Handshake. Vor dem Spiel (verpflichtend) 1. Der Schiedsrichter/die Schiedsrichterin führt die Mannschaften auf das Spielfeld.

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1 Anlage 1 Handshake Vor dem Spiel (verpflichtend) 1. Der Schiedsrichter/die Schiedsrichterin führt die Mannschaften auf das Spielfeld. 2. Die Mannschaften reihen sich jeweils auf der Seite der eigenen Auswechselbank neben dem Schiedsrichter/der Schiedsrichterin auf. 3. Der Spielführer/die Spielführerin der Gastmannschaft führt sein/ihr Team zum Handshake am Schiedsrichter/an der Schiedsrichterin und an der Heimmannschaft vorbei. 4. Der Spielführer/die Spielführerin der Heimmannschaft führt sein/ihr Team zum Handshake am Schiedsrichter/an der Schiedsrichterin vorbei. 5. Die Seitenwahl wird mit einem Handschlag zwischen den Spielführern/innen und dem Schiedsrichter/der Schiedsrichterin beendet. 6. Währenddessen: Begrüßung der Trainer/innen und der Ersatzspieler/innen beider Teams per Handshake am Spielfeldrand. Während des Spiels 1. In den verschiedensten Situationen versuchen an Fair-Play zu denken und dies auch sichtbar machen. Beispielsweise: o Nach einem Foul folgt die Entschuldigung beim Gegenspieler (m/w) im Idealfall per Handschlag. o Ausgewechselte Spieler/innen (m/w) klatschen sich mit dem eingewechselten Mitspieler per Handschlag ab. o Man gibt gegenüber dem Schiedsrichter/der Schiedsrichterin zu, dass man als letzte am Ball war. o Etc. Nach dem Spiel Unmittelbar nach dem Abpfiff sollten sich möglichst alle Spieler/innen, Trainer/innen, Betreuer/innen und Schiedsrichter/innen auf dem Spielfeld sammeln und sich untereinander per Handshake verabschieden (formlos). Insbesondere die Verantwortlichen (Trainer/innen und Betreuer/innen), sollten nach dem Spiel in ihren Vorbildfunktionen agieren, vorweg gehen und diese Art des sportlich und fairen Miteinanders demonstrieren. In Einzelfällen, sofern von enormen Konfliktpotenzial zwischen den Spielern zu erwarten ist, soll von dieser Vorgehensweise abgesehen werden.

2 Anlage 2 Klassenleitung und Vertretung Sofern aus der Sicht einer beteiligten Mannschaft eine kurzfristige Spielabsetzung gemäß Punkt 1.10 der Verbindlichen Bestimmungen zu den Junioren-Verbandsrunden erforderlich wird, ist wie folgt zu verfahren: 1. Kontaktaufnahme zum Klassenleiter, der endgültig über das Anliegen entscheidet. 2. Ist der Klassenleiter nachweislich nicht erreichbar, übernimmt der fest nominierte ständige Vertreter die Entscheidung. 3. Sofern in Ausnahmefällen keine der vorgenannten Personen erreicht werden konnte, sollte sich der betroffene Verein an den Kreisjugendwart oder seinen Stellvertreter wenden. 4. Bei längerer Abwesenheit des Klassenleiters (z.b. wegen Krankheit, Kur oder längerer Reise) erfolgt hinsichtlich der Klassenleitung eine gesonderte Übergangsregelung. Solche Fälle werden jeweils den Vereinen per sowie auf der Homepage des Kreisfußballausschusses Dieburg (aufzurufen über ) mitgeteilt. Klassenleitung 2018/19 Spielklasse/Liga Klassenleitung Vertretung A-Junioren Qualifikation Peter Lotz Frank Weber A-Junioren Kreisliga Peter Lotz Frank Weber A-Junioren Kreisklasse Günther Reinhardt Wolfgang Ducke B-Junioren Qualifikation Peter Lotz Frank Weber B-Junioren Kreisliga Wolfgang Ducke Günther Reinhardt B-Junioren Kreisklassen Peter Lotz Frank Weber C-Junioren Qualifikation Frank Weber Peter Lotz C-Junioren Kreisliga Frank Weber Peter Lotz C-Junioren Kreisklasse 1 Günther Reinhardt Wolfgang Ducke C-Junioren Kreisklasse 2 Frank Weber Peter Lotz D-Junioren Carsten Schmieder Jürgen Heinz E-Junioren Qualifikation Manfred Speck Jürgen Heinz E-Junioren Manfred Speck Jürgen Heinz F-Junioren Mario Rizzo Roger Spalt G-Junioren Roger Spalt Mario Rizzo Die Erreichbarkeit der Klassenleitung ist der aktuellen Anschriftenliste zu entnehmen. Spielabsetzungen ohne Beteiligung der Klassenleitung sind ausnahmslos unzulässig! Generelle Spielabsetzungen werden auf der Homepage (s.o.) und in der regionalen Presse veröffentlicht. Bäcker, KJW 07/18

