Tradition Gemeinschaft und soziales Engagement

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1 Tradition Gemeinschaft und soziales Engagement Satzung und ergänzende Bestimmungen der Detmolder Schützengesellschaft von 1600 e.v. Stand Inhalt - Präambel - Geschichte der Detmolder Schützengesellschaft - Satzung - Aufgabenverteilung im Vorstand - Vertretungsregelung - Dienstrangordnung und Stellenplan - Kleiderordnung - Marsch- und Antreteordnung beim eigenen Schützenfest - Marsch- und Antreteordnung bei Gastvereinen

2 Präambel Für die Einhaltung der Satzung sowie der ergänzenden Verordnungen ist jedes Mitglied der Detmolder Schützengesellschaft von 1600 e.v. verantwortlich. Anweisungen, die sich aus der Satzung sowie der ergänzenden Verordnungen ergeben, sind in jedem Fall zu befolgen. Sollte ein Mitglied eine Anweisung während einer Veranstaltung trotz wiederholter Aufforderung verweigern, so kann dieses Mitglied von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Die Weisungsbefugnis ergibt sich aus dem Dienstgrad. Bei gleichem Dienstgrad entscheidet 1. das Amt und 2. das Dienstalter im Amt. Beschwerden gegen Anweisungen innerhalb einer Kompanie sind auf Kompanieebene an den höchsten anwesenden Dienstgrad zu richten. Beschwerden gegen Anweisungen von Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstands sind an den höchsten anwesenden Dienstgrad zu richten. Alle Beschwerden sind unmittelbar oder bei nächster Gelegenheit vorzubringen. Bei Ablehnung einer Beschwerde kann der Beschwerdeführende die nächsthöhere Instanz wählen. Eine Diskussion über Anweisungen und Entscheidungen außerhalb der zuständigen Gremien ist nicht erwünscht. 2

3 Geschichte der Detmolder Schützengesellschaft 16. Juli 1600 Gründung unter Graf Simon VII 12. Juli 1616 Graf Simon schenkt den Schützen den Schützenplatz am Lemgoer Tor. Am gleichen Tag tritt die erste Satzung in Kraft. 13. Juli 1647 Graf Johann Bernhard stiftet die erste Fahne. 13. Juli 1747 Graf Simon August stiftet die zweite Fahne. 30. Juni 1837 Der Magistrat genehmigt die zweite Satzung. 13. Juli 1837 Fürst Leopold II stiftet die dritte Fahne, da der Erbprinz neuer Schützenkönig wurde. 13. Juli 1847 Zum 200-jährigen Fahnenjubiläum stiftet Fürst Leopold II eine weitere Fahne. 01. März 1887 wurde die dritte Satzung erlassen und am 16. Juni 1887 genehmigt Vertrag mit der Stadt Detmold über den Kauf des Schützenplatzes am Hiddeser Berg. 03. April 1945 Hauptmann Ernst Schmidtpott rettet unter Einsatz seines Lebens, bei Nacht und Nebel die alten Schützenfahnen aus dem Rathaus. Er versteckt sie erst unter seinem Bett in der Meierstr.10 und später unter den Fußbodendielen, um sie 1950 zur Wiedergründung unversehrt der Schützengesellschaft zurückzugeben. Die alten Fahnen wurden 1989 unter dem 1. Vorsitzenden Horst Gröbel und Oberst Heinz Holey dem Landesmuseum Detmold geschenkt. Im Landesmuseum ist auch der Thronschatz der Schützen ausgestellt. Weitere Fahnen stifteten: 1894 die Jägerkompanie 1966/67 das Offizierscorps 1951 die Jungschützenkompanie 1978 Willy Wassenberg u. Walter Gräbner 1966 Fritz Lesemann und Ulla Jäger 1978 Helmut Sander Diese werden heute noch von den Kompanien mit Stolz getragen. Am 02. Mai 1909 wurde eine neue Satzung erlassen, doch durch die Erbfolgestreitigkeiten des Fürstenhauses sowie den beiden Weltkriegen, ruhte das Schützenleben kurzzeitig wurde aber 1930 und 1950 bis heute, immer wieder mit neuem Leben erfüllt. 3

