Sport- und Turnierordnung. Besonderer Teil - Karambol. Billard-Landesverband Sachsen-Anhalt 1990 e.v. (BLV)
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1 Sport- und Turnierordnung Besonderer Teil - Karambol Billard-Landesverband Sachsen-Anhalt 1990 e.v. (BLV)
2 Inhalt 1 Allgemeines Verantwortlichkeit Entscheidungen Einsprüche Meldungen Altersgrenzen Anfangs- und Wartezeiten Ausschreibung und Überwachung Wertung der Spiele Mannschaftsaufstellung Einsenden von Spielberichten, Nichtantreten von Mannschaften Verlegung von Spielterminen Durchschnitte Startgelder Meisterschaften Unterstützung von Landesmeisterschaften Einladung zu Landesmeisterschaften Ausrichtung von Landesmeisterschaften Spielsystem bei Einzelmeisterschaften Spielmaterial Mannschaftswettkämpfe Mehrkampfliga Dreibandliga Dreibandpokal Schlussbestimmung Handbuch des BLV Sachsen-Anhalt 1990 e. V. Sport- und Turnierordnung Karambol 12/2012
3 1 Allgemeines (1) Die nachfolgende Sport- und Turnierordnung Karambol regelt in Ergänzung der Sportund Turnierordnung Allgemeiner Teil den Sportbetrieb in den Karambol Disziplinen für Mannschaften und den Einzelwettbewerben. (2) Ziel aller Wettbewerbe ist es, den/die Landesmeister/innen, die Auf- und Absteiger der einzelnen Ligen zu ermitteln und hieraus ggf. die Teilnahme an den Deutschen Meisterschaften und Wettbewerben der Deutschen Billard Union (DBU). (3) Sie ist für alle Vereine und deren Einzelmitglieder verbindlich. Angelegenheiten, über welche diese Sportordnung keine Aussage macht, werden über die Sportordnung der DBU geregelt. 2 Verantwortlichkeit (1) Verantwortlich für die Einhaltung der Sport- und Turnierordnung ist der Landessportwart. Bei Verstößen gegen diese Ordnung kann Bestrafung durch das Präsidium des BLV auf Antrag des Landessportwartes erfolgen. Grundlage hierfür ist die Rechts-, Straf- und Finanzordnung (RSFO). (2) Die Sportwartetagung ist das oberste Organ des Bereiches. Sie findet mindestens einmal im Jahr beim Landessporttag statt setzt sich zusammen aus - dem Bereichsvorstand und - den Vertretern der Mitgliedsvereine. (3) Die Einberufung der Sportwartetagung erfolgt schriftlich durch den Landessportwart mit einer Frist von vier Wochen unter Ankündigung der Tagesordnung. Anträge zur Tagesordnung sind schriftlich bis spätestens 21 Tage vor der Sportwartetagung einzureichen. Alle erforderlichen Unterlagen werden spätestens 14 Tage vor der Sportwartetagung an die Mitglieder verteilt. (4) Die Sportwartetagung hat die Aufgabe, insbesondere Beschlüsse über nachfolgend beschriebene Aufgaben zu fassen: - oberste Entscheidung aller Bereichsfragen, soweit sie nicht nach dieser Sport- und Turnierordnung anderen Organen übertragen sind - Änderung der Sport- und Turnierordnung Karambol - Neuwahl des Bereichsvorstandes (5) Der Bereichsvorstand leitet den Bereich so, wie es das Wohl des Bereiches und die Förderung des Sports erfordern. Der Bereichsvorstand besteht aus: Landessportwart stellvertretenden Landessportwart 12/2012 Handbuch des BLV Sachsen-Anhalt 1990 e. V. Sport- und Turnierordnung Karambol 3
