Ordnung Fakultätsgraduiertenzentrum TUM School of Education Faculty Graduate Center TUM School of Education

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1 Ordnung Fakultätsgraduiertenzentrum TUM School of Education Faculty Graduate Center TUM School of Education In vorheriger Abstimmung mit der TUM Graduate School hat die Fakultät TUM School of Education am folgende Ordnung verabschiedet. Die Ordnung nimmt Bezug auf das Statut TUM-GS vom Mit Bezug auf das geänderte Statut der TUM-GS vom verabschiedet die Fakultät TUM School of Education am folgende geänderte Ordnung. Vorbemerkung: Alle Personenbezeichnungen beziehen sich ungeachtet der Genusform in gleicher Weise auf Frauen und Männer. 1 Name und Stellung innerhalb der TUM Graduate School Das Fakultätsgraduiertenzentrum TUM School of Education (engl. Faculty Graduate Center TUM School of Education EDU) ist Teil der TUM Graduate School (TUM-GS), die eine Zentrale Wissenschaftliche Einrichtung der TUM ist. Namensgebung und Erscheinungsbild / Logo des FGC orientieren sich am Corporate Design der TUM und der TUM Graduate School. 2 Ziele und Aufgaben Es gelten die Regelungen nach 2 Statut TUM-GS vom zu den Zielen und Aufgaben der TUM-GS. Im Rahmen dieser Regelungen verfolgt das FGC EDU folgende Ziele und Aufgaben: a. Ziel des FGC EDU ist die interdisziplinäre Ausbildung der Doktoranden im Bereich der Bildungs- und Wissenschaftsforschung. Aufgrund der in der TUM School of Education vertretenen Disziplinen kann eine vielfältige interdisziplinäre Vernetzung auf hohem Niveau erreicht werden. Dazu bietet das FGC EDU Veranstaltungen an, in denen jeweils Vertreter unterschiedlicher Disziplinen (z.b. Erziehungswissenschaft, Fachdidaktik, Wissenschaftssoziologie, Wissenschaftstheorie) kooperieren. b. Die interdisziplinäre Vernetzung wird durch speziell auf Doktoranden zugeschnittene Veranstaltungen gefördert. Über Alumni/Career-Schnittstellen werden den Doktoranden Beschäftigungsfelder auch außerhalb der wissenschaftlichen Karriere aufgezeigt (z.b. Kontakte zu Forschungsförderinstitutionen, Stiftungen, etc.). Seite 1/6 FGC EDU

2 c. Die Doktoranden sollen auf wissenschaftsbezogene Tätigkeiten in verantwortlicher Position im Bildungswesen vorbereitet werden. d. Das FGC EDU will eine Schnittstelle für die Vernetzung unterschiedlicher Lernorte von Doktoranden bilden. Dazu setzt sich das FGC EDU zum Ziel, Doktoranden der School of Education mit Doktoranden aus anderen Fakultäten zu vernetzen und durch eine gemeinsame Projektarbeit (z.b. Gestaltung von Kursen in Schülerlaboren) in ihrer Persönlichkeitsentwicklung und ihrer Bewusstheit um gesellschaftliche Aufgaben im Bildungswesen zu fördern. e. Die mit diesen Zielen verbundenen Aufgaben umfassen im Wesentlichen: Management des fakultätsspezifischen Qualifizierungsprogramms Individuelle Betreuung der Doktoranden durch Mitglieder der Fakultät bzw. der TUM sowie nationale oder internationale Mentoren Unterstützung von interdisziplinären Team-Partnerschaften unter den Doktoranden Stiften einer Corporate Identity der Doktoranden z. B. durch eine Auftaktveranstaltungen und eine offizielle Verabschiedungsfeier für die Graduierten im Rahmen der Abschiedsfeier der School of Education Unterstützung von Auslandsaufenthalten und Tagungsbesuchen Durchführung von Summer Schools unter internationaler Beteiligung Auskunft und Beratung zu überfachlichem Qualifizierungsprogramm Information zu Stipendien- und Förderprogrammen, sowie Unterstützung in der Bewerbungsphase Unterstützung der Doktoranden in administrativer Hinsicht: Betreuungsvereinbarung, Mentoren, Zwischenevaluation Reporting/QM, Schnittstelle zur Geschäftsstelle der TUM-GS, PR, Marketing Die Aufgaben werden in Zusammenarbeit mit der TUM-GS wahrgenommen. 3 Aufbau Es gelten die Regelungen nach 3 Statut TUM-GS vom zum Aufbau der TUM-GS. Organe des FGC EDU sind: (1) der Vorstand (2) der Sprecher des FGC EDU (3) die Vertretung der Promovierenden 4 Organe Seite 2/6 FGC EDU

3 5 Mitgliedschaft Es gelten die Regelungen nach 5 Statut TUM-GS vom zur Mitgliedschaft. 6 Assoziierte Mitglieder Es gelten die Regelungen nach 6 Statut TUM-GS vom zu den assoziierten Mitgliedern. 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder Es gelten die Regelungen nach 7 Statut TUM-GS vom zu den Rechten und Pflichten der Mitglieder. 8 Vorstand Es gelten die Regelungen nach 8 Statut TUM-GS vom zum Vorstand der FGC EDU. Der Vorstand des FGC EDU besteht aus: f. dem Sprecher, g. dem stellvertretenden Sprecher h. einem weiteren Mitglied aus dem Kreis der Professoren der TUM School of Education i. zwei Vertretern der Doktoranden ( 10), j. einem Vertreter der promovierten Nachwuchswissenschaftler. 9 Sprecher des FGC EDU (1) Der Sprecher leitet das FGC EDU. Es gelten die Regelungen nach 10 Statut TUM-GS vom (2) Der Sprecher und der stellvertretende Sprecher des FGC EDU sowie das weitere Mitglied aus dem Kreis der Professoren werden in geheimer, schriftlicher Wahl durch den Fakultätsrat gewählt. Wahlberechtigt sind die stimmberechtigten Mitglieder des Fakultätsrats der Fakultät TUM School of Education. Wählbar sind alle hauptamtlichen Professoren der Fakultät TUM School of Education, die zum Zeitpunkt der Wahl Mitglieder der Fakultät TUM School of Education sind. Seite 3/6 FGC EDU