4 SATZUNG ABSCHNITT I / Organisation und Verwaltung 1 NAME, SITZ UND ZWECK 1. Der im Vereinsregister des Amtsgerichts Detmold eingetragene Verein führt den Namen DETMOLDER SCHÜTZENGESLLSCHAFT VON 1600 mit dem Zusatz eingetragener Verein (e.v.). 2. Sitz und Gerichtsort ist Detmold. 3. Sein Zweck ist ausschließlich, unmittelbar und selbstlos auf gemeinnütziger Basis im Sinne des Abschnitts III der Abgabenordnung - das Schützenbrauchtum nach althergebrachten Traditionen fortzuführen. - das Schießen als Breiten- und Leistungssport nach den Richtlinie des Westfälischen Schützenbundes (WSB) zu pflegen und zu fördern. - die Jugend zu motivieren, die Vereinsinteressen fortzuführen. 2 GLIEDERUNG UND ORGANE 1. Der Verein gliedert sich in 4 Kompanien und 1 Jugendabteilung. Die Kompanien führen die Bezeichnung A B C D Kompanie. 2. Organe des Vereins sind: - der geschäftsführende Vorstand - der Gesamtvorstand - die Hauptversammlung - der Ehrenrat 3 GESCHÄFTSFÜHRUNG 1. Die Vertretung des Vereins wird durch den geschäftsführenden Vorstand wahrgenommen. 2. Die Vertretung gemäß 26 BGB wird durch den 1. Vorsitzenden, den Oberst, den 2. Vorsitzenden oder den 1. Schatzmeister wahrgenommen. Es vertreten immer nur zwei der Vorgenannten gemeinsam. 3. Einfache Geschäfte der laufenden Verwaltung deren Umfang vom geschäftsführenden Vorstand festgelegt wird, werden von dem in Absatz 2 festgelegten Personenkreis wahrgenommen. 4. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 4

5 5. Die Kassenführung wird von zwei Rechnungsprüfern überwacht. 6. Die Vorstandsämter 1. Vorsitzender und Oberst können durch Beschluss der Hauptversammlung in einer Person zusammengelegt werden. 4 MITGLIEDSCHAFT 1. Die Mitgliedschaft kann jede natürliche Person, die an der Schützenbrauchtumspflege und/oder am Schießsport interessiert ist, beantragen. Bei Minderjährigen ist Einverständnis des oder der Erziehungsberechtigten beizubringen. 2. Der Antrag erfolgt mittels eines Antragsformulars und wird über die Kompanie, in welcher der/die Antragssteller/in geführt werden will, dem geschäftsführenden Vorstand vorgelegt. 3. Über die Aufnahme entscheidet der geschäftsführende Vorstand. Die Entscheidung wird dem/der Antragssteller/in bei Ablehnung ohne Angabe von Gründen schriftlich mitgeteilt. 4. Die Mitgliedschaft erlischt - durch schriftliche Erklärung des Mitgliedes an den geschäftsführenden Vorstand - durch Ausschluß durch den geschäftsführenden Vorstand, wenn der Jahresbeitrag zwei Jahre hintereinander nicht gezahlt wurde - durch Beschluß des Ehrenrates - mit dem Tod ABSCHNITT II / Zusammensetzung und Aufgabe der Organe 5 DER GESCHÄFTSFÜHRENDE VORSTAND 1. Er setzt sich zusammen aus: - dem / der 1. Vorsitzenden - dem Oberst - dem / der 2. Vorsitzenden - dem / der 1. Schatzmeister/in - dem / der 1. Schriftführer/in - dem / der Sportleiter/in - dem / der Jugendleiter/in - dem / der 2. Schatzmeister/in - dem / der 2. Schriftführer/in 5

6 6 Außerdem gehören ihm die jeweils amtierenden Kompanieführer, die von den Kompanien gewählt werden, oder ihre Abwesenheitsvertreter an. 2. Seine Aufgabe ist die Wahrung der wirtschaftlichen und traditionellen Belange des Vereins sowie die Verwaltung des Vereinsvermögens. 3. Er ist berechtigt, einzelne Belange des Vereins durch entsprechende Ordnungen zu regeln. 4. Er legt der Hauptversammlung jährlich einen Bericht über seine Tätigkeit, über Einnahmen und Ausgaben und über das Vereinsvermögen vor. 6 DER GESAMTVORSTAND 1. Er setzt sich zusammen aus: - dem geschäftsführenden Vorstand - dem Hauptmann im Stabe - dem Presseoffizier - dem Adjutanten des Oberst - dem Thronoffizier Außerdem gehören ihm der jeweils amtierende Schützenkönig und je ein Mitglied der einzelnen Kompanien, das kein weiteres Amt innerhalb des Vereins bekleidet (Kompanievertreter), an. 2. Seine Aufgaben sind: - Festlegung der Tagesordnung der Hauptversammlung - Einberufen der Hauptversammlung - Ernennen der Nachfolger für während ihrer Amtszeit ausscheidende Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes 3. Der Gesamtvorstand tagt nach Bedarf und wird schriftlich durch den geschäftsführenden Vorstand einberufen. 7 DIE HAUPTVERSAMMLUNG 1. Die Hauptversammlung setzt sich aus den Mitgliedern des Vereins zusammen. 2. Sie tagt mindestens einmal im 1. Quartal eines jeden Kalenderjahres. Außerdem wird sie einberufen, wenn es der Gesamtvorstand nach Lage der Dinge für erforderlich hält. Darüber hinaus tritt sie zusammen, wenn mindestens zwanzig Prozent der Mitglieder des Vereins dies unter Angabe der Gründe beim Gesamtvorstand schriftlich beantragen. Einladung mit Tagesordnung erfolgt drei Wochen vor dem Tagungstermin