3 Anlage 3 Maße für Kleinspielfelder 1. D9-Junioren Ideale Außenmaße (zugleich maximale Maße) 70 x 50 Meter = 3500 m² Mindestmaße 65 x 45 Meter = 2925 m² Entspricht das Normalspielfeld ungefähr den Idealmaßen (105 x 68 Meter) kann das Spielfeld für D9-Junioren alternativ aufgebracht werden: längs von Außenlinie Strafraum zu Strafraum des Normalspielfeldes (Schaubild 1) längs eingerückt von Strafraum zu Strafraum des Normalspielfeldes (Schaubild 2) quer zum Normalspielfeld mit annähernd gesamter Breite einer Hälfte des Normalspielfeldes (nur nach Genehmigung durch den KJA) (Schaubild 3) 2. E7-Junioren Maximale Außenmaße 60 x 40 Meter = 2400 m². Mindestmaße 55 x 35 Meter = 1925 m² (Schaubild 4) Das Feld kann beliebig auf einem Normalspielfeld platziert werden. Zwei Kleinspielfelder auf einem Normalspielfeld sind möglich 3. F7- Junioren Außenmaße 40 x 35 Meter = 1400 m² (Schaubild 5a) Mehrere Kleinspielfelder auf einem Normalspielfeld sind möglich 4. G6-Junioren Außenmaße 35 x 32 Meter = 1120 m² (Schaubild 5b) Mehrere Kleinspielfelder auf einem Normalspielfeld sind möglich. 5. Strafraummaße, Torraum, Strafstoßmarke, Mittelkreis D9- und E7-Junioren: 12 Meter von den Torpfosten jeweils nach außen, von dort 12 Meter ins Spielfeld. F7- und G6-Junioren: 10 Meter von den Torpfosten jeweils nach außen, von dort 10 Meter ins Spielfeld. Auf den Torraum kann verzichtet werden. Strafstoßmarke: 8 Meter Auf den Mittelkreis und den Abstandskreis beim Strafstoß kann verzichtet werden. 6. Größe der Tore 5 x 2 Meter 7. Alternative zur Kennzeichnung des Spielfeldes durch Linien oder Bänder Spielfeld- und Strafraumbegrenzungen können an Stelle von aufgebrachten Linien oder Bändern auch durch in angemessenen Abständen (ca. 10 bis 12 Meter) ausgelegte Markierungsteller gekennzeichnet werden.

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7 Anlage 3a Ballgrößen und -gewichte gemäß 13 Jugendordnung Altersklasse Größe Gewicht A-Junioren g B-Junioren g C-Junioren g D-Junioren 4/5 350 gr. E-Junioren g / 350 g F-Junioren 3/4 290 gr. G-Junioren gr. Vereinfachte Spielregeln für den Kinderfußball (G- bis E-Junioren) Abseits ist aufgehoben! Keine Rückpassregel für die Torhüter! Der Abstoß kann auch als Abwurf erfolgen! Bei den G- und F-Junioren hat ein falscher Einwurf keine Konsequenz, das Spiel läuft weiter. Bei den E-Junioren bekommt der Spieler die Möglichkeit, den Einwurf nach einer Erklärung ("Mit beiden Händen über Kopf") durch den Spielleiter zu wiederholen.

