FUSSBALL- UND LEICHTATHLETIK-VERBAND WESTFALEN e. V. KREIS ISERLOHN. Durchführungsbestimmungen für den Seniorenspielbetrieb in der Saison 2016/2017

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1 FUSSBALL- UND LEICHTATHLETIK-VERBAND WESTFALEN e. V. KREIS ISERLOHN Durchführungsbestimmungen für den Seniorenspielbetrieb in der Saison 2016/2017 A. Allgemein 1. Zuständigkeiten: Zuständig für die Durchführung der Wettbewerbe für die Senioren (Frauen und Herren) im Fußballkreis Iserlohn ist der Kreis-Fußball-Ausschuss (KFA). Vorsitzender KFA: Koordinator Spielbetrieb: Andreas Joswig Als Staffelleiter und Pokalspielleiter werden eingesetzt: Frauen: Frauenbeauftragter: Kreisliga A: Pokalspielleiter: Kreisligapokal Frauen: Herren: Kreisliga A: Kreisliga B und C: Hobbyliga: Altherren: Freundschaftsspiele: Hobbyliga: Pokalspielleiter: Klaus-Jürgen Behr Klaus-Jürgen Behr Klaus-Jürgen Behr Sascha Göckeler Kreis Arnsberg Dieter Woltermann Ernst Greve Ernst Greve Ernst Greve Schiedsrichter Angelegenheiten Senioren (kreislich ohne KL A, Altherren, Hobbyliga): Julian Engelmann / Artur Gatzke Senioren (überkreislich, KL A): Lars Lehmann Sportplatz - Kommission: Andreas Joswig,, Dieter Woltermann, Klaus-Jürgen Behr Der Verbands-Fußball-Ausschuss (VFA) ist für die Durchführung der Wettbewerbe für die überkreislichen Herren- und Frauen-Ligen des FLVW zuständig. Näheres regelt die Durchführungsbestimmungen für den überkreislichen Spielbetrieb für das entsprechende Spieljahr (gem. 50 SpO/WFLV für die überkreislichen Herren- und Frauen-Ligen des FLVW) (siehe auch Stand: Seite 1 von 9

2 2. Zulassungsvoraussetzungen: An den jeweiligen Spielrunden im FLVW Kreis Iserlohn werden nur Vereine zur Teilnahme zugelassen, die ihren Zahlungsverpflichtungen und möglichen Zahlungsvereinbarungen gegenüber dem FLVW und/oder dem FLVW Kreis Iserlohn regelmäßig und vereinbarungsgemäß nachgekommen sind. Stichtag ist der j.j. 3. Elektronisches Postfach: Jeglicher verkehr zwischen den Kreismitarbeitern, den Kreismitarbeitern und den Vereinen sowie den Vereinen untereinander, ebenso zu und von der Kreisspruchkammer ist über das DFBnet-Postfach abzuwickeln. Einladungen zu Kreisarbeitssitzungen bzw. Ausschusssitzungen, Einladungen zu Spruchkammerverhandlungen, Einsprüche, Zahlungsaufforderungen/Rechnungen, Spielansetzungen/-verlegungen und sonstiger Schriftverkehr, der den Spielbetrieb betrifft, müssen über das elektronische Postfach erfolgen. Die Vereine sind verpflichtet, die s im DFBnet-Postfach zeitnah abzurufen. Durch die Nutzung des Systems der elektronischen Postfächer entfällt die Einschreibepflicht für die Prozesshandlungen gem. 27 Abs. 2 RuVO und für die Verwaltungsangelegenheiten gemäß 2 RuVO. Als Nachweis über die Einhaltung der Frist dient die Vorlage der automatisch erstellten Empfangsbestätigung gem. 27 Abs. 3 RuVO. Die Kreisspruchkammer ist über folgendes DFBnet-Postfach zu erreichen: flvw.ksk17@flvw.evpost.de Die Einspruchsfristen und -gebühren können der RuVO entnommen werden. Die Nutzungsbedingungen zum DFBnet-Postfach verbieten sämtliche Massen s. Hierzu zählen auch Werbe s für Vereinsturniere. Verstöße werden durch die entsprechenden Stellen geahndet. 4. Mannschaftsmeldungen (Frauen und Herren): Die Mannschaften sind über den DFBnet-Vereinsmeldebogen bis zu den festgelegten Stichtag zu melden. Hierbei sind die einzelnen Zeitfenster für die Eingabe zu beachten. Der DFBnet-Vereinsmeldebogen kann nur mit einer gesonderten Kennung aufgerufen werden. Hierzu hat jeder Verein eine Kennung PV2117XXXX (siehe elektronisches Postfach) erhalten. Für alle gemeldeten Mannschaften müssen folgende Einträge vorhanden sein: - Spielgemeinschaften (wenn erforderlich; Eingabe nur vom Hauptverein) - Wunschanstoßzeiten und Wunschspieltag - Mannschaftsstärke - Teilnahme Pokalwettbewerb und Hallenrunde (nur bei 1. Mannschaften) - Spielbekleidung - Mannschaftsverantwortliche (Trainer und Mannschaftsverantwortlicher) Nachmeldungen und Zurückziehen von Mannschaften können nach Ende der Stand: Seite 2 von 9

