Allgemeine Richtlinien und Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb 2013/2014 der Juniorinnen in der Region Frankfurt

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1 Allgemeine Richtlinien und Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb 2013/2014 der Juniorinnen in der Region Frankfurt ALTERSKLASSE STICHTAG SPIELZEIT B Juniorinnen x 40 Minuten C Juniorinnen X 35 Minuten D Juniorinnen X 30 Minuten E Juniorinnen X 25 Minuten Allgemeines Für die Durchführung der Juniorinnenspiele gilt die Satzung des HFV, insbesondere die Jugendordnung. Der 8 der Jugendordnung ist besonders zu beachten. Soweit Regelungen / Vorschriften in der Jugendordnung nicht enthalten sind, zählt die Spielordnung. Alle Vereine und deren Mitarbeiter sind gehalten, sich über die Regelungen sachkundig zu machen. Grundsätzliches: Platzaufbau, Spielbetrieb, Spielverlegungen Es wird auf 56 der Spielordnung verwiesen. Bitte auch die 10 und 38 der Spielordnung beachten. Spielverlegungen wird grundsätzlich nicht mehr zugestimmt. Über eine evtl. weitere erforderliche Spielverlegung entscheidet die / der Staffelleiterin / Staffelleiter, in Abwesenheit die / der Vertreterin / Vertreter. Spielverlegungswünsche sind abgestimmt von beiden beteiligten Vereine per mind. 3 Tage vor dem Spieltag bei der / dem Staffelleiterin / Staffelleiter einzureichen, die / der darüber entscheidet. Eigenmächtige Spielverlegungen haben Punktabzug und Spielverlust für beide Vereine zur Folge! Ausgefallene Spiele werden durch die / den jeweilige(n) Staffelleiterin / Staffelleiter neu angesetzt. Bei Erkrankungen (Verletzungen) von Spielerinnen / Spielern wird ein Spiel verlegt, wenn mindestens 5 Atteste (bei 11er Mannschaften), 4 Atteste (bei 9er Mannschaften) und 3 Atteste (bei 7er Mannschaften) vorgelegt werden. Gleiches gilt für schulische oder kirchliche Veranstaltungen. Die Bestätigungen / Atteste sind innerhalb von 4 Tagen nach dem bekannt werden der / dem Staffelleiterin / Staffelleiter zu übersenden. Gemeldete Mannschaften in allen Altersklassen sind verpflichtet, zu organisierten Spielen, Spielrunden oder Turnieren anzutreten. Der letzte Spieltag ist zeitgleich durchzuführen. Spielbericht, Pässe, Schiedsrichterspesen Bei allen Ligen wird der elektronische Spielberichtsbogen verpflichtend genutzt. Falls der elektronische Spielberichtsbogen, wegen Stromausfall nicht genutzt werden kann, sollte jeder Trainer / Betreuer für den Notfall einen Spielbericht in Papierform zum ausfüllen dabei haben. Dies kann auch der Heim -Ausdruck des elektr. Berichtes zum ergänzenden Ausfüllen sein. Die Spielberichtsbogen sind spätestens 24 Stunden nach Spielende Seite 1 von 5

2 ausgefüllt an die / den zuständige(n) Staffelleiterin / Staffelleiter einzusenden. Die Eintragungen sind deutlich vorzunehmen (ausgeschriebene Familien- und Vornamen, Geburtsdatum). Die Namen der Betreuer sind ebenfalls lesbar einzutragen. Die Spielführererin ist zu unterstreichen. Alle Spielerinnen haben sich der Passkontrolle vor dem Spiel zu stellen. Die auf dem Spielberichtsbogen eingetragene Spielerinnen zählen als eingesetzte Spielerinnen dieses Spieltages (11er-Feld maximal 15 Spielerinnen, 9er-Feld maximal 13 Spielerinnen, Kleinfeld maximal 11 Spielerinnen: einschl. zweiter