Kreisjournal AMTSBLATT DES WARTBURGKREISES. Inhalt. Das nächste. Kreisjournal

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Kreisjournal AMTSBLATT DES WARTBURGKREISES. Inhalt. www.wartburgkreis.de. Das nächste. Kreisjournal"

Transkript

1 Kreisjournal AMTSBLATT DES WARTBURGKREISES Oktober xx.yyyyyyyy.xxxx /2015 xx/yy Jahrgang 8 Eines der wunderbaren Fotos von Dr. Eike Biedermann im neuen Naturkalender des Wartburgkreises Wartburgkreis gibt Naturkalender Schätze der Heimat in der Wartburgregion heraus WARTBURGKREIS. Mit dem aktuell erschienenen Naturkalender für 2016 Schätze der Heimat in der Wartburgregion setzt das Umweltamt des Wartburgkreises die gute Tradition fort, die vielfältige Natur und Landschaft der Region vorzustellen. Der Kalender im Format A3 umfasst textliche Erläuterungen zur natur- sowie kulturhistorischen Besonderheit des Gebietes, monatlich ein großformatiges Foto und mehrere interessante Detailaufnahmen. Abgerundet wird der lebendige Gesamteindruck durch poesievolle Gedanken berühmter Persönlichkeiten zum Thema Natur und Umwelt. Thematisch rankt sich der Kalender in diesem Jahr um besonders attraktive Landschaftsräume in der gesamten Wartburgregion, bestehend aus dem Wartburgkreis und der Stadt Eisenach. In dieser vom jahrhundertelangen Wirken des Menschen bis in die heutige Zeit geprägten Kulturlandschaft ist noch eine Vielzahl besonders wertvoller Lebensräume von zahlreichen gefährdeten und deshalb geschützten Pflanzen- und Tierarten zu finden. Für dieses einmalige Naturerbe trägt unsere ganze Gesellschaft eine besondere Verantwortung. Das Kennen- und Liebenlernen dieses reichen Naturraumes, zu dem der Kalender aufrufen und animieren will, kann ein Beitrag dazu sein. Herausgegeben wurde die Publikation vom Umweltamt des Wartburgkreises in bewährter Zusammenarbeit mit dem Naturschutzzentrum Alte Warth. Die Redaktion lag in den Händen von Bernd Rether und Dr. Eike Biedermann. Zum Preis von 9 Euro kann der großformatige Kalender in der Salzunger Buchhandlung Am Markt, Buchhandlung Möller Bad Liebenstein, Postagentur Roseneck Schweina, Hubertus-Apotheke Schweina, Naturpark- und Tourist-Information Ruhla und der Thalia- Buchhandlung Eisenach bezogen werden. Inhalt Amtsblatt Öffentliche Bekanntmachungen Kreistagssitzung am S. 9 Kreisausschusssitzung am S. 9 Aufhebungssatzung zur Hauptsatzung des Wartburgkreises S. 9 Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrweges S. 10 Stellenausschreibungen Stellen im Allgemeinen Sozialen Dienst S. 11 Mitarbeiter/in der Stadt- und Kreisbibliothek S. 12 Nachruf S. 13 Das nächste Kreisjournal erscheint am 17. November 2015

2 Nichtamtlicher Teil Ausgabe 13/2015 Seite Neuigkeiten aus dem Wartburgkreis Erntedankfest des Wartburgkreises in Marksuhl MARKSUHL. Eine prachtvoll geschmückte Kirche und ein liebevoll gestalteter Gottesdienst. Strahlender Sonnenschein und ein großes Dorffest mit Dutzenden Akteuren und Mitwirkenden, das sich durch den halben Ort zog. Und viele, viele Besucher. Das war ein wunderschönes und sehr gelungenes Erntedankfest des Wartburgkreises in Marksuhl - darin waren sich am ersten Oktoberwochenende alle Akteure und Besucher einig. Auch Landrat Reinhard Krebs zeigt sich begeistert und dankte allen Helfern und Organisatoren, dass sie keine Mühen gescheut hatten. Einen großen Erntewagen hat die Kirmesgesellschaft Hämbach zur Verfügung gestellt. Bei den Erntegaben haben die Agrarbetriebe rund um Marksuhl unterstützt. Mit dabei waren auch die Grundschule Förtha mit einer Bastelstraße, die Regelschule Marksuhl mit einer Moststation und selbstgemachtem Apfelsaft, die Landfrauen aus Ettenhausen mit einer aufwendig gebundenen Erntekrone, der Karnevalsverein, die Kleintierzüchter, die Kirmesgesellschaft, der Imkerverein, der Museumshof Senf, der Gesangverein aus Marksuhl, der Heimatverein Lindigshof, das Laientheater Nie erwachsen aus Wutha-Farnroda, Kirchenchor und Kinderchor Marksuhl und vor allem die emsigen Mitglieder der Kirchgemeinde. Die Erntegaben gingen an die Eisenacher Tafel und ein Teil der Kollekte an Brot für die Welt. Alle Fotos vom Erntedankfest in Marksuhl: Sandra Blume Eine Krone für das Landratsamt BAD SALZUNGEN. In diesem Jahr haben die Landfrauen des Ortsvereins Brunnhartshausen eine wunderschöne Erntekrone für das Landratsamt Bad Salzungen gefertigt. In mühevoller Arbeit wurden dazu viele einzelne Garben gebunden. Landrat Reinhard Krebs und die Mitarbeiter des Landratsamtes wurden zur Übergabe von den Frauen aus Brunnhartshausen mit Musik und Gesang überrascht. Bis zum Advent schmückt die Krone nun den Eingangsbereich des Landratsamtes in Bad Salzungen. Erntekronen wurden in früheren Jahrhunderten nach Beendigung des Kornschnitts von den Schnittern an den Gutsherren überreicht, heute sind sie in vielen Gemeinden traditioneller Bestandteil des Erntedankgottesdienstes. War es anfänglich nur eine größere Korngarbe, wurden später ein Erntekranz oder eine Krone daraus. Foto: Isabel Benner