3 Eingabemöglichkeit (Zeitfenster) durch den Verein im DFBnet - Vereinmeldebogen nicht mehr erfasst bzw. gelöscht werden. Änderungen müssen schriftlich (per ) an den KFA Koordinator Spielbetrieb und zuständigen Staffelleiter mitgeteilt werden. Eine Eingabe erfolgt durch die Superuser im Kreis Iserlohn. 5. Spielerpässe: Spielerpässe müssen nach Eingang von der Passstelle (Duisburg) nicht mehr dem zuständigen Staffelleiter vorgelegt werden. Der Spielerpass ist nur mit eingeklebtem und mit einem Vereinsstempel abgestempelten aktuellem Passbild sowie den erforderlichen Unterschriften (Verein und Spielerin / Spieler) gültig. Fehlt Passbild, Vereinsstempel oder die Unterschriften hat ein Eintrag im Spielbericht durch den Schiedsrichter zu erfolgen. Der Staffelleiter wird ein Ordnungsgeld für Spielen ohne Spielerpass erheben. 6. Spielermeldeliste/Spielerberechtigungsliste: Vereine melden ihre Spielerinnen / Spieler mit der Spielberechtigungsliste über DFBnet Spielplus Spielbericht. Die Eingabe hat bis spätestens 8 Tage vor dem ersten Spiel (Pokal- oder Meisterschaftsspiel) zu erfolgen. Das Erstellen von Spielerberechtigungslisten ist erst möglich, wenn der Spielplan im DFBnet aufgebaut und freigegeben bzw. die Staffeln für die neue Spielzeit angelegt wurden. Für die Altherren sind ebenfalls Spielerberechtigungslisten zu fertigen. Nachmeldungen von Spielerinnen / Spielern können jederzeit erfolgen. Hierzu ist die Spielerin / der Spieler rechtzeitig vor ihrem / seinem Einsatz der Spielerberechtigungsliste zuzuordnen. Der Verein hat die Spielberechtigungsliste aus dem elektronischen Spielbericht des DFBnet um die Spielerin / den Spieler zu ergänzen. Eine Vorlage des Spielerpasses erfolgt nur noch nach Aufforderung durch den KFA bzw. Staffelleiter. Hierbei sind die Vorlagefristen der SpO zu beachten 7. Elektronischer Spielbericht: Die Spielberichte für die Meisterschaftsspiele und Pokalspiele sowie Freundschaftsspiele der Senioren-Mannschaften (Frauen und Herren) sind mit dem Modul aus dem DFBnet Spielplus Spielbericht verpflichtend zu fertigen. Ein elektronischer Spielbericht ist ebenfalls bei den Altherren auszufüllen. In Ausnahmen kann bei Freundschaftsspiele der Altherren auch der Papier- Spielbericht erstellt werden. Das Ausfüllen eines Spielberichtes (Papier oder elektronisch) ist PFLICHT. 8. Werbung auf Spielbekleidung Werbung auf der Spielbekleidung von Spielern für den Bereich des FLVW ist genehmigungsbedürftig. Zum Saisonbeginn ist ein dementsprechender Antrag auf Genehmigung beim Kreiskassierer zu stellen. Dies gilt sowohl für den Senioren- als auch für den Jugendbereich. Stand: Seite 3 von 9

4 9. Vereine ohne Jugendarbeit: Der FLVW Kreis Iserlohn erhebt gem. 37 SpO/WFLV von Vereinen, die eine Herren-, aber keine Juniorenmannschaft oder eine Frauen-, aber keine Juniorinnenmannschaft zur Teilnahme am Pflichtspielbetrieb melden, ein Ordnungsgeld als Ausgleichsabgabe in Höhe von jährlich 500,00 EUR. Die Ausgleichsabgabe ist ausschließlich zur Unterstützung von besonders förderungswürdiger Jugendarbeit in den Vereinen und Jugendarbeit im Kreis zu verwenden. B. Spielbetrieb 1. Einladung Einladungen für Meisterschafts-, Pokal- und Freundschaftsspiele an den Gastverein müssen nicht erfolgen. Eine Ansetzung erfolgt durch den Staffelleiter über das DFBnet bzw. bei Freundschaftsspielen über den Verein. Der Gastverein ist verpflichtet zu der im DFBnet (nicht Fussball.de) angegebenen Anstoßzeit anzutreten. Sollte keine Anstoßzeit im DFBnet angegeben sein, ist dieser verpflichtet, die Anstoßzeit beim Heimverein zu erfragen, eine Mitteilung an den Staffelleiter hierüber hat zu erfolgen. 