TW). Fehlende Spielerpässe werden gemäß Satzung entsprechend bestraft und sind unaufgefordert, spätestens 4 Werktage nach dem Spieltag bei der / dem Staffelleiterin / Staffelleiter im Original, in Kopie oder per Mail vorzulegen. Der Spieltag zählt als erster Tag. Alle Pässe müssen mit einem abgestempelten und zeitnahen Passbild versehen, und bei den B und C-Juniorinnen, unterschrieben sein. Der Heimverein hat die Schiedsrichterspesen dem Schiedsrichter gegen Vorlage der Quittung in der Schiedsrichterkabine unaufgefordert nach dem Spiel zu erstatten. Gleiches gilt für Pokalspiele, soweit die Satzung nichts anderes bestimmt. Zuwiderhandlungen werden satzungsgemäß mit Strafe belegt. Bespielbarkeit der Plätze Auf die Vereinbarung zwischen dem Deutschen Städtetag und dem DFB wird hingewiesen. Die / der Staffelleiterin / Staffelleiter ist zu benachrichtigen, wenn ein Spiel aufgrund der Platzverhältnisse abgesagt werden muss. Spielabsetzungen kann nur ein Verbandsorgan (Kreisjugendfußballwart, Staffelleiterin / Staffelleiter etc.) vornehmen. Ausbleiben von Schiedsrichtern Beim Ausbleiben eines Schiedsrichters müssen sich beide Vereine ernsthaft bemühen, einen anderen unbeteiligten Schiedsrichter zu finden. Bleibt dieses bemühen ohne Erfolg, muss das Spiel von einem beteiligten oder nicht anerkannten Schiedsrichter geleitet werden. Es wird auch in diesem Fall als ausgetragenes Pflichtspiel gewertet. Der Platzverein ist verpflichtet, auf jeden Fall dafür Sorge zu tragen, dass das Spiel statt findet. Bei fahrlässiger Nichtbeachtung dieser Vorgabe, unter Beteiligung beider Vereine, wird das Spiel für die Beteiligten als Verlustspiel gewertet. Bei Ausbleiben eines Schiedsrichters ist von beiden Vereinen eine Passkontrolle durchzuführen und durch Unterschrift der Betreuer auf dem Spielberichtsbogen zu bestätigen. Spielsystem a) Gruppenligen B-Juniorinnen 1. Gespielt wird in einer Gruppenliga 1.1 In der Gruppenliga dürfen nur 11er Mannschaften spielen. 1.2 Die beiden letztplatzierten nach Abschluss der Runde steigen aus der Gruppenliga in die jeweilige Kreisliga ab. 1.2 Der Gruppenerste ist Regionalmeister und spielt um den Aufstieg zur Hessenliga. 1.3 Die 6 Meister (Vertreter) aus den 6 Regionen spielen nach einem festgelegten Schlüssel in Entscheidungsspielen die 3 Aufsteiger zur Hessenliga aus. Seite 2 von 5

3 Die Aufstiegsspiele zur Hessenliga finden sofort nach Beendigung der Punktrunde mit dem aktuellen Jahrgang ( alte Mannschaften) statt. Es gelten die jeweiligen Durchführungsbestimmungen der Hessenligen. 1.4 Der Klassenleiter meldet den Meister unmittelbar am Ende der Saison an den zuständigen Klassenleiter der Hessenliga. C-Juniorinnen 1. Die Gruppenliga Frankfurt spielt im Norweger-Modell. 1.1 Keine Mannschaft kann direkt auf oder absteigen. 1.2 Der Aufstieg in die neu gegründete Hessenliga kann freiwillig erfolgen und ist nicht an einen Tabellenplatz gebunden. ( vergl. Durchführungsbestimmungen der Hessenliga ). 1.2 In der Gruppenliga dürfen nur 9er und 11er Mannschaften spielen, angestrebt sind 11er Mannschaften. 1.3 Der Sieger der Gruppenliga ist Regionalmeister. 2. Die Zusammensetzung der Gruppenliga in der Saison 2014/2015 entscheiden die Klassenleiter neu, je nach Mannschaftsmeldungen. D-Juniorinnen 1. Die Gruppenliga Frankfurt spielt im Norweger-Modell. 