3 Seite Ausgabe 13/ Nichtamtlicher Teil Neuigkeiten aus dem Wartburgkreis Interview mit Landrat Reinhard Krebs: Herr Krebs, Sie haben einen Brief an den Ministerpräsidenten geschrieben. Gab es darauf eine Reaktion und wie geht es jetzt weiter? Nein, leider ist noch kein Gespräch mit Herrn Ramelow zustande gekommen. Wir sind nach wie vor intensiv mit der Suche nach und der Ertüchtigung von weiteren Unterkünften befasst. Dass wir dabei aktuell herbe Rückschläge hinnehmen mussten, möchte ich nicht verhehlen. Es bleibt dennoch dabei, dass ich keine weitere Sporthalle sperre. Tiefenort war ein Fehler. Einer, der mir aktuell sehr zu schaffen macht, denn eine Notunterkunft ist auf eine kurzfristige Nutzung angelegt und ich bekomme, so sehr ich mich auch bemühe, die Halle nicht freigezogen, weil mir momentan die Alternativen fehlen. Bedanken möchte ich mich bei allen ehrenamtlichen Kräften, insbesondere in Tiefenort. Ich weiß, was dort geleistet wird und bin sehr, sehr dankbar dafür! Beim Thema Abschiebung geht es immer noch nicht voran. Wir können nicht ohne die Zentrale Abschiebestelle des Freistaats abschieben, rein rechtlich nicht und rein praktisch auch nicht. Und dort liegen seit Monaten rund 100 Akten aus dem Wartburgkreis auf Halde. Ich nehme aber wahr, dass sich dort langsam etwas bewegt. Nimmt der Wartburgkreis jetzt gar keine Flüchtlinge mehr auf? Wie im Brief an Herrn Ramelow formuliert, hat der Wartburgkreis nicht prinzipiell die Aufnahme verweigert, sondern um eine Zuweisung nach vorhandenen Kapazitäten gebeten. Dieser Tage ging ein Schreiben an das Landesverwaltungsamt, dass im November rund 100 Personen in dann bezugsfertigen Unterkünften aufgenommen werden können. Es gab Reaktionen aus den Kreistagsfraktionen, dass sie gern mehr einbezogen worden wären bei der Suche nach Unterkünften. Wie stehen Sie dazu? Ich bin immer dankbar für und offen gegenüber allen Unterstützungsangeboten aus den jeweiligen Fraktionen gewesen. Nur gab es bislang keine solchen Angebote, außer von der Linken, die in der Presse Immobilien genannt hat und zu denen ich ebenfalls über die Presse damals Stellung genommen habe. Darüber hinaus habe ich seit Monaten jede Kreistagssitzung genutzt, um über das Thema zu informieren und auch unsere Nöte zu schildern. Es gab zwei Rundschreiben an alle Bürgermeister mit der Bitte um Unterstützung und Benennung von Liegenschaften und es gab mehrere öffentliche Aufrufe, wo alle Bürgerinnen und Bürger, und damit auch alle Kreistagsmitglieder, aufgerufen waren, geeignete Objekte zu melden. Nach dem Brief kam eine Liste mit Objektvorschlägen von Anja Müller (Die Linke). Alle konkret darauf benannten Objekte waren der Kreisverwaltung bekannt und bereits geprüft worden. Es fand auf unsere Anregung hin aber ein gutes Gespräch mit Frau Müller hier im Landratsamt statt, wo wir die Liste gemeinsam mit ihr durchgegangen sind und die Probleme aufgezeigt haben, warum diese oder jene Liegenschaft nicht genutzt werden kann. Frau Müller hat ihre Unterstützung bei einigen Problemfällen zugesagt. In Merkers und Barchfeld, waren größere Unterkünfte geplant, in beiden Orten hat sich der Gemeinderat gegen die Einrichtung der Unterkünfte entscheiden. Wie gehen Sie damit um? Ich bin über die Entscheidung beider Gemeinderäte sehr enttäuscht. Uns sind auf diese Weise rund 300 geplante Unterkunftsplätze weggebrochen. Damit wächst in einer ohnehin schon prekären Situation unser Druck, Unterkünfte an weit weniger geeigneten Standorten einzurichten. Was sagen Sie zu der Straftat in Wutha-Farnroda? Ich bin bestürzt über dieses Ereignis und ich fordere, dass die Staatsanwaltschaft diesen Fall mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln ahndet. Der Täter hat nicht nur einem anderen Menschen das Leben genommen und einen weiteren schwer verletzt, er hat auch unsere Gastfreundschaft missbraucht. Er gehört in sein Herkunftsland zurückgeschickt und hat sein Gastrecht hier für immer verwirkt. Schlimm ist in meinen Augen auch, dass diese Tat das Image aller anderen Flüchtlinge beschädigen wird. Unsere Erfahrungen mit dem weitaus größten Teil der hier ankommenden Flüchtlingen sind andere: wir erleben friedliche, um Wohlverhalten bemühte und freundliche Menschen, die dankbar für die Aufnahme bei uns sind. Ihr Landrat Ehrenamtliche Helfer aus Tiefenort haben Deutschunterricht in der Notunterkunft organisiert. Foto: Christine Thiel Reinhard Krebs

4 Nichtamtlicher Teil Ausgabe 13/2015 Seite Beruf & Ausbildung Berufemarkt und Studieninformationstag der Wartburgregion WARTBURGREGION. Am 7. November, von 10 bis 14 Uhr, findet auf dem Campus am Wartenberg der Berufemarkt des Netzwerks für Wirtschaftsförderung der Wartburgregion statt. Der Berufemarkt ist die größte Veranstaltung zur Berufs- und Studienorientierung in der Region. In diesem Jahr lädt die Berufsakademie Eisenach dazu in ihre Räumlichkeiten ein und wird im Rahmen eines Studieninformationstages auch ihre dualen Studienangebote vorstellen. Insgesamt werden sich über 70 Aussteller aus den Bereichen Handwerk, Industrie, Dienstleistung, Maschinenbau, Gesundheits- und Sozialwesen präsentieren mit dem Ziel, neue Auszubildende und Studierende für die kommenden Jahre zu rekrutieren. Das Spektrum an angebotenen Berufsausbildungen und Studiengängen ist sehr breit und reicht von Berufen wie Elektroniker, Metallbauer, Zimmerer über Koch, Friseur und Erzieher bis hin zu Betriebswirt, Ingenieur oder Informatiker. Somit bietet die Veranstaltung für Jugendliche und deren Eltern eine hervorragende Plattform für alle Fragen rund um die berufliche Perspektive im Wartburgkreis und angrenzenden Regionen. Im Rahmen eines umfangreichen Vortragsprogramms und von persönlichen Beratungsgesprächen können sich die Besucher über verschiedene Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten in den einzelnen Unternehmen informieren. Schulabgänger von Regelschulen, Fachoberschulen und Gymnasien können somit wichtige Details zu ihrem Traumberuf direkt von Unternehmensvertretern erfahren, wie Voraussetzungen, Bewerbungsmodalitäten, Übernahmechancen, Lehrinhalte und Ausbildungsvergütung. Darüber hinaus stehen Dozenten, Studierende und Absolventen der Berufsakademie für alle Fragen zu den Bachelorstudiengängen in den Bereichen Wirtschaft und Technik zur Verfügung. Alle Gäste sind zudem eingeladen, in Labor- und Campusrundgängen die Räumlichkeiten der Berufsakademie Eisenach kennenzulernen und das Mittagessen in der Mensa zu probieren. Weitere Informationen zum Berufemarkt und dem Studieninformationstag der Berufsakademie Eisenach sind nachzulesen auf de. Fotos: Mirko Klich Existenzgründung Beratertage in der Wartburgregion Wirtschaftsförderung der Wartburgregion erweitert das Beratungsnetzwerk für Existenzgründer Das Thüringer Zentrum für und 13 Uhr einen Sprechtag Sprechtag findet in den Existenzgründung und Unternehmertum (ThEx), die Wirtschaftsförderungen Wartburgkreis und Eisenach rund um das Thema Selbstständigkeit an. Hier erhalten Existenzgründer die ersten Informationen in den Bereichen Räumlichkeiten der Thüringer Aufbaubank, Helenenstraße 4, Eisenach statt. sowie die Gesellschaft für Arbeits- Gründungsbegleitung Die individuelle Terminab- und Wirtschaftsförderung und -förderung. Im Bereich sprache erfolgt über die (GfAW) Thüringen bie- der Gründungsfinanzierung Wirtschaftsförderung Wart- ten Gründungsinteressierten wird die Thüringer Aufbaubank burgkreis. Telefon: / am 5. November zwischen 9 anwesend sein. Der , kreisplanung@wartburgkreis.de, Ansprechpartner ist Ina Krah. Für Kurzentschlossene sind auch noch freie Termine am 29. Oktober zwischen 11 und 15 Uhr im Landratsamt Wartburgkreis, Erzberger Allee 14 in Bad Salzungen verfügbar.