4 Staffelleiter Jugendwart Bereichskassierer Schiedskommission (6) Der Bereichsvorstand wird auf die Dauer von vier Jahren gewählt. Die Wiederwahl ist unbegrenzt zulässig. Jedes Bereichsvorstandsmitglied kann auch während dieser vierjährigen Geschäftszeit abgewählt werden. (7) Aufgaben der Bereichsvorstandsmitglieder Der Landessportwart vertritt den Bereich nach innen und außen, regelt das Verhältnis der Mitgliedsvereine zueinander und zum BLV, organisiert die Austragung des Spielbetriebes, beruft die Sportwartetagung ein, leitet sie und hat Aufsicht über die gesamte Führung, sportlich wie geschäftlich, des Bereiches. Der stellvertretende Landessportwart vertritt den Landessportwart bei dessen Verhinderung in den Geschäften des Bereiches im Innenverhältnis, aus gegebenem Anlass auch mit bindender Wirkung im Außenverhältnis. Der Staffelleiter ist verantwortlich für den reibungslosen Spielbetrieb im BLV und organisiert die Meisterschaften auf Landesebene. Der Jugendwart nimmt die Belange der jugendlichen Mitglieder der Mitgliedsvereine auf Bereichsebene im Rahmen der Jugendordnung war. Er ist verantwortlich für die Organisation und Austragung der Landesmeisterschaften im Nachwuchsbereich sowie für die Nominierung zu Veranstaltungen über Landesverbands- und Bundesebene. Der Bereichskassierer führt die Kassengeschäfte des Bereiches. Die Schiedskommission schlichtet Streitigkeiten unter den Vereinsmitgliedern bzw. einzelnen Spielern und unterbreitet dem Landessportwart Lösungsvorschläge. Sie berät außerdem bei Verstößen gegen diese Sport- und Turnierordnung, die den Spielbetrieb betreffen. Entscheidungen werden gemeinsam mit dem Landessportwart getroffen. 3 Entscheidungen Der Landessportwart entscheidet jährlich vor der neuen Spielsaison über den durchzuführenden Spielbetrieb, sofern dies nicht verbindlich in der Sportordnung geregelt ist. Richtungsweisende Beschlüsse der Sportwartetagung bilden hierfür die Grundlage. Der Spielplan wird in einem Rundschreiben allen Vereinen zur Kenntnis gegeben. 4 Handbuch des BLV Sachsen-Anhalt 1990 e. V. Sport- und Turnierordnung Karambol 12/2012
5 4 Einsprüche (1) Einsprüche aufgrund von Verstößen gegen diese Sport- und Turnierordnung, die den Spielbetrieb betreffen (Ergebnisse, Spielverlegungen, Einsatz unberechtigter Spieler, ) können unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen beim Landessportwart geltend gemacht werden. Dieser beruft ggf. die Schiedskommission ein. (2) Einsprüche gegen Entscheidungen des Landessportwartes können unter einer Einhaltung einer Frist von 14 Tagen beim Präsidium des BLV geltend gemacht werden. Dieser entscheidet kurzfristig endgültig über den Einspruch. 5 Meldungen (1) Die vom Landessportwart angesetzten Termine sind zwingend vorgeschrieben. Später eingehende Meldungen können nicht mehr berücksichtigt werden. (2) Meldungen für Einzelmeisterschaften müssen enthalten: 1. Name, Vorname, Geburtsdatum, Postanschrift des Spielers 2. Name des Clubs, dem der Spieler angehört 3. Erzielter GD (Vereinsmeisterschaft) in der betreffenden Disziplin (3) Meldungen für Mannschaften müssen enthalten: 1. Name des Clubs, dem die Mannschaft angehört 2. Postanschrift und Lokaladresse des Vereins, möglichst mit Telefonnummer 3. Mannschaftsaufstellung mit Angabe von Generaldurchschnitten und Ersatzspielern 6 Altersgrenzen (1) Teilnehmer an Jugendmeisterschaften dürfen am noch keine 19 Jahre alt sein. (2) Teilnehmer an Juniorenmeisterschaften dürfen am noch keine 21 Jahre alt sein. (3) Teilnehmer an Seniorenmeisterschaften müssen am das 55. Lebensjahr vollendet haben. 