7 schriftlich. Zur Fristwahrung genügt die Bekanntmachung des Termins in der örtlichen Presse. Anträge müssen eine Woche vor dem Sitzungstermin dem geschäftsführenden Vorstand schriftlich zugegangen sein. 3. Ihre Aufgaben sind: - Festsetzen der Satzung - Festsetzung der Höhe der Mitgliederbeiträge - Wahl der Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes - Genehmigung des Protokolls der letzten Hauptversammlung - Entgegennahme des Tätigkeitsberichtes des geschäftsführenden Vorstandes und der Jahresrechnung - Entlastung des geschäftsführenden Vorstandes - Wahl der Rechnungsprüfer 4. Die Hauptversammlung wird von dem/der 1. Vorsitzenden oder bei seiner/ihrer Abwesenheit von dem/der 2. Vorsitzenden geleitet. Sind beide verhindert, bestimmen die anwesenden Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes den Versammlungsleiter. 5. Über den Ablauf der Sitzung der Hauptversammlung ist ein Protokoll zu erstellen. 8 DER EHRENRAT 1. Der Ehrenrat setzt sich zusammen aus: - dem Oberst (ist dieser verhindert, wird er durch ein vom geschäftsführenden Vorstand zu bestimmendes Mitglied vertreten). - je einem Vertreter der Kompanien aus der Dienstgradgruppe des zu entscheidenden Falles. Die Benennung erfolgt von den Kompanien auf Anforderung des Oberst. 2. Er kann ermahnen, verwarnen oder den Ausschluss aus dem Verein beschließen. Die Entscheidung ist zu begründen und schriftlich mitzuteilen. 3. Der Ehrenrat wird auf Antrag einer Kompanie durch den Oberst einberufen. Die Einberufung ist dem geschäftsführenden Vorstand rechtzeitig schriftlich mitzuteilen. Jedes Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes ist berechtigt, an den Sitzungen des Ehrenrates teilzunehmen. 4. Wird ein Mitglied des Vereins durch Beschluß des Ehrenrates mit Sanktionen belegt, steht ihm das Recht zu, Berufung gegen die Entscheidung beim geschäftsführenden Vorstand einzulegen. Die Berufung ist innerhalb von vier Wochen schriftlich einzureichen. 7

8 Abschnitt III / Wahlen, Abstimmungen und Berufungen 9 ALLGEMEINES 1. Jedes Mitglied hat eine Stimme. 2. Wahlen und Abstimmungen erfolgen durch Handzeichen. Auf Antrag, über den durch Handzeichen abzustimmen ist, wird geheim mittels Stimmzettel gewählt und abgestimmt. 3. Soweit diese Satzung nichts anderes bestimmt, ist - bei Wahlen derjenige gewählt, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt - ein Antrag bei einfacher Stimmenmehrheit angenommen 4. Beschlussfähig sind: - der geschäftsführende Vorstand, wenn fünfzig Prozent seiner Mitglieder (davon zwei Kompanieführer oder deren Stellvertreter) anwesend sind. - der Gesamtvorstand, wenn 50 Prozent seiner Mitglieder anwesend sind. - die Hauptversammlung, wenn sie satzungsgemäß einberufen worden ist und die Beschlussfähigkeit vom Versammlungsleiter ohne Widerspruch festgestellt ist. Über einen Widerspruch ist abzustimmen. - der Ehrenrat, wenn seine Mitglieder vollzählig anwesend sind. 10 DER GESCHÄFTSFÜHRENDE VORSTAND 1. Seine Mitglieder werden von der Hauptversammlung gewählt. 2. Gewählt werden: a) in den Kalenderjahren mit gerader Jahreszahl - der/die 1. Vorsitzende - der/die 1. Schatzmeister/in - der/die 1. Schriftführer/in - der/die Sportleiter/in - der/die Jugendleiter/in b) in den Kalenderjahren mit ungerader Jahreszahl - der Oberst - der/die 2. Vorsitzende - der/die 2. Schatzmeister/in - der/die 2. Schriftführer/in 8

