Aktuelle Situation auf dem Stahlmarkt Preisanpassung

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1 Aktuelle Situation auf dem Stahlmarkt Preisanpassung Sehr geehrte Damen und Herren, bei der Herstellung unserer Produkte legen wir stets besonders hohen Wert auf die hohe Qualität der verwendeten Materialien sowie den Einsatz von fortschrittlichen Verarbeitungsmethoden. Seit einiger Zeit finden auf dem Beschaffungsmarkt für Stahl kontinuierlich Preiserhöhungen statt. Trotz intensiver Anstrengungen unseres Einkaufs und anderer Unternehmensbereiche ist es nicht möglich, diese Preisentwicklung vollständig und auf Dauer zu kompensieren. Leider lässt es sich nicht vermeiden einen Teil der Erhöhungen in unsere Kalkulation zu übernehmen. Daher werden wir auf sämtliche Angebotsbzw. Katalogpreise vorerst einen Teuerungszuschlag in Höhe von 7,0% erheben. Dieser wird reduziert bzw. entfällt, sobald die Materialpreise dauerhaft ein deutlich niedrigeres Niveau erreicht haben. Wir bitten Sie für diese leider nicht vermeidbaren Maßnahmen um Verständnis und freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Mit freundlichen Grüßen aus Lüdenscheid Jul. vom Hofe GmbH & Co KG Tim Crone Verkaufsleiter Immer eine Idee auf Lager. Lüdenscheid, September 2018 Julius vom Hofe GmbH & Co KG Bromberger Straße l DE Lüdenscheid Mail: info@hofe.de l Fon: / l Fax: / Regale für Lager, Werkstatt, Archiv und Verwaltung. Katalog B49 l Gültig ab 10/2018

2 3 Service & Dienstleistungen Kurze Lieferzeiten Standardregale werden in der Regel innerhalb von 7 Werktagen versendet, Regale mit Spezialbeschichtungen in ca. 14 Werktagen. Beratung Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder benötigen eine fundierte Beratung? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Unsere Fachberater unterstützen Sie gern bei Ihrer Regalplanung. Frei Haus Lieferung Alle Produkte liefern wir innerhalb Deutschlands frei Haus* (ausschl. Abladen). Wir berechnen bei einem geringeren Warenwert als EUR 900,00 eine Kleinauftrag- Kostenpauschale von 8% des Netto-Warenwertes. * Für Lieferungen auf Inseln und ins Hochgebirge müssen wir, je nach Auftragsvolumen, einen Zuschlag erheben. Vor-Ort-Service Raumplanung Montage Gern kommen wir Sie besuchen. Zusammen analysieren wir Ihren Bedarf unter Berücksichtigung der Logistikabläufe und begehen die Räumlichkeiten. Daraus resultiert ein optimiertes Konzept nach Ihren Lagerwünschen. Wir visualisieren Ihre Lagerplanung in 3D. Unsere CAD-Planung hilft Ihnen bei der Einrichtung Ihres Lagers, Büros oder Ihrer Werkstatt. Sie berücksichtigt die räumlichen Gegebenheiten genauso wie alle relevanten Vorschriften. Unsere Produkte erhalten Sie unmontiert. Selbstverständlich bieten wir Ihnen auf Wunsch eine fachgerechte Montage an. Geprüfte Produkt-Qualität 10 Jahre Nachkauf-Garantie 5 Jahre Qualitäts-Garantie Die Zusicherung von Eigenschaften wie die Qualität des Werkstoffes wird durch ein unabhängiges Institut überwacht. Alle angegebenen Traglasten sind statisch erwiesen. Als Mitglied der Gütegemeinschaft sind wir befugt, für unsere Systeme ORION PLUS, WR und RR das Gütezeichen RAL-RG 614/1 zu führen. Unsere Produkte sind langlebig. Deshalb geben wir Ihnen die Garantie, dass Sie auch noch in 10 Jahren Ihre bestehenden Regale erweitern und ergänzen können. Die Nachkauf-Garantie gewähren wir auf alle Standardregale der Systeme ORION PLUS, WR und RR. Wir vertrauen unseren Produkten, deshalb sichern wir Ihnen auf unsere Produkte mit der Kennzeichnung 5 Jahre Garantie die Fehlerfreiheit von Material und Verarbeitung zu - für die Dauer von 60 Monaten ab Anlieferung.