7 Anfangs- und Wartezeiten (1) Die Spiele der Mannschafts- und Einzelwettbewerbe haben pünktlich zu der vom Landessportwart festgesetzten Zeit zu beginnen. Ist in der Ausschreibung durch den Landessportwart nichts Anderes festgelegt, beginnen Mannschaftswettbewerbe Samstag Uhr und Einzelmeisterschaften Samstag 9 00 Uhr. 12/2012 Handbuch des BLV Sachsen-Anhalt 1990 e. V. Sport- und Turnierordnung Karambol 5
6 (2) Die Wartezeit bei Mannschaftsmeisterschaften beträgt 60 Minuten, danach gilt der Vergleich für die nicht angetretene Mannschaft als verloren. Bei Einzelmeisterschaften gilt Gleiches bei Wegfall der Wartezeit mit angesetztem Partiebeginn. 8 Ausschreibung und Überwachung Alle Landesmeisterschaften und Mannschaftswettbewerbe werden vom Landessportwart ausgeschrieben und überwacht. Für die Mannschaftswettbewerbe werden ggf. Staffelleiter benannt, die die Punktspiele unmittelbar überwachen, Weisungsbefugnis des Landessportwartes besitzen und Zwischentabellen mit Ergebnissen an die Mannschaften und den Landessportwart versenden. 9 Wertung der Spiele (1) Für die Wertung einer Partie gilt: Gewonnen = 2 Punkte, Verloren = 0 Punkte, Unentschieden = 1 Punkt. (2) Für die Ermittlung einer Platzierung gilt die folgende Reihenfolge: Matchpunkte, Partiepunkte, GD, BED, HS. 10 Mannschaftsaufstellung Die Mannschaftsaufstellung innerhalb einer namentlich gemeldeten Mannschaft ist grundsätzlich für alle Wettbewerbe der Mehrkampfliga und des Dreibandmannschaftspokal in Sachsen-Anhalt frei. Beide Mannschaften geben vor Spielbeginn ihre Aufstellung durch Übergabe der schriftlich fixierten Besetzung bekannt. Ein Wechsel während der Begegnung ist nicht erlaubt. In der Dreibandliga erfolgt die Mannschaftsaufstellung vor Saisonbeginn nach Rangliste. 11 Einsenden von Spielberichten, Nichtantreten von Mannschaften (1) Für die Ausfüllung und Einsendung des Spielberichtes, der von beiden Mannschaftsführern unterschrieben sein muss, ist der gastgebende Verein verantwortlich. Die Spielberichte müssen spätestens am Folgetag nach Beendigung der Spiele beim Landessportwart (bzw. Staffelleiter) per Mail oder Fax eingegangen sein. Ist dies nicht der Fall, wird das Spiel für den gastgebenden Verein als verloren gewertet. (2) Tritt eine Mannschaft zum angesetzten Termin nicht an, so ist der Wettkampf für den Gegner als gewonnen zu werten. Ein unentschuldigtes Nichtantreten wird mit einer Geldbuße 6 Handbuch des BLV Sachsen-Anhalt 1990 e. V. Sport- und Turnierordnung Karambol 12/2012
