Ordnung. Fakultätsgraduiertenzentrum Elektrotechnik und Informationstechnik Faculty Graduate Center Electrical Engineering and Information Technology
|
|
- Mareke Böhme
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Ordnung Fakultätsgraduiertenzentrum Elektrotechnik und Informationstechnik Faculty Graduate Center Electrical Engineering and Information Technology Nach vorheriger Abstimmung mit der TUM Graduate School hat die Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik am 4. Dezember 2013 folgende Ordnung verabschiedet. Die Ordnung nimmt Bezug auf das Statut der TUM GS vom Vorbemerkung: Alle Personenbezeichnungen beziehen sich ungeachtet der Genusform in gleicher Weise auf Frauen und Männer. 1 Name und Stellung innerhalb der TUM Graduate School Das Fakultätsgraduiertenzentrum Elektrotechnik und Informationstechnik, engl. Faculty Graduate Center Electrical Engineering and Information Technology, kurz: FGC-EI ist Teil der TUM Graduate School, die eine zentrale wissenschaftliche Einrichtung der TUM ist. Namensgebung und Erscheinungsbild / Logo des FGC-EI orientieren sich am Corporate Design der TUM und der TUM Graduate School. 2 Ziele und Aufgaben Es gelten die Regelungen nach 2 Statut TUM GS vom zu den Zielen und Aufgaben der TUM GS. Im Rahmen dieser Regelungen verfolgt das FGC-EI folgende Aufgaben: a. Förderung fachlicher und fachnaher Qualifizierungselemente nach 15 des Statuts der TUM-GS Beratung für Veranstaltungen, die über die Lehrstuhlebene hinausgehen (u.a. auch Gender-Trainings) Verfügung über Ausschüttung und Verwendung der Fördermittel des FGC-EI b. Internationalisierung Beratung zum Auslandsaufenthalt Dienstleistungen für internationale Gäste c. Social Networking Förderung von speziell auf Doktoranden zugeschnittenen Veranstaltungen Alumni/Career/Industrie-Schnittstelle d. Administration Grundlegende Verwaltung promotionsrelevanter Daten: Betreuungsvereinbarung, Mentoren, Zwischenevaluation Management des fakultätsspezifischen Qualifizierungsprogramms Reporting/Qualitätsmanagement, Schnittstelle zur Geschäftsstelle der TUM GS Öffentlichkeitsarbeit, Marketing Die Aufgaben werden in Zusammenarbeit mit der TUM GS wahrgenommen. FGC-EI Ordnung Seite 1/5
2 3 Aufbau Es gelten die Regelungen nach 3 Statut TUM-GS vom zum Aufbau der TUM GS. Organe des FGC-EI sind: Der Vorstand, der Sprecher des FGC-EI und die Vertretung der Doktoranden. 4 Organe 5 Mitgliedschaft Es gelten die Regelungen nach 5 Statut TUM GS vom zur Mitgliedschaft. 6 Assoziierte Mitglieder Es gelten die Regelungen nach 6 Statut TUM GS vom zu den assoziierten Mitgliedern. 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder Es gelten die Regelungen nach 7 Statut TUM GS vom zu den Rechten und Pflichten der Mitglieder. 8 Vorstand Es gelten die Regelungen nach 8 Statut TUM GS vom zum Vorstand des FGC-EI. Der Vorstand des FGC-EI besteht aus folgenden Mitgliedern mit einfachem Stimmrecht: Sprecher, stellvertretender Sprecher, zwei Vertreter der Doktoranden (siehe 10 dieser Ordnung), zwei Vertreter der promovierten Nachwuchswissenschaftler sowie 1 drei Vertreter der Professoren der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik. 2 Zusätzliches Mitglied ist der Geschäftsführer des FGC-EI ohne Stimmrecht 1 werden auf Vorschlag des Sprechers aus dem Kreise aller promovierten Wissenschaftler vom Fakultätsrat gewählt 2 werden vom Fakultätsrat gewählt FGC-EI Ordnung Seite 2/5
3 9 Sprecher des FGC-EI Der Fakultätsrat wählt den Sprecher und seinen Stellvertreter aus den Reihen der hauptamtlichen Professoren der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik. Der Sprecher und sein Stellvertreter amtieren für drei Jahre. Wiederwahl ist möglich. Der Sprecher leitet das FGC-EI. Es gelten die Regelungen nach 10 Statut TUM GS vom Doktorandenvertreter Es gelten die Regelungen nach 11 Statut TUM GS vom zum Doktorandenkonvent. Die Wahl wird von der Geschäftsstelle des FGC-EI organisiert. (1) Gewählt werden der erste und zweite Doktorandenvertreter von den Doktoranden des FGC- EI unter Verwendung von Wahlurnen, durch Briefwahl oder per Online-Wahlsystem. Wahlberechtigt und wählbar sind alle Doktoranden, die 35 Tage vor dem ersten Wahltag Mitglied des FGC-EI sind. (2) Gewählt wird mit einer Personenwahl per Liste. Dies bedeutet konkret, dass auf dem Wahlzettel die Namen aller Kandidaten stehen und alle Personen einzeln wählbar sind. Gewählt wird der Kandidat, der mit einer einfachen Mehrheit die meisten Stimmen auf sich vereint. Bei Stimmengleichstand ist eine Neuwahl erforderlich. Derjenige Kandidat mit den zweitmeisten Stimmen wird zweiter Doktorandenvertreter. 