2. Flexibler Spieltag: An Sonntagen, an denen Bundesligaspiele mit Beteiligung der Vereine Borussia Dortmund oder FC Schalke 04 ausgetragen werden, können die angesetzten Kreisligaspiel am jeweiligen Wochenende auf den Freitag, Samstag oder dem folgenden Montag verlegt werden. Den Zeitpunkt legt der Heimverein fest. 3. Schiedsrichter (SR): Die Ansetzung der Schiedsrichter für Meisterschafts-, Pokal- und Freundschaftsspiele der Senioren erfolgt über das DFBnet - Spielplus. Bei Freundschaftsspielen ist darauf zu achten, dass der Schiriansetzungsmodus Ansetzung aus Kreis Heimverein gewählt wird. Hierbei sind die überkreislichen Durchführungsbestimmungen zu beachten. Eine Anforderung der SR für Turniere ist immer erforderlich (siehe Punkt B. 11 Turniergenehmigungen). Die abzurechnenden Schiedsrichterkosten (Spesensätze) werden vom Kreisschiedsrichterausschuss festgesetzt. Unstimmigkeiten bei der Abrechnung sind unmittelbar mit dem SR zu klären. Später festgestellte Unstimmigkeiten sind dem zuständigen Ansetzer für SR mitzuteilen, um ggf. eine Rückerstattung zu erhalten. 4. Anstoßzeiten im DFBnet: Die Anstoßzeiten müssen vor Beginn der jeweilige Hin- bzw. Rückrunde geprüft, ggf. eingegeben oder geändert werden. Dies ist nach Erstellung und Freigabe der Spielpläne im DFBnet möglich. Die amtliche Anstoßzeit der Kreisliga A Frauen und Herren Kreis Iserlohn wird auf 15:00 Uhr festgelegt. Anstoßzeiten der überkreislich spielenden Mannschaf- Stand: Seite 4 von 9

5 ten haben immer Vorrang. Der Verein hat die Möglichkeit Anstoßzeiten von Meisterschaftsspielen der Mannschaften in den Kreisliga B und C der Herren sowie Kreisliga A der Frauen sowie der Hobbyliga bis 10 Tage vor dem Spiel selbst im DFBnet zu ändern. Spätere Änderungen von Anstoßzeiten und Spielverlegungswünsche gelten als Spielverlegungen (siehe Punkt B. 7. Spielverlegungen/-absagen/- ausfälle/-abbruch). Spieltage, die während der Woche stattfinden sollen (Wochenspiele in der Zeit vom Dienstag bis Donnerstag) können nur dem Rahmenterminplan entnommen werden. Im DFBnet kann eine Woche nicht dargestellt werden. Alle Vereine müssen daher die betroffenen Spieltage prüfen und entsprechend ihrer Platzbelegung Spieltag und Anstoßzeit dem zuständigen Staffelleiter mitteilen. Damit eine Buchung des Sportplatzes vorgenommen werden kann, ist bei der Spielplanung folgende Zeit zu berücksichtigen: Herren und Frauen 120 Minuten + ggf. Verlängerung 40 Minuten Seniorenspiele dürfen an Sonntagen auch um 11:00 Uhr beginnen. Dieses setzt aber voraus, dass keine Jugendspiele an diesem Sonntag stattfinden bzw. es darf dadurch kein Jugendspiel verlegt werden! 5. Wartezeit Verzögert sich der Spielbeginn wegen Fehlen des Schiedsrichters bzw. der Gastmannschaft, beträgt die Wartezeit grundsätzlich 45 Minuten. Bei Nichtantritt des angesetzten Schiedsrichters hat der Gastverein das Vorrecht einen Schiedsrichter zu stellen. Ist ein neutraler amtlicher Schiedsrichter vor Ort, muss dieser das Spiel leiten. Sollte sich auf keinen Schiedsrichter geeinigt werden können oder ist kein neutraler amtlicher Schiedsrichter vor Ort, muss das Spiel in der nachfolgenden Woche ausgetragen werden. Beide Vereine haben sich noch am ursprünglichen Spieltag auf einen Nachholtermin zu einigen und diesen im Feld Bemerkungen des Spielberichtes einzutragen. Eine Mitteilung (per über das DFBnet-Postfach) über den Nachholtermin sowie den Nichtantritt des Schiedsrichters ist unverzüglich nach