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1 Zweite Satzung zur Änderung der Fachprüfungsordnung für den Bachelor- und Masterstudiengang Informatik an der Technischen Fakultät der Friedrich- Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Vom 2. Dezember 2009 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 61 Abs. 2 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erlässt die Universität Erlangen-Nürnberg folgende Änderungssatzung: 1 Die Fachprüfungsordnung für den Bachelor- und Masterstudiengang Informatik der Technischen Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg vom 21. September 2007, zuletzt geändert durch Satzung vom 25. Juli 2008, wird wie folgt geändert: wird wie folgt geändert: a) Es wird folgender neuer Absatz 4 eingefügt: (4) Es kann der Studienschwerpunkt Informatik in der Fahrzeugtechnik gewählt werden. Dazu müssen die Wahlpflichtmodule des Wahlpflichtbereichs im Umfang von 15 ECTS aus einer Liste von möglichen Modulen gewählt werden, das Praktikum aus einer Liste von möglichen Praktika gewählt werden und eines der beiden Nebenfächer Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik oder Maschinenbau gewählt werden. Die Liste von wählbaren Modulen und von wählbaren Praktika für den Studienschwerpunkt Informatik in der Fahrzeugtechnik wird spätestens eine Woche vor Vorlesungsbeginn ortsüblich bekannt gemacht. Wird das Studium im Studienschwerpunkt Informatik in der Fahrzeugtechnik erfolgreich abgeschlossen, wird dies im Transcript of Records vermerkt. b) Die bisherigen Absätze 4 bis 6 werden zu den neuen Absätzen 5 bis 7. c) Der neue Absatz 5 Satz 2 erhält folgende neue Fassung: 2 Im Benehmen mit der Studienkommission können weitere Nebenfächer durch den sausschuss zugelassen werden, wenn das betreffende Fachgebiet durch mindestens einen Lehrstuhl an der Universität Erlangen- Nürnberg vertreten ist und in einem inhaltlichen oder berufspraktisch sinnvollen Zusammenhang mit der Informatik steht wird wie folgt geändert: a) Der Absatz 1 erhält folgende neue Fassung: Das konsekutive Masterstudium Informatik umfasst Wahlpflichtmodule in Vertiefungsrichtungen aus mindestens drei Säulen im Umfang von insgesamt 60 ECTS-Punkten, Module in einem Nebenfach im Umfang von insgesamt 15 ECTS-Punkten sowie die Module Seminar, Projekt und Masterarbeit.

2 b) Es wird folgender neuer Abs. 4 eingefügt: (4) Es kann der Studienschwerpunkt Informatik in der Fahrzeugtechnik gewählt werden. Dazu müssen drei Vertiefungsrichtungen aus den Vertiefungsrichtungen der systemorientierten Säule einschließlich der Vertiefungsrichtung Programmiersysteme gewählt werden, die Wahlpflichtmodule des Wahlpflichtbereichs im Umfang von 15 ECTS aus einer Liste von möglichen Modulen gewählt werden, das Projekt aus einer Liste von möglichen Projekten gewählt werden und eines der beiden Nebenfächer Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik oder Maschinenbau gewählt werden. Die Liste von wählbaren Modulen und von wählbaren Projekten für den Studienschwerpunkt Informatik in der Fahrzeugtechnik wird spätestens eine Woche vor Vorlesungsbeginn ortsüblich bekannt gemacht. Wird das Studium im Studienschwerpunkt Informatik in der Fahrzeugtechnik erfolgreich abgeschlossen, wird dies im Transcript of Records vermerkt. c) Der bisherige Absatz 4 wird zu Absatz Abs. 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden die Nummern 1 und 2 zu folgender neuer Nummer 1 zusammengefasst: ECTS-Punkte in Modulen aus mindestens drei Säulen, wobei pro Säule höchstens 30, mindestens 10 ECTS-Punkte nachzuweisen sind; werden Module aus vier Säulen gewählt, kann die Untergrenze von 10 ECTS-Punkten in einer Säule unterschritten werden; es können insgesamt maximal vier Module gewählt werden, die mit einem benoteten Schein abschließen. b) In Satz 1 werden die bisherigen Nrn. 3 bis 6 zu Nrn. 2 bis 5. c) Satz 2 erhält folgende neue Fassung: 2 Die Module gemäß Satz 1 Nr. 1 sind aus den den einzelnen Säulen zugeordneten Vertiefungsrichtungen gemäß 36 Abs. 2 zu wählen, wobei in mindestens zwei Vertiefungsrichtungen jeweils mindestens 15 ECTS-Punkte nachzuweisen sind. 4. Die Tabelle in Anlage 1b wird wie folgt geändert: a) In Zeile 19 ( Nr. 17 Praktikum ) Spalte 15 (5. Sem, ECTS) wird die Zahl 10 gestrichen. b) In Zeile 19 ( Nr. 17 Praktikum ) Spalte 17 (6. Sem, ECTS) wird die Zahl 10 eingefügt. c) In Zeile 24 ( Nr. 22 Wahlpflichtbereich: [ ] ) Spalte 15 (5. Sem, ECTS) wird die Zahl 5 durch die Zahl 10 ersetzt. d) In Zeile 24 ( Nr. 22 Wahlpflichtbereich: [ ] ) Spalte 17 (6. Sem, ECTS) wird die Zahl 10 durch die Zahl 5 ersetzt. 5. In Anlage 2 wird die Tabelle durch folgende neue Anlagen 2a und 2b ersetzt:

3 Anlage 2a: Module des Masterstudiums Informatik und Semesterverteilung (Musterstudienplan): Nr. Module bzw. Teilmodule Semesteraufteilung Name 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. ECTS ECTS ECTS ECTS 1 Wahlpflichtmodul Informatik I 10 s. Anlage 2 b 2 Wahlpflichtmodul Informatik II 10 s. Anlage 2 b 3 Wahlpflichtmodul Informatik III 10 s. Anlage 2 b 4 Wahlpflichtmodul Informatik IV 10 s. Anlage 2 b 5 Wahlpflichtmodul Informatik V 5 s. Anlage 2 b 6 Wahlpflichtmodul Informatik VI 5 s. Anlage 2 b 7 Wahlpflichtmodul Informatik VII 5 s. Anlage 2 b 8 Wahlpflichtmodul Informatik VIII 5 s. Anlage 2 b 9 Projekt 10 benoteter Schein 10 Nebenfach 10 5 benotete Scheine 1 11 Seminar 5 benoteter Schein 12 Schriftliche Masterarbeit 27 Begleitseminar mit Referat zur Masterarbeit 3 benoteter Schein Summen ECTS sofern die FPO des beteiligten Nebenfachs keine andere Regelung vorsieht. Anlage 2b: en der Wahlpflichtmodule: Modulgröße 10 ECTS-Punkte: 30 Minuten mündliche oder 90 Minuten Klausur 7,5 ECTS-Punkte: 30 Minuten mündliche oder 60 Minuten Klausur 5 ECTS-Punkte: - benoteter Schein oder - 30 Minuten mündliche 2,5 ECTS-Punkte: benoteter Schein

4 6. Die Anlage 3 erhält folgende neue Fassung: Wählbare Nebenfächer sind insbesondere: Astronomie Betriebswirtschaftslehre Biologie Chemie Chemie- und Bioingenieurwesen Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (Auswahl aus Allgemeine Elektrotechnik, Automatisierungstechnik, Elektrische Energie- und Antriebstechnik, Informationstechnik und Mikroelektronik) Englische Linguistik Geologie Germanistische Linguistik Kunsterziehung Maschinenbau (Auswahl aus Produktentwicklung, Fertigungsautomatisierung, Technische Mechanik und Qualitätsmanagement) Mathematik Medizin Philosophie Physik Psychologie Sinologie Soziologie 7. Es wird folgende neue Anlage 4 angefügt: Anlage 4: Module die neben den Pflichtmodulen des Studiengangs Informatik in sordnungen anderer Studiengänge referenziert werden ( Export-Module ) Name des Moduls Englische Bezeichnung ECTS smodus Entwurfsmuster Design Paterns 5 90-min. Klausur oder mündl. Projekt-Management und Testen Project Management and Testing 5 60-min. Klausur oder mündl. Präsentationstechnik Presentation Techniques 2,5 60-min. Klausur und 10 min. Vortrag Software Engineering I Software Engineering I 5 90-min. Klausur oder 30-min. mündl. Software Engineering II Software Engineering II min. Klausur oder 30-min. mündl. ggf. zusätzl. benoteter Schein Grundlagen der Informatik ohne Fundamentals in Computer 5 unbenoteter Schein Klausur Science without Exam Grundlagen der Informatik Fundamentals in Computer 7,5 90-min. Klausur Science Ingenieure Computer Science for 5 90 min. schriftl. Engineers Einführung in die Datenbanken Introduction to Databases for 5 90 min. schriftl. für Nebenfach Datenbanken in Rechnernetzen und Transaktionssysteme Computer Science as Minor Databases in Computer Networks and Transaction Systems 5 30 min. mündl.