9 11 DER GESAMTVORSTAND 1. Der geschäftsführende Vorstand beruft auf Vorschlag der Kompanien den/die - Hauptmann im Stabe - Thronoffizier - Presseoffizier - stellv. Sportleiter/in - stellv. Jugendleiter/in 2. Der Adjutant des Oberst wird auf Vorschlag des Oberst berufen. ABSCHNITT IV / Allgemeine Bestimmungen 12 SATZUNGSÄNDERUNGEN 1. Änderungen oder Ergänzungen dieser Satzung können nur durch den Beschluss der Hauptversammlung erfolgen. Es ist eine Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich. 2. Die beabsichtigte Änderung oder Ergänzung ist den Mitgliedern des Vereins in geeigneter Form mitzuteilen. 13 LIQUIDATION DES VEREINS 1. Der Verein kann nur mit Zustimmung von fünfundsiebzig Prozent seiner Mitglieder aufgelöst werden 2 Wird der Verein aufgelöst, fällt sein Vermögen der Stadt Detmold zu. Diese darf das ihr zufallende Vermögen nur zu gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken, im Sinne der 51 ff der Abgabenordnung, verwenden. 14 BEITRÄGE Die Beiträge werden in einer Beitragsordnung geregelt. 15 VERMÖGENSVERWENDUNG 1. Die Sach- und Geldmittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Ausgaben verwendet werden. 2. Zuwendungen aus Mitteln des Vereins an Mitglieder, dürfen nicht erfolgen. 3. Es darf kein Mitglied durch Ausgaben (Zahlungen, Geschenke) des Vereins, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergünstigungen bevorteilt werden. 9

10 4. Der Verein unterhält zur Ausübung des Schießsportes ein Vereinshaus mit dem erforderlichen Inventar. 16 KLEIDERORDNUNG Die Uniform die hierzu gehörenden Applikationen und die Dienstgradabzeichen werden in einer gesonderten Ordnung festgelegt. 17 DIENSTGRADE Die Rangfolge und Bezeichnung der Dienstgrade des Vereins werden in einer gesonderten Ordnung festgelegt. 18 EHRENMITGLIEDSCHAFT Mitglieder, die das siebzigste Lebensjahr vollendet haben und mehr als zehn Jahre dem Verein angehören, können zu Ehrenmitglieder ernannten werden. Der Vorschlag erfolgt von den Kompanien. Die Ehrenmitgliedschaft wird in geeigneter Form und entsprechendem Rahmen ausgesprochen. Diese Satzung wurde in den Hauptversammlungen vom und beschlossen 10

11 Aufgabenverteilung im Vorstand Amt Aufgaben 1. Vorsitzender - Vorbereitung und Leitung der Vorstandssitzung - Vorbereitung und Leitung der Jahreshauptversammlung - Anträge (z. B. an die Stadt, den WSB etc.) - Vorbereitung und Ausrichtung der Schützenfeste (mit Hilfe des Festausschusses) - Vertreten der Gesellschaft nach innen und außen Oberst - Ausrichtung und Durchführung des Offiziersfrühstücks - Beförderungen und Ernennungen der Offiziere - Führen des Bataillons bei offiziellen Anlässen - zuständig für den Traditionsbereich - Vertreten der Gesellschaft nach innen und außen 2. Vorsitzender - Verwaltung des Schützenheimes (organisatorisch u. technisch) - Vertreten der Gesellschaft nach innen und außen 1. Schatzmeister - Führen der Konten der DSG 2. Schatzmeister - Einzug der Beiträge - Verwaltung der Mitgliederlisten - Vertreten der Gesellschaft nach innen und außen 1. Schriftführer 2. Schriftführer Sportleiter Jugendleiter Kompaniechefs (nur 1. Schatzmeister) - Einladung zur Jahreshauptversammlung - Versenden des Bataillonsbefehls zum Schützenfest - Schriftverkehr der DSG, soweit er nicht in die spezielle Zuständigkeit eines anderen Vorstandsmitgliedes fällt - Einladung zu den Vorstandssitzungen - Führen der Protokolle - Vorbereitung u. Leitung der Schießabende der Sportgruppe - Anmeldung und ggf. Begleitung zu Wettkämpfen - Verwaltung der Sportpässe bzw. Anträge hierzu - Verwaltung der Bataillonswaffe - zuständig für den sportlichen Bereich der DSG - Vorbereitung und Leitung der Schießnachmittage und Veranstaltungen der Jugendabteilung - Anmeldung und Begleitung zu Jugendwettkämpfen - zuständig für die Jugendarbeit der DSG - Führen der Kompanien - Vertreten der Kompanien nach innen und außen 11