5 Seite Ausgabe 13/ Nichtamtlicher Teil Beruf & Ausbildung Vortragsprogramm Berufemarkt und Studieninformationstag 07. November 2015 VORTRAG - Audimax (Technikum) Uhr I Uhr Allgemeine Informationen zum Dualen Studium an der Berufsakademie Eisenach Prof. Dr. Stephan Rometsch Raum 205 VORTRAG Uhr Mit einem Klick zum Job in Thüringen Elke Lange Thüringer Agentur für Fachkräftegewinnung (ThAFF) Uhr TÜV Thüringen Jobs die Spaß machen. Christian Heinz TÜV Akademie GmbH Uhr Bosch Ausbildung - Fit for Future Jan Swiderski Robert Bosch Fahrzeugelektrik Eisenach GmbH Uhr Talentmanagement bei der Firma Hirschvogel Julia Huber Hirschvogel Eisenach GmbH Uhr Studium und Ausbildung im Unternehmen - Perspektiven nach Ausbildungsende Sebastian Weise Micro-Hybrid Electronic GmbH Uhr Absetzbarkeit von Studienkosten StB Yvonne Reich / Karsten Krause Steuerakademie - Fortbildungswerk des Steuerberaterverbandes Thüringen e.v Uhr Vorstellung der Stepin-Programme Heidemarie Hanisch Stepin GmbH Raum 206 VORTRAG Uhr Spezifische Informationen zum Studienbereich Technik Prof. Dr. Hans-Jörg Lessig Berufsakademie Eisenach Uhr Berufswahl im Handwerk Rainer Marschall Kreishandwerkerschaft Eisenach Uhr Der moderne Azubi / Student Was erwarten die Unternehmen von Dir und was bekommst Du dafür geboten? Andy Lorenz Thüringische Weidmüller GmbH Uhr Spezifische Informationen zum Studienbereich Technik Prof. Dr. Volkhard Bittner Berufsakademie Eisenach Uhr Vielfalt statt Einfalt - Ein SchuSch - Beispiel für den erweiterten Bildungsweg Jana Löscher Orthopädie-Technik Schindewolf + Schneider GmbH Uhr Ausbildungsmöglichkeiten im St. Georg Klinikum Sabine Gentsch St. Georg Klinikum Eisenach Raum Uhr I Uhr Arbeitgeber Bundeswehr - Studium und Berufsausbildung / Zivile und militärische Berufsmöglichkeiten Karrierecenter der Bundeswehr Bürgerfest in Dorndorf DONRDORF/VACHA/PHI- LIPPSTHAL. Im Jahre 1990 wurden die Partnerschaften zwischen Vacha und Philippsthal sowie zwischen Dorndorf und Philippsthal beschlossen. Die Begründung der Partnerschaften war unmittelbare Folge der Grenzöffnung 1989 und der sich abzeichnenden deutschen Einheit Jahre sind seither vergangen. Die Partnerschaften und brüderliche Verbundenheit sind gewachsen und stärker geworden. Der jährliche Festakt am Tag der Grenzöffnung an der Brücke der Einheit ist dafür ein sichtbares Zeichen. Auch die vielfältigen persönlichen, sozialen und gesellschaftlichen Kultur & Veranstaltungen Beziehungen prägen unsere Partnerschaften. Gemeinsam wollen die Gemeinden nun den 25. Jahrestag der Partnerschaft und der Grenzöffnung würdig feiern und laden herzlich am Samstag, 7. November, ab 19 Uhr, zum Bürgerfest in das Kulturhaus Dorndorf, Lange Str. 07, ein. Das Programm gestalten der CCV, der Projektchor Dorndorf sowie der Frauenchor 1955 Philippsthal. Im Anschluss, ab ca. 21 Uhr, können Jung & Alt bei handgemachter Rockmusik der Band JOKER in die Nacht tanzen. Der Eintritt ist frei! Für Essen & Getränke ist bestens gesorgt.

6 Nichtamtlicher Teil Ausgabe 13/2015 Seite Grundschüler aus Wiesenthal schnitzten einen Drachen WIESENTHAL. 21 Grundschüler nahmen an einem Schnitzkurs in den Herbstferien in der Grundschule Wiesenthal teil. Unter der Leitung der AG-Dozentin Spaß am Handwerk, Kerstin Genschow aus Klings, entstanden dabei tolle Holzdrachen. Die Schüler erhielten zudem einen guten Einblick ins Holzbildhauerhandwerk. Zum Schluss konnte man den geschnitzten Drachen noch mit Augen verzieren und herbstlich schmücken. In den Winterferien im Februar 2016 findet ein weiterer handwerklicher Ferientag an der Grundschule statt. Kultur & Veranstaltungen Stolze Drachenschnitzer an der Grundschule Wiesenthal Foto: Kerstin Genschow Wartburgsängerkreis hat neuen Vorstand WARTBURGKREIS. Nachdem in der turnusmäßigen Wahlversammlung des Wartburgsängerkreises niemand für den Vorsitz und den Kreischorleiter kandidieren wollte, hat sich nun im zweiten Anlauf im Oktober der Vorstand komplettieren können. Gründungsvorsitzender Hans-Peter Burkhardt, der seinen Rücktritt sehr lange im Vorfeld angekündigt hatte, bedankte sich für 25 schöne Jahre, in denen es viele musikalische Erlebnisse, gesellige Ereignisse und persönliche Begegnungen gab. Im Vorfeld der Wahl gab es mehrere Varianten, die im schlimmsten Fall zur Auflösung des Wartburgsängerkreises hätten führen können. Dies konnte glücklicherweise verhindert werden: Mario Heller (46), Vorsitzender des Sängerkreises Gotha-Ilm, hat die Wahl zum Vorsitzenden angenommen. Er wird den Wartburgsängerkreis in seiner Struktur erhalten und erwartet nun die Mitarbeit aller Chöre. Neue Kreischorleiterin ist Natalia Alencova, die seit Jahren den Singkreis Bad Liebenstein und den von ihr gegründeten Chor Cantiamo in Eisenach leitet. Franziska Deeg (Volkschor Mosbach), stellvertretende Kreischorleiterin, Diana Biemann (Gemischter Chor Seebach), Schriftführerin und Dieter Kieselbach (Franz- Schubert-Chor Eisenach), Schatzmeister, wurden bereits im Januar in ihre Funktionen gewählt. Hans-Peter Burkhardt, der seine Enttäuschung über die Wahlbeteiligung deutlich zum Ausdruck brachte, wünschte dem neuen Vorstand viele gute Ideen, viel Kraft zu deren Umsetzung und immer einen guten Draht zu den Mitgliedschören. Eine Stunde zum Nachdenken über das Leben und ein Ort zum Trauern Es ist bereits zu einer guten Tradition geworden. Der ambulante Hospiz- und Kinderhospizdienst, die Einrichtungen der Diako-Seniorenhilfe und die Kirchgemeinden Bad Salzungen, sowie die Diakonie Sozialstation Dermbach, laden Sie zu einer Gedenkstunde am 30. Oktober, Endlichkeit um Uhr, in die Stadtkirche Bad Salzungen ein. Gemeinschaft verbindet und stärkt, Musik tröstet, Erinnerungen lassen Gedanken hin und her wandern, gute Worte sind Balsam für die Seele, ein Licht anzünden schenkt Hoffnung und setzt ein Zeichen, Segen spendet Kraft. Sie sind eingeladen aus der Hektik des Alltags zur Ruhe zu kommen, über das eigene Leben und die nachzudenken, oder einen Menschen den Sie verloren haben zu betrauern. Dabei spielt es keine Rolle, wie lange der Verlust zurück liegt. Bitte sagen Sie diesen Termin weiter.

