Hessischer Fußball - Verband e.v. Kreisjugendausschuss Offenbach / Main
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- Innozenz Peters
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1 Hessischer Fußball - Verband e.v. Kreisjugendausschuss Offenbach / Main Durchführungsbestimmungen KJA Offenbach Saison 2018/2019 A-, B-, C-, D-, E-, F- und G-Junioren 1. Allgemeines Die Durchführung der Spiele erfolgt nach Satzung und Ordnungen des HFV, sowie den nachstehenden Regelungen. Vereine und zuständige Mitarbeiter sind gehalten, sich über die Regelungen sachkundig zu machen und diese zu beachten. Soweit Regelungen / Vorschriften in der Jugendordnung nicht enthalten sind, zählt die Spielordnung. Für die FUTSAL-Hallenkreismeisterschaften werden gesonderte Bestimmungen zur Verfügung gestellt. 2. Klassenleiter: Jugend A B C D E F G Turnier KJW Klassenleiter Wolfgang Steinheimer Torsten Jöst Michael Gorhold Jürgen Uhlein* Thomas Achenbach Stephan Pöhner Olaf Storch Michael Diehl Jürgen Uhlein * vertretungsweise 3. Altersklasseneinteilung (gem. 11 JO) A-JUN: B-JUN: C-JUN: D-JUN: E-JUN: F-JUN G-JUN: und jünger 4. Platzgrößen D-JUN: ca. 68 x 50 Meter (9ér Feld); Strafraumgröße 29x12, Strafstoßpunkt 8 Meter. Wenn die örtlichen Gegebenheiten diese Spielfeldgröße nicht zulassen, sind bezüglich der Spielfeldgröße Sonderlösungen möglich, die aber durch den KJA festgelegt werden müssen. Die Vereine sind gehalten, dies bei Bedarf dem KJA anzuzeigen. Die festgelegten Spielfeldgrößen müssen sich aber an der Maßvorgabe orientieren. Zusätzliche Linien für alle Spielfelder (z. B. Strafräume, Außenlinien) können mit flachen Markierungstellern gekennzeichnet werden. E- JUN: ca. 55 x 35 Meter F- JUN: ca. 40 x 35 Meter G-JUN: ca. 35 x 32 Meter
2 5. Ballgrößen/-gewichte: Der Kreisjugendausschuss und die Versammlung aller Jugendleiter haben beschlossen, dass mit folgenden Ballgrößen/-gewichten gespielt werden soll: G-JUN: Größe 3; 290 Gramm F-JUN: Größe 4; 290 Gramm E-JUN: Größe 4; 350 Gramm D-JUN: Größe 5; 350 Gramm A-C-JUN: Größe 5; 450 Gramm 6. Spielpläne, An- und Absetzung von Spielen (1) Die Erstellung des Spielplanes erfolgt ausschließlich durch den KJW oder einem von ihm Beauftragten. Die An- und Absetzung von Spielen erfolgt ausschließlich durch den zuständigen Klassenleiter (KL) bzw. dem KJW oder dessen Vertreter. Ausgefallene Spiele sind durch den KL zeitnah neu anzusetzen. (2) Als Regelspieltag wird für die A-, C-, E-, F und G-JUN der Samstag, sowie für die B- und D-JUN der Sonntag festgeschrieben. Der letzte Spieltag ist grundsätzlich zeitgleich durchzuführen. Bei den G- und F-JUN sollen keine Spiele vor 10:00 Uhr angesetzt werden. (3) Rahmenspielplan 2019/2020: / Qualifikationsspiele/-Turniere zur Kreisliga 2019/ / Start Kreispokal / Rundenbeginn der Meisterschaftsspiele (4) Der Spielplan ist grundsätzlich bindend. Ungeachtet dessen kann der Kreisjugendausschuss Zeitfenster für sachlich begründete Spielverlegungen ausrufen (i.d.r. nach Veröffentlichung des Spielplanes und vor der Rückrunde). Beantragte Spielverlegungen erfolgen ausschließlich über die vorgesehene elektronische Spielverlegung. (5) In Ausnahmefällen kann einer Verlegung nach Absprache der beteiligten Vereine und nur im Einvernehmen mit dem KL genehmigt werden, wenn ein Ersatztermin verbindlich über die vorgesehene elektronische Spielverlegung vereinbart wurde, der grundsätzlich vor dem ursprünglich angesetzten Termin liegen soll. Entsprechende Anträge sind bis spätestens sieben Tage vor dem vorgesehenen Ersatztermin vom Jugendleiter (JL) oder dessen Stellvertreter dem KL über die vorgesehene elektronische Spielverlegung einzureichen. Diese Frist ist auch bei Schul- und Kirchenfreizeiten unter Vorlage entsprechender Belege einzuhalten. (6) Anträge auf zeitliche Verlegungen sind 5 Tage vor dem Spieltermin dem KL in beiderseitigem Einverständnis der Spielpartner über die vorgesehene elektronische Spielverlegung einzureichen. Kommt eine Einigung nicht zu Stande, verbleibt es beim ursprünglichen Spieltermin. Bei Fällen von höherer Gewalt kann der KL einer Verlegung zustimmen. (7) Reagiert der angefragte Verein auf eine ordnungsgemäß elektronisch übermittelte Spielverlegung nicht innerhalb von 4 Tagen (Antrag bis 21:00 Uhr gilt als 1. Tag), so gilt das zunächst als Zustimmung für die Verlegung! Die abschließende Entscheidung trifft dann der KL. (8) Bei allem gilt: Eine Spielverlegung gilt erst nach Zustimmung des KL als genehmigt!