12 Presseoffiziere Hauptmann im Stabe Adjutant des Oberst Thronoffizier Verbindungspersonen - Präsentation der DSG in den Medien und im Internet (z.b. bei Veranstaltungen der DSG etc.) - Einladung und Betreuung der Medienvertreter bei Veranstaltungen der DSG. Auf jeweiligen Wunsch der Kompanien auch bei den Veranstaltungen der Kompanien. - Zusammenstellen, Meldung und ggf. Führen des Bataillons bei offiziellen Anlässen - Aufstellen der Marschwege des Umzuges, ggf. Absperrung - Zusammenstellen des Festumzuges - Unterstützung des Oberst bei offiziellen Anlässen - ggf. auch Unterstützung des Vertreters des Oberst - Pflege, Auf- und Abbau des Throns - Beratung und Unterstützung des Thronpaares mit Hofstaat - Informationsaustausch in beide Richtungen (Kontrollfunktion) Vertretungsregelung Amt Vertreter 1. Vorsitzender In allen Aufgaben: 2. Vorsitzender Oberst - Führen des Bataillons bei offiziellen Anlässen 1: Ehrenoberst / 2: Dienstältester Kompaniechef - Ausrichtung und Durchführung des Offiziersfrühstücks und Beförderungen und Ernennungen der Offiziere 1: Ehrenoberst / 2: 1. Vorsitzender - In allen anderen Aufgaben: 1. Vorsitzender 2. Vorsitzender Verwaltung des Schützenheimes: Ein vom 2. Vorsitzenden benanntes Vereinsmitglied 1. Schatzmeister In allen Aufgaben: 2. Schatzmeister außer Vertretung der Gesellschaft nach außen 1. Schriftführer In allen Aufgaben: 2. Schriftführer Sportleiter In allen Aufgaben: stellv. Sportleiter Jugendleiter In allen Aufgaben: stellv. Jugendleiter Kompaniechef stellv. Kompaniechef In allen Aufgaben: stellv. Kompaniechef In allen Aufgaben: Ein vom Kompaniechef benanntes Vereinsmitglied 12

13 Dienstrangordnung u. Stellenplan gemäß 17 der Satzung Abschnitt I / Allgemeines I Die Dienstgrade der Detmolder Schützengesellschaft von 1600 e.v. gliedern sich in folgenden Dienstgradgruppen und Dienstgrade: 1. Offiziere 3. Unteroffiziere ohne Portepee - Oberst - Unteroffiziere - Oberstleutnant - Major 4. Mannschaften - Hauptmann - Hauptgefreiter - Oberleutnant - Obergefreiter - Leutnant - Gefreiter - Schütze 2. Unteroffiziere mit Portepee - Hauptfeldwebel - Oberfeldwebel - Feldwebel Abschnitt II / Rangordnung der Satzungsfunktioner 2 Geschäftsführender Vorstand Die nach 5 der Satzung dem geschäftsführenden Vorstand angehörenden Mitglieder tragen folgende Dienstgrade Beförderungsämter in Klammern: Funktionen Dienstgrad - Oberst - Oberst - 1. Vorsitzende/r - Oberstleutnant (Oberst) - 2. Vorsitzende/ - Major (Oberstleutnant) - 1. Schatzmeister/in - Hauptmann - 1. Schriftführer/in - Hauptmann - Sportleiter/in - Hauptmann - Jugendleiter/in - Oberleutnant (Hauptmann) - 2.Schatzmeister/in - Oberleutnant - 2.Schriftführer/in - Oberleutnant 13