1.1 Keine Mannschaft kann direkt auf oder absteigen. 1.2 In der Gruppenliga dürfen 7er und 9er Mannschaften spielen, angestrebt sind 9er Mannschaften. 1.3 Der Sieger der Gruppenliga ist Regionalmeister. 2. Die Zusammensetzung der Gruppenliga in der Saison 2014/2015 entscheiden die Klassenleiter neu, je nach Mannschaftsmeldungen. b) Kreisligen B-Juniorinnen 1. Gespielt wird in 2 Kreisligen nach dem Norweger-Modell. 1.1 Die jeweiligen Gruppensieger sind Kreismeister, und haben das Aufstiegsrecht zur Gruppenliga. Sollten die Aufstiegsberechtigten auf ihr Aufstiegsrecht verzichten, geht das Aufstiegsrecht an den jeweilig nächstplatzierten weiter, so das auf jeden Fall zwei Mannschaften aufsteigen. 1.2 Zum Aufstieg in die Gruppenliga sind nur Mannschaften berechtigt, die in der Rückrunde als 11er Mannschaft gespielt haben. C-Juniorinnen 1. Gespielt wird in 2 Kreisligen, Nord und Süd nach dem Norweger-Modell. 1.2 Keine Mannschaft hat Aufstiegsrecht. D-Juniorinnen und jünger Für die Saison 2013/14 gelten die vom Verbandsausschuss für Frauen- und Mädchen in Anlehnung an den Jugendausschuss empfohlenen Spielfeld- und Ballgrößen. Der gesamte Spielbetrieb D-Juniorinnen außerhalb der Gruppenliga und jünger wird auf Kleinfeld gespielt. 1. Abseits und Rückpass Die Abseits- und Rückpassregel ist im E-Spielbetrieb aufgehoben. Die Abseits- und Rückpassregel ist im D-Spielbetrieb gültig. Seite 3 von 5

4 2. Kreisligen Bei den D - Juniorinnen wird in 3 Gruppen gespielt: Nord, Mitte und Süd. Keine Mannschaft kann direkt aufsteigen. Bei den E Juniorinnen wird in 2 Gruppen gespielt: Nord und Süd. Bei den E-Juniorinnen können die Jeweils Gruppenersten in einem Entscheidungsspiel den Regionalmeister ausspielen. c) Pokalwettbewerbe 1. Kreispokal Der Kreispokal wird in allen 7 Kreisen in den Altersklassen B- bis E-Juniorinnen ausgespielt. Mannschaften der C- und B-Juniorinnen die in der Hessenliga oder Bundesliga spielen, sind automatisch im Regionalpokal gesetzt. Die jeweiligen Kreispokalsieger spielen weiter im Regionalpokal. Zum Regionalpokal der B- Juniorinnen sind nur 11er-Mannschaften, zum Regionalpokal der C- Juniorinnen sind nur 9er- und 11er-Mannschaften zugelassen. 2. Regionalpokal Die jeweiligen Sieger bei den B- und C- Juniorinnen vertreten die Region Frankfurt im Hessenpokal. Zum Hessenpokal zugelassen sind nur 11er-Mannschaften. d) Freundschaftsspiele Jedes Freundschaftsspiel ist an die / den Staffelleiterin / Staffelleiter der jeweiligen Altersklasse zu melden, sowie an die jeweilig zuständigen Schiedsrichteransetzer für Freundschaftsspiele in den Kreisen. Spielberichte sind ebenfalls auszufüllen und an die / den Staffelleiterin / Staffelleiter zu senden. Zuwiderhandlungen werden satzungsgemäß mit Strafe belegt. e) Norweger Modell Besonderheiten des Norweger Modells : Das Norweger Modell bedeutet, dass die Vereine ihre Mannschaften orientiert an der Anzahl ihrer Spielerinnen vor Beginn der Rundenspiele melden. Es können: 7-er, 9-er und 11-er Mannschaften gemeldet werden. In den Spielplänen sind die Mannschaftsgrößen aufgelistet. Muss nun ein Verein der eine 11-er Mannschaft gemeldet hat gegen einen Verein mit einer 9-er Mannschaft antreten, wird 9 : 9 gespielt. Das heißt, die