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1 Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, Tel.: DW homepage: INFORMATIONSBLATT BACHELORSTUDIUM PRODUKTION sowie MASTERSTUDIUM PRODUKTION Anmeldefrist für die Zulassungsprüfung für das Studienjahr 2019/20: Bachelorstudium: 22. Februar 2019 Masterstudium: wird noch bekanntgegeben online-anmeldung zur Zulassungsprüfung unter: Die Lösungen der gestellten Arbeiten sind bis spätestens 22. Februar 2019 (Bachelorstudium) schriftlich oder persönlich im Sekretariat des Instituts für Film und Fernsehen einzureichen. Institut für Film und Fernsehen Metternichgasse 12, 1030 Wien Sekretariat: Fr. Lagler Tel.: DW homepage: Jänner 2019

2 QUALIFIKATIONSPROFIL FÜR DAS BACHELORSTUDIUM PRODUKTION Das Ausbildungsziel im Bachelorstudium umfasst die Berufsbilder Produktionsassistentin/ Produktionsassistent, Aufnahmeleiterin/Aufnahmeleiter und Setaufnahmeleiterin/Setaufnahmeleiter. Dies beinhaltet folgende Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kompetenzen, die durch die fachspezifischen Lehrveranstaltungen erworben werden und durch Praktika zur Anwendung kommen: Mitarbeit an der Erstellung des Herstellungsplanes, der Stab- und Besetzungsliste, Erstellung der Drehbuchauszüge und der Tagesdispositionen, Teilnahme an Motivsuche und Vorarbeiten, Einholung von Drehgenehmigungen, Überwachung des täglichen Produktionsablaufes, Transportkoordination. Erstellung von Projektentwicklungskalkulationen und Finanzierungsformen dafür. Weiters: Überwachung der Ausführung der Tagesdisposition und Koordination am Drehort. Das Bachelorstudium Produktion dauert sechs Semester und endet mit der vollständigen Absolvierung der Bachelorprüfung. Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist das Bestehen einer Zulassungsprüfung. Das Studium beginnt mit einer Studieneingangsphase von zwei Semestern. Im weiteren Studienverlauf wird auf eine fundierte Allgemeinausbildung großen Wert gelegt. Es muss daher auch ein weiteres zentrales künstlerisches Fach oder das wissenschaftliche Fach Film- und Medienwissenschaft als Ergänzungsmodul gewählt werden. ZULASSUNGSPRÜFUNG Voraussetzung für das Studium sind neben der Unterrichtssprache Deutsch auch ausreichende Kenntnisse in Englisch. 1. Durch die Zulassungsprüfung ist die Begabung für das Bachelorstudium festzustellen. 2. Aus dem zentralen künstlerischen Fach Produktion werden mind. 2, max. 5 schriftliche und praktische Arbeiten gestellt. Die Kandidatinnen und Kandidaten werden in einem angemessenen Zeitraum über die Aufgabenstellung informiert (Informationsblatt). 3. Im Rahmen der Zulassungsprüfung ist auch die Beherrschung der deutschen Sprache nachzuweisen (im Rahmen der mündlichen Befragung in Teil 2 und 4). 4. Die Zulassungsprüfung gliedert sich in vier Teile: TEIL 1: TEIL 2: TEIL 3: TEIL 4: Vorlage der zur Aufgabe gestellten Arbeiten. Mündliche Befragung zu den eingereichten Arbeiten. Fachspezifische, schriftliche und mündliche Arbeiten (mind. 2, max. 5) zur Feststellung der Begabung für das zentrale künstlerische Fach Produktion. Die im Teil 3 gelösten Aufgaben dienen als Grundlage einer weiteren mündlichen Befragung durch den Prüfungssenat. Die Kandidatin, der Kandidat ist nur dann berechtigt zum nächstfolgenden Prüfungsteil anzutreten, wenn der vorangegangene Prüfungsteil positiv absolviert wurde

