Einverständniserklärung zum Sommerlager der Jugendfeuerwehren Meißen, Niederau und Weinböhla vom 26. Juni bis 01. Juli 2017

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1 Jugendfeuerwehr Organisationsteam Ihr Ansprechpartner: jeweiliger Jugendwart Einverständniserklärung zum Sommerlager der Jugendfeuerwehren Meißen, Niederau und Weinböhla vom 26. Juni bis 01. Juli 2017 Mein/Unser Kind: Name:... Geschlecht: männlich weiblich Vorname:... Geb. Datum:... Straße und Hausnummer:... Postleitzahl/Ort:... Allgemeine Erklärungen: Ich/Wir bin/sind damit einverstanden, dass mein/unser Kind am Jugendfeuerwehrsommerlager vom 26. bis 01. Juli 2017 im Jugenddorf Altenkirchen teilnimmt. Die Lagerordnung zum Jugendfeuerwehrlager sowie die Anmeldebedingungen habe(n) ich/wir erhalten und erkenne(n) diese an. Die Obhuts- und Aufsichtspflicht wird dem Jugendwart und seinem Stellvertreter fu r den Zeitraum des Lagers sowie fu r die An- und Abreise u bertragen. Ich/Wir habe(n) mein/unser Kind angewiesen, den Anordnungen der Lagerleitung und des Betreuenden Folge zu leisten und die Lagerordnung zu befolgen. Mir/Uns ist bekannt, dass ich/wir fu r Schäden, die durch Verstöße gegen Anordnungen oder gegen die Lagerordnung auftreten, gegebenenfalls haften muss/mu ssen. Ferner ist bekannt, dass bei groben Vergehen oder Zuwiderhandlungen, die Kosten einer vorzeitigen Heimfahrt von mir/uns u bernommen werden mu ssen. Mir/uns ist bekannt, dass fu r abhanden gekommene oder verlorene Gegenstände keine Haftung u bernommen wird. Bei dem Sommerlager handelt es sich um eine verbandsöffentliche Veranstaltung, in deren Rahmen Fotos zur Öffentlichkeitsarbeit gemacht werden. Hiermit erkläre(n) ich/wir mein/unser Einverständnis, dass Fotooder Videoaufnahmen, die während des Jugendfeuerwehrlager gemacht werden, ohne Vergu tung und zeitlich sowie räumlich unbegrenzt in audiovisuellen Medien oder Printmedien benutzt werden du rfen. Über den Inhalt und den Ablauf der Veranstaltung wurde(n) ich/wir informiert und erklären, dass mein/unser Kind an der Veranstaltung und den bekanntgegebenen Einzelmaßnahmen teilnehmen kann. Badeerlaubnis erteilt: Ja Nein Schwimmer: Ja Nein

2 Gesundheitserklärung Mein/Unser Kind ist zurzeit vollkommen gesund: Ja Nein Mein/Unser Kind hat folgende körperliche Einschränkungen: Sollte sich am Gesundheitszustand meines/unseres Kindes etwas ändern, was die Teilnahme an dem Lager beeinträchtigt, so werde(n) ich/wir die/den verantwortliche/n Jugendfeuerwehrwart/in davon unterrichten. Ich/Wir erkläre(n), dass mein/unser Kind frei von ansteckenden Krankheiten ist und dass nach Ru cksprache mit meinem/unserem Hausarzt keine Bedenken gegen die Teilnahme an der oben genannten Veranstaltung bestehen. Die Krankenversicherungskarte und den Impfausweis werde(n) ich/wir meinem/unserem Kind mitgeben. WICHTIG Fu r den Fall, dass mein/unser Kind erkrankt oder verunfallt, bin/sind ich/wir damit einverstanden, dass der/die behandelnde Arzt/Ärtztin gegebenenfalls die von ihr/ihm fu r notwendig erachteten Maßnahmen einleitet. letzte Tetanusimpfung:... Telefonnummer im Notfall (tags):... (nachts):... Erkrankung, Allergien Medikamente (Bezeichnung bzw. Name) Dosis Lebensmittelallergie Weitere wichtige Informationen zu Krankheiten, Allergien etc.: Ort:... Datum: Unterschrift/en der/des Erziehungsberechtigten bzw. Personensorgeberechtigten

