Ausschreibung NFV Kreis Vechta Saison
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- Manuela Stein
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1 Ausschreibung NFV Kreis Vechta Saison Allgemeines Die Durchführung der Spiele erfolgt nach den amtlichen Regeln der Satzungen und Ordnungen des DFB und NFV - jeweils in der neuesten Fassung - in Verbindung mit dieser für alle Vereine verbindlichen Ausschreibung. 2. Sollstärke der Klassen - Auf - und Abstieg 2.1 Kreisliga Staffelleiter Helmut Hüninghake Grundlage hinsichtlich der Klassenzugehörigkeit in der Saison 2014/ 15 von ersten, zweiten und weiteren Mannschaften in der Kreisliga Vechta ist die jeweilige Klassenzugehörigkeit der höheren Mannschaft nach Abschluss der Punktspielsaison 2013/ 14. Falls am Ende der Saison eine Mannschaft aus der Bezirksliga in die Kreisliga absteigt,in der bereits eine niedrigere Mannschaft des Vereins spielt, so wird die niedrigere Mannschaft ohne Rücksicht auf den von ihr erzielten Tabellenplatz in die 1. Kreisklasse eingestuft. Hat andererseits eine Mannschaft der KL. Vechta eine Aufstiegsqualifikation für die Bezirksliga, spielt aber eine andere Mannschaft des Vereins bereits in der Bezirksliga tritt der Tabellennächste an die Stelle der qualifizierten Mannschaft. Die Sollzahl der Kreisliga beträgt 17 Mannschaften. Der Kreismeister steigt, soweit die vorgenannte Situation nicht entgegensteht, in die Bezirksliga auf. Die Abstiegsquote ist mit 2 Mannschaften verbindlich Kreisklasse Staffelleiter Helmut Hüninghake Die Sollzahl beträgt 16 Mannschaften. Die beiden Tabellenersten steigen in die Kreisliga auf. Spielt allerdings eine Mannschaft des gleichen Vereins bereits in der Kreisliga, tritt der Tabellennächste an die Stelle dieser Mannschaft. Wird die Sollzahl von 16 Mannschaften in der Kreisliga unterschritten, steigt eine weitere Mannschaft in die Kreisliga auf. Die Abstiegsquote ist mit 2 Mannschaften verbindlich Kreisklasse Staffelleiter Peter Buschermöhle Die Sollzahl beträgt 16 Mannschaften. Die beiden Tabellenersten steigen in die 1. Kreisklasse auf. Wird die Sollzahl von 16 Mannschaften in der Kreisliga unterschritten, steigt eine weitere Mannschaft in die 1. Kreisklasse auf. Die Abstiegsquote ist mit 2 Mannschaften verbindlich Kreisklasse Staffelleiter Peter Buschermöhle Die Sollzahl beträgt 15 Mannschaften. Die beiden Tabellenersten steigen in die 2. Kreisklasse auf. Wird die Sollzahl von 16 Mannschaften in der Kreisliga unterschritten, steigt der Tabellendritte ebenfalls in die 2. Kreisklasse auf.
