COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main. Basisprospekt

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1 COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main Basisprospekt vom 11. August 2008 über Korridor Bonus-Zertifikate Korridor Express [Bonus]-Zertifikate

2 Inhalt Zusammenfassung... 3 Risikofaktoren Risikofaktoren bezüglich der Wertpapiere Risikofaktoren bezüglich der Emittentin Allgemeine Informationen Zertifikatsbedingungen Korridor Bonus-Zertifikate bezogen auf Aktien Korridor Bonus-Zertifikate bezogen auf Indizes Korridor Bonus-Zertifikate bezogen auf [Edelmetalle][Industriemetalle] Korridor Bonus-Zertifikate bezogen auf Rohstoff-Futures-Kontrakte Korridor Express [Bonus]-Zertifikate bezogen auf Aktien Korridor Express [Bonus]-Zertifikate bezogen auf Indizes Korridor Express [Bonus]-Zertifikate bezogen auf [Edelmetalle][Industriemetalle] Korridor Express [Bonus]-Zertifikate bezogen auf Rohstoff-Futures-Kontrakte Commerzbank Aktiengesellschaft Allgemeine Beschreibung Per Verweis einbezogene Dokumente

3 Zusammenfassung Die folgende Zusammenfassung stellt eine Einleitung zum Basisprospekt dar. Sie wird durch die an anderer Stelle in diesem Basisprospekt einschließlich der Angaben in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen wiedergegebenen Informationen ergänzt und ist im Zusammenhang mit diesen weiteren Informationen zu lesen. Die Zusammenfassung enthält nicht alle für den Anleger wichtigen Informationen. Anleger sollten daher ihre Anlageentscheidung nur nach sorgfältiger Prüfung des gesamten Basisprospektes einschließlich der Angaben in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen treffen. Ein Prospekthaftungsanspruch gegen die Commerzbank Aktiengesellschaft besteht nicht, sofern er ausschließlich auf Angaben in der Zusammenfassung oder einer Übersetzung gestützt wird, es sei denn, die Zusammenfassung ist irreführend, unrichtig oder widersprüchlich, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird. Für den Fall, dass die Wertpapiere auch in einem oder mehreren anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes öffentlich angeboten oder zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen werden, muss ein vor einem Gericht außerhalb der Bundesrepublik Deutschland als Kläger auftretender Anleger damit rechnen, in Anwendung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften der entsprechenden Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums die Kosten für die Übersetzung des Prospekts vor Prozessbeginn tragen zu müssen, wenn er Ansprüche aufgrund der in diesem Prospekt enthaltenen Informationen geltend macht. Definierte Begriffe haben die Bedeutung, die ihnen in den jeweiligen Zertifikatsbedingungen oder an anderer Stelle in diesem Basisprospekt zugewiesen werden. Zusammenfassung der Informationen über die Wertpapiere und die damit verbundenen Risiken Korridor Bonus-Zertifikate bez. auf Aktien Korridor Bonus-Zertifikate bezogen auf Aktien gewähren dem Anleger einen Anspruch auf Zahlung eines Einlösungsbetrages, der nach einer in den Zertifikatsbedingungen festgelegten Formel berechnet wird und der vom Kurs der dem Zertifikat zugrunde liegenden Aktie am Bewertungstag abhängt, oder auf Zahlung eines Barbetrages. [Capped:][Der Einlösungsbetrag kann jedoch einen in den Zertifikatsbedingungen festgelegten Höchstbetrag nicht übersteigen.] Die Zahlung des Barbetrages erfolgt, wenn der Kurs der betreffenden Aktie zu keinem Zeitpunkt innerhalb eines festgelegten Beobachtungszeitraumes die in den Zertifikatsbedingungen festgelegte Obere Kursschwelle überschreitet [oder dieser entspricht] und zu keinem Zeitpunkt innerhalb des Beobachtungszeitraumes die in den Zertifikatsbedingungen festgelegte Untere Kursschwelle unterschreitet [oder dieser entspricht]; d.h. wenn der Kurs der Aktie innerhalb des Beobachtungszeitraumes einen festgelegten Korridor (der durch die Obere und die Untere Kursschwelle definiert ist) nicht verlässt. Sollte der Kurs der Aktie zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb des Beobachtungszeitraumes die Untere Kursschwelle unterschreiten [oder dieser entsprechen] und bis zu diesem Zeitpunkt die Obere Kursschwelle nie überschritten [oder dieser entsprochen] haben, so entspricht der Einlösungsbetrag [dem Ausgabepreis der Zertifikate (ohne Berücksichtigung etwaiger Vertriebsentgelte)][einem Betrag von EUR ] multipliziert mit der Performance der Aktie, wobei für die Betrachtung der Performance der Referenzkurs der Aktie am Bewertungstag durch den Anfänglichen Aktienkurs dividiert wird. Sollte der Kurs der Aktie zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb des Beobachtungszeitraumes die Obere Kursschwelle überschreiten [oder dieser entsprechen] und bis zu diesem Zeitpunkt die Untere Kursschwelle nie unterschritten [oder dieser entsprochen] haben, entspricht der Einlösungsbetrag [dem Ausgabepreis der Zertifikate (ohne Berücksichtigung etwaiger Vertriebsentgelte)][einem Betrag von EUR ], der sich um den Prozentsatz erhöht, um den der Referenzkurs der Aktie am Bewertungstag gegenüber dem Anfänglichen Aktienkurs bei Emission gefallen ist, bzw. der sich um den Prozentsatz vermindert, um den der Referenzkurs der Aktie am Bewertungstag gegenüber dem 3