3 (9) Nachholspieltage: Als Nachholspieltage werden festgelegt: / / Darüber hinaus kann der KL bzw. der KJW weitere Nachholspieltage ansetzen. 7. Spielberichte und Spielleitung (1) Bei allen Ligen der A- bis F-JUN ist der elektronische Spielbericht verpflichtend zu nutzen (auch für Freundschaftsspiele). Für Spiele der G-JUN kann der elektronische Spielbericht genutzt werden. Verpflichtend für die Spiele der G-JUN ist der Original-Spielberichtsbogen des HFV. (2) Bei Ausfall des elektronischen Spielberichtes muss der Original-Spielberichtsbogen des HFV verwendet und vollständig ausgefüllt werden. (3) Für die Ansetzung der Schiedsrichter (SR) ist der KSA zuständig. Bei A- bis einschließlich E-JUN werden die Spiele grundsätzlich mit SR besetzt und von diesen geleitet. (4) Tritt der durch die SR-Vereinigung angesetzte SR nicht an (oder konnte kein SR angesetzt werden), muss die Begegnung durch einen evtl. anwesenden SR oder durch einen beteiligten oder nicht anerkannten SR, den der Heimverein zu stellen hat, geleitet werden. Beide Vereine sind zur Durchführung der Begegnung verpflichtet ( 33 JO). Die ordnungsgemäße Bearbeitung des elektronischen SB bzw. des Original-Spielberichtsbogens obliegt dem Heimverein. 8. Freundschaftsspiele Jedes Freundschaftsspiel (FS) ist mit allen notwendigen Angaben spätestens vier Tage vor dem Ereignis über das elektronische Postfach zu melden. FS der A- und B-Jugend sind an den zuständigen SR-Ansetzer (Michael Grieben) zu melden, cc an den zuständigen KL und an den KSO Volker Geupel. FS der C- bis E-JUN sind an den zuständigen SR-Ansetzer (Martin Michler) zu melden; cc an den zuständigen Klassenleiter und an den KSO Volker Geupel. FS der G- und F-JUN sind nur an den zuständigen KL zu melden. Soweit ein Original-Spielberichtsbogen verwendet werden musste, ist dieser an den jeweiligen KL zu senden (Eintrag in der Kopfzeile des Spielberichtsbogens obliegt dem Heimverein). 9. Turniere Die vorgesehenen Anträge bzw. Anmeldungen sind mit den erforderlichen Unterlagen spätestens vier Wochen vor Turnierbeginn an den KL Turniere (Michael Diehl) zu versenden. Parallel sind die Unterlagen ebenfalls an den SR-Ansetzer (Martin Michler) und cc an den KSO (Volker Geupel) zu melden. Eine Versendung per mail mit eingescannten Unterlagen über das elektronische Postfach ist möglich und erwünscht. Wir verweisen grundsätzlich auf die Anhänge 5 und 7 des Regelwerkes Satzung und Ordnungen. Die Turnier-Spielberichtsbogen sind bis spätestens 7 Tage nach dem Turnier an den KL Turnier zu senden. 10. Begrüßung/Handshake E- bis A-JUN: Der Schiedsrichter/die Schiedsrichterin führt die beiden Mannschaften entsprechend den örtlichen Gegebenheiten auf das Spielfeld. Die Mannschaften reihen sich jeweils neben dem Schiedsrichter auf der Seite der eigenen Auswechselbank auf. Der Spielführer/die Spielführerin der Gastmannschaft führt sein/ihr Team zum Handshake am Schiedsrichter/an der Schiedsrichterin und an der Heimmannschaft vorbei. Der Spielführer/ die Spielführerin der Heimmannschaft führt anschließend sein/ihr Team zum Handshake am Schiedsrichter/an der Schiedsrichterin vorbei. Das Ritual kann -je nach Entwicklungsstand- auch bei G- UND F-JUN durchgeführt werden.
