Leitbild. Ordnung FGZ-BGU Seite 1/6
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- Victoria Kaiser
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1 Leitbild Das Fakultätsgraduiertenzentrum Bau Geo Umwelt (FGZ-BGU) bietet eine an die Belange einer Ingenieurfakultät angepasste thematische Strukturierung der Promotion an. Das fachnahe lehrstuhlübergreifende Qualifikationsprogramm wird von allen beteiligten Doktoranden aus ihrer eigenen Mitte heraus gestaltet. Zentrale Aufgaben des FGZ-BGU sind die Förderung der Netzwerkbildung und der lehrstuhlübergreifenden Kommunikation zwischen den Doktoranden sowie die Ausarbeitung fachlicher Querschnittsthemen des inhaltlichen Qualifizierungsprogramms, die nach Treffen und Diskussionen der Doktoranden nach deren Bedürfnissen ausgestaltet werden. Besondere Berücksichtigung findet dabei die Vertiefung in lehrstuhl- und fakultätsübergreifende ingenieurwissenschaftliche Methoden und Arbeitsweisen. Die Promotionsphase ist die erste Phase der eigenständigen beruflichen Tätigkeit. Die Selbständigkeit der Doktoranden hat daher hohe Priorität bei der Umsetzung der Ziele und der Ausgestaltung des Programms der TUM-GS in das FGZ-BGU. Es wird ferner Rücksicht genommen auf die Einbindung der Doktoranden in Aufgaben in Lehre und Forschungsprojekte. Insbesondere soll sichergestellt sein, dass die Assistenzpromotion in das FGZ-BGU integriert ist. Ordnung FGZ-BGU Seite 1/6
2 Ordnung Fakultätsgraduiertenzentrum Bau Geo Umwelt Graduate Center Civil Geo and Environmental Engineering In vorheriger Abstimmung mit der TUM Graduate School hat die Fakultät Bau Geo Umwelt am folgende Ordnung verabschiedet. Die Ordnung nimmt Bezug auf das Statut TUM-GS vom Vorbemerkung: Alle Personenbezeichnungen beziehen sich ungeachtet der Genusform in gleicher Weise auf Frauen und Männer. 1 Name und Stellung innerhalb der TUM Graduate School Das Fakultätsgraduiertenzentrum Bau Geo Umwelt, engl. Graduate Center Civil Geo and Environmental Engineering kurz: FGZ-BGU ist Teil der TUM Graduate School, die eine zentrale Wissenschaftliche Einrichtung der TUM ist. Namensgebung und Erscheinungsbild / Logo des FGZ-BGU orientieren sich am Corporate Design der TUM und der TUM Graduate School. 2 Ziele und Aufgaben Es gelten die Regelungen nach 2 Statut TUM-GS vom zu den Zielen und Aufgaben der TUM-GS. Im Rahmen dieser Regelungen erfüllt das FGZ-BGU folgende Aufgaben: a. Förderung fachlicher und fachnaher Qualifizierungselemente nach 15 des Statuts der TUM-GS Förderung der lehrstuhlübergreifenden Netzwerkbildung der Doktoranden Identifikation fachlicher Querschnittsthemen des Qualifizierungsprogramms im Gespräch mit den Doktoranden Beratung für und Unterstützung der Organisation von Veranstaltungen, die über die Lehrstuhlebene hinausgehen b. Internationalisierung Beratung zum Auslandsaufenthalt Dienstleistungen für internationale Gäste c. Social Networking Förderung von speziell auf Doktoranden zugeschnittenen Veranstaltungen Alumni/Career/Industrie-Schnittstelle d. Administration Grundlegende Verwaltung der Doktoranden: Betreuungsvereinbarung, Mentoren, Zwischenevaluation Verfügung über Ausschüttung und Verwendung der TUM-GS Fördermittel Management des fakultätsspezifischen Qualifizierungsprogramms Reporting/Qualitätsmanagement, Schnittstelle zur Geschäftsstelle der TUM-GS Presse und Öffentlichkeitsarbeit Die Aufgaben werden in Zusammenarbeit mit der TUM-GS wahrgenommen. Ordnung FGZ-BGU Seite 2/6
