Statuten S&E Obwalden
|
|
- Kai Engel
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Statuten S&E Obwalden 1
2 Statuten Schule und Elternhaus Obwalden 1. GRUNDLAGEN S MITGLIEDSCHAFT S DIE SEKTION S ORGANISATION S FINANZEN S SCHLUSSBESTIMMUNGEN S GRUNDLAGEN Art.1 Name und Rechtsform Schule und Elternhaus Obwalden (S&E OW) ist ein gemeinnütziger Verein nach Art. 60 ff. ZGB. Er bildet den Verband der kantonalen Sektion von Obwalden. Er ist politisch unabhängig und konfessionell neutral. Der Verein S&E Obwalden ist steuerbefreit. Art. 2 Sitz und Tätigkeitsgebiet Der Sitz des Vereins ist in Sarnen. Das Tätigkeitsgebiet umfasst den Kanton Obwalden. Art. 3 Zweck Im Zentrum der Tätigkeiten vom Verein S&E Obwalden steht das Wohl des Kindes. S&E Obwalden vertritt die Interessen der Eltern und Kindern sowie weiteren Interessierten in Erziehungs- und Bildungsfragen. S&E Obwalden fördert und unterstützt die partnerschaftliche Zusammenarbeit von Eltern, Lehrpersonen und Schulbehörden. S&E Obwalden wirkt mit in der Eltern- und Erwachsenenbildung. S&E Obwalden ist ausschliesslich gemeinnützig tätig, er verfolgt keinen kommerziellen oder Selbsthilfe-Zweck. 1
3 Art. 4 Dachorganisation S&E OW ist eine Kantonalsektion von S&E CH und anerkennt deren Statuten als vorrangig. Art. 5 Lokalsektionen Die Mitglieder von S&E Obwalden können zur Wahrnehmung örtlicher Interessen Lokalsektionen als rechtlich selbständige Vereine gründen. Art. 6 Zusammenarbeit Die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen gleicher Zielrichtung wird gesucht und gefördert. 2. MITGLIEDSCHAFT Art. 7 Mitgliedschaft und Mitgliederkategorien S&E Obwalden setzt sich aus ordentlichen Mitgliedern, Ehren- und Freimitgliedern zusammen. Art. 7.1 Ordentliche Mitglieder von S&E Obwalden sind Natürliche Personen: Einzelpersonen und Familien Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts: Kollektivmitglieder Die Höhe der Mitgliederbeiträge ist im Reglement Mitgliedsbeitrag geregelt Die Mitglieder von S&E Obwalden sind gleichzeitig Mitglieder von S&E Schweiz Art. 7.2 Ehren- und Freimitglieder Zu Ehrenmitgliedern können auf Vorschlag des Vorstandes von S&E Obwalden durch die Generalversammlung Personen ernannt werden, die sich um den Verein auf lokaler oder regionaler oder kantonaler Ebene in besonderer Weise verdient gemacht haben. Um ein Ehrenmitglied im Verein S& E Obwalden zu ernennen, muss der Dachverband S&E Schweiz informiert werden. Freimitglied ist, wer auf Antrag durch die Generalversammlung vom Vorstand von S&E Obwalden auf Zeit von Beiträgen befreit wird. Als Freimitglied können Personen oder Organisationen bezeichnet werden, mit denen S&E Obwalden zusammenarbeitet oder deren Freimitgliedschaft im besonderen Interesse des Vereins liegt. Als Freimitglied zählen die amtierenden Vorstandsmitglieder. 2
4 Art. 7.3 Pilotprojekte Mitgliedschaften In den Kantonalsektionen S& E Obwalden können Pilotprojekte zur Gewinnung von neuen Mitgliedern durchgeführt werden. Diese Projekte nehmen Rücksicht auf die kantonalen Gegebenheiten. Pilotprojekte müssen vorgängig durch den Vorstand von S&E Schweiz bewilligt werden. Die Kantonalsektion S&E Obwalden muss einen entsprechenden Antrag stellen. Die Delegierten und die Sektionenkonferenz werden vom Vorstand S&E Schweiz darüber informiert. Art. 7.4 Beginn und Ende der Mitgliedschaft Das Beitrittsgesuch ist schriftlich an die Geschäftsstelle von S&E Schweiz oder an die Adresse des Vorstandes von S&E Obwalden zu richten. Der Vorstand von S&E Schweiz entscheidet auf Vorschlag des Vorstandes S&E Obwalden. Eine Mitgliedschaft nur in einer Sektion (ohne S&E Schweiz) ist nicht möglich. Der Austritt ist jederzeit auf Ende des Kalenderjahres durch schriftliche Mitteilung an die Geschäftsstelle von S&E Schweiz oder an den Vorstand von S&E Obwalden möglich. Der Mitgliederbeitrag bleibt bis zum Ende des Jahres geschuldet. Verstösst ein Mitglied gegen die Ziele und die Interessen des Vereins, kann es durch die Generalversammlung auf Antrag des Vorstandes von S&E Schweiz oder durch S&E Obwalden ausgeschlossen werden. Mit dem Ausschluss verliert das Mitglied per sofort alle Rechte gegenüber dem Verein. 3. SEKTION Art. 8 Mitgliederadressen Die Mitgliederadressen werden zentral durch die Geschäftsstelle verwaltet und mutiert. Aufnahmegesuche, Austritte und Adressmutationen, die dem Vorstand von S&E Obwalden gemeldet werden, müssen unverzüglich der Geschäftsstelle gemeldet werden. Der Vorstand von S&E Obwalden kann die aktuellen Adressen ihrer Sektion bei der Geschäftsstelle beziehen. Die Adressen der Mitglieder bleiben jederzeit im Eigentum von S&E Schweiz, sie dürfen an die Sektion weitergegeben werden. Die Weitergabe an Dritte darf nur mit Einverständnis der Mitglieder erfolgen. Art. 8.1 Mitgliederbeiträge S&E Schweiz ist besorgt für das Inkasso der Mitgliederbeiträge. S&E Schweiz überweist die Anteile für die Sektionen gemäss Reglement. Die Zahlung des Mitgliederbeitrags an S&E Schweiz befreit das Mitglied von weiteren Beitragszahlungen an die Sektionen. 3