2 2.5 Entscheidungskriterien Meisterschaft, Tabellenstand, Auf - und Abstieg entscheiden sich bei gleicher Punktzahl nach dem Subtraktionsverfahren ( Tordifferenz ). Sind Punktzahl und Tordifferenz gleich, ist diejenige Mannschaft besser qualifiziert, die mehr Tore erzielt hat. Ist auch die Anzahl der erzielten Tore gleich, so findet ein Entscheidungsspiel auf neutralem Platz statt. 2.6 Einwechselung von Spielern In den Pflichtspielen der Kreisliga und den Kreisklassen sowie bei den Kreispokalspielen dürfen bis zu vier Spieler ausgewechselt werden. 2.6 a Elektronischer Spielbericht In allen Staffeln des NFV Kreis Vechta muss der Elektronische Spielbericht ( SBO) genutzt werden. Kann die Anwendung in Ausnahmefällen nicht erfolgen, ist das normale Spielberichtsformular zu verwenden. Die Freigabe des elektronischen Spielberichtes hat spätestens 30 Minuten vor dem angesetzten Spieltermin ( Anstoß ) von den Mannschaftsverantwortlichen beider Mannschaften zu erfolgen. Die Spielerpässe sind trotz Anwendung des elektronischen Spielberichtes immer mitzubringen und dem Schiedsrichter vorzulegen 3. Kreispokal : Spielleiter Georg Möhlmann Alle ersten Mannschaften der Kreisliga und der Kreisklassen sowie alle Mannschaften von Vereinen, deren nächst höhere Mannschaft am Punktspielbetrieb auf Bezirksebene teilnimmt, sind verpflichtet, an der Ausspielung des Kreispokals teilzunehmen. Das Kreispokalendspiel findet am Himmelfahrtstag 2015 bei dem Verein statt, der Heimrecht hat. Das Endspiel muss auf einem Naturrasen stattfinden. Die klassenniedere Mannschaft hat immer Heimrecht. Falls der Platz des Heimvereins aus Witterungsgründen nicht bespielbar sein sollte, kann der Spielausschuss kurzfristig eine Verlegung auf den Platz des Gegners vornehmen. Steht ein Spiel am Schluss der regulären Spielzeit unentschieden erfolgt ein Elfmeterschießen nach DFB - Regeln. Die Kassierung ist vom Platzverein unter Mithilfe des Gastvereins durch zuführen. Der Mindesteintrittspreis richtet sich nach den Richtlinien für Pflichtspiele des Gastgebenden Vereins. Für die Gastmannschaft und den Betreuern sind insgesamt 18 Freikarten zur Verfügung zu stellen. Die Abrechnung ist gemäß 13 der Finanz und Wirtschaftsordnung durchzuführen.der Abrechungsmodus gilt auch für Wiederholungs und Entscheidungsspiele. Auch bei den Pokalspielen kommt der elektronische Spielbericht zur Anwendung
3 4. Spielpläne : 4.1 Die Spielpläne werden nach dem den Vereinen zur Verfügung gestellten Rahmenspielplan des NFV - Kreises Vechta erstellt. Die Spielpläne sind im DFBnet von den Vereinen abzurufen!!!!! Ein Versand der Spielpläne an die Vereine erfolgt nicht!!!!! 4.2 Spielverlegungen von allen Staffeln können nach Fertigstellung der Spielpläne nur noch in begründeten Ausnahmefällen vorgenommen werden, wobei der entsprechende Verlegungsantrag auf einem Original - Briefkopf des beantragenden Vereins, bzw. über das DFB Postfach mindestens zwei Wochen ( sprich 14 Tage ) vor dem jeweiligen Spieltermin an Georg Möhlmann gestellt werden muss. Gleichzeitig muss eine entsprechende schriftliche Einverständniserklärung des Gegners mit vorgelegt werden. Kommt es zwischen den Vereinen zu keiner Einigung, verbleibt es bei der ursprünglichen Ansetzung. Wochenendreisen von Mannschaften während der Punktspielzeit werden nicht genehmigt. Für die genehmigte Verlegung wird vom Antragsteller eine Gebühr in Höhe von 20 Euro erhoben. Für eine kurzfristige Verlegung wird eine Gebühr von 30 Euro erhoben 4.3 Für die beiden letzten Spieltage der Spielsaison ist eine Verlegung grundsätzlich nicht möglich. 4.3 a Festspielen am Saisonende Spielen die höhere und die untere (n) Mannschaft (en) auf Kreisebene, findet die Regelung des 10 Abs. 4 SpO für das Saisonende keine Anwendung Für die Spieler dieser Mannschaften gilt: Spieler können am Saisonende dann in Pflichtspielen der nächstniederen Mannschaft eingesetzt werden, wenn sie gem. 10 Abs. 2 SpO freigespielt sind (durch das Aussetzen in 2 aufeinander folgenden und ausgetragenen Pflichtspielen der höheren Mannschaft ) Hinweis : Diese Regelung gilt nicht für Spieler nach einem Einsatz auf Bezirks - oder Verbandsebene. In diesem Fall findet die Regelung des 10 AbS. 4 SpO Anwendung. Ein Spieler ist nach einem einmaligen Einsatz in einem der letzten 4 Punktspiele festgespielt, oder der Spieler ist nach einem Einsatz in einem der Saison nachfolgenden Pokalspiele festgespielt.
