FUSSBALL- UND LEICHTATHLETIK-VERBAND WESTFALEN e. V. KREIS ISERLOHN. Durchführungsbestimmungen für den Seniorenspielbetrieb in der Saison 2014/2015

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1 FUSSBALL- UND LEICHTATHLETIK-VERBAND WESTFALEN e. V. KREIS ISERLOHN Durchführungsbestimmungen für den Seniorenspielbetrieb in der Saison 2014/2015 A. Allgemein 1. Zuständigkeiten: Zuständig für die Durchführung der Wettbewerbe für die Senioren (Frauen und Herren) im Fußballkreis Iserlohn ist der Kreis-Fußball-Ausschuss (KFA). Vorsitzender KFA: Koordinator Spielbetrieb: Als Staffelleiter und Pokalspielleiter werden eingesetzt: Frauen: Frauenbeauftragte: Kreisliga A: Pokalspielleiter: B-Ligapokal Herren: Kreisliga A: Kreisliga B und C: Altherren Freundschaftsspiele: Pokalspielleiter: Klaus-Jürgen Behr Klaus-Jürgen Behr Klaus-Jürgen Behr Kreis Arnsberg Dieter Woltermann Schiedsrichter Angelegenheiten Senioren (kreislich): Artur Gatzke Senioren (überkreislich): Lars Lehmann Sportplatz - Kommission:,, Dieter Woltermann, Klaus-Jürgen Behr Der Verbands-Fußball-Ausschuss (VFA) ist für die Durchführung der Wettbewerbe für die überkreislichen Herren- und Frauen-Ligen des FLVW zuständig. Näheres regelt die Durchführungsbestimmungen der Saison 2014/2015 (gem. 50 SpO/WFLV für die überkreislichen Herren- und Frauen-Ligen des FLVW) (siehe auch 2. Elektronisches Postfach: Jeglicher verkehr zwischen den Kreismitarbeitern/Kreismitarbeitern, den Kreismitarbeitern/Vereinen und den Vereinen/Vereinen ebenso zu und von der Stand: Seite 1 von 8

2 Kreisspruchkammer ist über das Elektronische Postfach abzuwickeln. Einladungen zu Kreisarbeitssitzungen bzw. Ausschusssitzungen, Einladungen zu Spruchkammerverhandlungen, Einsprüche, Zahlungsaufforderungen/Rechnungen, Spielansetzungen/-verlegungen und sonstiger Schriftverkehr, der den Spielbetrieb betrifft müssen über das elektronische Postfach erfolgen. Durch die Nutzung des Systems der elektronischen Postfächer entfällt die Einschreibepflicht für die Prozesshandlungen gem. 27 Abs. 2 RuVO und für die Verwaltungsangelegenheiten gemäß 2 RuVO. Als Nachweis über die Einhaltung der Frist dient die Vorlage der automatisch erstellten Empfangsbestätigung gem. 27 Abs. 3 RuVO. Die Kreisspruchkammer ist über folgendes EPostfach zu erreichen: flvw.ksk17@flvw.evpost.de Die Einspruchsfristen und -gebühren können der RuVO entnommen werden. 3. Mannschaftsmeldungen (Frauen und Herren): Die Mannschaften sind für die Saison 2014/2015 über den DFBnet- Vereinsmeldebogen zu melden. Hierbei sind die einzelnen Zeitfenster für die Eingabe zu beachten. Der DFBnet-Vereinsmeldebogen kann nur mit einer gesonderten Kennung aufgerufen werden. Hierzu hat jeder Verein eine Kennung PV2117XXXX (siehe elektronisches Postfach) erhalten. Für alle gemeldeten Mannschaften müssen folgende Einträge vorhanden sein: - Wunschanstoßzeiten und Wunschspieltag - Mannschaftsstärke - Teilnahme Pokalwettbewerb und Hallenrunde (nur bei 1. Mannschaften) - Spielbekleidung - Mannschaftsverantwortliche (Trainer und Mannschaftsverantwortlicher) Nachmeldungen und Zurückziehen von Mannschaften können nach Ende der Eingabemöglichkeit (Zeitfenster) durch den Verein im DFBnet - Vereinmeldebogen nicht mehr erfasst bzw. gelöscht werden. Änderungen müssen schriftlich (per ) an den KFA Koordinator Spielbetrieb und Staffelleiter mitgeteilt werden. Eine Eingabe erfolgt durch die Superuser im Kreis Iserlohn. 4. Spielerpässe: Spielerpässe müssen nach Eingang von der Passstelle (Duisburg) nicht mehr dem zuständigen Staffelleiter vorgelegt werden. Der Spielerpass ist nur mit eingeklebtem und mit einem Vereinsstempel abgestempeltem aktuellem Passbild sowie den erforderlichen Unterschriften (Verein und Spielerin / Spieler) gültig. Fehlt Passbild, Vereinsstempel oder die Unterschriften hat ein Eintrag im Spielbericht durch den Schiedsrichter zu erfolgen. Der Staffelleiter wird ein Ordnungsgeld für Spielen ohne Spielerpass erheben. Stand: Seite 2 von 8