3 Packliste Diese Liste soll ein Hilfsmittel für das Packen für unser Zeltlager sein. Bitte möglichst alle Gegenstände mit Namen versehen, um Verwechslungen und Verluste gering zu halten. Die Jugendfeuerwehr übernimmt keine Haftung für abhandengekommene oder defekte Gegenstände. Bekleidung Persönliches Sonstiges Badehose/-anzug Benötigte Medikamente Gürteltasche Badelatschen Impfausweis Reisetasche Badetuch JF Mitgliedsausweis Bettwäsche Handtuch Krankenkassenkarte Sonnenbrille Hemden/T-Shirts Personal-/Kinderausweis Sonnenschutz Hosen kurz Taschengeld (angemessen) Mückenschutz Hosen lang Teilnahmeerlaubnis Reise-/Kartenspiele Kopfbedeckung Sportzeug Sportschuh Pullover Regenbekleidung Hygiene Jugendfeuerwehr Schuhe Duschgel BaseCap Trainingsanzug Haarshampoo Nässeschutz Unterwäche Kamm/Bürste Parker Taschentuch T-Shirt Zahnbürste/-pasta Das sollte NICHT mitgenommen werden: Verboten sind: > Handy > Waffen (Messer, Pistolen, ) > Elektrogeräte (Radio, PC, TV, ) > Glasflaschen > Videospiele > Pyrotechnik > Medikamente, die nicht ärztlich verordnet sind > Gefährliche Gegenstände (Kopfschmerztabletten, ) > Stromaggregat > Alkohol/Drogen

4 wichtige Adressen und Telefonnummern Anschrift: Jugenddorf Wittow GmbH Hinter der Düne Altenkirchen Tel: Fax: info@jugenddorf.de Telefonnummern: Kai Walther (Jugendwart) Sebastian Ricklin (Stellv.) Katrin Bürger Cornelia Lambert Chris Mehner Martin Müller Kevin Ricklin Frank Ricklin Steffen Schiche Markus Weyers jugendfeuerwehr@feuerwehr-weinboehla.de Lagerleitung: Kai Walther (Lagerleitung) Kevin Ricklin (Organisation, Ausflüge) Frank Ricklin (Finanzen, An-/Abreise) weitere wichtige Telefonnummern: Bärbel Schneider (Jugendwartin Meißen) Silvia Buttig (Jugendwartin Niederau)

5 Sonntag, :00 Uhr Gepäck nach FF Weinböhla Montag, :30 Uhr Treff in den Feuerwehren Abfahrt Weinböhla (06:10 Uhr Niederau; 06:20 Uhr 06:00 Uhr Meißen) 14:00 Uhr Inselrundfahrt 16:00 Uhr Begrüßung, Belehrung, Zimmeraufteilung Kennenlernen bei Spaß und Spiel am Strand Abendbrot Dienstag, Mittwoch, Frühstück Ausflug zum Baumwipfelpfad Spaß & Spiel am Strand Abendbrot Frühstück Spaß & Spiel am Strand "Schlag den Betreuer" Abendbrot Donnerstag, Frühstück Ausflug zum Kap Arkona Spaß & Spiel am Strand Abendbrot Freitag, Frühstück 11:00 Uhr Rückreise Besuch Schiffshebewerk Niederfinow 22:00 Uhr geplante Ankunft in den Feuerwehren

