Niedersächsischer Fußballverband e. V. NFV-Kreis Jade-Weser-Hunte Frauenfußball Ausschreibung Saison 2018/2019

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2 NFV-Kreis Jade-Weser-Hunte Frauenfußball Ausschreibung Saison 2018/ Allgemeines Diese Ausschreibung gilt für Meisterschafts- und Pokalspiele (Pflichtspiele) sowie Freundschaftsspiele und -turniere (freiwillige Spiele) der Frauen des NFV-Kreises Jade-Weser- Hunte. Die Durchführung aller Spiele der Kreisligen und Kreisklassen erfolgt nach den amtlichen Regeln und Satzungen des DFB und des NFV. Nach 12 (2 b) der FiWO erhebt der Verband für jede gemeldete Mannschaft einen jährlichen Mannschaftsbeitrag. Die Höhe der Beiträge beschließt der Verbandstag. 2. Spielpläne, Spielverlegungen 2.1 Die Spielplanung und Ansetzung von Frauenspielen erfolgt über das DFBnet und kann von den Vereinen dort eingesehen werden. Die im DFBnet veröffentlichten Spielpläne sind für die Vereine und Instanzen verbindlich. 2.2 Die Aufstellung der Spielpläne sowie deren Überwachung werden vom Spielleiter bzw. von den folgenden zuständigen Staffelleiter(inne)n wahrgenommen: Spielleiter: Andreas Aßmann, Bohlenweg 36 a, Hatten, Kreisliga: Andreas Aßmann, Bohlenweg 36 a, Hatten, Kreisklasse: Andreas Aßmann, Bohlenweg 36 a, Hatten, Kreisklasse: Susan Witte, Neuwarder Str. 11, Brake, Kreisklasse 7er: Iris Bünger, Tiarkstr. 45, Wilhelmsh Kreispokal: Andreas Aßmann, Bohlenweg 36a, Hatten 2.3 Wenn außergewöhnliche Umstände eintreten sollten, können Pflichtspiele auch an Wochen- und Feiertagen außerhalb des Rahmenspielplans angesetzt werden. 2.4 Spielverlegungen können nach Herausgabe der Spielpläne grundsätzlich nicht mehr vorgenommen werden. 2.5 In Ausnahmefällen können unter Angabe von zwingenden Gründen Anträge auf Spielverlegungen durch den Vereinsverantwortlichen mit der PV-Kennung des Vereins über das DFBnet SpielPLUS Ergebnismeldungen-Vereinsmeldung-Spielverlegung beantragen 14 Tage vorher an den Staffelleiter herangetragen werden. Die zeitnahe Bestätigung (innerhalb von 5 Tagen) durch den Spielgegner ist zwingend erforderlich. Beantwortet der Spielgegner den Antrag auf Spielverlegung nicht binnen von 5 Tagen, so wird dies von der Spielinstanz als Zustimmung gewertet. Ungeachtet dessen stellt dies die Nichtbeachtung eines Meldetermins dar und wird deshalb durch die Spielinstanz geahndet. Eine zusätzliche Information über das NFV-E-Postfach ist bei dieser Verfahrensweise nicht mehr notwendig. Verlegungsanträge, die über die private Mailbox oder Whatsapp an den/die Staffelleiter/-in herangetragen werden, können nicht genehmigt werden. Dabei ist zu beachten, dass evtl. andere angesetzte Spiele nicht beeinträchtigt werden. Die Bestätigung im DFBnet durch den/die Staffelleiter/in ist Voraussetzung für die Verlegung.

