Gebühren- und Strafenkatalog Bremer Fußball-Verband e.v. Zusammenstellung aller Gebühren und Strafen im Bremer FV
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- Waltraud Braun
- vor 6 Jahren
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1 Bremer Fußball-Verband e.v. Zusammenstellung aller Gebühren und Strafen im Bremer FV
2 Aufnahme eines neuen Vereins Jeder Verein, der am Fußball-Spielbetrieb teilnehmen will, muss dem LSB-Bremen und dem BFV beitreten. Er beantragt dies unter Vorlage seiner Satzung, des Mitgliederverzeichnisses und der Personalien seiner vertretungsberechtigten Personen. Die Aufnahme erfolgt durch Vorstandsbeschluss. Die Anmeldung ist allen Vereinen des BFV bekannt zu geben. Gegen die Aufnahme kann innerhalb von 8 Tagen nach Bekanntgabe beim Vorstand des BFV Einspruch erhoben werden. Gibt der Vorstand dem Einspruch nicht statt, entscheidet der Beirat endgültig. Mit dem Aufnahmeantrag ist eine einmalige Beitrittsgebühr zu entrichten. Die Gebühr beträgt laut Finanzordnung 5g des BFV 500,00. Alle Angaben ohne Gewähr [2] Stand:
3 Meldegebühren Feld Finanzordnung des BFV 5b Junioren- / Juniorinnenmannschaften 5,00 Juniorenmannschaften der Klassen auf Landesebene 25,00 Frauenmannschaften 25,00 Seniorenmannschaften der Kreisklassen 25,00 Seniorenmannschaften der Kreisligen 35,00 Seniorenmannschaften der Bezirksligen 55,00 Seniorenmannschaften der Landesliga 80,00 Seniorenmannschaften der Bremen-Liga 95,00 Mannschaften der Regionalligen 50,00 Alle Angaben ohne Gewähr [3] Stand:
4 Meldegebühren Halle Finanzordnung des BFV 5c Junioren-/Juniorinnenmannschaften F-E 3,00 Junioren-/Juniorinnenmannschaften D-C 6,00 Junioren-/Juniorinnenmannschaften B-A 8,50 Frauen- und Herrenmannschaften 20,00 Für Nachmeldungen während der laufenden Saison werden für das Feld und die Halle ebenfalls die aufgelisteten Meldegebühren fällig. Alle Angaben ohne Gewähr [4] Stand:
5 Passgebühren Erstausstellung Frauen/Herren 2,50 Erstausstellung Mädchen/Jungen 2,50 Internationale Erstausstellung Frauen/Herren 15,00 Internationale Erstausstellung Mädchen/Jungen 15,00 Regionaler Vereinswechsel 5,00 Überregionaler Vereinswechsel 5,00 Internationaler Vereinswechsel 5,00 Vorzeitige Freigabe (Herren/Frauen) 20,00 Vertrag für Vertragsspieler erfassen, verlängern, beenden 60,00 Duplikat 5,00 Änderung (Stammdaten/Spielrecht) 15,00 Gastspielrecht 50,00 Zweitspielrecht 50,00 Nachträgliche Zustimmung 15,00 Passeinzug 20,00 Alle Angaben ohne Gewähr [5] Stand:
6 Ausbildungsgebühren Trainerausbildung pro Lehrgang 130,00 Trainerfortbildung 40,00 Kurzschulung 00,00 DFB-Infoabend 00,00 Torwarttrainerausbildung 100,00 Schiedsrichterausbildung 00,00 Alle Angaben ohne Gewähr [6] Stand:
7 Einspruchsgebühren Rechts- und Verfahrensordnung des BFV 23.2 Bei Einsprüchen und Spielprotesten Auf Kreisebene 25,00 Auf Verbandsebene 50,00 Bei Berufungen Auf Kreisebene 50,00 Auf Verbandsebene 100,00 Alle Angaben ohne Gewähr [7] Stand:
8 Sonstige Gebühren Ausnahmefälle Ausgleich der Verpflichtungen (OP-Liste) bis spätestens 30. Juni des jeweiligen Jahres 75,00 Neuanmeldung Trikotwerbung (Herren/Frauen) 50,00 Spielen mit nicht genehmigter Spielkleidung (pro Spiel) 100,00 Spielen mit nicht verlängerter Werbung (pro Spiel) 25,00 Alle Angaben ohne Gewähr [8] Stand:
9 Ordnungsstrafen Strafordnung des BFV 3 Nichtbeachten von Satzungen, Ordnungen und sonstigen Bestimmungen des DFB oder BFV einschließlich amtlicher Bekanntmachungen, Einladungen oder Entscheidungen bis zu 150,00 Fälle laut 13 der Rechts- und Verfahrensordnung bis zu 150,00 Bei Verstößen gegen 1 der BFV Strafordnung 1.000,00 Alle Angaben ohne Gewähr [9] Stand:
