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1 Jugendfeuerwehr Friedensstraße Weinböhla Weinböhla, den Ihr Ansprechpartner: Kai Walther Telefon: Zeltlager 2015 Sehr geehrte Eltern, wie Sie bereits schon zum Elterninformationsabend von mir erfahren haben, führen wir in der Zeit vom bis das diesjährige Zeltlager im Waldbad Oberau durch. Nun gibt es letztmalig die letzten Informationen zum Zeltlager. 1. Ich bitte sie zu beachten, ihrem Kind am Donnerstag jedoch spätestens am Sonntag die Einverständniserklärung (Seite 4-5) aus dieser PDF komplett ausgefüllt mitzugeben. 2. Des weiteren für diejenigen, welche den Teilnehmerbeitrag noch nicht entrichtet haben (siehe Seite 3), dies am Donnerstag tun. 3. Am Sonntag ist 12 Uhr Treff am Geräte aus der Feuerwehr Weinböhla. 4. An diesem Tag bitte das Gepäck mitbringen (als kleine Unterstützung Check/Packliste auf Seite 10) ACHTUNG - Luftmatratze und Feldbetten werden nicht gestellt! 5. Versicherungskarte und Impfausweis in einem verschlossenem Briefumschlag beim Eintreffen an den Jugendwart übergeben. Organigramm (6), Lagerordnung (7-8), Ablaufplan (9) usw. sind für Sie zur Information. Ich bitte sie nochmal Ausdrücklich Ihre Kinder selbst zu Belehren. Bitte geben Sie Ihrem Kind, wenn dann nur ein kleines Taschengeld mit. Es besteht die Möglichkeit, dass wir das Geld unter Verschluss nehmen und dadurch eventuellen Diebstahl zu vermeiden. Knabberzeug und Süßigkeiten haben im Zelt nicht zu suchen und werden eingesammelt. Kleintieren wollen wir in unseren Zelten nicht züchten! Ebenfalls noch einmal der Hinweis zum Mobiltelefon. Es werden in diesem Jahr keine Stromquellen unsererseits zur Verfügung gestellt. Telefonisch erreichbar sind alle anwesenden Betreuer (Telefonliste im Anschluss). Sollte Ihre Kinder mal das Bedürfnis haben mit Ihnen zu telefonieren, stehen unsere Telefone jederzeit zur Verfügung.

2 Jugendfeuerwehr Friedensstraße Weinböhla Weinböhla, den Ihr Ansprechpartner: Kai Walther Telefon: Sie sind auch jederzeit Herzlich Willkommen ihre Kinder zu Besuchen. Die Leitung des Waldbad Oberau weis über unser Lager bescheid. Bitte geben sie denen an der Kasse über ihr kommen Bescheid. Sollten sie das Bad länger nutzen wollen, bitte ich Sie den Eintritt im Waldbad zu an der Kasse zu entrichten. Wichtige Telefonnummern: bekommen Sie am Sonntag persönlich bzw. sie schauen in diese Datei welche in Ihrem Postfach sein sollte! Festnetz (bis 19 Uhr) Waldbad Oberau Bei Rückfragen stehe ich Ihnen zur Verfügung. Kai Walther Jugendfeuerwehrwart

3 Rückantwort Zeltlager 2015 Name Vorname Einverständnis Teilnehme rbeitrag Eisenblätter Gina-Maria Feiereis Benedikt Irmer Melinda Irmer Michelle Krüger Bruno Krüger Lea Kühn Juliane * Landrock Jonas Nohlen Nele-Franca Rastig Tom Thiele David Vick Hannes Winter Philipp Wolf Pascal H Bürger Katrin H Mehner Chris tagsüber ja --- B Müller Martin F Ricklin Frank F Ricklin Kevin B Ricklin Sebastian H Schiche Steffen B Walther Kai B Weyers Markus H Meyer John H Schulze Martin Stand Anmeldu. Impfausw. Versicheru Gepäck. Macintosh HD:Users:kaiwalther:Desktop:ZL 2015.xlsx

