Schwimmbad Villmergen
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- Irmgard Kirchner
- vor 5 Jahren
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1 Gemeinde Villmergen Schwimmbad Villmergen Betriebs- und Badeordnung 1. Allgemeines Das Schwimmbad Villmergen bietet den Gästen Gelegenheit, schwimmsportliche Aktivitäten auszuüben, unbeschwert zu spielen, Geselligkeit zu pflegen, Erholung zu suchen und die Gesundheit zu erhalten. Im Interesse aller Badegäste und im Hinblick auf einen reibungslosen, sauberen Betrieb ersuchen wir Sie, der Badeordnung ihre volle Beachtung zu schenken und diese zu befolgen. 2. Geltungsbereich Die Betriebs- und Badeordnung ist für alle Benützer der Anlage verbindlich. Auch Kollektivbenützer wie Schulen, Vereine und andere Gruppen sind ihr unterstellt. 3. Öffnungszeiten 3.1 Beginn und Schluss der Badesaison werden vom Gemeinderat festgelegt. Es erfolgt jeweils eine entsprechende Bekanntmachung in den Publikationsorganen der Gemeinde. 3.2 Das Bad ist bei schöner Witterung grundsätzlich von bis Uhr geöffnet.
2 4. Eintritts- und Zutrittsregelung 4.1 Die Eintrittspreise werden durch den Gemeinderat festgelegt. Die gültigen Ansätze sind auf einem separaten Blatt aufgeführt. 4.2 Personen mit Hautausschlägen oder übertragbaren Krankheiten und offenen Wunden ist der Zutritt zur Anlage untersagt. Personen, die epileptischen Anfällen, Herzkrankheiten etc. unterworfen sind, dürfen nur im Nichtschwimmerbecken baden. Nötigenfalls müssen sich die Personen beim Aufsichtspersonal melden. 4.2 Schwimmunkundige Kinder und Jugendliche haben nur Zutritt in Begleitung Erwachsener. Schwimmkundige Kinder unter 10 Jahren haben nur Zutritt in Begleitung einer mindestens 14-jährigen Person. Für unbeaufsichtigte Kleinkinder wird keine Verantwortung übernommen. Als schwimmkundig gilt, wer schwimmend mindestens 25 Meter ohne Hilfsmittel und ohne anzuhalten zurücklegen kann. 4.3 Schwimmunkundigen ist die Benützung des Schwimmer- und des Sprungbeckens untersagt. 4.4 Schulkinder unter 14 Jahren ohne Begleitung Erwachsener haben die Badeanlage um Uhr zu verlassen. 4.5 Schulklassen dürfen nicht im unmittelbaren Eingangsbereich besammelt werden. 5. Allgemeine Weisungen 5.1 Die Badegäste und Besucher der Anlage haben die Anordnungen des Bademeisters, des übrigen Personals und der Betriebs- und Badeordnung zu befolgen. Sie haben alles zu unterlassen, was Ordnung, Sicherheit und gute Sitten stört. 5.2 Die generellen sechs Baderegeln der SLRG sind strikte einzuhalten. 5.3 Das Brett- und Turmspringen sowie das Benützen der Rutschbahn geschieht auf eigene Verantwortung. Die Weisungen auf den Gebotstafeln sind zu befolgen. Bei Unfällen übernimmt die Gemeinde keinerlei Haftung. 5.4 Die Benützer dieser Anlagen haben sich zu überzeugen, ob keine Gefährdung anderer Badender besteht. 5.5 Ball- und andere Spiele sind nur auf den durch den Badmeister zugewiesenen Plätzen gestattet.
3 5.6 Der Badmeister kann das Verwenden von Mobiltelefonen und ähnlichen Geräten beim Verdacht auf Verletzung der Privatsphäre Dritter untersagen und die Geräte bis zum Ende des Badi-Besuches in Verwahrung nehmen. 6. Untersagt sind insbesondere: 6.1 Das Mitbringen von Hunden und anderen Haustieren; 6.2 Das Mitbringen und Spielenlassen von Musikapparaten; 6.3 Seitliches Einspringen ins Schwimmerbecken; 6.4 Belästigungen aller Art sowie das Springen in die Bassins, wenn andere Badegäste dadurch gefährdet werden; 6.5 Rauchen, essen und trinken auf den Bassinumgängen; 6.6 Das Mitbringen und Konsumieren von alkoholischen Getränken; 6.7 Besteigen von Bäumen, Dächern und das Überklettern der Umzäunung; 6.8 Fotografieren und Filmen von Personen ohne deren Erlaubnis oder zu Erwerbszwecken; 6.9 Betreten oder Benützen der Anlagen ausserhalb der Betriebszeiten. 7. Besondere hygienische Vorschriften 7.1 Alle Badenden haben sich vor Benützung der Bassins gründlich zu duschen. 7.2 Das Baden ist nur in dazu geeigneter Badekleidung erlaubt. 7.3 Die Umgänge zu den Bassins dürfen nur Barfuss und durch die Durchschreitebecken betreten werden. 7.4 Das Verunreinigen der Bassins, der Beckenumgänge, der Liegewiesen und Spielgeräte, des Garderoben-, sowie des Kioskbereiches, ist untersagt.
4 8. Wertgegenstände 8.1 Für Wertgegenstände, die nicht gegen Entgelt an der Kasse deponiert werden, wird jede Haftung abgelehnt. 8.2 Zur Vermeidung von Diebstählen wird den Badegästen empfohlen, ein Garderobenkästchen gegen Entgelt, zu benützen. 8.3 Fundgegenstände sind an der Kasse abzugeben. 8.4 Für Diebstähle in der ganzen Anlage wird nicht gehaftet. 9. Weisungsbefugnis und Haftung 9.1 Zuwiderhandlungen gegen die Betriebs- und Badeordnung oder gegen die Weisungen des Personals werden durch Verwarnung, sofortige Wegweisung, Besuchsverbot (Entzug des Abonnements) oder mit strafrechtlicher Verfolgung geahndet. 9.2 Für Beschädigungen und Verunreinigungen durch unsere Gäste ist voller Ersatz zu leisten, wobei für minderjährige Kinder die Eltern oder deren Stellvertreter haften. 9.3 Für jegliche Art von Unfällen auf dem Gelände des Schwimmbades ü- bernimmt die Gemeinde keinerlei Haftung. 10. Gültigkeit Diese Betriebs- und Badeordnung tritt sofort in Kraft und ersetzt alle älteren Datums Villmergen, 30. Juni 2003 Der Gemeinderat
5 Baderegeln Nie mit vollem oder ganz leerem Magen schwimmen! Nach üppigem Essen 2 Stunden warten. Alkohol meiden. Nie überhitzt ins Wasser springen! Der Körper braucht Anpassungszeit. Nicht in trübe oder unbekannte Gewässer springen! Unbekanntes kann Gefahren bergen. Kleine Kinder nie unbeaufsichtigt am Wasser lassen! Sie kennen keine Gefahren. Luftmatratzen und Schwimmhilfen gehören nicht ins tiefe Wasser! Sie bieten keine Sicherheit. Lange Strecken nie alleine schwimmen! Auch der besttrainierte Körper kann eine Schwäche erleiden.
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