3 152 Spezialregale Fachbodenregale Archivregale

4 153 Regalanlagen & Stahlbaubühnen Optimal ausgenutzt Raumgewinn durch mehrgeschossige Regalsysteme Jeder Quadratmeter Ihrer gewerblichen Fläche kostet Geld. Eine optimale Raumausnutzung und kurze Wege sind deshalb unerlässlich. Durch die Verwendung von Standardbauteilen lassen sich auch mehrgeschossige Regalanlagen wirtschaftlich realisieren. Wirtschaftliche Realisierung und CAD-Service Nutzen Sie unsere Erfahrung: Bei der Beratung und Planung setzen wir Ihre Ideen unter Berücksichtigung der gültigen Vorschriften um. Gern nehmen wir auch vor Ort Aufmaß und bereiten Ihnen mit unserem unverbindlichen CAD-Service ein Angebot. Archivregale Fachbodenregale Spezialregale Regalanlagen Regale mit Gesamtabdeckung...ab Seite 154 Mehrgeschossige Regalanlagen...ab Seite 156 Zäune und Lastenaufzüge...ab Seite 162 Stahlbaubühnen...ab Seite 164

5 154 Mehr Raum schaffen: Regale mit Gesamtabdeckung Regalanlagen Spezialregale Fachbodenregale Archivregale

6 155 Aufgestockt: Regale mit Gesamtabdeckung Durch einfaches Einsetzen von speziellen Auflageprofilen und dem Auflegen von hochwertigen Spanplatten oder Gitterrosten erhalten Sie eine stabile Gesamtabdeckung, die auch für höhere Belastungen geeignet ist. Besonders zur Lagerung großvolumiger Güter, die problemlos über Paletten-Aufgabestationen in verschiedenen Ausführungen auf die obere Ebene gebracht werden können, hat sich diese Konstruktion bewährt. Eine nachträgliche Aufbringung einer Gesamtabdeckung ist möglich, erfordert aber in jedem Fall eine statische Prüfung. Natürlich können Sie die Regale mit unserem Zubehör ergänzen, auch nachträglich - soweit dies keinen Einfluss auf die statischen Eigenschaften des Regals hat bzw. ein Einbau nicht schon bei der Erstmontage erfolgen muss. Archivregale Fachbodenregale Spezialregale Regalanlagen Geschützte Bereiche: Zutritte mit Zäunen und Türen beschränken. Wirtschaftlich: Lagereinrichtung mit Standardregalen aus dem Stecksystem ORION PLUS

7 156 Mehrgeschossige Regalanlagen: Lagerraum zu 100% nutzen Regalanlagen Spezialregale Fachbodenregale Archivregale

8 157 Archivregale Fachbodenregale Spezialregale Regalanlagen Raum optimal genutzt Wirtschaftlichkeit und Sicherheit sind das oberstes Gebot. Deswegen verwenden wir zum größten Teil Standardbauteile aus dem Stecksystem ORION PLUS. Damit die Regalanlage auf Ihre Bedürfnisse und Branche passt, realisieren Regalanlagen aus unseren Basisregalen, die mit Zubehör individuell ausgestattet werden können (z. B. Türen und Schubladen, steckbare Fachteiler, Böden mit Auszügen, Seitenverkleidungen und vieles mehr). Auch innerhalb der Regalanlage bleiben Sie flexibel. Die Böden sind ebenfalls im Raster von 25 mm höhenverstellbar, genau wie bei einem einzelnen Regal. Wir realisieren Regalanlagen bis zu 7500 mm Höhe.

