Ordnung. Fakultätsgraduiertenzentrum Elektrotechnik und Informationstechnik Faculty Graduate Center Electrical Engineering and Information Technology

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1 Ordnung Fakultätsgraduiertenzentrum Elektrotechnik und Informationstechnik Faculty Graduate Center Electrical Engineering and Information Technology Nach vorheriger Abstimmung mit der TUM Graduate School hat die Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik am 4. Dezember 2013 folgende Ordnung verabschiedet. Die Ordnung nimmt Bezug auf das Statut der TUM GS vom Vorbemerkung: Alle Personenbezeichnungen beziehen sich ungeachtet der Genusform in gleicher Weise auf Frauen und Männer. 1 Name und Stellung innerhalb der TUM Graduate School Das Fakultätsgraduiertenzentrum Elektrotechnik und Informationstechnik, engl. Faculty Graduate Center Electrical Engineering and Information Technology, kurz: FGC-EI ist Teil der TUM Graduate School, die eine zentrale wissenschaftliche Einrichtung der TUM ist. Namensgebung und Erscheinungsbild / Logo des FGC-EI orientieren sich am Corporate Design der TUM und der TUM Graduate School. 2 Ziele und Aufgaben Es gelten die Regelungen nach 2 Statut TUM GS vom zu den Zielen und Aufgaben der TUM GS. Im Rahmen dieser Regelungen verfolgt das FGC-EI folgende Aufgaben: a. Förderung fachlicher und fachnaher Qualifizierungselemente nach 15 des Statuts der TUM-GS Beratung für Veranstaltungen, die über die Lehrstuhlebene hinausgehen (u.a. auch Gender-Trainings) Verfügung über Ausschüttung und Verwendung der Fördermittel des FGC-EI b. Internationalisierung Beratung zum Auslandsaufenthalt Dienstleistungen für internationale Gäste c. Social Networking Förderung von speziell auf Doktoranden zugeschnittenen Veranstaltungen Alumni/Career/Industrie-Schnittstelle d. Administration Grundlegende Verwaltung promotionsrelevanter Daten: Betreuungsvereinbarung, Mentoren, Zwischenevaluation Management des fakultätsspezifischen Qualifizierungsprogramms Reporting/Qualitätsmanagement, Schnittstelle zur Geschäftsstelle der TUM GS Öffentlichkeitsarbeit, Marketing Die Aufgaben werden in Zusammenarbeit mit der TUM GS wahrgenommen. FGC-EI Ordnung Seite 1/5

2 3 Aufbau Es gelten die Regelungen nach 3 Statut TUM-GS vom zum Aufbau der TUM GS. Organe des FGC-EI sind: Der Vorstand, der Sprecher des FGC-EI und die Vertretung der Doktoranden. 4 Organe 5 Mitgliedschaft Es gelten die Regelungen nach 5 Statut TUM GS vom zur Mitgliedschaft. 6 Assoziierte Mitglieder Es gelten die Regelungen nach 6 Statut TUM GS vom zu den assoziierten Mitgliedern. 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder Es gelten die Regelungen nach 7 Statut TUM GS vom zu den Rechten und Pflichten der Mitglieder. 8 Vorstand Es gelten die Regelungen nach 8 Statut TUM GS vom zum Vorstand des FGC-EI. Der Vorstand des FGC-EI besteht aus folgenden Mitgliedern mit einfachem Stimmrecht: Sprecher, stellvertretender Sprecher, zwei Vertreter der Doktoranden (siehe 10 dieser Ordnung), zwei Vertreter der promovierten Nachwuchswissenschaftler sowie 1 drei Vertreter der Professoren der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik. 2 Zusätzliches Mitglied ist der Geschäftsführer des FGC-EI ohne Stimmrecht 1 werden auf Vorschlag des Sprechers aus dem Kreise aller promovierten Wissenschaftler vom Fakultätsrat gewählt 2 werden vom Fakultätsrat gewählt FGC-EI Ordnung Seite 2/5