7 gemäß RSFO geahndet (Überweisung auf BLV-Konto), in der laufenden Saison erhält die nicht angetretene Mannschaft das Heimspielrecht für den Rückkampf abgesprochen. Bei dreimaligem Nichtantreten wird die betreffende Mannschaft für die laufende Saison gesperrt und mit einer Geldbuße entsprechend RSFO belegt. (3) Als "unentschuldigtes Fehlen beim Punktspiel" wird angesehen, wenn die anreisende Mannschaft nicht bis spätestens Mittwoch Uhr unter Angabe von Gründen sich bei der Heimmannschaft gemeldet hat. Dasselbe gilt auch im umgedrehten Fall, d.h., wenn die Heimmannschaft absagen muss. (4) Festgelegt wird weiterhin, dass nicht nur die gegnerische Mannschaft, sondern auch der Staffelleiter bis zum angegebenen Zeitpunkt informiert werden muss. Dies ist schriftlich nachzureichen mit einem leeren Spielprotokoll. Hier sind die angegebenen Gründe und die Absprache mit dem Gegner festzuhalten, das Protokoll ist unterschrieben an den Staffelleiter zu senden. 12 Verlegung von Spielterminen (1) Spieltermine können grundsätzlich nur im gegenseitigen Einverständnis mit Genehmigung des Staffelleiters verlegt werden. Hierzu ist der Verlegungstermin bei der Vereinbarung festzulegen. Nach hinten verlegte Spiele werden mit einer Strafgebühr gemäß RSFO belegt. (2) Die Saison endet mit dem letzten Spieltag, Nachholspiele dürfen hiernach nicht mehr stattfinden. (3) Die Verlegung von Einzelmeisterschaften kann nur mit Zustimmung des Landessportwartes erfolgen. Meisterschaften oder Punktspiele können durch den Landessportwart oder den Staffelleiter wegen zentraler Veranstaltungen kurzfristig (14 Tage-Frist) nach hinten verlegt werden. 13 Durchschnitte (1) Durchschnitte werden im Dreiband bis auf drei Stellen, bei allen anderen Sportarten bis auf zwei Stellen hinter dem Komma ausgerechnet und grundsätzlich nicht aufgerundet. Der beste Einzeldurchschnitt kann nur bei gewonnenen oder unentschiedenen Partien erreicht werden. (2) Mannschaftsdurchschnitte werden bei einheitlicher Spielart durch Anzahl Points : Anzahl Aufnahmen der Mannschaft errechnet. 12/2012 Handbuch des BLV Sachsen-Anhalt 1990 e. V. Sport- und Turnierordnung Karambol 7
8 (3) Bei verschiedenen Disziplinen wird ein verhältnismäßiger Mannschaftsgesamtdurchschnitt. (VMGD) bestimmt. Dabei kommen Multiplikatoren wie folgt zur Anwendung: Freie Partie (TB) Points x 8 = Aufnahmen x 8 = Cadre 35/2 Points x 8 = Aufnahmen x 4 = Cadre 52/2 Points x 9 = Aufnahmen x 3 = Einband (TB) Points x 24 = Aufnahmen x 3 = Freie Partie (MB) Points x 16 = Aufnahmen x 8 = Cadre 47/2 Points x 16 = Aufnahmen x 4 = Cadre 71/2 Points x 18 = Aufnahmen x 3 = Einband (MB) Points x 48 = Aufnahmen x 3 = Dreiband (TB) Points x 40 = Aufnahmen x 1 Dreiband (MB) Points x 80 = Aufnahmen x 1 = Summe der Points : Summe der Aufnahmen = VMGD 14 Startgelder (1) Die Höhe der Startgelder ist in der RSFO geregelt. (2) Für die Mannschaftswettkämpfe erfolgt die Überweisung der Startgebühren nach Rechnungslegung. Bei allen übrigen Meisterschaften erfolgt die Bezahlung des Startgeldes beim Ausrichter vor Ort. 15 Meisterschaften Folgende Meisterschaften werden jährlich durchgeführt: Disziplin maximale Teilnehmerzahl Einband TB 8 Dreiband Senioren 8 Triathlon Senioren 8 Cadre MB (C 47/2, C 71/2) 8 Dreiband TB 8 Einband und Freie Partie MB 8 Freie Partie TB 8 Cadre 52/2 8 Jugend 12 8 Handbuch des BLV Sachsen-Anhalt 1990 e. V. Sport- und Turnierordnung Karambol 12/2012