4 Anfänglichen Aktienkurs gestiegen ist. Liegt der Referenzkurs der Aktie am Bewertungstag 100% oder mehr über dem Anfänglichen Aktienkurs, ist der Einlösungsbetrag EUR 0. Der Erwerb der Korridor Bonus-Zertifikate bezogen auf Aktien kann zu einem Verlust in Hinblick auf das vom Anleger eingesetzte Kapital führen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Kurs der Aktie innerhalb des Beobachtungszeitraums den festgelegten Korridor verlässt. Unter außergewöhnlich ungünstigen Umständen ist sogar ein Totalverlust des vom Anleger eingesetzten Kapitals denkbar. Korridor Bonus-Zertifikate bez. auf Indizes Korridor Bonus-Zertifikate bezogen auf Indizes gewähren dem Anleger einen Anspruch auf Zahlung eines Einlösungsbetrages, der nach einer in den Zertifikatsbedingungen festgelegten Formel berechnet wird und der vom Kurs des dem Zertifikat zugrunde liegenden Index am Bewertungstag abhängt, oder auf Zahlung eines Barbetrages. [Capped:][Der Einlösungsbetrag kann jedoch einen in den Zertifikatsbedingungen festgelegten Höchstbetrag nicht übersteigen.] Die Zahlung des Barbetrages erfolgt, wenn der Kurs des betreffenden Index zu keinem Zeitpunkt innerhalb eines festgelegten Beobachtungszeitraumes die in den Zertifikatsbedingungen festgelegte Obere Kursschwelle überschreitet [oder dieser entspricht] und zu keinem Zeitpunkt innerhalb des Beobachtungszeitraumes die in den Zertifikatsbedingungen festgelegte Untere Kursschwelle unterschreitet [oder dieser entspricht]; d. h. wenn der Kurs des Index innerhalb des Beobachtungszeitraumes einen festgelegten Korridor (der durch die Obere und die Untere Kursschwelle definiert ist) nicht verlässt. Sollte der Kurs des Index zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb des Beobachtungszeitraumes die Untere Kursschwelle unterschreiten [oder dieser entsprechen] und bis zu diesem Zeitpunkt die Obere Kursschwelle nie überschritten [oder dieser entsprochen] haben, so entspricht der Einlösungsbetrag [dem Ausgabepreis der Zertifikate (ohne Berücksichtigung etwaiger Vertriebsentgelte)][einem Betrag von EUR ] multipliziert mit der Performance des Index, wobei für die Betrachtung der Performance der Referenzkurs des Index am Bewertungstag durch den Anfänglichen Indexkurs dividiert wird. Sollte der Kurs des Index zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb des Beobachtungszeitraumes die Obere Kursschwelle überschreiten [oder dieser entsprechen] und bis zu diesem Zeitpunkt die Untere Kursschwelle nie unterschritten [oder dieser entsprochen] haben, entspricht der Einlösungsbetrag [dem Ausgabepreis der Zertifikate (ohne Berücksichtigung etwaiger Vertriebsentgelte)][einem Betrag von EUR ], der sich um den Prozentsatz erhöht, um den der Referenzkurs des Index am Bewertungstag gegenüber dem Anfänglichen Indexkurs bei Emission gefallen ist, bzw. der sich um den Prozentsatz vermindert, um den der Referenzkurs des Index am Bewertungstag gegenüber dem Anfänglichen Indexkurs gestiegen ist. Liegt der Referenzkurs des Index am Bewertungstag 100% oder mehr über dem Anfänglichen Indexkurs, ist der Einlösungsbetrag EUR 0. Der Erwerb der Korridor Bonus-Zertifikate bezogen auf Indizes kann zu einem Verlust in Hinblick auf das vom Anleger eingesetzte Kapital führen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Kurs des Index innerhalb des Beobachtungszeitraums den festgelegten Korridor verlässt. Unter außergewöhnlich ungünstigen Umständen ist sogar ein Totalverlust des vom Anleger eingesetzten Kapitals denkbar. Korridor Bonus-Zertifikate bez. auf [Edelmetalle][Industriemetalle] Korridor Bonus-Zertifikate bezogen auf [Edelmetalle][Industriemetalle] gewähren dem Anleger einen Anspruch auf Zahlung eines Einlösungsbetrages, der nach einer in den Zertifikatsbedingungen festgelegten Formel berechnet wird und der vom Kurs des dem Zertifikat zugrunde liegenden [Edelmetalls][Industriemetalls] am Bewertungstag abhängt, oder auf Zahlung eines Barbetrages. [Capped:][Der Einlösungsbetrag kann jedoch einen in den Zertifikatsbedingungen festgelegten Höchstbetrag nicht übersteigen.] Die Zahlung des Barbetrages erfolgt, wenn der Kurs des betreffenden [Edelmetalls][Industriemetalls] zu keinem Zeitpunkt innerhalb eines festgelegten Beobachtungszeitraumes die in den Zertifikatsbedingungen festgelegte Obere Kursschwelle überschreitet [oder dieser entspricht] und zu keinem Zeitpunkt innerhalb des Beobachtungszeitraumes die in den Zertifikatsbedingungen 4

5 festgelegte Untere Kursschwelle unterschreitet [oder dieser entspricht], d. h. wenn der Kurs des [Edelmetalls][Industriemetalls] innerhalb des Beobachtungszeitraumes einen festgelegten Korridor (der durch die Obere und die Untere Kursschwelle definiert ist) nicht verlässt. Sollte der Kurs des [Edelmetalls][Industriemetalls] zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb des Beobachtungszeitraumes die Untere Kursschwelle unterschreiten [oder dieser entsprechen] und bis zu diesem Zeitpunkt die Obere Kursschwelle nie überschritten [oder dieser entsprochen] haben, so entspricht der Einlösungsbetrag [dem Ausgabepreis der Zertifikate (ohne Berücksichtigung etwaiger Vertriebsentgelte)][einem Betrag von EUR ] multipliziert mit der Performance des [Edelmetalls][Industriemetalls], wobei für die Betrachtung der Performance der Referenzkurs des [Edelmetalls][Industriemetalls] am Bewertungstag durch den Anfänglichen [Edelmetall][Industriemetall]kurs dividiert wird. Sollte der Kurs des Index zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb des Beobachtungszeitraumes die Obere Kursschwelle überschreiten [oder dieser entsprechen] und bis zu diesem Zeitpunkt die Untere Kursschwelle nie unterschritten [oder dieser entsprochen] haben, entspricht der Einlösungsbetrag [dem Ausgabepreis der Zertifikate (ohne Berücksichtigung etwaiger Vertriebsentgelte)][einem Betrag von EUR ], der sich um den Prozentsatz erhöht, um den der Referenzkurs des [Edelmetalls][Industriemetalls] am Bewertungstag gegenüber dem Anfänglichen [Edelmetall][Industriemetall]kurs bei Emission gefallen ist, bzw. der sich um den Prozentsatz vermindert, um den der Referenzkurs des [Edelmetalls][Industriemetalls] am Bewertungstag gegenüber dem Anfänglichen [Edelmetall][Industriemetall]kurs gestiegen ist. Liegt der Referenzkurs des Index am Bewertungstag 100% oder mehr über dem Anfänglichen [Edelmetall][Industriemetall]kurs, ist der Einlösungsbetrag EUR 0. Der Erwerb der Korridor Bonus-Zertifikate bezogen auf [Edelmetalle][Industriemetalle] kann zu einem Verlust in Hinblick auf das vom Anleger eingesetzte Kapital führen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Kurs des [Edelmetalls][Industriemetalls] innerhalb des Beobachtungszeitraums den festgelegten Korridor verlässt. Unter außergewöhnlich ungünstigen Umständen ist sogar ein Totalverlust des vom Anleger eingesetzten Kapitals denkbar. Korridor Bonus-Zertifikate bez. auf Rohstoff-Futures-Kontrakte Korridor Bonus-Zertifikate bezogen auf Rohstoff-Futures-Kontrakte gewähren dem Anleger einen Anspruch auf Zahlung eines Einlösungsbetrages, der nach einer in den Zertifikatsbedingungen festgelegten Formel berechnet wird und der vom Kurs des dem Zertifikat zugrunde liegenden Rohstoff-Futures-Kontrakts am Bewertungstag abhängt, oder auf Zahlung eines Barbetrages. [Capped:][Der Einlösungsbetrag kann jedoch einen in den Zertifikatsbedingungen festgelegten Höchstbetrag nicht übersteigen.] Die Zahlung des Barbetrages erfolgt, wenn der Kurs des betreffenden Rohstoff-Futures-Kontrakts zu keinem Zeitpunkt innerhalb eines festgelegten Beobachtungszeitraumes die in den Zertifikatsbedingungen festgelegte Obere Kursschwelle überschreitet [oder dieser entspricht] und zu keinem Zeitpunkt innerhalb des Beobachtungszeitraumes die in den Zertifikatsbedingungen festgelegte Untere Kursschwelle unterschreitet [oder dieser entspricht], d. h. wenn der Kurs des Rohstoff-Futures- Kontrakts innerhalb des Beobachtungszeitraumes einen festgelegten Korridor (der durch die Obere und die Untere Kursschwelle definiert ist) nicht verlässt. Sollte der Kurs des Rohstoff-Futures-Kontrakts zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb des Beobachtungszeitraumes die Untere Kursschwelle unterschreiten [oder dieser entsprechen] und bis zu diesem Zeitpunkt die Obere Kursschwelle nie überschritten [oder dieser entsprochen] haben, so entspricht der Einlösungsbetrag [dem Ausgabepreis der Zertifikate (ohne Berücksichtigung etwaiger Vertriebsentgelte)][einem Betrag von EUR ] multipliziert mit der Performance des Rohstoff-Futures- Kontrakts, wobei für die Betrachtung der Performance der Referenzkurs des Rohstoff-Futures- Kontrakts am Bewertungstag durch den Anfänglichen Futureskurs dividiert wird. Sollte der Kurs des Rohstoff-Futures-Kontrakts zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb des Beobachtungszeitraumes die Obere Kursschwelle überschreiten [oder dieser entsprechen] und bis zu diesem Zeitpunkt die Untere Kursschwelle nie unterschritten [oder dieser entsprochen] haben, entspricht der Einlösungsbetrag [dem Ausgabepreis der Zertifikate (ohne Berücksichtigung etwaiger Vertriebsentgelte)][einem Betrag von EUR ], der sich um den Prozentsatz erhöht, um den der 5