3 BACHELORSTUDIUM PRODUKTION Stundenausmaß der Lehrveranstaltungen und ECTS-Punkte in Übersicht Zentrale künstlerische Fächer 74 Semesterstunden 81 ECTS-Punkte Pflichtfächer 78 Semesterstunden 60 ECTS-Punkte Ergänzungsmodul 11 Semesterstunden 12 ECTS-Punkte Freie Wahlfächer 18 Semesterstunden 18 ECTS-Punkte Bachelorprüfung 9 ECTS-Punkte Semesterstunden 180 ECTS-Punkte Die zentralen künstlerischen Fächer sind aufsteigend zu absolvieren. Im Bachelorstudium ist eine eigenständige schriftliche Bachelorarbeit im Rahmen der Lehrveranstaltungen Einführung in die produktionstheoretischen Grundlagen oder Filmwirtschaft anzufertigen. 1. und 2. Semester Studieneingangsphase Lehrveranstaltungen aus den Pflichtfächern Bezeichnung der Lehrveranstaltung Typ SSt. insgesamt ECTS Zentrale künstlerische Fächer: Produktion 1,2 KB ,5/3,0 Produktions-Praktikum 1 PR gilt als 2-stündig 3,0 Bildgestaltung und Kamera 1,2 KB ,5/3,0 Kamera-Praktikum 1 PR gilt als 2-stündig 3,0 Buch und Dramaturgie 1,2 KB ,5/3,0 Buch-Praktikum 1 PR gilt als 2-stündig 2,0 Buch-Praktikum 2 PR gilt als 2-stündig 3,0 Regie 1,2 KB ,5/3,0 Regie-Praktikum 1 PR gilt als 2-stündig 3,0 Schnitt 1,2 KB ,5/3,0 Schnitt-Praktikum 1 PR gilt als 2-stündig 3,0 Pflichtfächer: Architektur in Film und Fernsehen 1 VO ,0 Bildgestaltung 1,2 SE ,5/1,0 Digitale Bildschnittsysteme SE ,0 Digitale Videopraxis 1,2 VU ,0/2,0 Einführung in die Film- und Medienwissenschaft SE ,5 Einführung in die Postproduktionstechniken EX ,5-3 -

4 BACHELORSTUDIUM PRODUKTION Einführung in die produktionstheoretischen Grundlagen 1,2 VO ,5/3,0 Filmgeschichte 1,2 VO ,0/2,0 Gestaltungskriterien der Regiearbeit 1,2 VO ,5/3,0 Grundlagen filmischen Erzählens 1,2 VO ,5/3,0 Kamerapraxis 1,2 EB ,5/1,0 Originalton 1,2 EB ,5/1,0 Originalton-Praktikum 1 PR ,0 Praktische Filmdramaturgie 1,2 VO ,0/2,0 Regieseminar 1,2 SE ,5/3,0 Schauspielführung 1 UE ,0 Schulproduktion 1,2 EI ,5/1,0 Theorie der Bildtechnik 1,2 VO ,0/2,0 Theorie des Schnitts 1,2 VO ,5/3,0 Tonschnitt und Sounddesign 1 SE ,0 3. bis 6. Semester Lehrveranstaltungen aus den Pflichtfächern Bezeichnung der Lehrveranstaltung Typ SSt. insgesamt ECTS: Zentrale künstlerische Fächer: Produktion 3-6 KB ,5/6,0 Produktions-Praktikum 2 PR gilt als 2-stündig 2,0 Produktions-Praktikum 3 PR gilt als 3-stündig 3,0 Produktions-Praktikum 4 PR gilt als 8-stündig 5,5 Produktions-Praktikum 5 PR gilt als 9-stündig 7,5 Produktions-Praktikum 6 PR gilt als 9-stündig 7,5 Aufnahmeleitung PR gilt als 3-stündig 1,5 Bildgestaltung und Kamera 3 KB ,5 Kamera-Praktikum 2 PR gilt als 3-stündig 3,0 Buch und Dramaturgie 3 KB ,5 Regie 3 KB ,5 Regie-Praktikum 2 PR gilt als 3-stündig 3,0 Schnitt 3 KB ,5 Schnitt-Praktikum 2 PR gilt als 4-stündig 4,0-4 -

5 BACHELORSTUDIUM PRODUKTION Pflichtfächer: Architektur-Praktikum 1 PR gilt als 2-stündig 2,0 Betriebswirtschaftliche Grundlagen VO ,5 Einführung in die produktionstheoretischen Grundlagen 3 VO ,0 Einführung in die produktionstheoretischen Grundlagen 4 VO ,0 Einführung in die produktionstheoretischen Grundlagen 5,6 VO ,5/3,0 Fernsehproduktion 1 VO ,0 Filmtheorie 1,2 VO ,0/2,0 Filmwirtschaft 1 VO ,0 Kamerapraxis 3 EB ,5 Originalton-Praktikum 2 PR ,0 Rechtskunde VO ,0 Schauspielführung 2 UE ,0 Schulproduktion 3-6 EI ,5/2,0 Studio-, Kopierwerks- und Tricktechnik EX ,0 Dokumentarfilmstile und ihre Kalkulation 1 VU ,0 Workflow und DIT 1 VU ,0 Abkürzungen: EB ECTS EI EX KB PR PS SE SSt. UE VO VU Einzelunterricht und Übung European Credit Transfer System Einzelunterricht Exkursionen Künstlerischer Einzelunterricht und Übung Praktikum Proseminar Seminar Semesterstunde Übung Vorlesung Vorlesung und Übung - 5 -

