in den Sitzungssaal des Rathauses ein. Ihr Thomas Karst Bürgermeister Vorankündigung Eisinger Weihnachtsmarkt am 2. Advent Am Sonntag, , zw Uhr und Uhr, findet in Eisingen rund um die Alte Kelter wieder ein Weihnachtsmarkt statt. Veranstalter ist die Gemeinde Eisingen, die Organisation übernehmen die Aktiven Bürger Eisingen, hierfür vielen Dank. Weitere Informationen und Anmeldungen bei Herrn Andreas Überschaer, Tel. 0173/ , andreas.ueberschaer@gmx.de Impressum: Herausgeber: Gemeinde Eisingen Druck und Verlag: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Weil der Stadt, Merklinger Str. 20, Telefon , Telefax-Nr , Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Thomas Karst, Talstraße 1, Eisingen. Verantwortlich für Was sonst noch interessiert und den Anzeigenteil: Brigitte Nussbaum, Merklinger Str. 20, Weil der Stadt. Anzeigenannahme: anzeigen.71263@nussbaummedien.de, Es gilt die jeweils aktuelle Anzeigen-Preisliste. Einzelversand nur gegen Bezahlung der ¼-jährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr. Abonnement und Zustellung: WDS Pressevertrieb GmbH, Josef-Beyerle-Str. 2, Weil der Stadt, Tel , abonnenten@wdspressevertrieb.de

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