4 11. Einsatz in unteren Mannschaften Im unmittelbar vorausgegangenen Pflichtspiel einer höheren Mannschaft derselben Altersklasse eingesetzte Spielerinnen und Spieler dürfen zum nächstfolgendem Pflichtspiel einer unteren Mannschaft stets nur um eine Stufe nach unten wechseln. Die Anzahl ist begrenzt auf: a) max. 3 bei 11ér Mannschaften b) max. 2 bei 9ér Mannschaften c) max. 1 bei 7ér Mannschaften 12. Spielorganisation/-system 12.1 Ermittlung von Meistern, Gruppensiegern und Absteigern Direkter Vergleich und Tordifferenz spielen bei der Ermittlung von Meistern, Gruppensiegern und Absteigern in Meisterschaftsrunden der Junioren keine Rolle. Für eventuelle Entscheidungsspiele ist der Samstag gesetzt. Beide Mannschaften einigen sich, wer Heimrecht hat; kommt eine Einigung nicht zu Stande, wird vom KJA das Heimrecht gelost Ausschluss aus der laufenden Runde; Rückzug von Mannschaften (1) Bei Punkt- und Freundschaftsrunden werden Mannschaften, die drei Mal nicht angetreten sind (gilt auch für genehmigtes Nichtantreten) aus der laufenden Runde ausgeschlossen. Unabhängig, ob dies in der Hin- oder Rückrunde geschieht, bleiben die bisherigen Spielergebnisse der ausgeschiedenen Mannschaften weiterhin erhalten. Die noch ausstehenden Spiele werden für den jeweils betroffenen Gegner mit 3:0 Toren als gewonnen gewertet (2) Vereine, welche ihre Mannschaft während der Vorrunde zurückziehen, werden gemäß 18 der Strafordnung mit einer Verwaltungsstrafe von 75 und bei Rückzug während der Rückrunde mit einer Verwaltungsstrafe von 150 belegt. Unabhängig, ob dies in der Hin- oder Rückrunde geschieht, bleiben die bisherigen Spielergebnisse der ausgeschiedenen Mannschaften weiterhin erhalten. Die noch ausstehenden Spiele werden für den jeweils betroffenen Gegner mit 3:0 Toren als gewonnen gewertet. Die Vorrunde beginnt mit den Qualifikationsturnieren zur Kreisliga A- bis E-JUN (1) Es werden für den Spielbetrieb Kreisligen (KL) und Kreisklassen (KK) gebildet. Die Sieger der KL sind Kreismeister. Der Kreismeister erhält das Recht zur Teilnahme an den Qualifikationsspielen zur Gruppenliga (GL); davon ausgenommen sind die E-JUN, da keine GL existieren. (2) Verzichtet der Kreismeister auf die Teilnahme oder kann er aufgrund anderer Regelungen nicht teilnehmen, kann die Teilnahme an den nächstplatzierten Verein bis hin zu Tabellenplatz VIER übertragen werden. Bei den Kreisligen wird grundsätzlich eine Richtzahl von 12 Mannschaften angestrebt. (3) Die Kreisligen in den Altersklassen A-D-JUN setzen sich wie folgt zusammen: Die Vereine bis zu Tabellenplatz 6 der Kreisliga in der Spielzeit 2018/2019 sind für die Kreisliga 2019/2020 gesetzt. (4) Der Platz des Teilnehmers an den Aufstiegsspielen zur GL in der KL wird frei und wird über die Qualifikation aufgefüllt, wenn ihm der Aufstieg in die GL gelingt. Scheitert er in den Aufstiegsspielen zur GL, bleibt er für die KL gesetzt.