11 Geschäftsstelle Die Geschäftsstelle des FGC-EI wird von einem Geschäftsführer geleitet. Die Bestellung des Geschäftsführers erfolgt durch den Dekan im Einvernehmen mit dem Sprecher des FGC-EI und dem Graduate Dean der TUM Graduate School. Die Geschäftsstelle ist insbesondere zuständig für: Organisatorische Abwicklung der Aufgaben des FGC-EI, Unterstützung der Zusammenarbeit mit der TUM GS, Personal-, Berichts- und Finanzwesen, Korrespondenz, Organisation der Wahlen nach 10 dieser Ordnung, Beratung der Doktoranden, Entwicklung und Koordination von fachnahen Bildungs- und Vernetzungsangeboten und PR und Marketing. FGC-EI Ordnung Seite 3/5
4 12 Beschlussfassung, Wahlen, Protokollierung Es gelten die Regelungen nach 14 Statut TUM GS vom zur Beschlussfassung, Wahlen, Protokollierung. Die Beschlussfassung ist auch im Umlaufverfahren und auf elektronischem Wege möglich. 13 Qualifizierungsprogramm Es gelten die Regelungen nach 15 Statut TUM GS vom zum Qualifizierungsprogramm. Grundsätzlich ist die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen aller Thematischen Graduiertenzentren und Fakultätsgraduiertenzentren der TUM GS nach Absprache mit den beteiligten Graduiertenzentren hinsichtlich Finanzierung und Kapazitäten möglich. Den Doktoranden der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik wird empfohlen, das fachliche und überfachliche Qualifizierungsprogramm auch über die Pflichtelemente hinaus zu nutzen. Die Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik bestimmt, dass die nach 15 Absatz (5) Statut TUM GS geforderte Diskussion der Promotion in der internationalen Fachöffentlichkeit grundsätzlich im Rahmen von Originalpublikationen / full paper - Konferenzbeiträgen nachgewiesen wird, die einem peer-review - Verfahren unterliegen und zur Publikation angenommen wurden. 14 Diversity Auch während der Promotion werden die Diversitätsziele der Fakultät umgesetzt und vom FGC EI gefördert. Dies gilt insbesondere für die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie der Förderung familienfreundlicher Bedingungen, welche durch die Organisation bedarfsspezifischer Seminare und Veranstaltungen unterstützt werden. 15 Schiedsklausel Es gelten die Regelungen der Schiedsklausel 17 Statut TUM GS vom Schlussbestimmungen und Inkrafttreten (1) Ergänzungen oder Änderungen dieser Ordnung sind mit dem Statut der TUM GS abzustimmen und bedürfen der Zustimmung der TUM GS: Sie sind dem Vorstand der TUM Graduate School umgehend zur Kenntnis zu geben. (2) Diese Ordnung tritt am Tag nach ihrer hochschulinternen Bekanntmachung in Kraft. Sie unterliegt in Dreijahresfrist einer Überprüfung auf ihre Praktikabilität und die Angemessenheit bezüglich ihrer Wirkung. FGC-EI Ordnung Seite 4/5
5 München, den 4. Dezember 2013 Prof. Dr.-Ing. Werner Hemmert (Sprecher FGC-EI) FGC-EI Ordnung Seite 5/5
Leitbild. Ordnung FGZ-BGU Seite 1/6
Leitbild Das Fakultätsgraduiertenzentrum Bau Geo Umwelt (FGZ-BGU) bietet eine an die Belange einer Ingenieurfakultät angepasste thematische Strukturierung der Promotion an. Das fachnahe lehrstuhlübergreifende
MehrOrdnung. Das Fakultätsgraduiertenzentrum Wissenschaftszentrum Weihenstephan für Ernährung, Landnutzung. und Umwelt
Ordnung Fakultätsgraduiertenzentrum Wissenschaftszentrum Weihenstephan für Ernährung, Landnutzung und Umwelt In vorheriger Abstimmung mit der TUM Graduate School hat die Fakultät Wissenschaftszentrum Weihenstephan
MehrOrdnung Fakultätsgraduiertenzentrum TUM School of Education Faculty Graduate Center TUM School of Education
Ordnung Fakultätsgraduiertenzentrum TUM School of Education Faculty Graduate Center TUM School of Education In vorheriger Abstimmung mit der TUM Graduate School hat die Fakultät TUM School of Education
MehrOrdnung für das Fakultätsgraduiertenzentrum Physik
Ordnung für das Fakultätsgraduiertenzentrum Physik 26. März 2014 In vorheriger Abstimmung mit der TUM Graduate School (im Folgenden TUM GS) hat die Fakultät für Physik am 26.03.2014 folgende Ordnung verabschiedet.