9 158 Spezialregale Regalanlagen Fachbodenregale Archivregale Waren sicher übergeben: Für die sichere Bestückung der Waren im Obergeschoss können Übergabestationen integriert werden, die es in unterschiedlichen Ausführungen gibt. Zum optimalen Warenfluss wird die Güterschleuse passgenau nach den gesetzlichen Vorgaben in die Regalanlage integriert.

10 159 Für die Gesamtstabilität der Regalanlage verwenden wir spezielle Auflageprofile. Hierauf liegt der Bodenbelag der oberen Geschosse. Wir verwenden ganz nach Ihren Anforderungen hochwertige Spanplatten oder Gitterrostböden. Unter Berücksichtigung der DGUV Regel , werden frei auslaufende Bühnenbereiche und Gänge durch Geländer mit Handlauf, Knieschutz und Fußleiste gesichert. Treppen mit Gitterroststufen und Geländer, sogenannte Wangentreppen, in 800 mm oder 1000 mm Breite bringen Sie in das Obergeschoss. Archivregale Fachbodenregale Spezialregale Regalanlagen Auf Wunsch kümmern wir uns auch um die Beleuchtung. Die Kabelführung kann hierbei direkt in die Regalkonstruktion integriert werden. Hierbei werden kabelführende Kunststoffrohre in die Auflageträger verlegt. Für eine optimale und gleichmäßige Ausleuchtung werden die Leuchtmittel quer zum Gang angebracht. Vor eventuellen Beschädigungen im Betrieb der Regalanlage wird die Beleuchtung durch Schutzgitter geschützt. Wir verwenden sparsame LED-Leuchten.

11 160 Geschützte Bereiche mit integrierten Türen Regalanlagen Spezialregale Fachbodenregale Archivregale

12 161 Archivregale Fachbodenregale Spezialregale Regalanlagen Lagerbereiche vor unerlaubten Zutritt schützen Verschließbare Türen bieten Schutz vor unberechtigtem Zutritt in sensible Lagerbereiche. Die stabilen Türen mit Schloss und Drückergarnitur werden maßgenau in die Regalanlage eingepasst. Auf Wunsch werden sie links oder rechts anschlagend montiert. Je nach Anforderung und Platzbedarf sowie unter Berücksichtigung der Fluchtwegsituation, erhalten Sie die Türen nach innen oder außen öffnend. Für einen noch einfacheren und schnelleren Zutritt können Türen auch mit einem elektronischen Zahlenschloss ausgestattet werden. Die Türen sind in unterschiedlichen Farben erhältlich.

13 162 Lagerbereiche mit Türen und Zäunen trennen Spezialregale Regalanlagen Fachbodenregale Archivregale Lagerbereiche trennen Mit Trennwandsystemen lassen sich Lagerbereiche schnell und einfach voneinander trennen. Wir bieten Ihnen: Zaunelemente, Türen, Schiebetüren, Ausgabeelemente und verschiedene Sicherungselemente wie Türen mit Wechselgarnituren und Durchgreifschutz und auch elektronische Türschlösser.

14 163 Lasten einfach transportieren Leistungsstark, sicher und zuverlässig: Unsere Lastenheber und Lastenaufzüge erleichtern Ihren Arbeitsalltag und passt sich Ihren Bedürfnissen an. Sie sind für den unbemannten, vertikalen Materialtransport geeignet und können Lasten von 250 kg bis 3 Tonnen tragen. Verschiedene Ausführungen erhältlich. Archivregale Fachbodenregale Spezialregale Regalanlagen

15 164 Stahlbaubühnen: Raum effektiv nutzen Regalanlagen Spezialregale Fachbodenregale Archivregale

16 165 Steigern Sie die Raumausnutzung mit Stahlbaubühnen. Sie bieten zusätzliche Fläche für Büros, Arbeitsplätze oder Lagerfläche. Wenn die vorhandene Fläche im Lager, Betrieb oder Werkstatt nicht mehr ausreicht, können Bühnen aus robustem Stahl Abhilfe schaffen. Diese werden maßgeschneidert an Ihren Raum und an Ihre Bedürfnisse hergestellt. Auch mehrgeschossige Bühnen können realisiert werden. Archivregale Fachbodenregale Spezialregale Regalanlagen

