Durchführungsbestimmungen Junioren-/Juniorinnen-Westfalenpokal 2016/17

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1 Fußball- u. Leichtathletik- Jakob-Koenen-Str. 2 Verband Westfalen e. V Kamen - Abteilung Fußballjugend - Tel.: 02307/371-0 Durchführungsbestimmungen Junioren-/Juniorinnen-Westfalenpokal 2016/17 1. Mannschaftsmeldungen Die Kreispokalsieger und Teilnehmer an den Westfalenpokalwettbewerben 2016/17 der A-, B- und C-Junioren sowie der B-Juniorinnen sind durch die Kreise per zu melden und im Vereinsmeldebogen ist der Haken Westfalenpokal zu setzen. Meldetermin: Die gemeldeten Vereine verpflichten sich zur Einhaltung der Durchführungsbestimmungen und versichern, nach besten Kräften zur reibungslosen Abwicklung des Wettbewerbes beizutragen. Die Kontaktdaten der Vereine (Postanschrift Jugend, Jugendleiter, Trainer und Mannschaftsverantwortlicher) sind dem DFBnet-Vereinsmeldebogen zu entnehmen. Alle Vereine müssen daher Anschriftenänderungen kurzfristig im DFBnet-Meldebogen einstellen, damit die Daten immer aktuell sind. 2. Spielberechtigungen Für die Pokalwettbewerbe sind ausschließlich erste Mannschaften spielberechtigt. Sollte eine Jugendspielgemeinschaft Kreispokalsieger werden, darf diese am Westfalenpokal teilnehmen. Bei Mannschaften mit Spielern/Spielerinnen, die ein Zweitspielrecht haben, dürfen maximal pro Spiel 3 Spieler/Spielerinnen mit Zweitspielrecht zum Einsatz kommen. 3. Staffelleiter A- und B-Junioren: Karl-Heinz Wirsen, Bramhoff 8, Saerbeck Tel.: 02574/9526 Handy: 0172/ Fax: 02574/9527 Mail: karl-heinz@wirsen.me - 1 -

2 C-Junioren Manfred Melcher, Hessenberg 11, Borchen Tel.: 05251/ (p) / (d) Fax: 05251/ Mail: melchermanni@web.de B-Juniorinnen Alexandra Spiekermann, Lerchenweg 43, Beckum Tel.: 02521/ (p) Handy: 0172/ Mail:spiekermannalex@t-online.de 4. Spieltermine und Spielpaarungen Die amtlichen Spieltermine/Anstoßzeiten und Spielstätten sind dem DFBnet zu entnehmen. Zur Einhaltung des vom Verbands-Jugend-Ausschuss festgelegten Terminplanes ist die Ansetzung von Wochentags-Spielen durch den Staffelleiter zulässig. 5. Anstoßzeiten Anstoßzeit für die Pokalspiele Sonntag vormittags A-Junioren 10:30 Uhr B-Junioren/innen 10:30 Uhr Samstag nachmittags A- u. B-Junioren/innen Februar, März 14:30 Uhr April - Juni 16:30 Uhr C-Junioren Februar 14:30 Uhr März - Juni 15:00 Uhr An Werktagen 18:00 Uhr Den Spielpartnern bleibt es überlassen, sich im gegenseitigen Einvernehmen auf eine andere Anstoßzeit zu einigen (Punkt 11 ist zu beachten). In diesem Fall ist ein Spielverlegungsantrag im DFBnet zu stellen. Eine Durchführung der Spiele unter Flutlicht ist zulässig. 6. Spieldauer Die Spieldauer beträgt bei den: A-Junioren 2 x 45 Minuten Verlängerung 2 x 15 Minuten B-Junioren 2 x 40 Minuten Verlängerung 2 x 10 Minuten - 2 -