MehrOrdnung Graduiertenzentrum Munich School of Engineering Graduate Center Munich School of Engineering
Ordnung Graduiertenzentrum Munich School of Engineering Graduate Center Munich School of Engineering Präambel In vorheriger Abstimmung mit der TUM Graduate School hat das Integrative Research Center Munich
MehrOrdnung Fakultätsgraduiertenzentrum Sport- und Gesundheitswissenschaften Graduate Center Department of Sport and Health Sciences
Ordnung Sport- und Gesundheitswissenschaften Graduate Center Department of Sport and Health Sciences In vorheriger Abstimmung mit der hat die Fakultät am 26.11.2013 folgende Ordnung verabschiedet. Die
MehrOrdnung. Das Fakultätsgraduiertenzentrum Wissenschaftszentrum Weihenstephan für Ernährung, Landnutzung. und Umwelt
Ordnung Fakultätsgraduiertenzentrum Wissenschaftszentrum Weihenstephan für Ernährung, Landnutzung und Umwelt Nach Abstimmung mit der TUM Graduate School und basierend auf der Ursprungsordnung vom 22. Februar
MehrOrdnung Fakultätsgraduiertenzentrum der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften Graduate Center TUM School of Management
Ordnung Fakultätsgraduiertenzentrum der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften Graduate Center TUM School of Management In vorheriger Abstimmung mit der TUM Graduate School hat die TUM School of Management
MehrOrdnung des Fakultäts-Graduiertenzentrums Center for Doctoral Studies in Informatics and its Applications (CeDoSIA)
Ordnung des Fakultäts-Graduiertenzentrums Center for Doctoral Studies in Informatics and its Applications (CeDoSIA) Nach vorheriger Abstimmung mit der TUM Graduate School (TUM-GS) hat die Fakultät für
MehrOrdnung der International School of Applied Mathematics (ISAM) - Fakultätsgraduiertenzentrum Mathematik
Ordnung der International School of Applied Mathematics (ISAM) - Fakultätsgraduiertenzentrum Mathematik In vorheriger Abstimmung mit der TUM Graduate School hat die Fakultät Mathematik am 11.12.2013 folgende
MehrOrdnung Fakultätsgraduiertenzentrum Medizin
Ordnung Fakultätsgraduiertenzentrum Medizin In vorheriger Abstimmung mit der TUM Graduate School hat die Fakultät für Medizin am 09.02.2011 folgende Ordnung verabschiedet. Die Ordnung nimmt Bezug auf das
MehrOrdnung TUM Medical Graduate Center
Ordnung TUM Medical Graduate Center In vorheriger Abstimmung mit der TUM Graduate School hat die Fakultät für Medizin am 18.04.2012 folgende Ordnung verabschiedet. Die Ordnung nimmt Bezug auf das Statut
MehrOrdnung TUM Medical Graduate Center
Ordnung TUM Medical Graduate Center In vorheriger Abstimmung mit der TUM Graduate School hat die Fakultät für Medizin am 29.01.2014 folgende Ordnung verabschiedet. Die Ordnung nimmt Bezug auf das Statut
MehrOrdnung zur Leitung und zum Betrieb des Zentrums für Internationale Studien (ZIS)/ School of International Studies der Technischen Universität Dresden
Ordnung zur Leitung und zum Betrieb des Zentrums für Internationale Studien (ZIS)/ School of International Studies der Technischen Universität Dresden Vom 19.09.2013 In dieser Ordnung gelten grammatisch
MehrPromotionsführende Einrichtung: Fakultät Wissenschaftszentrum Weihenstephan (WZW)
Betreuungsvereinbarung im Rahmen eines Promotionsvorhabens an der Technischen Universität München Graduiertenzentrum Weihenstephan (GZW) Promotionsführende Einrichtung: Fakultät Wissenschaftszentrum Weihenstephan
MehrVerwaltungs- und Benutzungsordnung für die Nachwuchsakademie Graduate and Professional Training Center Ulm der Universität Ulm. vom
Veröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Ulm Nr. 33 vom 21.12.2017, Seite 548-552 Verwaltungs- und Benutzungsordnung für die Nachwuchsakademie Graduate and Professional Training
MehrFakultätsordnung der Fakultät für Mathematik und Informatik der FernUniversität in Hagen vom in der Fassung vom
Fakultätsordnung der Fakultät für Mathematik und Informatik der FernUniversität in Hagen vom 05.04.2006 in der Fassung vom 09.04.2008 Aufgrund des 25 Absatz 4 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes
MehrAMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Nr. 26 vom 26. März 2014 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität und Recht Satzung der Graduiertenschule der Fakultät für Geisteswissenschaften Geänderte
MehrNRW-Forschungsverbund Rehabilitationswissenschaften. Satzung des Nordrhein-Westfälischen Forschungsverbundes Rehabilitationswissenschaften
Satzung des Nordrhein-Westfälischen Forschungsverbundes Rehabilitationswissenschaften in der Fassung vom 17.01.2013 Präambel Kennzeichnend für den Verbund ist die enge kooperative Zusammenarbeit von mehreren