9 Dreiband MB 12 Grand Prix (Anzahl der Turniere wird jährlich festgelegt) unbegrenzt Mehrkampfliga 12 Dreibandliga 12 Dreibandpokal unbegrenzt 16 Unterstützung von Landesmeisterschaften (1) Entsprechend den finanziellen Möglichkeiten unterstützt der BLV die durchführenden Vereine auf Antrag. Einen Antrag können nur gemeinnützige Vereine, die auch Mitglied im KSB sind, stellen. (2) Nach der Meisterschaft hat der Verein die Kostenabrechnung an den Vizepräsident Finanzen zu senden. (3) Die Unterstützung mit Spielmaterial (Tücher und Bälle) erfolgt vom BLV auf Antrag nur an Vereine, die Meisterschaften durchführen und die o.g. Kriterien erfüllen. (4) Rechtsgrundlage für die Unterstützung ist die Finanz- und die Rechts-, Straf und Finanzordnung. (5) Ein Anspruch auf Unterstützung kann generell nicht garantiert werden. 17 Einladung zu Landesmeisterschaften (1) Eine schriftliche Einladung zu den Landeseinzelmeisterschaften ergeht vom Landessportwart (Staffelleiter) an alle Teilnehmer bis spätestens 3 Wochen vor Turnierbeginn. (2) Bis spätestens einer Woche vor Turnierbeginn hat eine schriftliche Zu- oder Absage der Teilnehmer beim Landessportwart (Staffelleiter) und beim Ausrichter vorzuliegen. (3) Die Einladung zu einer Landeseinzelmeisterschaft beinhaltet: Spielort und Datum, Spielart, Turniermaterial, Anschrift der Sportstätte, Anschrift des verantwortlichen Sportfreundes beim Ausrichter, Distanz und Turniersystem, Teilnehmer. 18 Ausrichtung von Landesmeisterschaften Der Terminplan für die Landeseinzelmeisterschaften wird vom Landessportwart zu Saisonbeginn allen Vereinen zugeschickt. Die Vereine können sich um die Ausrichtung bestimmter Meisterschaften bewerben. Meisterschaften können vom BLV auf Antrag finanziell unterstützt werden. Der Ausrichter wird verpflichtet, eine erfahrene Turnierleitung zu stellen. 12/2012 Handbuch des BLV Sachsen-Anhalt 1990 e. V. Sport- und Turnierordnung Karambol 9
10 19 Spielsystem bei Einzelmeisterschaften Einzelmeisterschaften auf zwei Billards werden bis 6 Teilnehmer jeder gegen jeden ausgetragen. Bei 8 Teilnehmern erfolgt eine Gruppeneinteilung nach dem System Ave mit Poule Marseillaise. Das gleiche System mit 3 Gruppen wird bei 12 Teilnehmern und 3 Billards angewandt. Erläuterung der Systeme für Einzelmeisterschaften Erläuterung System Ave mit Poule Marseillaise 1. Meisterschaft mit 6 Teilnehmern; jeder gegen jeden 2 Billards Billard I Billard II Billards Billard I Billard II Billard III Meisterschaft mit 8 Teilnehmern Nach dem Ausgangsklassement werden 2 Gruppen zu je 4 Spielern gebildet. In den Gruppen spielt jeder gegen jeden. Nach Beendigung der Gruppenspiele scheiden aus jeder Gruppe die 2 Letztplatzierten aus. Ihre Platzierung im Endklassement erfolgt nach den Ergebnissen der Gruppenspiele auf die Ränge 5 bis 8. Die Gruppenzweiten treffen im kleinen Halbfinale über Kreuz (Sieger A Zweiter B und Sieger B Zweiter A) aufeinander. Die Sieger der Halbfinals spielen im Finale um Platz 1, die Verlierer um Platz Handbuch des BLV Sachsen-Anhalt 1990 e. V. Sport- und Turnierordnung Karambol 12/2012
