Spielordnung der NVV Region Osnabrück des Niedersächsischen Volleyballverbandes e.v.
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1 Spielordnung der NVV Region Osnabrück des Niedersächsischen Volleyballverbandes e.v. 1 Einleitung 1.1 Die Spielordnung der NVV-Region regelt den Spielverkehr von Volleyballmannschaften im Bereich der NVV-Region Osnabrück. Grundlage ist die Landesspielordnung des Niedersächsischen Volleyball-Verbandes (LSO) und die dazugehörigen Anlagen. 1.2 Bei der Bezeichnung von Personen und Funktionen wird in dieser Ordnung stets die maskuline Form verwendet, wobei Personen beiderlei Geschlechts gleichermaßen in diese Bezeichnung eingeschlossen sind. 1.3 Internet / Mitteilungen, die dem Grunde nach der Schriftform bedürfen, können auch als verschickt werden. Dies trifft auch zu auf Spielplan, Abschlusstabellen, Strafbescheide, Sperren und sonstige rechtsmittelfähige Entscheidungen. 2 Gremien und Funktionen 2.1 Der Spielausschuss der NVV-Region Osnabrück Der Spielausschuss ist für die Verwirklichung der Spielordnung zuständig, soweit nichts anderes bestimmt ist. Er hat das Recht, alles zu entscheiden, was den Spielbetrieb im Geltungsbereich dieser Ordnung betrifft, einschließlich dessen, was nicht in der Landesspielordnung bzw. Spielordnung der NVV-Region Osnabrück geregelt ist. Dem Spielausschuss obliegen insbesondere folgende Aufgaben: a) Durchführung und Überwachung des Pflichtspielbetriebes der NVV-Region Osnabrück (Kreisklasse bis Bezirksklasse und Jugendspielbetrieb) b) Erlassen von Durchführungsbestimmungen zum Spielverkehr c) Weiterentwicklung des Spielbetriebes d) Fortschreibung der Spielordnung e) Einhaltung des Rahmenspielplanes f) Festlegung der Spielklasseneinteilung Dem Spielausschuss gehören an: a) der Spielwart als Vorsitzender verantwortlich für den gesamten Pflichtspielbetrieb und ist weisungsbefugt gegenüber allen Staffelleitern. Insbesondere, die auf der Arbeitstagung der NVV- Region beschlossenen Leitlinien, werden für die neue Spielsaison vom Spielwart umgesetzt. b) der Jugendwart verantwortlich für die ihm übertragenen Aufgaben. Er übernimmt die Einteilung bei den Jugendmeisterschaften und wahrt die Interessen des Jugendspielbetriebs.
2 c) der Schiedsrichterwart verantwortlich für die Aus- und Fortbildung von Schiedsrichtern bzw. Jugendschiedsrichtern im allgemeinen Spielbetrieb der NVV-Region Osnabrück (C-, D-Lizenz, Jugendschiedsrichterschein). d) die Staffelleiter Sie werden vom Spielwart für die Dauer von einem Spieljahr berufen und sind verantwortlich für den ordnungsgemäßen Ablauf des Pflichtspielbetriebs innerhalb ihrer zugewiesenen Staffeln. 3 Spieljahr 3.1 Das jeweilige Spieljahr (Saison) beginnt am 1. Juli und endet am 30. Juni. 3.2 Während der offiziellen Sommer- und Weihnachtsferien dürfen gemäß Landesspielordnung keine Pflichtspiele ausgetragen werden. In der NVV-Region Osnabrück sind wir bestrebt keine Punktspiele in den Herbst- und Osterferien anzusetzen. 