MehrSatzung der Graduiertenschule der Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften
Satzung der Graduiertenschule der Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften Vom Fakultätsrat der Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften am 10. Oktober 2012 beschlossen
MehrAbteilungsordnung der Turnabteilung
der Turnabteilung Die Abteilungsordnung enthält bei der Bezeichnung von Personen und Funktionen aus Gründen der Lesbarkeit durchgängig die männliche Form. Grundsätzlich sind Frauen und Männer gleichermaßen
MehrFakultätsordnung der Juristenfakultät der Universität Leipzig
- 22/1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Juristenfakultät Fakultätsordnung der Juristenfakultät der Universität Leipzig Auf der Grundlage des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen vom 11. Juni 1999 (Sächsisches
MehrEinrichtung von Fachräten Satzung der Ruprecht-Karls-Universität zum Fachrat
Universität Heidelberg Seite 1931 Einrichtung von Fachräten Satzung der Ruprecht-Karls-Universität zum Fachrat Der Senat der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg hat in seiner Sitzung am 14. Dezember
MehrSatzung der Graduiertenakademie der Universität Heidelberg
333 Satzung der Graduiertenakademie der Der Senat der hat in seiner Sitzung am 09.05.2017 gemäß 19 Abs. 1 Ziffer 10 LHG die nachstehende Satzung für die Graduiertenakademie beschlossen. 1 Zuordnung und
MehrAmtliche Bekanntmachung
Die Forschungsuniversität in der Helmholtz-Gemeinschaft Amtliche Bekanntmachung 2016 Ausgegeben Karlsruhe, den 29. September 2016 Nr. 82 I n h a l t Seite Satzung der Heidelberg Karlsruhe Research Partnership,
MehrNachstehende Satzung wurde geprüft und in der 352. Sitzung des Senats am 20. Januar 2016 verabschiedet. Nur diese Satzung ist daher verbindlich!
Nachstehende Satzung wurde geprüft und in der 352. Sitzung des Senats am 20. Januar 2016 verabschiedet. Nur diese Satzung ist daher verbindlich! Prof. Dr. Rainald Kasprik Prorektor für Studium und Lehre
MehrGraduiertenschule für Molekulare Medizin der Universität Ulm. Verwaltungsordnung
Graduiertenschule für Molekulare Medizin der Universität Ulm Verwaltungsordnung vom 14.06.2006 Der Senat der Universität Ulm hat in seiner Sitzung am 4. Mai 2006 gem. 8 Abs. 5, 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 10
MehrBetreuungsvereinbarung im Rahmen der Mitgliedschaft im. Thematisches Graduiertenzentrum Munich Aerospace
Betreuungsvereinbarung im Rahmen der Mitgliedschaft im Thematisches Graduiertenzentrum Munich Aerospace nur für Kandidaten/innen, die nicht an der TUM promovieren Promotionsführende Einrichtung (i.d.r.
MehrOrdnung des Bereichs Bau und Umwelt (School of Civil and Environmental Engineering) der Technischen Universität Dresden
Ordnung des Bereichs Bau und Umwelt (School of Civil and Environmental Engineering) der Technischen Universität Dresden Vom 07.03.2014 In dieser Ordnung gelten grammatisch maskuline Personenbezeichnungen
MehrFakultätsordnung der Juristenfakultät der Universität Leipzig
8/39 Universität Leipzig Juristenfakultät Fakultätsordnung der Juristenfakultät der Universität Leipzig Vom 27. April 2017 Auf der Grundlage des Gesetzes über die Freiheit der Hochschulen im Freistaat
MehrGrundordnung. der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden University of Applied Sciences. Vom. 18. Juli 2013
Grundordnung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden University of Applied Sciences Vom 18. Juli 2013 Aufgrund von 13 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit der Hochschulen im Freistaat Sachsen
MehrDie nachstehende Satzung regelt die internen Strukturen und Abläufe der Einrichtung.
981 Satzung der Heidelberg Karlsruhe Research Partnership einer gemeinsamen Einrichtung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) und der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Zur Verbesserung ihrer
MehrUniversität Zürich Kompetenzzentrum Medizin - Ethik Recht Helvetiae
Geschäftsordnung Universitäres Kompetenzzentrum Medizin - Ethik - Recht Helvetiae (MERH) Fassung vom März 2010 1. Grundlagen 1 Name und Zweck Das universitäre Kompetenzzentrum Medizin - Ethik - Recht Helvetiae
MehrVERWALTUNGS- UND BENUTZUNGSORDNUNG DES ZENTRUMS FÜR NATURWISSENSCHAFTLICHE ARCHÄOLOGIE
VERWALTUNGS- UND BENUTZUNGSORDNUNG DES ZENTRUMS FÜR NATURWISSENSCHAFTLICHE ARCHÄOLOGIE Aufgrund von 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 10 i.v.m. 40 Abs. 5 des Landeshochschulgesetzes (LHG) vom 01. Januar 2005 (GBl.