5 Art. 9 Gönner Gönner sind Personen oder Institutionen, die dem Verein jährlich einen besonderen Betrag als Unterstützung zukommen lassen. Mitgliedschafts-rechte oder pflichten werden damit nicht begründet. 4. ORGANISATION Art. 10 Vereinsorgane Die Organe von S&E Obwalden sind Generalversammlung Vorstand Revisionsstelle Art. 11 Generalversammlung Die Generalversammlung setzt sich zusammen aus den ordentlichen Mitgliedern Sie besitzen Stimm- und Wahlrecht Die Generalversammlung ist öffentlich Sie tritt mindestens einmal jährlich zusammen Sie kann durch den Vorstand oder einen Fünftel der Mitglieder einberufen werden Die Generalversammlung beschliesst über Jahresbericht, Rechnung und Budget Wahlen (Vorstand, Kontrollorgane und Delegierte) Anträge, Rekurse Weitere durch die Statuten oder die Dachorganisation zugewiesene Aufgaben Die Einladung mit den Traktanden erfolgt mind. 4 Wochen vor dem Versammlungstermin. Anträge sind mind. 2 Wochen vor der Generalversammlung dem Präsidium einzureichen. Die Generalversammlung beschliesst mit einfachem Mehr. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Art. 12 Revisionsstelle Die Generalversammlung wählt zwei Revisoren mit dreijähriger Amtszeit. Sie prüfen die Jahresrechnung und die Geschäftsführung des Vorstandes im Hinblick auf die Einhaltung der Vorgaben und der kaufmännischen Grundsätze. 4
6 Über das Ergebnis ihrer Prüfung erstatten sie der Generalversammlung Bericht. Art. 13 Vorstand Der Vorstand setzt sich zusammen aus maximal 9 Mitgliedern. Die Amtsdauer: 3 Jahre. Wiederwahl möglich. Der Vorstand konstituiert sich selbst. Die Vorstandssitzung wird vom Präsidium oder 3 Mitgliedern des Vorstandes einberufen. Der Vorstand führt die Geschäfte von S&E Obwalden und vertritt den Verein nach aussen gemäss den Statuten und den Beschlüssen der Generalversammlung im Rahmen der eigenen Kompetenzen und des Veranstaltungsprogramms. Art. 14 Präsidium Das Präsidium wird jährlich durch den Vorstand bestimmt. Das Amt kann durch ein Vorstandsmitglied oder durch zwei Vorstandsmitglieder (Kopräsidium) geführt werden. Dem Präsidium obliegen folgende Aufgaben Führung des Vereins Gesamtleitung und Koordination der Sachbearbeitung Leitung der Vorstandssitzungen (inkl. Einladung mit Traktandenliste) Vertretung des Vereins nach aussen 5. FINANZEN Art. 15 Einnahmen Die Einnahmen von S&E Obwalden setzen sich zusammen aus dem Anteil der Mitgliederbeiträge, Erträgen aus Veranstaltungen und Aktionen, Zuwendungen und Subventionen. Die Höhe der Mitgliederbeiträge bestimmt die Delegiertenversammlung von S&E Schweiz. Der Einzug der Mitgliederbeiträge erfolgt durch S&E Schweiz, welche ebenso die Verteilung an die Kantonalsektionen vornimmt. Art. 16 Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr stimmt mit dem Kalenderjahr überein. 5
7 Art. 17 Haftung Für die Verbindlichkeit von S&E Obwalden haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen von S&E Obwalden. (Artikel 75a des ZGB) Der Verein S&E Obwalden hat keine Haftpflicht. 6. SCHLUSSBESTIMMUNGEN Art. 18 Statutenänderung Eine Änderung der Statuten erfolgt, wenn 2/3 der an der Delegiertenversammlung anwesenden Stimmen zustimmen. Die Statuten müssen durch den Vorstand von S&E CH überprüft und genehmigt werden. Art. 19 Auflösung des Vereins Bei Auflösung fällt das vorhandene Vereinskapital von S&E Obwalden an die nächste übergeordnete Organisation (an S&E Schweiz). Diese übergeordnete Sektion muss als juristische Person von den Steuern befreit sein. Zweckgebundene Gelder einer Institution (z.b. Unterstützungsleistungen Kanton) sind vereinbarungsgemäss zu berücksichtigen oder zu verwenden. Eine Zuweisung an eine S&E fremde Organisation ist nur mit schriftlichem Einverständnis vom Vorstand von S&E Schweiz gestattet. Zwingend ist in jedem Fall die zweckgebundene Verwendung des Vereinskapitals. Art. 20 Inkrafttreten Die vorliegenden Statuten treten nach Genehmigung der Generalversammlung vom 23. Mai 2018 und der Genehmigung von S&E Schweiz per 2019 in Kraft. Sie ersetzen die Statuten vom 01. Januar S&E Obwalden Postfach Sarnen 6
Vereinsstatuten Schule & Elternhaus Sektion Zofingen
Schule und Elternhaus Zofingen Vereinsstatuten Schule & Elternhaus Sektion Zofingen Zofingen, 29. Juni 2010 1. Grundlagen Art. 1.1 Name, Rechtsform Unter dem Namen «Schule und Elternhaus Sektion Zofingen»
MehrS T A T U T E N DES GEHÖRLOSENVEREIN BASEL 1912 (GVB 1912)
S T A T U T E N DES GEHÖRLOSENVEREIN BASEL 1912 (GVB 1912) I. NAME UND SITZ 1 Unter dem Namen "Gehörlosen -Verein Basel" besteht auf Grund des Fusionsvertrages vom 10. Januar 1998 des Gehörlosen Bund Basel
MehrStatuten micropark Pilatus
Statuten micropark Pilatus Kapitel 1 Name, Zweck und Sitz Artikel 1 Name, Zweck Unter dem Namen micropark Pilatus besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Der Verein besteht
MehrSTATUTEN DES VEREINS KITS Kindertagesstätte für Schulkinder Sarnen
STATUTEN DES VEREINS KITS Kindertagesstätte für Schulkinder Sarnen 1. Name und Sitz Unter dem Namen KITS besteht ein politisch und konfessionell unabhängiger Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB in Sarnen.