7 Seite Ausgabe 13/ Nichtamtlicher Teil Kultur & Veranstaltungen Ein Schritt vor dem Absturz aber nicht weitergehen, sondern den Durchblick bekommen. Dies ist das Motto des nunmehr schon seit ca. fünf Jahren durchgeführten Mitmachparcours DURCH- BLICK. Während dieser Zeiten tourte der Parcours sowohl durch die Stadt Eisenach und den Wartburgkreis und erreicht dabei ca Schülerinnen und Schüler. Insgesamt waren in 160 Stunden mit ca. 20 konstante Netzwerkpartner beteiligt. Zum einstigen Projektstart im Jahr 2010 hatte keiner der Projektpartner damit gerechnet, dass der Parcours so ein Erfolg wird und stetige Nachfrage erfährt. DURCHBLICK ist ein Kooperationsprojekt der Suchtberatungsstelle Kompass der Diako Westthüringen ggmbh aus Eisenach und des Jugendamtes des Landratsamtes Wartburgkreis. Der Mitmachparcours DURCH- BLICK entstand in Anlehnung an den KlarSicht -Mitmachparcours zu Tabak und Alkohol der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA, Köln, für die Schüler der 8. Klassen. Die konkrete Projektidee zu DURCHBLICK wurde aus dem Landkreis Hildburghausen übernommen und durch eigene Ideen sowie nun auch neue Stationen ergänzt. Viele Materialien des Parcours wurden eigens von Schulsprecherinnen und Schulsprechern des Wartburgkreises entwickelt und angefertigt. Aufgrund der Rückmeldungen zum Parcours und der gesellschaftlichen Situation entstand 2014 die Idee den Parcours zu den Themen Rausch, Cannabis und Crystal Meth zu erweitern. Auch hierbei wurden die Schulsprecherinnen und Schulsprecher aktiv mit eingebunden. Erste Veranstaltungen mit den neuen Stationen wurden im Frühjahr 2015 durchgeführt und erfuhren großen Zuspruch. Diese Erweiterung gelang vor allem auch durch die finanzielle Unterstützung von Spendengeldern, Mitteln der Suchtberatung Kompass und des Jugendamtes Wartburgkreis. Darüber hinaus gelang die Umsetzung nur durch die personelle Unterstützung und das Engagement der Netzwerkpartner (Beratungsstellen, Verkehrswachten, Polizei, Jugendsozialarbeiter, Schulsozialarbeiter, Gesundheitsamt sowie die Jugendämter usw.). Sowohl den finanziellen als auch den personellen Unterstützern und Organisatoren gilt daher großer Dank. Um diesem Dank Ausdruck zu verleihen veranstalteten die Kooperationspartner eine Präsentationsveranstaltung im Diakonissen Mutterhaus der Stadt Eisenach. Der Einladung folgten rund 50 geladene Gäste. Darunter waren Vertreter der Politik aus Ämtern, Netzwerkpartner und Moderatoren der Stationen, Schulsprecherinnen und Schulsprecher sowie Mitentwicklern des Parcours. Im Programm erfolgte ein kurzer Rückblick auf bereits erreichte Meilensteine. Anschließend konnte der Parcours live erlebt werden. An den Stationen entfalteten sich rege Gespräche zwischen allen Beteiligen. Aus Sicht der Kooperationspartner war es eine rundum gelungene Veranstaltung und die Terminplanungen für 2016 haben bereits begonnen. Service Mit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes am 1. November 2015 wird es erstmals bundesweit einheitliche und unmittelbar geltende melderechtliche Vorschriften für alle meldepflichtigen Personen geben. Das Bundesmeldegesetz stärkt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bei der Melderegisterauskunft. Melderegisterauskünfte zum Zweck der Werbung und des Adresshandels sind nur dann zulässig, wenn die betroffene Person einer Übermittlung ihrer Meldedaten für diese Zwecke zugestimmt hat. Daten aus einfachen Melderegisterauskünften für gewerbliche Zwecke dürfen vom Empfänger nur für die Zwecke verwendet werden, zu denen sie ihm übermittelt wurden. Ihr Landratsamt informiert... Bundesmeldegesetz tritt am 1. November 2015 in Kraft Vermieter müssen künftig den Einzug bestätigen Außerdem werden mit dem Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes die Hotelmeldepflicht sowie das Verfahren bei Aufenthalten in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen vereinfacht. Um Scheinanmeldungen und damit häufig verbundenen Formen der Kriminalität wirksamer zu begegnen, sind Wohnungsgeber künftig verpflichtet, bei der An- oder Abmeldung der meldepflichtigen Person mitzuwirken. Dazu muss der Wohnungsgeber der meldepflichtigen Person den Einzug, und falls ein Wegzug ins Ausland erfolgt, den Wegzug schriftlich bestätigen. Die Formulare sind bei den Meldebehörden erhältlich. Falls im Einzelfall Fragen auftreten, richten Sie diese bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Meldebehörde.