10 Strafen bei Spielansetzungen Strafordnung des BFV 4 Schriftlich eingegangene Verpflichtungen zu Freundschaftsspielen nicht erfüllt bis 150,00 An einem Spieltag mehr als eine Mannschaft mit der gleichen Bezeichnung spielen lassen bis 150,00 Spieler zu Repräsentativ- und Auswahlspielen unbegründet nicht antreten lassen bis 150,00 Mannschaften, die gegen Vereine bzw. Mannschaften antreten, die nicht der FIFA angehören oder gesperrt sind bis 200,00 Mannschaften, die in den verbandsseitig angesetzten Spielruhen ohne Genehmigung spielen bis 200,00 Mannschaften, die an nicht genehmigten Pokal- oder vergleichbaren Rundenspielen teilnehmen bis 200,00 Freistellung von Spielern zu Repräsentativ- oder Auswahlspielen verweigern bis 200,00 Mannschaften, die ohne Genehmigung des Verbandes von angesetzten Pflichtspielen zurücktreten oder nicht antreten bis 1.000,00 Alle Angaben ohne Gewähr [10] Stand:
11 Strafen bei Spielen Strafordnung des BFV 5 Nicht ordnungsgemäße Platzherrichtung bis zu 40,00 Für nicht ausreichenden Ordnungsdienst bis zu 150,00 Für Nichtausstellung bzw. unvollständige oder unrichtige Ausstellung oder verspätete Einsendung eines Spielberichtes bis zu 30,00 Nichtaushändigung der Spielerpässe an den Schiedsrichter trotz Aufforderung bis zu 60,00 Nicht vorhandene oder unvollständige Pässe o Bei Seniorenspielern (pro Pass) 3,00 o Bei Juniorenspielern (pro Pass) 1,50 Verweigerung der Vorlage der Spielerpässe beim Verband bis zu 60,00 Mangelnder Schutz von Schiedsrichtern/Assistenten/Spielern bis zu 250,00 Einsetzen nicht spielberechtigter Spieler bis zu 150,00 Alle Angaben ohne Gewähr [11] Stand:
12 Strafen bei Spielen Strafordnung des BFV 5 Einsetzen ausgeschlossener, gesperrter oder wissentlich mit falschem Namen bezeichneter Spieler (pro Spiel) bis zu 175,00 Einsetzen von Seniorenspielern in einer Jugendmannschaft oder Jugendspielern ohne Genehmigung in einer Seniorenmannschaft (pro Spieler) bis zu 75,00 Bestechung oder Beeinflussung der Schiedsrichter oder SR-Assistenten bis zu 1.000,00 Verschuldung eines Spielabbruches bis zu 175,00 Alle Angaben ohne Gewähr [12] Stand:
13 Strafen in besonderen Fällen Strafordnung des BFV 6 Trotz ordnungsgemäßer Abmeldung Spielerpässe zurückhalten oder nicht aushändigen bis zu 75,00 Mitgliedsausweise, Pässe oder sonstige Unterlagen fälschen oder den Versuch unternehmen bis zu 750,00 Spieler anderer Vereine abwerben oder den Versuch dazu unternehmen bis zu 750,00 Schiedsrichtersoll nicht erfüllt (pro fehlendem Schiedsrichter) 15,00 Bei Freundschaftsspielen der Leistungsligen keine Schiedsrichter angefordert bis zu 15,00 Für Bremen- und Landesliga keine Schiedsrichter angefordert bis zu 50,00 Vereine, die gemäß 1, Absatz 1, Satz 2 der Rechts- und Verfahrensordnung für die in ihrem Auftrag handelnden Personen oder Vereinigungen Verantwortung tragen bis zu 1.000,00 Unsportliches Verhalten von Spielern bis zu 100,00 Alle Angaben ohne Gewähr [13] Stand:
14 Strafen Ergebnismeldung Nicht oder zu spät gemeldete Ergebnisse werden folgendermaßen bestraft: Montag Sonnabend o Meldung bis 24:00 Uhr (pro Ergebnis) 2,50 o Meldung nach 24:00 Uhr (pro Ergebnis) 5,00 Sonntag & Feiertag o Meldung nach 18:00 Uhr (pro Ergebnis) 5,00 Alle Angaben ohne Gewähr [14] Stand:
Frauen-Bayernliga EURO 150 Frauen-Landesliga EURO 100 übrige Frauenspielklassen (Großfeld) EURO 50 Frauen-Kleinfeld EURO 20
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