4 Spielverkehr 4.1 Ein möglicher gemeinsamer Spielverkehr mit benachbarten NVV-Regionen wird von der NVV- Region Osnabrück grundsätzlich unterstützt. Eine Grundsatzentscheidung über die Zusammenarbeit trifft der NVV-Regionstag zu jeder Saison. (Im Herrenbereich wird mit der NVV-Region Emsland und Bentheim seit mehreren Jahren erfolgreich zusammengearbeitet.) Pflichtspiele a) Punktspiele von Erwachsenenmannschaften (Bezirksklasse, Kreisliga, Kreisklasse) b) Punktspiele von Jugendmannschaften (Jugendspielbetrieb von der U12 bis zur U20) c) Pokalspiele von Erwachsenenmannschaften (Regionspokal Osnabrück) d) Jugendmeisterschaften auf Regionsebene 4.2 Spielklasseneinteilung Frauen Höchste Spielklasse im Bereich der NVV-Region Osnabrück ist die Bezirksklasse (BK). Unter der Bezirksklasse können nach Bedarf Kreisligen (KL) und Kreisklassen (KK) eingerichtet werden. Der NVV-Regionstag entscheidet jeweils über die Spielklassen und Anzahl der Staffeln für das kommende Spieljahr Männer Höchste Spielklasse im Bereich der NVV-Region Osnabrück ist die Bezirksklasse (BK). Unter der Bezirksklasse können nach Bedarf Kreisligen (KL) und Kreisklassen (KK) eingerichtet werden. Der NVV-Regionstag entscheidet jeweils über die Spielklassen und Anzahl der Staffeln für das kommende Spieljahr. Auf der Ebene bis zur Bezirksklasse dürfen Frauen in Herrenmannschaften mitspielen Jugend Die NVV-Region Osnabrück ist zwecks Gewinnung von neuen Mannschaften bestrebt, einen Jugendspielbetrieb von der U12 bis zur U20 einzurichten. Der Spielbetrieb von der U12 bis zur U14 (F- bis zur D-Jugend) wird als Mixed Spielbetrieb durchgeführt, es dürfen männliche, weibliche oder gemischte Mannschaften starten. Ferner soll es nach Möglichkeit eine gemischte Staffel in einer älteren Altersklasse (U16-U20) geben.
3 5 Durchführung 5.1 Grundsätzliche Bestimmungen Für die grundsätzlichen Bestimmungen, die Spielwertung sowie den Nichtantritt zum Spiel gelten die Regelungen der Landesspielordnung Auf- und Abstieg Regelung in der Bezirksklasse: Aufstieg zur Bezirksliga Abstieg in die Kreisliga Die Meister der Bezirksklassen Frauen und Männer der NVV-Region Osnabrück steigen in die Bezirksliga auf. Jeweils der Tabellenletzte steigt in die Kreisliga ab. Die Aufstiegsregelung zur Bezirksliga obliegt dem Landesspielausschuss, dabei macht die Bezirkskonferenz im Altbezirk Weser-Ems einen Vorschlag. Diese Regelung wird im Internet über erfahrungsgemäß zum Ende der Saison veröffentlicht. Auf jeden Fall haben die Zweitplatzierten der Bezirksklasse die Chance zur Teilnahme an den Qualifikations- und Relegationsspielen zur Bezirksliga. Grundsätzlich stehen die Vorletzten der Bezirksklassen sowie die Zweiten und Dritten der Kreisligen in der Relegation. Ausnahmegenehmigungen bezüglich des Abstiegs bedürfen der Entscheidung des Vorstands der NVV-Region Osnabrück Regelung in der Kreisliga: Aufstieg zur Bezirksklasse Abstieg in die Kreisklasse Die Meister der Kreisligen Frauen und Männer der NVV-Region Osnabrück steigen in die Bezirksklasse auf. Weitere Aufsteiger zur Bezirksklasse werden in einer Relegation ermittelt. Grundsätzlich stehen die Vorletzten der Bezirksklassen sowie die Zweiten und Dritten der Kreisligen in der Relegation. Auf die Relegation kann verzichtet werden, falls genügend Bezirksklassenplätze für die Zweiten und Dritten der Kreisliga zur Verfügung stehen. Die Regelungen zum Aufstieg zur Bezirksklasse werden jeweils auf dem NVV-Regionstag Osnabrück im April beschlossen. Erfahrungsgemäß bedarf es mehrfach keiner Relegation zur Bezirksklasse, da genügend freie Plätze für die Zweiten und Dritten und Vorletzten der Bezirksklasse zur Verfügung stehen. Sollten nicht genügend Plätze zur Verfügung stehen, wird eine Relegation gespielt. Jeweils der Tabellenletzte, sofern es Kreisklassen gibt, steigt ab. Ausnahmegenehmigungen bezüglich des Auf- und Abstiegs bedürfen der Entscheidung des Vorstands der NVV-Region Osnabrück Regelung in der Kreisklasse: Aufstieg zur Kreisliga Die Meister und Vizemeister der Kreisklassen steigen direkt in die Kreisliga auf. Stehen weitere Plätze zur Verfügung werden diese nach Tabellenplatz und Entscheidung des Vorstands der NVV-Region Osnabrück vergeben. 