MehrMitteilungsblatt. der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 53/2014 vom 5. September 2014
Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 53/2014 vom 5. September 2014 Satzung zur gemeinsamen Durchführung der Studiengänge Public und Nonprofit-Management und Nonprofit-Management
MehrAMTLICHE BEKANNTMACHUNG
NR. 1126 18.12.2015 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Ordnung der Alliance for Research on East Asia Ruhr (AREA Ruhr) der Ruhr-Universität Bochum und der Universität Duisburg-Essen vom 17.12.2015 Ordnung der Alliance
MehrOrdnung für Elternbeiräte in der Evangelischen Tageseinrichtung für Kinder. Präambel
Ordnung für Elternbeiräte in der Evangelischen Tageseinrichtung für Kinder Präambel Das Angebot familienergänzender Dienste durch den Träger der Tageseinrichtung für Kinder (Evangelischer Gesamtverband
MehrVorläufige Grundordnung der Technischen Universität Chemnitz Vom 11. September 2009
Vorläufige Grundordnung der Technischen Universität Chemnitz Vom 11. September 2009 Auf der Grundlage von 13 Abs. 1 und 2 i.v.m. 114 Abs. 8 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches
MehrAmtliche Bekanntmachungen Nr. 28/2017
Hochschule Merseburg University of Applied Sciences Amtliche Bekanntmachungen Nr. 28/2017 Herausgeber: Rektor Redaktion: Dezernat Akademische Merseburg, Angelegenheiten 19. Oktober 2017 Inhaltsverzeichnis
MehrOrdnung des Instituts für Translation und Mehrsprachige Kommunikation
Institutsordnung des Instituts für Translation u. Mehrsprachige Kommunikation 1 Ordnung des Instituts für Translation und Mehrsprachige Kommunikation 0302 der Fakultät für Informations- und Kommunikationswissenschaften
MehrSatzung der Vereinigung der Freunde und Förderer des GeoForschungsZentrums Potsdam e.v.
Satzung der Vereinigung der Freunde und Förderer des GeoForschungsZentrums Potsdam e.v. (In der Fassung vom 9. März 2005) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr... 2 2 Zweck, Gemeinnützigkeit... 2 3 Finanzierung...
MehrSatzung. für das Hamburg Center for Health Economics (HCHE) an der Universität Hamburg. 1 Trägerschaft
Satzung für das Hamburg Center for Health Economics (HCHE) an der Universität Hamburg 1 Trägerschaft Das Hamburg Center for Health Economics (HCHE) wird als ein Forschungszentrum der Fakultät Wirtschafts-
MehrAmtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachungen DER ALBERT-LUDWIGS-UNIVERSITÄT FREIBURG IM BREISGAU Jahrgang 38 Nr. 28 Seite 101-105 23.04.2007 Verwaltungs- und Benutzungsordnung der Spemann Graduiertenschule für Biologie und
MehrOtto-Friedrich-Universität Bamberg
Otto-Friedrich-Universität Bamberg Verwaltungsordnung für das Institut für Orientalistik in der Fakultät Geistes- und Kulturwissenschaften der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 5. Juli 2012 2 1 Organisatorische
MehrOtto-Friedrich-Universität Bamberg
Otto-Friedrich-Universität Bamberg Verwaltungsordnung für das Institut für Romanistik in der Fakultät Geistes- und Kulturwissenschaften der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 3. August 2009 geändert
MehrSMV Satzung der Eugen-Bolz-Förderschule
SMV Satzung der Eugen-Bolz-Förderschule SMV Satzung der Eugen-Bolz-Förderschule 2 I. Grundsätze und Aufgaben der SMV... 3 1... 3 2... 3 3... 3 II. Organe der SMV... 5 4... 5 5... 5 6... 5 7... 6 8... 7
MehrSATZUNG. Institut für Verfahrensrecht im elektronischen Rechtsverkehr
SATZUNG Institut für Verfahrensrecht im elektronischen Rechtsverkehr 1 - Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Institut für Verfahrensrecht im elektronischen Rechtsverkehr. (2) Er soll in das Vereinsregister
Mehrder Forschungsstelle für Mobiles Lernen mit digitalen Medien (Center for Mobile Learning with Digital Technology) an der Universität Bayreuth
Ordnung der Forschungsstelle für Mobiles Lernen mit digitalen Medien (Center for Mobile Learning with Digital Technology) an der Universität Bayreuth Vom 1. Juli 2014 1 Rechtsform 1 Die Forschungsstelle
MehrGeschäftsordnung der Bundeskommission Ultraleichtflug des DAeC
Geschäftsordnung der Bundeskommission Ultraleichtflug des DAeC 1 Allgemeines 1. Die Bundeskommission Ultraleichtflug ist für alle sportlichen Belange und Regeln der Ultraleichtfliegerei innerhalb des DAeC
MehrAmtliche Bekanntmachung
Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales Forschungszentrum in der Helmholtz-Gemeinschaft Karlsruher Institut für Technologie Amtliche Bekanntmachung 2011 Ausgegeben Karlsruhe, den 28. September
Mehr(1) Gemäß 4 der Satzung ist die Abteilung berechtigt, sich zur Regelung der internen Abläufe eine die Satzung ergänzende Abteilungsordnung zu geben.