dem Spiel an den Staffelleiter zu senden. Ebenso ist der zuständige Ansetzer für Schiedsrichter über den Nichtantritt des SR zu informieren (per über das DFBnet- Postfach). Wird eine Platzanlage durch den Eigentümer kurzfristig oder mehrfach gesperrt, ist der Staffelleiter berechtigt, die Durchführung des Meisterschaftsspiels auf einen von ihm festgesetzten Platz anzuordnen. Dieses kann auch kurzfristig außerhalb der vorgeschriebenen Frist geschehen. Für die Spiele der überkreislich spielenden Mannschaften gilt eine gesonderte Durchführungsbestimmung (siehe A. 1. Zuständigkeiten). Stand: Seite 5 von 9

6 6. Spielbericht/Spielerpass Für Spielerin/Spieler deren/dessen Spielerpass noch zur Bearbeitung in Duisburg vorliegt, gilt folgende Vorgehensweise: Auf dem Papier-Spielbericht ist im Feld Bemerkungen der Name, Vorname und das Geburtsdatum einzutragen. Neben dem Geburtsdatum hat eine Unterschrift der Spielerin / des Spielers zu erfolgen. Beim Einsatz des elektronischen Spielberichts ist die Spielerin / der Spieler mit Rückennummer (bzw. Lfd-Nr., wenn keine Rückennummer vorhanden), Name, Vorname und Geburtsdatum in das vorgesehene Feld einzutragen (siehe auch Anweisung zum elektronischen Spielbericht). Dieses gilt auch dann, wenn der Spielerpass aus anderen Gründen zum Spiel nicht vorgelegt werden kann. Zu den Pflichtfeldern gehört auch der Leiter des Ordnungsdienstes. Ein Eintrag ist nur vom Heimverein vorzunehmen. Nach Ende des Spieles muss der Schiedsrichter unter Bericht zum Spiel den Name, Vorname und das Geburtsdatum der Spielerin / des Spielers eintragen, deren Spielerpass zum Spiel nicht vorgelegt werden konnte. Eine Unterschrift des der Spielerin / Spielers erfolgt im elektronischen Spielbericht nicht. Durch die elektronische Freigabe des elektronischen Spielberichtes durch den Schiedsrichter wird der Einsatz aller Spielerin / Spieler bestätigt. Die jeweiligen Vereinsvertreter haben vor der Freigabe vom Spielbericht Kenntnis zu nehmen. Nichtanwesenheit eines Vereinsvertreters hat der Schiedsrichter vor seiner Freigabe im Spielbericht zu vermerken. 7. Ergebniseingabe Bei dem Einsatz des elektronischen Spielberichtes erfolgt die Ergebnismeldung automatisch über den DFBnet - Spielbericht. Sollte keine Meldung über den elektronischen Spielbericht erfolgen können, ist das Ergebnis wie im Folgenden beschrieben (s.u.), zu melden: Die Eingaben von Spielergebnissen der Freundschaftsspiele erfolgt weiterhin über das Modul im DFBnet Ergebniseingabe. Das Ergebnis muss unmittelbar nach dem Spiele mit der DFBnet - Ergebniseingabe eingegeben werden, auch dann, wenn der elektronische Spielbericht nicht bis zur Freigabe und der elektronischen Bestätigung erstellt werden kann. Es ist zu beachten, dass die Ergebnisse bis spätestens Uhr im DFBnet gemeldet werden müssen. Ergebnisse von Spielen, die nach Uhr enden, müssen spätestens 1 Stunde nach Spielende im DFBnet eingegeben werden. 8. Spielverlegungen/-absagen/-ausfälle/-abbruch/Letzter Spieltag: Spielverlegungen können nur mit der Einverständniserklärung beider Vereine und nach vorn vorgenommen werden. Hier müssen sich vorab die betroffenen Vereine (Geschäftsführung/Vorstand) telefonisch oder per einigen. Sogenannte Trainerabsprachen sind zu unterlassen und werden nicht bearbeitet! Die Spielverlegung muss danach über das Modul im DFBnet Spielverle- Stand: Seite 6 von 9