8 Nichtamtlicher Teil Ausgabe 13/2015 Seite Service Winterschulung für Jagdgenossenschaften Der Thüringer Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbezirkinhaber e. V. (TVJE) lädt zu einer Fortbildungsveranstaltung für Jagdgenossenschaften und interessierte Jäger ein. Thema sind notwendige Formalien zu Wahlen und zur Verpachtung sowie Entscheidungshilfen bei der Bewertung des Jagdwertes ihres Jagdbezirkes und mehr. Als Referent konnte Dipl.- agr. Ing. Detlef Sommer, Geschäftsführer des TVJE, gewonnen werden. Für den Wartburgkreis und Eisenach sind zwei Termine an zwei Örtlichkeiten vorgesehen: 10. November :00 Uhr Eisenach OT Stockhausen Land- und Golfhotel Alte Fliegerschule, Am Weinberg 1, Eisenach 25. November :00 Uhr Moorgrund OT Gumpelstadt Waldgaststätte Am Kissel Kissel 1, Moorgrund Andere Termine von Oktober bis Dezember, in anderen Kreisen, sind beim TVJE telefonisch ( ) oder auf den Internetseiten des Verbandes unter tvje.de/ oder bei der unteren Jagdbehörde zu erfragen. Der Unkostenbeitrag beträgt 60,00 je Jagdgenossenschaft bei Nichtmitgliedschaft im TVJE und 15,00 je Jagdgenossenschaft bei Mitgliedschaft im TVJE, unabhängig von der Anzahl der Teilnehmer. Für Jäger, deren Jagdgenossenschaft nicht Mitglied im TVJE e. V. ist, beträgt der Unkostenbeitrag 15,00. Die Bezahlung erfolgt am Tagungsort. Glückwünsche Alters- und Ehejubiläen 100. Geburtstag: Frau Frieda Messerschmidt, Bad Liebenstein OT Bairoda, am Hochzeitstag: Frau Susanne und Herr Alfred Walch, Kaltennordheim, am Frau Maria und Herr Johannes Christ, Berka/Werra OT Gospenroda, am Frau Marianne und Herr Willibald Zweigelt, Bad Salzungen, am Frau Inge und Herr Kurt Weghenkel, Seebach, am Frau Ingeburg und Herr Edgar Pickart, Wutha-Farnroda, am Frau Leonore Auguste Frieda und Herr Paul Christian Sinzinger, Hörselberg-Hainich OT Behringen, am Hochzeitstag: Frau Eva-Maria und Herr Gerhard Narbei, Tiefenort, am Frau Lenchen und Herr Heinz Hotze, Berka/Werra OT Vitzeroda, am Frau Anneliese und Herr Egon Hill, Tiefenort, am Frau Emmy und Herr Norbert Möller, Kaltennordheim OT Klings, am Frau Helga und Herr Albert Schmidt, Hörselberg-Hainich OT Sondra, am Frau Inge und Herr Eberhard Degenhardt, Wutha-Farnroda, am Frau Johanna und Herr Bernhard Müller, Tiefenort OT Oberrohn, am Frau Helga und Herr Günter Rudolph, Unterbreizbach, am Frau Lonni Elsbeth und Herr Kurt Konrad Leuthold, Hörselberg-Hainich OT Behringen, am Frau Hannelore und Herr Werner Hänßler, Bad Liebenstein OT Schweina, am Blutspendetermine für November 2015 Institut für Transfusionsmedizin Suhl ggmbh Mo :30-19:30 Langenfeld, Dorfgemeinschaftshaus, Kirchgasse 1 Di :00-20:00 Gumpelstadt, Kulturscheune, Hauptstraße 61 Di :30-14:00 Eisenach mit HLA-Typisierungstermin, Berufsakademie Thüringen, Raum 020/024, Am Wartenberg 2 Mi :30-19:30 Wenigentaft, Dorfgemeinschaftshaus, St. Georg Straße Do :00-20:00 Kaltennordheim, Bürgerhaus, Wilhelm-Külz-Platz 2 Do :00-20:00 Dermbach, Bistro-Restaurant Zur Zehnt, Wiesenthaler Straße 6 Do :00-20:00 Etterwinden, Gemeindesaal bei Gaststätte Rennsteigblick, Karl-Marx-Straße 11 Do :30-19:00 Bad Salzungen, AWO Tagesstätte für psychisch Kranke und Behinderte, August-Bebel-Straße 6 Fr :30-20:00 Kieselbach, Dorfgemeischaftshaus, Fuchsgasse 5 Di :00-19:00 Bad Liebenstein, Staatliche Regelschule, Heinrich-Mann-Straße 32 Do :00-20:00 Geisa, Gaststätte Geisschänke, An der Geis 27 Fr :30-20:00 Wiesenthal, Gemeindehaus (alte Schule), Burgweg 2 Fr :00-19:30 Vitzeroda, Dorfgemeinschaftshaus, Springer Straße 22 Fr :30-19:30 Völkershausen, Saal Wandelhalle, Meierei 7 Mo :00-19:00 Wutha-Farnroda, Betreuungszentrum der Volkssolidarität am Rehberg, Ringstraße 31 Mi :00-19:30 Creuzburg, Kindergarten der Johanniter Unfall Hilfe e.v., Auf dem Hohnert 2 B DRK Kreisverband Bad Salzungen e. V. Mi :00-20:00 Frauensee, Feuerwehr, Heiligkreuz 32 DRK Kreisverband Eisenach e. V. Mi :00-19:00 Eisenach, DRK Kreisverband, Rot-Kreuz-Weg 1 Mo :30-19:00 Treffurt, Regelschule, Schulstraße 9 Mi :00-19:00 Ifta, Neues Bürgerhaus, Willershäuser Straße 2 Di :30-20:00 Ruhla, Kulturhaus, Bahnhofstraße 1A