3 Genehmigte Spielverlegungen sind grundsätzlich kostenpflichtig. Bei kurzfristig beantragten Spielverlegungen unter 14 Tagen vor dem Spieltermin ist der Staffelleiter vorab mündlich zu informieren und anschließend per Mail NFV-Postfach (mit schriftlicher Zustimmung des Gegners) zu benachrichtigen. 2.6 Die Rahmenterminpläne sind dem Anhang 1 zu entnehmen. 3 Spielplätze 3.1 Alle Spielplätze müssen in einem einwandfreien Zustand und durch ein amtliches Verwaltungsorgan (Kreisspielausschuss) abgenommen sein. Frauen 11er- und 9er- Mannschaften spielen auf Großfeld. 7er-Mannschaften spielen auf Kleinfeld mit kleinen Toren (5m x 2m) Spielfeldgröße ca. 50 x 70m 3.2 Der Verkauf und Verzehr von Alkohol unmittelbar am Spielfeldrand ist untersagt. 3.3 Die Mannschaften haben mit der im Anschriftenverzeichnis genannten Spielkleidung anzutreten. Bei gleicher Spielkleidung hat der Gastverein für eine Unterscheidung zu sorgen. 4 Spielberechtigung, Mannschaftsstärke, Auswechselkontingent 4.1 Frauen: und älter, 11er- und 9er-Mannschaft, 2 x 45 Minuten, Großfeld 7er-Mannschaft, 2 x 40 Minuten, Kleinfeld 4.2 Juniorinnen des älteren B-Juniorinnen-Jahrganges (die in der Zeit vom bis geboren sind) können ohne weitere Voraussetzungen in Frauenmannschaften eingesetzt werden (siehe Anhang 1, 1 Ziff. 2 NFV-Spielordnung). 4.3 Bei allen Spielen dürfen fünf Spielerinnen beliebig oft ein- und ausgewechselt werden. Wenn eine 9er-Mannschaft gegen eine 11er-Mannschaft spielt, darf die 11er-Mannschaft sieben Spielerinnen ein- und auswechseln. 4.4 Festspielregelung für die letzten 4 Spieltage: Spielen die höhere und die untere Mannschaft auf Kreisebene, findet die Regelung des 10 Abs. 4 SpO für das Saisonende keine Anwendung. 5 Spielsystem, Auf- und Abstieg 5.1 Oberste Spielklasse ist auf Kreisebene die Kreisliga. Als nachfolgende nächstniedrigere Spielklassen wird die 1. Kreisklasse und darunter eine 2. Kreisklasse eingerichtet. In der Kreisliga darf pro Verein nur eine Mannschaft spielen. Bei Bedarf können mehrere Staffeln auf der Ebene der 1. und 2. Kreisklasse sowie eine 3. Kreisklasse eingerichtet werden. Die hierzu notwendigen Entscheidungen trifft der Ausschuss für Frauen- und Mädchenfußball. Diese Entscheidungen sind endgültig und unanfechtbar. In der 1. Kreisklasse wird nach Möglichkeit nur mit 11er Mannschaften gespielt. 5.2 Der Kreisligameister und der Zweitplatzierte steigen in die Bezirksliga auf, sofern sie aufstiegsberechtigt sind. Die ab Platz 9 platzierten Mannschaften steigen in die 1. Kreisklasse ab. Der Meister und der Zweitplatzierte der 1. Kreisklasse steigen in die Kreisliga auf, sofern sie aufstiegsberechtigt sind. Die beiden letzten Mannschaften der 1. Kreisklasse steigen in die 2. Kreisklasse ab. Der Meister und der Zweitplatzierte der 2.

4 Kreisklasse steigen in die 1. Kreisklasse auf. Es können nur Mannschaften, die als 11er Mannschaft gemeldet wurden, aufsteigen. Bei Verzicht oder nicht vorhandenem Aufstiegsrecht geht das Aufstiegsrecht auf die jeweils nächstplatzierte Mannschaft über. Mannschaften, die aus dem laufenden Wettbewerb ausscheiden, gelten als Absteiger und werden auf die Abstiegsquote angerechnet. Um bei entsprechender Konstellation die Sollstärke zu erreichen, können zusätzliche Aufsteiger entsprechend des Tabellenstands zugelassen werden. 5.3 Grundsätzlich spielen die Mannschaften gleicher Mannschaftsstärke in einer Liga. Die Mannschaften können sich auf die Erhöhung der Mannschaftsstärke (11er) einigen, wenn genügend Spielerinnen zur Verfügung stehen. Die 9er-Mannschaft informiert dann 3 Tage vor dem Spieltermin den Gegner und die zuständige Staffelleiterin. 