4 Jugendfeuerwehr Friedensstraße Weinböhla Weinböhla, den Ihr Ansprechpartner: Kai Walther Telefon: Einverständniserklärung zum Zeltlager der Jugendfeuerwehren Meißen, Niederau und Weinböhla vom 12. bis 18. Juli 2015 Mein/Unser Kind: Name:... Geschlecht: männlich weiblich Vorname:... Geb. Datum:... Straße und Hausnummer:... Postleitzahl/Ort:... Allgemeine Erklärungen: Ich/Wir bin/sind damit einverstanden, dass mein/unser Kind am Jugendfeuerwehrzeltlager vom 12. bis 18. Juli 2015 im Waldbad Oberau teilnimmt. Die Lagerordnung zum Jugendfeuerwehrzeltlager sowie die Anmeldebedingungen habe(n) ich/wir erhalten und erkenne(n) diese an. Die Obhuts- und Aufsichtspflicht wird dem Jugendwart und seinem Stellvertreter für den Zeitraum des Lagers sowie für die An- und Abreise übertragen. Ich/Wir habe(n) mein/unser Kind angewiesen, den Anordnungen der Lagerleitung und des Betreuenden Folge zu leisten und die Lagerordnung zu befolgen. Mir/Uns ist bekannt, dass ich/wir für Schäden, die durch Verstöße gegen Anordnungen oder gegen die Lagerordnung auftreten, gegebenenfalls haften muss/müssen. Ferner ist bekannt, dass bei groben Vergehen oder Zuwiderhandlungen, die Kosten einer vorzeitigen Heimfahrt von mir/uns übernommen werden müssen. Mir/uns ist bekannt, dass für abhanden gekommene oder verlorene Gegenstände keine Haftung übernommen wird. Bei dem Zeltlager handelt es sich um eine verbandsöffentliche Veranstaltung, in deren Rahmen Fotos zur Öffentlichkeitsarbeit gemacht werden. Hiermit erkläre(n) ich/wir mein/unser Einverständnis, dass Foto- oder Videoaufnahmen, die während des Jugendfeuerwehrzeltlager gemacht werden, ohne Vergütung und zeitlich sowie räumlich unbegrenzt in audiovisuellen Medien oder Printmedien benutzt werden dürfen. Über den Inhalt und den Ablauf der Veranstaltung wurde(n) ich/wir informiert und erklären, dass mein/unser Kind an der Veranstaltung und den bekanntgegebenen Einzelmaßnahmen teilnehmen kann.

5 Jugendfeuerwehr Friedensstraße Weinböhla Weinböhla, den Ihr Ansprechpartner: Kai Walther Telefon: Finale Abfrage Mein/Unser Kind ist Schwimmer! Ja Nein Mein/Unser Kind darf unter Aufsicht Baden gehen und ihm wird hiermit die Badeerlaubnis erteilt. Ja Nein Mein/Unser Kind darf beim Bogenschießen unter Aufsicht von Fachpersonal teilnehmen. Ja Nein Mein/Unser Kind darf bei der Bootstour auf der Elbe unter Beachtung der Sicherheitsbestimmungen (Schwimmweste, Erwachsenenbegleitung, Wetter,...) teilnehmen. Ja Nein Mein/Unser Kind ist zurzeit vollkommen gesund, ohne Körperliche Beeinträchtigungen und keinerlei Allergien! Ja Nein wenn nein, bitte Einschränkungen usw. nennen: (bei Medikamenteneinnahme bitte Beschriften!) Telefonnummer im Notfall (tags):... (nachts):... Weitere wichtige Informationen für den Jugendwart:... Ort:... Datum: Unterschrift/en der/des Erziehungsberechtigten bzw. Personensorgeberechtigten

6 Organigramm Lagerleiter Steffen Schiche 1. Stellvertreter Finanzen Frank Ricklin 2. Stellvertreter Personal / Ablauf Kai Walther Paul Tanner Mar8n Schulze Gruppenleiter Stellvertreter Helfer Kai Walther Katrin Bürger Mar8n Müller Katrin Bürger Bärbel Schneider Kevin Ricklin John Meyer Christoph Ruppert Chris Mehner Mar8n Scholz Florian Wehner Daniel Göhler Sebas;an Ricklin Maik Heimann Mar;n Klengler Stephan Kunze Jörg Zimmer Markus Weyers Daniel Witschel Katrin Hamann Mar8n Müller Nadine Friedemann

