Durchführungsbestimmungen 2015/16 für den Senioren-Spielbetrieb im Kreis Dortmund (11)

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1 F U S S B A L L - u. L E I C H T A T H L E T I K V E R B A N D W E S T F A L E N K R E I S 11 D O R T M U N D Durchführungsbestimmungen 2015/16 für den Senioren-Spielbetrieb im Kreis Dortmund (11) Staffelleiter Kreisligen A1, B1, C1: Norbert Renkel, Bannenberg 15, Dortmund, Telefon: 0231/ Kreisligen A2, C2, C3: Klaus Kosziol, Fliederweg 1, Schwerte, Telefon: 02304/6543 Kreisligen B2, B3: Lothar König, Ahornweg 6, Dortmund, Telefon: 0231/ Kreisligen B4, C4, C5, C6 und Entscheidungsspiele: Volker Schneeloch, Groppenbruchstraße 2b, Dortmund, Telefon: 0231/ Frauen Kreisligen A, B: Silvia Behr, Rosmarinweg 26, Dortmund, Telefon: 02304/ Pokalspiele, Freundschaftsspiele, Turniere und Alte Herren: Gisbert Dankowski, Wörthstraße 20, Lünen, Telefon: 02306/ Pflichtspiele 1. Termine Liga Kreisliga A Kreisliga B Kreisliga C Frauen Kreisliga A (14) Frauen Kreisliga B (16) Beginn Hinrunde Ende Hinrunde Beginn Rückrunde Ende Rückrunde Mögliche Entscheidungsrunden: , , ,

2 2. Anstoßzeiten Die Anstoßzeit für Seniorenspiele ist sonntags Uhr (Februar bis Oktober) bzw Uhr (November bis Januar). Bei mehreren Spielen sind die nachrangigen Anstoßzeiten Uhr (Februar bis Oktober) bzw Uhr (November bis Januar) und Uhr (Februar bis Oktober) bzw Uhr (November bis Januar). In besonderen Ausnahmefällen hat der Staffelleiter das Recht, Spiele an Werktagen oder Sonntagmorgens (11.00 Uhr) anzusetzen, sofern der Junioren-Spielbetrieb hiervon nicht beeinträchtigt wird. 3. Spielverlegungen Zunächst empfiehlt sich eine Absprache mit dem Gegner, sodann können die Anträge auf Spielverlegung ausschließlich über DFB-Net (PV-Kennung) und bis maximal zehn Tage vor dem geplanten Anstoßtermin gestellt werden. Der Gegner muss den Antrag auf Spielverlegung innerhalb von fünf Tagen beantworten, ansonsten wird ein Ordnungsgeld verhängt. Spielverlegungen auf einen Termin nach dem angesetzten Spieltag sind grundsätzlich nicht möglich. Bei einer kurzfristigen Spielverlegung (Datum oder Anstoßzeit) müssen der Gegner und der Schiedsrichter zusätzlich durch den Heimverein informiert werden. 4. Meldebogen Die Vereine sind verpflichtet, bei der Mannschaftsmeldung im Vereinsmeldebogen (DFB-Net) den Trainer und den Mannschaftsverantwortlichen mit aktueller Mobiltelefonnummer zu hinterlegen, damit Informationen über kurzfristige Spielabsagen o.ä. möglich sind. 5. Spielberichte Für alle Spiele wird grundsätzlich der elektronische Spielbericht verwendet. Falls der elektronische Spielbericht aus technischen Gründen nicht verwendet werden kann, ist der Spielbericht in Papierform auszufüllen. Dieser ist durch den Schiedsrichter an den Staffelleiter zu versenden. Die Gründe dafür sind im Spielbericht zu vermerken. Die Mannschaften sind in diesem Fall verpflichtet, die Aufstellung noch am gleichen Tag im System nachzupflegen. Der Schiedsrichter füllt den elektronischen Spielbericht unmittelbar nach Spielschluss in Anwesenheit der Vereinsvertreter am Spielort aus. Die Freigabe durch den Schiedsrichter ist nach Kenntnisnahme durch die Vereinsvertreter beider Mannschaften durchzuführen. Die Vereine sind verpflichtet, den Schiedsrichter ggf. durch Abgleichen bei der Eingabe der Torschützen zu unterstützen. 6. Leiter Ordnungsdienst NEU Bei allen Spielen ist durch den Heimverein nach 29/2 SpO ein Ordnungsdienst zu stellen. Der Verantwortliche für diesen Ordnungsdienst ist als Leiter Ordnungsdienst im elektronischen Spielbericht zu vermerken. Ebenso wie bei den Mannschaftsverantwortlichen und Nichtneutralen Schiedsrichterassistenten sind Vorund Zuname der Personen auszuschreiben. 7. Ergebnismeldung Sofern der elektronische Spielbericht nicht (rechtzeitig) fertiggestellt werden kann, ist der Heimverein verpflichtet, das Ergebnis spätestens eine Stunde nach Spielschluss über DFB-Net zu melden.