6. Pokalwettbewerb 6.1 Es wird für die Frauenmannschaften ein Pokalwettbewerb für 11er-Mannschaften durchgeführt, für den die Satzungen und Ordnungen des NFV sowie die Bestimmungen dieser Ausschreibung maßgebend sind. Alle Pokalspiele werden in der ausgelosten Reihenfolge bis einschl. Endspiel ausgetragen, wobei der klassentiefere Verein jeweils Heimrecht hat. Der Sieger des Pokalwettbewerbs nimmt als amtierender Kreispokalsieger in der Saison 2019/2020 am Bezirkspokalwettbewerb teil. Sollte der Kreispokalsieger auch Aufsteiger in die Bezirksliga sein, wird die im Endspiel unterlegene Mannschaft für den Bezirkspokalwettbewerb gemeldet. Sollten beide Finalisten Bezirksaufsteiger sein, wird der 3. Platz zwischen den beiden unterlegenen Halbfinalisten ausgespielt, um den Teilnehmer für den Bezirkspokal 2019/2020 festzustellen. Endet ein Spiel nach regulärer Spielzeit unentschieden, wird der Sieger sofort durch ein Elfmeterschießen (nach DFB-Bestimmung) ermittelt. 7. Spielformulare / Spielbericht Online (SBO), Spielerinnenpässe 7.1 Der DFBnet-Spielbericht Online (SBO) wird für alle am Spielbetrieb teilnehmenden Mannschaften verbindlich und ausschließlich eingesetzt. Der Heimverein ist für eine geeignete Infrastruktur zur Nutzung des Internet verantwortlich. Neben einem PC oder Notebook, einen geeigneten A4-Drucker ist außerdem ein Internetzugang sicherzustellen. Nach Freigabe der Aufstellung durch beide Vereine ist die 1. Ausfertigung der Druckversion ohne Unterschriften dem Schiedsrichter mindestens 30 Minuten vor dem Spiel durch den Heimverein zusammen mit den Originalpässen der Spielerinnen auszuhändigen. Sollte aus technischen Gründen ausnahmsweise der Einsatz des SBO nicht möglich sein, ist ein Spielbericht in Papierform auszufüllen und auf dem Postweg an die/den Staffelleiter(in) zu senden. 7.2 Die Identität einer Spielerin muss bei einem fehlenden Spielerpass oder nur Vorlage eines Ausdruckes aus dem DFBnet PassOnline gemäß 4 (1) SpO mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis oder durch ein in der DFBnet Datenbank gespeichertes Lichtbild der Spielerin nachgewiesen werden. 7.3 Sollte sich eine Spielerin nicht gemäß Punkt 7.2 mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis bzw. einem Spielerfoto in der Spielberechtigungsliste der Mannschaft im DFBnet ausweisen können, so hat der Schiedsrichter sie trotzdem am Spiel teilnehmen zu lassen. Der Schiedsrichter muss dieses dann entsprechend im Spielbericht vermerken.

5 7.4 Bei einer Spielerin mit einem Zweitspielrecht seitens des NFV kann dieses nur mit einem Ausdruck aus dem DFBnet PassOnline belegt werden, da die Spielerin über keinen Spielerpass seitens des NFV verfügt. Die Identitätsüberprüfung erfolgt laut Punkt Freundschaftsspiele, Turniere 8.1 Die Freundschaftsspiele der Mannschaften sind bis fünf Tage vor dem Spieltermin von den Vereinen im DFBnet einzustellen. Hierbei ist zu beachten, dass bei Rubrik Schiedsrichter die Auswahl Standardansetzung erfolgen muss. Turniere (Feld oder Halle) sind bei der Vorsitzenden des Frauen- und Mädchenausschusses auf dem herausgegebenen Vordruck zu beantragen. 9. Feldverweise auf Dauer 9.1 Eine auf Dauer des Feldes verwiesener Spielerin ist zunächst bis zur Entscheidung der spielleitenden Stelle für alle Pflicht- (Punkt- und Pokalspiele) und Freundschaftsspiele gemäß 16 Absatz 1 NFV-SpO vorgesperrt. Spielerpässe von Spielerinnen, die auf Dauer des Feldes verwiesen wurden, verbleiben im Besitz der Vereine und werden nicht dem Schiedsrichter ausgehändigt. Auf Anforderung der Staffelleitung ist der Spielerpass zu übersenden. 