Abteilungsordnung 1 Name der Abteilung und Grundlage der Abteilungsordnung (1) Gemäß 4 der Satzung ist die Abteilung berechtigt, sich zur Regelung der internen Abläufe eine die Satzung ergänzende Abteilungsordnung
MehrGeschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft der deutschsprachigen Kinder- und Fetalpathologen. Stand:
Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft der deutschsprachigen Kinder- und Fetalpathologen Stand: 19.05.2016 1 Name, Geschäftsjahr (1) Die Arbeitsgemeinschaft führt den Namen Arbeitsgemeinschaft der Kinder-
Mehr^ãíäáåüéë=jáííéáäìåöëää~íí= ÇÉê=c~ÅÜÜçÅÜëÅÜìäÉ=dáÉ ÉåJcêáÉÇÄÉêÖ=
fåü~äíw p~íòìåö eçåüëåüìäòéåíêìãñωêtéáíéêäáäçìåöeewtf ÇÉêc~ÅÜÜçÅÜëÅÜìäÉdáÉ ÉåJcêáÉÇÄÉêÖ îçãoskgìäáomnm ÜáÉêW_Éâ~ååíã~ÅÜìåÖ ^ãíäáåüéëjáííéáäìåöëää~íí ÇÉêc~ÅÜÜçÅÜëÅÜìäÉdáÉ ÉåJcêáÉÇÄÉêÖ NKg~ÜêÖ~åÖ kêknnlomnm
MehrAMTLICHE BEKANNTMACHUNG
NR. 1143 18.02.2016 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Verwaltungsordnung für die Zentrale Betriebseinheit IT.SERVICES vom 17.02.2016 Verwaltungsordnung für die Zentrale Betriebseinheit IT.SERVICES vom 17. Februar
MehrOtto-Friedrich-Universität Bamberg
Otto-Friedrich-Universität Bamberg Verwaltungsordnung für das Institut für Geschichtswissenschaften und Europäische Ethnologie in der Fakultät Geistes- und Kulturwissenschaften der Otto-Friedrich-Universität
MehrOtto-Friedrich-Universität Bamberg
Otto-Friedrich-Universität Bamberg Ordnung der Bamberg Graduate School of Linguistics/ Bamberger Graduiertenschule für Linguistik (BaGL) Vom 25. Juli 2011 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2011/2011-29.pdf)
MehrOrdnung der Fakultät für Physik und Geowissenschaften 1
- 1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Physik und Geowissenschaften Ordnung der Fakultät für Physik und Geowissenschaften 1 Auf der Grundlage des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen vom
MehrTechnische Universität München Institute for Advanced Study
Technische Universität München Institute for Advanced Study Fellowship - Prozessablauf Stand August 2014 Technische Universität München Institute for Advanced Study Lichtenbergstr. 2 a 85748 Garching Inhalt
MehrVerwaltungsordnung für das Institut. für Erziehungswissenschaft. der Fakultät Humanwissenschaften
Otto-Friedrich-Universität Bamberg 2 Verwaltungsordnung für das Institut für Erziehungswissenschaft der Fakultät Humanwissenschaften der Otto-Friedrich-Universität Bamberg geändert durch: Ordnung zur Änderung
MehrLeitsätze für die Gründung von Instituten und die Verabschiedung von Institutsordnungen
Dezernat 3 11.09.2002 Leitsätze für die Gründung von Instituten und die Verabschiedung von Institutsordnungen Institute werden unter der Verantwortung der jeweiligen Fakultät nach Maßgabe des Fakultätsund
MehrSatzung Informationstechnik und Medien Centrum (ITMC)
Satzung Informationstechnik und Medien Centrum (ITMC) Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsstellung 2 Aufgaben 3 Gremien des ITMC 4 Leiterin/ Leiter des ITMC 5 Beirat 6 Nutzung von IT und Medien-Diensten 7 Inkrafttreten
Mehr- 3/1 - ORDNUNG der Sportwissenschaftlichen Fakultät der Universität Leipzig
- 3/1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Sportwissenschaftliche Fakultät ORDNUNG der Sportwissenschaftlichen Fakultät der Universität Leipzig Auf der Grundlage des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen
MehrSMV Satzung der Hoffmannschule
1 SMV Satzung der Hoffmannschule 1. Grundsätze und Aufgaben der SMV 1 Die SMV der Hoffmannschule Betzingen ist Sache aller Schüler! Ihre Arbeit kann nur Erfolg haben, wenn alle Schüler sie nachhaltig unterstützen.
MehrAmtliche Mitteilungen I
Amtliche Mitteilungen I Datum: 19.02.2015 Nr.: 8 Inhaltsverzeichnis Seite Studierendenschaft: Ordnung über die Vertretung der Lehramtsstudierenden an der Georg-August-Universität Göttingen (Lehramtsstudierenden-
MehrOrdnung des Bereichs Geistes- und Sozialwissenschaften (School of Humanities and Social Sciences) der Technischen Universität Dresden
Ordnung des Bereichs Geistes- und Sozialwissenschaften (School of Humanities and Social Sciences) der Technischen Universität Dresden Vom 07.03.2014 Auf Grundlage des 5 der Rahmenordnung zur Leitung und
MehrWahlordnung. Wahlordnung. Wahlordnung
Wahlordnung Wahlordnung Wahlordnung 2017 145 Inhaltsverzeichnis 1 Gültigkeitsbereich... 147 2 Wahlrecht... 147 3 Wahlkommission... 147 4 Wahlvorschläge... 147 5 Wahlablauf... 147 6 Gültigkeit der Stimmen...