14 3 Gesamtvorstand Die nach der Satzung dem Gesamtvorstand angehörenden Mitglieder tragen folgende Dienstgrade Beförderungsämter in Klammern: Funktion Dienstgrad - Hauptmann im Stabe - Hauptmann - Presseoffizier - Leutnant (Oberleutnant)(Hauptmann) - Adjutant des Oberst - Leutnant (Oberleutnant)(Hauptmann) - Thronoffizier - Leutnant (Oberleutnant)(Hauptmann) Abschnitt III / Stellenplan und Rangordnung der Kompanien, der Jugendabteilung, und des/r stellvertretenden Sportleiters/in 4 Stellenplan und Rangordnung 1) Den Kompanien der Detmolder Schützengesellschaft stehen jeweils folgende Funktionsstellen mit den jeweiligen Dienstgraden zur Verfügung: 14 Funktion Dienstgrad - 1 Kompanieführer - Hauptmann - 1 stellv. Kompanieführer - Oberleutnant - 1 Zugführer je 25 Mitglieder - Leutnant - 1 Schießwart - Leutnant - 4 Fahnenträger - Leutnant - 1 Fourageoffizier - Leutnant - 1 Kompaniefeldwebel - Hauptfeldwebel - 1 stellv. Zugführer je 25 Mitglieder - Oberfeldwebel - 1 stellv. Kompaniefeldwebel - Oberfeldwebel 2) Der Jugendabteilung der Detmolder Schützengesellschaft stehen neben dem Jugendleiter folgende Funktionsstellen mit den jeweiligen Dienstgraden (Beförderungsämter in Klammern) zur Verfügung: Funktion Dienstgrad - 1 stellv. Jugendleiter/in - Leutnant - 1 Jugendbetreuer/in - Unteroffizier je 10 Jugendliche (Feldwebel)(Oberfeldwebel) 3) Der / die stellvertretende Sportleiter/in trägt den Dienstgrad Leutnant.

15 Abschnitt IV / Sonstiges 5 Schützenkönig 1) Der nach Abschluss seiner Thronzeit aus dem Amt scheidende Schützenkönig wird zum Leutnant befördert, sofern er nicht bereits Offizier der Detmolder Schützengesellschaft ist. 2) Sollte er Offizier der Detmolder Schützengesellschaft sein und seinen Dienstgrad durch Aufgabe seiner Funktion abgeben, so wird er zu diesem Zeitpunkt zum Leutnant befördert. 6 Der Adjutant des Königspaares und die Thronherren führen während ihrer Amtszeit, soweit sie der Detmolder Schützengesellschaft als Mitglieder angehören, den Dienstgrad Leutnant. 7 Dienstrang ohne Funktion 1) Offiziere, die mind. 10 Jahre Offizier waren, behalten Ihren letzten Dienstrang mit dem Zusatz ehrenhalber. Durch einstimmigen Beschluss in der zuständigen Vorstandssitzung sind Abweichungen nur in Ausnahmefällen mit besonderer Begründung zulässig. Anträge hierfür sind ausschließlich Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstands vorbehalten. Sie werden in keinem anderen Organ der Gesellschaft diskutiert. 2) Dienstgrade, die nicht Offiziere sind, können, wenn sie aus ihrer Funktion ausscheiden, auf Beschluss der Kompanie- oder Jugendabteilung ihren Dienstgrad mit dem Zusatz ehrenhalber weiterführen. 8 Vornahme von Beförderungen und Ernennungen 1) Offiziere werden durch den geschäftsführenden Vorstand befördert und ernannt. Beförderungen und Ernennungen werden namens des Vorstandes durch den Oberst vorgenommen. 2) Beförderungen und Ernennungen in den übrigen Dienstgradgruppen werden vom Kompanieführer vorgenommen. 3) Über den Zeitpunkt der Ernennung und Beförderung des Kompaniefeldwebels ist der Oberst zu unterrichten. 9 Änderungen Änderungen der im 4 bezeichneten Funktionsträger sind dem geschäftsführenden Vorstand unverzüglich mitzuteilen. 15

