Reglement offizielle Wettspiele Swiss Volley Region Bern-Solothurn (ROW SVRBESO)

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1 Reglement offizielle Wettspiele Swiss Volley Region Bern-Solothurn (ROW SVRBESO) vom 7. September 0 Der Vorstand von SwissVolley Region Bern-Solothurn, gestützt auf Artikel Absatz 9a) der Statuten von SVRBESO erlässt folgendes Reglement: Alle Personenbezeichnungen gelten für Personen sowohl männlichen als auch weiblichen Geschlechts.. Grundlagen Art. Zweckbestimmung Swiss Volley Region Bern-Solothurn (SVRBESO) ist dem Schweizerischen Volleyballverband (Swiss Volley, SV) angeschlossen und organisiert die Volleyballmeisterschaft in seiner Region. Dieses Reglement regelt die Details für die Organisation der regionalen Meisterschaft von Swiss Volley Region Bern-Solothurn. Art. Grundlagen Für den Spielbetrieb in der Region Bern-Solothurn sind die Reglemente von Swiss Volley massgebend. Insbesondere: Reglement der offiziellen Wettspiele im Volleyball (Volleyballreglement; VR) Volleyballregeln VR Alle Gebühren und Bussen sind in der Gebührenordnung (GebO SVRBESO) im Detail aufgeführt. Für unsere Region gelten die nachfolgenden Ergänzungen oder Abänderungen.. Meisterschaftsorganisation Art. Einteilung Alle Teams, die in der Meisterschaft SVRBESO für die jeweils darauffolgende Saison spielberechtigt sind, gelten automatisch als angemeldet. Vereine können in der gleichen Liga mehrere Teams haben. In der RL ist die Anzahl auf Teams beschränkt. Für die Einteilung der Teams in die Ligen, Stärkeklassen und Gruppen ist das Auf-/Abstiegsreglement massgebend. Als Frist für freiwillige Abstiege bzw. Teamrückzüge gilt der. April. Die Anmeldefrist für neue Teams ist der. Juni. Mit der Anmeldung resp. dem Ablauf der Frist für den Rückzug wird die Einschreibegebühr fällig. Für verspätete Teamrückzüge fallen erhöhte Gebühren an. Art. Spielplan Alle Ligen spielen nach dem offiziellen Nummernspielplan (Nummernschema) der laufenden Meisterschaft. Der Meisterschaftsbeginn wird durch die MK SVRBESO festgelegt. Der Nummernspielplan wird bis 0. Mai veröffentlicht. Nummernwünsche können mit der Teamanmeldung im MyVolley Manager beantragt Der Heimklub setzt die Daten und Anspielzeiten seiner Heimspiele unter Beachtung der allgemeinen Weisungen, des Nummernspielplanes und der folgenden Punkte fest: Steht in der vorgegebenen Woche keine Halle zur Verfügung oder kann aus einem anderen Grund nicht gespielt werden, kann mit dem Einverständnis des Gegners vorher gespielt Die in dieser Periode angesetzten Spiele haben Vorrang. Es ist möglich, mit einem Team das Heimrecht (Vor-/ Rückrunde) abzutauschen. 7 Die Heimspiele werden im MyVolley Manager eingetragen. Spätester Zeitpunkt für die Eintragung der Heimspieltermine für alle Ligen ist der 0. Juli. Spielen in der gleichen Gruppe zwei Teams des gleichen Vereines, so müssen diese ihr Hin- und Rückspiel ausgetragen haben, bevor sie gegen andere Teams antreten.