6 Referenzkurs des Rohstoff-Futures-Kontrakts am Bewertungstag gegenüber dem Anfänglichen Futureskurs bei Emission gefallen ist, bzw. der sich um den Prozentsatz vermindert, um den der Referenzkurs des Rohstoff-Futures-Kontrakts am Bewertungstag gegenüber dem Anfänglichen Futureskurs gestiegen ist. Liegt der Referenzkurs des Index am Bewertungstag 100% oder mehr über dem Anfänglichen Futureskurs, ist der Einlösungsbetrag EUR 0. Der Erwerb der Korridor Bonus-Zertifikate bezogen auf Rohstoff-Futures-Kontrakte kann zu einem Verlust in Hinblick auf das vom Anleger eingesetzte Kapital führen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Kurs des Maßgeblichen Futures-Kontrakts innerhalb des Beobachtungszeitraums den festgelegten Korridor verlässt. Unter außergewöhnlich ungünstigen Umständen ist sogar ein Totalverlust des vom Anleger eingesetzten Kapitals denkbar. Korridor Express [Bonus]-Zertifikate bez. auf Aktien Korridor Express [Bonus]-Zertifikate bezogen auf Aktien gewähren dem Anleger einen Anspruch auf Zahlung eines Einlösungsbetrages, der nach einer in den Zertifikatsbedingungen festgelegten Formel berechnet wird und der vom Kurs der dem Zertifikat zugrunde liegenden Aktie am Bewertungstag abhängt, oder auf Zahlung eines in den Zertifikatsbedingungen festgelegten [Bonus:][Bonus- Barbetrags bzw.] Höchstbetrags. Sollte der Referenzkurs der Aktie am Bewertungstag weder die Obere Kursschwelle überschreiten [oder dieser entsprechen] noch die Untere Kursschwelle unterschreiten [oder dieser entsprechen], d. h. wenn der Referenzkurs der Aktie am Bewertungstag innerhalb eines festgelegten Korridors bleibt (der durch die Obere und Untere Kursschwelle definiert ist) dann entspricht der Einlösungsbetrag dem Höchstbetrag. Sollte der Referenzkurs der Aktie am Bewertungstag die Untere Kursschwelle unterschreiten [oder dieser entsprechen], so entspricht der Einlösungsbetrag [dem Ausgabepreis der Zertifikate (ohne Berücksichtigung etwaiger Vertriebsentgelte)][einem Betrag von EUR ] multipliziert mit der Performance der Aktie, wobei für die Betrachtung der Performance der Referenzkurs der Aktie am Bewertungstag durch den Anfänglichen Aktienkurs dividiert wird. Sollte der Referenzkurs der Aktie am Bewertungstag die Obere Kursschwelle überschreiten [oder dieser entsprechen], so entspricht der Einlösungsbetrag [dem Ausgabepreis der Zertifikate (ohne Berücksichtigung etwaiger Vertriebsentgelte)] [einem Betrag von EUR ], der sich um den Prozentsatz vermindert, um den der Referenzkurs der Aktie am Bewertungstag gegenüber dem Anfänglichen Aktienkurs gestiegen ist. Liegt der Referenzkurs der Aktie am Bewertungstag 100% oder mehr über dem Anfänglichen Aktienkurs, ist der Einlösungsbetrag EUR 0. [Bonus:][Sollte der Referenzkurs der betreffenden Aktie am Bewertungstag entweder die Obere Kursschwelle überschreiten [oder dieser entsprechen] oder die Untere Kursschwelle unterschreiten [oder dieser entsprechen] UND außerdem zu keinem Zeitpunkt innerhalb eines festgelegten Beobachtungszeitraumes die in den Zertifikatsbedingungen festgelegte Obere Bonusschwelle überschreiten [oder dieser entsprechen] und zu keinem Zeitpunkt innerhalb des Beobachtungszeitraumes die in den Zertifikatsbedingungen festgelegte Untere Bonusschwelle unterschreiten [oder dieser entsprechen], d.h. sollte der Kurs der Aktie am Bewertungstag zwar den o. g. Korridor verlassen, aber zu keinem Zeitpunkt innerhalb des Beobachtungszeitraumes einen festgelegten Bonus-Korridor (der durch die Obere und die Untere Bonusschwelle definiert ist) verlassen, so entspricht der Einlösungsbetrag dem Bonus-Barbetrag.] Die Zertifikate gelten ohne weiteres Tätigwerden ihres Inhabers am entsprechenden Vorzeitigen Einlösungstag als fällig, wenn der Referenzkurs der Aktie an einem in den Zertifikatsbedingungen festgelegten Vorzeitigen Bewertungstag weder [auf oder] über der jeweiligen Vorzeitigen Oberen Kursschwelle noch [auf oder] unter der jeweiligen Vorzeitigen Unteren Kursschwelle liegt. In diesem Fall werden die Zertifikate zu dem in den Zertifikatsbedingungen festgelegten jeweiligen Vorzeitigen Einlösungsbetrag eingelöst. Der Erwerb der Korridor Express [Bonus]-Zertifikate bezogen auf Aktien kann zu einem Verlust in Hinblick auf das vom Anleger eingesetzte Kapital führen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Kurs der Aktie am Bewertungstag den festgelegten Korridor (der durch die Obere und die Untere 6