6 BACHELORSTUDIUM PRODUKTION ERGÄNZUNGSMODUL Ab dem 4. Semester ist ein Ergänzungsmodul aus den anderen 4 zentralen künstlerischen Fächern oder im wissenschaftlichen Fach Film- und Medienwissenschaft im Ausmaß von 11 Semesterstunden erfolgreich zu absolvieren. Für die Meldung des zentralen künstlerischen Faches und des Praktikums bzw. für das wissenschaftliche Fach Film- und Medienwissenschaft im Ergänzungsmodul ist im 3. Semester der positive Abschluss des Proseminars im jeweils angestrebten Modul Voraussetzung. Als Module stehen zur Auswahl: SSt. insgesamt Modul Bildgestaltung und Kamera: Bildgestaltung Digitale Kameratechnik Kamera-Proseminar Bildgestaltung und Kamera 4,5, Kamera-Ergänzungspraktikum 1 gilt als 3-stündig Kamerapraxis Modul Buch und Dramaturgie: Buch-Proseminar Buch und Dramaturgie 4,5, Buch-Ergänzungspraktikum 1 gilt als 2-stündig Buch-Ergänzungspraktikum 2 gilt als 4-stündig Grundlagen filmischen Erzählens Modul Film- und Medienwissenschaft: Aspekte der Film- und Medienwissenschaft Standpunkte: Fragestellungen und Themenfelder der Film- und Medienwissenschaft Welt/Bilder: Fragestellungen und Themenfelder der Film- und Medienwissenschaft Wissenskulturen: Fragestellungen und Themenfelder der Film- und Medienwissenschaft Forschungspraktikum Forschungspraktikum Modul Regie: Regie-Proseminar Regie 4,5, Regie-Ergänzungspraktikum 1 gilt als 3-stündig Regieseminar Gestaltungskriterien der Regiearbeit Modul Schnitt: Schnitt-Proseminar Schnitt 4,5, Schnitt-Ergänzungspraktikum 1 gilt als 4-stündig Theorie des Schnitts Tonschnitt und Sounddesign Modul Ton: Ton-Proseminar (QualifikationsLV) PS Ton 1-3 (zkf) KB Ton-Ergänzungspraktikum 1 PR Ton-Ergänzungspraktikum 2 PR Ästhetik und Theorie des Filmtons 1,2 SE

7 BACHELORSTUDIUM PRODUKTION FREIE WAHLFÄCHER Freie Wahlfächer sind im Ausmaß von 18 Semesterstunden erfolgreich zu absolvieren. Empfohlen werden Lehrveranstaltungen aus den anderen Bachelorstudien, wobei insbesondere auf die vom Institut ausgearbeitete und jährlich aktualisierte Empfehlungsliste von Lehrveranstaltungen hingewiesen wird. Grundsätzlich können alle Lehrveranstaltungen, die am Institut für Film und Fernsehen angeboten werden, als Wahlfächer gemeldet werden (ausgenommen davon sind die zentralen künstlerischen Fächer und die Praktika). Lehrveranstaltungen, die im jeweiligen Bachelor- bzw. Masterstudium verpflichtend vorgeschrieben sind, können als Wahlfach nicht gemeldet werden. BACHELORPRÜFUNG Voraussetzung für das Antreten zur Bachelorprüfung ist die positive Absolvierung aller Lehrveranstaltungen aus den zentralen künstlerischen Fächern, den Pflichtfächern, Wahlfächern und die positiv beurteilte schriftliche Bachelorarbeit. Die Studierende/der Studierende hat der Prüfungskommission einen Bachelorfilm vorzulegen. Beschreibung: Organisatorische und kalkulatorische Durchführung einer Filmproduktion und deren Betreuung incl. Fertigstellung des Filmes und Nachkalkulation einschließlich Vorlage von sämtlichen produktionsrelevanten Unterlagen (Drehbuch, Kalkulation, etc.) Die Bachelorprüfung ist eine kommissionelle Prüfung und gliedert sich in 2 Teile: Teil 1: Vorführung des Bachelorfilms und Vorlage aller produktionsrelevanten Unterlagen Teil 2: Mündliche Befragung zu Teil 1 Die Bachelorprüfung wird mit 9.0 ECTS bewertet. AKADEMISCHER GRAD Titel: Bakkalaurea der Künste, Bakkalaureus der Künste, Abk.: jeweils Bakk.art. STUDIENBEITRAG Von allen ordentlichen Studierenden mit österreichischer Staatsbürgerschaft und Studierenden, die gleichgestellt sind (Staatsangehörige von EU- und EWR-Mitgliedsstaaten sowie der Schweiz) ist nur dann ein Studienbeitrag in der Höhe von 363,36 pro Semester einzuheben, wenn sie die für ihr Studium vorgesehene Studienzeit von Studienabschnitt plus 2 Toleranzsemester überschreiten. Studierende mit einer anderen Staatsbürgerschaft bzw. Staatenlose und Studierende mit ungeklärter Staatsbürgerschaft zahlen auf jeden Fall 726,72 pro Semester. Informationen über Erlass- bzw. Rückerstattungsgründe erhalten Sie in der Studien- und Prüfungsabteilung. Weiters ist für jedes Semester auf alle Fälle ein Studierendenbeitrag von derzeit 19,-- und ein Sonderbeitrag in Höhe von 0,70 pro Semester zu entrichten. Diese beiden Beträge für die österreichische Hochschülerschaft sind für In- und Ausländer gleich

