ENTWURF EINES BERICHTS
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- Curt Siegel
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1 EUROPÄISCHES PARLAMENT Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr 2012/2299(INI) ENTWURF EINES BERICHTS über den Luftfahrtaußenpolitik der EU Bewältigung der künftigen Herausforderungen (2012/2299(INI)) Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr Berichterstatter: Marian-Jean Marinescu PR\ doc PE v02-00 In Vielfalt geeint
2 PR_INI INHALT Seite ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG S EUROPÄISCHEN PARLAMENTS...3 BEGRÜNDUNG...8 PE v /9 PR\ doc
3 ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG S EUROPÄISCHEN PARLAMENTS zur Luftfahrtaußenpolitik der EU Bewältigung der künftigen Herausforderungen (2012/2299(INI)) Das Europäische Parlament, in Kenntnis der Mitteilung der Kommission: Die Luftfahrtaußenpolitik der EU Bewältigung der künftigen Herausforderungen (COM(2012)0556), unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Juni 2011 zu dem internationalen Luftverkehrsabkommen im Rahmen des Vertrags von Lissabon 1, unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 20. Oktober 2010 zur Revision der Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission ( die Rahmenvereinbarung ) 2, unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Juni 2010 zum Luftverkehrsabkommen zwischen der EU und den USA 3, unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. April 2007 zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums 4, unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Januar 2006 zur Weiterentwicklung der Luftfahrtaußenpolitik der Gemeinschaft 5, gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 90, Artikel 100 Absatz 2 und Artikel 218, gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung, unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr sowie die Stellungnahmen des Ausschusses für internationalen Handel und des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A7-0000/2013), A. in der Erwägung, dass die Luftfahrt über 5 Millionen Menschen Arbeit bietet und mehr als 2,4 % zum BIP der Europäischen Union beiträgt; B. in der Erwägung, dass die Luftfahrt ein wachsender Wirtschaftszweig ist, und zwar insbesondere außerhalb der EU; C. in der Erwägung, dass der Luftfahrt große Bedeutung zukommt, wenn es darum geht, Menschen und Unternehmen innerhalb der EU und weltweit miteinander zu verbinden; 1 Angenommene Texte, P7_TA(2011) Angenommene Texte, P7_TA(2010) Angenommene Texte, P7_TA(2010) ABl. C 74E vom , S ABl. C 287E vom , S. 18. PR\ doc 3/9 PE v02-00
4 D. in der Erwägung, dass die Mitteilung der Kommission aus dem Jahr 2005 bei der Weiterentwicklung der Luftfahrtaußenpolitik der Europäischen Union eine wichtige Rolle gespielt hat; E. in der Erwägung, dass die Entwicklungen der letzten sieben Jahre eine erneute Überprüfung angemessen erscheinen lassen; Allgemeine Bemerkungen 1. hebt die Fortschritte hervor, die bei der Schaffung eines offenen, regionalen EU- Binnenmarktes und gleichzeitig bei der Ausarbeitung eines gemeinsamen europäischen Ansatzes in der Luftfahrtaußenpolitik der EU erzielt wurden; 2. ist der Auffassung, dass wichtige Fortschritte bei der Festlegung und Umsetzung von Mechanismen und Systemen der Europäischen Union erzielt wurden, mit denen die Sicherheit erhöht und die Anforderungen der Fluggäste erfüllt werden sollen, so etwa beim einheitlichen europäischen Luftraum (SES), bei der Entwicklung des europäischen Flugverkehrsmanagementsystems für den einheitlichen europäischen Luftraum (SESAR), bei der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) und beim globalen Satellitennavigationssystem (GNSS); 3. ist jedoch besorgt über Verzögerungen bei der Umsetzung von SES und SESAR, da dadurch den Luftfahrtunternehmen und ihren Kunden unnötige Kosten aufgebürdet werden; 4. unterstreicht, dass diese EU-Programme nicht nur für den Binnenmarkt sondern auch für die Außenpolitik von Bedeutung sind; unterstreicht, dass die Fertigstellung und Umsetzung dieser Instrumente dabei helfen werden, die Position der europäischen