3 3 Aufbau Es gelten die Regelungen nach 3 Statut TUM-GS vom zum Aufbau der TUM-GS. Organe des FGZ-BGU sind: (1) der Vorstand (2) der Sprecher des FGZ-BGU (3) die Vertretung der Doktoranden 4 Organe 5 Mitgliedschaft Es gelten die Regelungen nach 5 Statut TUM-GS vom zur Mitgliedschaft. Die Mitgliedschaft der Betreuer des Promotionsprojektes besteht nur für die Dauer der Betreuung, danach erlischt die Mitgliedschaft automatisch. 6 Assoziierte Mitglieder Es gelten die Regelungen nach 6 Statut TUM-GS vom zu den assoziierten Mitgliedern. 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder Es gelten die Regelungen nach 7 Statut TUM-GS vom zu den Rechten und Pflichten der Mitglieder. 8 Vorstand Es gelten die Regelungen nach 8 Statut TUM-GS vom zum Vorstand des FGZ- BGU. (1) Der Vorstand des FGZ-BGU besteht aus folgenden Mitgliedern mit einfachem Stimmrecht: dem Sprecher, dem stellvertretenden Sprecher, einem Vertreter der Doktoranden ( 10), einem Vertreter der promovierten Nachwuchswissenschaftler. (2) Zusätzliches Mitglied ist der Geschäftsführer des FGZ-BGU ohne Stimmrecht. (3) Der Vorstand kann weitere beratende Mitglieder kooptieren. (4) Der Fakultätsrat wählt den Vertreter der promovierten Nachwuchswissenschaftler auf Vorschlag der Doktoranden aus den Mitgliedern der Fakultät BGU. Amtszeit ist drei Jahre. Wiederwahl ist möglich. Ordnung FGZ-BGU Seite 3/6
4 9 Sprecher des FGZ-BGU Der Sprecher leitet das FGZ-BGU. Es gelten die Regelungen nach 10 Statut TUM-GS vom Der Fakultätsrat wählt den Sprecher und seinen Stellvertreter aus den Reihen der hauptamtlichen Professoren der Fakultät BGU. Gewählt wird der Kandidat, der mit einer einfachen Mehrheit die meisten Stimmen auf sich vereint. Bei Stimmengleichstand ist eine Neuwahl erforderlich. Derjenige Kandidat mit den zweit meisten Stimmen wird Stellvertreter. Der Sprecher und sein Stellvertreter amtieren für drei Jahre. Wiederwahl ist möglich. 10 Doktorandenvertreter Es gelten die Regelungen nach 11 Statut TUM-GS vom zum Doktorandenkonvent. (1) Gewählt wird der Doktorandenvertreter von den Doktoranden des FGZ-BGU in geheimer Wahl, unter Verwendung von Wahlurnen oder durch Briefwahl. Wahlberechtigt und wählbar sind alle Doktoranden, die 35 Tage vor dem 1. Wahltag Mitglied des FGZ-BGU sind. (2) Gewählt wird mit einer Personenwahl per Liste. Dies bedeutet konkret, dass auf dem Wahlzettel die Namen aller Kandidaten stehen und alle Personen einzeln wählbar sind. Gewählt wird der Kandidat, der mit einer einfachen Mehrheit die meisten Stimmen auf sich vereint. Bei Stimmengleichstand ist eine Neuwahl erforderlich. Derjenige Kandidat mit den zweit meisten Stimmen wird Vertreter des Doktorandenvertreters. (3) Die Wahl wird von der Geschäftsstelle des FGZ-BGU organisiert. 11 Geschäftsstelle Die Geschäftsstelle des FGZ-BGU wird von einem Geschäftsführer geleitet. Die Bestellung des Geschäftsführers erfolgt durch den Dekan im Einvernehmen mit dem Sprecher des FGZ-BGU und dem Graduate Dean der TUM Graduate School. Die Geschäftsstelle ist insbesondere zuständig für: a. organisatorische Abwicklung der Aufgaben des FGZ-BGU b. Unterstützung der Zusammenarbeit mit der TUM-GS c. Personal-, Berichts- und Finanzwesen d. Korrespondenz e. Organisation der Wahlen nach 10 f. Beratung der Doktoranden g. Entwicklung und Koordination von fachnahen Bildungs- und Vernetzungsangeboten h. Außendarstellung des FGZ-BGU Ordnung FGZ-BGU Seite 4/6