7 Lagerordnung für das Zeltlager der Jugendfeuerwehren Meißen, Niederau und Weinböhla Das Zeltlager wird im Sinne der Jugendgesetzgebung, des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG), durchgeführt. Es handelt sich zugleich um eine Freizeit- und Erholungsmaßnahme im Rahmen der Jugendarbeit der Feuerwehren. Wo sich junge Menschen zusammenfinden, bedürfen sie eines Freiraumes. Dennoch sind bestimmte Ordnungsgrundsätze unerlässlich, um gerade diesen Freiraum jedem Einzelnen zu erhalten. Diesem Ziel dient diese Lagerordnung, die für alle Lagerteilnehmer verbindlich ist. Sie kann und soll nur das Notwendigste regeln, um allen einen ungefährdeten Aufenthalt zu gewährleisten. Es ist deshalb erforderlich, dass alle Teilnehmer ihre Interessen in Toleranz und gegenseitiger Achtung aufeinander abstimmen und sich ergebende Probleme in kameradschaftlicher Weise freundschaftlich geregelt werden. Die Zeltlagerordnung gilt ausnahmslos auch für Gäste des Zeltlagers. Der Einfachheit halber haben wir eine geschlechtslose Formulierung der Lagerordnung gewählt. Organisation: 1. Das Zeltlager wird von einer Lagerleitung geleitet. Die Lagerleitung sorgt dafür, dass die Lagerordnung entsprechend umgesetzt wird. 2. Das Zeltlager wird in mehrere Gruppen unterteilt. 3. In jeder Gruppe wird aus dem Betreuerkreise ein Gruppenleiter und ein Stellvertretender Gruppenleiter gestellt. 4. Die Gruppenleiter und Stellvertreter vertreten die Lagerleitung. 5. Sie sind gegenüber jedermann in der Gruppe weisungsberechtigt. 6. Das Weisungsrecht der Lagerleitung wird hierdurch nicht beeinträchtigt. 7. Sie sorgen dafür, dass die Lagerordnung, der zeitliche Programmablauf und die ergänzenden Regelungen eingehalten werden. Allgemeine Verhaltenshinweise: 1. Die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzes (JuSchG) und des Jugendmedienschutzes sind verbindlich. 2. Die Mahlzeiten werden gemeinschaftlich und gruppenweise eingenommen. Der Ort der Einnahme variiert abhängig vom Programm. 3. Die Nachtruhe beginnt um 23 Uhr und endet um 7 Uhr. In dieser Zeit ist absolute Ruhe zu wahren. (Ausnahmen bilden hier alle zentralen Abendveranstaltungen) 4. Das Rauchen ist auf dem gesamten Lagergelände und der Waldumgebung aus Sicherheitsgründen untersagt. Außerhalb des Lagergeländes werden gesonderte Raucherplätze ausgewiesen. 5. Das Baden und Schwimmen in Lager angrenzenden Gewässern ist ohne Aufsicht untersagt. 6. Der Verzehr von alkoholischen Getränken ist auf dem gesamten Lagergelände verboten. Außerhalb des Lagergeländes wird ein Betreuerbereich eingerichtet. 7. Das Zeltlagergelände darf grundsätzlich nur durch den Haupteingang betreten und verlassen werden. Die Personen, die das Gelände verlassen, müssen sich entsprechend abmelden. 8. Die im Lager gefundenen Gegenstände sind bei der Lagerverwaltung abzugeben. 9. Brände, Verletzungen oder auftretende Erkrankungen sind sofort einem Betreuer und dem Lagernotdienst zu melden. 10. Im Interesse des Wohlbefindens und der Gesundheit aller Zeltlagerteilnehmer ist es auch bei Nacht untersagt, die Notdurft inner- oder außerhalb des Zeltlagergeländes im Freien zu verrichten, die sanitären Anlagen sind immer zu benutzen. 11. Die Zeltlagerteilnehmer haben den Zeltlagerausweis ständig bei sich zu tragen und auf Verlangen der Lagerleitung bzw. Lagerwache vorzuzeigen. 12. Auf dem gesamten Lagergelände ist das Benutzen von Glasflaschen verboten. 13. Das Zeltlager ist gewalt-, waffen- und drogenfrei. Daher sind alle damit verbundenen Dinge, Gegenstände und Materialien untersagt. 14. Im Lagergelände gilt für folgende Bereiche ein Zutrittsverbot für unberechtigte Personen: a. Küchenbereich b. Räumlichkeiten des Lagerstabs c. Personalbereich des Sanitätsdienstes d. gesondert gekennzeichnete Bereiche 15. Handys sind im gesamten Lagergelände verboten.