5.3 Meldungen zur neuen Saison Alle Mannschaften von der Kreisklasse bis zur Bezirksklasse sowie in der Jugend sind verpflichtet ihre Mannschaften zur neuen Saison auf Meldebögen zu melden. Meldeschluss für die Erwachsenen- und Jugendspielklassen ist der 31. Mai des Jahres. Auf einer Sitzung im Juni werden im Rahmen einer Arbeitstagung, zu der alle Vereine per eingeladen werden, die Spielpläne erstellt. Anwesende Vereine haben die Möglichkeit sich eine Spielnummer im Spielplan zu sichern.
4 5.4 Spielpläne Die vorläufigen Spielpläne der Erwachsenen und Jugend sind den Vereinen unmittelbar nach der Erstellung im Juni des Jahres zu übersenden. Die Termine sind an den Rahmenspielplan gebunden. Nach Erhalt des vorläufigen Spielplans haben die Vereine ein 21tägiges Einspruchsrecht. Spielverlegungen sind nur mit Zustimmung des Staffelleiters möglich. Die Staffelleiter erstellen die endgültigen Spielpläne. 5.5 Durchführungsbestimmungen Weitere Regelungen bezüglich Spielbeginn, Spielverlegungen, Mannschaftsunterlagen, Meldeunterlagen für die Staffelleiter regeln die Durchführungsbestimmungen. 6 Spielberechtigung Für die Spielberechtigung von Spielern gilt die Anlage Spielerpassordnung (SPO) der Landesspielordnung. Insbesondere ist dort der Einsatz von Jugendspielern SPO geregelt. Danach dürfen Jugendliche erst in einer höheren Spielklasse nach den ersten drei Spieltagen bis Oberliga (bzw. vier Spieltagen Regionalliga) im Spieljahr eingesetzt werden. Dann können sie unbegrenzt oft in höheren Mannschaften eingesetzt werden. Eine Eintragung im Spielerpass erfolgt nicht. Es ist jedoch ein Eintrag im Spielberichtsbogen unter Angabe des Geburtsjahres des betreffenden Spielers vorzunehmen. Es gelten, die in der Spielerpassordnung beschriebenen Bestimmungen und Altersstichtage. 7 Schiedsrichtereinsatz Folgende erforderliche Lizenzen sind bei den Punktspielen zu beachten: Spielklasse 1. Schiedsrichter 2. Schiedsrichter Bezirksklasse mind. D-Lizenz mind. D-Lizenz Kreisliga Der erste oder zweite Schiedsrichter mit D-Lizenz Oder bei jugendlichen Spieler/innen mit Jugend D-Schein Kreisklasse Möglichst ein Schiedsrichter mit D-Lizenz Oder bei jugendlichen Spieler/innen mit Jugend D-Schein Jugend Möglichst Schiedsgericht mit Schiedsrichterkenntnisse 8 Pokal Die Teilnahme am Regionspokal erfolgt separat auf dem Meldebogen. Mit der Meldung erfolgt eine feste Zusage zur Teilnahme. Teilnehmen können alle Mannschaften, die sich für den Erwachsenenspielbetrieb auf Regionsebene angemeldet haben. Der Sieger des Regionspokals kann am Bezirksligapokal teilnehmen. Termin und Spielort werden jeweils im April bekanntgegeben. Der Ausrichter lädt zum Regionspokal ein. Absagen nach der Anmeldung werden wie folgt bestraft: Erfolgt die Abmeldung bis eine Woche vor dem Spieltermin sind 25 zu zahlen. Absagen kürzer als eine Woche werden mit 50 bestraft. 9 Entscheidungen und Verstöße im Spielverkehr Entscheidungen und Verstöße im Spielverkehr, Proteste sowie Sperren sind in der Landesspielordnung geregelt. Verstöße im Spielbetrieb der NVV-Region Osnabrück werden nach dem Geldstrafenkatalog der Region geahndet.