MehrGrundordnung der Deutschen Hochschule der Polizei
Grundordnung der Deutschen Hochschule der Polizei Inhalt 1 Amtliche Bekanntmachungen 2 Rechte und Pflichten der Angehörigen 3 Zusammenarbeit mit Bund und Ländern bei der Durchführung von Studienangeboten
MehrOrdnung des Instituts für Informationswissenschaft 0301 der Fakultät für Informations- und Kommunikationswissenschaften F03 der Fachhochschule Köln
Ordnung des Instituts für Informationswissenschaft 0301 der Fakultät für Informations- und Kommunikationswissenschaften F03 der Fachhochschule Köln 1 Stand 14.10.2003 Auf der Grundlage der 13 bis 15 der
MehrVereinssatzung Alumni Semmelweis Asklepios e.v.
Vereinssatzung Alumni Semmelweis Asklepios e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Alumni Semmelweis Asklepios. (2) Er wird in das Vereinsregister des Amtsgerichts Hamburg eingetragen
MehrOrdnung des Angehörigen- und Betreuerbeirates der Liebenau Teilhabe gemeinnützige GmbH
Ordnung des Angehörigen- und Betreuerbeirates der Liebenau Teilhabe gemeinnützige GmbH Vorbemerkungen: Am 20.04.2010 wurde die neue Landesheimmitwirkungsverordnung (LHeimMitVO) durch das Sozialministerium
MehrUNIVERSITÄT HOHENHEIM
UNIVERSITÄT HOHENHEIM FAKULTÄT AGRARWISSENSCHAFTEN Geschäftsordnung für den Fakultätsvorstand der Fakultät Agrarwissenschaften Beschluss des Fakultätsvorstands am 07.04.2015 Stand der Änderung des Anhangs
MehrTECHNISCHE UNIVERSITÄT MÜNCHEN
Preamble The TECHNISCHE UNIVERSITÄT MÜNCHEN is committed to the education of junior scientists in the natural, engineering, and life sciences, in medicine, and in the economic sciences. The focus in the
MehrUniversitätsbibliothek Paderborn
Universitätsbibliothek Paderborn Verwaltungs- und Benutzungsordnung der zentralen wissenschaftlichen Einrichtung Paderborner Zentrum für Paralleles Rechnen - PC 2 = Paderborn Center for Parallel Computing
MehrQCH Hamburg Werewolves
Team-Ordnung der QCH Hamburg Werewolves Fassung vom 15.04.2017 1 Allgemeines I. Das Hamburg Werewolves Quidditch Team ist als Team dem Quidditch Club Hamburg e.v., im Nachfolgenden als QCH abgekürzt, zugehörig
MehrSatzung der Kinderneurologie-Hilfe Münster e.v. vom *
Satzung der Kinderneurologie-Hilfe Münster e.v. vom 31.03.2008* 1 Name, Sitz 1. Der Verein trägt den Namen Kinderneurologie-Hilfe Münster e.v." 2. Sitz des Vereins ist Münster. Der Verein ist in das Vereinsregister
MehrRheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Außenlabore Agrar, Geodäsie, Ernährung. der. Landwirtschaftlichen Fakultät
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn Außenlabore Agrar, Geodäsie, Ernährung der Landwirtschaftlichen Fakultät G e s c h ä f t s o r d n u n g Neuvariante mit Streichung Campus Poppelsdorf (AGE-Beschluss
MehrFakultätsordnung der Fakultät für Human- und Sozialwissenschaften der Bergischen Universität Wuppertal
AMTLICHE MITTEILUNGEN Verkündungsblatt der Bergischen Universität Wuppertal Herausgegeben vom Rektor NR_22 JAHRGANG 45 22. März 2016 Fakultätsordnung der Fakultät für Human- und Sozialwissenschaften der
MehrStatuten des Vereins Konkret
Statuten des Vereins Konkret 1 Allgemeine Bestimmungen 1.1 Name und Sitz Der Verein Konkret ist ein Verein nach Art. 60 ff ZGB, mit Sitz in an der Schwerzistrasse 60, 8606 Nänikon (Uster ZH). 1.2 Ziel
MehrAktuelle Satzung des Verein Freiwillig im Erzgebirge e.v.
Aktuelle Satzung des Verein Freiwillig im Erzgebirge e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen Verein Freiwillig im Erzgebirge e.v. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Chemnitz
MehrSatzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung. der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau.
Satzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in der EKHN 332 Satzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Vom 14. Dezember 2006 (ABl.