3 5. Spielermeldeliste/Spielerberechtigungsliste: Vereine melden ihre Spielerinnen / Spieler mit der Spielberechtigungsliste über DFBnet Spielplus Spielbericht. Die Eingabe hat bis spätestens 8 Tage vor dem ersten Spiel (Pokal- oder Meisterschaftsspiel) zu erfolgen. Das Erstellen von Spielerberechtigungslisten ist erst möglich, wenn der Spielplan im DFBnet aufgebaut und freigegeben bzw. die Staffeln für die neue Spielzeit angelegt wurden. Für die Altherren sind ebenfalls Spielerberechtigungslisten zu fertigen. Nachmeldungen von Spielerinnen / Spielern können jederzeit erfolgen. Hierzu ist die Spielerin / der Spieler rechtzeitig vor ihrem / seinem Einsatz der Spielerberechtigungsliste zuzuordnen. Der Verein hat die Spielberechtigungsliste aus dem elektronischen Spielbericht des DFBnet um die Spielerin / den Spieler zu ergänzen. Eine Vorlage des Spielerpasses erfolgt nur noch nach Aufforderung durch den KFA bzw. Staffelleiter. Hierbei sind die Vorlagefristen der SpO zu beachten 6. Elektronischer Spielbericht: Die Spielberichte für die Meisterschaftsspiele und Pokalspiele sowie Freundschaftsspiele der Senioren-Mannschaften (Frauen und Herren) sind mit dem Modul aus dem DFBnet Spielplus Spielbericht verpflichtend zu fertigen. Ein elektronischer Spielbericht ist ebenfalls bei den Altherren auszufüllen. In Ausnahmen kann bei Freundschaftsspiele der Altherren auch der Papier- Spielbericht erstellt werden. Das Ausfüllen eines Spielberichtes (Papier oder elektronisch) ist PFLICHT. 7. Werbung auf Spielbekleidung Werbung auf der Spielbekleidung von Spielern für den Bereich des FLVW ist genehmigungsbedürftig. Zum Saisonbeginn ist ein dementsprechender Antrag auf Genehmigung beim Kreisvorsitzenden zu stellen. B. Spielbetrieb 1. Einladung Einladungen für Meisterschafts-, Pokal- und Freundschaftsspiele an den Gastverein müssen nicht erfolgen. Eine Ansetzung erfolgt durch den Staffelleiter über das DFBnet bzw. bei Freundschaftsspielen über den Verein. Der Gastverein ist verpflichtet zu der im DFBnet (nicht Fussball.de) angegebenen Anstoßzeit anzutreten. Sollte keine Anstoßzeit im DFBnet angegeben sein, ist dieser verpflichtet, die Anstoßzeit beim Heimverein zu erfragen. Eine Mitteilung an den Staffelleiter sollte hierüber erfolgen. 2. Schiedsrichter (SR): Die Ansetzung der Schiedsrichter für Meisterschafts-, Pokal- und Freundschaftsspiele der Senioren erfolgt über das DFBnet - Spielplus. Bei Freundschaftsspielen ist darauf zu achten, dass der Schiriansetzungsmodus Anset- Stand: Seite 3 von 8

4 zung aus Kreis Heimverein gewählt wird. Hierbei sind die überkreislichen Durchführungsbestimmungen zu beachten. Der Versand einer Kopie des (Papier)Spielberichtes an den zuständigen Ansetzer für SR muss grundsätzlich nicht mehr erfolgen. Eine Anforderung der SR für Turniere ist immer erforderlich (siehe Punkt B. 11 Turniergenehmigungen). Die abzurechnenden Schiedsrichterkosten (Spesensätze) werden vom Kreisschiedsrichterausschuss festgesetzt. Unstimmigkeiten bei der Abrechnung sind unmittelbar mit dem SR zu klären. Später festgestellte Unstimmigkeiten sind dem zuständigen Ansetzer für SR mitzuteilen, um eine Rückerstattung zu erhalten. 3. Anstoßzeiten im DFBnet: Die Anstoßzeiten müssen vor Beginn der jeweilige Hin- bzw. Rückrunde geprüft, ggf. eingegeben oder geändert werden. Dies ist nach Erstellung und Freigabe der Spielpläne im DFBnet möglich. Die amtliche Anstoßzeit der Kreisliga A Frauen und Herren Kreis Iserlohn wird auf 15:00 Uhr festgelegt. Anstoßzeiten der überkreislich spielenden Mannschaften haben immer Vorrang. Der Verein hat die Möglichkeit Anstoßzeiten von Meisterschaftsspielen der Mannschaften in den Kreisliga B und C bis 10 Tage vor dem Spiel selbst im DFBnet zu ändern. Spätere Änderungen von Anstoßzeiten und Spielverlegungswünsche gelten als