7 gungsanträge (PV-Kennung) erfolgen. Der Spielverlegungsantrag muss spätestens 5 Tage vor dem alten Spieldatum im DFBnet Spielverlegungsantrag von beiden Vereinen bestätigt sein, damit der Staffelleiter die Verlegung im DFBnet vornehmen kann. Begründete Spielabsagen (auch kurzfristige) sind nur über die Geschäftsführer / den Vorstand an die jeweilig beteiligten Geschäftsführer / Vorstand und den zuständigen Staffelleiter per (DFBnet-Postfach) mitzuteilen. Zusätzlich ist bei kurzfristigen Absagen eine telefonische Mitteilung an den Staffelleiter und den Schiedsrichter zu erfolgen. Platzsperren durch die Stadt sind schriftlich nachzuweisen. Bei witterungsbedingten Spielabsagen/-ausfällen/-abbrüchen von Meisterschafts- und Pokalspielen haben sich beide Vereine noch am ursprünglichen Spieltag auf einen Nachholtermin zu einigen und diesen im Feld Bemerkungen des Spielberichtes bzw. im elektronischen Spielbericht unter sonstige Vorkommnisse einzutragen. Das Spiel muss in der nachfolgenden Woche ausgetragen werden. Die Begründung für ein Spielausfall/-abbruch wegen widriger Witterungs- /Platzverhältnisse durch den Schiedsrichter, ist immer im Spielbericht unter Bemerkungen bzw. sonstige Vorkommnisse einzutragen. Spieltage, die witterungsbedingt durch den KFA abgesagt werden, werden durch den KFA bzw. Staffelleiter neu angesetzt. Generalabsagen gelten für alle Fußballspiele (Meisterschafts-/Pokal- und Freundschaftsspiele) aller überkreislichen und kreislichen Ligen. Die Durchführungsbedingungen für den überkreislichen Spielbetrieb sind zu beachten. Der letzte Spieltag der jeweiligen Meisterschaftsliga hat grundsätzlich an dem angesetzten Spieltag zu erfolgen. Hierzu wird auf die überkreislichen Durchführungsbestimmungen und der Verbandssatzung verwiesen. 9. Vereinspokalspiele (Frauen und Herren) Teilnahmeberechtigt sind nur die 1. Mannschaften, die am Meisterschaftsspielbetrieb teilnehmen ( 57 SpO). Bei Zuwiderhandlung erfolgt der Ausschluss aus dem Vereinspokal. Ab er Saison 2016/2017 dürfen in Pokalspielen nur Spieler/Spielerin eingesetzt werden, die für Pflichtspiele ihres Vereins eine Spielerlaubnis besitzen. Die klassenniedrigere Mannschaft hat immer Heimrecht. Vereine können Pokalspiele bei schriftlicher Einigung nur zu einem früheren Termin, der Genehmigung durch den Pokalspielleiter vorausgesetzt, austragen. Alle Wochenspiele finden ausschließlich am Mittwoch statt. 10. Freundschaftsspiele (FS): Die Eingabe aller FS (auch die Spiele der Altherren-Mannschaften) erfolgt über das DFBnet-Modul Freundschaftsspiele (Anweisung zur Eingabe von Freundschaftsspielen beachten). FS müssen mindestens 7 Tage vor dem Spieltermin im DFBnet eingegeben Stand: Seite 7 von 9

8 werden. Die Ansetzung der Schiedsrichter erfolgt wie in Punkt B. 2. Schiedsrichter beschrieben. Kurzfristig abgesprochene FS müssen auch im DFBnet eingegeben werden, hier ist aber zusätzlich der Ansetzer der Schiedsrichter per bzw. telefonisch zu informieren und ein Schiedsrichter anzufordern. Ist für das Spiel ein Schiedsrichter angesetzt, ist es untersagt, das Spiel zu löschen. Fällt das Spiel aus oder tritt der Gegner nicht an, ist eine dementsprechende Meldung Ausfall bzw. Nichtantritt rechtzeitig vorzunehmen. Nach dem Spiel ist das Ergebnis (siehe auch Punkt B. 3. Ergebniseingabe) zu melden. Der Spielbericht ist bei Beteiligung von Mannschaften aus dem Kreis Iserlohn an den jeweiligen Staffelleiter der Heimmannschaft zu senden. Spielberichte mit Beteiligung einer überkreislich spielenden Mannschaft (Heim- oder Gastverein) sowie einer Mannschaft aus einem anderen Kreis o- der der Altherren-Mannschaften sind nur an den KFA - Koordinator Spielbetrieb zu senden. 