9 Seite Ausgabe 13/ Amtlicher Teil Amtsblatt Öffentliche Bekanntmachungen Kreistagssitzung Die 12. Sitzung des Kreistages findet am Mittwoch, dem um 16:00 Uhr im Landratsamt Wartburgkreis, Erzberger Allee 14 in Bad Salzungen, Sitzungssaal im 1. Obergeschossstatt. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: I. Öffentlicher Teil 1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung 2. Genehmigung der Niederschrift der Kreistagssitzung vom Mitteilungen des Landrates 4. Wahl einer/eines ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten für den Wartburgkreis 5. Ergänzungswahl eines sachkundigen Mitgliedes des Verwaltungsrates der Wartburg-Sparkasse 6. Besetzung des Ausschusses des Kreistages für Wirtschaft, Umwelt und Landwirtschaft 7. Überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle Hilfen in Heimen und sonstige betreute Wohnform 8. Sozialbericht für den Wartburgkreis Antrag für den Erhalt des Wartburgkreises und die Fusion mit der kreisfreien Stadt Eisenach 10. Antrag betr. Änderung der Geschäftsordnung des Kreistages 11. Antrag betr. Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes für den Wartburgkreis 12. Kenntnisnahme der über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2015 vom 01. Juni 2015 bis 23. September Fragestunde II. Nichtöffentlicher Teil Die Öffentliche Bekanntmachung der Kreistagssitzung ist ebenfalls auf der Homepage des Wartburgkreises unter wartburgkreis.de/neuigkeiten/oeffentliche-bekanntmachungen/ zu finden. Bad Salzungen, gez. Krebs Landrat Kreisausschusssitzung Die 12. Sitzung des Kreisausschusses findet am Montag, dem um 16:00 Uhr im Landratsamt Wartburgkreis, Erzberger Allee 14 in Bad Salzungen, Sitzungssaal im 1. Obergeschoss statt. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: I. Öffentlicher Teil A Vorlagen zur abschließenden Behandlung durch den Kreisausschuss 1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung 2. Genehmigung der Niederschrift der Kreisausschusssitzung vom Fortschreibung des Rettungsdienstbereichsplanes für den Rettungsdienstbereich Wartburgkreis 4. Überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle Hilfen durch Familienpflege 5. Überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle Erstattungen an andere Jugendhilfeträger 6. Außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens 7. Anfragen und Mitteilungen B Vorbereitung der Kreistagssitzung 8. Wahl einer/eines ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten für den Wartburgkreis 9. Ergänzungswahl eines sachkundigen Mitgliedes des Verwaltungsrates der Wartburg-Sparkasse 10. Besetzung des Ausschusses des Kreistages für Wirtschaft, Umwelt und Landwirtschaft 11. Überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle Hilfen in Heimen und sonstige betreute Wohnform 12. Sozialbericht für den Wartburgkreis Antrag für den Erhalt des Wartburgkreises und die Fusion mit der kreisfreien Stadt Eisenach 14. Antrag betr. Änderung der Geschäftsordnung des Kreistages 15. Antrag betr. Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes für den Wartburgkreis 16. Anfragen und Mitteilungen II. Nichtöffentlicher Teil Die Öffentliche Bekanntmachung der Kreisausschusssitzung ist ebenfalls auf der Homepage des Wartburgkreises unter zu finden. Bad Salzungen, gez. Krebs Landrat Aufhebungssatzung zur 10. Änderungssatzung zur Hauptsatzung des Wartburgkreises vom Aufgrund der 98 Abs. 1 und 99 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2003, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. März 2014 (GVBl. S. 83) hat der Kreistag des Wartburgkreises in seiner Sitzung vom folgende Aufhebungssatzung zur 10. Änderungssatzung zur Hauptsatzung beschlossen: Artikel 1 Aufhebung Die 10. Änderungssatzung zur Hauptsatzung des Wartburgkreises vom , in Kraft getreten am , wird aufgehoben. Artikel 2 Inkrafttreten Diese Aufhebungssatzung tritt rückwirkend zum in Kraft. Bad Salzungen, den gez. i. V. Gehret Kreisbeigeordnete DS

10 Amtlicher Teil Ausgabe 13/2015 Seite Gemäß 100 Absatz 4 in Verbindung mit 21 Absatz 4 der Thüringer Kommunalordnung wird auf Folgendes hingewiesen: Ist diese Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, zustande gekommen, so ist die Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Landkreis unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Wurde eine Verletzung nach Satz 1 dieses Hinweises geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf dieser Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Diese Öffentliche Bekanntmachung ist ebenfalls auf der Homepage des Wartburgkreises unter neuigkeiten/oeffentliche-bekanntmachungen/ zu finden. Bad Salzungen, gez. i. V. Gehret Kreisbeigeordnete Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrweges nach 35 GGVSEB Auf Grund des 35 Abs. 3 Satz 2 der Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt GGVSEB) vom 17. Juni 2009 (BGBl. I 2009 S. 1389), neugefasst durch Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 366), wird der Fahrweg außerhalb der Autobahnen für die in 35 Abs. 1 in Verbindung mit Anlage 1 GGVSEB genannten Güter für den Wartburgkreis wie folgt bestimmt: 1. Bezeichnung der gefährlichen Güter Die in der Anlage 1 Nr. 1 bis 3 der GGVSEB aufgeführten Güter und entzündbare flüssige Stoffe der Klasse 3, die in der Anlage 1 Nr. 4 genannt sind ( 35 Abs. 1 GGVSEB und Ausnahme Nr. 14 [S] der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung-GGAV 2002 in der Fassung vom [BGBl. I 2011 S. 2803]). 2. Fahrweg 2.1 Allgemeines Fahrwege sind die zu dem Positivnetz nach Nummer 2.2 zählenden Straßen und soweit erforderlich die sonstigen geeigneten Straßen nach Nummer 2.4. Ausgeschlossen als Fahrwege sind Straßen des Negativnetzes nach Nummer 2.3, es sei denn, dass eine Ausnahmegenehmigung nach 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO vorliegt. 2.2 Positivnetz Zum Positivnetz zählen: a) Autobahnen (siehe 35 Abs. 2 GGVSEB), b) außerhalb geschlossener Ortschaften die autobahnähnlich ausgebauten Straßen (Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung mit oder ohne Mittelstreifen), Bundesstraßen, Bundesstraßen durch diese Allgemeinverfügung gleichgestellte Ergänzungsstrecken, c) innerhalb geschlossener Ortschaften (Zeichen 310 und Zeichen 311 StVO) die Vorfahrtsstraßen (Zeichen 306 StVO), soweit diese Strecken nicht zum Negativnetz gehören. Das Positivnetz in Bad Salzungen besteht wie folgt: B 62 Hersfelder Straße Langenfelder Straße Andreasstraße Leimbacher Straße L 2895 und zurück L 2895 Leimbacher Straße Rhönstraße Langenfelder Straße Hersfelder Straße B 62 und zurück. 2.3 Negativnetz Das Negativnetz besteht aus den mit Zeichen 261 oder 269 der StVO und anderen durch Verkehrszeichen gesperrten Straßen. Das betrifft im Wartburgkreis folgende a) durch Zeichen 261 StVO gesperrte Straßen- und Streckenabschnitte in beiden Richtungen: L 1026 Geisa Dermbach L 1027 Steinbach Kreisgrenze Landkreis Gotha sowie Landkreis Schmalkalden-Meiningen L 2113 Mihla Bischofroda L 2601 Vacha Abzweig K 102 bei Mariengart K 6 K 7 Unterbreizbach Glaam Oberbreitzbach Ortsausgang Sättelstädt Kreisgrenze Landkreis Gotha bei Schwarzhausen. b) Durch Zeichen 269 gesperrte Straßenabschnitte in beiden Richtungen: B 19 (alt) Ortsausgang Barchfeld Kreisgrenze Schmalkalden-Meiningen bei Breitungen (Grumbach) L 1029 L 2107 Ortsausgang Behringen bis Kreisgrenze Landkreis Gotha bei Friedrichswerth L 1016 bei Nazza bis Ortseingang Hallungen. 2.4 Sonstige geeignete Straßen (Prinzip des kürzesten Weges) Soweit das Ziel auf Strecken des Positivnetzes nicht erreicht werden kann, führt der Fahrweg über den kürzesten Weg auf sonstigen geeigneten Straßen, mit Ausnahme des Negativnetzes. 3. Benutzung des Fahrweges 3.1 Benutzungspflicht der Autobahn Grundsätzlich sind die nach 35 Absatz 2 Satz 1 GGVSEB benutzungspflichtigen Autobahnen zu befahren. Beim Befahren von bestimmten Autobahnen und Bundesstraßen ist die Ferienreiseverordnung vom 13. Mai 1985 (BGBl. I S. 774) in der jeweils geltenden Fassung zu beachten. 3.2 Fahrwege außerhalb geschlossener Ortschaften Außerhalb geschlossener Ortschaften sind für die Fahrt von der Beladestelle zu der nächstgelegenen Autobahn-Anschlussstelle die Straßen des Positivnetzes in folgender Rangfolge zu benutzen: autobahnähnlich ausgebaute Straßen, Bundesstraßen und den Bundesstraßen durch diese Allgemeinverfügung gleichgestellte Ergänzungsstrecken, Landesstraßen, Kreisstraßen, Gemeindestraßen. Dabei gilt der Grundsatz, dass auf dem kürzesten Weg die ranghöchste Straße anzufahren und dann zu benutzen ist. Für die Fahrt zu einer Entladestelle müssen außerhalb geschlossener Ortschaften ab der Entladestelle nächstgelegenen Autobahn-Anschlussstelle die Straßen des Positivnetzes in der oben beschriebenen Rangfolge benutzt werden. Dabei gilt der Grundsatz, dass die jeweils ranghöchste Straße so weit wie möglich bis zur Entladestelle zu befahren ist. Soweit für geschlossene Ortschaften Umgehungsstraßen vorhanden sind, sind diese zu benutzen.