Spielverlegungen (siehe Punkt B. 7. Spielverlegungen/-absagen/-ausfälle/-abbruch). Spieltage, die während der Woche stattfinden sollen (Wochenspiele in der Zeit vom Dienstag bis Donnerstag) können nur dem Rahmenterminplan entnommen werden. Im DFBnet kann eine Woche nicht dargestellt werden. Alle Vereine müssen daher die betroffenen Spieltage prüfen und entsprechend ihrer Platzbelegung Spieltag und Anstoßzeit dem zuständigen Staffelleiter mitteilen. Damit eine Buchung des Sportplatzes vorgenommen werden kann, ist bei der Spielplanung folgende Zeit zu berücksichtigen: Herren und Frauen 120 Minuten + ggf. Verlängerung 40 Minuten Seniorenspiele dürfen an Sonntagen auch um 11:00 Uhr beginnen. Dieses setzt aber voraus, es findet kein Jugendspiel an diesem Sonntag statt bzw. es muss dadurch kein Jugendspiel verlegt werden! 4. Wartezeit Verzögert sich der Spielbeginn wegen Fehlen des Schiedsrichters bzw. der Gastmannschaft, beträgt die Wartezeit grundsätzlich die Hälfte der regulären Spielzeit. Bei Nichtantritt des angesetzten Schiedsrichters hat der Gastverein das Vorrecht einen Schiedsrichter zu stellen. Ist ein neutraler amtlicher Schiedsrichter Stand: Seite 4 von 8

5 vor Ort, muss dieser das Spiel leiten. Sollte sich auf keinen Schiedsrichter geeinigt werden können oder ist kein neutraler amtlicher Schiedsrichter vor Ort, muss das Spiel in der nachfolgenden Woche ausgetragen werden. Beide Vereine haben sich noch am ursprünglichen Spieltag auf einen Nachholtermin zu einigen und diesen im Feld Bemerkungen des Spielberichtes einzutragen. Eine Mitteilung (per über das epostfach) über den Nachholtermin sowie den Nichtantritt des Schiedsrichters ist unverzüglich nach dem Spiel an den Staffelleiter zu senden. Ebenso ist der zuständige Ansetzer für Schiedsrichter über den Nichtantritt des SR zu informieren (per über das epostfach). Wird eine Platzanlage durch den Eigentümer kurzfristig oder mehrfach gesperrt, ist der Staffelleiter berechtigt, die Durchführung des Meisterschaftsspiels auf einen von ihm festgesetzten Platz anzuordnen. Dieses kann auch kurzfristig außerhalb der vorgeschriebenen Frist geschehen. Für die Spiele der überkreislich spielenden Mannschaften gilt eine gesonderte Durchführungsbestimmung (siehe A. 1. Zuständigkeiten). 5. Spielbericht/Spielerpass Die Spielerin, deren / Der Spieler dessen Spielerpass noch zur Bearbeitung in Duisburg ist, muss im Spielbericht mit Rückennummer (bzw. Lfd-Nr., wenn keine Rückennummer vorhanden), Namen, Vornamen, Geburtsdatum eingetragen werden. Dieses gilt auch dann, wenn der Spielerpass aus anderen Gründen zum Spiel nicht vorgelegt werden kann. Auf dem Papier-Spielbericht ist im Feld Bemerkungen der Name, Vorname und das Geburtsdatum einzutragen. Neben dem Geburtsdatum hat eine Unterschrift der Spielerin / des Spielers zu erfolgen. Beim Einsatz des elektronischen Spielberichts ist die Spielerin / der Spieler, deren / dessen Spielerpass noch zur Bearbeitung in Duisburg ist, mit Rückennummer (bzw. Lfd-Nr., wenn keine Rückennummer vorhanden), Name, Vorname und Geburtsdatum in das vorgesehene Feld einzutragen (siehe auch Anweisung zum elektronischen Spielbericht). Der Schiedsrichter muss nach dem Spiel unter Bericht zum Spiel den Name, Vorname und das Geburtsdatum der Spielerin / des Spielers eintragen, deren Spielerpass zum Spiel nicht vorgelegt werden konnte. Eine Unterschrift des der Spielerin / Spielers erfolgt im elektronischen Spielbericht nicht. Durch die elektronische Bestätigung bzw. Freigabe im Elektronischen Spielbericht, wird der Einsatz der Spielerin / des Spielers durch den Mannschaftsverantwortlichen / Schiedsrichter bestätigt. 6. Ergebniseingabe Bei dem Einsatz des elektronischen Spielberichtes erfolgt die Ergebnismeldung automatisch über den DFBnet - Spielbericht. Sollte keine Meldung über den elektronischen Spielbericht erfolgen können, ist das Ergebnis wie im Folgenden Beschrieben (s.u.), zu melden. Stand: Seite 5 von 8