MehrSTATUTEN. 3. Fassung Seite 1
STATUTEN Die vorliegenden Statuten wurden an der Generalversammlung vom 20. März 2014genehmigt und ersetzten die Statuten vom 12. April 2012. Das Spesenreglement vom 12.04.2012 wird aufgehoben. 3. Fassung
Mehr2 Der Verein ist politisch und konfessionell neutral und gemeinnützig.
Statuten I. Name, Sitz und Zweck 1 Art. 1 Name und Sitz 1 Unter dem Namen "Spielgruppe Arbon-Frasnacht" besteht ein gemeinnütziger Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz am Wohnort des Präsidenten.
MehrStatuten des Vereins Spuntan
Statuten des Vereins Spuntan I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen Spuntan besteht ein politisch und konfessionell neutraler gemeinnütziger Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB, welcher
MehrStatuten Kulturverein Muttenz
Statuten Kulturverein Muttenz Inhaltsübersicht Artikel I. Name, Sitz und Zweck 1 Name, Sitz 2 Zweck II. Mitgliedschaft 3 Erwerb der Mitgliedschaft 4 Austritt, Ausschliessung III. Finanzen 5 Einnahmen 6
MehrStatuten Kinderhaus Malters
Kinderhaus Malters Version: 19.03.2013 Um die Leserlichkeit zu verbessern, wird in den vorliegenden Statuten die männliche Form verwendet, sie bezieht sich jedoch stets auf beide Geschlechter. Art. 1 Name
MehrUnter dem Namen «Historische Gesellschaft Wädenswil» besteht ein Verein mit Sitz in Wädenswil.
Statuten I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Unter dem Namen «Historische Gesellschaft Wädenswil» besteht ein Verein mit Sitz in Wädenswil. Art. 2 Der Verein besteht auf unbestimmte Zeit, ist gemeinnützig sowie
MehrStatuten Gewerbeverein Gossau
Statuten Gewerbeverein Gossau Stand: April 2001 STATUTEN GEWERBEVEREIN GOSSAU Artikel 1: Name Der Gewerbeverein Gossau ist ein Verein im Sinne von Artikel 60ff ZGB. Er bildet eine Sektion des Kantonal
MehrDer Verein befasst sich mit gemeinnützigen Aufgaben und Werken, in erster Linie für die Bevölkerung Burgdorfs.
S T A T U T E N I NAME, SITZ UND ZWECK Art. 1 Name, Sitz Unter dem Namen Gemeinnütziger Frauenverein Burgdorf besteht seit 1911 ein politisch unabhängiger und konfessionell neutraler Verein im Sinne von
MehrKKT. Zürich. Statuten. Zürich, 8. Juli 2003 / rev. 29. Oktober Verein Koordination Kantonaler Tierschutz
KKT Verein Koordination Kantonaler Tierschutz Zürich Statuten Zürich, 8. Juli 2003 / rev. 29. Oktober 2008 Postadresse: c/o Stiftung für das Tier im Recht Wildbachstrasse 46 Postfach 1033 8034 Zürich http://www.kkt-zh.ch/
MehrKiPlus VEREIN FAMILIENERGÄNZENDE KINDERBETREUUNG BELP
Statuten KiPlus I. Rechtsform und Ziel Bei Personenbezeichnungen gilt die weibliche Form auch für die männliche und umgekehrt. Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen KiPlus Verein familienergänzende Kinderbetreuung
MehrStatuten. Spitex Verband Kanton Solothurn SVKS. Zuchwilerstrasse Solothurn. Nationale Spitex-Nummer
Statuten Spitex Verband Kanton Solothurn SVKS Spitex Verband Kanton Solothurn SVKS www.spitexso.ch Zuchwilerstrasse 21 4500 Solothurn Telefon 032 623 00 33 Fax 032 623 00 35 info@spitexso.ch Nationale
MehrSTATUTEN DES GEWERBEVEREINS
STATUTEN DES GEWERBEVEREINS ZÜRICH - AFFOLTERN 1.Name und Zweck Art. 1 Unter dem Namen Gewerbeverein Zürich-Affoltern versteht sich ein Verein im Sinne von Art. 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches
MehrVerein BENEVOL Aargau. Statuten
Verein BENEVOL Aargau Statuten Gründung: 9. September 2009 Überarbeitung der Statuten: 23. Mai 2012/16. Juni 2014/12. Mai 2016 I Name, Sitz und Zweck Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen "BENEVOL Aargau"
MehrStatuten der Schweizerischen Vereinigung der Freunde Finnlands (SVFF) Gruppe Bern, Sport (SVFF-BE-Sport)
Statuten der Schweizerischen Vereinigung der Freunde Finnlands (SVFF) Gruppe Bern, Sport (SVFF-BE-Sport) I. Name, Sitz, Zweck und Haftung Art. Mit Namen 'SVFF Gruppe Bern Sport' (nachfolgend: Gruppe Bern
MehrSTATUTEN KOMMUNIKATION SCHWEIZ SEKTION DEUTSCHSCHWEIZ
Geschäftsstelle T +41 44 211 40 11 Kappelergasse 14 F +41 44211 8018 8001 Zürich info@ks-cs.ch STATUTEN KOMMUNIKATION SCHWEIZ SEKTION DEUTSCHSCHWEIZ Art.1 Name und Sitz Unter dem Namen Kommunikation Schweiz
MehrFörderverein Historische Säge Schwarzwaldalp. besteht im Sinne von Art. 60 ff. ZGB ein Verein mit Sitz in Meiringen.