Luftfahrtindustrie auf dem globalen Markt zu festigen; 5. ist sich der Tatsache bewusst, dass die verschiedenen Regionen weltweit in unterschiedlichem Maße von der Finanzkrise betroffen sind; ist der Auffassung, dass die EU-Luftfahrtunternehmen dadurch einem erhöhtem Wettbewerb ausgesetzt sind und dass bilaterale Luftverkehrsabkommen nicht immer die geeignetste Lösung bei der Bekämpfung von Marktbeschränkungen oder unfairen Subventionen darstellen; 6. ist angesichts der Tatsache, dass trotz der Anstrengungen der letzten sieben Jahren noch keine umfassende Luftfahrtaußenpolitik verwirklicht wurde, der Auffassung, dass sobald wie möglich ein stärker koordinierter, ehrgeizigerer EU-Ansatz verfolgt werden sollte, um einen fairen und offenen Wettbewerb herzustellen; Mitteilung aus dem Jahr 2005 und Entschließung des Parlaments 7. begrüßt die Fortschritte, die hinsichtlich der drei Säulen der im Jahr 2005 vorgeschlagenen Politik erzielt wurden; begrüßt die Tatsache, dass der Grundsatz der EU-Benennung nun in über 100 Drittländern anerkannt wird und, dass fast bilaterale Luftverkehrsabkommen mit den EU-Rechtsvorschriften in Einklang gebracht wurden, wodurch die Rechtssicherheit gewährleistet wurde; bedauert, dass wichtige Partner, darunter China, Indien und Südafrika, diese Grundsätze noch nicht anerkannt haben; PE v /9 PR\ doc
5 8. unterstreicht, dass ein wachsender gemeinsamer Luftverkehrsraum mit den Nachbarländern geschaffen wurde; ist der Auffassung, dass sich aus diesen Abkommen bedeutende wirtschaftliche Vorteile ergeben haben; begrüßt die erheblichen Anstrengungen, die unternommen wurden, um unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen mit den EU-Rechtsvorschriften in den Bereichen Flugsicherheit, Gefahrenabwehr, Umweltschutz und Fluggastrechte in Einklang zu bringen; 9. betont, dass die Verhandlungen mit einigen wichtigen Partnern, darunter Australien und Neuseeland, noch nicht abgeschlossen sind, und dass weitreichende Luftverkehrsabkommen mit solchen Ländern wesentliche wirtschaftliche Vorteile herbeiführen könnten; 10. hebt hervor, dass einige der in der Entschließung des Parlaments aus dem Jahr 2006 genannten Forderungen noch nicht erfüllt wurden; weist insbesondere auf die Notwendigkeit hin, sich für strenge internationale Standards in den Bereichen Flugsicherheit und Gefahrenabwehr einzusetzen, um die Auswirkungen auf die Umwelt zu reduzieren, die Gleichbehandlung von EU- und Nicht-EU-Luftfahrtunternehmen sicherzustellen und die sozialen Rechte zu fördern; 11. begrüßt die Umsetzung anderer, in der Entschließung aus dem Jahr 2006 genannter Punkte, wie etwa die Ausweitung des Aufgabenbereichs der EASA; Markt 12. bemerkt eine bedeutende Zunahme des Verkehrs in den, aus dem und innerhalb des asiatisch-pazifischen Raums, was den Wachstumstrend dieser Region widerspiegelt; ist besorgt angesichts der Möglichkeit, dass wenn nichts unternommen wird, die EU- Luftfahrtunternehmen nicht mehr in der Lage sind, Gewinne zu erwirtschaften; 13. stellt ferner fest, dass Luftfahrtunternehmen aus Drittländern ihre internationale Position durch massive Investitionen in neue Flugzeuge und Infrastruktur, die in unterschiedlichen Teilen des Nahen Ostens und Südamerikas getätigt wurden, festigen konnten; 14. hebt den tiefgreifenden Wandel auf dem EU-Binnenmarkt infolge des erhöhten Marktanteils von Billigfluganbietern hervor; ist der Ansicht, dass bei den beiden Geschäftsmodelle, auch wenn sie miteinander konkurrieren, Wege gefunden werden könnten, damit diese sich ergänzen, wenn es darum geht, den Herausforderungen auf den Märkten außerhalb der EU zu begegnen; 15. betont die Bedeutung von Drehkreuz-Flughäfen und den dringenden Bedarf an Investitionen in die Flughafeninfrastruktur; 16. unterstreicht, dass die Wettbewerbsfähigkeit von EU-Luftfahrtunternehmen durch Faktoren wie unterschiedliche nationale Steuern, die Überlastung der Flughäfen, hohe Flugsicherungs- und Flughafengebühren, staatliche Beihilfen für Wettbewerber und die Kosten für Kohlendioxidemissionen beeinträchtigt wird; 17. fordert die Kommission auf, eine Studie über die in den einzelnen Mitgliedstaaten für den Luftverkehr geltenden unterschiedlichen Gebühren, Zölle, Abgaben und Steuern und PR\ doc 5/9 PE v02-00