6 Die Eingaben von Spielergebnissen der Freundschaftsspiele erfolgt weiterhin über das Modul im DFBnet Ergebniseingabe. Das Ergebnis muss unmittelbar nach dem Spiele mit der DFBnet - Ergebniseingabe eingegeben werden, auch dann, wenn der elektronische Spielbericht nicht bis zur Freigabe und der elektronischen Bestätigung erstellt werden kann. Es ist zu beachten, dass die Ergebnisse bis spätestens Uhr im DFBnet gemeldet werden müssen. Ergebnisse von Spielen, die nach Uhr enden, müssen spätestens 1 Stunde nach Spiel Ende im DFBnet eingegeben werden. 7. Spielverlegungen/-absagen/-ausfälle/-abbruch/Letzter Spieltag: Spielverlegungen können nur mit der Einverständniserklärung beider Vereine und nach vorn vorgenommen werden. Hier reicht im Grundsatz eine per Weiterteilung (epostfach) der betroffenen Vereine (Geschäftsführung/Vorstand) mit dem jeweiligen Einverständnis an den Staffelleiter aus. Die Mitteilung muss spätestens 5 Tage vor dem alten Spieldatum dem Staffelleiter vorliegen. Sogenannte Trainerabsprachen sind zu unterlassen und werden nicht bearbeitet! Begründete Spielabsagen (auch kurzfristige) sind nur über die Geschäftsführer / den Vorstand an die jeweilig beteiligten Geschäftsführer / Vorstand und den zuständigen Staffelleiter per (epostfach) mitzuteilen. Zusätzlich ist bei kurzfristigen Absagen eine telefonische Mittelung an den Staffelleiter und dem Schiedsrichter zu erfolgen. Platzsperren durch die Stadt sind schriftlich nachzuweisen. Bei witterungsbedingten Spielabsagen/-ausfällen/-abbrüchen von Meisterschafts- und Pokalspielen haben sich beide Vereine noch am ursprünglichen Spieltag auf einen Nachholtermin zu einigen und diesen im Feld Bemerkungen des Spielberichtes bzw. im elektronischen Spielbericht unter sonstige Vorkommnisse einzutragen. Das Spiel muss in der nachfolgenden Woche ausgetragen werden. Die Begründung für ein Spiel, das wegen widriger Witterungs- /Platzverhältnisse durch den Schiedsrichter ausfällt oder abgebrochen wird, ist immer im Spielbericht unter Bemerkungen bzw. sonstige Vorkommnisse einzutragen. Spieltage, die witterungsbedingte durch den KFA abgesagt wurden, werden durch den KFA bzw. Staffelleiter/In neu angesetzt. Generalabsagen gelten für alle Fußballspiele (Meisterschafts-/Pokal- und Freundschaftsspiele) aller Kreisligen. Die Durchführungsbedingungen für den überkreislichen Spielbetrieb sind zu beachten. Der letzte Spieltag hat grundsätzlich an einem Spieltag zu erfolgen. Hierzu wird auf die überkreislichen Durchführungsbestimmungen und der Verbandssatzung verwiesen. 8. Vereinspokalspiele (Frauen und Herren) Teilnahmeberechtigt sind nur die 1. Mannschaften, die am Meisterschaftsspielbetrieb teilnehmen ( 57 SpO). Bei Zuwiderhandlung erfolgt der Ausschluss aus dem Vereinspokal. Stand: Seite 6 von 8

7 Die klassenniedrigere Mannschaft hat immer Heimrecht. Vereine können Pokalspiele bei schriftlicher Einigung nur zu einem früheren Termin, der Genehmigung durch den Pokalspielleiter vorausgesetzt, austragen. Die Endspiele der Frauen und Herren werden an einem Tag auf einem neutralen Sportplatz ausgetragen. 9. Freundschaftsspiele (FS): Die Eingabe aller FS (auch die Spiele der Altherren-Mannschaften) erfolgt über das DFBnet-Modul Freundschaftsspiele (Anweisung zur Eingabe von Freundschaftsspielen beachten). FS müssen mindestens 7 Tage vor dem Spieltermin im DFBnet eingegeben werden. Die Ansetzung der Schiedsrichter erfolgt wie in Punkt B. 2. Schiedsrichter beschrieben. Kurzfristig abgesprochene FS müssen auch im DFBnet eingegeben werden, hier ist aber zusätzlich der Ansetzer der Schiedsrichter per bzw. telefonisch zu informieren und ein Schiedsrichter anzufordern. Ist für das Spiel ein Schiedsrichter angesetzt, ist es untersagt, das Spiel zu löschen. Fällt das Spiel aus oder tritt der Gegner nicht an, ist eine dementsprechende Meldung Ausfall bzw. Nichtantritt rechtzeitig vorzunehmen. Nach dem Spiel ist das Ergebnis (siehe auch Punkt B. 3. Ergebniseingabe) zu melden. Der Spielbericht ist bei Beteiligung von Mannschaften aus dem Kreis Iserlohn an den jeweiligen Staffelleiter der Heimmannschaft zu senden. Spielberichte mit Beteiligung einer überkreislich spielenden Mannschaft (Heim- oder Gastverein) sowie einer Mannschaft aus einem anderen Kreis oder der Altherren-Mannschaften sind nur an den KFA - Koordinator Spielbetrieb zu senden. 