5 12 Beschlussfassung, Wahlen, Protokollierung Es gelten die Regelungen nach 14 Statut TUM-GS vom zur Beschlussfassung, Wahlen, Protokollierung. Die Beschlussfassung ist auch im Umlaufverfahren und auf elektronischem Wege möglich. 13 Qualifizierungsprogramm Es gelten die Regelungen nach 15 Statut TUM-GS vom zum Qualifizierungsprogramm. (1) Die Betreuung der Promotionsprojekte und Doktoranden erfolgt durch den Doktorvater (Erstbetreuer) und einen Mentor, die zu Beginn der Promotionsphase im gegenseitigen Einvernehmen zwischen dem Doktoranden und den jeweiligen Betreuenden ausgewählt werden. Der Erstbetreuer (Doktorvater) trägt die Hauptverantwortung für die fachliche Betreuung. Erstbetreuer können alle in 9 der Promotionsordnung der TUM genannten Personen sein. Mentoren können eine fachliche oder überfachliche Betreuung übernehmen. Sie können fachnahe Personen (z.b. der Zweitgutachter, Post Docs) oder auch fachfremde Personen mit der Rolle eines Vertrauensdozenten sein. Mentoren haben ihre Befähigung zur selbständigen wissenschaftlichen Arbeit mindestens durch eine Promotion nachgewiesen. Sie sind in der Regel Mitglieder der TUM, können aber auch von außerhalb der TUM bestellt werden. (2) Jeder Doktorand weist im Laufe der Promotionsphase der Geschäftsleitung des FGZ-BGU nach, dass mindestens eine Veröffentlichung in einer begutachteten Zeitschrift oder für Proceedings einer internationalen Tagung mit Full Paper Peer Review-Verfahren eingereicht wurde. (3) Der Geschäftsführer bezieht die Doktoranden, Professoren und andere Wissensträger in die Konzeption des Qualifizierungsprogramms mit ein. (4) Grundsätzlich ist die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen aller Thematischen Graduiertenzentren, Fakultätsgraduiertenzentren der TUM-GS und Graduiertenschulen von wissenschaftlichen Einrichtungen, die mit der TUM kooperieren nach Absprache der beteiligten Graduiertenzentren hinsichtlich Finanzierung und Kapazitäten möglich. 14 Kooperationen Promotionsspezifische Beziehungen zu Industriepartnern, die die in 2 festgehaltenen Aufgaben des FGZ-BGU berühren, sollen durch Kooperationsverträge geregelt werden. Diese sollen sich an dem Muster eines Kooperationsvertrages (z.b. DFG-Vordruck ) orientieren und mit der TUM-GS abgestimmt werden. Ordnung FGZ-BGU Seite 5/6
6 15 Schiedsklausel Es gelten die Regelungen der Schiedsklausel 17 Statut TUM-GS vom Schlussbestimmungen und Inkrafttreten (5) Ergänzungen oder Änderungen dieser Ordnung sind mit dem Statut der TUM-GS abzustimmen und bedürfen der Zustimmung der erweiterten Hochschulleitung der TUM und der TUM-GS. Sie sind den Leitungen der beteiligten Institutionen umgehend zur Kenntnis zu geben. (6) Diese Ordnung tritt am Tag nach ihrer hochschulinternen Bekanntmachung in Kraft. Sie unterliegt in Dreijahresfrist einer Überprüfung auf ihre Praktikabilität und die Angemessenheit bezüglich ihrer Wirkung. München, den Prof. Urs Hugentobler (Sprecher FGZ-BGU in der Gründungsphase) Ordnung FGZ-BGU Seite 6/6
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