3 8. Elektronisches Postfach Das elektronische Postfach gilt als verbindlicher Kommunikationsweg. Die Nutzung des elektronischen Postfaches ist für alle Vereine Pflicht. Eine Nachricht über das elektronische Postfach gilt in jedem Fall als zugestellt, auch wenn der Verein seine Nachrichten nicht abruft oder das Postfach eines Vereins voll ist. 9. Sonderbestimmungen Gemäß 45 Abs. 1 SpO/WFLV ist das wiederholte Ein- und Auswechseln von Spielern der Kreisligen B und C sowie Spielerinnen der Frauen Kreisligen A und B erlaubt. Dies gilt nicht für Pokalspiele. 10. Änderung Gelbsperre NEU Ein Spieler/in einer Mannschaft einer jeweiligen Spielklasse, den der Schiedsrichter in fünf Pflichtspielen (ausgenommen Pokalspiele) durch Vorweisen der Gelben Karte verwarnt hat, ist automatisch für die nächsten 10 Tage für alle Spiele im Seniorenbereich (ausgenommen Pokalspiele sowie DFB-/DFL-Spielklassen) seines Vereins, höchstens jedoch für ein Pflichtspiel der Mannschaft, in der die Verwarnung erfolgte, gesperrt, ohne dass es eines besonderen Verfahrens oder einer besonderen Benachrichtigung bedarf. Eine Übertragung auf das neue Spieljahr bzw. bei einem Vereinswechsel während des Spieljahres ist ausgeschlossen. Die nächste ab dem Vergehen nach einer verwirkten Sperre gezeigte Verwarnung zählt wiederum als erste Verwarnung im Sinne dieses Absatzes. Im Falle eines Feldverweises, auch eines Feldverweises nach zwei Verwarnungen (Gelb/Rot), gilt eine im selben Spiel ausgesprochene Verwarnung als verbraucht und wird nicht registriert. Auf die übrigen bis dahin verhängten Verwarnungen bleibt der Feldverweis ohne Bedeutung. 11. Rückzug von Mannschaften Mannschaften, die während der laufenden Serie zurückgezogen werden, gelten als Absteiger. Erfolgt der Rückzug innerhalb der letzten fünf Spiele, erfolgt Punktwertung für den Gegner, ansonsten werden alle Spiele der Mannschaft aus der Wertung genommen ( 52 Abs. 3 SpO/WFLV). 12. Spielverzicht Ein Spielverzicht ist mindestens drei Tage vor dem angesetzten Spieltermin über das elektronische Postfach zu melden. Ein Spielverzicht ist nur möglich, wenn die Mannschaft damit nicht zum dritten Mal innerhalb einer Saison nicht zu einem Spiel antritt. Beim Spielverzicht wird das Spiel mit 3 Punkten und 2:0 Toren für den Gegner gewertet. 13. Nichtantreten von Mannschaften Beim Nichtantritt einer Mannschaft wird das Spiel mit 3 Punkten 2:0 Toren für den Gegner gewertet, außerdem erfolgt ein Ordnungsgeld. Tritt eine Mannschaft innerhalb einer Saison dreimal nicht zu Spielen an, wird diese Mannschaft automatisch aus dem Spielbetrieb zurückgezogen.