16 Kleiderordnung gemäß 5 Absatz 3 und 16 der Satzung Schrägstrichangaben gelten für weibliche Mitglieder 1 Allgemeines 1) Äußeres Merkmal der Zugehörigkeit zur Detmolder Schützengesellschaft von 1600 e.v. ist die Schützenuniform. 2) Pflicht eines jeden Mitgliedes ist es, eine dieser Ordnung entsprechende Schützenuniform bei Auftritten und Veranstaltungen der Detmolder Schützengesellschaft von 1600 e.v. zu tragen, sofern dies vom Kommandierenden nicht anders verfügt wurde. 3) Das äußere Erscheinungsbild ist entscheidend für die Darstellung der Detmolder Schützengesellschaft von 1600 e.v. in der Öffentlichkeit. 2 Die Schützenuniform 1) Die Schützenuniform besteht aus: - der Schützenjacke / der Schützenweste / Jacke grünes Tuch mit dunkelgrünem abgesetzten Kragen und Stulpen - grünen glatten Schulterklappen - einer schwarzen Hose / Rock oder Hose - einem weißen Hemd mit grüner Schützenkrawatte / weißer Bluse - einem grünen Filzhut mit Kokarde und Feder. Bei breitrandigen Hüten ist die linke Krempe hochgeklappt. Die Jugendgruppe trägt eine einheitliche Kopfbedeckung, die vom geschäftsführenden Vorstand durch Protokoll zu genehmigen ist. - schwarzen Schuhen und schwarzen Socken - weißen Handschuhen für Offiziere und Kompanienfeldwebel - sofern keine Schützenjacke getragen wird, (z.b. bei Marscherleichterung im Sommer) weißes, kurzärmliges Pilotenhemd mit Schulterklappen und Dienstrangabzeichen, analog zur Schützenjacke. Das Abzeichen der Detmolder Schützengesellschaft von 1600 e.v. ist dabei auf der linken Brusttasche zu tragen. 16

17 2) Ausgenommen von der Regelung des Absatzes 1 sind: - Der amtierende Schützenkönig einschließlich der Thronherren, sie tragen den vom König, im Sinne der Detmolder Schützengesellschaft von 1600 e.v., bestimmten Anzug. Die Thronherren mit rot/weißer Schärpe. Dem amtierenden Schützenkönig ist die Wahl seiner Schulterklappen freigestellt. - Der Oberst / der/die 1. Vorsitzende, sie können bei offiziellen Anlässen eine weiße Hose/Rock oder Hose tragen. - Alle Offiziere und Kompaniefeldwebel der Detmolder Schützengesellschaft von 1600 e. V. dahingehend, dass sie am Schützenfestsonntag der eigenen Gesellschaft eine weiße Hose / Rock tragen. - Fahnenoffiziere soweit sie Dienst an der Fahne haben, eine weiße Hose und eine grün/weiße Schärpe tragen. - Dienstgrade ab Major einschließlich und aufwärts, dahingehend, dass von ihnen geflochtene grüne Schulterklappen getragen werden. - Alle Mitglieder dahingehend, dass bei Beerdigungen, alle schwarze Hose / Rock oder Hose, ohne Schärpe tragen. - Damen dahingehend, dass sie auf Wunsch eine rote Jacke über der Schützenweste und bei schlechtem Wetter einen grün/weißen Schirm tragen können. 3 Dienstrangabzeichen Nachstehend aufgeführter Personenkreis trägt die Dienstabzeichen: - Amtierender Schützenkönig: goldfarbene Königskrone mittig der Schulterklappen. - Oberst: drei Sterne Metall, goldfarben auf Schulterklappen - Oberstleutnant: Zwei Sterne Metall, goldfarben auf Schulterklappen - Major: Einen Stern Metall, goldfarben auf Schulterklappen - Hauptmann: Drei Sterne Metall, goldfarben auf Schulterklappen - Oberleutnant: Zwei Sterne Metall, goldfarben auf Schulterklappen - Leutnant: einen Stern Metall, goldfarben auf Schulterklappen - Schießleutnant: Gekreuzte Gewehre goldfarben auf Schulterklappen - Der Hauptfeldwebel: Drei Sterne Metall, silberfarben auf Schulterklappen - Der Oberfeldwebel: Zwei Sterne Metall, silberfarben auf Schulterklappen - Der Feldwebel: Einen Stern Metall, silberfarben auf Schulterklappen 17

18 - Der Unteroffizier: 5 mm breite Litze silberfarben, an der Außenseite der Schulterklappen ringsum - Der Hauptgefreite: Drei silberfarbene Litzenstreifen gerade angeordnet, auf Schulterklappen (mit 2 mm Abstand) - Der Obergefreite: Zwei silberfarbene Litzenstreifen gerade angeordnet, auf Schulterklappen (mit 2 mm Abstand) - Der Gefreite: Einen silberfarbene Litzenstreifen gerade angeordnet, auf Schulterklappen - Der Schütze: Keine Dienstrangabzeichen 4 Applikationen 1) An der Uniform sind folgende Applikationen anzubringen: - Eichenlaub Metall, goldfarben, links und rechts auf der des dunkelgrünen Kragenbesatzes (Blatt oben Stiel unten) - Abzeichen der Detmolder Schützengesellschaft von 1600 e.v. auf dem linken Oberarm der Schützenjacke 15 cm unterhalb der oberen Ärmelnaht / auf der linken Tasche der Schützenweste / die Jugendabteilung auf dem linken Ärmel des Hemdes analog zur Anbringung auf der Schützenjacke - Kompanieabzeichen gemäß Satzung. Metall, goldfarben auf den Schulterklappen neben dem Befestigungsknopf aus Horn von vorne lesbar 2) Zusätzlich tragen: - Der Oberst / der/die 1. Vorsitzende und der jeweils amtierende Schützenkönig: Eine goldfarbene doppelreihige Kordel an der rechten Schulter - Der 2. Vorsitzende und der Adjutant des Oberst: Eine silberfarbene doppelreihige Kordel, an der rechten Schulter - Der Hauptmann im Stabe: Eine silberfarbene einreihige Kordel an der rechten Schulter - Der Adjutant des Königspaares: Eine silberfarbene einreihige Kordel an der rechten Schulter - Das amtierende Königspaar, der/die Jungschützenkönig/in, die Damenbeste beim Königschießen: Die jeweilige Kette der Detmolder Schützengesellschaft von 1600 e.v. 18