17 166 Stahlbaubühnen: Raum effektiv nutzen Spezialregale Regalanlagen Fachbodenregale Archivregale Im Überblick: Belastung: Bis 1000 kg/m² (weitere Traglasten nach Bedarf) Auch mehrgeschossige Ausführungen möglich Aussteifung durch Rahmenbildung oder Diagonalverbände Alle Bauteile verschraubt - dadurch auch rückbaubar Entspricht DGUV Regel Ausführung nach DIN EN 1090 Prüffähige Statik erhältlich Kurze Lieferzeiten Zur Bestückung der oberen Geschosse können Palettenübergabestationen eingerichtet werden. Die hohe Traglast der Stahlbaubühne lässt viele Nutzungsmöglichkeiten zu. Die Aussteifung erfolgt durch Rahmenbildung oder durch Diagonalverbände. Die Bauteile werden miteinander verschraubt und sind von daher auch rückbaubar. Für gute Lichtverhältnisse können die Bühnen mit Beleuchtung ergänzt werden. Für Ihre Sicherheit: Bei der Planung werden alle Vorgaben der DGUV Regel berücksichtigt. Auf Wunsch ist auch eine prüffähige Statik erhältlich. Die Ausführung erfolgt nach DIN EN Bodenbeläge: Gitterroste, feuerverzinkt: Masche ca. 30 x 30 mm (andere Maschenweiten auf Anfrage). Spanplatte Oberseite natur, Unterseite weiß: Hochbelastbare Spanplatte P6 E1 für tragende Zwecke mit Nut und Feder, 38 mm stark. Die weiße Unterseite erhöht die Helligkeit unterhalb der Bühne. Spanplatte Oberseite rutschhemmend, Unterseite weiß: Hochbelastbare Spanplatte mit rutschhemmenden Belag P6 E1 für tragende Zwecke mit Nut und Feder, 38 mm stark. Die weiße Unterseite erhöht die Helligkeit unterhalb der Bühne. Gitterroste - feuerverzinkt Spanplatte - Oberseite natur, Unterseite weiß Spanplatte - Oberseite rutschhemmend, Unterseite weiß

18 167 Archivregale Fachbodenregale * Spezialregale Treppensteigung ca. 36, Belastung 500 kg/m² nach DIN EN 1991, feuerverzinkte Gitterroststufen 3 A: Standardtreppe B:1 Standardtreppe mit Podest A 1 B Gefertigt in DEUTSCHLAND Standardfarbe für lackierte Oberflächen: (weitere RAL Farben auf Anfrage) Enzianblau RAL 5010 Bühnenträger * Fertigung durch einen anerkannten Schweißbetrieb des TÜV-Nord Verzinkt Regalanlagen 2 1: Sicherheitsschleuse 2: Übergabestation, eingerückt mit Kette 3: Schiebetor (oder 2-flügeliges Klapptor)