S T A T U T E N Förderverein Historische Säge Schwarzwaldalp I. Allgemeines Artikel 1: Name und Sitz Unter dem Namen Förderverein Historische Säge Schwarzwaldalp besteht im Sinne von Art. 60 ff. ZGB ein
MehrStatuten. Collective
Statuten Collective Rechtsform, Zweck und Sitz Art. 1 Rechtsform, Name und Sitz Unter dem Namen Collective besteht ein nicht gewinnorientierter, gemeinnütziger Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz
MehrVerein Barmelweid. Statuten
Verein Barmelweid Statuten 14. Juni 2017 I. NAME, SITZ UND ZWECK Art. 1 Name Unter dem Namen «Verein Barmelweid» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. Er ist im Handelsregister eingetragen.
MehrStatuten. Dachverband. Tagesstrukturen/Mittagstische Aargau DTMA
Statuten Dachverband Tagesstrukturen/Mittagstische Aargau DTMA Allgemeine Bestimmungen In diesen Statuten umfassen die Personenbezeichnungen beide Geschlechter. Alle Funktionen können von Mitgliedern männlichen
MehrSitz Art. 2 Sitz des Vereins ist Glarus Süd. Das Tätigkeitsgebiet umfasst den ganzen Kanton Glarus.
Statuten I. Name, Sitz und Zweck Name Art. 1 Unter dem Namen «Schuldenberatung Glarnerland» besteht ein Verein nach Artikel 60ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Er ist politisch und konfessionell
MehrHaus für Mutter und Kind. Verein Haus für Mutter und Kind. Statuten
Haus für Mutter und Kind Verein Haus für Mutter und Kind Statuten Statuten / Verein Haus für Mutter und Kind, Luzern A. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Art. 2 Art. 3 Art. 4 Art. 5 Art. 6 Name und Sitz Unter
MehrStatuten des Elternvereins Utzenstorf (gegründet )
Statuten des Elternvereins Utzenstorf (gegründet 21.05.92) Überarbeitete Version 2005 Genehmigt durch die Hauptversammlung vom 25. Februar 2005 1 I. Name, Sitz und Zweck Art. 1: Name, Sitz Unter dem Namen
Mehrinsieme Unterwalden für Menschen mit Behinderung in Unterwalden
insieme Unterwalden für Menschen mit Behinderung in Unterwalden Inhalt A) Allgemeines 1. Name, Sitz 2. Zweck 3. Aufgaben 3 3 3 B) Mitgliedschaft und Haftung. Mitgliedschaft 5. Aufnahme und Ausschluss.
MehrSTATUTEN DES SCHWEIZERISCHEN NATIONAL KOMITEES
AIPCR Weltstrassenverband PIARC World Road Association STATUTEN DES SCHWEIZERISCHEN NATIONAL KOMITEES 5. Mai 2004 Revidiert: Mai 2011 Statuten 09 1 PRÄAMBEL Der Weltstrassenverband (AIPCR/PIARC) verfolgt
MehrStatuten Pro Spitex Fällanden
Statuten Pro Spitex Fällanden Name und Sitz Art. 1 Der Verein Pro Spitex Fällanden (ehemals Förderverein Spitex Fällanden, und vormals Verein Spitex Fällanden) ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB
MehrStatuten Verein Frauenpraxis Uri. A. Name und Sitz des Vereins B. Zweck C. Mitgliedschaft D. Organe E. Mitgliederversammlung F. Finanzen G.
Statuten Verein Frauenpraxis Uri Inhalt: A. Name und Sitz des Vereins B. Zweck C. Mitgliedschaft D. Organe E. Mitgliederversammlung F. Finanzen G. Auflösung Verein Frauenpraxis Uri Gotthardstrasse 14a,
Mehr7 Austritt Der Austritt ist auf Ende jedes Kalenderjahres durch schriftliche Anzeige bis zum 30. November möglich.
Statuten I Name, Sitz, Zweck Name Unter dem Namen «kultur@moosseedorf» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. Er bildet eine selbstständige juristische Person. Der Verein arbeitet gemeinnützig.
MehrSTATUTEN. KMU Netzwerk Hebelstrasse Basel
STATUTEN KMU Netzwerk Hebelstrasse 79 4056 Basel www.kmu-netz.ch office@kmu-netz.ch Seite 2 INHALT Artikel 1 - Verein 4 1.1 Name und Sitz 4 1.2 Zweck 4 Artikel 2 - Mitgliedschaft 4 2.1 Aktiv-Mitglieder
MehrAnmerkung: Die männliche Bezeichnung einer Funktion oder Person schliesst die weibliche mit ein!
Statuten Anmerkung: Die männliche Bezeichnung einer Funktion oder Person schliesst die weibliche mit ein! 1. Name und Sitz Unter dem Namen besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Villmergen.