11. Altherren-Spielbetrieb: Die Spiele der Altherren sind Freundschaftsspiele und sind genehmigungspflichtig. Das Mindestalter für Altherrenspieler beträgt 32 Jahre. Zu jedem Spiel ist ein Spielbericht zu fertigen an den zuständigen Kreismitarbeiter (siehe A. 1.) zuzusenden. Vorrangig soll der elektronische Spielbericht genutzt werden. Alle Spiele sind im DFBnet Spielplus unter Freundschaftsspiele anzulegen und die erforderliche Ergebnismeldung durchzuführen (siehe auch Punkt B. 5. Freundschaftsspiele (FS)). Eine Ansetzung der Schiedsrichter erfolgt durch den zuständigen Schiedsrichteransetzer. Spieler können beliebig oft aus- und eingewechselt werden; einzutragen im Spielbericht ist die erste Ein-/Auswechselung. 12. Turniergenehmigungen: Anträge zur Genehmigung von Turnieren sind bis spätestens 6 Wochen vor Turnierbeginn zu stellen. Sie sind über das elektronische Postfach per an den Koordinator Spielbetrieb zu senden. Dem Antrag ist ein vorläufiger Spielplan mit Gruppeneinteilung und Zeitplan beizufügen. Sollen im Turnier eigene Schiedsrichter eingesetzt werden, ist dies im Antrag mit aufzuführen. Ansonsten ist die gewünschte Anzahl der Schiedsrichter bei der Antragstellung zu vermerken. Innerhalb von 5 Tagen nach Ende des Turnieres sind der ausgefüllte Spielplan und die Original-Spielberichte an den Koordinator Spielbetrieb zu senden. Sind Vereine (kreislich und überkreislich) dem Turnier ferngeblieben oder haben kurzfristig abgesagt, dann ist dies auf dem Spielbericht für Turniere zu vermerken. Die schriftliche Zusage muss im Original den Unterlagen beigefügt werden. 13. Auf- und Abstiegsregeln Regelungen für den Auf- und Abstieg in den jeweiligen Kreisligen erfolgen gesondert. Sie können den Anlagen zur den Durchführungsbestimmungen für den Seniorenspielbetrieb in der Saison 2016/2017 entnommen werden. Stand: Seite 8 von 9

9 Die Kreisligen A und B werden grundsätzlich zum Ende des jeweiligen Spieljahres auf 16 Mannschaften aufgefüllt. Die Zahl der Aufsteiger erhöht sich entsprechend; ggf. werden diese durch Entscheidungsspiele zu ermitteln sein. Die Berechnung der Aufsteigeranzahl aus den einzelnen Kreisen zur Bezirksliga erfolgt jährlich neu, (Stichtag: Ablauf des letzten Punktespieltages des jeweiligen Spieljahres), auf der Basis der Anzahl der aktiv am Spielbetrieb teilnehmenden Mannschaften in den Kreisligen der FLVW-Kreise zum Stichtag Werden Entscheidungsspiele zur Feststellung der Teilnehmer an den Aufstiegsspielen erforderlich, dann finden diese grundsätzlich an dem Mittwoch und dem Sonntag, der den letzten Spieltag folgt, statt. 14. Ordnungsgelder Verstöße und Nichtbefolgen der Durchführungsbestimmungen sowie der Regelungen der SpO/WFLV ziehen Ordnungsgelder, die nach der Rechts- und Verfahrensordnung geahndet werden, nach sich. 15. SpO/WFLV Die Verbindlichkeit der Durchführungsbestimmungen für den Seniorenspielbetrieb in der Saison 2016/2017 des Kreises Iserlohn sind gegeben. In allen hier nicht näher beschriebenen Fällen ist die Spielordnung des WFLV anzuwenden und verbindlich. Die Durchführungsbestimmungen der Saison 2016/2017 (gem. 40 SpO/WFLV für die überkreislichen Herren- und Frauen-Ligen des FLVW) sind für die überkreislichen Herren- und Frauen-Liegen des FLVW bindend. Andreas Joswig Vorsitzender Kreisfußballausschuss Iserlohn, Koordinator Spielbetrieb Stand: Seite 9 von 9

10 FUSSBALL- UND LEICHTATHLETIK-VERBAND WESTFALEN e: V. KREIS ISERLOHN Anlage 1 Durchführungsbestimmungen für den Seniorenspielbetrieb in der Saison 2016/2017 Auf- und Abstiegsregelung - Herren - Spieljahr 2016/2017 Kreisliga A Spalte 1 Spalte 2 Spalte3 Spalte 4 Spalte 5 Bestand Aufsteiger zur Bezirksliga Absteiger aus Bezirksliga Absteiger zur Kreisliga B Aufsteiger aus Kreisliga B Neuer Bestand ) 18 1) Anmerkungen zum Auf- und Abstieg aus der Kreisliga A Der Meister der Kreisliga A (Spalte 1-5) steigt in die Bezirksliga auf. Bei 0 Absteiger (Spalte 1) aus der Bezirksliga steigen der Tabellenfünfzehnte und der Tabellensechszehnte ab. Bei 1 und mehr Absteiger aus der Bezirksliga (Spalte 2-5) steigt