8 MASTERSTUDIUM PRODUKTION ALLGEMEINE BEDINGUNGEN Das Masterstudium Produktion dauert vier Semester, ist mit 120 ECTS-Punkten festgelegt und endet mit der vollständigen Absolvierung der Masterprüfung. Voraussetzung für die Zulassung ist die positive Absolvierung des Bachelorstudiums Produktion oder eines gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung. QUALIFIKATIONSPROFIL FÜR DAS MASTERSTUDIUM PRODUKTION Das Ausbildungsziel im Masterstudium umfasst die Berufsbilder Produktionsleiterin/Produktionsleiter, Postproduktionskoordinatorin/Postproduktionskoordinator, Filmgeschäftsführerin/Filmgeschäftsführer, Herstellungsleiterin/Herstellungsleiter, Produzentin/Produzent. Die Ausbildung zu diesen Berufsbildern erfolgt zum einen durch die fachspezifischen theoretischen Vorlesungen und wird zum anderen durch Praktika, die eigenständig durchzuführen sind, erzielt. Dies umfasst: Projektentwicklung, Projektvorbereitung und Projektleitung mit den dispositiv-kreativen MitarbeiterInnen des Projektes. Wirtschaftliche Entscheidungen vorzubereiten und umzusetzen, Kosten zu ermitteln und Kalkulationen zu erstellen und durch Controlling zu überwachen. Cashflow-Administration, Führung der projektbezogenen Korrespondenz, Ausfertigung von Dienstund Werkverträgen. Projektpräsentation und strategische Ausrichtung von Filmprojekten auch in seiner Finanzierungsform als Eigen - u. Koproduktion. ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN Die Zulassung zum Masterstudium Produktion setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien (Filmakademie Wien) oder den Abschluss eines gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung sowie die positive Absolvierung der Zulassungsprüfung für dieses Masterstudium voraus. ZULASSUNGSPRÜFUNG Voraussetzung für das Studium sind neben der Unterrichtssprache Deutsch auch ausreichende Sprachkenntnisse in Englisch. 1. Durch die Zulassungsprüfung ist die künstlerische Eignung festzustellen. 2. Aus dem zentralen künstlerischen Fach Produktion werden zwei Aufgaben gestellt. Die Kandidatinnen und Kandidaten werden in einem angemessenen Zeitraum schriftlich über die Aufgabenstellung informiert. 3. Im Rahmen der Zulassungsprüfung ist auch die Beherrschung der deutschen Sprache nachzuweisen (im Rahmen der mündlichen Befragung in Teil 2). 4. Die Zulassungsprüfung gliedert sich in zwei Teile: Teil 1: Vorlage der gelösten kreativ-praktischen Aufgaben. Teil 2: Mündliche Befragung zu den eingereichten Arbeiten. Die Kandidatin, der Kandidat ist nur dann berechtigt, zum nächstfolgenden Prüfungsteil anzutreten, wenn der vorangegangene positiv absolviert wurde