19 >> Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Allgemeines Wir gehen davon aus, dass es sich bei unseren Kunden um Personen im Sinne des 310 Absatz 1 BGB (Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen) handelt oder dass sie sich als solche behandelt wissen wollen. Bei den nachfolgenden Geschäftsbedingungen haben wir uns auf die für Sie und uns wichtigsten Punkte beschränkt. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen. Verträge werden nur wirksam unter der Voraussetzung, dass keiner der Beteiligten in der UN-Sanktionsliste gelistet wird. 2. Angebote Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Für die Annahme des Vertrages, einschließlich des Leistungsumfangs, ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind insbesondere nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Alle weiteren Vereinbarungen, auch mündliche Abreden, werden erst durch schriftliche Bestätigung rechtswirksam. 3. Preise Soweit nicht anders angegeben, halten wir uns an die in unseren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Preisänderungen bei drastisch angestiegenen Einstandspreisen während der Gültigkeit eines Kataloges sind selten, aber möglich. Daher gelten ausschließlich die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern nicht anders beschrieben, verstehen sich die angegebenen Preise jeweils für ein Stück. Sofern nicht ausdrücklich anders erwähnt, gelten die Preise für die abgebildeten Artikel gemäß Beschreibung, nicht jedoch für Inhalt, Zubehör und Dekoration. Die Preise verstehen sich frei Haus - ausschließlich Abladen - in EURO ausgewiesen, innerhalb Deutschlands zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Treppentransporte und Transporte "Frei Verwendungsstelle" sind im "Frei Haus"-Preis nicht enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart sind. Insel- und Hochgebirgslieferungen, sowie Fixtermine mit Uhrzeitangabe sind zuschlagspflichtig. Bei einem geringeren Einzel-Nettowarenwert als EUR 900,00 berechnen wir lediglich eine Kleinauftrag- Kostenpauschale von 8% des Warenwertes. Statische Berechnungen werden auf Verlangen des Bestellers / Käufers nur gegen besondere Vergütung abgegeben. 4. Verpackung Wir gehen davon aus, dass Sie die bestellte Ware in einer Transportverpackung, Verpackung nach unserer Wahl, zu erhalten wünschen. Dabei bemühen wir uns, aufwendige Verpackung zwecks Vermeidung von Transportschäden durch den Einsatz geeigneter Frachtführer zu reduzieren. Wir führen den grünen Punkt. 5. Lieferzeit Unsere Lieferzeiten stellen unverbindliche Zeitrichtwerte dar und sie besagen die Leistungsausführung innerhalb dieser Fristen, wobei durchaus auch kurzfristigere Lieferungen erfolgen können. Sie gelten ab Lieferort. Sofern ein Fixtermin von uns schriftlich bestätigt wurde, gilt dieser für uns verbindlich, soweit Ereignisse höherer Gewalt dieses nicht beeinträchtigen. Im Übrigen gilt die Lieferfrist als eingehalten, sobald die Ware dem Frachtführer übergeben wurde. Wird eine Lieferfrist überschritten, so muss diese Überschreitung innerhalb von 21 Tagen dem Frachtführer angezeigt werden. Verzögerungen in der finanziellen Abwicklung oder bei anderen Mitwirkungspflichten durch den Käufer berechtigen den Verkäufer zu einer entsprechenden Verschiebung seiner Liefer- und Leistungstermine. Dasselbe gilt, wenn der Verkäufer eine behördliche Genehmigung nicht rechtzeitig erhält. 6. Transport und Gefahrenübergang Versandweg und Transportmittel sind mangels besonderer Vereinbarung unserer Wahl überlassen. Bitte prüfen Sie die Ware beim Empfang auf ihre Vollständigkeit und Unversehrtheit. Liegt ein Transportschaden vor, unterrichten Sie uns umgehend. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware unser Werk oder das Auslieferungslager verlassen hat, und zwar auch dann, wenn wir weitere Leistungen, wie etwa frachtfreie Versendung, Anfuhr oder Ähnliches übernehmen. Transportschäden sind in jedem Fall (auch bei verdeckten Schäden) innerhalb von vier Werktagen zu melden. Spätere Reklamationen können nicht bearbeitet werden. Sollte der Käufer die Abnahme verweigern, ist er verpflichtet, alle ihm bekannten Mängel oder sonstigen Einwendungen, die er zur Verweigerung der Abnahme geltend machen will, darzulegen. Andere als die angezeigten Mängel oder Einwendungen berechtigen zu einer späteren Abnahmeverweigerung nur, wenn diese dem Käufer nachweislich erst später bekannt geworden sind. 7. Zahlung Die Rechnungsstellung erfolgt am Tag der Lieferung an den Frachtführer bzw. der Anzeige der Lieferbereitschaft. Unsere Forderungen bitten wir innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto zu begleichen. Nach Ablauf von 30 Tagen ab Zugang der Rechnung befindet sich der Käufer mit der Kaufpreiszahlung automatisch, gemäß der gesetzlichen Regelung, in Verzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf. Im Fall einer nachträglich eintretenden Änderung der Bonität sind wir berechtigt, von der ursprünglich gewährten Zahlungsbedingung abzuweichen, Vorkasse oder Sicherheitsleistung zu verlangen und bei Nichterfüllung vom Vertrag zurückzutreten. Ist der Käufer mit einer Zahlung im Verzug, kann der Verkäufer vom Tag der Fälligkeit Verzugszinsen von jährlich 12 v.h. verlangen. Bei größeren Aufträgen behalten wir uns vor, Teilzahlungen zu vereinbaren, z.b. 1/3 bei Erhalt der Auftragsbestätigung / Vorausrechnung und 2/3 innerhalb der vorstehend genannten Fristen. Wechsel- und Scheck-Wechsel-Verfahren bedürfen vor Kaufabschluss einer besonderen Vereinbarung. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. 8. Montage Die Lieferung unserer Regale erfolgt in zerlegtem Zustand, wobei wir jeder Sendung eine Aufbau- und Betriebsanleitung beifügen. Die Montage bitten wir unter strikter Beachtung aller Details, z.b. Eckplattenanzahl/ -anordnung, Anzahl und Anordnung der Aussteifungstraversen, Diagonalstreben etc. auszuführen und gleichermaßen die Sicherheitsbestimmungen nach DGUV Regel (ehem. BGR 234) zu beachten. Soweit erforderlich (Fachbodenbelastung mehr als 200 kg - Feldlasten mehr als 1000 kg), fügen wir unseren Regallieferungen auch Belastungs-/ Kennzeichnungsschilder bei. Diese sind gut sichtbar an den Regalen anzubringen. Sofern vereinbart, führen wir für Sie Montagearbeiten durch. Wir sind berechtigt, damit Subunternehmer zu beauftragen. Die Abrechnung hierfür erfolgt auftragsbezogen und separat, wobei diese Kosten sofort nach Erhalt der Rechnung netto zahlbar sind. Für den Verzug gilt Nr. 7 Satz 2. Die Gefahr geht bei Montagen mit der Abnahme auf den Käufer über. Der Käufer haftet jedoch ab Ankunft der Teile auf der Baustelle für folgende Schäden: Elementarschäden wie Sturm und Überschwemmung sowie für Feuer, Explosion, Terror und Diebstahl. Der Käufer hat entsprechende Versicherungen abzuschließen. Sollte der Käufer die Abnahme verweigern, ist er verpflichtet, alle ihm bekannten Mängel oder sonstigen Einwendungen, die er zur Verweigerung der Abnahme geltend machen will, darzulegen. Andere als die angezeigten Mängel oder Einwendungen berechtigen zu einer späteren Abnahmeverweigerung nur, wenn diese dem Käufer nachweislich erst später bekannt geworden sind. 9. Eigentumsvorbehalt Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher aus der konkreten Bestellung entstandenen Forderungen unser Eigentum. Gegenüber Unternehmern und sonstigen Personen im Sinne des 310 Absatz 1 Satz 1 BGB behalten wir uns das Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen vor, die aus irgendeinem Rechtsgrund aus der Geschäftsbeziehung dem Käufer zustehen. Der Käufer verpflichtet sich, die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht im Zahlungsrückstand ist, zu veräußern. Er ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Forderung aus der Weiterveräußerung gemäß nachfolgender Regelung auf uns übergeht. Zur anderen Verfügung über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt. Der Käufer tritt seine Forderung aus einer Weiterveräußerung von Vorbehaltsware bereits jetzt an uns ab, und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware an einen oder an mehrere Abnehmer veräußert wird. Der Käufer ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeit möglichen Widerruf einzuziehen. Zur Abtretung der Forderung ist der Käufer in keinem Fall berechtigt. Übersteigt der Wert unserer Vorbehaltsware die Forderung um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen nach unserer Wahl entsprechende Sicherheiten frei. 10. Mängel und Gewährleistung Wir haften für eine Ausführung nach dem uns bekannten Stand der Technik im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Offensichtliche Mängel (keine Transportschäden) sind unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware, versteckte Mängel ebenfalls unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb einer Woche nach deren Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Im Falle eines Rücktritts haben beide Parteien unter Ausschluss weiterer Ansprüche die einander gewährten Leistungen zurückzugewähren. Der Rücktritt darf sich jedoch nur auf die Teile beziehen, die nicht funktionsfähig sind oder nicht die vereinbarten Werte erreichen. Der Verkäufer hat dann den diesen Teilen entsprechende Kaufpreis zurückzuerstatten, falls er ihn schon erhalten hat. Bei berechtigtem Mangel bieten wir nach unserer Wahl kostenlose Nachbesserung, Minderung oder Rückabwicklung des Vertrages. Hierfür steht uns eine angemessene Frist zur Verfügung. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bzw. auf dem Fehlen der ausdrücklich, schriftlich erfolgten Zusicherung von Eigenschaften. Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist und sie beginnt mit der Empfangnahme der Ware. Auf unsere Produkte mit der Kennzeichnung 5 Jahre Garantie leisten wir für die Fehlerfreiheit von Material und Verarbeitung, jedoch nicht für die Abnutzung, für die Dauer von 60 Monaten ab Anlieferung Gewähr. Falls sich herausstellen sollte, dass Mängel nicht von uns zu vertreten sind, werden wir uns vorbehalten, die uns entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Das verzinkte Produkt kann herstellungs- oder fertigungsbedingt optische Merkmale (wie z. B. Streifen oder sogenannte Zinkblumen o. ä.) aufweisen. Diese stellen keinen Qualitätsmangel dar und sind zu tolerieren. Die Dauer der Gewährleistung beträgt 12 Monate nach Abnahme; sie endet jedoch in jedem Fall 18 Monate nach Lieferung (bei einer Lieferung EXW nach Anzeige der Versandbereitschaft), es sei denn, die Abnahme verzögert sich aus Gründen, die der Verkäufer zu vertreten hat). Die Gesamthaftung des Verkäufers für Ansprüche auf Schadensersatz und Vertragsstrafen jeglicher Art (auch in Bezug auf Verspätung) ist ausgeschlossen. Klagen des Käufers in Bezug auf Rechtshandlungen nach diesem Vertrag dürfen nicht später als 6 Monate nach Ende der Gewährleistungszeit erhoben werden. Dies gilt nicht für Haftung und Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung eines gesetzlichen Vertreters unsererseits oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grobfahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters unsererseits oder Erfüllungsgehilfen beruhen. 11. Umtausch Warenrückgabe Stimmen wir einem von Ihnen gewünschten Umtausch bzw. einer Warenrückgabe (Sonderanfertigungen jeglicher Art ausgeschlossen), auf die kein Rechtsanspruch besteht, zu, haben Sie die gesamten daraus entstehenden Kosten zu tragen. Weitere Voraussetzung ist stets der einwandfreie Zustand der auf Ihr Risiko zurückgesandten Ware. Für vereinbarte Warenrücknahmen vergüten wir lediglich 85 % des Kaufpreises. Für Ersatzlieferungen auf unsere Veranlassung, übernehmen wir die Kosten. 12. Haftungsbeschränkung Schadensersatzansprüche aus Delikt sowie aufgrund von Nebenpflichtverletzungen sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Dies gilt auch bei Handlungen unserer Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen. Vorbehaltlich anders lautender Bestimmungen in diesem Vertrag ist die Haftung für Folgeschäden jeglicher Art ausgeschlossen, insbesondere für entgangenen Gewinn und Produktionsausfall. Dies gilt nicht für Personenschäden. Für Sachschäden haftet der Verkäufer nur im Rahmen der Leistungen seiner Haftpflichtversicherung. Der Verkäufer haftet nicht für Fehler, die durch Teile entstehen, die der Verkäufer nicht geliefert hat, bei Änderungen ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers, bei nicht fachgerecht ausgeführten Aufbau durch den Käufer oder bei normaler Abnutzung. Der Verkäufer haftet nicht dafür, dass die von ihm gelieferte Ware gegen ein Schutzrecht im Bestimmungsland verstößt. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht werden. 13. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort ist Lüdenscheid. Sollten wir wider Erwarten unterschiedlicher Rechtsauffassung sein, gilt für alle aus den Vertragsverhältnissen mit Kaufleuten im Sinne des HGB entstehenden Rechtsstreitigkeiten als Gerichtsstand Lüdenscheid. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und Ihnen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das internationale Recht findet keine Anwendung. Insbesondere die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.v. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. 14. Datenschutz Um den ordnungsgemäßen kaufmännischen Ablauf zu gewährleisten, werden in unserer EDV personen- und firmenbezogene Daten unserer Kunden gespeichert und verarbeitet. 15. Zutrittsrecht für Überwachungsbeamte des MPA Der Abnehmer und Verwender von gütegesicherten Lagerregalen und Regalanlagen erklärt sich bereit, Beauftragten des Materialprüfungsamtes Nordrhein-Westfalen jederzeit Zutritt zu den Aufstellungsorten zu gewähren und eine Prüfung der Qualität / Ausführung zuzulassen. Die etwaige Prüfung erfolgt im Rahmen der Güteschutzgewährung und ist für den Abnehmer bzw. Versender kostenlos. 16. Höhere Gewalt Höhere Gewalt ist jedes außergewöhnliche Ereignis, welches bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar war und auch bei der Beachtung der erforderlichen Sorgfalt nicht abgewendet werden kann, z.b. Naturereignisse, wie ganz im besonderen Erdbeben und Überschwemmungen, oder Kriege, Arbeitskämpfe usw. Das gilt auch dann, wenn die außerordentlichen Ereignisse bei Unterlieferanten eintreten. Während der Dauer der höheren Gewalt wird der Verkäufer von Rechten und Pflichten suspendiert. Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über Eintritt, Ursache der Verzögerung und später über deren Beendigung. Falls die höhere Gewalt ununterbrochen über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten andauert, treffen beide Parteien eine Vereinbarung über die weitere Abwicklung. Falls eine Einigung nicht zustande kommt, entscheidet das Schiedsgericht. 17. Sonstiges Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die gezeigten Bilder stellen nur Modellbeispiele da. Farbtöne können aus drucktechnischen Gründen vom Original abweichen. Dieser Katalog ist speziell an Industrie, Handel, Wirtschaft und Gewerbe und sonstige Selbstständige gerichtet. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Preisänderungen, Modellwechsel, Druckfehler und Irrtümer vorbehalten. Gültig ab