5 (5) Die restlichen freien Plätze werden im Rahmen einer Qualifikation bis zur grundsätzlichen Richtzahl 12 ausgespielt. Verzichtet eine der gesetzten Mannschaften auf den Verbleib in der KL, wird dieser Platz/werden diese Plätze über die Qualifikation aufgefüllt. Steigt eine Mannschaft des Kreises OF aus der GL ab, erhöht sich die grundsätzliche Richtzahl 12 um die Zahl der Absteiger. (6) Um für die A-JUN sowohl in der KL als auch in der KL einen sinnvollen Spielbetrieb anbieten zu können, kann der KJA je nach Anzahl der gemeldeten Mannschaften, die Richtzahl der Mannschaften in der KL und der KK in einem Rahmen von 10 bis 16 Mannschaften festlegen. (7) Die KL in den Altersklassen E-JUN setzen sich wie folgt zusammen: Der Kreismeister ist für die KL gesetzt. Die restlichen freien Plätze werden im Rahmen einer Qualifikation bis zur Richtzahl 12 ausgespielt. Verzichtet der Kreismeister auf seinen Verbleib in der KL, werden alle Plätze bis zur Richtzahl 12 ausgespielt. (8) Die KK in den Altersklassen A- bis E-JUN setzen sich wie folgt zusammen: Die Mannschaften, die sich sportlich nicht für die KL qualifizieren und die Mannschaften, die nicht für die KL gemeldet haben bzw. alle untere Mannschaften, die nicht an der Qualifikation zur KL teilnehmen konnten, bilden die KK Qualifikationsturniere A- bis E-JUN Saison 2019/2020 (1) Die Qualifikationsturniere für die KL finden vom statt. Bei den A-JUN können dies auch Qualifikationsspielrunden sein. (2) Die Mannschaften, die an der Qualifikation zur KL teilnehmen möchten, melden dies in der Form, dass sie bei der Vereins-/Mannschaftsmeldung, die bis zum vorzunehmen ist, diese Mannschaft als KL-Mannschaft melden. Wir gehen dann davon aus, dass jede Mannschaft, die für die KL gemeldet wurde und sich nicht über den Tabellenplatz die KL gesichert hat, an der Qualifikation teilnehmen wird. Mannschaften, die sich über den Tabellenplatz die Teilnahme an der KL erspielt haben, und die Mannschaft als KL-Mannschaft gemeldet haben, signalisieren damit, dass diese Mannschaft auch in der KL spielen wird. Wer seine Mannschaft als Kreisklasse meldet signalisiert, dass eine Teilnahme an der Qualifikation nicht gewünscht ist. Eine Nachmeldung für die Qualifikation zur KL ist nach der Frist nicht mehr möglich. (3) Zur Teilnahme an der Qualifikation sind nur 1. Mannschaften berechtigt, die bis zum o. a. Termin für die Saison 2019/2020 in den jeweiligen Altersklassen Mannschaften gemeldet haben, es sei denn, dass die 1. Mannschaft in der GL oder höher am Spielbetrieb teilnimmt. In diesem Ausnahmefall kann auch eine untere Mannschaft der Altersklasse an der Qualifikation zur KL teilnehmen. (4) Nehmen in einer Altersklasse mehrere Mannschaften eines Vereins am Spielbetrieb teil, gelten ab 2. Mannschaften diese als untere Mannschaften. Untere Mannschaften, deren erste Mannschaft auf Kreisebene spielt, sind nicht berechtigt in der KL zu spielen F- und G-JUNIOREN (1) Für F- und G-Junioren werden keine Spielwertungen vorgenommen und keine Tabellen erstellt. Den Vereinen ist es nicht gestattet, ggf. intern erstellte Tabellen zu veröffentlichen. Dennoch werden die Spielgruppen getrennt nach ersten und unteren Mannschaften eingeteilt. (2) Alle Spiele und Turniere der F- und G-JUN sind nach dem kindgerechten Spielsystem der FAIR-PLAY-LIGA zu spielen. Die Regeln (Schiedsrichter Regel, FAN-Regel, Trainer-Regel, Platzmaße) sind für alle Vereine verbindlich und diesen Durchführungsbestimmungen beigefügt.