4 4.4 Sofern besondere Umstände es erfordern, muss damit gerechnet werden, dass Pflichtspiele außerhalb des Rahmenspielplans an Werk - und Feiertagen angesetzt werden. 4.5 Es muss ebenfalls damit gerechnet werden, dass infolge widriger Umstände die Spielsaison um maximal 2 Wochen verlängert wird. 4.6 Der Platzverein stellt dem Gastverein für das jeweilige Pflichtspiel 18 Freikarten zur Verfügung. 5. Spielplätze und Platzdisziplin: 5.1 Alle Spielplätze müssen in einem einwandfreien Zustand sein. Die Abnahme durch die amtliche Instanz ( NFV - Kreis Vechta ) ist erforderlich. 5.2 Alkoholverkauf unmittelbar am Spielfeldrand ist nicht gestattet. 5.3 Das Zünden von Rauchbomben, bengalische Feuer usw. ist untersagt. Wir sind verpflichtet, diese Vorkommnisse dem Verband sofort zu melden 5.4 Eine Spielabsage wegen Unbespielbarkeit des Platzes ist 2 Tage vor dem angesetzten Termin möglich. Bei einer kurzfristigen Absage am Spieltag ist sofort - Spätestens jedoch 3 Stunden vor dem angesetzten Spielbeginn - der zuständige Spielleiter zu benachrichtigen. Für die Benachrichtigung des Gegners und Absage des angesetzten Schiedsrichters und die Eingabe im DFBnet ist ebenfalls der absagende Verein verantwortlich. Bei Unbespielbarkeit des Platzes ist nach 28 der SpO dem Spielleiter Georg Möhlmann innerhalb von 10 Tagen eine amtliche Bescheinigung der Stadt oder Gemeinde vorzulegen. Handelt es sich um Vereinseigene Plätze ist ein Protokoll mit einer Stellungnahme einer neutralen Verbandsperson ( sie darf nicht dem betroffenen Verein angehören ) erforderlich. Auch für dieses Protokoll gilt die 10 -tägige Vorlagefrist. Bei Nichtvorlage innerhalb von 10 Tagen erfolgt die Wertung des ausgefallenen Spiels für den Gegner. 5.5 Der Platzverein hat dafür Sorge zu tragen, dass das Spielfeld bei Spielbeginn ordnungsgemäß aufgebaut und gezeichnet ist. Nach Spielbeginn dürfen Veränderungen nur mit Zustimmung des jeweiligen Schiedsrichters vorgenommen werden. Einwände gegen den Aufbau des Spielfeldes sind vor Beginn des Spiels beim Schiedsrichter anzubringen. Der Schiedsrichter prüft die Beanstandungen und gibt dem Platzverein je nach Sachlage Gelegenheit, die Mängel abzustellen. Er kann trotz der Einwendungen spielen lassen, muss den Vorgang allerdings im Spielbericht vermerken. 5.6 Wird ein Spielfeld während des laufenden Spiels unbespielbar, so ist ein
5 Ausweichen auf ein anderes Spielfeld nicht gestattet. 5.7 Der Spielleiter Georg Möhlmann kann bei Unbespielbarkeit des Platzes in der Hinrunde das Pflichtspiel kurzfristig auf den Platz des Gegners verlegen. 5.8 Pflichtspiele können auch unter Flutlicht angesetzt und ausgetragen werden, wenn eine ausreichende Flutlichtanlage vorhanden ist 5.9 Vereine, die gegen Mannschaften spielen, die einen Kunstrasenplatz angegeben haben, müssen damit rechnen, auf diesen Plätzen zu spielen. Sie haben eine entsprechende Spielausrüstung zu diesen Spielen mitzuführen, um auf Kunstrasen spielen zu können. Den Gastmannschaften muss Gelegenheit gegeben werden, mindestens 15 Minuten vor Spielbeginn das Spielfeld zur Eingewöhnung zu betreten. 6. Spielformulare, Spielerpässe und Spielkleidung : 6.1 Der Schiedsrichter führt vor Spielbeginn die Passkontrolle durch. Hat er Zweifel wegen der Richtigkeit der Eintragungen im Spielbericht, kann er neben der Passkontrolle auch eine " Gesichtskontrolle" durchführen. Die Mannschaften können ihre Bedenken wegen der Spielberichtseintragungen bei der Übergabe der Spielerpässe an den Schiedsrichter anmelden und eine Gesichtskontrolle durch den Schiedsrichter verlangen. 