der Tabellenvierzehnte, Tabellenfünfzehnte und der Tabellensechszehnte in die Kreisliga B (West/Ost) ab. 1) Bei 3 und mehr Absteiger aus der Bezirksliga (Spalte 4 + 5) wird in der folgenden Saison durch einen vermehrten Abstieg aus der Kreisliga A wieder auf 16 Mannschaften reduziert. Kreisliga B West und Ost Spalte 1 Spalte 2 Spalte3 Spalte 4 Spalte 5 Bestand Aufsteiger zur Kreisliga A 3 *) 3 *) 2 3 *) Absteiger aus Kreisliga A Absteiger zur Kreisliga C Aufsteiger aus Kreisliga C 5 -) 4 3 +) 4 3 +) Neuer Bestand Anmerkungen zum Auf- und Abstieg aus der Kreisliga B West und Kreisliga B - Ost Der Meister der Kreisliga B West und - Ost (Spalte 1-5) steigt in die Kreisliga A auf. *) Steigen 0, 1 oder 3 Mannschaften aus der Bezirksliga ab (Spalte ) ermitteln die Zweitplatzierten der Kreisliga B - Ost und - West in einem Entscheidungsspiel auf neutralem Platz den 3. Aufsteiger zur Kreisliga A. Die Tabellenfünfzehnte und -sechzehnte der Kreisliga B West und - Ost steigen in die Kreisliga C West und - Ost ab. Kreisliga C West und Kreisliga C Ost Die Meister der Kreisliga C West und Kreisliga C - Ost (Spalte 1-5) steigen in die Kreisliga B auf. Bei 0, 1 oder 3 Absteiger aus der Bezirksliga (Spalte 1, 2 und 4) steigen die Zweitplatzierten in die Kreisliga B auf. -) Bei 0 Absteigern aus der Bezirksliga ermitteln die Drittplatzierten der Kreisliga C West und Ost (Spalte 1) in einem Entscheidungsspiel auf neutralem Platz den 5. Aufsteiger zur Kreisliga B. Bei 2 bzw. 5 Absteigern aus der Bezirksliga ermitteln die Zweitplatzierten der Kreisliga C West und Ost (Spalte 3 und 5) in einem Entscheidungsspiel auf neutralem Platz den 3. Aufsteiger zur Kreisliga B. Andreas Joswig Vorsitzender Kreisfußballausschuss Koordinator Spielbetrieb

11 FUSSBALL- UND LEICHTATHLETIK-VERBAND WESTFALEN e: V. KREIS ISERLOHN Anlage 2 Durchführungsbestimmungen für den Seniorenspielbetrieb in der Saison 2016/2017 Auf- und Abstiegsregelung Frauen - Spieljahr 2016/2017 Kreisliga A Regelung bei einer Staffelstärke von mindestens 12 Mannschaften: Spalte 1 Spalte 2 Spalte3 Spalte 4 Spalte 5 Spalte 6 Bestand Aufsteiger zur Bezirksliga Absteiger aus Bezirksliga Neuer Bestand Staffelstärke Eine Frauen-Kreisliga A muss aus mindestens 12 Mannschaften bestehen. Empfehlenswert sind 13/14- bzw. 15/16-er Staffeln. Staffelbildungen mit 17 bzw. 18 Mannschaften sind möglichst zu vermeiden. Anmerkungen zum Auf- und Abstieg aus der Kreisliga A Der Sieger aus dem Entscheidungsspiel der Kreisliga A (Iserlohn/Lüdenscheid) und Kreisliga A (Arnsberg) steigt in die Bezirksliga auf. Staffeleinteilungen Die Staffeleinteilungen werden von den Kreisen vorgenommen. Alle bis zum Meldeschluss unter im Vereinsmeldebogen gemeldeten Mannschaften müssen von den Kreisen für den Spielbetrieb berücksichtigt werden. Nicht gemeldete, bestehende Mannschaften gelten automatisch als abgemeldet. Andreas Joswig Vorsitzender Kreisfußballausschuss Koordinator Spielbetrieb

12 FUSSBALL- UND LEICHTATHLETIK-VERBAND WESTFALEN e: V. KREIS ISERLOHN Anlage 3 Durchführungsbestimmungen für den Seniorenspielbetrieb in der Saison 2016/2017 Zusätzliche Durchführungsbestimmungen für die Kreisliga D Hobbyliga Ab der Saison 2016/2017 wird im FLVW Kreis Iserlohn neben den Pflichtspielrunden eine Kreisliga D Hobbyliga (im Weiteren Hobbyliga genannt) eingeführt. Es gelten folgende Änderungen gegenüber die SpO/WFLV: 1. Gemischte Mannschaften: An den Spielen der Hobbyliga dürfen gemischte Mannschaften aus Frauen und Herren teilnehmen. Der Einsatz von Jugendlichen ist nicht gestattet. 2. Norweger Model : Vereine können Mannschaften zur Teilnahme am Spielbetrieb der Hobbyliga im sog. Norweger Model mit 9 Spielern (einschl. Torwart) melden oder eine bereits gemeldete Mannschaft für das Norweger Modell ummelden. Die Regelungen für die Kreisligen C und Frauen bleibt davon unberührt. 