MehrSTATUTEN Spitex Horw Kantonsstr. 67, 6048 Horw Tel Fax
STATUTEN 24.03.2004 Spitex Horw Kantonsstr. 67, 6048 Horw Tel. 041-340 40 70 - Fax 041-340 40 77 info@spitex-horw.ch www.spitex-horw.ch I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Unter dem Namen Spitex Horw (vormals
MehrVereinsstatuten Gültig ab
Vereinsstatuten Gültig ab 23.04.2015 Verein Startnetzwerk Thurgau mit Sitz in Weinfelden 1. Name und Sitz Unter dem Namen Startnetzwerk Thurgau besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz
MehrUnter dem Namen Verein Phönix besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz im Kanton Aargau, Schweiz.
Statuten Verein Phönix Februar 2013 Allgemeines Art.1 Name, Rechtsform und Sitz Unter dem Namen Verein Phönix besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz im Kanton Aargau, Schweiz. Art. 2
MehrName 1 Unter dem Namen Schwyzer-Wanderwege (SW) besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB.
Statuten für Verein Schwyzer Wanderwege Art. 1 Name, Sitz Name 1 Unter dem Namen Schwyzer-Wanderwege (SW) besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. Ausrichtung 2 Als Aktivmitglied der Schweizer
MehrVerein Netzwerk Kinderbetreuung Schweiz Statuten Revidierte Fassung vom 6. Mai 2014
Verein Netzwerk Kinderbetreuung Schweiz Statuten Revidierte Fassung vom 6. Mai 2014 Im Statutentext werden folgende Abkürzungen verwendet: MV für Mitgliederversammlung RS für Revisionsstelle VS für Vorstand
MehrStatuten des Vereins Neujahrsmarathon Zürich
Statuten des Vereins Neujahrsmarathon Zürich Art. 1 Name, Sitz, Rechtsform Unter dem Namen Verein Neujahrsmarathon Zürich (VNZ) besteht seit 2004, mit Sitz in Zürich, ein Verein im Sinne von Art. 60 ff,
MehrReligionen im Dialog. Statuten des Vereins. 1. Name und Sitz. 2. Ziel und Zweck. 3. Mittel
Entwurf 1.2 zh Gründungsversammlung Statuten des Vereins Religionen im Dialog 1. Name und Sitz Unter dem Namen Religionen im Dialog besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Stans. Er
MehrArt. 3 Mitgliederbeiträge und sonstige Vereinsmittel
Statuten Art. 1 Name und Sitz 1. Unter dem Namen MedInCharge besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. 2. Der Verein hat eine ausschliesslich gemeinnützige Zielsetzung und ist parteipolitisch und
MehrUnter dem Namen "Säntisblick" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff ZGB, mit Sitz in Herisau.
Vereinsstatuten Art. Name, Sitz Unter dem Namen "Säntisblick" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff ZGB, mit Sitz in Herisau. Art. Patronat Der Verein steht unter dem Patronat der Appenzellischen Gemeinnützigen
MehrStatuten VEREIN «MUSIKLANDSCHAFT URI»
Statuten VEREIN «MUSIKLANDSCHAFT URI» (Pilotprojekt Schuljahre 2016/17 bis 2019/20) (In Kraft gesetzt am: ) Artikel 1 Name Unter dem Namen «MUSIKLANDSCHAFT URI» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60
MehrStatuten. des. HGV Handwerker- und Gewerbeverein Elgg
Statuten des HGV Handwerker- und Gewerbeverein 8353 Elgg gegründet am: 01.05.1892 Statutenänderung: 30.04.1924 Statutenänderung: 01.01.1955 Statutenänderung: 30.03.1987 Statutenänderung: 30.01.2008 Statutenänderung:
MehrStatuten Inhaltsverzeichnis
Statuten 21.11.2012 Inhaltsverzeichnis Art.1 Allgemeines, Name und Sitz Art. 2 Zweck Art. 3 Mitgliedschaft Art. 4 Verhältnis DLV Logopädie Luzern Art. 5 Organisation Art. 6 Finanzen Art. 7 Schlussbestimmungen
MehrStatuten Verein Energiepfad Grabs
Statuten Verein Energiepfad Grabs Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde in diesen Statuten jeweils nur die männliche Form verwendet. Sie schliesst die weibliche Form immer mit ein. I. Name, Sitz und
MehrSTATUTEN Spitex Oberwil plus, Mühlegasse 1, 4104 Oberwil
STATUTEN Spitex Oberwil plus, Mühlegasse 1, 4104 Oberwil Telefon 061 401 14 37, Fax 061 401 22 92, E-mail info@spitexoberwilplus.ch A Art. 1 ALLGEMEINES Name und Sitz Die Spitex Oberwil plus (im folgenden
MehrTrägerverein Rudolf Steiner-Spielgruppe Die ersten Sonnenstrahlen STATUTEN
Trägerverein Rudolf Steiner-Spielgruppe Die ersten Sonnenstrahlen STATUTEN I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Name und Sitz 1. Unter dem Namen Trägerverein Rudolf Steiner-Spielgruppe Die ersten Sonnenstrahlen
MehrSTATUTEN des Vereins Zürcher Gemeindeschreiber und Verwaltungsfachleute
STATUTEN des Vereins Zürcher Gemeindeschreiber und Verwaltungsfachleute gegründet 1856 Beschluss der Mitgliederversammlung vom 11. Juni 2010 Änderung vom: 22. Juni 2017 Stand dieser Ausgabe 22. Juni 2017
MehrINHALT. Feuerwehrverein Zollikon Seite 2 Statuten
STATUTEN INHALT I. Allgemeine Bestimmungen... 3 Name und Sitz... 3 Zweck... 3 II. Mitgliedschaft... 3 Mitglieder... 3 Eintritt... 4 Übertritt... 4 Austritt... 4 Ausschluss... 4 Vereinsleben... 4 Stimm-
MehrStatuten Verein Naturschule St. Gallen
Statuten Verein Naturschule St. Gallen l. Name und Sitz Art. 1 Unter dem Namen "Verein Naturschule St. Gallen" besteht ein Verein im Sinne von Artikel 60 ff ZGB mit Sitz in St. Gallen. ll. Ziel, Zweck,
MehrStatuten Gegründet 11. April 1935
Statuten Gegründet 11. April 1935 (Rev. 16.04.2016) Art. 1 Name, Rechtsform und Sitz Unter dem Namen Schaffhauser Wanderwege (SHWW) besteht ein politisch und konfessionell neutraler Verein im Sinne von
MehrStatuten des Elternvereins Holziken (gegründet )
Statuten des Elternvereins Holziken (gegründet 13.06.06) I. Name, Sitz und Zweck Art. 1: Name, Sitz Unter dem Namen Elternverein Holziken besteht ein Verein gemäss den Bestimmungen Art. 60 ff. des Schweizerischen
MehrStatuten des Clubs Nothveststein 1238
Statuten des Clubs Nothveststein 1238 I. Name, Zweck und Sitz Artikel 1: Name und Zweck Unter dem Namen Club Nothveststein nachfolgend Nothveststein genannt, besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff.