19 - Satzungsfunktioner: Einen Armstreifen mit Funktionsbezeichnung dunkelgrüner Filz mit Soutache und goldfarbener Schrift, am linken Unterarm oberhalb der Stulpe - nach Abschluss seiner Thronzeit kann der König den von der Detmolder Schützengesellschaft von 1600 e.v. mit Krone und Jahreszahlen der Regentzeit versehenen Armstreifen sowie den Halsorden am Grün/weißen Band tragen - Kompaniefeldwebel: Eine gelbe Kordel unter der rechten Schulterklappe - Fahnenoffizier: Auf dem rechten Oberarm, 15 cm unterhalb der Ärmelnaht ein Abzeichen mit gekreuzten Fahnen - Vorstandsoffiziere und Offiziere ab Hauptmann (auch ehrenhalber) Leibbinde und soweit sie Degen tragen wollen, diesen an der linken Seite der Schützenuniform Für die nach 39 Absatz + 3 des Waffengesetzes erforderliche Erlaubnis sorgt der Oberst, sofern er dazu bereit ist, und weist die Träger entsprechend ein. Ohne entsprechende Erlaubnis, ist das Tragen von Säbeln, die unter das Waffengesetz fallen untersagt. - Erwerber von Schützenschnüren der Detmolder Schützengesellschaft von 1600 e.v. diese unterhalb der rechten Schulterklappe der Schützenjacke / Schützenweste. Die Jugend kann die Schützenschnur am Pilotenhemd unterhalb der rechten Schulterklappe tragen. Schützenschnüre anderer Gesellschaften, Vereinigungen oder staatlicher Institutionen sind an der Uniform der Detmolder Schützengesellschaft von 1600 e.v. nicht zugelassen. 3) Orden und Ehrenzeichen sollten auf der linken Brustseite der Schützenuniform getragen werden. 4) Das tragen von Abzeichen und Orden, die nicht aus dem Schützenwesen verliehen wurden, oder im sportlichen Wettkampf errungen wurden, ist untersagt. 5) Von 4 Abs. 4 ausgenommen sind Festabzeichen aus dem Schützenwesen, Auszeichnungen und Orden der Stadt, des Kreises, des Landes, des Bundes und ihrer Organe, sowie Abzeichen der offiziellen Sponsoren der Detmolder Schützengesellschaft von 1600 e.v. 19

20 Marsch- und Antreteordnung beim eigenen Schützenfest an der Spitze des gesamten Festzuges Adjutant Oberst alle Gastvereine Vorstand Ehrenoberst und Ehrenvorsitzender Jugendabteilung (Jugendleiterin, Fahnengruppe, Jungschützen) Kompanie 1 (Hauptmann, Fahnengruppe, Kompaniemitglieder) Königskompanie (Hauptmann, Fahnengruppe, Kompaniemitglieder) Königspaar mit Thron Kompanie 2 (Hauptmann, Fahnengruppe, Kompaniemitglieder) Kompanie 3 (Hauptmann, Fahnengruppe, Kompaniemitglieder) Ein Hauptfeldwebel am Ende des Zuges Marsch- und Antreteordnung bei Gastvereinen Oberst Adjutant Fahnengruppe Jugendabteilung Fahnengruppe der Kompanien Adjutant König Königin Hofstaat Vorstand und Kompaniechefs Ehrenoberst und Ehrenvorsitzender Jugendabteilung Männliche Offiziere Weibliche Offiziere Weibliche Schützen Männliche Schützen Ein Hauptfeldwebel 20

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