Ausschreibung der Juniorinnen für das Spieljahr 2018/2019
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- Herbert Beltz
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1 Ausschreibung der Juniorinnen für das Spieljahr 2018/2019 Für die Durchführung der Meisterschaftsspiele haben die Ordnungen und Satzungen des DFB und NFV in Verbindung mit nachstehender Ausschreibung Gültigkeit. Diese Ausschreibung ist auch in Fällen verbindlich, in denen sie von der NFV- Satzung abweicht. 1.Spielbericht Online (SBO) In allen Spielklassen der Juniorinnen des Kreises, auch bei Pokal- und Freundschaftsspielen, kommt der Spielbericht Online (SBO) zur Anwendung. Nach Freigabe der Aufstellung durch beide Vereine ist die 1. Ausfertigung der Druckversion ohne Unterschriften dem SR vor dem Spiel durch den Heimverein auszuhändigen. Beim SBO sind alle Spieler (auch Ergänzungsspieler) einzutragen. Kann die Anwendung SBO nicht genutzt werden, ist das normale Spielberichtsformular zu verwenden. 2. Passkontrolle Die Schiedsrichter sind dazu angehalten, bei jedem Spiel eine augenscheinliche Passkontrolle durchzuführen. Außerdem haben alle Betreuer das Recht, vor jedem Spiel bei der gegnerischen Mannschaft eine Pass- bzw. Spielerkontrolle durchzuführen. Jeder Spielerpass muss die Daten entsprechend 4(2) SpO enthalten. Insbesondere sind gem. 4(2) a SpO die Passbilder so zu aktualisieren, dass eine Identität mit den Spielerinnen gegeben ist. Die am Spieltag nicht vorgelegenen Spielerpässe sind innerhalb einer Frist von 3 Tagen an den Staffelleiter zu senden. 3. Schiedsrichter Bei den E- und D-Juniorinnen hat der Platzverein einen geeigneten nach Möglichkeit geprüften- Schiedsrichter (das 14. Lebensjahr muss gem. 3, Abs. b der Schiedsrichterordnung vollendet sein) zu stellen. Bei den C- und B-Juniorinnen werden vom KSA neutrale Schiedsrichter angesetzt. Die Kosten trägt die Heimmannschaft. 4. Meldungen der Spielergebnisse Der Heimverein ist verpflichtet das Ergebnis bis 1 Stunde nach Spielende ins DFBnet zu melden. Bei Spielausfällen oder Nichtantreten ist das entsprechende Symbol einzutragen. Bei Nichtmeldung wird lt. SpO bestraft. Die Spielberichte sind innerhalb von 3 Tagen an den/ die zuständigen/e Staffelleiter/in zu senden, falls der Spielbericht in Papierform ausgefüllt wurde. 5. Stichtage, Spielzeiten und Mannschaftsstärken B- Juniorinnen Stichtag: Spielzeit: 2 x 40 Minuten C- Juniorinnen Stichtag: Spielzeit: 2 x 35 Minuten D- Juniorinnen Stichtag: Spielzeit: 2 x 30 Minuten E- Juniorinnen Stichtag: Spielzeit: 2 x 25 Minuten Bei den E- und D-Juniorinnen wird mit 6 Feldspielerinnen und 1 Torfrau gespielt. Bei den B- und C- Juniorinnen wird mit 6 bzw. 8 Feldspielerinnen und 1 Torfrau gespielt. Bei den B- und C-Juniorinnen dürfen pro Spiel 4 Spielerinnen ein- und wieder ausgewechselt werden. Bei den E- und D-Juniorinnen dürfen 6 Spielerinnen ein- und wieder ausgewechselt werden. 6. Spielkleidung Die Heimmannschaft hat bei gleicher oder a hnlicher Spielkleidung fu r unterschiedliche Spielkleidung Sorge zu tragen. 7. Wertung, Meisterschaft, Auf- und Abstieg Meisterschaft, Auf- und Abstieg werden bei gleicher Punktzahl nach dem Subtraktionsverfahren entschieden. Sind Punktverhältnisse und Tordifferenzen bei mehreren Mannschaften gleich, ist diejenige Mannschaft besser platziert, die mehr Tore geschossen hat. Ist auch die Zahl der erzielten Tore gleich, findet ein Entscheidungsspiel statt. Bei Spielverzicht wird das Spiel für die gegnerische Mannschaft mit 3 : 0 Punkten und 5 : 0 Toren gewertet.