kleinere Mannschaftsgröße ist maßgebend. Entsprechendes gilt für die 7er Mannschaften. Es ist nicht gestattet von Spiel zu Spiel die Mannschaftsgröße zu ändern. Entscheidend ist die gemeldete Mannschaftsgröße vor der Serie. In der Rückrundenbesprechung ist es allerdings möglich die Mannschaftsgröße noch zu erhöhen. Eine Reduktion der Mannschaftsgröße ist ausgeschlossen. Vereine und zuständige Mitarbeiter sind verpflichtet, sich über die Regelungen sachkundig zu machen und diese zu beachten. Hierzu ergänzend sind folgende Punkte zu beachten: Spielfeldgröße: Die B 11- Juniorinnen spielen auf einem Großfeld mit den allgemein gültigen Platzmaßen. Die B 9-Juniorinnen spielen auf einem verkürzten Spielfeld, hier hat das Spielfeld folgende Größe: Seite 4 von 5

5 - Die Torauslinie wird von der Strafraumgrenze (16-Meter-Raum), zu beiden Seiten in Richtung Seitenauslinien des normalen Spielfeldes (Großfeld) markiert. - Als seitliche Begrenzung dient die Seitenauslinie des normalen Großfeldes. - Die Tore müssen in der Länge 5 Meter und in der Höhe 2 Meter sein. Die C 11-Juniorinnen spielen auf einem Großfeld mit den allgemein gültigen Platzmaßen. Die C 9-Juniorinnen spielen auf einem verkürzten Spielfeld, analog den B 9-Juniorinnen. Die C 7-Juniorinnen spielen auf einem verkürzten Spielfeld, hier hat das Spielfeld folgende Größe: - Die Torauslinie wird von der Strafraumgrenze des Großfeldes gebildet. - Als seitliche Begrenzung dient die Verbindung der Strafraumecken, also eine Verlängerung der seitlichen Strafraumbegrenzung von einem Strafraum zum anderen. - Bei entsprechender Größe kann auch das halbe Spielfeld (Großfeld) genutzt werden. Die D 9-Juniorinnen spielen auf einem verkürzten Spielfeld, analog den C 7-Juniorinnen. Sportrechtssprechung Für Vergehen im Zusammenhang mit den Spielen der Jugend ist die Rechts und Verfahrensordnung des HFV maßgebend. Zuständig sind die jeweiligen Einzelrichter der zuständigen Sportgerichte. E-Postfach Jeder Verein ist verpflichtet regelmäßig das elektronische Postfach des HFV zu Prüfen, da Urteile, Spielverlegungen etc. nur noch über dieses versendet werden. DFB-Net und Internet Die Platzvereine sind verpflichtet, die Spielergebnisse und Spielausfälle an das DFB-Net zu melden. Spielergebnisse einschließlich Abbruch gelten als unverzüglich im Sinne des 39 Jugendordnung mitgeteilt, wenn sie bis Uhr des Tages, an dem das Spiel statt findet, eingepflegt sind. Für Spiele, die nach Uhr beendet sind, gelten die Spielergebnisse als unverzüglich mitgeteilt, wenn sie bis spätestens eine Stunde nach Spielende in das System eingepflegt sind. Sollte die Meldung der Ergebnisse nicht oder nicht rechtzeitig erfolgen, wird satzungsgemäß vom HFV bestraft. Die Spielpläne und Ergebnisse sind im Internet unter veröffentlicht. Schlussbestimmungen Verstöße gegen diese allgemeinen Richtlinien und Durchführungsbestimmungen werden gemäß der Rechts und Verfahrensordnung des Hessischen Fußball-Verbandes geahndet. Änderungen dieser allgemeinen Richtlinien und Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb der Juniorinnen der Region Frankfurt bedürfen der Zustimmung des Verbandsausschuss für Frauen und Mädchen des Hessischen-Fußball-Verbands. Seite 5 von 5

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