6

7 Lagerordnung fu r das Sommerlager 2017 der Jugendfeuerwehren Meißen, Niederau und Weinböhla Das Sommerlager wird im Sinne der Jugendgesetzgebung, des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG), durchgefu hrt. Es handelt sich zugleich um eine Freizeit- und Erholungsmaßnahme im Rahmen der Jugendarbeit der Feuerwehren. Wo sich junge Menschen zusammenfinden, bedu rfen sie eines Freiraumes. Dennoch sind bestimmte Ordnungsgrundsa tze unerla sslich, um gerade diesen Freiraum jedem Einzelnen zu erhalten. Diesem Ziel dient diese Lagerordnung, die fu r alle Lagerteilnehmer verbindlich ist. Sie kann und soll nur das Notwendigste regeln, um allen einen ungefa hrdeten Aufenthalt zu gewa hrleisten. Es ist deshalb erforderlich, dass alle Teilnehmer ihre Interessen in Toleranz und gegenseitiger Achtung aufeinander abstimmen und sich ergebende Probleme in kameradschaftlicher Weise freundschaftlich geregelt werden. Die Lagerordnung gilt ausnahmslos auch fu r Ga ste des Lagers. Der Einfachheit halber haben wir eine geschlechtslose Formulierung der Lagerordnung gewa hlt. Organisation: 1. Das Lager wird von einer Lagerleitung geleitet. Die Lagerleitung sorgt dafu r, dass die Lagerordnung entsprechend umgesetzt wird. 2. Das Lager wird in mehrere Gruppen unterteilt. 3. In jeder Gruppe wird aus dem Betreuerkreise ein Gruppenleiter und ein Stellvertretender Gruppenleiter gestellt. 4. Die Gruppenleiter und Stellvertreter vertreten die Lagerleitung. 5. Sie sind gegenu ber jedermann in der Gruppe weisungsberechtigt. 6. Das Weisungsrecht der Lagerleitung wird hierdurch nicht beeintra chtigt. 7. Sie sorgen dafu r, dass die Lagerordnung, der zeitliche Programmablauf und die erga nzenden Regelungen eingehalten werden. Allgemeine Verhaltenshinweise: 1. Die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzes (JuSchG) und des Jugendmedienschutzes sind verbindlich. 2. Die Mahlzeiten werden gemeinschaftlich eingenommen. Der Ort der Einnahme variiert abha ngig vom Programm. 3. Die Nachtruhe beginnt um 23 Uhr und endet um 7 Uhr. In dieser Zeit ist absolute Ruhe zu wahren. (Ausnahmen bilden hier alle zentralen Abendveranstaltungen) 4. Das Rauchen wird auf den dafür vorgesehen Stellen (siehe Hausordnung) für Betreuer und Ausbilder ab dem vollendeten 18. Lebensjahr geduldet. 5. Das Baden und Schwimmen in Lager angrenzenden Gewa ssern ist ohne Aufsicht untersagt. 6. Der Verzehr von alkoholischen Getra nken ist auf dem gesamten Lagergela nde verboten. 7. Das Lagergela nde darf grundsa tzlich nur durch den Haupteingang betreten und verlassen werden. Die Personen, die das Gela nde verlassen, mu ssen sich entsprechend abmelden. 8. Die im Lager gefundenen Gegensta nde sind bei der Lagerleitung abzugeben. 9. Bra nde, Verletzungen oder auftretende Erkrankungen sind sofort einem Betreuer und dem Lagernotdienst zu melden. 10. Im Interesse des Wohlbefindens und der Gesundheit aller Lagerteilnehmer ist es auch bei Nacht untersagt, die Notdurft inner- oder außerhalb des Lagergela ndes im Freien zu verrichten, die sanita ren Anlagen sind immer zu benutzen. 11. Auf dem gesamten Lagergela nde ist das Benutzen von Glasflaschen verboten. 12. Das Sommerlager ist gewalt-, waffen- und drogenfrei. Daher sind alle damit verbundenen Dinge, Gegensta nde und Materialien untersagt. 13. Handys sind im gesamten Lagergelände verboten.