7 Kursschwelle definiert ist) [Bonus:][und auch während des Beobachtungszeitraums den festgelegten Bonus-Korridor (der durch die Obere und Untere Bonusschwelle definiert ist)] verlässt. Unter außergewöhnlich ungünstigen Umständen ist sogar ein Totalverlust des vom Anleger eingesetzten Kapitals denkbar. Korridor Express [Bonus]-Zertifikate bez. auf Indizes Korridor Express [Bonus]-Zertifikate bezogen auf Indizes gewähren dem Anleger einen Anspruch auf Zahlung eines Einlösungsbetrages, der nach einer in den Zertifikatsbedingungen festgelegten Formel berechnet wird und der vom Kurs des dem Zertifikat zugrunde liegenden Index am Bewertungstag abhängt, oder auf Zahlung eines in den Zertifikatsbedingungen festgelegten [Bonus:][Bonus- Barbetrags bzw.] Höchstbetrags. Sollte der Referenzkurs des Index am Bewertungstag weder die Obere Kursschwelle überschreiten [oder dieser entsprechen] noch die Untere Kursschwelle unterschreiten [oder dieser entsprechen], d. h. wenn der Referenzkurs des Index am Bewertungstag innerhalb eines festgelegten Korridors bleibt (der durch die Obere und Untere Kursschwelle definiert ist) dann entspricht der Einlösungsbetrag dem Höchstbetrag. Sollte der Referenzkurs des Index am Bewertungstag die Untere Kursschwelle unterschreiten [oder dieser entsprechen], so entspricht der Einlösungsbetrag [dem Ausgabepreis der Zertifikate (ohne Berücksichtigung etwaiger Vertriebsentgelte)] [einem Betrag von EUR ] multipliziert mit der Performance des Index, wobei für die Betrachtung der Performance der Referenzkurs des Index am Bewertungstag durch den Anfänglichen Indexkurs dividiert wird. Sollte der Referenzkurs des Index am Bewertungstag die Obere Kursschwelle überschreiten [oder dieser entsprechen], so entspricht der Einlösungsbetrag [dem Ausgabepreis der Zertifikate (ohne Berücksichtigung etwaiger Vertriebsentgelte)] [einem Betrag von EUR ], der sich um den Prozentsatz vermindert, um den der Referenzkurs des Index am Bewertungstag gegenüber dem Anfänglichen Indexkurs gestiegen ist. Liegt der Referenzkurs des Index am Bewertungstag 100% oder mehr über dem Anfänglichen Indexkurs, ist der Einlösungsbetrag EUR 0. [Bonus][Sollte der Referenzkurs des betreffenden Index am Bewertungstag entweder die Obere Kursschwelle überschreiten [oder dieser entsprechen] oder die Untere Kursschwelle unterschreiten [oder dieser entsprechen] UND außerdem zu keinem Zeitpunkt innerhalb eines festgelegten Beobachtungszeitraumes die in den Zertifikatsbedingungen festgelegte Obere Bonusschwelle überschreiten [oder dieser entsprechen] und zu keinem Zeitpunkt innerhalb des Beobachtungszeitraumes die in den Zertifikatsbedingungen festgelegte Untere Bonusschwelle unterschreiten [oder dieser entsprechen], d.h. sollte der Kurs des Index am Bewertungstag zwar den o. g. Korridor verlassen, aber zu keinem Zeitpunkt innerhalb des Beobachtungszeitraumes einen festgelegten Bonus-Korridor (der durch die Obere und die Untere Bonusschwelle definiert ist) verlassen, dann entspricht der Einlösungsbetrag dem Bonus-Barbetrag.] Die Zertifikate gelten ohne weiteres Tätigwerden ihres Inhabers am entsprechenden Vorzeitigen Einlösungstag als fällig, wenn der Referenzkurs des Index an einem in den Zertifikatsbedingungen festgelegten Vorzeitigen Bewertungstag weder [auf oder] über der jeweiligen Vorzeitigen Oberen Kursschwelle noch [auf oder] unter der jeweiligen Vorzeitigen Unteren Kursschwelle liegt. In diesem Fall werden die Zertifikate zu dem in den Zertifikatsbedingungen festgelegten jeweiligen Vorzeitigen Einlösungsbetrag eingelöst. Der Erwerb der Korridor Express [Bonus]-Zertifikate bezogen auf Indizes kann zu einem Verlust in Hinblick auf das vom Anleger eingesetzte Kapital führen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Kurs des Index am Bewertungstag den festgelegten Korridor (der durch die Obere und die Untere Kursschwelle definiert ist) [Bonus:][und auch während des Beobachtungszeitraums den festgelegten Bonus-Korridor (der durch die Obere und Untere Bonusschwelle definiert ist)] verlässt. Unter außergewöhnlich ungünstigen Umständen ist sogar ein Totalverlust des vom Anleger eingesetzten Kapitals denkbar 7

8 Korridor Express [Bonus]-Zertifikate bez. auf [Edelmetalle][Industriemetalle] Korridor Express [Bonus]-Zertifikate bezogen auf [Edelmetalle][Industriemetalle] gewähren dem Anleger einen Anspruch auf Zahlung eines Einlösungsbetrages, der nach einer in den Zertifikatsbedingungen festgelegten Formel berechnet wird und der vom Kurs des dem Zertifikat zugrunde liegenden [Edelmetalls][Industriemetalls] am Bewertungstag abhängt, oder auf Zahlung eines [Bonus:][in den Zertifikatsbedingungen festgelegten Bonus-Barbetrags bzw.] Höchstbetrags. Sollte der Referenzkurs des [Edelmetalls][Industriemetalls] am Bewertungstag weder die Obere Kursschwelle überschreiten [oder dieser entsprechen] noch die Untere Kursschwelle unterschreiten [oder dieser entsprechen], d. h. wenn der Referenzkurs des [Edelmetalls][Industriemetalls] am Bewertungstag innerhalb eines festgelegten Korridors bleibt (der durch die Obere und Untere Kursschwelle definiert ist) dann entspricht der Einlösungsbetrag dem Höchstbetrag. Sollte der Referenzkurs des [Edelmetalls][Industriemetalls] am Bewertungstag die Untere Kursschwelle unterschreiten [oder dieser entsprechen], so entspricht der Einlösungsbetrag [dem Ausgabepreis der Zertifikate (ohne Berücksichtigung etwaiger Vertriebsentgelte)][einem Betrag von EUR ] multipliziert mit der Performance des [Edelmetalls][Industriemetalls], wobei für die Betrachtung der Performance der Referenzkurs des [Edelmetalls][Industriemetalls] am Bewertungstag durch den Anfänglichen [Edelmetall][Industriemetall]kurs dividiert wird. Sollte der Referenzkurs des [Edelmetalls][Industriemetalls] am Bewertungstag die Obere Kursschwelle überschreiten [oder dieser entsprechen], so entspricht der Einlösungsbetrag [dem Ausgabepreis der Zertifikate (ohne Berücksichtigung etwaiger Vertriebsentgelte)][einem Betrag von EUR ], der sich um den Prozentsatz vermindert, um den der Referenzkurs des [Edelmetalls][Industriemetalls] am Bewertungstag gegenüber dem Anfänglichen [Edelmetall][Industriemetall]kurs gestiegen ist. Liegt der Referenzkurs des [Edelmetalls][Industriemetalls] am Bewertungstag 100% oder mehr über dem Anfänglichen [Edelmetall][Industriemetall]kurs, ist der Einlösungsbetrag EUR 0. [Bonus][Sollte der Referenzkurs des betreffenden [Edelmetalls][Industriemetalls] am Bewertungstag entweder die Obere Kursschwelle überschreiten [oder dieser entsprechen] oder die Untere Kursschwelle unterschreiten [oder dieser entsprechen] UND außerdem zu keinem Zeitpunkt innerhalb eines festgelegten Beobachtungszeitraumes die in den Zertifikatsbedingungen festgelegte Obere Bonusschwelle überschreiten [oder dieser entsprechen] und zu keinem Zeitpunkt innerhalb des Beobachtungszeitraumes die in den Zertifikatsbedingungen festgelegte Untere Bonusschwelle unterschreiten [oder dieser entsprechen], d.h. sollte der Kurs des [Edelmetalls][Industriemetalls] am Bewertungstag zwar den o. g. Korridor verlassen, aber zu keinem Zeitpunkt innerhalb des Beobachtungszeitraumes einen festgelegten Bonus-Korridor (der durch die Obere und die Untere Bonusschwelle definiert ist) verlassen, so entspricht der Einlösungsbetrag dem Bonus-Barbetrag.] Die Zertifikate gelten ohne weiteres Tätigwerden ihres Inhabers am entsprechenden Vorzeitigen Einlösungstag als fällig, wenn der Referenzkurs des [Edelmetalls][Industriemetalls] an einem in den Zertifikatsbedingungen festgelegten Vorzeitigen Bewertungstag weder [auf oder] über der jeweiligen Vorzeitigen Oberen Kursschwelle noch [auf oder] unter der jeweiligen Vorzeitigen Unteren Kursschwelle liegt. In diesem Fall werden die Zertifikate zu dem in den Zertifikatsbedingungen festgelegten jeweiligen Vorzeitigen Einlösungsbetrag eingelöst. Der Erwerb der Korridor Express [Bonus]-Zertifikate bezogen auf [Edelmetalle][Industriemetalle] kann zu einem Verlust in Hinblick auf das vom Anleger eingesetzte Kapital führen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Kurs des [Edelmetalls][Industriemetalls] am Bewertungstag den festgelegten Korridor (der durch die Obere und die Untere Kursschwelle definiert ist) [Bonus:][und auch während des Beobachtungszeitraums den festgelegten Bonus-Korridor (der durch die Obere und Untere Bonusschwelle definiert ist)] verlässt. Unter außergewöhnlich ungünstigen Umständen ist sogar ein Totalverlust des vom Anleger eingesetzten Kapitals denkbar. Korridor Express [Bonus]-Zertifikate bez. auf Rohstoff-Futures-Kontrakte Korridor Express [Bonus]-Zertifikate bezogen auf Rohstoff-Futures-Kontrakte gewähren dem Anleger einen Anspruch auf Zahlung eines Einlösungsbetrages, der nach einer in den Zertifikatsbedingungen festgelegten Formel berechnet wird und der vom Kurs des dem Zertifikat zugrunde liegenden 8

