Spieljahr 2016/2017. Frauenfußball der Kreise Ammerland/Friesland/Oldenburg- Stadt/Wesermarsch/Wilhelmshaven

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1 Spieljahr 2016/2017 Frauenfußball der Kreise Ammerland/Friesland/Oldenburg- Stadt/Wesermarsch/Wilhelmshaven

2 Ausschreibung Saison 2016/17 Stand: Spielausschreibung für Spielklassen mit gemeinsamer Beteiligung der Kreise Ammerland, Friesland, Oldenburg-Stadt, Wesermarsch, Wilhelmshaven der Frauen. Die Durchführung aller Spiele der Kreisligen und Kreisklassen erfolgt nach den amtlichen Regeln und Satzungen des DFB und des NFV. 1. Mannschaftsbeiträge Nach 12 (2 b) der FiWO erhebt der Verband für jede gemeldete Mannschaft einen jährlichen Mannschaftsbeitrag. Die Höhe der Beiträge beschließt der Verbandstag. 2. Spielpläne 2.1 Wenn außergewöhnliche Umstände eintreten sollten, können Pflichtspiele auch an Wochen- und Feiertagen angesetzt werden. 2.2 Spielverlegungen können nach Herausgabe der Spielpläne grundsätzlich n i c h t m e h r vorgenommen werden. 2.3 Bei zeitlicher Verlegung von Spielen ist der bauende Verein verpflichtet, mindestens zwei Wochen vorher die zuständige Staffelleitung zu verständigen. 2.4 In Ausnahmefällen können unter Angabe von zwingenden Gründen Anträge auf Spielverlegungen durch den Vereinsverantwortlichen mit der PV-Kennung des Vereins über das DFBnet SpielPLUS Ergebnismeldungen-Vereinsmeldung-Spielverlegung beantragen 14 Tage vorher an den Staffelleiter herangetragen werden. Die zeitnahe Bestätigung durch den Spielgegner ist zwingend erforderlich. Eine zusätzliche Information über das NFV-E-Postfach ist bei dieser Verfahrensweise nicht mehr notwendig. Verlegungsanträge, die über die private Mailbox an den/die Staffelleiter/-in herangetragen werden, können nicht genehmigt werden. Dabei ist zu beachten, dass evtl. andere angesetzte Spiele nicht beeinträchtigt werden. Die Bestätigung im DFBnet durch den/die Staffelleiter/in ist Voraussetzung für die Verlegung. 2.5 Die Rahmenterminpläne sind dem Anhang 1 zu entnehmen.

3 3. Spielplätze 3.1 Alle Spielplätze müssen in einem einwandfreien Zustand und durch eine amtliche Instanz (KSpO) abgenommen sein. Frauen 11er Mannschaften spielen auf Großfeld. Frauen 9er grundsätzlich auf verkleinerten Großfeld Torlinie bis gegenüberliegenden 16er auf große Tore (7,32m x 2,44m). Sollten große Tore nicht zur Verfügung stehen wird auf kleine Tore gespielt. Frauen 7er auf halben Feld auf kleine Tore (5m x 2m) 3.2 Der Verkauf und Verzehr von Alkohol unmittelbar am Spielfeldrand ist untersagt. 3.3 Die Mannschaften haben mit der im Anschriftenverzeichnis genannten Spielkleidung anzutreten. Bei gleicher Spielkleidung hat der Gastverein für eine Unterscheidung zu sorgen. 4. Spielberechtigung 4.1 Frauen: und älter, 11er-Mannschaft, 2 x 45 Minuten, Großfeld, 9er-Mannschaft, 2 x 45 Minuten, verkleinertes Großfeld, 7er-Mannschaft, 2 x 40 Minuten, Halbfeld, 4.2 In allen Spielen dürfen fünf Spielerinnen beliebig oft ein- und ausgewechselt werden. Wenn 7er gegen 9er spielt darf die 9er sieben Spielerinnen ein- und auswechseln. Juniorinnen des älteren B-Juniorinnen-Jahrganges (die in der Zeit vom bis geboren sind) können ohne weitere Voraussetzungen in Frauenmannschaften eingesetzt werden (siehe Anhang 1, 1 Ziff. 2 NFV-Spielordnung). 4.3 Festspielregelung letzte 4 Spieltage: Spielen die höhere und die untere Mannschaft auf Kreisebene, findet die Regelung des 10 Abs. 4 SpO bzw. 5 Abs. 5 JO für das Saisonende keine Anwendung. 5. Sollstärke, Auf- und Abstieg, Pokalwettbewerb 5.1 Oberste Spielklasse ist auf Kreisebene die Kreisliga mit einer Sollstärke von 10 Mannschaften. Als nachfolgende nächstniedrigere Spielklassen wird die 1. Kreisklasse eingerichtet. In der Kreisliga darf pro Verein nur eine Mannschaft spielen. 5.2 Der Kreisligameister und der Zweitplatzierte steigen in die Bezirksliga auf, sofern sie aufstiegsberechtigt sind. Bei Verzicht geht das Aufstiegsrecht auf die nächstplatzierte Mannschaft über. Die ab Platz 9 platzierten Mannschaften steigen in die 1. Kreisklasse ab. Der Meister und der Zweitplatzierte der 1. Kreisklasse steigen in die Kreisliga auf, sofern sie aufstiegsberechtigt sind. Bei Verzicht geht das Aufstiegsrecht auf die nächstplatzierte Mannschaft über. Sollte es durch vermehrten Abstieg aus der Bezirksliga zu einem Überhang kommen, wird die Sollstärke in der Kreisliga für ein Jahr erhöht. Mannschaften, die aus dem laufenden Wettbewerb ausscheiden, gelten als Absteiger und werden auf die Abstiegsquote angerechnet.