MehrStatuten Sportanlagen Engi, Sektion Golf
Statuten Sportanlagen Engi, Sektion Golf I. Name und Sitz Art. 1 Unter dem Namen "golf engi" besteht ein Verein gemäss vorliegender Statuten und im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Engi, Glarus Süd.
MehrStatuten. Inhalt. Impulsis Statuten erstellt am/von geprüft am/von freigegeben am/von Version 0.0 / / /Vorstand Version 0.
Inhalt I. Name, Sitz, Zweck und Tätigkeit... 2 Artikel 1 Name... 2 Artikel 2 Sitz... 2 Artikel 3 Sozialer Zweck und Steuerbefreiung... 2 Artikel 4 Tätigkeit... 2 II. Mittel... 2 Artikel 5 Zusammensetzung
MehrFerienpass Sissach Statuten
Ferienpass Sissach Statuten Inhaltsverzeichnis Artikel 1 Name, Sitz...- 2 - Artikel 2 Zweck...- 2 - Artikel 3 Mitgliedschaft...- 2 - Artikel 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder...- 2 - Artikel 5 Organe...-
MehrStatuten. Verein. Freunde des Bergrennens Steckborn
Statuten Verein Freunde des Bergrennens Steckborn Fassung der GV vom 13. Februar 2006 Statuten: Freunde des Bergrennens Steckborn 1 1. Namen und Sitz 1.1 Name 1 Der Verein Freunde des Bergrennens Steckborn
MehrStatuten Vegane Gesellschaft Schweiz
Statuten Vegane Gesellschaft Schweiz Name, Sitz und Zweck 1 Namen 2 Zweck Mitgliedschaft Vorstand 3 Unterstützungsarten 4 Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern 5 Rechte und Pflichten 6 Mitgliedschaftsbeitrag
MehrVereinsstatuten des STV Hagendorn (gegründet 1948)
Name, Sitz und Zweck Art. 1 Name Unter dem Namen "STV Hagendorn" (nachfolgend "STVH") besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB. Er ist politisch und konfessionell neutral. Art. 2 Sitz Der Sitz des
MehrMitglied des AGV können juristische Personen sowie öffentlich-rechtliche Körperschaften werden, die sich im Einzugsgebiet als Arbeitgeber betätigen.
STATUTEN I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen «Arbeitgeber- Verband Rorschach und Umgebung» (nachfolgend AGV) besteht seit dem 11. Dezember 1939 ein Verein im Sinne von Art. 60
MehrStatuten. 1. Name und Sitz 2. Zweck 3. Mitgliedschaft 4. Organisation 5. Sekretariat 6. Finanzen 7. Schlussbestimmungen
Statuten 1. Name und Sitz 2. Zweck 3. Mitgliedschaft 4. Organisation 5. Sekretariat 6. Finanzen 7. Schlussbestimmungen kmu Reinach BL Postfach 935 CH-4153 Reinach 1 Tel. 061 713 98 00 Fax 061 713 98 01
MehrO b e r t o g g e n b u r g
K i t a O b e r t o g g e n b u r g STATUTEN Verein Kita Obertoggenburg STATUTEN 1. Name, Sitz, Zweck 1.1. Name, Sitz Unter der Bezeichnung Kita Obertoggenburg besteht ein Verein gemäss Art. 60 ff. ZGB
MehrStatuten KJM-Ostschweiz
Statuten KJM-Ostschweiz Regionalgruppe Ostschweiz (Appenzell AR, Appenzell AI, Glarus, Schaffhausen, St. Gallen, Thurgau) von Kinder- und Jugendmedien Schweiz Statuten Kinder- und Jugendmedien Ostschweiz
MehrStatuten. f i n a n z fa c h le u t e a a rg a u e r g e m e i n d e n
Statuten f i n a n z fa c h le u t e a a rg a u e r g e m e i n d e n 2Name und Sitz des Verbandes 1 Name 2 Sitz Zweck 3 Zweck des Verbandes Der Verband bezweckt: Mitgliedschaft 4 Unter dem Namen «Finanzfachleute
MehrKGAST-Statuten. Stand: Beschluss: Statuten vom 18. November 2002
Stand: 0.09.06 Beschluss: 0.09.06 Statuten vom 8. November 00 Ausgangslage, Absicht Unter dem Namen "Konferenz der Geschäftsführer von Anlagestiftungen (KGAST)" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60
MehrStatuten Verein Sinnenvoll
sinnvolle Wege in den Beruf Statuten Verein Sinnenvoll Überarbeitet im Dezember 2009 Verein Sinnenvoll Unterdorfstrasse 30 4323 Wallbach T 061 861 19 27 info@sinnenvoll.ch www.sinnenvoll.ch Allgemeines
MehrFeuerwehrverband Kanton Solothurn FKSO STATUTEN
Feuerwehrverband Kanton Solothurn FKSO STATUTEN 09. März 2019 Im Interesse der sprachlichen Verständlichkeit betreffen alle Personenbezeichnungen immer beide Geschlechter, auch wenn sie nur in einer grammatikalischen
MehrVereinsstatuten 2015
Vereinsstatuten 2015 Spitex Muri und Umgebung, Marktstrasse 8, 5630 Muri T 056 670 99 88 / F 056 670 99 89 / info@spitexmuri.ch / www.spitexmuri.ch 1. Grundlagen I. Name Unter dem Namen Spitex Verein
MehrDas Rechnungsjahr fällt mit dem Kalenderjahr zusammen. Ausgabenkompetenz Die Ausgabenkompetenz des Vorstandes wird jeweils an der Generalversammlung
S t a t u t e n Art 1 Name und Sitz Unter dem Namen Quartierverein Zürich 5 Industriequartier besteht mit Sitz in Zürich 5 Industriequartier ein Verein im Sinne von Art. 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.