8 Umweltschutz: 1. Es ist im Lager und in seiner Umgebung auf Ordnung, Sauberkeit und angemessene Ruhe zu achten. Bereitgestellte Müllbehälter sind zu benutzen, die Mülltrennung ist zu beachten. 2. Beim Abbau ist der Zeltplatz so zu verlassen, wie er vorgefunden wurde. Sämtliche Abfälle müssen von der Jugendfeuerwehr entsorgt bzw. wieder mit nach Hause genommen werden. 3. Nach dem Abbau der Zelte wird von der Zeltlagerleitung eine Abnahme durchgeführt. Erst nach der sorgfältig übergebenen Zeltplatzfläche darf die Jugendfeuerwehr abreisen. Fahrzeuge: 1. Auf dem gesamten Zeltlagergelände gilt ein Fahrverbot. Fahrzeuge, die für die Sicherheit vor Ort eingesetzt werden, erhalten eine Ausnahmegenehmigung. 2. Zum Parken der Fahrzeuge wird die Parkfläche vor der Waldbad Oberau angeboten. Strom: 1. An den Zelten gibt es keinen Strom. 2. Stromquellen werden nur in begründeten Fällen genehmigt. 3. Es dürfen keine eigenen Stromaggregate verwendet werden. 4. In den Zelten dürfen nur Beleuchtungsmittel eingesetzt werden, von denen keine Gefahr ausgeht, z. B. batteriebetriebene Lampen oder TÜV geprüfte Gaslampen. Andere Beleuchtungen, wie Benzinlampen, Kerzen etc. sind verboten. Lagerfeuer: 1. Offene Feuer sind auf dem Zeltlagergelände grundsätzlich untersagt. 2. Lagerfeuer bedürfen der Zustimmung der Lagerleitung und dürfen nur an den vorgeschriebenen Plätzen entzündet werden, maximale Höhe 60 cm. 3. Das Grillen ist nur an den vorgeschriebenen Plätzen gestattet. Notdienst: 1. Im Lager ist eine ständig besetzte Sanitätsstation eingerichtet sowie eine Feuerwehreinheit für Brände und die einfache technische Hilfeleistung. 2. Jegliche Unfälle, Verletzungen und andere Notfälle sind sofort dort zu melden bzw. vorzustellen. Obhuts- und Aufsichtspflicht: 1. Diese Pflichten sind von den Erziehungsberechtigten bzw. den Personensorgeberechtigten der minderjährigen Teilnehmer auf den begleitenden Jugendfeuerwehrwart bzw. Betreuer übertragen worden. 2. Die Lagerleitung ist berechtigt zur Wahrnehmung der Lagerordnung, zur Durchführung und Sicherstellung des vorgesehenen Programms, zur Wahrung vor leiblicher und seelischer Gefährdung, wenn das Gesamtwohl des Zeltlagers bedroht ist, Anweisungen zu erteilen. 3. Zur Wahrnehmung des Hausrechtes ist der Lagerleiter bzw. ein von ihm beauftragter Dritter und die Leitung des Waldbad Oberau berechtigt. 4. Im Rahmen des Weisungsrechtes ist die Lagerleitung berechtigt, Lagerteilnehmer nach Hause zu schicken bzw. Besucher aus dem Lager zu verweisen. Die hieraus entstehenden Kosten müssen vom Betreffenden selbst getragen werden. Weinböhla, den 27. Mai 2015 Steffen Schiche, Lagerleiter