5 ebusiness Technologies und Evolutionäre Informationssysteme Aspekte des Datenschutzes und ausgewählte Sicherheitsstrukturen in der Informationstechnik sowie Elektronische Signaturen Data Warehousing und Datenstromsysteme ebusiness Technologies and Evolutionary Information Systems Aspects of Data Protection and Selected Security Structures in Information Technology plus Electronic Signatures Data Warehousing and Data- Stream Systems 5 30 min. mündl min. mündl min. mündl. Enterprise Modeling Enterprise Modeling 5 30 min. mündl. Datenbankprogrammierung mit Database Programming with 5 30 min. mündl. Oracle Oracle Objektorientierte und Multimedia- Object-oriented and 5 30 min. mündl. Datenbanken Multimedia Databases Simulation und Modellierung I Simulation and Modeling I 7,5 30 min. mündl. Simulation und Modellierung II Simulation and Modeling II 7,5 30 min. mündl. Nebenfachstudierende - Grundmodul field of study - basic module 7,5 90 min. schriftl. Nebenfachstudierende Aufbaumodul A Nebenfachstudierende Aufbaumodul B Nebenfachstudierende Aufbaumoddul C field of study supplementary module A field of study supplementary module B field of study supplementary module C 2,5 30 min. schriftl min. schriftl. 7,5 90 min. schriftl. Visualisierung Scientific Visualization 2,5 30 min. mündliche Computergraphik Computer Graphics 5 30 min. mündliche Computergraphik mit Praktikum Simulation und wissenschaftliches Rechnen 1 Simulation und wissenschaftliches Rechnen 2 Computer Graphics with practical course 7,5 30 min. mündliche Scientific Computing 1 7,5 60 min. schriftl. + erfolgreiche Teilnahme an Seminar und Übung Scientific Computing 2 7,5 60 min. schriftl. + erfolgreiche Teilnahme an Seminar und Übung Functional Analysis for Functional Analysis for 5 60 min. schriftl. Engineers Engineers Fehlertolerierende Fault-Tolerant Software 5 90 min. schriftl. Softwarearchitekturen Architectures Ereignisgesteuerte Systeme Discrete Event Systems 5 90 min. schriftl. Eingebettete Systeme-VU Embedded Systems-VU 5 90 min. schriftl. Theoretische Theoretical computer science 5 90 min. schriftl. Wirtschaftsinformatik for students of IIS Theoretische min. schriftl. Lehramtsstudierende Grundlagen des Software Foundations of Software 7,5 90 min. schriftl. Engineering Engineering Systemnahe Programmierung in min. schriftl. C Grundlagen der systemnahen - 2,5 60 min. schriftl. Programmierung in C Introduction to Data Structures and Algorithms Introduction to Data Structures and Algorithms 5 90 min. schriftl.

6 2 Die Änderungssatzung tritt am 1. Oktober 2009 in Kraft. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Universität Erlangen-Nürnberg vom 23. September 2009 und der Genehmigungsfeststellung des Rektors vom 17. Oktober Erlangen, den 2. Dezember 2009 Prof. Dr. Karl-Dieter Grüske Rektor Die Satzung wurde am 2. Dezember 2009 in der Universität Erlangen-Nürnberg niedergelegt; die Niederlegung wurde am 2. Dezember 2009 durch Anschlag in der Universität Erlangen-Nürnberg bekannt gegeben. Tag der Bekanntmachung ist der 2. Dezember 2009.

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