3 9 Sprecher des FGC-EI Der Fakultätsrat wählt den Sprecher und seinen Stellvertreter aus den Reihen der hauptamtlichen Professoren der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik. Der Sprecher und sein Stellvertreter amtieren für drei Jahre. Wiederwahl ist möglich. Der Sprecher leitet das FGC-EI. Es gelten die Regelungen nach 10 Statut TUM GS vom Doktorandenvertreter Es gelten die Regelungen nach 11 Statut TUM GS vom zum Doktorandenkonvent. Die Wahl wird von der Geschäftsstelle des FGC-EI organisiert. (1) Gewählt werden der erste und zweite Doktorandenvertreter von den Doktoranden des FGC- EI unter Verwendung von Wahlurnen, durch Briefwahl oder per Online-Wahlsystem. Wahlberechtigt und wählbar sind alle Doktoranden, die 35 Tage vor dem ersten Wahltag Mitglied des FGC-EI sind. (2) Gewählt wird mit einer Personenwahl per Liste. Dies bedeutet konkret, dass auf dem Wahlzettel die Namen aller Kandidaten stehen und alle Personen einzeln wählbar sind. Gewählt wird der Kandidat, der mit einer einfachen Mehrheit die meisten Stimmen auf sich vereint. Bei Stimmengleichstand ist eine Neuwahl erforderlich. Derjenige Kandidat mit den zweitmeisten Stimmen wird zweiter Doktorandenvertreter. 11 Geschäftsstelle Die Geschäftsstelle des FGC-EI wird von einem Geschäftsführer geleitet. Die Bestellung des Geschäftsführers erfolgt durch den Dekan im Einvernehmen mit dem Sprecher des FGC-EI und dem Graduate Dean der TUM Graduate School. Die Geschäftsstelle ist insbesondere zuständig für: Organisatorische Abwicklung der Aufgaben des FGC-EI, Unterstützung der Zusammenarbeit mit der TUM GS, Personal-, Berichts- und Finanzwesen, Korrespondenz, Organisation der Wahlen nach 10 dieser Ordnung, Beratung der Doktoranden, Entwicklung und Koordination von fachnahen Bildungs- und Vernetzungsangeboten und PR und Marketing. FGC-EI Ordnung Seite 3/5

4 12 Beschlussfassung, Wahlen, Protokollierung Es gelten die Regelungen nach 14 Statut TUM GS vom zur Beschlussfassung, Wahlen, Protokollierung. Die Beschlussfassung ist auch im Umlaufverfahren und auf elektronischem Wege möglich. 13 Qualifizierungsprogramm Es gelten die Regelungen nach 15 Statut TUM GS vom zum Qualifizierungsprogramm. Grundsätzlich ist die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen aller Thematischen Graduiertenzentren und Fakultätsgraduiertenzentren der TUM GS nach Absprache mit den beteiligten Graduiertenzentren hinsichtlich Finanzierung und Kapazitäten möglich. Den Doktoranden der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik wird empfohlen, das fachliche und überfachliche Qualifizierungsprogramm auch über die Pflichtelemente hinaus zu nutzen. Die Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik bestimmt, dass die nach 15 Absatz (5) Statut TUM GS geforderte Diskussion der Promotion in der internationalen Fachöffentlichkeit grundsätzlich im Rahmen von Originalpublikationen / full paper - Konferenzbeiträgen nachgewiesen wird, die einem peer-review - Verfahren unterliegen und zur Publikation angenommen wurden. 14 Diversity Auch während der Promotion werden die Diversitätsziele der Fakultät umgesetzt und vom FGC EI gefördert. Dies gilt insbesondere für die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie der Förderung familienfreundlicher Bedingungen, welche durch die Organisation bedarfsspezifischer Seminare und Veranstaltungen unterstützt werden. 15 Schiedsklausel Es gelten die Regelungen der Schiedsklausel 17 Statut TUM GS vom Schlussbestimmungen und Inkrafttreten (1) Ergänzungen oder Änderungen dieser Ordnung sind mit dem Statut der TUM GS abzustimmen und bedürfen der Zustimmung der TUM GS: Sie sind dem Vorstand der TUM Graduate School umgehend zur Kenntnis zu geben. (2) Diese Ordnung tritt am Tag nach ihrer hochschulinternen Bekanntmachung in Kraft. Sie unterliegt in Dreijahresfrist einer Überprüfung auf ihre Praktikabilität und die Angemessenheit bezüglich ihrer Wirkung. FGC-EI Ordnung Seite 4/5

5 München, den 4. Dezember 2013 Prof. Dr.-Ing. Werner Hemmert (Sprecher FGC-EI) FGC-EI Ordnung Seite 5/5

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