2 B- Juniorinnen Es wird das Norweger Modell in einer Staffel im Herbst und Frühjahr mit Hin- und Rückrunde gespielt. Das heißt, wenn eine gemeldete 9er Mannschaft auf eine gemeldete 7er Mannschaft trifft, wird die Spielerzahl auf 6 Feldspieler und 1 Torfrau reduziert. Gemeldete 7er Mannschaften spielen also immer als 7er. Gemeldete 9er Mannschaften spielen nur 9er gegen ebenfalls gemeldete 9er Mannschaften. Kreismeister ist die bestplatzierte Mannschaft. C- Juniorinnen Es wird das Norweger Modell im Herbst und Frühjahr in einer 3-Fach-Runde gespielt. Das heißt, wenn eine gemeldete 9er Mannschaft auf eine gemeldete 7er Mannschaft trifft, wird die Spielerzahl auf 6 Feldspieler und 1 Torfrau reduziert. Gemeldete 7er Mannschaften spielen also immer als 7er. Gemeldete 9er Mannschaften spielen nur 9er gegen ebenfalls gemeldete 9er Mannschaften. Kreismeister ist die bestplatzierte Mannschaft. Der Kreismeister nimmt an der Bezirksmeisterschaft am mit 11 Spielerinnen teil. D-Juniorinnen Es wird das Norweger Modell im Herbst und Frühjahr in einer 3-Fach-Runde gespielt. Das heißt, wenn eine gemeldete 9er Mannschaft auf eine gemeldete 7er Mannschaft trifft, wird die Spielerzahl auf 6 Feldspieler und 1 Torfrau reduziert. Gemeldete 7er Mannschaften spielen also immer als 7er. Gemeldete 9er Mannschaften spielen nur 9er gegen ebenfalls gemeldete 9er Mannschaften. Kreismeister ist die bestplatzierte Mannschaft. Der Kreismeister nimmt an der Bezirksmeisterschaft am mit 7 Spielerinnen teil. E-Juniorinnen 7er Es wird in einer Staffel im Herbst und Frühjahr jeweils eine Hin-und Rückrunde gespielt. Der Kreismeister nimmt an der Bezirksmeisterschaft mit 7 Spielerinnen am 29.Juni 2019 teil. 8. Spielfeldgröße B-Juniorinnen 9er - Von 16er bis 16er (ca. 70 x 60 Meter) B-Juniorinnen 7er - Auf großem Spielfeld quer oder Spielfeldgröße ca. 70 x 50 Meter. C-Juniorinnen 7er - Auf großem Spielfeld quer oder Spielfeldgröße ca. 70 x 50 Meter. C-Juniorinnen 9er - Von 16er bis 16er (ca. 70 x 60 Meter)
3 D-Juniorinnen 7er - Auf Kleinfeld, optimale Größe 65 x 50 Meter, höchstens halbes Großfeld. - Die Strafraumlinien sind auf 10 und 4 Meter zu kennzeichnen. - Spielball: Leichtspielball Größe 4 oder 5 Gewicht 350g. E-Juniorinnen 7er - Auf Kleinfeld, optimale Größe 55 x 35 Meter, höchstens halbes Großfeld. - Die Strafraumlinien sind auf 10 und 4 Meter zu kennzeichnen. - Spielball: Leichtspielball Größe 4 oder 5 Gewicht 290g. 9. Fanzone/ Elternzone/ Fair Play Die Heimmannschaft ist dazu verpflichtet für beide Mannschaften eine Fan- bzw. Elternzone einzurichten. Die Zone ist ca. 5 Meter am seitlichen Spielfeldrand abzustecken. Begrüßungskultur im Juniorinnenfußball - Begrüßung der Gastmannschaft und Trainer - Begrüßung und Einweisung des Schiedsrichters und Klärung des gemeinsamen Auflaufens vom Spielfeldrand oder Treffens an der Mittellinie kurz vor Spielbeginn - Falls angeordnet ca. 10 Minuten vor Spielbeginn Gesichtskontrolle in den Umkleidekabinen - Gemeinsames Auflaufen der Mannschaften mit dem Schiedsrichter oder alternativ Treff an der Mittellinie - Team-Shakehand, inkl. der Trainer nach Vorbild der Bundesliga - Platzwahl Schiedsrichter und Mannschaftsführer - Teamritual und Spielbeginn - Nach dem Spiel: Treffen der Mannschaften, Schiedsrichter und Trainer im Mittelkreis, Ergebnisbekanntgabe, Sportgruß und Shakehand aller Beteiligten. 10. Besonderheiten In allen Altersklassen gilt: - Die Eckstösse werden lang ausgeführt - Es wird mit Abseits gespielt - Die Rückpassregel findet Anwendung 11. Spielverlegungen Sollten sich die Mannschaften nach dem Staffeltag auf eine Spielverlegung einigen, so ist dies nur noch durch Spielverlegung Online möglich. Spielverlegungen innerhalb 1 Woche vor dem Austragungstermin werden mit einer Verwaltungsstrafe von 10,00 bei den E- und D-Juniorinnen sowie mit 15,00 bei den C- und bei den B-Juniorinnen belegt. Kommt es zu kurzfristigen Spielverlegungen wegen erkrankter Spielerinnen, so müssen entsprechende Atteste innerhalb von 4 Tagen vorgelegt werden. 