MehrStatuten. I. Name, Sitz, Zweck. Art. 1, Name und Sitz. Art. 2, Zweck
Statuten I. Name, Sitz, Zweck Art. 1, Name und Sitz 1) Unter dem Namen "REFUGIUM" besteht ein gemeinnütziger Verein im Sinne von Art. 60ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. 2) Der Sitz des Vereins
MehrStatuten. Verein Animal Rights Switzerland. I. Allgemeine Bestimmungen. Mitgliedschaft
Statuten Verein Animal Rights Switzerland I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen Animal Rights Switzerland besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Zürich. Er
MehrDer Austritt eines Mitgliedes erfolgt durch eine schriftliche Erklärung an den Vorstand. Der Austritt erfolgt auf die nächste Generalversammlung.
STATUTEN Art. 1. Art. 1.1. Art. 1.2. GRUNDLAGEN Name und Sitz Unter dem Namen OKJA-BL (Verein offene Kinder & Jugendarbeit Baselland und Region) besteht ein Verein nach Art. 60ff ZGB. Der Verein hat Sitz
MehrArt. 3 Aufgaben Aufgaben des Vereins sind: 3.1 Bildung der Frauen in persönlichen, religiösen, politischen und kulturellen Bereichen
STATUTEN I. Name, Gründung, Sitz Art. 1 Name Unter dem Namen..* besteht ein Verein im Sinn von Art. 60ff ZGB mit Sitz in... Er ist ein Ortsverein des Kantonalen Katholischen Frauenbundes und somit dem
MehrStatuten Radballclub Winterthur
Statuten Radballclub Winterthur Name, Sitz und Verband Art. 1 1.1 Unter dem Namen Radballclub Winterthur (nachfolgend Verein genannt) besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des ZGB. 1.2 Geschäftssitz
MehrSTATUTEN. Der Verein engagiert sich in der Freizeitgestaltung für Familien der Gemeinde Kallnach.
STATUTEN 1. Name, Sitz und Zweck Art. 1.1 Unter dem Namen Elternkreis Kallnach/Niederried besteht gemäss Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Kallnach ein Verein. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
MehrS T A T U T E N Verein Obergoms Impuls
S T A T U T E N Verein Obergoms Impuls I. Name Sitz und Zweck Art.1 Name und Sitz Unter der Bezeichnung "Verein Obergoms Impuls" besteht ein privatrechtlicher Verein von allgemeinem Interesse im Sinne
MehrStatuten Polysport Glis-Gamsen
Statuten Polysport Glis-Gamsen I. NAME UND SITZ Art. 1 Name und Sitz Der Polysport Glis-Gamsen ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des ZGB mit Sitz in Glis. 1 1 Die in diesen Statuten benutzten Bezeichnungen
MehrStatuten. Heilpädagogische Schule Toggenburg Heilpädagogische Schule Toggenburg, Hofjüngerstr. 6, 9630 Wattwil
Statuten Heilpädagogische Schule Toggenburg 09.05.2011 Heilpädagogische Schule Toggenburg, Hofjüngerstr. 6, 9630 Wattwil I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen «Heilpädagogische
MehrVerein: Jugendarbeit.digital Statuten
Verein: Jugendarbeit.digital Statuten 1. Name und Sitz Unter dem Namen jugendarbeit.digital besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Winterthur. Er ist politisch und konfessionell unabhängig.
MehrStatuten des Vereins. Freunde Bruno Weber Park. I. Name, Sitz und Zweck
Statuten des Vereins Freunde Bruno Weber Park I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen "Freunde Bruno Weber Park" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Spreitenbach.
MehrStatuten. des. Gränicher Gwärb Vereins, Gränichen
Statuten Statuten des Gränicher Gwärb Vereins, Gränichen I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Unter dem Namen Gränicher Gwärb besteht mit Sitz in Gränichen ein Verein im Sinne von Art. 60 ff des Schweiz. Zivilgesetzbuches.