6.2 Fehlende Spielerpässe sind innerhalb von 3 Tagen mit einem Frei-Umschlag an den zuständigen Staffelleiter einzusenden. Es kann auch eine deutliche Fotokopie vom Spielerpass eingesandt werden. Spieler, die keinen Pass vorlegen können, haben auf den Spielberichtsbogen ihr Geburtsdatum und ihren Einsatz durch eine eigenhändige Unterschrift zu bestätigen. Bei Fehlenden Spielpässen wird eine Ordnungsstrafe von 10 erhoben. Bei Nichteinsendung des Spielerpasses werden weitere 10 berechnet 6.3 Das Bild im Spielerpass muss dem aktuellen Aussehen des Spielers entsprechen. Der Spieler läuft sonst in Gefahr, seine Spielberechtigung bis zur Vorlage eines ordnungsgemäßen Spielpasses zu verlieren. 6.4 Wegen des Einsatzes von A - Junioren im Herrenbereich ( Alle Mannschaften) gilt 4 der Jugendordnung Spieler des älteren A - Junioren - Jahrganges sind Spieler, die in dem Zeitraum zwischen dem 01. Januar 1996 und dem 31. Dezember 1996 geboren sind. 6.5 Den Vereinen wird zur Pflicht gemacht, mit Rückennummern anzutreten. Die Rückennummern müssen mit den Eintragungen auf dem Spielbericht identisch sein. Der Spielführer ist durch das Anlegen einer Armbinde kenntlich zu machen. 6.6 Die obligatorische Grundausrüstung eines Spielers besteht aus Hemd, Shorts, Strümpfen, Schienbeinschoner und Fußbekleidung. Schienbein -
6 schoner müssen von den Strümpfen vollständig bedeckt sein und einen angemessenen Schutz vor Verletzungen bieten. Die Vereine sind verantwortlich dafür, dass jeder Spieler Schienbeinschoner trägt. Jede Mannschaft muss in einheitlicher Spielkleidung spielen. Die Kleidung des Torwarts hat sich von der Spielkleidung seiner Mitspieler, des Gegners und des Schiedsrichters deutlich zu unterscheiden. Haben zwei Mannschaften die gleiche Spielkleidung, so hat die Platz - bauende Mannschaft für unterschiedliche Spielkleidung Sorge zu tragen. Die Gastmannschaft muss in anderer Spielkleidung spielen. ( Leibchen ) 6.7 Die Werbung auf der Spielkleidung ist genehmigungspflichtig. Die Beantragung erfolgt im Rahmen der Mannschaftsmeldung vor Beginn der Spielsaison. Die Genehmigungsgebühr beträgt pro Mannschaft und Spielsaison 25,00 Euro 7. Rechtssprechung : 7.1 Ein des Feldes verwiesener Spieler ist in jedem Falle solange vorgesperrt, bis eine Entscheidung der Spielinstanz oder des zuständigen Sportgerichts vorliegt. Einsprüche gegen Feldverweise sind innerhalb von drei Tagen beim zuständigen Staffelleiter schriftlich einzureichen, anderenfalls bleibt es der Spielinstanz vorbehalten, die Vorkommnisse bestimmungsgemäß zu ahnden Die Geldstrafe für einen Feldverweis beträgt 30,00 Die Verwaltungskosten je Verwaltungsbescheid betragen 5, Gegen Entscheidungen der Spielinstanz ist die gebührenfreie Anrufung des Kreissportgerichts möglich. Die Anrufung muss in schriftlicher Form an den Vorsitzenden des Kreissportgerichts erfolgen : Helmut Rolfes, Vor dem Kloster 5, Steinfeld - Mühlen Der Schriftsatz ist in dreifacher Ausfertigung einzureichen. Eine Ausfertigung erhält der zuständige Staffelleiter. Die Fristen sind zu beachten.( 7 Tage ) 8. Schiedsrichter - Ansetzungen : 8.1 Alle Ansetzungen der Schiedsrichter erfolgen durch den KSO bzw. durch den Schiedsrichter Ansetzer. 8.2 Die Schiedsrichterkosten sind vor Spielbeginn dem Schiedsrichter auszuhändigen. 9. Freundschaftsspiele und Turniere : Alle Freundschaftsspiele und Turniere, die von Platzmannschaften durchgeführt werden, die am Punktspielbetrieb auf Kreisebene teilnehmen, müssen vorher und rechtzeitig beim Vorsitzenden des Spielausschusses Helmut Hüninghake, Pickerweg 2, Steinfeld, Tel / 1259 angemeldet und von diesem genehmigt werden. Die Spielberichte sind auch an diese Adresse zu senden. Bei einer Nichtanmeldung von Freundschaftsspielen und Turnieren wird eine Ordnungsstrafe von 50,00 für jedes Spiel erhoben 10. Meldung der Spielergebnisse :