12. Juniorinnenspielgemeinschaften Bei Spielen von Jugendspielgemeinschaften muss die Spielgenehmigung für die Spielgemeinschaft als Anlage den Spielerpässen beiliegen. 13.Spielberechtigungen/ Festspielen von Juniorinnen Spielerinnen des älteren B- Juniorinnenjahrgangs können wechselweise in den Frauen- und Mädchenmannschaften des Vereins eingesetzt werden, ohne das ein Festspielen erfolgt. Juniorinnen dürfen an einem Tag nur in einer Mannschaft spielen. Pro Spiel darf eine Spielerin eingesetzt werden, die 1 Jahr älter ist, sofern sie keine Spielmöglichkeit in der nächst höheren Altersklasse ihres Vereins hat. Die Genehmigung muss vor dem 1. Spiel bei der Vorsitzenden des KFA beantragt werden. Sollte die Spielerin mit Ausnahmegenehmigung in einer anderen Mannschaft (oder anderen Altersgruppe) ein Spiel bestreiten, erlischt die Ausnahmegenehmigung. Spielerinnen der C- Juniorinnen können sich in der nächst höheren Altersgruppe Festspielen. D- und E- Juniorinnen können sich in höheren Altersgruppen nicht Festspielen. Beim Einsatz innerhalb verschiedener Mannschaften der höheren Altersklasse spielt sich die Jugendliche jedoch gemäß
4 10 SPO fest. Eine Spielerin ist für eine Mannschaft festgespielt, wenn sie in zwei aufeinander folgenden Pflichtspielen dieser Mannschaft eingesetzt wurde, unabhängig davon, ob es sich um Pflichtspiele der Hin-, Rückserie oder Nachholspiele handelt. Sie ist auch dann festgespielt, wenn sie zwischenzeitlich in einer unteren Mannschaft eingesetzt wurde. Die Spielerin, die sich in der höheren Mannschaft festgespielt hat, erlangt die Spielberechtigung für die unteren Mannschaften erst am folgenden Tag, nachdem sie zwei aufeinander folgende und auch ausgetragene Pflichtspiele der höheren Mannschaft ausgesetzt hat, unabhängig davon ob es sich um Pflichtspiele der Hin-, Rückserie oder um Nachholspiele handelt. Sollten 2 Mannschaften in einer Altersklasse spielen, dann gilt die Festspiel- Regelung des 10 der NFV- Spielordnung. 14. Schlussbemerkung Einwendungen gegen diese Ausschreibung sind in Form einer gebührenfreien Anrufung gem. 27(2h) SpO und 15(1) RuVO innerhalb von 7 Tagen nach Veröffentlichung der Ausschreibung beim zuständigen Sportgericht möglich. Regina Thurisch Vors. Kreisfrauenausschuss Ausschreibung für die Pokalrunde 2018/19
5 B-Juniorinnen 7er und C-Juniorinnen 7er 1. Maßgebend für die Durchführung der Pokalspiele sind die NFV-Satzung und die dazugehörigen Ordnungen, die Ausschreibung für die Meisterschaftsspiele im Spieljahr 2018/19 sowie diese Ausschreibung. 2. Die Auslosung der Spielpaarungen nimmt der KFA vor. Sämtliche in Wertung spielende B- und C-Juniorinnenmannschaften nehmen an den Pokalspielen teil. Bei den B-und C- Juniorinnen wird der Kreispokal mit 7er Mannschaft ausgetragen. 3. Endet ein Pokalspiel nach Ablauf der regulären Spielzeit unentschieden, so findet ein Achtmeterschießen statt. Bei den B- und C-Juniorinnen schießen zuerst 3 Spielerinnen pro Mannschaft immer abwechselnd, danach immer eine Spielerin pro Mannschaft bis zur Entscheidung. 4. Der Platzverein trägt die Kosten für den neutralen Schiedsrichter, der vom KSA angesetzt wird. 5. Der Heimverein ist verpflichtet, das Spielergebnis unverzüglich, spätestens eine Stunde nach Spielende, über das DFBnet zu melden. 6. Die Kreispokalendspiele werden am Tag der Endspiele am 30. Juni 2019 ausgetragen. 7. Einwendungen gegen diese Ausschreibung sind 7 Tage nach Veröffentlichung der Ausschreibung unter beim zuständigen Kreissportgericht zulässig. gez. Regina Thurisch Vors. Kreisfrauenausschuss
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