MehrAMTLICHE MITTEILUNGEN
AMTLICHE MITTEILUNGEN VERKÜNDUNGSBLATT DER FACHHOCHSCHULE DÜSSELDORF HERAUSGEBER: DIE PRÄSIDENTIN DATUM: 24.04.2013 NR. 348 Satzung des Institute of Sound and Vibration Engineering (ISAVE) vom 24.04.2013
Mehrgemäß 2 Absatz 4 der Grundordnung der Universität Osnabrück
ORDNUNG FÜR DAS INSTITUT FÜR MUSIKWISSENSCHAFT UND MUSIKPÄDAGOGIK IM FACHBEREICH ERZIEHUNGS- UND KULTURWISSENSCHAFTEN gemäß 2 Absatz 4 der Grundordnung der Universität Osnabrück beschlossen in der 19.
MehrRichtlinie für die Errichtung und die Ausstattung von Instituten. Präambel
Richtlinie für die Errichtung und die Ausstattung von Instituten Präambel Die Hochschule kann Institute als Untereinheiten von Fakultäten oder fakultätsübergreifend errichten, wenn dies der Wahrnehmung
MehrFORSCHUNGSRAT KÄLTETECHNIK E. V. SATZUNG
FORSCHUNGSRAT KÄLTETECHNIK E. V. SATZUNG in der Fassung vom 16. September 2014 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Forschungsrat Kältetechnik e.v.. Er hat seinen Sitz in Frankfurt am Main und ist
MehrDas Leipziger Forschungszentrum für frühkindliche Entwicklung an der Erziehungswissenschaftlichen
UNIVERSITÄT LEIPZIG Ordnung Leipziger Forschungszentrums für frühkindliche Entwicklung an der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät der Universität Leipzig vom 11/11/2015 Auf Grundlage von 30 der Grundordnung
MehrORDNUNG der Fakultät für Chemie und Mineralogie
UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Chemie und Mineralogie - 2/1 - ORDNUNG der Fakultät für Chemie und Mineralogie Auf der Grundlage des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (SächsHG) vom 11.
MehrUniversitätsbibliothek Paderborn
Universitätsbibliothek Paderborn Ordnung für das Institut für Energie- und Verfahrenstechnik EVT als wissenschaftliche Einrichtung der Fakultät für Maschinenbau der Universität Paderborn Universität Paderborn
MehrORGANISATIONSREGLEMENT DER UNIVERSITÄT LIECHTENSTEIN. Erlassen vom Universitätsrat aufgrund des Art. 15 Abs. 1 ÖUSG:
ORGANISATIONSREGLEMENT DER UNIVERSITÄT LIECHTENSTEIN Erlassen vom Universitätsrat aufgrund des Art. 15 Abs. 1 ÖUSG: Vaduz, 28. März 2011 INHALTSVERZEICHNIS I. Allgemeine Bestimmungen II. Organe, Funktionsträger
MehrOrdnung für die Bundesfachausschüsse der CDU
Ordnung für die Bundesfachausschüsse der CDU Stand: 15.10.2018 Ordnung für die Bundesfachausschüsse der CDU (BFAO) Beschlossen durch den Bundesvorstand am 01.03.1977, geändert durch Beschlüsse des Bundesvorstandes
MehrGeschäftsordnung des Fahrgastbeirates für den Lahn-Dill-Kreis und die Stadt Wetzlar
Geschäftsordnung des Fahrgastbeirates für den Lahn-Dill-Kreis und die Stadt Wetzlar Vorbemerkung Der Kreistag des Lahn-Dill-Kreises (LDK) und die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wetzlar haben die
MehrSatzung SPD Gemeindeverband Stemwede
Satzung SPD Gemeindeverband Stemwede Stand: 8. April 2016 1 Organisationsgrundlage, Name und Sitz (1) Die Ortsvereine der SPD im Gebiet der Gemeinde Stemwede bilden auf der Grundlage des Organisationsstatuts
MehrVORSCHLAG FÜR EINE GESCHÄFTSORDNUNG (VORLAGE)
VORSCHLAG FÜR EINE GESCHÄFTSORDNUNG (VORLAGE) (Dieser Vorschlag kann ergänzt, erweitert, gekürzt oder geändert werden, so wie es die Mitglieder des wissenschaftlichen Mittelbaus der Fakultäten/Zentralen
MehrSatzung der Stiftung. Stiftung Hoffnung 1-plus - CARE für Kinder in Slums
Satzung der Stiftung (in der Fassung vom 04.11.2009, geändert durch Beschluss des Stiftungsrates vom 06.01.2016) Stiftung Hoffnung 1-plus - CARE für Kinder in Slums Alle Bestimmungen dieser Satzung beziehen
MehrFraktionsgeschäftsordnung
Fraktionsgeschäftsordnung 1 Gesamtfraktion (1) DIE LINKE Fraktion im Kreistag Hochsauerland entwickelt ihre kommunalpolitische Arbeit auf Grundlage der programmatischen Grundsätze der Partei DIE LINKE
MehrGrundordnung der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main Stiftung des öffentlichen Rechts
26.02.2013 Grundordnung der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main Stiftung des öffentlichen Rechts Die folgende Grundordnung ist gemäß 36 Abs. 2, 84 Abs. 2 S. 2 des Hessischen Hochschulgesetzes
Mehr