10. Altherren-Spielbetrieb: Die Spiele der Altherren sind Freundschaftsspiele und sind genehmigungspflichtig. Das Mindestalter für Altherrenspieler beträgt 32 Jahre. Zu jedem Spiel ist ein Spielbericht zu fertigen und dem KFA Koordinator Spielbetrieb zuzusenden. Vorrangig soll der elektronische Spielbericht genutzt werden. Alle Spiele sind im DFBnet Spielplus unter Freundschaftsspiele anzulegen und die erforderliche Ergebnismeldung durchzuführen (siehe auch Punkt B. 5. Freundschaftsspiele (FS)). Eine Ansetzung der Schiedsrichter erfolgt durch den zuständigen Schiedsrichteransetzer. Spieler können nach ihrer Auswechselung jederzeit wieder in das Spiel eingewechselt werden. Auf dem Spiel ist die erste Ein-/Auswechselung einzutragen. 11. Turniergenehmigungen: Anträge zur Genehmigung von Turnier sind bis spätestens 6 Wochen vor Turnierbeginn zu stellen. Sie sind über das elektronische Postfach per an den Koordinator Spielbetrieb zu senden. Dem Antrag ist ein vorläufiger Spielplan mit Gruppeneinteilung und Zeitplan beizufügen. Eine Schiedsrichteranforderung erfolgt ebenfalls über den Antrag. Die gewünschte Anzahl von Schiedsrichtern ist auf dem Antrag zu vermerken. Wird es gewünscht, dass eigene SR angesetzt werden sollen, dann ist dies Stand: Seite 7 von 8

8 ebenfalls im Antrag mitzuteilen. Innerhalb von 5 Tagen nach Ende des Turnieres sind der ausgefüllte Spielplan und die Original-Spielberichte an den Koordinator Spielbetrieb zu senden. Sind Vereine (kreislich und überkreislich) dem Turnier ferngeblieben oder haben kurzfristig abgesagt, dann ist dies auf dem Spielbericht für Turniere zu vermerken. Die schriftliche Zusage muss im Original den Unterlagen beigefügt werden. 12. Auf- und Abstiegsregeln Regelungen für den Auf- und Abstieg in den jeweiligen Kreisligen erfolgen gesondert. Sie können der Anlage 1 und 2 zur den Durchführungsbestimmungen für den Seniorenspielbetrieb in der Saison 2014/2015 entnommen werden. Die Berechnung der Aufsteigeranzahl aus den einzelnen Kreisen zur Bezirksliga erfolgt jährlich neu, (Stichtag: Ablauf des letzten Punktespieltages des jeweiligen Spieljahres, erstmalig 2013), auf der Basis der Anzahl der aktiv am Spielbetrieb teilnehmenden Mannschaften in den Kreisligen der FLVW-Kreise zum Stichtag Steigt 0 bzw. 1 Mannschaft aus der Bezirksliga ab ermitteln die Zweitplazierten der Kreisliga B - Ost und - West (Spalte 1 + 2) in einem Entscheidungsspiel auf neutralem Platz den 3. Aufsteiger zur Kreisliga A. Das Entscheidungsspiel wird gem. Rahmenterminplan angesetzt. Werden weitere Entscheidungsspiele zur Feststellung der Teilnehmer an den Aufstiegsspielen erforderlich, dann finden diese immer an dem Mittwoch und dem Sonntag, der den letzten Spieltag folgt, statt. 13. Ordnungsgelder Verstöße und Nichtbefolgen der Durchführungsbestimmungen sowie der Regelungen der SpO/WFLV ziehen Ordnungsgelder, die nach der Rechts- und Verfahrensordnung geahndet werden, nach sich. 14. SpO/WFLV Die Verbindlichkeit der Durchführungsbestimmungen für den Seniorenspielbetrieb in der Saison 2014/2015 des Kreises Iserlohn sind gegeben. In allen hier nicht näher beschriebenen Fällen ist die Spielordnung des WFLV anzuwenden und ist verbindlich. Die Durchführungsbestimmungen der Saison 2014/2015 (gem. 40 SpO/WFLV für die überkreislichen Herren- und Frauen-Ligen des FLVW) sind für die überkreislichen Herren- und Frauen-Liegen des FLVW bindend. Vorsitzender Kreisfußballausschuss Iserlohn, Koordinator Spielbetrieb Stand: Seite 8 von 8