MehrGönnerverein Spitex Region Brugg
Gönnerverein Spitex Region Brugg vom 25.2.2013 I Art. 1 NAME, SITZ UND ZWECK Name 1.1 Unter dem Namen besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches ZGB. Art. 2 Sitz 2.1
MehrStatuten des Mieterinnen- und Mieterverbandes Graubünden
Statuten des Mieterinnen- und Mieterverbandes Graubünden I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Unter dem Namen " (MVGR)" besteht ein Verein gemäss Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Chur. Art. 2 Der MVGR wahrt und fördert
MehrSTATUTEN. der INTERESSENGEMEINSCHAFT. und Dauermieterr von Ferienwohnungen in Engelberg
Sekretariat: Martin Mahler Treuhand GmbH Engelbergerstrasse 41 6390 Engelberg Tel. +41 416374777 Fax +41 416374778 www.ig-engelberg.ch martin.mahler@ig-engelberg.ch STATUTEN der INTERESSENGEMEINSCHAFT
MehrStatuten. 1 Der am 7. Juni 2001 gegründete Zaeslin Alumni Club ist ein Verein in Sinne von Art. 60 ff. ZGB. 2 Der Verein hat seinen Sitz in Basel.
ZAESLIN ALUMNI CLUB Statuten I. Allgemeines Art. 1 - Name und Sitz 1 Der am 7. Juni 2001 gegründete Zaeslin Alumni Club ist ein Verein in Sinne von Art. 60 ff. ZGB. 2 Der Verein hat seinen Sitz in Basel.
MehrStatuten der Vereinigung Cerebral Zentralschweiz
Statuten der Vereinigung Cerebral Zentralschweiz I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Seit dem 10. September 1961 besteht unter dem Namen Vereinigung Cerebral Zentralschweiz, nachfolgend CZS genannt, ein wohltätiger
MehrSTATUTEN DER VETERANEN- VEREINIGUNG NORDWESTSCHWEIZ DES SFV
STATUTEN DER VETERANEN- VEREINIGUNG NORDWESTSCHWEIZ DES SFV I. Name, Sitz und Zweck Art. 1. Name, Sitz Unter dem Namen " Veteranen-Vereinigung Nordwestschweiz des SFV besteht mit Sitz in Basel ein im Jahre
MehrLachen, 16. Januar 2002 revidiert 17. Februar Statuten
Lachen, 16. Januar 2002 revidiert 17. Februar 2016 Statuten 1 Name, Sitz Unter dem Namen Computeria Ausserschwyz besteht ein Verein im Sinne von Art.60 ff. ZGB mit Sitz am jeweiligen Wohnort der Präsidentin/des
MehrJagdschützengesellschaft des Kantons Luzern
Postfach 333, 600 Luzern STATUTEN der Jagdschützengesellschaft I. Name, Sitz, Zweck Art. Unter dem Namen "Jagdschützengesellschaft " besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. Der Verein hat Sitz
MehrStatuten Yacht Club Staad
Statuten Yacht Club Staad I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Der Yacht Club Staad ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweiz. Zivilgesetzbuches mit Sitz in Staad (SG) Art. 2 Der Verein bezweckt -
MehrStatuten. I. Name, Sitz und Zweck. Artikel 1
Statuten I. Name, Sitz und Zweck Artikel 1 Name Unter dem Namen "Verein hindernisfreies Wohnen" besteht ein politisch und konfessionell neutraler, gemeinnütziger Verein im Sinne der Art. 60 ff. des Schweizerischen
MehrVereinsstatuten Lebendige Oltner Nachbarschaft (Leona)
Vereinsstatuten Lebendige Oltner Nachbarschaft (Leona) 1. Name und Sitz Unter dem Namen Lebendige Oltner Nachbarschaft (Leona) besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Olten. Er ist
MehrDatenschutz-Forum STATUTEN DATENSCHUTZ-FORUM SCHWEIZ
STATUTEN DATENSCHUTZ-FORUM SCHWEIZ Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Name und Sitz Art. 2 Zweck Mitgliedschaft Art. 3 Grundsatz Art. 4 Einzelmitglieder Art. 5 Kollektivmitglieder Art. 6 Ehrenmitglieder Art.
MehrVereinsstatuten. Verein Tibet Hilfsprojekt Schweiz - Tschutig Gyatso (THS)
Vereinsstatuten Verein Tibet Hilfsprojekt Schweiz - Tschutig Gyatso (THS) 1. Name und Sitz Unter dem Namen Tibet Hilfsprojekt Schweiz - Tschutig Gyatso (THS) mit Sitz in Zürich besteht ein gemeinnütziger
MehrEr initiiert, unterhält und begleitet Angebote im Bereich der Schadensminderung der 4-Säulen- Drogenpolitik des Bundes. 1
verein kirchliche GASSENARBEIT luzern Statuten Seite Art. Name / Sitz Unter dem Namen "Verein Kirchliche Gassenarbeit Luzern" besteht ein gemeinnütziger, parteipolitisch unabhängiger und konfessionell
Mehr1.1 Der Verein ist ein Zusammenschluss von Frauen aus den beiden Gemeinden Schneisingen und Siglistorf.
S T A T U T E N I. Name und Sitz Art. 1 Unter dem Namen frauenforum Schneisingen/Siglistorf besteht ein im Jahr 1877 gegründeter Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Schneisingen. 1.1 Der Verein
MehrStatuten. Gebetshaus Wil
Statuten Des Vereins Gebetshaus Wil Name und Sitz Art. 1 Unter der Bezeichnung «Gebetshaus Wil», besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 79 ZGB, mit Sitz in Wil (SG). Er ist politisch neutral und überkonfessionell.
MehrVerein für Partnerschafts-, Lebens- und Schwangerschaftsberatung. Statuten. vom 4. Juni 2012 I. NAME, SITZ UND ZWECK
Verein für Partnerschafts-, Lebens- und Schwangerschaftsberatung Statuten vom 4. Juni 2012 I. NAME, SITZ UND ZWECK 1 Unter dem Namen Verein für Partnerschafts-, Lebens- und Schwangerschaftsberatung besteht
Mehr