8 Umweltschutz: 1. Es ist im Lager und in seiner Umgebung auf Ordnung, Sauberkeit und angemessene Ruhe zu achten. Bereitgestellte Mu llbeha lter sind zu benutzen, die Mu lltrennung ist zu beachten. 2. Beim Räumen sind die Zimmer so zu verlassen, wie sie vorgefunden wurden. Sa mtliche Abfa lle mu ssen von der Jugendfeuerwehr entsorgt bzw. wieder mit nach Hause genommen werden. 3. Nach dem Räumen der Unterkünfte wird von der Lagerleitung eine Abnahme durchgefu hrt. Erst nach der sorgfa ltig u bergebenen Räumlichkeiten darf die Jugendfeuerwehr abreisen. Fahrzeuge: 1. Auf dem gesamten Lagergela nde gilt ein Fahrverbot. 2. Zum Parken der Fahrzeuge werden Parkplätze angeboten. Strom: 1. Es du rfen keine eigenen Stromaggregate verwendet werden. 2. In den Räumlichkeiten du rfen nur Beleuchtungsmittel eingesetzt werden, von denen keine Gefahr ausgeht, z. B. batteriebetriebene Lampen oder TU V gepru fte Gaslampen. Andere Beleuchtungen, wie Benzinlampen, Kerzen etc. sind verboten. Lagerfeuer: 1. Offene Feuer sind auf dem Lagergela nde grundsa tzlich untersagt. 2. Lagerfeuer bedu rfen der Zustimmung der Lagerleitung und du rfen nur an den vorgeschriebenen Pla tzen entzu ndet werden, maximale Ho he 60 cm. 3. Das Grillen ist nur an den vorgeschriebenen Pla tzen gestattet. Notdienst: 1. Im Lager ist eine sta ndig besetzte Sanita tsstation eingerichtet. 2. Jegliche Unfa lle, Verletzungen und andere Notfa lle sind sofort dort zu melden bzw. vorzustellen. Obhuts- und Aufsichtspflicht: 1. Diese Pflichten sind von den Erziehungsberechtigten bzw. den Personensorgeberechtigten der minderja hrigen Teilnehmer auf den begleitenden Jugendfeuerwehrwart bzw. Betreuer u bertragen worden. 2. Die Lagerleitung ist berechtigt zur Wahrnehmung der Lagerordnung, zur Durchfu hrung und Sicherstellung des vorgesehenen Programms, zur Wahrung vor leiblicher und seelischer Gefa hrdung, wenn das Gesamtwohl des Zeltlagers bedroht ist, Anweisungen zu erteilen. 3. Zur Wahrnehmung des Hausrechtes ist der Lagerleiter bzw. ein von ihm beauftragter Dritter und die Leitung des Jugenddorf Altenkirchen berechtigt. 4. Im Rahmen des Weisungsrechtes ist die Lagerleitung berechtigt, Lagerteilnehmer nach Hause zu schicken bzw. Besucher aus dem Lager zu verweisen. Die hieraus entstehenden Kosten mu ssen vom Betreffenden selbst getragen werden. Weinböhla, den 06. April 2017

9 Hausordnung im Jugenddorf Wittow Zur Gewährleistung eines angenehmen Aufenthaltes werden unsere Gäste um Beachtung folgender Hinweise gebeten: 1. Die Zimmer können am Anreisetag sofern nichts anderes vereinbart ist ab Uhr belegt werden. Falls Sie früher anreisen, können Sie Ihr Gepäck deponieren. Die Anmeldung ist ab 8.00 Uhr geöffnet. Die Anreise sollte bis spätestens Uhr erfolgt sein; bei nicht vorhersehbaren Verspätungen bitten wir dringend um telefonische Mitteilung. 2. Am Abreisetag sind die Zimmer bis spätestens Uhr zu verlassen. Spätere oder sehr frühe Abreisezeiten sind mit der Jugenddorfleitung abzusprechen. Erforderlichenfalls kann Gepäck bis zur Abreisezeit deponiert werden. 3. Vor der Zimmerbelegung am Anreisetag sind diese auf evtl. Schäden durch die Betreuer zu prüfen, ggf. sind diese umgehend dem Jugenddorfpersonal schriftlich zu melden. Sollten Schäden an Gebäuden oder Mobiliar durch die Gruppe verursacht worden sein, ist eine Schadensregulierung mit dem Jugenddorfpersonal zu vereinbaren. 4. Gebäude, Sport- und Spielstätten, Inventar, Anlagen und Geräte des Jugenddorfes sind pfleglich zu behandeln. Von Gästen verursachte Schäden sind unverzüglich der Jugenddorfleitung zu melden. Die Bezahlung erforderlicher Reparaturen nehmen Sie bitte noch vor Abreise vor; ggf. sind Regulierungen über Ihre Haftpflichtversicherung möglich und durch Sie zu veranlassen. Gruppen hinterlegen bei Anreise zur Regulierung möglicherweise verursachter Kleinschäden eine Kaution in Höhe von 100, Alle Gäste bei Gruppen der/die Gruppenleiter/in werden in das Gästeverzeichnis des Jugenddorfes eingetragen. Die Eintragung, die Angaben zur räumlichen Unterbringung und die erfolgte Unterweisung zur Hausordnung bestätigen Sie bitte durch Ihre Unterschrift. 6. Auf dem Gelände des Jugenddorfes gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Die Aufsichtspflicht für die Kinder und Jugendlichen einer Gruppe oder Klasse obliegt während des Aufenthalts im Jugenddorf uneingeschränkt den mitreisenden Betreuern. 7. Männliche und weibliche Gäste werden im Jugenddorf grundsätzlich getrennt untergebracht. Ausnahmen stellen lediglich Ehepaare, Lebensgemeinschaften und Familien dar, soweit die Gesamtbelegungssituation dies zulässt. 8. Mit Rücksicht auf andere Gäste, ist die von Uhr bis Uhr dauernde Nachtruhe im Jugenddorf einzuhalten. 9. Die Zimmer werden während Ihres Aufenthaltes nicht durch Jugenddorfmitarbeiter gereinigt. Bitte achten Sie selbst auf Sauberkeit in Ihren Räumen. Benutzen Sie bitte möglichst Hausschuhe o. a. in Ihren Zimmern. Bei Abreise übergeben Sie Ihre Zimmer aufgeräumt und besenrein. Bitte bringen Sie Hausmüll u. ä. in die dafür bestimmten Behältnisse.