11 Gruppe A Gruppe B Durchführung auf 2 Billards Billard I A2-A3 B2-B3 Verlierer A Verlierer B Restspiel A Restspiel B Billard II A1-A4 B1-B4 Sieger A Sieger B Restspiel A Restspiel B Auslosung der Billards für Halbfinalespiele, Finale und Spiel um Platz Meisterschaft mit 10 Teilnehmern Nach dem Ausgangsklassement werden 2 Gruppen zu 5 Spielern gebildet. In den Gruppen spielt jeder gegen jeden. Nach Beendigung der Gruppenspiele scheiden aus jeder Gruppe die 3 Letztplatzierten aus. Die Platzierung im Endklassement erfolgt nach den Ergebnissen der Gruppenspiele auf die Ränge 5 bis 10. Die Gruppenzweiten spielen um Platz 3, die Gruppenersten um den Gesamtsieg. Gruppe A Gruppe B Durchführung auf 2 Billards Billard I A2-A5 B2-B5 A2-A4 B2-B4 A1-A3 Billard II A3-A4 B3-B4 A1-A5 B1-B5 A4-A5 12/2012 Handbuch des BLV Sachsen-Anhalt 1990 e. V. Sport- und Turnierordnung Karambol 11
12 B1-B3 A1-A4 B1-B4 A3-A5 B3-B5 B4-B5 A2-A3 B2-B3 A1-A2 B1-B2 Auslosung der Billards, Spiel der Gruppenersten un Gruppenzweiten. 4. Meisterschaft mit 12 Teilnehmern Im Ausgangsklassement werden 3 Gruppen zu je 4 Spielern gebildet. In den Gruppen spielt jeder gegen jeden. Nach den Gruppenspielen bestreiten die Gruppenersten und der beste Zweitplazierte die Finalrunde. Die übrigen Spieler werden nach den Ergebnissen der Gruppenspiele auf die Ränge 5 bis 12 eingeordnet. Gruppe A Gruppe B Gruppe C Durchführung auf 3 Billards Billard I Billard II Billard III C2-C3 C1-C4 B2-B3 B1-B4 A2-A3 A1-A4 Verlierer C Verlierer B Verlierer A Sieger C Sieger B Sieger A Restspiel C Restspiel C Restspiel B Restspiel B Restspiel A Restspiel A Halbfinale, Auslosung der Billards zweitbester Gruppensieger-drittbester Gruppensieger bester Gruppensieger-bester Zeitplazierter Finale, Auslosung der Billards Verlierer Halbfinale um Platz 3 Sieger Halbfinale um Platz 1 12 Handbuch des BLV Sachsen-Anhalt 1990 e. V. Sport- und Turnierordnung Karambol 12/2012
13 20 Spielmaterial Zur Durchführung von Punktspielen bzw. Veranstaltungen auf Landesebene sind mindestens 2 Turnierbillards der Größe 1.05 x 2,10m erforderlich. Als Bälle dienen 3 farbige- Tournamente-Super-Aramid Kugeln, Tücher der Firmen Simonis oder Granito. Veranstaltungsspezifische Festlegungen können vom Landessportwart getroffen werden. 21 Mannschaftswettkämpfe (1) Die Mannschaftswettkämpfe finden im Mehrkampf sowie im Dreiband statt. (2) Die Mehrkampfliga wird in den Disziplinen Freie Partie, Cadre 52/2, Einband und Dreiband gespielt. (3) Die Dreibandliga wird je nach vorhandenen Billards der gastgebenden Mannschaft auf den Matchbillards und Turnierbillards gespielt. (4) Der Dreibandpokal wird auf dem Turnierbillard gespielt. (5) An den verschiedenen Mannschaftskämpfen können Spieler gleichzeitig teilnehmen. Hierzu sind auch Vereinsdelegationen möglich. 22 Mehrkampfliga (1) Spielmodus: 4 Spieler, 4 Disziplinen, je Platzziffer 2 Partien, kein Satzsystem 1. Freie Partie/TB 200P/20A 2. Cadre 52/2 150P/20A 3. Einband/TB 75P/20A 4. Dreiband/MB 20P/40A, falls kein Matchbillard vorhanden, Turnierbillard Dreiband/TB 30P/40A (2) Die Plätze 1-4 spielen gegen die gleiche Platzziffer der Gegenmannschaft. Eine Mannschaft muss mit mindestens 3 Spielern antreten, sonst ist der Kampf zu Null verloren. Die Platzziffer des fehlenden Spielers ist vor Austausch der Mannschaftsaufstellungen bekannt zu geben. Jede Platzziffer kann mit maximal 2 Spielern besetzt werden. Auch dies ist vor Beginn der Begegnung bekannt zu geben. (3) Eine gewonnene Partie wird mit 2:0 gewertet, zu erreichende Punktezahl beträgt 16. (4) Gespielt wird in einer Staffel Jeder gegen Jeden Hin- und Rückspiel. 