9 Maßgeblichen Futures-Kontraktes am Bewertungstag abhängt, oder auf Zahlung eines in den Zertifikatsbedingungen festgelegten [Bonus:][Bonus-Barbetrags bzw.] Höchstbetrags. Sollte der Referenzkurs des Maßgeblichen Futures-Kontraktes am Bewertungstag weder die Obere Kursschwelle überschreiten [oder dieser entsprechen] noch die Untere Kursschwelle unterschreiten [oder dieser entsprechen], d. h. wenn der Referenzkurs des Maßgeblichen Futures-Kontraktes am Bewertungstag innerhalb eines Korridors bleibt (der durch die Obere und Untere Kursschwelle definiert ist) dann entspricht der Einlösungsbetrag dem Höchstbetrag. Sollte der Referenzkurs des Maßgeblichen Futures-Kontraktes am Bewertungstag die Untere Kursschwelle unterschreiten [oder dieser entsprechen], so entspricht der Einlösungsbetrag [dem Ausgabepreis der Zertifikate (ohne Berücksichtigung etwaiger Vertriebsentgelte)][einem Betrag von EUR ] multipliziert mit der Performance des Maßgeblichen Futures-Kontraktes, wobei für die Betrachtung der Performance der Referenzkurs des Maßgeblichen Futures-Kontraktes am Bewertungstag durch den Anfänglichen Futureskurs dividiert wird. Sollte der Referenzkurs des Maßgeblichen Futures-Kontraktes am Bewertungstag die Obere Kursschwelle überschreiten [oder dieser entsprechen], so entspricht der Einlösungsbetrag [dem Ausgabepreis der Zertifikate (ohne Berücksichtigung etwaiger Vertriebsentgelte)] [einem Betrag von EUR ], der sich um den Prozentsatz vermindert, um den der Referenzkurs des Maßgeblichen Futures-Kontraktes am Bewertungstag gegenüber dem Anfänglichen Futureskurs gestiegen ist. Liegt der Referenzkurs des Maßgeblichen Futures-Kontraktes am Bewertungstag 100% oder mehr über dem Anfänglichen Futureskurs, ist der Einlösungsbetrag EUR 0. [Bonus][Sollte der Referenzkurs des betreffenden Maßgeblichen Futures-Kontraktes am Bewertungstag entweder die Obere Kursschwelle überschreiten [oder dieser entsprechen] oder die Untere Kursschwelle unterschreiten [oder dieser entsprechen] UND außerdem zu keinem Zeitpunkt innerhalb eines festgelegten Beobachtungszeitraumes die in den Zertifikatsbedingungen festgelegte Obere Bonusschwelle überschreiten [oder dieser entsprechen] und zu keinem Zeitpunkt innerhalb des Beobachtungszeitraumes die in den Zertifikatsbedingungen festgelegte Untere Bonusschwelle unterschreiten [oder dieser entsprechen], d.h. sollte der Kurs des Maßgeblichen Futures-Kontraktes am Bewertungstag zwar den o. g. Korridor verlassen, aber zu keinem Zeitpunkt innerhalb des Beobachtungszeitraumes einen festgelegten Bonus-Korridor (der durch die Obere und die Untere Bonusschwelle definiert ist) verlassen, so entspricht der Einlösungsbetrag dem Bonus-Barbetrag.] Die Zertifikate gelten ohne weiteres Tätigwerden ihres Inhabers am entsprechenden Vorzeitigen Einlösungstag als fällig, wenn der Referenzkurs des Maßgeblichen Futures-Kontraktes an einem in den Zertifikatsbedingungen festgelegten Vorzeitigen Bewertungstag weder [auf oder] über der jeweiligen Vorzeitigen Oberen Kursschwelle noch [auf oder] unter der jeweiligen Vorzeitigen Unteren Kursschwelle liegt. In diesem Fall werden die Zertifikate zu dem in den Zertifikatsbedingungen festgelegten jeweiligen Vorzeitigen Einlösungsbetrag eingelöst. Der Erwerb der Korridor Express [Bonus]-Zertifikate bezogen auf Rohstoff Futures-Kontrakte kann zu einem Verlust in Hinblick auf das vom Anleger eingesetzte Kapital führen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Kurs des Maßgeblichen Futures-Kontrakts am Bewertungstag den festgelegten Korridor (der durch die Obere und die Untere Kursschwelle definiert ist) [Bonus:][und auch während des Beobachtungszeitraums den festgelegten Bonus-Korridor (der durch die Obere und Untere Bonusschwelle definiert ist)] verlässt. Unter außergewöhnlich ungünstigen Umständen ist sogar ein Totalverlust des vom Anleger eingesetzten Kapitals denkbar. Zusammenfassung der Informationen über die Emittentin und das Emittentenrisiko Die Commerzbank Aktiengesellschaft ist eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts. Sitz der Bank ist Frankfurt am Main, die Zentrale befindet sich am Kaiserplatz, Frankfurt am Main (Telefon: ). Sie ist unter der Nummer HRB im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main eingetragen. Die Commerzbank ist eine private Großbank. Sie betreut im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit Privatund Firmenkunden in allen Facetten des Bankgeschäfts. Zudem operiert die Bank zum Teil über 9