6 deren Auswirkung auf die Ticketpreise und die Gewinne der Luftfahrtunternehmen durchzuführen; 18. begrüßt die neuen EU-Rechtsvorschriften bezüglich der sozialen Sicherheit mobiler Arbeitnehmer; Künftige Maßnahmen 19. ist der Ansicht, dass die Luftfahrtaußenpolitik auf den Grundsätzen der Gegenseitigkeit, der Offenheit und des fairen Wettbewerbs bei gleichen Wettbewerbsbedingungen basieren und zwei Hauptziele verfolgen sollte: sie sollte den Verbrauchern nützen und die Luftfahrtunternehmen und Flughäfen der EU in ihren Bemühungen unterstützen, weiterhin weltweit führend zu bleiben; 20. ist der Ansicht, dass bilaterale Abkommen einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung einer Luftfahrtaußenpolitik leisten können, betont jedoch gleichzeitig die Bedeutung eines gemeinsamen Ansatzes der EU; 21. fordert die weitere Nutzung von Verfahren zur Aushandlung umfassender Luftverkehrsabkommen auf EU-Ebene, und zwar auf der Grundlage der europäischen Einheit und mit der Genehmigung des Rates; 22. fordert die Kommission auf, die Interessen der EU im Rahmen der Abkommen zu fördern und zu verteidigen und die Werte, Standards und bewährten Praktiken der EU zu propagieren; 23. betont die Bedeutung eines fairen und offenen Wettbewerbs; fordert die Aufnahme von Standardklauseln zum fairen Wettbewerb in die bilateralen Luftverkehrsabkommen; 24. fordert die Kommission auf, einen Mindestkatalog an Standardforderungen festzulegen, die in bilaterale Abkommen aufzunehmen sind, und fordert die Mitgliedstaaten auf, diesen anzuwenden; 25. fordert die Kommission auf, einen Rahmen zu schaffen, durch den unterschiedliche Aspekte bilateraler Abkommen wie etwa die Liberalisierung von Eigentum und Kontrolle, die Aufrechterhaltung von Arbeits- und Umweltstandards, die Fluggastrechte und die Einhaltung internationaler Übereinkommen und Vereinbarungen harmonisiert würden; 26. fordert die Kommission auf, eine dringende Überprüfung oder Ersetzung der Verordnung 2004/868/EG über den Schutz vor Schädigung der Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft durch Subventionierung und unlautere Preisbildungspraktiken 1 vorzuschlagen; 27. fordert die Kommission auf, die rechtlichen Rahmenbedingungen für Flugsicherheit, Gefahrenabwehr, Ausbildung und Zertifizierung in umfassende Abkommen mit aufzunehmen; 28. fordert die Kommission auf, Abkommen mit Nachbarländern wie der Ukraine, der Türkei, 1 ABl. L 162 vom , S. 1-7 PE v /9 PR\ doc
7 Libanon, Tunesien, Aserbaidschan, Armenien, Algerien und Libyen zu schließen; 29. fordert die Kommission auf, die Verhandlungen zu umfassenden Luftverkehrsabkommen mit den wichtigsten Partnern, einschließlich der Russischen Föderation, abzuschließen, und fordert den Rat auf, der Kommission eine Genehmigung für die Aushandlung solcher Abkommen mit rasch wachsenden Volkswirtschaften wie China und Indien zu erteilen; 30. fordert die Kommission auf, mit der Russischen Föderation ein faires Abkommen bezüglich der Modernisierung des bestehenden Systems zur Nutzung der Transsibirienstrecken zu schließen; 31. fordert die Kommission auf, baldmöglichst einen neuen Rechtsrahmen für die Umsetzung des einheitlichen europäischen Luftraums auf der Grundlage eines Top-Down-Ansatzes auszuarbeiten, und die nötigen Bedingungen zu schaffen, um mit der Errichtung von SESAR beginnen zu können; 32. ist der Auffassung, dass der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) bei der Weiterentwicklung rechtlicher Rahmenbedingungen für die Luftverkehrsbranche weltweit, beispielsweise bezüglich der Liberalisierung von Eigentum und Kontrolle der Luftfahrtunternehmen, eine wichtige Rolle zukommt; ermutigt die ICAO, auch weiterhin globale, marktorientierte Maßnahmen zu entwickeln, um Treibhausgasemissionen zu verringern; ist der Auffassung, dass innerhalb der ICAO sobald wie möglich eine Einigung bezüglich eines globalen Ansatzes gefunden werden sollte; 33. fordert die Kommission dringend auf, die Frage der Vertretung der EU innerhalb der ICAO zu klären; 34. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln. PR\ doc 7/9 PE v02-00