11 Seite Fahrweg innerhalb geschlossener Ortschaften Innerhalb geschlossener Ortschaften sind die Vorfahrtstraßen (Zeichen 306 StVO) zu benutzen. Soweit die Be-/Entladestellen nicht an diesen Straßen liegen, sind die Ziele von den Vorfahrtstraßen aus auf dem kürzesten Weg auf sonstigen geeigneten Straßen anzufahren. Für die Weiterfahrt gilt Entsprechendes. Der Durchgangsverkehr muss auf der ranghöchsten Straße des innerörtlichen Positivnetzes fahren. 3.4 Umweltregelung auf sonstigen geeigneten Straßen Beträgt der Fahrweg zur Entladestelle über die Strecken des Positivnetzes und die sonstigen geeigneten Straßen mehr als die doppelte Entfernung gegenüber dem kürzesten Weg auf sonstigen geeigneten Straßen, so kann dieser kürzeste Weg gewählt werden. Die Eignung einer sonstigen Straße wird zum Beispiel durch die Straßenbeschaffenheit, durch die Verkehrssituation und besondere Risiken im Anliegerbereich (z. B. Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser u.a.) bestimmt. 4. Beschreibung des Fahrweges für den Fahrzeugführer 4.1 Beschreibung des außerörtlichen Fahrweges Der Beförderer oder eine von ihm beauftragte Person hat den außerörtlichen Fahrweg im Sinne dieser Allgemeinverfügung, z. B. durch farbliche Kennzeichnung in Straßenkarten oder durch eine Auflistung der Straßen in der Reihenfolge ihrer Benutzung zu beschreiben. Die Übergabe hat schriftlich zu erfolgen Abweichungen aus unvorhergesehenen Gründen Muss der Fahrzeugführer aus unvorhergesehenen Gründen vom beschriebenen Fahrweg abweichen, so hat er unverzüglich, spätestens nach Erreichen eines geeigneten Halte- bzw. Parkplatzes, den von der Fahrwegbeschreibung abweichenden Fahrweg in die Fahrwegbestimmung einzutragen Abweichung aus betrieblichen Gründen Muss der Fahrzeugführer aus betrieblichen Gründen vom beschriebenen Fahrweg abweichen, ist ihm vom Beförderer ein neuer Fahrauftrag mit geändertem Fahrweg zu übermitteln. Der Fahrzeugführer hat dies in die ursprüngliche Fahrwegbeschreibung einzutragen. 4.2 Beschreibung des innerörtlichen Fahrweges Der Beförderer hat auf Anforderung des Fahrers diesem das innerörtliche Positivnetz als Straßenkarte oder durch eine Auflistung der Straßen zur Verfügung zu stellen. Ansonsten gilt der innerörtliche Fahrweg als beschrieben, wenn sich das Fahrzeug auf dem Fahrweg des nach Nummer 2. und 3. beschriebenen Netzes befindet. 4.3 Mitführungspflicht Die Fahrwegbeschreibung ist dem Fahrzeugführer vor Antritt der Fahrt auszuhändigen und während der Fahrt mitzuführen. Der Beförderer oder eine von ihm beauftragte Person hat den Fahrzeugführer in den Gebrauch der Fahrwegbeschreibung und dieser Allgemeinverfügung einzuweisen. 4.4 Aufbewahrungspflicht Die Unterlagen der Nummer 4.1 und 4.2 sind vom Beförderer ein halbes Jahr nach Fahrtende aufzubewahren. 5. Übergangsregelungen an den Kreisgrenzen Bei Beförderungen aus einem anderen Kreis ist ab Kreisgrenze das Positivnetz zu nutzen. Ist dies nicht unmittelbar möglich, ist das Positivnetz auf dem kürzesten Wege, gegebenenfalls auf sonstigen geeigneten Straßen (Nummer 2.4), anzufahren. Ausgabe 13/ Amtlicher Teil 6. Ordnungswidrigkeiten Verstöße des Beförderers und des Fahrzeugführers gegen die Pflichten aus dieser Allgemeinverfügung können gemäß 37 Abs. 1 Nr. 27 GGVSEB als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. 7. Auskünfte Im Wartburgkreis erteilt erforderliche Auskünfte zu den Fahrwegen: Landratsamt Wartburgkreis Amt für Sicherheit, Ordnung und Verkehr Sachgebiet Straßenverkehrsrecht Telefon: (03695) oder Telefax: (03695) Mail: strassenverkehr@wartburgkreis.de (Montag - Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr) 8. Inkrafttreten 8.1 Diese Allgemeinverfügung ergeht unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs. Sie tritt am in Kraft. 8.2 Gleichzeitig tritt die Allgemeinverfügung vom 21. Oktober 2002, veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger 50/2002 vom , S des Landratsamtes Wartburgkreis, außer Kraft. 9. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monates nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Wartburgkreis, Erzberger Allee 14 in Bad Salzungen einzureichen. Die Öffentliche Bekanntmachung der Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrweges ist ebenfalls auf der Homepage des Wartburgkreises unter zu finden. Bad Salzungen, den gez. i. V. Gehret Kreisbeigeordnete Landratsamt Wartburgkreis Stellenausschreibung Im Landratsamt Wartburgkreis sind zum 01. Januar 2016 (vorbehaltlich der Beschlussfassung und Genehmigung des Haushaltsplanes 2016) 2 Stellen im Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes mit 40 Wochenstunden zu besetzen. Die Besetzung der Stellen erfolgt auf der Grundlage des 14 Abs. 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes für die Dauer von 2 Jahren. Das Aufgabengebiet umfasst schwerpunktmäßig: Tätigkeiten des Allgemeinen Sozialen Dienstes Beratung und Unterstützung von Eltern, Personensorgeberechtigten, Kindern und benachteiligten jungen Menschen zur Förderung der Erziehung in der Familie Beratung und Unterstützung von Eltern in Fragen von Partnerschaft, Trennung und Scheidung sowie bei der Aus-