2 Art. Art. Art. 7 Art. Art. 9 Ansetzen von Spielen Für die Anspielzeit der Heimspiele bei mehreren aufeinanderfolgenden Spielen auf dem gleichen Spielfeld gilt: Die Anspielzeit des. Spiels ist Stunden nach der Anspielzeit des. Spiels. Die Anspielzeit des. Spiels ist ½ Stunden nach der Anspielzeit des. Spiels. Die Anspielzeit des. Spiels ist ½ Stunden nach der Anspielzeit des.spiels. Späteste Anspielzeit an Werktagen ist.00 Uhr. Spiele mit zwei Schiedsrichtern (NL, RL, U Herren) dürfen nicht gleichzeitig, sondern müssen nacheinander angesetzt Dazwischen dürfen keine Spiele mit einem () Schiedsrichter angesetzt Spiele ohne offiziellen Schiedsrichter (Jun. U9, U9, U7, U7 und U ) dürfen nicht zwischen zwei regionalen Spielen mit offiziellen Schiedsrichtern angesetzt Der Tag des Cupfinals sowie der regionalen Nachwuchs-Qualifikation gilt für alle Ligen als Sperrdatum. Es dürfen keine Wettspiele ausgetragen Spielpläne, die nicht diesen Weisungen entsprechen werden zurückgewiesen. Publikation offizieller Spielplan Der offizielle Spielplan ist auf der Homepage sowie im MyVolley Manager ersichtlich. Bis zum 0. August ist der Spielplan zu kontrollieren. Änderungen und Korrekturen sind sofort der Geschäftsstelle SVRBESO, info@volleybern-solothurn.ch, zu melden. Korrekturen ab dem. September werden wie eine Spielverschiebung (vgl. Art. ) geahndet. Rückzug eines Teams Teams der Regionalligen.-. Liga Damen,.-. Liga Herren und U Damen. und. Stärkeklasse, die sich ganz von der Meisterschaft zurückziehen wollen, melden dies bis spätestens. April schriftlich (auch per möglich) der Geschäftsstelle SVRBESO. Spätere Rückzüge werden mit finanziellen Sanktionen geahndet.. Liga Damen,. Liga Herren sowie U Damen Teams müssen Rückzüge bis spätestens. Mai schriftlich (auch per möglich) der Geschäftsstelle SVRBESO melden. Zieht sich ein Team nach Meisterschaftsbeginn zurück oder wird ausgeschlossen (Art. 99 VR), werden sämtliche Resultate und Punkte der zum Zeitpunkt des Ausschlusses laufenden Meisterschaftsphase, die unter Beteiligung der ausgeschlossenen Teams erzielt wurden, gestrichen. Das Team wird am Schluss der Tabelle geführt. Regionalmeister und Finalturniere In jeder Meisterschaftskategorie (Liga) zeichnet SVRBESO einen regionalen Meister aus. Bei Meisterschaften mit mehreren Gruppen, wird der Meister am Finalturnier ermittelt. Alle Gruppenersten sind verpflichtet am Finalturnier teilzunehmen, auch wenn sie auf den Aufstieg verzichten. Die Siegerehrung aller Ligameister findet anlässlich der Finalspiele des Kantonalcups statt. SAR-Teams SVRBESO kann regionale Junioren/-innen-Auswahlen (SAR-Teams) in einer Regionalliga als zusätzliches Team mitspielen lassen. Die Spiele gegen SAR-Teams werden normal gewertet. Das SAR- Team wird am Ende der Saison bzw. am Ende einer Wettkampfphase aus der Rangliste gestrichen. Der Stammverein des Auswahlspielers entscheidet über den Einsatz des Spielers in der Begegnung SAR-Stammverein. Er hat dies vor dem Spiel dem SAR-Trainer mitzuteilen. Die MK bestimmt über Ausnahmen vom geltenden ROW SVRBESO und GebO SVRBESO für SAR- Teams, wo solche aus administrativen Zwecken sinnvoll sind.