6 (3) Bei den F-JUN spielen wir mit 6 Spielern und 1 Torwart (also insgesamt 7); bei den G-JUN mit 5 Spielern und 1 Torwart (also 6 insgesamt) (4) Zur Wahrung der Fair-Play-Liga Gedanken, gilt zusätzlich folgende Spiel-Regel: Ein vom Torwart aus der Hand abgeschlagener Ball zählt nicht als Tor, wenn der Ball ohne Spielerberührung über die gegnerische Torlinie geht; die Spielfortsetzung wäre Abstoß bzw. Abschlag. (5) Dem Heimverein obliegt u.a. die Einhaltung der FAN- und Coachingzonen, sowie die Einhaltung der Platzmaße. Soweit für die G-JUN kein elektronischer Spielberichtsbogen genutzt wurde, ist der Heimverein für das Führen und Absenden des Spielberichtsbogens verantwortlich. (6) Zur Vermeidung von Spielausfällen besteht im Rahmen der Freiwilligkeit die Möglichkeit, dass die spielanzahl-stärkere Mannschaft der spielanzahl-schwächeren Mannschaft vor Ort "aushilft", heißt Spieler den anderen überlässt, damit beide mit möglichst mit derselben Anzahl von Spielern das Spiel bestreiten können. Im Spielberichtsbogen ist ein entsprechender Vermerk bei den Spielern anzubringen, welche ausgeholfen haben. (7) In der Herbstrunde werden die Spielgruppen grundsätzlich nach Einschätzungen der Spielstärken gebildet. Dabei soll nach der Herbstrunde ein Überblick über die Spielstärke der einzelnen Mannschaften gewonnen werden. Diese Erkenntnisse fließen dann in die Zuordnung zu den Spielgruppen für die Frühjahrsrunde ein. Eine Hin- und Rückrunde ist nicht obligatorisch. (8) Auch für die F- und G-Junioren gilt eine verbindliche Terminliste. Es handelt sich um Freundschaftsspiele mit Pflichtspielcharakter. Unbegründete Spielabsage oder Nichtantreten wird daher gemäß 41 StO bestraft. (9) Für die Spielerinnen und Spieler müssen gültige Spielerpässe vorliegen. Soweit die Spielberichte der G-JUN nicht elektronisch erstellt wurden, sind diese komplett ausgefüllt (mit Ergebnis) auszufüllen und unverzüglich an den betreffenden Klassenleiter einzusenden. Verantwortlich für das rechtzeitige Einsenden ist der jeweilige Heimverein. 13. Pokalspiele Wir verweisen grundsätzlich auf 35 der Jugendordnung, sowie auf Anhang 3 der Satzungen und Ordnungen. In allen Runden hat der klassentiefere Verein grundsätzlich Heimrecht. Ein Freilos steht jedem Verein nur einmal zu. Bei den A- und B-JUN spielen die Gruppenligisten ab der 2. Pokalrunde im Kreis mit. 14. DFB-Net und Internet; elektronisches Postfach (1) Die Heim-Vereine sind verpflichtet, die Spielergebnisse und Spielausfälle im DFB-Net zu melden. Spielergebnisse einschließlich Abbruch gelten als unverzüglich im Sinne des 39 Jugendordnung mitgeteilt, wenn sie bis 18:00 Uhr des Tages, an dem das Spiel stattfindet, eingepflegt sind. Für Spiele, die nach 17:00 Uhr enden, gelten die Spielergebnisse als unverzüglich mitgeteilt, wenn sie bis spätestens eine Stunde nach Spielende in das System eingepflegt sind. Sollte die Meldung der Ergebnisse nicht oder nicht rechtzeitig erfolgen, wird satzungsgemäß vom HFV bestraft. (2) Für sämtliche Zustellungen von Benachrichtigungen zwischen Vereinen und Verbandsmitarbeitern, die im Zusammenhang mit dem Spielbetrieb der Jugend im Kreis Offenbach stehen, ist das elektronische Postfach des HFV zu nutzen und maßgebend. Jeder Verein ist deshalb verpflichtet, regelmäßig sein elektronisches Postfach des HFV zu prüfen, da Urteile, Spielverlegungen, allgemeine Korrespondenz etc. nur noch über dieses versendet werden.
7 15. Sportrechtssprechung Für Vergehen, die im Zusammenhang mit den Spielen auf Kreisebene stehen, sind die Satzung und Ordnungen des HFV maßgebend. Zuständiges Rechtsorgan ist der zuständige Einzelrichter oder das Kreissportgericht. 16. Schlussbestimmungen Verstöße gegen diese Durchführungsbestimmungen werden gemäß Satzung und Ordnungen des HFV geahndet. Die Durchführungsbestimmungen treten mit Beginn der Spielzeit 18/19 in Kraft und haben für diesen Zeitraum Gültigkeit. Für den Kreisjugendausschuss Offenbach, 07. August 2018 Jürgen Uhlein Kreisjugendwart Offenbach
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