20 NORDRHEIN- WESTFALEN Hauptverwaltung Beratung & Verkauf Produktion Abholung Anlieferung Verwaltung Julius vom Hofe GmbH & Co KG Bromberger Straße 4 DE Lüdenscheid Geschäftszeiten: Mo - Do: Uhr Fr: Uhr Abholung Julius vom Hofe GmbH & Co KG Bromberger Straße 17 - Tor 3 "Anmeldung Versand & Abholung" DE Lüdenscheid Telefon: / Hotline: / Fax: / Web: Abholzeiten: info@hofe.de Mo - Do: Uhr Fr: Uhr HAMBURG & UMLAND Telefon: / Regionales Verkaufsbüro Beratung & Verkauf Mobil: / hamburg@hofe.de NIEDERSACHSEN Telefon: / Mobil: / Regionales Verkaufsbüro Beratung & Verkauf niedersachsen@hofe.de HESSEN Telefon: / Mobil: / Regionales Verkaufsbüro Beratung & Verkauf hessen@hofe.de BADEN-WÜRTTEMBERG Telefon: / Mobil: / Regionales Verkaufsbüro Beratung & Verkauf bw@hofe.de BAYERN Regionales Verkaufsbüro Beratung & Verkauf Telefon: / Fax: / bayern@hofe.de REGION OST Beratung & Verkauf Horges GmbH Am Martinsholz 1 DE St. Gangloff Telefon: / Fax: / kontakt@horges.de Fon: / Fax: /

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