9 FUSSBALL- UND LEICHTATHLETIK-VERBAND WESTFALEN e: V. KREIS ISERLOHN Anlage 1 Durchführungsbestimmungen für den Seniorenspielbetrieb in der Saison 2014/2015 Auf- und Abstiegsregelung - Herren - Spieljahr 2014/2015 Kreisliga A Spalte 1 Spalte 2 Spalte3 Spalte 4 Spalte 5 Bestand Aufsteiger zur Bezirksliga Absteiger aus Bezirksliga Absteiger zur Kreisliga B Aufsteiger aus Kreisliga B Neuer Bestand Anmerkungen zum Auf- und Abstieg aus der Kreisliga A Der Meister der Kreisliga A (Spalte 1-5) steigt in die Bezirksliga auf. Bei 0 Absteiger (Spalte 1) aus der Bezirksliga steigen der Tabellenfünfzehnte und der Tabellensechszehnte ab. Bei 1 und 2 Absteiger aus der Bezirksliga (Spalte 2 + 3) steigt der Tabellenvierzehnte, Tabellenfünfzehnte und der Tabellensechszehnte in die Kreisliga B (West/Ost) ab. Bei 3 Absteigern (Spalte 4) aus der Bezirksliga steigen der Tabellendreizehnte, Tabellenvierzehnte, Tabellenfünfzehnte und der Tabellensechszehnte ab. Bei 4 Absteigern (Spalte 5) aus der Bezirksliga steigen der Tabellenzwölfte, Tabellendreizehnte, Tabellenvierzehnte, Tabellenfünfzehnte und der Tabellensechszehnte ab. Kreisliga B West und Ost Spalte 1 Spalte 2 Spalte3 Spalte 4 Spalte 5 Bestand Aufsteiger zur Kreisliga A 3 *) 3 *) Absteiger aus Kreisliga A Absteiger zur Kreisliga C 3 #) ) Aufsteiger aus Kreisliga C ) 2 2 Neuer Bestand Anmerkungen zum Auf- und Abstieg aus der Kreisliga B West und Kreisliga B - Ost Der Meister der Kreisliga B West und - Ost (Spalte 1-5) steigt in die Kreisliga A auf. *) Steigen 0 oder 1 Mannschaften aus der Bezirksliga ab (Spalte 1 + 2) ermitteln die Zweitplatzierten der Kreisliga B - Ost und - West in einem Entscheidungsspiel auf neutralem Platz den 3. Aufsteiger zur Kreisliga A. Die Tabellensechzehnten der Kreisliga B West und - Ost steigen in die Kreisliga C West und - Ost ab. #) Steigen 0 Mannschaften aus der Bezirksliga ab (Spalte 1) ermitteln die Tabellenfünfzehnten der Kreisliga B West und Ost in einem Entscheidungsspiel auf neutralem Platz den 3. Absteiger aus der Kreisliga B. +) Steigen 4 Mannschaften aus der Bezirksliga ab, ermitteln die Tabellenvierzehnten der Kreisliga B Ost und West in einem Entscheidungsspiel auf neutralem Platz den 5. Absteiger zur Kreisliga C. Kreisliga C West und Kreisliga C Ost Die Meister der Kreisliga C West und Kreisliga C - Ost (Spalte 1-5) steigen in die Kreisliga B auf. Bei 0 und 1 Absteiger aus der Bezirksliga (Spalte 1 und 2) steigen die Zweitplatzierten in die Kreisliga B auf. Bei 2 Absteigern aus der Bezirksliga ermitteln die Zweitplatzierten der Kreisliga C West und Ost (Spalte 3) in einem Entscheidungsspiel auf neutralem Platz den 3. Aufsteiger zur Kreisliga B. Zusätzliche Aufsteiger bei Vereinsfusion bzw. auflösung oder Kreiswechsel Der Kreisfußballausschuss behält sich vor, bei rechtzeitiger Bekanntgabe von Fusionen bzw. Vereinsauflösungen oder Kreiswechsel die fehlenden Mannschaften in der jeweiligen Kreisliga aufzufüllen. Hierzu werden in Entscheidungsspielen Nachrücker ermittelt. Hierzu erfolgt eine gesonderte Regelung. Vorsitzender Kreisfußballausschuss Koordinator Spielbetrieb

10 FUSSBALL- UND LEICHTATHLETIK-VERBAND WESTFALEN e: V. KREIS ISERLOHN Anlage 1 Durchführungsbestimmungen für den Seniorenspielbetrieb in der Saison 2014/2015 Auf- und Abstiegsregelung Frauen - Spieljahr 2014/2015 Kreisliga A Spalte 1 Spalte 2 Spalte3 Spalte 4 Spalte 5 Spalte 6 Bestand Aufsteiger zur Bezirksliga Absteiger aus Bezirksliga Neuer Bestand Anmerkungen zum Auf- und Abstieg aus der Kreisliga A Der Meister der Kreisliga A (Spalte 1-6) steigt in die Bezirksliga auf. Staffelstärke Eine Frauen-Kreisliga A muss aus mindestens 12 Mannschaften bestehen. Empfehlenswert sind 13/14- bzw. 15/16-er Staffeln. Staffelbildungen mit 17 bzw. 18 Mannschaften sind möglichst zu vermeiden. Staffeleinteilungen Die Staffeleinteilungen werden von den Kreisen vorgenommen. Alle bis zum Meldeschluss (für die Saison 2014/2015 ist dies der ) unter im Vereinsmeldebogen gemeldeten Mannschaften müssen von den Kreisen für den Spielbetrieb berücksichtigt werden. Nicht gemeldete, bestehende Mannschaften gelten automatisch als abgemeldet. Vorsitzender Kreisfußballausschuss Koordinator Spielbetrieb