10 Tochtergesellschaften in Spezialbereichen wie Hypotheken- und Immobiliengeschäft, Leasing und Vermögensverwaltung. Ihre Dienstleistungen konzentrieren sich auf Kontoführung und Abwicklung des Zahlungsverkehrs, auf Kredit-, Spar- und Geldanlageformen sowie auf das Wertpapiergeschäft. Weitere Finanzdienstleistungen werden im Rahmen der Allfinanz-Strategie in Kooperation mit führenden Unternehmen benachbarter Branchen angeboten, darunter Bauspar- und Versicherungsprodukte. Das operative Geschäft des Commerzbank-Konzerns ist in sechs Segmenten gebündelt: Privat- und Geschäftskunden, Mittelstandsbank, Mittel- und Osteuropa, Corporates & Markets, Commercial Real Estate sowie Public Finance und Treasury. Die Geschäftstätigkeit der Commerzbank konzentriert sich überwiegend auf den deutschen Markt. Im Bereich Private Banking werden ferner Österreich, Luxemburg, Singapur und die Schweiz sowie im Firmenkundengeschäft West-, Mittel- und Osteuropa, die USA und Asien als Kernmärkte angesehen. Die Emittentin ist verschiedenen markt- und branchenspezifischen sowie unternehmensspezifischen Risiken ausgesetzt, deren Realisierung erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und somit auf die Fähigkeit der Emittentin, ihren Verpflichtungen aus den Zertifikaten nachzukommen, haben können. 10

11 RISIKOFAKTOREN Die Emittentin ist der Auffassung, dass die nachfolgende Aufzählung die wesentlichen mit einer Anlage in die Wertpapiere verbundenen Risiken beinhaltet. Sie gibt jedoch keine Zusicherung, dass die nachfolgenden Ausführungen zu den mit den Wertpapieren verbundenen Risiken vollständig sind. Ferner enthält die Reihenfolge keine Aussage über das Ausmaß ihrer jeweils möglichen wirtschaftlichen Auswirkungen im Falle ihrer Realisierung und die Realisierungswahrscheinlichkeit der dargestellten Risiken. Der Eintritt eines oder mehrerer dieser Risiken kann nachteilige Auswirkungen auf die Bedienung der Zertifikate und/oder die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Commerzbank Aktiengesellschaft haben, was sich ebenfalls negativ auf die Bedienung der Zertifikate auswirken könnte. Potenziellen Anlegern wird geraten, vor einer Anlage in die Zertifikate den gesamten Basisprospekt (einschließlich der Angaben in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen) zu lesen und sich mit ihren persönlichen Beratern (einschließlich Steuerberater) in Verbindung zu setzen. Diese Risikofaktoren ersetzen nicht die in einem individuellen Fall ggf. notwendige Beratung durch die Hausbank. Eine Anlageentscheidung sollte nicht allein aufgrund dieser Risikofaktoren gefällt werden, da die hierin enthaltenen Informationen eine auf die Bedürfnisse, Ziele, Erfahrungen bzw. Kenntnisse und Verhältnisse des Anlegers zugeschnittene Beratung und Aufklärung nicht ersetzen können. Aus den nachfolgenden Gründen sollten Anleger die Zertifikate nur dann kaufen, wenn sie das Risiko des Verlustes des eingesetzten Kapitals einschließlich der aufgewendeten Transaktionskosten tragen können. Risikofaktoren bezüglich der Wertpapiere Korridor Bonus-Zertifikate bez. auf Aktien Allgemeines Korridor Bonus-Zertifikate bezogen auf Aktien gewähren dem Anleger einen Anspruch auf Zahlung eines Einlösungsbetrages, der nach einer in den Zertifikatsbedingungen festgelegten Formel berechnet wird und der vom Kurs der dem Zertifikat zugrunde liegenden Aktie am Bewertungstag abhängt, oder auf Zahlung eines Barbetrages. [Capped:][Der Einlösungsbetrag kann jedoch einen in den Zertifikatsbedingungen festgelegten Höchstbetrag nicht übersteigen.] Die Zahlung des Barbetrages erfolgt, wenn der Kurs der betreffenden Aktie zu keinem Zeitpunkt innerhalb eines festgelegten Beobachtungszeitraumes die in den Zertifikatsbedingungen festgelegte Obere Kursschwelle überschreitet [oder dieser entspricht] und zu keinem Zeitpunkt innerhalb des Beobachtungszeitraumes die in den Zertifikatsbedingungen festgelegte Untere Kursschwelle unterschreitet [oder dieser entspricht]; d. h. wenn der Kurs der Aktie innerhalb des Beobachtungszeitraumes einen festgelegten Korridor (der durch die Obere und die Untere Kursschwelle definiert ist) nicht verlässt. Sollte der Kurs der Aktie zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb des Beobachtungszeitraumes die Untere Kursschwelle unterschreiten [oder dieser entsprechen] und bis zu diesem Zeitpunkt die Obere Kursschwelle nie überschritten [oder dieser entsprochen] haben, so entspricht der Einlösungsbetrag [dem Ausgabepreis der Zertifikate (ohne Berücksichtigung etwaiger Vertriebsentgelte)][einem Betrag von EUR ] multipliziert mit der Performance der Aktie, wobei für die Betrachtung der Performance der Referenzkurs der Aktie am Bewertungstag durch den Anfänglichen Aktienkurs dividiert wird. Sollte der Kurs der Aktie zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb des Beobachtungszeitraumes die Obere Kursschwelle überschreiten [oder dieser entsprechen] und bis zu diesem Zeitpunkt die Untere 11

12 Kursschwelle nie unterschritten [oder dieser entsprochen] haben, entspricht der Einlösungsbetrag [dem Ausgabepreis der Zertifikate (ohne Berücksichtigung etwaiger Vertriebsentgelte)][einem Betrag von EUR ], der sich um den Prozentsatz erhöht, um den der Referenzkurs der Aktie am Bewertungstag gegenüber dem Anfänglichen Aktienkurs bei Emission gefallen ist, bzw. der sich um den Prozentsatz vermindert, um den der Referenzkurs der Aktie am Bewertungstag gegenüber dem Anfänglichen Aktienkurs gestiegen ist. Liegt der Referenzkurs der Aktie am Bewertungstag 100 % oder mehr über dem Anfänglichen Aktienkurs, ist der Einlösungsbetrag EUR 0. Darüber hinaus sollte der Anleger die folgenden Punkte besonders beachten: Begrenzte Wertsteigerung und Verlustrisiken [Capped:][Der Anleger sollte beachten, dass unter keinen Umständen mit einer Wertsteigerung der Zertifikate über den in den Zertifikatsbedingungen festgelegten Höchstbetrag hinaus gerechnet werden kann.] Eine Veränderung des Kurses der dem Zertifikat zugrunde liegenden Aktie kann dazu führen, dass der Wert des Zertifikats entsprechend der Entwicklung des Aktienkurses erheblich unter den für das Zertifikat gezahlten Einstandspreis sinkt und dadurch für den Inhaber des Zertifikats ein erheblicher Verlust in Bezug auf den für das Zertifikat gezahlten Kaufpreis entsteht. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Kurs der Aktie innerhalb des Beobachtungszeitraums einmal den festgelegten Korridor (der durch die Obere und die Untere Kursschwelle definiert ist) durchbricht. Unter außergewöhnlich ungünstigen Umständen ist sogar ein Totalverlust des vom Anleger eingesetzten Kapitals denkbar. Angesichts der begrenzten Laufzeit der Zertifikate kann dabei nicht darauf vertraut werden, dass sich der Preis der Zertifikate rechtzeitig vor dem Bewertungstag wieder erholen wird. Im Übrigen müssen bei der wirtschaftlichen Betrachtung einer Anlage in den Zertifikaten die mit dem Erwerb oder dem Verkauf der Zertifikate anfallenden Kosten berücksichtigt werden. Darüber hinaus trägt der Anleger das Risiko, dass sich die finanzielle Situation der Emittentin verschlechtern könnte - oder über ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird - und die Emittentin deshalb unter den Zertifikaten fällige Zahlungen nicht leisten kann. Negative Korrelation von Aktienkurs und Einlösungsbetrag Sind die Voraussetzungen für die Zahlung des Barbetrages nicht erfüllt UND wird die Obere Kursschwelle während des Beobachtungszeitraums einmal überschritten, ohne dass bis zu diesem Zeitpunkt die Untere Kursschwelle unterschritten wurde, ist besonders zu beachten, dass die Veränderung der Kurse der dem Zertifikat zugrunde liegenden Aktie und der Wert des Zertifikats unter diesen Umständen negativ korrelieren, d. h. je stärker der Aktienkurs am Bewertungstag den Anfänglichen Aktienkurs übersteigt, desto niedriger ist der Einlösungsbetrag, und umgekehrt. Keine laufenden Erträge Die Zertifikate verbriefen weder einen Anspruch auf Zinszahlung noch auf Dividendenzahlung und werfen daher keine laufenden Erträge ab. Mögliche Wertverluste bei der Anlage in den Zertifikaten können daher nicht durch andere Erträge aus den Zertifikaten kompensiert werden. Einlösung nur bei Fälligkeit; Verkauf der Zertifikate Die vorliegenden Zertifikate sind dadurch gekennzeichnet, dass - mit Ausnahme einer Kündigung der Zertifikate durch die Emittentin ( 4 der Zertifikatsbedingungen) - nur an dem in den Zertifikatsbedingungen definierten Einlösungstag eine automatische Zahlung des durch die Zertifikate verbrieften Einlösungsbetrages an die Zertifikatsinhaber vorgesehen ist. 12