8 Anlage 4 - Zuordnungsbestimmungen 2018/19 - Stand: Meldezahlen Qualifikation Einzug KL KK 1 KK 2 Aufstieg KAT GES GL/VL KRS DI KRS ODW GR M/GR M Kriterien M Kriterien M Kriterien GL 7 1 x 4 A (1 GL) 1 x DI + 3 ODW DI: Die 1., 2. und der relativ beste 3. der 8 4 DI + 4 ODW DI: Ein 3, alle 4. und 5. der Kreismeister 5 B (1 GL) 2 x DI + 3 ODW DI: Die 1., 2. und der relativ beste 3. der 7 5 DI + 2 ODW DI: Ein 3, alle 4. und 5. der Kreismeister C x 7 10 D x DI + 3 ODW DI: Die 1., 2. und der relativ beste 3. der Die 1., 2. und die zwei relativ besten 3. der Qualifikations-gruppen 7 DI + 3 ODW DI: Zwei 3., alle 4. und die zwei relativ besten 5. der Ein 3., die 4. und die zwei relativ besten 5. der und die 1. der D DI + 3 ODW DI: Ein 5., alle 6. und 7. der Ein 5., alle 6. der und die 2. und 3. der D2- Qualifikations-gruppen Kreismeister Kreismeister nimmt an Relegation teil. Hinund Rückspiel gegen Kreismeister DA D x 7 KK3 8 Die 4. bis 7. der D2- kein Aufstieg E1 3 x 6 Die 3., 4. und der relativ Die 1. und 2. der Qualifikationsgruppe 9 beste 5. der 8 1 x 7 Die drei 5., alle 6. und 7. der Qulifikationsgruppen Der Kreismeister nimmt an der Qualiftikation zum Wolfgang- Schlosser-Cup teil E x 6 KK3 Die 1., 2. und 3. der KK4 9 9 Die 4., 5. und 6. der kein Aufstieg

9 Anlage 5 Pokalspiele Durchführungsbestimmung Die Anmeldung von Juniorenmannschaften zur den Pokalrunden ist den Vereinen bzw. Jugendspielgemeinschaften (JSG) freigestellt. Jeder Verein bzw. jede JSG kann in jeder Altersklasse (A- bis E-Junioren) mit einer Mannschaft an den Pokalrunden auf Kreisebene teilnehmen. Ausgenommen sind hiervon die Mannschaften der Altersklassen A- bis C-Junioren, die Verbandsliga und höher spielen. Sie sind schon für den Hessenpokal (A- und B-Junioren) bzw. Regionalpokal (C-Junioren) qualifiziert. Für die teilnehmenden Mannschaften sind die angesetzten Pokalspiele Verbandsspiele im Sinne des 44 StO. Die Pokalrunden werden von den Klassenleitern angesetzt und nach den folgenden Bestimmungen durchgeführt: 1. Begradigungsrunde Für die Pokalrunden ist jeweils eine durch vier teilbare Anzahl an Mannschaften anzustreben. Sollte die Anzahl der gemeldeten Mannschaften diese Vorgabe nicht erfüllen, so wird vor oder unmittelbar nach der ersten Hauptrunde eine Begradigungsrunde gespielt, um eine durch vier teilbare Zahl zu erreichen. Die Teilnehmer an der Begradigungsrunde werden ausgelost, die übrigen Mannschaften haben für diese Runde Freilos. 2. Heimrecht Gemäß Nr. 4 der Durchführungsbestimmungen des HFV für Pokalspiele der Junioren (Anhang 4 zu Satzung und Ordnungen) hat die jeweils klassentiefere Mannschaft Heimrecht. Gehören die beiden Mannschaften der gleichen Spielklasse an (gilt auch während der Qualifikation), wird das Heimrecht ausgelost. In gegenseitigem Einvernehmen kann das Heimrecht getauscht werden. 3. Auslosung Die Auslosung der einzelnen Runden erfolgt öffentlich. Über Ort und Zeit der Auslosung werden die beteiligten Vereine auf der Homepage des KFA Dieburg (aufzurufen über: ), in der regionalen Presse oder auf Tagungen informiert. 4. Verlängerung, Elfmeterschießen Pokalspiele müssen zu einer Entscheidung führen. Steht es nach regulärer Spieldauer unentschieden, erfolgt eine Verlängerung gemäß Punkt 1.2 unserer verbindlichen Bestimmungen analog 16 Nr. 3 JO. Führt auch die Verlängerung nicht zu einer Entscheidung, so wird der Sieger durch ein Elfmeterschießen (bzw. Achtmeterschießen bei Kleinfeldspielen) gemäß Anlage 7 ermittelt. 5. Endspiel Das Endspiel jeder Pokalrunde soll auf neutralem Platz stattfinden. Mehrere Endspiele können im Rahmen einer gemeinsamen Veranstaltung angesetzt werden. Sollte sich kein neutraler Platz zur Ausrichtung finden, kann auch für das Endspiel das Heimrecht ausgelost werden. Für diese Auslosung trifft Punkt 2 nicht zu. 6. Kosten Bei zugelostem Heimrecht trägt der Heimverein alle Kosten. Eine Entschädigung für Fahrtkosten der reisenden Mannschaft erfolgt nicht. Findet ein Endspiel auf neutralem Platz statt, so werden die anfallenden Kosten zwischen den beteiligten Mannschaften (Verein bzw. JSG) zu gleichen Teilen übernommen. Für Platzaufbau, Gestellung der Spielbälle, Pausengetränke sowie Kabinen und Duschen Nutzung werden dem ausrichtenden Verein bei A- und B-Junioren 50,00, bei C- und D-Junioren 40,00 und bei E-Junioren 30,00 pauschal vergütet.