3 C-Junioren B-Juniorinnen 2 x 35 Minuten Verlängerung 2 x 5 Minuten 2 x 40 Minuten Verlängerung 2 x 10 Minuten Ist auch dann noch keine Entscheidung gefallen, entscheidet ein Elfmeterschießen nach Maßgabe der DFB-Bestimmungen. 7. Regelung Ein- und Auswechseln Beim Einsatz des Spielbericht-Online können bei den überkreislichen Spielen der A- bis C- Junioren/Juniorinnen vor dem Spiel bis zu 10 Auswechselspieler/innen eingetragen werden. Sollte trotzdem ein/e Spieler/in zum Einsatz kommen, der/die bisher noch nicht eingetragen wurde, so ist die Eintragung nach erfolgtem Einsatz (mit der Kennung des Schiedsrichters) zu ändern, damit der Schiedsrichter die Auswechselung im Bericht zum Spiel eintragen kann. Spiele um den Junioren-/Juniorinnen-Westfalenpokal sind Spiele auf Verbandsebene. Demnach darf ein/e ausgewechselte/r Spieler/in nicht wieder eingewechselt werden. Es gelten die Bestimmungen gemäß 20 Nr. 1 b JSpO/WDFV. Der Schiedsrichter ist vor Spielbeginn hierüber durch den Heimverein in Kenntnis zu setzen. 8. Passkontrolle Der Schiedsrichter führt vor Spielbeginn die Passkontrolle durch, um festzustellen, ob die im Spielbericht eingetragenen Spieler anwesend sind. Anstelle der Passkontrolle ist auch die Spielrechtsprüfung in SpielPLUS gemäß 5, Nr. 6 JSpO/WDFV möglich. Die technische Voraussetzung hat der betreffende Verein zu stellen. Sollte ein Spielerpass nicht vorliegen, hat der Schiedsrichter dieses unter Sonstige Vorkommnisse auf dem Spielbericht zu vermerken. Die Unterschrift des Spielers erfolgt beim Spielbericht-Online nicht. 9. Spielberichte Für die Bearbeitung der Spielberichte ist es erforderlich, dass die Mannschaftsverantwortlichen über die Vereinsadministration die Berechtigung für die Altersklasse und die Spielklasse Verbandspokal haben. Die hierfür notwendigen Einstellungen sind von den verantwortlichen Vereinsmitarbeitern rechtzeitig vorzunehmen. Für alle überkreislichen Spiele findet der Spielbericht-Online Anwendung. Sollen Spieler/Spielerinnen im Spielbericht mit dem Vermerk nicht veröffentlichen gekennzeichnet werden, so ist dem Staffelleiter vor dem Spieltag eine entsprechende Erklärung der Eltern und des Spielers/der Spielerin im Original vorzulegen. Unter Verantwortliche sind ein verantwortlicher Trainer, ein Mannschaftsverantwortlicher (Betreuer der Mannschaft) und ein Verantwortlicher für den Ordnungsdienst (nur beim Heimverein) einzutragen. Die weiteren Eingaben (Co-Trainer, Physio etc.) sind freiwillig. Dort können auch mehrere Personen genannt werden. Es dürfen nur die Personen eingetragen werden, die auch beim Spiel anwesend sind. Mit Eintragung wird die Anwesenheit bestätigt. Alle Personen müssen Mitglied eines Vereins sein. Der Schiedsrichter hat den Spielbericht-Online in Anwesenheit der beiden Vereinsvertreter (Mannschaftsverantwortlicher laut Spielbericht) freizugeben. Vor der Freigabe haben die Vereine die Eintragungen zur Kenntnis zu nehmen. Fehlt ein Vereinsvertreter, so ist dies durch den Schiedsrichter im Spielbericht zu vermerken

4 Der Schiedsrichter hat die persönlichen Strafen und die Torschützen einzutragen. Die am Spiel beteiligten Vereine sind verpflichtet, die Eingabe der Torschützen mit dem Schiedsrichter abzugleichen und den Schiedsrichter bei der Eingabe zu unterstützen. Ist ein Verein mit den vorgenommenen Eintragungen nicht einverstanden, so hat er dieses innerhalb von 3 Tagen nach Ablauf des Spieltages dem zuständigen Staffelleiter per Einschreiben/DFBnet-Postfach mitzuteilen (gemäß 29, Nr. 5, 6 JSpO/WDFV). Ist die Erstellung des Spielbericht-Online am Spielort nicht möglich, so ist der Spielbericht in Papierform (einfach) zu erstellen. Im Spielbericht ist hierfür der Grund anzugeben. Der Platzverein übergibt dem Schiedsrichter einen ausreichend frankierten Briefumschlag mit der Anschrift des zuständigen Staffelleiters für den Versand des Spielberichtes. Der Schiedsrichter hat den Spielbericht noch am Spieltag entsprechend abzusenden. Die Vereine sind verpflichtet, die Aufstellung noch am Spieltag vollständig im Spielbericht-Online, Teil 1 ein- und freizugeben. Ausdrucke von Spielberichten dürfen nur für vereinsinterne Zwecke genutzt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Sollten Spielberichte von verbandsfremden Institutionen (Versicherungen / Polizei / Staatsanwaltschaft / Rechtsanwälte) angefordert werden, so ist diese Anforderung an die Verbandsgeschäftsstelle weiterzuleiten. 10. Ausrichtung der Spiele Der Platzverein ist für Werbung, Platzaufbau und Ordnungsdienst verantwortlich. Bei einer Spielvergabe an einen dritten Verein, ist der Ausrichter hierfür zuständig. Die Spielvergabe ist dem Staffelleiter frühzeitig bekanntzugeben bzw. mit ihm abzusprechen. 11. Schiedsrichter und Schiedsrichterassistenten Die Schiedsrichteransetzung erfolgt durch die zuständigen Schiedsrichterausschüsse im DFBnet. Für die Spiele aller Runden werden Schiedsrichter-Teams angesetzt. Die Schiedsrichteransetzungen sind unter einzusehen. Gleiches gilt für die Spielstätten. Die Schiedsrichter werden per oder durch den Schiedsrichteransetzer über die Ansetzung in Kenntnis gesetzt. Die Einladungspflicht für Gastverein und Schiedsrichter entfällt ( 18 Nr. 1 JSpO/WDFV). Für die Ansetzung der Schiedsrichter sind zuständig: A- und B-Junioren 1. und 2. Runde = Kreisschiedsrichterausschüsse ab 3. Runde = C-Junioren Verbandsschiedsrichterausschuss 1. bis 3. Runde = Kreisschiedsrichterausschüsse ab Viertelfinale = B-Juniorinnen Verbandsschiedsrichterausschuss 1. Runde bis Viertelfinale = Kreisschiedsrichterausschüsse ab Viertelfinale = Verbandsschiedsrichterausschuss - 4 -