13 Vor dem Einlösungstag ist die Realisierung des durch die Zertifikate verbrieften wirtschaftlichen Wertes nur durch Veräußerung der Zertifikate möglich. Eine Veräußerung der Zertifikate setzt jedoch voraus, dass sich Marktteilnehmer finden, die zum Ankauf der Zertifikate zu einem entsprechenden Preis bereit sind. Finden sich keine solchen kaufbereiten Marktteilnehmer, kann der Wert der Zertifikate möglicherweise nicht realisiert werden. Insbesondere können die Anleger nicht davon ausgehen, dass es für die Zertifikate unter allen Umständen einen liquiden Markt geben wird und die in den Zertifikaten angelegten Vermögenswerte deshalb zu jedem Zeitpunkt durch den Verkauf der Zertifikate realisiert werden können. Die Anleger sollten deshalb darauf eingerichtet sein, die Zertifikate u. U. bis zum Einlösungstag zu halten. Differenzierung hinsichtlich der Bedeutung der Referenzkurse der Aktie Für die Beurteilung der Frage, inwieweit der Kurs der Aktie innerhalb des Beobachtungszeitraumes mindestens einmal die Obere Kursschwelle überschreitet [oder dieser entspricht] oder die Untere Kursschwelle unterschreitet [oder dieser entspricht], werden alle an der Maßgeblichen Wertpapierbörse festgestellten und veröffentlichten Kurse der Aktie herangezogen, während im Rahmen der Berechnung des Einlösungsbetrages nur der [Schlusskurs] [ ] der Aktie an der Maßgeblichen Börse am Bewertungstag relevant ist. Der Einfluss von Hedge-Geschäften der Emittentin auf die Zertifikate Die Emittentin sowie andere Unternehmen der Commerzbank Gruppe betreiben im Rahmen ihrer normalen Geschäftstätigkeit Handel in den Aktien, die den Zertifikaten zugrunde liegen. Darüber hinaus sichert sich die Emittentin ganz oder teilweise gegen die mit den Zertifikaten verbundenen finanziellen Risiken durch so genannte Hedge-Geschäfte (Absicherungsgeschäfte) in den den Zertifikaten zugrunde liegenden Aktien ab. Diese Aktivitäten der Emittentin (sowie von anderen Unternehmen der Commerzbank Gruppe) - insbesondere die auf die Zertifikate bezogenen Hedge- Geschäfte - können Einfluss auf den sich am Markt bildenden Kurs der betreffenden Aktien haben. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Eingehung oder Auflösung dieser Hedge-Geschäfte einen nachteiligen Einfluss auf den Wert der Zertifikate bzw. auf die Höhe des von den Zertifikatsinhabern zu beanspruchenden Einlösungsbetrages hat. Dies gilt insbesondere für die Auflösung der Hedge-Geschäfte am Ende der Laufzeit der Zertifikate. Währungsrisiko Für den Fall, dass sich der Einlösungsbetrag auf der Grundlage von Aktienkursen bestimmt, die in einer anderen Währung als EUR notiert werden, [Capped:][bzw. für den Fall, dass der Höchstbetrag in einer anderen Währung als EUR ausgedrückt ist,] hängt das mit dem Erwerb der Zertifikate verbundene Verlustrisiko u. U. nicht nur von der Entwicklung des Kurses der dem Zertifikat zugrunde liegenden Aktie, sondern auch von der Entwicklung der betreffenden Währungsmärkte ab. Ungünstige Entwicklungen in diesen Währungsmärkten können das Verlustrisiko dadurch erhöhen, dass sich der Wert der Zertifikate oder die Höhe des zu beanspruchenden Einlösungsbetrages [Capped:][bzw. Höchstbetrages] entsprechend vermindert. [Weitere produktspezifische Risikofaktoren:] [ ] Korridor Bonus-Zertifikate bez. auf Indizes Allgemeines Korridor Bonus-Zertifikate bezogen auf Indizes gewähren dem Anleger einen Anspruch auf Zahlung eines Einlösungsbetrages, der nach einer in den Zertifikatsbedingungen festgelegten Formel berechnet wird und der vom Kurs des dem Zertifikat zugrunde liegenden Index am Bewertungstag 13