3 Art. 0 Art. Art. Art. Nachwuchsschweizermeisterschaften U U SVRBESO hat das Recht auf je zwei Startplätze (Mädchen und Knaben) in der Kategorie U bis U. In einem regionalen Qualifikationsturnier werden die teilnehmenden Teams für die nationale Nachwuchsschweizermeisterschaften erkoren. Teilnahmeberechtigt sind alle Jugend Teams U bis U, welche auch die Meisterschaft SVRBESO spielen. Spielverschiebungen Als Spielverschiebung gilt das Verschieben von Datum, Zeit oder Ort eines Spiels. Es kommt nachfolgendes Vorgehen zur Anwendung: Einverständnis des Gegners einholen. Ohne Einverständnis des Gegners kann kein Spiel verschoben Neues Datum, Ort und Zeit mit dem Gegner absprechen. Spielverschiebungen ohne neu festgesetztes Datum sind ungültig. Meldung an die Geschäftsstelle SVRBESO mit dem Formular «Spielverschiebung» per Mail oder Post. Die Meldung muss Tage vor dem im Spielplan festgelegten Datum (bei Vorverschiebung Tage vor dem neuen Spieldatum) bei der Geschäftsstelle SVRBESO eintreffen. Erst nach Bestätigung durch die Geschäftsstelle SVRBESO per gültig. Die Schiedsrichter werden von der Aufgebotsstelle SVRBESO informiert und erhalten ein neues Aufgebot. Dem spielverschiebenden Team wird eine Busse auferlegt. Für Spiele ohne offiziellen Schiedsrichter wird eine reduzierte Gebühr in Rechnung gestellt. Die MK entscheidet bei Unstimmigkeiten und regelt das weitere Vorgehen. Lizenzen Der Einsatz von Doppellizenzen im Team des Zweitvereins ist auf maximal beschränkt. In der untersten Liga der Herren des Vereins dürfen maximal Damen eingesetzt Die Teilnahme an den Herrenspielen wird auf der Lizenz der Spielerin eingetragen. Die Qualifikation gilt gemäss VR. Prinzip: eine Lizenz berechtigt zum Spielen in einem Team. Bei den U7 Herren und U9 Herren dürfen Spielerinnen entsprechend dem Jahrgang eingesetzt Teams des gleichen Vereins in der gleichen Liga werden in Stärkeklassen eingeteilt. Diese werden mit absteigender Stärke mit a, b und c bezeichnet. so kann ein Spieler von Anfang an nur in einer () Mannschaft in dieser Gruppe eingesetzt Er gilt als fu r diese Mannschaft qualifiziert und ein Wechsel innerhalb der Mannschaften der gleichen Gruppe ist nicht möglich. Falls ein oder mehrere Spieler ihre Lizenz nicht vorweisen können, besteht die Möglichkeit, ihre Spielberechtigung nachzuprüfen (siehe VR SV). Teammitglieder, welche die gültige Lizenz nicht vorweisen können, müssen sich mit einem Ausweis identifizieren. Ansonsten sind sie nicht berechtigt, am Wettspiel teilzunehmen. Eine Lizenz ohne eingeklebtes Foto gilt als fehlende Lizenz. Zur Identifikation zugelassen sind Ausweise mit Foto wie Pass, Identitätskarte, Führerausweis, Halbtaxabonnement usw. 7 Das Fehlen einer Lizenz und die Art der Identifikation sind auf dem Matchblatt einzutragen. Die Lizenz muss am nächstfolgenden Arbeitstag zur Kontrolle an die Geschäftsstelle SVRBESO gesandt Eine Kopie der Lizenz kann per info@volleybern-solothurn.ch eingeschickt werden (Scan Vor- und Rückseite). Die Geschäftsstelle SVRBESO beurteilt ob ein Einsenden des Originals notwendig ist. Adresse: Geschäftsstelle SVRBESO, Noflenstrasse, Kirchdorf (A- Post mit frankiertem Antwortcouvert). 9 Die Busse gemäss Gebührenordnung SVRBESO wird neu in Rechnung gestellt. Resultatmeldung für sämtliche Spiele Die Resultatmeldung via MyVolley Manager hat innert Stunden nach Spielende durch beide Teams zu erfolgen, Wochenendspiele bis Sonntagabend 0.00 Uhr. Ist die Resultatmeldung online nicht möglich, muss das Resultat telefonisch oder via der Geschäftsstelle gemeldet Wer die Resultatmeldung versäumt oder das Resultat falsch meldet, wird mit einer Busse belegt.

4 Art. Hallen Alle offiziellen Wettspiele müssen in Sporthallen und auf Spielfeldern stattfinden, die durch die MK homologiert wurden. (Art.9 VR) Es gelten für regionale Wettspiele folgende Mindestmasse: Höhe der Halle frei von jedem Hindernis Freizone, seitlich, frei bis zur Teambank, Schreibertisch, Aufwärmfläche usw. Freizone hinter der Grundlinie 00cm 00cm 0cm Die MK führt ein Hallenverzeichnis, erlässt weitere Weisungen für die Hallenhomologation und entscheidet über Ausnahmen. Art. Spielerkleidung Die Trikots der Spieler müssen einheitlich und nummeriert (-99) sein. Für Spiele an Schweizermeisterschaften und nationale Spiele müssen die Trikots gemäss Reglement SwissVolley (- 0) nummeriert sein.. Allgemeine Bestimmungen Art. Art. 7 Transfer Für Transfers innerhalb SVRBESO gibt es keine Regelung. Es gelten die Bestimmungen von Swiss Volley. Bei Transfers während der Meisterschaft wird analog Art. Abs. VR vorgegangen. Die MK SVRBESO ist die gesuchbehandelnde Instanz. Ausbildungsentschädigung für Transfers von Junioren/Juniorinnen Für Spieler, die in der vorangehenden Saison im Juniorenalter waren, kann bei einem Transfer in die und innerhalb der L/U der abgebende Verein vom empfangenden Verein einen Beitrag an die Ausbildungskosten verlangen. Die Höhe der Entschädigung ist gemäss Volleyballreglement SwissVolley analog der NL. Die Ausbildungsentschädigung muss bis am. Januar eingefordert und binnen 0 Tagen beglichen. Schiedsgericht Art. 9 Art. 0 Bonus-Malus-System Jeder Verein verpflichtet sich, pro Team eine/n Schiedsrichter/in und die genügende Anzahl an Punkten gemäss Bonus-Malus System der GebO zu stellen. Bei Abweichungen der Punktezahl wird gemäss GebO eine Busse (Malus) verlangt bzw. ein Beitrag (Bonus) ausbezahlt. Die Schiedsrichter werden vom Verein im Volleymanager erfasst und geben ihrerseits ihren Verein dort an Ausgenommen sind Vereine in den ersten zwei Mitgliedsjahren sowie die folgenden Ligen: U9 und, U7, U, und Easy-League. Vereine mit mehr Teams als im Vorjahr sind für die zusätzlichen Teams für Jahr von Absatz entbunden. Teams, welche aus einer Fusion hervorgehen, werden vom Absatz nicht entbunden. Cup-Einsätze gelten nicht zur Erfüllung des Schiedsrichtermandates. Offizielle Wettspiele Spiele mit Schiedsrichtern: RL Damen und Herren, U Herren. Die restlichen Spiele werden mit einem Schiedsrichter geleitet. Für Spiele der RL, RL PRO, RL, U, U9, U7 stellt das Heimteam einen Schreiber mit gültiger Schreiberlizenz und offizielle Matchblätter Swiss Volley zur Verfügung. Ist kein Schreiber anwesend, wird das Spiel Forfait gewertet.