5 Für die Anreise der Schiedsrichter-Teams ist zwingend erforderlich, dass Fahrgemeinschaften gebildet werden. Bei kurzfristigen Änderungen (drei Tage vor dem angesetzten Spiel), die im Einvernehmen mit dem Staffelleiter erfolgt sind, (Spielverlegung, Änderung der Spielstätte, Verschiebung der Anstoßzeit) sind der angesetzte Schiedsrichter, die Schiedsrichterassistenten und der Gastverein umgehend telefonisch zu informieren. Bei Unklarheiten ist umgehend Kontakt mit dem Staffelleiter (Kontaktadresse siehe Punkt 3) aufzunehmen. Vor dem Spiel sind dem Schiedsrichter die Durchführungsbestimmungen Ziffer 6 bis 9 vom Platzverein zur Kenntnis zu geben. Schiedsrichterspesen: A-Junioren Schiedsrichter 20,00 Schiedsrichterassistent 10,00 B-Junioren Schiedsrichter 15,00 Schiedsrichterassistent 8,50 C-Junioren Schiedsrichter 12,00 Schiedsrichterassistent 7,00 B-Juniorinnen Schiedsrichter 13,00 Schiedsrichterassistent 8,50 Die Fahrtkosten werden nach den Durchführungsbestimmungen zur Finanzordnung/FLVW (PKW 0,30 /km) erstattet. 12. Verbandsaufsicht Der Kreisjugend-Ausschuss des Heimvereins hat eine Spielaufsicht zu stellen. Der Name ist im Spielbericht unter Vierter Offizieller anzugeben. Die Spielaufsicht hat folgende Aufgaben: Klarstellung der Bedeutung der Pokalspiele (Trainer, Betreuer, Spielführer, Schiedsrichter/Schiedsrichterassistenten) Sicherstellung der Einhaltung dieser Durchführungsbestimmungen. Eventuelle Kosten der Spielaufsicht sind vom Heimverein zu übernehmen. 13. Eintritt / Abrechnung der Spieleinnahmen Seitens des FLVW wird empfohlen, anlässlich der Westfalenpokalspiele Eintritt zu erheben. Nur wenn beide Vereine sich einigen, nicht zu kassieren, kann hierauf verzichtet werden. Mindest- und Höchstpreise werden nicht vorgeschrieben. Sie sollten jedoch den Gegebenheiten angepasst sein. Bei den Halbfinalspielen und dem Finale ist Eintritt zu kassieren. Die Abrechnung ist, entsprechend 69, Nr. 2, von beiden Seiten gemeinsam durchzuführen. Die Verbandsabgaben (10 % der Bruttoeinnahme) sind an die FLVW-Kreiskasse des Gastgebervereins innerhalb von 8 Tagen zu überweisen. Der, nach Abzug der Verbandsabgabe und der Schiedsrichterkosten verbleibende Betrag ist zu gleichen Teilen unter den beiden Vereinen aufzuteilen. Der Gastgeber bestreitet von seinem Anteil die Kosten für Platzaufbau, Kassierungs- und Ordnungsdienst, Werbung, Halbzeitgetränke für Schiedsrichter und -assistenten, der Gast aus seinem Anteil die Reisekosten. Ein Defizitausgleich erfolgt nicht