10 10. Bitte beachten Sie, dass in den Zimmern vorhandene Einrichtungsgegenstände nicht ins Freie gebracht werden dürfen (z. B. Tische, Stühle, Decken ). Die Möbelanordnung in den Unterkünften ist beizubehalten. 11. Aus hygienischen Gründen dürfen Betten nur mit aufgezogener Bettwäsche benutzt werden. Die Benutzung von Schlafsäcken, unbezogenen Decken u. ä. in den Betten ist nicht erlaubt. 12. Die bei Anreise vereinbarten Tischzeiten sind im Interesse eines reibungslosen Ablaufes einzuhalten. Veranstaltungs-, reise- oder ausflugbedingte Verschiebungen sprechen Sie bitte mit der Jugenddorfleitung ab. Gruppen nehmen ihre Mahlzeiten gemeinsam und zusammen mit ihren Betreuern ein. Bitte übernehmen Sie den Tischdienst. 13. Die zu den Mahlzeiten verabreichten Nahrungsmittel und Getränke sind im Speiseraum zu verzehren und nicht mit nach draußen zu nehmen. Wir möchten Sie bitten, das Essbesteck ausschließlich im Speisesaal zu benutzen. Zwischen den Mahlzeiten können Speisen und Getränke, Süßigkeiten, Eis u. a. im Bistro käuflich erworben werden. Auf den Zimmern dürfen keine Speisen zubereitet werden. Das Anlegen und Betreiben von Kochstellen o. ä. ist im Jugenddorf verboten. 14. Im gesamten Jugenddorfgelände, auf dem Weg zum Strand sowie im umgebenden Wald ist das Rauchen strengstens verboten, außer an den Raucherplätzen. 15. Das Jugenddorfgelände, die Umgebung des Jugenddorfes, der Strand und der Weg dorthin sind von Müll und Unrat frei zu halten. 16. Das Mitbringen und Konsumieren von Drogen im Jugenddorf sind verboten. 17. Das Mitbringen von Alkohol ins Jugenddorf ist untersagt. Der Genuß alkoholischer Getränke ist Kindern verboten, Jugendlichen allenfalls unter Beachtung des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit und mit Erlaubnis und Beaufsichtigung der zuständigen Betreuer im Bistro des Jugenddorfes gestattet. 18. Glücksspiele sind im Jugenddorf verboten. 19. Die Jugenddorfleitung behält sich vor, einzelne Gäste oder Gästegruppen, die sich in der Anlage oder außerhalb rechtswidrig verhalten, ohne Kostenersatz von der weiteren Beherbergung und Bewirtung auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei Verstößen gegen die Hausordnung, bei Alkohol- und Drogenmissbrauch, bei gegen Menschen gerichteten Gewalttätigkeiten, fremden feindlichen Aktionen und Vandalimus. Die Jugenddorfleitung

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