5 Für Spiele der RL, RL und allen restlichen Jugendligen wird bei beiden Geschlechtern das kleine Matchblatt angewandt. Verzicht auf offizielle Spielleitung: Die Teams RL Damen, RL Herren sowie U und können vor bei der Teamanmeldung angeben, dass sie mit Heimschiedsrichter spielen wollen. Die Geschäftsstelle klärt mit dem Gegner ab, ob alle einverstanden sind. Die Teams organisieren die Spielleitung und die Resultatübermittlung selber. Verantwortlich gegenüber dem SVRBESO ist jeweils das Heimteam. Die Lizenzen werden gegenseitig durch die Coaches oder Captains kontrolliert. Selbstgeleitete Spiele werden dem Schiedsrichtermandat angerechnet. Die Spiele in den Ligen U9 und, U7, U und Mixed müssen durch Spieler aus den eigenen Reihen geleitet Die MK und die RSK erlassen dazu die Weisungen. Die Schiedsrichter senden die Matchblätter an die Geschäftsstelle SVRBESO per Post oder per Mail mit einem guten Scan (keine Fotos) an info@volleybern-solothurn.ch. Wo mit Heimschiedsrichter oder eigenen Spielern die Matches durchgeführt werden, sendet das Heimteam das Matchblatt an die Geschäftsstelle. Art. Art. Art. Der Schiedsrichter Jeder Schiedsrichter wird durch seine Leistung, seine Motivation und sein Können in eine Gruppe eingeteilt und dementsprechend aufgeboten. Der Schiedsrichter ist für die ihm zugeteilten Spiele verantwortlich. Es ist ausgeschlossen, einen Schiedsrichter während der Meisterschaft abzulehnen. Reklamationen über Schiedsrichter sind schriftlich und begründet an den Präsidenten RSK zu richten. Der Schreiber Jeder Verein, mit Teams in Ligen, in denen das grosse Matchblatt verwendet wird, muss entsprechend ausgebildete Schreiber haben. Die Vereine sind für die Schreiberausbildung selber zuständig. Der Verband SVRBESO bietet eine Schreiberausbildung an. Die RSK erlässt die Weisungen. Der Schreiber erscheint spätestens 0 Minuten vor Spielbeginn in der Halle und legt dem Schiedsrichter seine gültige Schreiberlizenz vor. Es wird nur noch die neue Lizenz (Format Spielerlizenz) akzeptiert. Entschädigung Die Entschädigung für die Spielleitung wird vor dem Spiel an den Schiedsrichter ausbezahlt. Bei Dreifachrunden wird der Betrag jeweils von beiden Teams zu gleichen Teilen ausbezahlt (neu) Für die. Liga Damenspiele wird die Entschädigung je hälftig aufgeteilt, da nicht alle gleich viel Heimspiele haben. Die Wegspesen werden den Schiedsrichtern am Schluss der Saison durch den SVRBESO ausbezahlt. Die Entschädigung von Schiedsrichterbetreuern, Experten und Ref Coaches erfolgt durch den SVRBESO. Eine Kumulation von Wegspesen bei Doppelspielen ist nicht gestattet.

6 . Rechtspflege, Inkrafttreten Art. Protest Es gelten analog die Bestimmungen nach Art. ff VR. Die zuständige Instanz ist die MK SVRBESO. Einzureichen ist der Protest an die Geschäftsstelle SVRBESO, Noflenstrasse, Kirchdorf. (Innert Stunden nach Anmeldung des Protestes) Der Kostenvorschuss muss innerhalb der Protestfrist aufs Postkonto des SVRBESO (--/IBAN CH ) überwiesen Art. 7 Art. Kompetenz der MK Über Fälle, die in diesem Reglement nicht enthalten sind, entscheidet die MK SVRBESO. Inkrafttreten Dieses Reglement tritt auf den 7. September 0 in Kraft. Für den Vorstand SVRBESO Sig. Isabelle Enkerli Die Präsidentin Sig. Felix Merz Mitglied des Vorstandes, Präsident MK

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