6 Die Spielabrechnungen sind durch den Gastgeberverein innerhalb von 5 Tagen nach dem Spiel an die zuständige Kreiskasse zu senden. 14. Spielergebnismeldung Der gastgebende Verein ist verpflichtet, das Spielergebnis oder gegebenenfalls einen Spielausfall umgehend, jedoch spätestens eine Stunde nach Spielende im DFBnet einzustellen. Bei der Anwendung von Spielbericht-Online entfällt die Ergebniseingabe, da mit der Freigabe des Spielberichtes auch das Ergebnis eingestellt wird. 15. Allgemeines In allen Spielrunden bis zum Halbfinale haben die klassenniedrigeren Vereine Heimrecht. Innerhalb der Kreisligen wird nicht mehr nach Klassen unterschieden. Spielen beide Gegner in der gleichen Klasse, hat der erstgenannte Verein Heimrecht. In der 2. Runde spielt der Sieger aus Spiel 1 gegen 2, 3 gegen 4 usw. Hierbei und in den weiteren Runden wird das Heimrecht bei Klassengleichheit nach der Anzahl der vorhergehenden Heim- und Auswärtsspiele festgelegt (Freilos wird als Heimspiel gewertet). Bei gleichen Voraussetzungen hat die zuerst genannte Mannschaft Heimrecht. Die Vereine der A-, B-Junioren- und B-Juniorinnen- Bundesliga und C-Junioren- und B-Juniorinnen-Regionalliga sind für die dritte Runde gesetzt (gemäß DFBnet). Die weiteren Runden werden entsprechend der 2. Runde ausgetragen. Die Durchführungsbestimmungen haben bis zum Halbfinale einschließlich Gültigkeit. Für das Endspiel werden besondere Richtlinien erlassen. Bei der Festlegung des Endspielortes wird zunächst geprüft, ob beide Endspielteilnehmer über einen Rasenplatz (nicht Kunstrasen) verfügen, der evtl. Sicherheitsauflagen entspricht. Ist dies der Fall, wird das Verhältnis der bisherigen Heim- und Auswärtsspiele zugrunde gelegt. Liegen hier gleiche Voraussetzungen vor, hat die erstgenannte Mannschaft Heimrecht. 16. DFB-Pokal Der Sieger des A-Junioren-Westfalenpokals 2016/17 nimmt auf DFB-Ebene in der Spielzeit 2017/18 an den Spielen um den DFB-Vereinspokal der Junioren teil. Ist der Pokalsieger entsprechend 71 DFB-Durchführungsbestimmungen zur Spielordnung bereits für den DFB- Vereinspokal der Junioren qualifiziert, dann ist der Zweitplatzierte teilnahmeberechtigt. Ist auch dieser, entsprechend vorgenannter Regelung, bereits für den DFB-Vereinspokal der Junioren qualifiziert, dann kann keine weitere Mannschaft des FLVW teilnehmen. Sollte eine Jugendspielgemeinschaft Pokalsieger werden, wird die beste nachfolgende eigenständige Vereinsmannschaft für den DFB-Pokal gemeldet. Die Bestimmungen des 71 der DFB-Durchführungsbestimmungen zur Spielordnung sind zu beachten. 17. Rechtsprechung: Für Rechtsangelegenheiten, die sich aus dem Spielverkehr der Pokalrunden ergeben, ist in 1. Instanz die Verbandsjugendspruchkammer zuständig. Einsprüche gegen die Wertung eines Pflichtspieles sind bei dem zuständigen Rechtsorgan ( 47 Nr. 1 RuVO/WDFV) in dreifacher Ausfertigung ( 26 Nr. 4 / 27 Nr. 2 RuVO/WDFV) per Einschreiben oder DFBnet- Postfach einzulegen. Die Einspruchsgebühr in Höhe von 50,00 sind innerhalb der Frist ( - 6 -

7 47 Nr. 1 RuVO/WDFV) zu zahlen. Einsprüche an die Verbandsjugendspruchkammer und Rechtsmittel gegen die Entscheidungen der Verbandsjugendspruchkammer sind an den Fußball- u. Leichtathletik-Verband Westfalen e.v., Verbandsjugendspruchkammer, Jakob- Koenen-Str. 2, Kamen oder per DFBnet-Postfach (flvw.vjsk@flvw.evpost.de) zu senden. 18. Schlussbestimmungen Neben diesen Durchführungsbestimmungen sind auch die Durchführungsbestimmungen für den überkreislichen Spielbetrieb des Spieljahres 2016/17, veröffentlicht auf der Internetseite des FLVW ( Jugendfussball Spielbetrieb - Durchführungsbestimmungen) für diese Spiele gültig, wenn nicht vorstehend abweichende Regelungen getroffen wurden. Fußball- u. Leichtathletik- Verband Westfalen e. V. gez. Harald Ollech gez. Karl-Heinz Wirsen gez. Thomas Harder Vors. des Verbands- Koordinator Spielbetrieb Koordinator Rechtsfragen Jugend-Ausschusses Verbands-Jugend-Ausschuss Verbands-Jugend-Ausschuss Kamen,

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