12/2012 Handbuch des BLV Sachsen-Anhalt 1990 e. V. Sport- und Turnierordnung Karambol 13
14 23 Dreibandliga (1) Spielmodus: 3 Spieler je 2 Partien, kein Satzsystem, Mannschaftsaufstellung nach Rangliste (2) Eine Mannschaft muss mit mindestens 2 Spielern antreten, sonst ist der Kampf zu Null verloren. Jede Platzziffer kann mit maximal 2 Spielern besetzt werden, dies ist vor Beginn der Begegnung bekannt zu geben. (3) Eine gewonnene Partie wird mit 2:0 gewertet, zu erreichende Punktezahl beträgt 12. (4) Distanzen: 30P/30A, gespielt wird auf Match- und Turnierbillard. (5) Jeder Verein legt vor der Saison fest, welche Position auf welchem Tisch gespielt wird. Bei Vorhandensein eines Matchbillards muss mindestens die erste Position auf dem Matchbillard ausgetragen werden. 24 Dreibandpokal (1) Gespielt wird mit Mannschaften zu je 3 Aktiven, die Mannschaften müssen komplett antreten. 2 Gewinnsätze auf 15P pro Spieler. (2) Die ersten Begegnungen werden im Rahmen Sportwartetagung vor der Saison ausgelost. Entsprechend dem k. O. System scheiden die Verlierermannschaften aus dem Turnier aus. Die Spiele der ersten Runden finden jeweils bei der zuerst ausgelosten Mannschaft statt, die weiteren Begegnungen ergeben sich aus dem Spielplan. Die Endrunde findet mit vier Mannschaften mit Halbfinale und Finale an einem Tag statt, Austragungsort ist beim letztjährigen Titelträger Voraussetzung zwei Turnierbillards. (3) Der Sieger erhält den vom Landesverband gestifteten Wanderpokal. (4) Haben Vereine mehrere Mannschaften gemeldet, ist zu beachten, dass immer 2 gemeldete Stammspieler der betreffenden Mannschaft spielen müssen, der dritte Platz kann später auch durch einen Spieler einer ausgeschiedenen Mannschaft besetzt werden. (5) Es ist aber untersagt, dass ein Spieler gleichzeitig in mehreren Mannschaften des Dreibandpokalwettbewerbes spielt. 25 Schlussbestimmung (1) Treten zwingende Umstände ein, ist der Landessportwart berechtigt, Ausschreibungen zu ändern, zu ergänzen oder zu beschränken, soweit dies für die Durchführung und Abwicklung der Wettbewerbe erforderlich ist. 14 Handbuch des BLV Sachsen-Anhalt 1990 e. V. Sport- und Turnierordnung Karambol 12/2012
15 (2) Soweit durch diesen besonderen Teil Karambol der Sport- und Turnierordnung nicht gesondert geregelt haben Satzung, Ordnungen und Richtlinien des BLV Gültigkeit. (3) Diese Sport- und Turnierordnung wurde durch den Landessporttag am 16. Dezember 2012 in Magdeburg beschlossen und rückwirkend zum in Kraft. Die bisherige Sportund Turnierordnung Karambol sowie die bisherige Bereichsordnung Karambol werden damit unwirksam. 12/2012 Handbuch des BLV Sachsen-Anhalt 1990 e. V. Sport- und Turnierordnung Karambol 15
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