10 Anlage 6 Durchführungsbestimmungen für Elfmeterschießen (bzw. Achtmeterschießen bei Kleinfeldspielen) Ein Elf- bzw. Achtmeterschießen wird erforderlich, wenn ein Entscheidungsspiel gemäß 16 JO oder ein Pokalspiel (siehe Anlage 5) auch nach Verlängerung noch nicht entschieden ist. Für die Durchführung gelten in Anlehnung an die Richtlinien der FIFA und des DFB die nachfolgenden Bestimmungen: 1. Auswahl des Tores Es steht der Schiedsrichterin oder dem Schiedsrichter frei, das Tor zur Ausführung auf Grund der Gegebenheiten vor Ort eigenständig auszuwählen oder durch Auslosung festzulegen. Eine eigenständige Bestimmung braucht nicht gerechtfertigt zu werden. 2. Auslosung der Reihenfolge Auslosung durch Schiedsrichter in Anwesenheit beider Spielführer 3. Berechtigte Spieler Schießen dürfen nur Spieler, die sich am Ende der Spielverlängerung im Spiel befunden haben. Jeder dieser Spieler darf zu jedem folgenden Schuss den Platz des Torwarts einnehmen. 4. Ersatz des Torwartes Wenn sich der Torwart während des Elfmeterschießens verletzt und deshalb das Tor nicht mehr hüten kann, darf er auch durch einen der Ersatzspieler ersetzt werden, die sich zum Ende der Verlängerung nicht im Spiel befunden haben. 5. Grundsatz: Fünf Torschüsse Beide Mannschaften führen abwechselnd jeweils fünf Torschüsse durch fünf verschiedene Spieler aus. Die Torschüsse werden nicht fortgesetzt, wenn eine Mannschaft so viele Tore erzielt hat, dass sie bereits als Gewinner feststeht. 6. Fortführung bei Gleichstand nach jeweils fünf Torschüssen Wenn beide Mannschaften nach der Ausführung von je fünf Torschüssen die gleiche Anzahl an Toren erzielt haben, werden die Torschüsse abwechselnd in gleicher Reihenfolge fortgesetzt, bis eine Mannschaft bei gleicher Anzahl von Torschüssen ein Tor mehr erzielt hat als die andere. 7. Aufenthalt nicht beteiligter Spieler Alle Spieler mit Ausnahme des Schützen und der beiden Torwarte sollen sich im Mittelkreis aufhalten, während die Torschüsse ausgeführt werden. 8. Aufenthalt des nicht beteiligten Torwartes Der Torwart der Mannschaft, die den Torschuss ausführt, muss sich auf dem Spielfeld außerhalb des Strafraums aufhalten, mindestens 9,15 Meter von der Strafstoßmarke entfernt. Er darf keinerlei Einfluss auf den Schützen oder den Torwart der anderen Mannschaft nehmen.