9 Ablaufplan - Zeltlager 2015 Zeltlager 2015 Stand Samstag, :00 Uhr Aufbau des Lagers Kai Katrin Helfer aller beteiligten Feuerwehren Sonntag, bis 14:00 Uhr Anreise JFW s.jfw Ausbilder & Betreuer 14:30 Uhr Begrüßung, Belehrung, Gruppeneinteilung Steffen Frank Einräumen der Zelte Gruppenl. s.gruppenl. Spiel & Spaß Abendbrot Montag, :00 Uhr Wecken & Frühstück 09:00 Uhr Brennball, Spielepädagogik (Sportplatz Niederau) Sebastian Daniel Mittag am Waldbad 14:30 Uhr Vorbereitung Jugendflamme Florian Silvia 15:00 Uhr Besuch der Bürgermeister und weiterer Personen Steffen Frank Spiel & Spaß Abendbrot Dienstag, :00 Uhr Wecken & Frühstück 09:00 Uhr Bogenschießanlage Ockrilla Kai Orientierungslauf Florian Silvia Mittag - Grill Spiel & Spaß Abendbrot Mittwoch, :00 Uhr Wecken & Frühstück 10:00 Uhr Abnahme der Jugendflamme Frank Florian Mittag 15:00 Uhr Neptunfest Steffen Abendbrot Anreise der Wasserwacht Silvia Donnerstag, :00 Uhr Wecken & Frühstück 10:00 Uhr Bootstour mir der Wasserwacht auf der Elbe mit Mittagsstopp Wasserw. Spaß & Spiel Abendbrot Freitag, Wecken & Frühstück Spieletag (Wasserrutsche, Bungee, Pyramide) Mittag Spaß & Spiel Abschlussdisco mit Abschlussgrillen auf dem Gellertberg Silvia Niederau Samstag, :00 Uhr Wecken & Frühstück 10:00 Uhr Abbau des Lagers Kai Katrin 12:00 Uhr Siegerehrung Steffen Silvia 13:00 Uhr Abreise JFW s.jfw 19:00 Uhr Nachbereitung JFW Nie s.jfw Nie alle Ausbilder, Betreuer, Helfer der Jugendfeuerwehren

10 Zeltlager Checkliste Diese Liste soll ein Hilfsmittel für das Packen für unser Zeltlager sein. Bitte möglichst alle Gegenstände mit Namen versehen, um Verwechslungen und Verluste gering zu halten. Die Jugendfeuerwehr übernimmt keine Haftung für abhandengekommene oder defekte Gegenstände. Bekleidung Jugendfeuerwehr Sonstiges Badehose/-anzug (1) Helm Gürteltasche Badelatschen (1) Hose (1) Luftmatratze (1) Badetuch (1) Jacke (1) Reisetasche Handtuch (2) Nässeschutz (1) Schlafsack (1) Hemden/T-Shirts (5) Parker (1) Sonnenbrille (1) Hosen kurz (2) Pullover Sonnenschutz Hosen lang (1) Schutzstiefel Wolldecke (1) Kopfbedeckung (2) T-Shirt (4) Mückenschutz Laufzeug Reise-/Kartenspiele Pullover (2) Regenbekleidung (1) Schuhe (2) Trainingsanzug (1) Unterwäche (9) Persönliches Benötigte Medikamente Impfausweis JF Mitgliedsausweis Krankenkassenkarte Personal-/Kinderausweis Taschengeld Teilnahmeerlaubnis Hygiene Duschgel Haarshampoo Kamm/Bürste Taschentuch Zahnbürste/-pasta Das sollte nicht mitgenommen werden: Verboten sind: > Handy > Waffen (Messer, Pistolen, ) > Elektrogeräte (Radio, PC, TV, ) > Glasflaschen > Videospiele > Pyrotechnik > Medikamente, die nicht ärztlich verordnet sind > Gefährliche Gegenstände (Kopfschmerztabletten, ) > Stromaggregat > Alkohol/Drogen

11 Jugendfeuerwehr Friedensstraße Weinböhla Weinböhla, den Ihr Ansprechpartner: Kai Walther Telefon: Hallo liebe Eltern und Kameraden, die Jugendfeuerwehr benötigt Eure Hilfe es wir Unterstützung für die Nachtwachen und die Wachen für die Tage wo wir außerhalb des Lagers sind gesucht. Die Liste hat sich mittlerweile bereit ein wenig gefüllt. Tragt euch bitte in die Wachliste ein. Ansprechpartner sind die Kameraden Kai Walther und Sebastian Ricklin. Vielen Dank Die Jugendfeuerwehr Wache 1 Wache 2 12./ Uhr Uhr 13./ Uhr Uhr 14./ Uhr 15./ Uhr Uhr 16./ Uhr 17./ Uhr

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