9.2 Bei einer gelb-roten Karte ist die Spielerin nicht für weitere Spiele gesperrt. 10. Rechtsprechung 10.1 Anrufungsinstanz gegen Entscheidungen und Straffestsetzungen der jeweiligen Staffelleiter ist gemäß 46 SpO / 15 RuVO das Kreissportgericht: Gerd Kozlowski, An n swarten Pohl 14, Zetel Tel / , Mobil 0173/ Schiedsrichteransetzungen, Schiedsrichter-Soll 11.1 Zuständige Schiedsrichteransetzer: Kreisliga und Pokalspiele: Horst Kowalski, Tel , mobil: , 2. und 3. Kreisklasse: Christian Ruhnke, Tel Die SR-Kosten, die vom Heimverein zu tragen sind, sind unmittelbar nach Spielschluss dem Schiedsrichter in der Kabine auszuhändigen Jeder Verein hat für die von ihm gemeldeten Frauenmannschaften je einen geeigneten Schiedsrichter zu stellen. Meldet ein Verein mehr Mannschaften als geeignete Schiedsrichter, so hat er sein Schiedsrichter-Soll für das Spieljahr nicht erfüllt. Die Richtlinien für den erforderlichen Leistungsnachweis gemäß 11 (3) SpO hat der Kreisschiedsrichterausschuss laut Beschluss wie folgt festgelegt: Um als Schiedsrichter für den Verein anerkannt zu werden, müssen 12 Einsätze absolviert werden und die Teilnahme an 2 Lehrabenden ist verpflichtend. Wird die Lehrabendpflicht nicht erfüllt, kann es maximal eine halbe Anerkennung (0,5) geben.

6 Ein Schiedsrichter kann höchstens zweifach für einen Verein gewertet werden, wenn er mindestens 24 (2x12) Einsätze absolviert hat (bei mindestens 2 Lehrabenden) - gilt nur für die Spielzeit 2018/ Bei Nichterfüllung des Schiedsrichter-Solls gemäß 11 SpO wird pro fehlendem Schiedsrichter gemäß Anhang 2, I (12) SpO eine Ordnungsstrafe erhoben. 12. Meldung der Spielergebnisse 12.1 Der Heimverein hat das Spielergebnis (auch Ausfälle) innerhalb einer Stunde nach Spielende in das DFBnet einzugeben (gilt auch bei Anwendung SBO). Ein Verstoß ist kostenpflichtig. 13. Anschriftenverzeichnis 13.1 Das aktuelle Anschriftenverzeichnis (gem. DFBnet - Vereinsmeldebogen -) wird den Vereinen mit dieser Ausschreibung zugestellt. Es ist für die zuständigen Instanzen maßgebend. Etwaige Änderungen sind der Vorsitzenden des Frauen- und Mädchenausschusses sofort schriftlich mitzuteilen. Irgendwelche Nachteile gehen zu Lasten der Vereine. Zukünftig sind die Adressdaten den im DFBnet hinterlegten Verzeichnissen sowie der Homepage des NFV-Kreises Jade-Weser-Hunte zu entnehmen. Die Vereine sind für die ständige Aktualisierung verantwortlich. 14.Trikotwerbung 14.1 Trikotwerbung ist gestattet aber genehmigungspflichtig. Die Gebühr in Höhe von 25,-- wird nach Aufforderung abgebucht. Sofern auf der Spielkleidung mit zwei Werbepartnern (Trikotvorderseite, Ärmel und Hose) oder auf einer zweiten Spielkleidung geworben wird, beträgt die Gebühr zusätzlich 25,--. Die Trikotwerbung ist im Vereinsmeldebogen im DFBnet zu hinterlegen und im Spielbericht einzutragen. 15. Rechtsmittelbelehrung und Schlussbemerkung 15.1 Mit der Herausgabe dieser Ausschreibung werden die Bestimmungen in Kraft gesetzt Verstöße gegen diese Ausschreibung und die Nichtbeachtung der einzelnen Bestimmungen werden gemäß 46 SpO geahndet Gegen diese Ausschreibung kann die Anrufung nach 15 (1) RuVO innerhalb von 7 Tagen nach Zustellung schriftlich beim Kreissportgericht erfolgen Folgende Anhänge sind Bestandteil dieser Ausschreibung: Rahmenspielplan Anschriftenverzeichnis Staffeleinteilung Delmenhorst, Vorsitzende des Frauen- und Mädchenausschusses Sylvia M c Donald

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