4 Um bei entsprechender Konstellation die Sollstärke zu erreichen, können zusätzliche Aufsteiger entsprechend des Tabellenstands zugelassen werden. 5.3 Es wird für die Frauenmannschaften 11er ein kreisübergreifender Pokalwettbewerb durchgeführt, für den die Satzungen und Ordnungen des NFV sowie die Bestimmungen dieser Ausschreibung maßgebend sind. Alle Pokalspiele werden in der ausgelosten Reihenfolge bis einschl. Endspiel ausgetragen, wobei der klassentiefere Verein jeweils Heimrecht hat. Der Sieger des Pokalwettbewerbs nimmt in der Saison 2017/18 am Bezirkspokalwettbewerb teil. Sollte der Kreispokalsieger auch Aufsteiger in die Bezirksliga sein, wird die im Endspiel unterlegene Mannschaft für den Bezirkspokalwettbewerb gemeldet. Sollte beide Finalisten Bezirksaufsteiger sein, wird der 3. Platz ausgespielt, um den Teilnehmer für den Bezirkspokal 2017/18 festzustellen. Endet ein Spiel nach regulärer Spielzeit unentschieden, wird der Sieger sofort durch ein Elfmeterschießen (nach DFB-Bestimmung) ermittelt. 5.4 Die Frauen-7er- und 9er-Mannschaften spielen gemeinsam in einer Liga. Spielt einer 7er gegen eine 9er wird grundsätzlich auf kleinem Feld gespielt. Die Mannschaften können sich aber auf 9er Feld einigen wenn genügend Spielerinnen zur Verfügung stehen. Die 7er Mannschaft informiert dann 3 Tage vorher den Gegner. 6. Spielformulare / Spielbericht Online (SBO) 6.1 Seit der Saison 2014/15 werden alle Spiele über Spielbericht Online (SBO) durchgeführt und die entsprechenden Vorgaben eingehalten (PFLICHT). Sollte aus technischen Gründen ausnahmsweise der Einsatz des SBO nicht möglich sein, ist ein Spielbericht in Papierform auszufüllen und auf dem Postweg an die spielleitende Stelle zu senden. Der SBO muss 15 Minuten vor Spielbeginn freigeben werden, gleichzeitig werden dem Schiedsrichter die Pässe unaufgefordert vorgelegt. 6.2 Fehlende Pässe (oder Kopien davon) sind innerhalb von 3 Tagen mit einem Freiumschlag dem/der zuständigen Staffelleiter/-in einzusenden. Spielerinnen, die keinen Pass vorlegen können, haben auf der Rückseite des Spielformulars ihren Einsatz durch eigenhändige Unterschrift unter Angabe des Geburtsdatums zu bestätigen (entfällt bei SBO). 6.3 Die Spielformulare sind zu richten an: Frauen 11er Kreisliga: Andreas Aßmann, Bohlenweg 36 a, Hatten, 1 KK: Andreas Aßmann, Bohlenweg 36 a, Hatten Frauen Kreisliga 7er/9er: Susan Witte, Neuwarder Str. 11, Brake, Pokalspiele: Ludger Petroll, Koppenstr. 69, Varel 6.4 Freundschaftsspiele sind bei der Staffelleitung anzumelden.