11 Spezielle Arten der Spiel- und Einsatzberechtigung Anlage 7 1. Zweitspielrecht (nur für Junioren) 28 JO Die Spielberechtigung für den Zweitverein gilt ausschließlich für die eigene Altersklasse. Weiterhin kann der Spieler in der nächsthöheren Altersklasse des Stammvereins eingesetzt werden. Besteht beim Stammverein auch hier keine Spielmöglichkeit, ist der Einsatz in der nächsthöheren Altersklasse beim Zweitverein erlaubt 28 Nr. 5 JO. A-Junioren dürfen nach Maßgabe von 29 JO nur im Stammverein, nicht aber im Zweitverein, in einer Seniorenmannschaft eingesetzt werden (Verstoß: 31 StO). Das Zweitspielrecht endet automatisch mit dem Ende des Spieljahrs. Für jedes weitere Spieljahr muss es neu beantragt werden. Jeder neu ausgestellte Spielerpass mit Zweitspielrecht ist mit einem zeitnahen Passbild des Spielers zu versehen, das der Stammverein zu überstempeln hat. 2. Zweitspielrecht (nur für Juniorinnen) 28 a JO Ist nun analog zum Zweitspielrecht der Junioren des 28 JO. Mit Ausnahme, dass das Zweitspielrecht entweder für eine Juniorinnen- oder Juniorenmannschaft erteilt werden kann. 3. Jugendspielgemeinschaften (JSG) 34 JO, Anhang 12 Dem Genehmigungsantrag sind Listen mit sämtlichen Spielerinnen und Spielern der beteiligten Vereine für die jeweilige Altersklasse beizufügen. Ausschlaggebend für die Genehmigung der JSG ist die Feststellung eines Spielermangels, der einen eigenständigen Spielbetrieb realistisch nicht zulässt. Der Kreisjugendausschuss orientiert sich hierzu vorrangig an den eingereichten Spielerlisten. Daher sind die Spielerlisten wichtigster Bestandteil des Antrags auf Genehmigung. Folglich sind nach der Genehmigung nur solche Spielerinnen bzw. Spieler in Mannschaften der JSG einsatzberechtigt, die auf den eingereichten Spielerlisten für die jeweilige Altersklasse aufgeführt worden sind (Verstoß 31 StO). Später hinzukommende Spielerinnen und Spieler (Vereinswechsel, erstmalige Spielberechtigung, Zweitspielrecht) sind darüber hinaus sofort einsatzberechtigt. Spielerinnen bzw. Spieler, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits für ihren Verein spielberechtigt waren, ohne auf der Spielerliste aufgeführt worden zu sein, sind vorerst für die JSG-Mannschaft nicht einsatzberechtigt. Auf beim KJW einzureichendem Antrag wird nach sportlichen Gesichtspunkten entschieden, ob und ggf. ab wann die Spielerin bzw. der Spieler eingesetzt werdend darf. Spielerinnen und Spieler der nächstjüngeren Altersklasse aller an der JSG beteiligten Vereine dürfen in der JSG-Mannschaft eingesetzt werden. Spielerinnen, die in ihrem Verein in einer am normalen Pflichtspielbetrieb teilnehmenden Juniorinnenmannschaft spielen, brauchen nicht auf Spielerlisten zum Genehmigungsantrag für eine Junioren-JSG aufgeführt zu werden. Nach Maßgabe von 14 Nr. 5 JO können solche Juniorinnen auch in JSG-Mannschaften der Junioren eingesetzt werden. 4. Juniorenfördervereine (JFV) 15 a JO, Anhang 13 Alle Spieler müssen für den JFV spielberechtigt sein. Neben dem JFV wird auch der Stammverein im Spielerpass eingetragen. Spieler, die von einem nicht am JFV beteiligten Verein zum JFV wechseln möchten, müssen sich daher für einen der am JFV beteiligten Vereine als Stammverein entscheiden. Spieler, die bei einem der Stammvereine verblieben sind, dürfen nicht im JFV eingesetzt werden. Für den JFV spielberechtigte Spieler dürfen nicht in Juniorenmannschaften ihres Stammvereins eingesetzt werden. Auch für einen JFV kann ein Zweitspielrecht ( 28 JO) erteilt werden. A-Junioren des JFV dürfen nach Maßgabe von 29 JO nur in Seniorenmannschaften ihres Stammvereins eingesetzt werden.

12 Anlage 8 FAIRPLAY-Liga 1. Die Schiedsrichter-Regel Kinder entscheiden selbst und spielen ohne Schiedsrichter Regeln im Kinderfußball sind einfach Fußballregeln bleiben unverändert: Tor - Toraus - Foul - Eckball - Hand uws. Da kein Schiedsrichter auf dem Platz ist, lernen die Kinder Verantwortung für sich selbst und Mitverantwortung für andere zu übernehmen Kinder lernen, Entscheidungen zu treffen und zu akzeptieren Finale Einhaltung der Spielregeln obliegt den Trainern, die am Spielfeldrand gemeinsam in der Coachingzone stehen und bei strittigen Entscheidungen eingreifen 2. Die Fan-Regel Eltern/Fans halten Abstand zum Spielfeld Durch eine ca. 15 Meter vom Spielfeld entfernte "Fanzone" wir die direkte Ansprache an die Kinder von außen unterbunden Kinder können dadurch ihre eigene Kreativität im Spiel entfalten Spiel wird den Kindern "zurückgegeben" 3. Die Trainer-Regel Trainer begleiten das Spiel aus der Coachingzone Trainer verstehen sich als Partner im sportlich fairen Wettkampf Trainer geben nur die nötigsten Anweisungen Trainer verstehen sich als Vorbilder Finale Einhaltung der Spielregeln obliegt den Trainern (siehe Schiedsrichter-Regel)

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