4 14. Schiedsrichter Die Ansetzung der Schiedsrichter erfolgt automatisch über DFB-Net. Erscheint kein angesetzter Schiedsrichter zu einem Spiel, muss über den Schiedsrichter-Notdienst ein Ersatz angefordert werden. Die Nummer des Schiedsrichter-Notdienstes ist auf der Homepage des FLVW Kreis Dortmund unter zu finden. Ist eine Schiedsrichteransetzung auch über den Schiedsrichter-Notdienst nicht möglich, haben sich beide Vereine auf einen Spielleiter zu einigen ( 5 SRO/WFLV). Die Einigung ist im Spielbericht zu vermerken. Ist eine Einigung nicht möglich, dürfen Spiele der Kreisligen A und B abgesagt werden. Durch den Schiedsrichtermangel können nicht alle Spiele der Kreisliga C und der Frauen Kreisliga B mit amtlichen Schiedsrichtern besetzt werden, hier besteht die Verpflichtung sich auf einen Spielleiter zu einigen und das Spiel durchzuführen. Ansonsten wird das Spiel für beide Mannschaften mit 0 Punkten und 0:2 Toren als verloren gewertet. 15. Platzsperrungen Wenn eine Kommune einen ihr gehörenden Platz sperrt, ist eine Anreise des Schiedsrichters nicht mehr erforderlich. Ein Verein kann nicht über die Bespielbarkeit einer Platzanlage entscheiden, wenn diese dem Verein durch eine Kommune übertragen wurde. In diesem Fall entscheidet eine Platzkommission des jeweiligen Kreises. Wird in einem Kreis eine Platzkommission vorgehalten, entscheidet diese im Einzelfall über die Bespielbarkeit des Platzes. Bei vereinseigenen Plätzen entscheiden über die Bespielbarkeit der Schiedsrichter, der Vertreter des Fußballkreises und der Vertreter des Vereins. Von jedem Spielausfall ist der zuständige Staffelleiter unverzüglich telefonisch zu verständigen. Bei Nichtbeachtung wird ein Ordnungsgeld verhängt. Die Bescheinigung über eine Platzsperrung ist dem zuständigen Staffelleiter umgehend zuzusenden. 16. Wertung Haben in einer Gruppe zwei oder mehrere Mannschaften dieselben höchsten oder niedrigsten Punktzahlen, so entscheidet die Tordifferenz nach dem Subtraktionsverfahren. Bei gleicher Tordifferenz ist diejenige Mannschaft besser platziert, die mehr Tore erzielt hat. Ist auch die Zahl der erzielten Tore gleich, entscheiden die Spiele der betreffenden Mannschaften gegeneinander. Besteht auch dann noch Gleichheit, findet ein Entscheidungsspiel auf neutralem Platz statt ( 41 Abs. 3 SpO/WFLV). Alte Herren Spiele der Alten Herren sind ausschließlich Freundschaftsspiele. Das Mindestalter beträgt 32 Jahre. Alle Spiele sind über DFB-Net anzumelden. Zu jedem Spiel ist der elektronische Spielbericht anzufertigen. Pokalspiele Zu den Pokalspielen des Kreises Dortmund erfolgen gesonderte Hinweise und Durchführungsbestimmungen durch den Pokalspielleiter.

5 Entscheidungsspiele Entscheidungsspiele um Auf- oder Abstieg finden unmittelbar nach dem Ende der regulären Spielzeit zu den o.g. Terminen statt. Mögliche Teilnehmer ergeben sich aus den Auf- und Abstiegsregelungen. Zu Entscheidungsspielen werden gesonderte Durchführungsbestimmunen veröffentlicht. Freundschaftsspiele Freundschaftsspiele sind durch den Heimverein im DFB-Net anzumelden, für die Schiedsrichteransetzung ist Standardansetzung auszuwählen. Die Schiedsrichteransetzung erfolgt automatisch. Der elektronische Spielbericht ist anzufertigen. Turniere Turniere sind beim Turnierspielleiter anzumelden. Bei Turnieren ist der Spielbericht in Papierform auszufüllen. Eine Schiedsrichteransetzung erfolgt nach Eintragung der Turniere durch den Turnierspielleiter im DFBnet. Bei besonderen Turnieren (z. B. verkürzte Spielzeiten, Alte Herren) ist die Schiedsrichteransetzung mit dem VKSA abzusprechen. Die Verbindlichkeit dieser Durchführungsbestimmungen ergibt sich aus OM 31 vom und ergänzt die SpO/WFLV und die Durchführungsbestimmungen und Richtlinien des FLVW. Diese Durchführungsbestimmungen und die zugehörigen Aufund Abstiegsbestimmungen werden alle Vereinen über das elektronische Postfach zugestellt und stehen als Download auf der Homepage des Kreises Dortmund unter zur Verfügung. Sellung VKFA

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