5 10 Geldstrafenkatalog 10.1 Nichtantritt zum Spiel je Spiel Nichtantritt zum Spiel an einem der letzten beiden Spieltage der Saison - je Spiel Zurückziehen einer Mannschaft nach der Erstellung des vorläufigen Spielplans Zurückziehen einer Mannschaft nach der Erstellung des endläufigen Spielplans Schiedsgericht nicht angetreten Schiedsrichter fehlt oder ohne vorgeschriebene Lizenz Schiedsrichter fehlt oder ohne vorgeschriebene Lizenz Anschreiber fehlt Schiedsgericht unvollständig vor Spielbeginn (Frist: 15 Minuten vor Spielbeginn) Bei verspätetem Antreten der unter bis genannten wird jeweils die Hälfte der angegebenen Strafen eingesetzt Alkoholgenuss während des Schiedsrichtereinsatzes (Verstoß gegen LSRO 3.2.5) Versäumte bzw. verspätete fernmündliche Meldung der Spielergebnisse Im Wiederholungsfall (fernmündliche Meldung) in der gleichen Saison Verspätete Einsendung der Spielberichtsbögen Verspätete bzw. fehlende Einladung zu Pflichtspielen Nichteinhalten von Ordnungsfristen für den Spielbetrieb Schiedsrichterversäumnis nach Spielerpassordnung Unvorschriftsmäßiges Ausfüllen des Spielberichtsbogens Antreten ohne Spielerpass (Pass vergessen) je Pass Schiedsrichterpass vergessen Einsatz eines nicht spielberechtigten Spielers Unvorschriftsmäßige Spielerkleidung je Spieler Nicht regelgerechte Spielanlage (z. B. fehlende Antennen, Spielberichtsbögen etc.) je Mangel Vorgeschriebener Spielball fehlt Verspäteter Spielbeginn (nach 15 Minuten) Abmeldung vom Pokal bis 1 Woche vor dem Pokaltermin Abmeldung vom Pokal unter einer Woche vor dem Pokaltermin Mahngebühr für verspätete Zahlungen bzgl. Mitgliedsbeiträge Mahngebühr für verspätete Zahlungen bzgl. Schiedsrichterlehrgänge Abmeldung von der Jugendmeisterschaft bis 1 Woche vor Turnierbeginn Abmeldung von der Jugendmeisterschaft unter einer Woche vor Turnierbeginn Schlussbestimmungen Der Vorstand der NVV-Region Osnabrück kann Änderungen dieser Spielordnung beschließen. Solche Änderungen werden erst wirksam, wenn sie in einem Rundschreiben, auf der offiziellen Homepage der NVV-Region Osnabrück oder auf der offiziellen NVV-Homepage veröffentlicht worden sind. Die nachträgliche Genehmigung durch den nächsten NVV-Regionstag ist erforderlich. Wird diese Genehmigung verweigert, gilt mit sofortiger Wirkung die alte Regelung Diese Ordnung wurde vom NVV-Regionstag am verabschiedet.
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