9 MASTERSTUDIUM PRODUKTION Stundenausmaß der Lehrveranstaltungen und ECTS-Punkte in Übersicht Zentrale künstlerische Fächer 51 Semesterstunden 66 ECTS-Punkte Pflichtfächer 21 Semesterstunden 25 ECTS-Punkte Freie Wahlfächer 8 Semesterstunden 12 ECTS-Punkte Masterprüfung 17 ECTS-Punkte Semesterstunden 120 ECTS-Punkte Die zentralen künstlerischen Fächer sind aufsteigend zu absolvieren. Zentrale künstlerische Fächer: Sem. PRODUKTION PRODUKTIONS-PRAKTIKUM Pflichtfächer: Europäische Filminitiativen 1, Fernsehproduktion Filmwirtschaft Medienkunde 1, Urheberrecht 1.0 Recht der audiovisuellen Mediendienste 1.0 Produktionstheoretische Grundlagen 1, Schulproduktion Überblicksvorlesung Film- und Medienwissenschaft 2.0 Vertiefende Kalkulation VFX Producer (Planung und Kalkulation) 2.0 FREIE WAHLFÄCHER Freie Wahlfächer sind im Ausmaß von 8 Semesterstunden erfolgreich zu absolvieren. Empfohlen werden Lehrveranstaltungen aus den anderen Masterstudien, wobei insbesondere auf die vom Institut ausgearbeitete und jährlich aktualisierte Empfehlungsliste von Lehrveranstaltungen hingewiesen wird. Grundsätzlich können alle Lehrveranstaltungen, die am Institut für Film und Fernsehen angeboten werden, als Wahlfächer gemeldet werden (ausgenommen davon sind die zentralen künstlerischen Fächer und die Praktika). Lehrveranstaltungen, die im jeweiligen Bachelor- bzw. Masterstudium verpflichtend vorgeschrieben sind, können als Wahlfach nicht gemeldet werden

10 MASTERSTUDIUM PRODUKTION MASTERARBEIT Im Masterstudium ist eine künstlerische Masterarbeit (Masterfilm) zu schaffen, die neben dem künstlerischen Teil, der den Schwerpunkt bildet, auch einen schriftlichen Teil zu umfassen hat, der den künstlerischen Teil erläutert (siehe 23, Abs 3, Ziff a Satzung studienrechtlicher Teil). Beschreibung: Der künstlerische Teil ist der Abschlussfilm (organisatorische und kalkulatorische Durchführung einer Filmproduktion und deren Betreuung incl. Fertigstellung des Filmes und Nachkalkulation), er kann auch außerhalb der Universität produziert werden. Für den dazugehörigen schriftlichen Teil ist die Kandidatin/der Kandidat berechtigt, selbst Vorschläge einzubringen über deren Eignung der Betreuer/die Betreuerin entscheidet. Es kann anstelle der künstlerischen eine wissenschaftliche Masterarbeit nach Absprache mit der Betreuerin/dem Betreuer aus einem wissenschaftlichen Prüfungsfach erstellt werden ( 81 und 83 UG). In diesem Fall muss zusätzlich auch ein Filmprojekt in der Funktion Produktion nach Absprache mit der Betreuerin/dem Betreuer realisiert werden. KOMMISSIONELLE PRÜFUNG FÜR DAS MASTERSTUDIUM Voraussetzung für das Antreten zur Masterprüfung ist die positive Absolvierung aller Lehrveranstaltungen aus den zentralen künstlerischen Fächern, den Pflichtfächern, den Wahlfächern und der Masterarbeit. Die kommissionelle Masterprüfung besteht aus: Vorführung der künstlerischen Masterarbeit (Masterfilm) und mündliche Befragung dazu oder Vorführung des realisierten Filmprojektes und mündliche Befragung dazu und Defensio der wissenschaftlichen Arbeit. Die Masterprüfung wird mit 17,0 ECTS bewertet. AKADEMISCHER GRAD Titel: Magistra der Künste, Magister der Künste, Abk.: jeweils Mag.art. STUDIENBEITRAG Von allen ordentlichen Studierenden mit österreichischer Staatsbürgerschaft und Studierenden, die gleichgestellt sind (Staatsangehörige von EU- und EWR-Mitgliedsstaaten sowie der Schweiz) ist nur dann ein Studienbeitrag in der Höhe von 363,36 pro Semester einzuheben, wenn sie die für ihr Studium vorgesehene Studienzeit von Studienabschnitt plus 2 Toleranzsemester überschreiten. Studierende mit einer anderen Staatsbürgerschaft bzw. Staatenlose und Studierende mit ungeklärter Staatsbürgerschaft zahlen auf jeden Fall 726,72 pro Semester. Informationen über Erlass- bzw. Rückerstattungsgründe erhalten Sie in der Studien- und Prüfungsabteilung. Weiters ist für jedes Semester auf alle Fälle ein Studierendenbeitrag von derzeit 19,-- und ein Sonderbeitrag in Höhe von 0,70 pro Semester zu entrichten. Diese beiden Beträge für die österreichische Hochschülerschaft sind für In- und Ausländer gleich

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