3. Flexible Spieltage: Alle Spiele der Hobbyliga können entsprechend den Platzverhältnissen von montags bis sonntags ausgetragen werden. Eine vorherige Absprache mit dem Gastverein sollte erfolgen. Die Spiele können aus technischen Gründen im DFBnet nur auf einen bestimmten Tag geplant werden. Dies wird vorerst der Sonntag sein, entsprechende Wünsche können ggf. berücksichtigt werden. 4. Umfang der Spielerlaubnis: Spielberechtigt sind alle Spieler/Spielerinnen die im Besitz der Spielerlaubnis für Freundschaftsspiele sind. Alle Regelungen bezüglich des Einsatzes in höheren Mannschaften werden nicht angewandt. Der 11 SpO/WFLV kommt somit nicht zur Anwendung. 5. Spielabsagen: Spiele der Hobbyliga können bis zu zwei Tagen vor dem Austragen abgesagt werden, ohne dass ein Ordnungsgeld wegen Nichtantritt erhoben wird. Spiele sind so rechtzeitig abzusagen, dass eine Anreise vom angesetzten Schiedsrichter und der Gastmannschaft nicht mehr erforderlich wird. Absagen sollten aber nur eine Ausnahme sein. Erfolgt ein Anreise wegen fehlender Information an den Schiedsrichter oder der Gastmannschaft, sind entstandene Kosten zu erstatten. Andreas Joswig Vorsitzender Kreisfußballausschuss Koordinator Spielbetrieb

13 FUSSBALL- UND LEICHTATHLETIK-VERBAND WESTFALEN e: V. KREIS ISERLOHN Anlage 4 Durchführungsbestimmungen für den Seniorenspielbetrieb in der Saison 2016/2017 Sonderbestimmungen 1. Pflichtspiele ohne Wertung Nehmen Mannschaften an den angesetzten Rundenspielen des Kreises teil, ohne dass die Spiele gewertet werden, sind dies Pflichtspiele gemäß 5 Abs. 1 SpO/WFLV. Alle der SpO/WFLV (auch der 11Umfang der Spielerlaubnis) sind anzuwenden. Für die Saison 2016/2017 gilt dies insbesondere für die Kreisliga C (SG Iserlohn JVA) 2. Zusätzliche Aufsteiger bei Vereinsfusion bzw. auflösung oder Kreiswechsel Bei rechtzeitiger Bekanntgabe von Fusionen bzw. Vereinsauflösungen oder Kreiswechsel werden die fehlenden Mannschaften in der jeweiligen Kreisliga aufgefüllt. Die Anzahl der Aufsteiger erhöht sich entsprechend, die ggf. durch Entscheidungsspiele zu ermitteln sind. 3. Stichtag zum 11 SpO/WFLV Umfang der Spielerlaubnis Es können bis zu vier Spieler zum Einsatz kommen, jedoch mit folgender Einschränkung: Höchstens zwei davon dürfen älter als 23 sein. Die Altersfestsetzung entspricht den einschlägigen Bestimmungen der SpO/DFB. Stichtag ist der 1. Juli zu Beginn des Spieljahres, d.h. ein Spieler, der am 1. Juli 23 wird und damit an diesem Tag um 0 Uhr sein 23. Lebensjahr bereits vollendet hat, zählt zu den Ü-23-Spielern wie auch alle vor diesem Stichtag geborenen Spieler. Demzufolge gehören alle Spieler, die nach dem 1. Juli Geburtstag haben, zu den U-23-Spielern. Dieser Altersstatus gilt bis zum Ende der dem Stichtag folgenden Spielzeit (Abs. 6). Für die Spielzeit 2016/2017 bedeutet dies: - alle Spieler, die am 1. Juli 1994 oder früher geboren sind, zählen zu den Ü-23- Spielern; - die am 2. Juli 1994 oder später Geborenen sind U-23-Spieler. 4. Ein- und Auswechselung in den Kreisligen B und C sowie Frauen: Der Verbandsfußballausschuss hat gemäß 45 Abs. 1 SpO/WFLV für die Spiele der Herren-Kreisligen B D sowie der Frauen- Kreisligen festgelegt, dass hier bis zu drei Spieler/Spielerinnen beliebig ein- und ausgewechselt werden können. Dieses gilt nicht für Pokalspiele auf Kreisebene. Siehe auch "XIII. Sonderbestimmungen für den Spielbetrieb in den Kreisen" der Durchführungsbestimmungen der Saison 2016/2017. Andreas Joswig Vorsitzender Kreisfußballausschuss Koordinator Spielbetrieb

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