7 10.1 Die Eingabe aller Ergebnisse von der Kreisliga, vom Kreispokal und von den Kreisklassen im DFB net ist Pflicht. Die Ergebnisse müssen nach Spielende 1. Stunde nach angesetzter Anstoßzeit im DFB net eingegeben sein. Diese Regelung gilt auch für Wochentagspiele. Für die richtige Eingabe ist der Gastgebende Verein verantwortlich 10.2 Die Gastgebenden Vereine der Kreisliga sowie des Kreispokals melden die Spielergebnisse mit Nennung der Torschützen von beiden Vereinen und Angaben zum Spielverlauf bei der Oldenburgischen Volkszeitung unter den Rufnummern : bis spätestens 60 Minuten nach Spielschluss. Säumige Vereine werden entsprechend in Strafe genommen. ( Euro ) 11. Nichtantreten zu Pflichtspielen und Abmeldungen : Bei Nichtantreten von Mannschaften zu Pflichtspielen werden die Vereine wie folgt in Strafe genommen : Hinrunde : 1. Mal Euro 2. Mal Euro 3. Mal Euro und Streichung Rückrunde : 1. Mal Euro 2. Mal Euro 3. Mal Euro und Streichung Bei Nichtantreten von Mannschaften zu Pflichtspielen an den beiden letzten Spieltagen der laufenden Saison werden die Vereine mit 300,00 Euro in Strafe genommen. 11.a Abmelden einer Mannschaft während der Saison 100,00 Euro 12. Fairnesswettbewerb: Alle Vereine und Mannschaften sind aufgerufen, sich fair und sportlich im Zusammenhang mit dem Spielbetrieb zu verhalten. Zur Förderung der Fairness wird daher für jede Seniorenklasse ein Fairness- Wettbewerb durchgeführt. Die Mannschaft mit den wenigsten Strafpunkten in der Staffel am Ende der Spielsaison ist Gewinner des Fairnesspreises.
8 Mannschaften mit einem Sportgerichtsverfahren, Nichtantreten oder Spielabbruch kommen bei Vergabe des Preises nicht in Frage. Für eine Verwarnung ( gelb ) gibt es einen, für eine Spielstrafe ( gelb/rot ) drei, für einen Feldverweis fünf Punkte, und für ein Sportgerichtsverfahren 10 Punkte 13. Schiedsrichtergestellung : 13.1 Jeder Verein hat folgende Schiedsrichter zu stellen : a. für jede Sonntags spielende Herrenmannschaft 1 SR b. für jede ab Kreisliga spielende Herrenmannschaft 1 SR c. für jede spielende A - Jugendmannschaft 1 SR d. für spielende Jugendmannschaften 1 SR e. für jede Damenmannschaft 1 SR f für jede in der Kreisliga spielende Herrenmannschaft muss der betreffende Verein 1 SR zusätzlich Stellen 13.2 Bei der Unterschreitung des Schiedsrichtersolls werden die Vereine nach Vorgabe des Verbandes satzungsgemäß in Strafe genommen. Die Überprüfung und Feststellung des Solls erfolgt jeweils am 1. Januar und am 1. Juli der laufenden Spielsaison. 14. Schlussbemerkungen : 14.1 Mit der Herausgabe dieser Ausschreibung werden die Bestimmungen unter Berücksichtigung der Einspruchsfrist in Kraft gesetzt Verstöße gegen diese Ausschreibung und die Nichtbeachtung der einzelnen Bestimmungen werden nach den Richtlinien, der Ordnung und der Satzung des NFV bestraft Einwendungen gegen diese Ausschreibung sind bis zum 31. Juli 2014 beim Vorsitzenden des NFV - Kreis Vechta oder beim Vorsitzenden des Kreisspielausschusses schriftlich zu erheben. Steinfeld, den Martin Fischer Helmut Hüninghake ( Vorsitzender NFV - Kreis Vechta ) ( Spielausschussvorsitzender )
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