5 7. Rechtsprechung 7.1 Anrufungsinstanz gegen Entscheidungen und Straffestsetzungen der jeweiligen Staffelleiter ist gemäß 46 SpO / 15 RuVO das zuständigen Kreissportgericht. 7.2 Bei Verhandlungen übernimmt der Kreis, in dem die betroffene Mannschaft bzw. der/die Rechtsuchende beheimatet ist, den Vorsitz. Die Zusammensetzung des Sportgerichts hat stets so zu erfolgen, dass die betroffenen Kreise mindestens mit einem Sportrichter bzw. Beisitzer vertreten sind. 7.3 Zuständige KSG-Vorsitzende: Ammerland: Gerhard Hasseler, Schlehenstr. 12, Apen Friesland: Gerd Kozlowski, An n swarten Pohl 14, Zetel Oldenburg (Stadt): Rainer Hilgenberg, Heidelbergerstr. 15a, Oldenburg Wesermarsch: Carsten Schöckel, Hansingstr. 109, Nordenham Wilhelmshaven: siehe Friesland 8. Schiedsrichteransetzungen 8.1 Die Spiele werden neutral durch die jeweiligen Kreisschiedsrichteransetzer angesetzt. Die Kosten richten sich nach den zuständigen Kreisbeschlüssen (Heimverein). 8.2 Die SR-Kosten, die vom Heimverein zu tragen sind, sind unmittelbar nach Spielschluss dem Schiedsrichter in der Kabine auszuhändigen. Die Höhe der SR-Kosten richten sich nach den Vorgaben der Kreise. 8.3 Zuständige Schiedsrichteransetzer: Ammerland: Michael Neu, Nordring 7, Oldenburg Friesland: Manuel Kramer, Viktoriastr. 12, Wilhelmshaven Oldenburg (Stadt): Christian Ruhnke, Rauhehorst 139, Oldenburg Wesermarsch: Claus Hübner, Elbingerstr. 21, Nordenham Wilhelmshaven: Markus Hokamp, Fichtestr. 1, Wilhelmshaven 9. Meldung der Spielergebnisse 9.1 Der Heimverein hat das Spielergebnis (auch Ausfälle) innerhalb einer Stunde nach Spielende in das DFBnet einzugeben (gilt auch bei Anwendung SBO). Ein Verstoß ist kostenpflichtig. Frauen: 15,-- (+ 5,-- Verwaltungsgebühr) 10. Anschriftenverzeichnis 10.1 Für die Kreismitarbeiter sind die Angaben des Verzeichnisses (Anhang 2) maßgebend. Etwaige Änderungen müssen unbedingt im dfbnet aktualisiert werden, sowie dem zuständigen Staffelleiter und dem Kreis Wesermarsch gemeldet werden. Irgendwelche Nachteile bei Verstoß gegen Ziffer 10.1 gehen zu Lasten der Vereine.

6 Schriftstücke der Vereine haben nur dann Verbindlichkeit, wenn sie auf einem Vereinsbriefbogen erstellt und/oder mit dem Vereinsstempel versehen werden, oder über das Vereinspostfach über DFBnet versandt werden. 11. Trikotwerbung 11.1 Trikotwerbung für die Frauen ist gestattet aber genehmigungspflichtig. Die Gebühr in Höhe von 25,- ist an den jeweiligen Kreis zu entrichten (wird abgebucht). Sofern auf der Spielkleidung mit zwei Werbepartnern geworben wird (Trikotvorderseite, Ärmel und Hose) oder auf einer zweiten Spielkleidung geworben wird, beträgt die Gebühr zusätzlich 25, Schlussbemerkung 12.1 Mit der Herausgabe dieser Ausschreibung werden die Bestimmungen in Kraft gesetzt Verstöße gegen diese Ausschreibung und die Nichtbeachtung der einzelnen Bestimmungen werden gemäß 46 SpO geahndet Gegen diese Ausschreibung kann die Anrufung nach 15 (1) RuVO innerhalb von 7 Tagen nach Zustellung schriftlich beim zuständigen Kreissportgericht erfolgen. gez. Susan Witte (NFV-Kreis Wesermarsch) Spielleiter Frauen der SG Ammerland/Friesland/Oldenburg-Stadt/Wesermarsch/ Wilhelmshaven

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