11 FUSSBALL- UND LEICHTATHLETIK-VERBAND WESTFALEN e: V. KREIS ISERLOHN Anlage 3 Durchführungsbestimmungen für den Seniorenspielbetrieb in der Saison 2014/2015 Sonderbestimmungen 1. Pflichtspiele ohne Wertung Nehmen Mannschaften an den angesetzten Rundenspielen des Kreises teil, ohne dass die Spiele gewertet werden, sind dies Pflichtspiele gemäß 5 Abs. 1 SpO/WFLV. Alle der SpO/WFLV (auch der 11Umfang der Spielerlaubnis) sind anzuwenden. Für die Saison 2014/2015 gilt dies insbesondere für die Kreisliga C West (SG Iserlohn) 2. Zusätzliche Aufsteiger bei Vereinsfusion bzw. auflösung oder Kreiswechsel Der Kreisfußballausschuss behält sich vor, bei rechtzeitiger Bekanntgabe von Fusionen bzw. Vereinsauflösungen oder Kreiswechsel die fehlenden Mannschaften in der jeweiligen Kreisliga aufzufüllen. Hierzu werden in Entscheidungsspielen Nachrücker ermittelt. Hierzu erfolgt eine gesonderte Regelung. 3. Stichtag zum 11 SpO/WFLV Umfang der Spielerlaubnis Es können bis zu vier Spieler zum Einsatz kommen, jedoch mit folgender Einschränkung: höchstens zwei davon dürfen älter als 23 sein. Die Altersfestsetzung entspricht den einschlägigen Bestimmungen der SpO/DFB. Stichtag ist der 1. Juli zu Beginn des Spieljahres, d.h. ein Spieler, der am 1. Juli 23 wird und damit an diesem Tag um 0 Uhr sein 23. Lebensjahr bereits vollendet hat, zählt zu den Ü-23-Spielern wie auch alle vor diesem Stichtag geborenen Spieler. Demzufolge gehören alle Spieler, die nach dem 1. Juli Geburtstag haben, zu den U-23-Spielern. Dieser Altersstatus gilt bis zum Ende der dem Stichtag folgenden Spielzeit (Abs. 6). Für die Spielzeit 2014/2015 bedeutet dies: - alle Spieler, die am 1. Juli 1991 oder früher geboren sind, zählen zu den Ü-23- Spielern; - die am 2. Juli 1991 oder später Geborenen sind U-23-Spieler. 4. Ein- und Auswechselung in den Kreisligen B und C sowie Frauen: Der Verbandsfußballausschuss hat gemäß 45 Abs. 1 SpO/WFLV für die Spiele der Herren-Kreisligen B D sowie der Frauen- Kreisligen festgelegt, dass hier bis zu drei Spieler/Spielerinnen beliebig ein- und ausgewechselt werden können. Dieses gilt nicht für Pokalspiele auf Kreisebene. Siehe auch "XIII. Sonderbestimmungen für den Spielbetrieb in den Kreisen" der Durchführungsbestimmungen der Saison 2014/2015. Vorsitzender Kreisfußballausschuss Koordinator Spielbetrieb

12 FUSSBALL- UND LEICHTATHLETIK-VERBAND WESTFALEN e: V. KREIS ISERLOHN Anlage 3 Durchführungsbestimmungen für den Seniorenspielbetrieb in der Saison 2014/ Gelbe Karte Wortlaut aus dem Punkt 6 der Durchführungsbestimmungen der Saison 2014/2015 (gem. 50 SpO/WFLV für die überkreislichen Herren- und Frauen- Ligen des FLVW): Ein Spieler/in einer Mannschaft einer jeweiligen Spielklasse, den der Schiedsrichter in fünf Pflichtspielen (ausgenommen Pokalspiele) durch Vorweisen der Gelben Karte verwarnt hat, ist für das nächstfolgende Punktespiel in der jeweiligen Spielklasse automatisch gesperrt, das dem Spiel folgt, in dem die fünfte Verwarnung verhängt worden ist. Bis zum Ablauf der automatischen Sperre ist er auch für das jeweils nächstfolgende Punktespiel jeder anderen Mannschaft seines Vereins/Tochtergesellschaft in einer unteren Spielklasse gesperrt, längstens jedoch bis zum Ablauf von zehn Tagen. Eine Übertragung auf das neue Spieljahr bzw. bei einem Vereinswechsel während des Spieljahres ist ausgeschlossen. Die nächste ab dem Vergehen nach einer verwirkten Sperre gezeigte Verwarnung zählt wiederum als erste Verwarnung im