14 abhängt, oder auf Zahlung eines Barbetrages. [Capped:][Der Einlösungsbetrag kann jedoch einen in den Zertifikatsbedingungen festgelegten Höchstbetrag nicht übersteigen.] Die Zahlung des Barbetrages erfolgt, wenn der Kurs des betreffenden Index zu keinem Zeitpunkt innerhalb eines festgelegten Beobachtungszeitraumes die in den Zertifikatsbedingungen festgelegte Obere Kursschwelle überschreitet [oder dieser entspricht] und zu keinem Zeitpunkt innerhalb des Beobachtungszeitraumes die in den Zertifikatsbedingungen festgelegte Untere Kursschwelle unterschreitet [oder dieser entspricht]; d. h. wenn der Kurs des Index innerhalb des Beobachtungszeitraumes einen festgelegten Korridor (der durch die Obere und die Untere Kursschwelle definiert ist) nicht verlässt. Sollte der Kurs des Index zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb des Beobachtungszeitraumes die Untere Kursschwelle unterschreiten [oder dieser entsprechen] und bis zu diesem Zeitpunkt die Obere Kursschwelle nie überschritten [oder dieser entsprochen] haben, so entspricht der Einlösungsbetrag [dem Ausgabepreis der Zertifikate (ohne Berücksichtigung etwaiger Vertriebsentgelte)][einem Betrag von EUR ] multipliziert mit der Performance des Index, wobei für die Betrachtung der Performance der Referenzkurs des Index am Bewertungstag durch den Anfänglichen Indexkurs dividiert wird. Sollte der Kurs des Index zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb des Beobachtungszeitraumes die Obere Kursschwelle überschreiten [oder dieser entsprechen] und bis zu diesem Zeitpunkt die Untere Kursschwelle nie unterschritten [oder dieser entsprochen] haben, entspricht der Einlösungsbetrag [dem Ausgabepreis der Zertifikate (ohne Berücksichtigung etwaiger Vertriebsentgelte)][einem Betrag von EUR ], der sich um den Prozentsatz erhöht, um den der Referenzkurs des Index am Bewertungstag gegenüber dem Anfänglichen Indexkurs bei Emission gefallen ist, bzw. der sich um den Prozentsatz vermindert, um den der Referenzkurs des Index am Bewertungstag gegenüber dem Anfänglichen Indexkurs gestiegen ist. Liegt der Referenzkurs des Index am Bewertungstag 100 % oder mehr über dem Anfänglichen Indexkurs, ist der Einlösungsbetrag EUR 0. Darüber hinaus sollte der Anleger die folgenden Punkte besonders beachten: Begrenzte Wertsteigerung und Verlustrisiken [Capped:][Der Anleger sollte beachten, dass unter keinen Umständen mit einer Wertsteigerung der Zertifikate über den in den Zertifikatsbedingungen festgelegten Höchstbetrag hinaus gerechnet werden kann.] Eine Veränderung des Kurses des dem Zertifikat zugrunde liegenden Index kann dazu führen, dass der Wert des Zertifikats entsprechend der Entwicklung des Indexkurses erheblich unter den für das Zertifikat gezahlten Einstandspreis sinkt und dadurch für den Inhaber des Zertifikats ein erheblicher Verlust in Bezug auf den für das Zertifikat gezahlten Kaufpreis entsteht. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Kurs des Index innerhalb des Beobachtungszeitraums einmal den festgelegten Korridor (der durch die Obere und die Untere Kursschwelle definiert ist) durchbricht. Unter außergewöhnlich ungünstigen Umständen ist sogar ein Totalverlust des vom Anleger eingesetzten Kapitals denkbar. Angesichts der begrenzten Laufzeit der Zertifikate kann dabei nicht darauf vertraut werden, dass sich der Preis der Zertifikate rechtzeitig vor dem Bewertungstag wieder erholen wird. Im Übrigen müssen bei der wirtschaftlichen Betrachtung einer Anlage in den Zertifikaten die mit dem Erwerb oder dem Verkauf der Zertifikate anfallenden Kosten berücksichtigt werden. Darüber hinaus trägt der Anleger das Risiko, dass sich die finanzielle Situation der Emittentin verschlechtern könnte - oder über ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird - und die Emittentin deshalb unter den Zertifikaten fällige Zahlungen nicht leisten kann. Negative Korrelation von Indexkurs und Einlösungsbetrag Sind die Voraussetzungen für die Zahlung des Barbetrages nicht erfüllt UND wird die Obere Kursschwelle während des Beobachtungszeitraums einmal überschritten, ohne dass bis zu diesem 14

15 Zeitpunkt die Untere Kursschwelle unterschritten wurde, ist besonders zu beachten, dass die Veränderung der Kurse des dem Zertifikat zugrunde liegenden Index und der Wert des Zertifikats unter diesen Umständen negativ korrelieren, d. h. je stärker der Indexkurs am Bewertungstag den Anfänglichen Indexkurs übersteigt, desto niedriger ist der Einlösungsbetrag, und umgekehrt. Keine laufenden Erträge Die Zertifikate verbriefen weder einen Anspruch auf Zinszahlung noch auf Dividendenzahlung und werfen daher keine laufenden Erträge ab. Mögliche Wertverluste bei der Anlage in den Zertifikaten können daher nicht durch andere Erträge aus den Zertifikaten kompensiert werden. Einlösung nur bei Fälligkeit; Verkauf der Zertifikate Die vorliegenden Zertifikate sind dadurch gekennzeichnet, dass - mit Ausnahme einer Kündigung der Zertifikate durch die Emittentin ( 4 der Zertifikatsbedingungen) - nur an dem in den Zertifikatsbedingungen definierten Einlösungstag eine automatische Zahlung des durch die Zertifikate verbrieften Einlösungsbetrages an die Zertifikatsinhaber vorgesehen ist. Vor dem Einlösungstag ist die Realisierung des durch die Zertifikate verbrieften wirtschaftlichen Wertes nur durch Veräußerung der Zertifikate möglich. Eine Veräußerung der Zertifikate setzt jedoch voraus, dass sich Marktteilnehmer finden, die zum Ankauf der Zertifikate zu einem entsprechenden Preis bereit sind. Finden sich keine solchen kaufbereiten Marktteilnehmer, kann der Wert der Zertifikate möglicherweise nicht realisiert werden. Insbesondere können die Anleger nicht davon ausgehen, dass es für die Zertifikate unter allen Umständen einen liquiden Markt geben wird und die in den Zertifikaten angelegten Vermögenswerte deshalb zu jedem Zeitpunkt durch den Verkauf der Zertifikate realisiert werden können. Die Anleger sollten deshalb darauf eingerichtet sein, die Zertifikate u. U. bis zum Einlösungstag zu halten. Differenzierung hinsichtlich der Bedeutung der Referenzkurse des Index Für die Beurteilung der Frage, inwieweit der Kurs des Index innerhalb des Beobachtungszeitraumes mindestens einmal die Obere Kursschwelle überschreitet [oder dieser entspricht] oder die Untere Kursschwelle unterschreitet [oder dieser entspricht], werden alle vom Indexsponsor festgestellten und veröffentlichten Kurse des Index herangezogen, während im Rahmen der Berechnung des Einlösungsbetrages nur der [Schlusskurs] [ ] des Index am Bewertungstag relevant ist. Der Einfluss von Hedge-Geschäften der Emittentin auf die Zertifikate Die Emittentin sowie andere Unternehmen der Commerzbank Gruppe betreiben im Rahmen ihrer normalen Geschäftstätigkeit Handel in den Wertpapieren, die dem in Bezug genommenen Index zugrunde liegen. Darüber hinaus sichert sich die Emittentin ganz oder teilweise gegen die mit den Zertifikaten verbundenen finanziellen Risiken durch so genannte Hedge-Geschäfte (Absicherungsgeschäfte) in den dem Index zugrunde liegenden Aktien bzw. mit Bezug auf den Index ab. Diese Aktivitäten der Emittentin (sowie von anderen Unternehmen der Commerzbank Gruppe) - insbesondere die auf die Zertifikate bezogenen Hedge-Geschäfte - können Einfluss auf den sich am Markt bildenden Kurs der Zertifikate haben. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Eingehung oder Auflösung dieser Hedge-Geschäfte einen nachteiligen Einfluss auf den Wert des Index und damit auf den Wert der Zertifikate bzw. auf die Höhe des von dem Inhaber der Zertifikate zu beanspruchenden Einlösungsbetrages hat. Währungsrisiko Für den Fall, dass die dem in Bezug genommenen Index zugrundeliegenden Aktien in einer anderen Währung als EUR notiert werden, [Capped:][bzw. für den Fall, dass der Höchstbetrag in einer anderen Währung als EUR ausgedrückt ist,] hängt das mit dem Erwerb der Zertifikate verbundene Verlustrisiko u. U. nicht nur von der Entwicklung des Index, sondern auch von der Entwicklung der betreffenden 15

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