8 BEGRÜNDUNG Die Luftfahrt ist heute eine wichtige Branche der europäischen Wirtschaft. Sie trägt 365 Mrd. Euro zum BIP der EU bei und bietet Arbeitsplätze für 5,1 Millionen Menschen. Sieben Jahre nach der Mitteilung der Kommission zur Weiterentwicklung der Luftfahrtaußenpolitik der Gemeinschaft haben wir unsere Ziele jedoch noch nicht erreicht. Jetzt ist es mehr als je zuvor an der Zeit, schnelle Fortschritte in der europäischen Luftfahrt zu erzielen. Neue wirtschaftliche Herausforderungen entstehen in Regionen der Welt, in denen Unternehmen dank großzügigerer Rechtsvorschriften riesige neue Flughäfen bauen können, die viele Reisende von den europäischen Drehkreuzen abziehen. Die Europäische Union benötigt dringend höhere Flughafenkapazitäten, um die Gefahr eines Verlustes von Wettbewerbsfähigkeit im Vergleich zu Regionen mit raschem, exponentiellem Wachstum abzuwenden (unsere Aufmerksamkeit gilt insbesondere dem asiatisch-pazifischen Raum, dem Nahen Osten und Südamerika). Investitionen in die Flughafeninfrastruktur müssen ernst genommen werden, auch wenn die Nachfrage das Angebot noch nicht übersteigt. In der Zwischenzeit muss die bestehende Kapazität so effizient wie möglich genutzt werden (etwa durch die bessere Verwaltung von Slots und durch die Nutzung weniger frequentierter Flughäfen zur Verringerung von Überlastungen). Anstatt in der steigenden Zahl der Billigfluglinien auf dem EU-Binnenmarkt einen Wettbewerber und somit eine Bedrohung zu sehen, könnten diese nach demselben Prinzip der Komplementarität als neues Modell für eine Stärkung der Branche genutzt werden. Die klassischen Luftfahrtunternehmen und die Billigfluglinien könnten einen Weg finden, den EU-Markt zu harmonisieren und sich zu ergänzen, um den Herausforderungen auf den Märkten außerhalb der EU mit größerer Stabilität begegnen zu können. Aus strategischer Sicht ist es notwendig, dass die Europäische Union eine wettbewerbsfähige Luftverkehrsbranche aufrechterhält. Heutzutage liegen die wichtigsten Luftverkehrsmärkte außerhalb Europas, weshalb die Präsenz der europäischen Luftfahrtunternehmen auch auf diesen Märkten gestärkt werden muss. Seit 2005 ist eine erhebliche Zahl von Abkommen mit wichtigen Partnerländern ausgehandelt worden. Andere, entscheidende Abkommen mit wichtigen Partnern (darunter Australien und Neuseeland) wurden jedoch noch nicht geschlossen. Der Berichterstatter unterstreicht die Bedeutung der Schaffung und der Umsetzung von EU- Mechanismen wie etwa SES, SESAR, EASA und GNSS für die künftige Entwicklung. Diese Instrumente, die zur Förderung des Binnenmarktes geschaffen wurden, werden die EU folglich bei ihrer Luftfahrtaußenpolitik unterstützen. Die Vollendung dieser Mechanismen wird die Position der europäischen Branche festigen und sie für neue Herausforderungen des Wettbewerbs wappnen. Um bei diesen Mechanismen voranzukommen, müssen bestimmte Verfahren eingeführt werden. So müssen beispielsweise die funktionalen Luftraumblöcke, die für die Umsetzung des einheitlichen europäischen Luftraums von grundlegender Bedeutung sind, sobald wie PE v /9 PR\ doc
9 möglich eingerichtet werden. Ungeachtet der Notwendigkeit einer Liberalisierung muss die EU die europäischen Interessen und Standards auch weiterhin verteidigen. Besondere Aufmerksamkeit sollte Arbeits- und Umweltstandards, Fluggastrechten und der Einhaltung europäischer Vorschriften gelten. Im Hinblick auf die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO), der die EU- Mitgliedstaaten als Mitglieder angehören, während die Europäische Kommission zur Teilnahme als Beobachter eingeladen ist, wäre eine stärkere Koordination wünschenswert. Dies würde Europa in die Lage versetzen, mit einer statt mit 27 Stimmen zu sprechen, und so seinen Einfluss auf die Beratungen der ICAO zu erhöhen. Es liegt in der gemeinsamen Verantwortung der Kommission und der Mitgliedstaaten, enger zusammenzuarbeiten, um diese koordinierte Vertretung zu erreichen. PR\ doc 9/9 PE v02-00
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