4 (3) Der Sprecher, der stellvertretende Sprecher sowie das weitere Mitglied aus dem Kreis der Professoren werden in getrennten Wahlgängen gewählt. Gewählt wird der Kandidat, der mit einer einfachen Mehrheit die meisten Stimmen auf sich vereint. Bei Stimmengleichstand ist eine Neuwahl erforderlich. (4) Die Wahl wird von der Fakultätsverwaltung der Fakultät TUM School of Education vorbereitet und in der entsprechenden Sitzung des Fakultätsrats durchgeführt. 10 Doktorandenvertreter (1) Es gelten die Regelungen nach 11 Statut TUM-GS vom zum Doktorandenkonvent. (2) Gewählt wird der Doktorandenvertreter von den Doktoranden des FGC EDU in geheimer Wahl, unter Verwendung von Wahlurnen oder durch Briefwahl. Wahlberechtigt und wählbar sind alle Doktoranden, die 35 Tage vor dem 1. Wahltag Mitglied des FGC EDU sind. (3) Gewählt wird mit einer Personenwahl per Liste. Dies bedeutet konkret, dass auf dem Wahlzettel die Namen aller Kandidaten stehen und alle Personen einzeln wählbar sind. Gewählt wird der Kandidat, der mit einer einfachen Mehrheit die meisten Stimmen auf sich vereint. Bei Stimmengleichstand ist eine Neuwahl erforderlich. Derjenige Kandidat mit den zweit meisten Stimmen wird Vertreter des Doktorandenvertreters. (4) Die Wahl wird von der Geschäftsstelle des FGC EDU organisiert. 11 Geschäftsstelle (1) Die Geschäftsstelle des FGC EDU wird von einem Geschäftsführer geleitet. Die Bestellung des Geschäftsführers erfolgt durch den Dekan der Fakultät TUM School of Education in Absprache mit dem Sprecher des FGC EDU und im Benehmen mit dem TUM Graduate Dean. (2) Die Geschäftsstelle ist insbesondere zuständig für: a. Organisatorische Abwicklung der Aufgaben des FGC EDU b. Unterstützung der Zusammenarbeit mit der TUM-GS c. Personal-, Berichts- und Finanzwesen d. Korrespondenz e. Organisation der Wahlen nach 10 f. Organisation von Fachtagungen, Konferenzen, Workshops und Summer Schools g. Zusammenarbeit mit dem Dekanat der Fakultät TUM School of Education in der Dokumentation des Promotionsprozesses und der Qualitätssicherung. Seite 4/6 FGC EDU

5 12 Beschlussfassung, Wahlen, Protokollierung Es gelten die Regelungen nach 14 Statut TUM-GS vom zur Beschlussfassung, Wahlen, Protokollierung. Beschlussfassungen des FGC EDU können im Umlaufverfahren stattfinden. Dies ist auch auf elektronischem Wege möglich. 13 Qualifizierungsprogramm Es gelten die Regelungen nach 15 Statut TUM-GS vom zum Qualifizierungsprogramm. 14 Kooperationen (1) Sofern das FGC EDU Kooperationen mit anderen Hochschulen und außeruniversitären Einrichtungen eingeht, wird die die Zusammenarbeit in einem Kooperationsvertrag geregelt. Dieser sollte u.a. Regelungen zum Umgang mit geistigem Eigentum, gegenseitiger Information und Vertraulichkeit und mit Veröffentlichungen enthalten. (2) Sofern promotionsspezifische Beziehungen zu Industriepartnern bestehen, sollen diese ebenfalls durch Kooperationsverträge geregelt werden. Diese sollen sich an dem Muster eines Kooperationsvertrages (z.b. DFG-Vordruck ) orientieren und mit der TUM-GS abgestimmt werden. 15 Schiedsklausel (1) Es gelten die Regelungen der Schiedsklausel 17 Statut TUM-GS vom Seite 5/6 FGC EDU

6 16 Schlussbestimmungen und Inkrafttreten (1) Ergänzungen oder Änderungen dieser Ordnung sind mit dem Statut der TUM-GS abzustimmen und bedürfen der Zustimmung der erweiterten Hochschulleitung der TUM und der TUM Graduate School. Sie sind den Leitungen der beteiligten Institutionen umgehend zur Kenntnis zu geben. Ergänzungen oder Änderungen in den Regelungen der 12, 14 bedürfen der Zustimmung der Leitungen aller beteiligten Institutionen. (2) Diese Ordnung tritt am Tag nach ihrer hochschulinternen Bekanntmachung in Kraft. Sie unterliegt in Dreijahresfrist einer Überprüfung auf ihre Praktikabilität und die Angemessenheit bezüglich ihrer Wirkung. Seite 6/6 FGC EDU

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