Sinne dieses Absatzes. Im Falle eines Feldverweises, auch eines Feldverweises nach zwei Verwarnungen (Gelb/Rot), gilt eine im selben Spiel ausgesprochene Verwarnung als verbraucht und wird nicht registriert. Auf die übrigen bis dahin verhängten Verwarnungen bleibt der Feldverweis ohne Bedeutung. Beispiel: Die 1. Mannschaft spielt in der Kreisliga A, die 2. und 3. Mannschaft spielen in der Kreisliga B und die 4. Mannschaft in der Kreisliga C. Der Spieler erhält in der 3. Mannschaft die 5. Gelbe Karte. Wettbewerbsbezogenheit Es werden nur die Gelben Karten gezählt und nach der 5. geahndet, die ein Spieler in einem Meisterschaftsspiel (Pflichtspiel) dieses Wettbewerbs erhalten hat. In unserem Fall also in einem Spiel der Herren Kreisliga B sowohl der 2. als auch 3. Mannschaft. Gelbe Karten aus einem Freundschaftsspiel oder einem Pokalspiel werden nicht mitgezählt, auch nicht die Gelben Karten, die Spieler in einem Meisterschaftsspiel einer anderen Mannschaft erhalten haben. Dort werden die gelben Karten separat gezählt und entsprechend bewertet. Sperre: Nach der 5. Gelben Karte ist der betreffende Spieler für das nächstfolgende Meisterschaftsspiel in der jeweiligen Spielklasse (in unserem Beilspiel Kreisliga B) automatisch gesperrt. Die Sperrdauer ist also durch das nächste Meisterschaftsspiel terminiert, nicht wie bei anderen Sperren durch den Zusatz gesperrt jedoch höchstens für.. Wochen. Vorsitzender Kreisfußballausschuss Koordinator Spielbetrieb

13 FUSSBALL- UND LEICHTATHLETIK-VERBAND WESTFALEN e: V. KREIS ISERLOHN Anlage 3 Durchführungsbestimmungen für den Seniorenspielbetrieb in der Saison 2014/2015 Er ist also für das nächstfolgende Punktspiel für die 3. Mannschaft gesperrt. Ebenso für die 2. Mannschaft, da die in der gleichen Spielklasse (Kreisliga B) ihre Meisterschaftsspiele austrägt. Daraus folgt in dem konkreten Beispiel: Ein Spieler, der im letzten Meisterschaftsspiel im Dezember die 5. Gelbe Karte erhalten hat, ist für das erste Meisterschaftsspiel nach Ende der Winterpause gesperrt. (Dies ist nämlich das nächstfolgende Punktespiel). Bis zum Ablauf der automatischen Sperre ist der Spieler auch für das jeweils nächstfolgende Punktespiel jeder anderen Mannschaft seines Vereins in einer unteren Spielklasse gesperrt, längstens jedoch bis zum Ablauf von zehn Tagen. Auf einen Einsatz in einer unteren Mannschaft muss der Spieler also das Ende der Sperre von 10 Tage und den Ablauf der Schutzfrist von fünf Tagen gem. 11 Abs. 4 i.v.m Abs. 5 SpO (also insgesamt 15 Tage!) warten, bevor er weder in der unteren Mannschaft (hier die der Kreisligen C) spielen darf. oder 15 Tage (Sperre plus 5 Tage Schutzfrist) warten. Dagegen darf er in einer Mannschaft einer höheren Spielklasse ohne Einhaltung einer Frist, also unmittelbar nach dem Spiel, in dem er die 5. Gelbe Karte bekommen hat, mitwirken. Dagegen darf der Spieler in einer Mannschaft einer höheren Spielklasse ohne Einhaltung einer Frist (hier die Kreisliga A) eingesetzt werden. D.h., um 13:00 Uhr erhielt der Spieler die 5. Gelbe Karte in der Kreisliga B (hier 3. Mannschaft), Einsatz am gleichen Tag um 15:00 Uhr in der höheren Mannschaft (1. Mannschaft Kreisliga A) möglich. Eine Übertragung auf das neue Spieljahr bzw. bei einem Vereinswechsel während des Spieljahres ist ausgeschlossen. Im Gegensatz zur Sperre nach einer Gelb-Roten oder einer Roten Karte beeinflusst die Ansetzung eines DFB-Pokalspiels die Sperrdauer nach der 5. Gelben Karte nicht. Feldverweis: Wenn ein Spieler die Rote oder die Gelb-Rote Karte bekommen hat, erlischt eine im selben Spiel vorher erhaltene Gelbe Karte. In früheren Spielen derselben Saison erhaltene Gelbe Karten jedoch bleiben auf dem Strafkonto bestehen. (Vor dem Spiel 4 gelbe Karten bleiben somit nach dem Spiel auf dem Konto.) Vorsitzender Kreisfußballausschuss Koordinator Spielbetrieb

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