12 Amtlicher Teil Ausgabe 13/2015 Seite führung der Personensorge und des Umgangsrechts unter angemessener Beteiligung des Kindes oder des Jugendlichen Bearbeitung von Anträgen auf Hilfe zur Erziehung gem. 27 ff. SGB VIII Prüfung, Planung, Gewährung, Vermittlung sowie Koordinierung der geeigneten Hilfemaßnahmen Bearbeitung von Anträgen auf Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige gem. 35 a SGB VIII Auswahl, Gewährung und Durchführung der geeigneten Maßnahmen Wahrnehmung des staatlichen Wächteramtes bei Kindeswohlgefährdung Einleitung von Schutzmaßnahmen für körperlich, geistig und seelisch gefährdete, vernachlässigte, missbrauchte und misshandelte Kinder und Jugendliche (einschließlich Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen in Notsituationen) Mitwirkung in Verfahren vor dem Familien- und Jugendgericht Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit im Sozialraum. Tätigkeiten zur Betreuung unbegleiteter minderjähriger Ausländer Begleitung der minderjährigen Ausländer während des Aufenthaltes in der Clearingstelle sowie in weiteren Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe Durchführung und Begleitung von Inobhutnahmen Mitwirkung bei der Altersfeststellung und des Hilfebedarfs Mitwirkung bei der Feststellung des Entwicklungs- und Gesundheitszustandes Mitwirkung bei Familienzusammenführungen Einleitung von und Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren Bearbeitung von Anträgen auf Hilfe zur Erziehung gem. 27 ff. SGB VIII Prüfung, Planung, Gewährung, Vermittlung sowie Koordinierung der geeigneten Hilfemaßnahmen Zusammenarbeit mit den Vormündern. An den/die Bewerber/in werden folgende Anforderungen gestellt: abgeschlossene Ausbildung zum/zur Sozialarbeiter/in oder Sozialpädagogen/in mit staatlicher Anerkennung bzw. zum/zur Diplompädagogen/in oder Bachelor of Arts (B.A.) Soziale Arbeit mit staatlicher Anerkennung Erfahrung im Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit umfassende Rechtskenntnisse im Bereich des SGB VIII, SGB I, GG sowie BGB nähre Kenntnisse des SGB II, IX und XII sowie über sozialrechtliche Verwaltungsverfahren sowie die Zusammenarbeit und Rechtsbeziehungen der Sozialleistungsträger nähere Kenntnisse von Rechtsvorschriften zum Aufenthalt und zur Erwerbstätigkeit von Ausländern, zu Asylverfahren und Asylbewerberleistungen soziale und interkulturelle Kompetenz besondere Kenntnisse in der frühkindlichen Entwicklung und den Belangen von Familien Team-, Konflikt- und Kommunikationsfähigkeit selbstsicheres Auftreten und Fähigkeit zur Krisenintervention Ergebnisorientierung in der Zusammenarbeit mit Leistungsberechtigten und Leistungserbringern hohe psychische und physische Belastbarkeit sowie Entscheidungsfähigkeit, besonders in Krisensituationen persönliches Engagement sowie zeitliche und fallspezifische Flexibilität in der Aufgabenwahrnehmung Bereitschaft zur ständigen fachspezifischen Weiterbildung und zur inhaltlichen Weiterentwicklung des Aufgabengebietes Erfahrungen und Kenntnisse in Verwaltungsabläufen sowie einschlägige PC-Kenntnisse wären dienlich Verständigungsfähigkeit in Englisch Führerschein der Klasse B bzw. 3 (inkl. Fahrpraxis) sowie Bereitschaft zur Nutzung des privaten Pkw für dienstliche Zwecke. Das Entgelt richtet sich nach Entgeltgruppe S 14 des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes (TVöD). Die Stelle ist für Frauen und Männer gleichermaßen geeignet. Das Landratsamt Wartburgkreis fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern. Da Männer auf Stellen mit entsprechender Tätigkeit eines/einer Sozialarbeiters/in bzw. Sozialpädagogen/in im Landratsamt Wartburgkreis das unterrepräsentierte Geschlecht darstellen, werden diese bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt. Bewerber/innen, die im Sinne des 2 Abs. 2 und 3 des SGB IX schwerbehindert oder schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Die Stellen sind grundsätzlich für eine Teilzeitbeschäftigung geeignet. Geht eine entsprechende Bewerbung ein, wird geprüft, ob dem Teilzeitwunsch im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten (insbesondere Anforderungen der Stelle, gewünschte Gestaltung der Teilzeit) entsprochen werden kann. Für fachliche Fragen steht Ihnen Herr Scheumann (Tel /617100) und in arbeitsrechtlichen Fragen Herr Schubert (Tel /615500) gern zur Verfügung. Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis zum 10. November 2015 an das Landratsamt Wartburgkreis - Haupt- und Personalamt - Erzberger Allee Bad Salzungen. Landratsamt Wartburgkreis Stellenausschreibung Im Rahmen einer interkommunalen Kooperation mit der Stadt Bad Salzungen suchen wir ab für die Stadt- und Kreisbibliothek Bad Salzungen eine/n Mitarbeiter/in in Vollzeit (40 h / Woche). Es handelt sich um ein zunächst für die Dauer von zwei Jahren befristetes Arbeitsverhältnis gemäß 14 Abs. 2 Teilzeitund Befristungsgesetz, mit der Option auf unbefristete Weiterbeschäftigung. Diese Stelle umfasst schwerpunktmäßig folgende Aufgaben: Tätigkeiten im Rahmen der bibliothekarischen Stelle des Landkreises: Bestandsaktualisierung für die Bibliotheken des Wartburgkreises - Versorgung der kleinen öffentlichen Bibliotheken in den Städten und Gemeinden des Landkreises durch Austauschbestände und Einzelentleihungen zur Ergänzung der örtlichen Medienbestände - Beratung zur Medienauswahl für nebenamtlich bzw. ehrenamtlich geleitete Bibliotheken

13 Seite Ausgabe 13/ Amtlicher Teil - Organisation und Durchführung von Informationsveranstaltungen sowie fachliche Anleitung/Hilfestellung bei bibliothekarischen Tätigkeiten Kontrolle des Kreisleihbestandes sowie Abwicklung der Fernleihe und des Kreisleihverkehrs Bearbeitung von Fördermittelangelegenheiten Vorbereitung und Durchführungen von Erfahrungsaustauschen und Veranstaltungen sowie von Einführungen in die Bibliotheksbenutzung für Institutionen des Landkreises. Unmittelbare Tätigkeiten in der und für die Stadt- und Kreisbibliothek: Mitwirkung bei der Auswahl von Medien für die Neuerwerbung Inhaltliche und technische Einarbeitung von neuen Medien in das Bibliothekssystem Verrichtung von Tätigkeiten im Benutzerservice während der Öffnungszeiten: Beratung, Medienverleih und -rücknahme Makulieren der zur Aussonderung vorgesehenen Medien in Abstimmung mit der Vorgesetzten. An den/die Bewerber/in werden folgende Anforderungen gestellt: abgeschlossene Ausbildung zum/zur Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste in der Fachrichtung Bibliothek bzw. Bibliotheksassistent/in oder Bibliotheksfacharbeiter/in Kenntnisse im kommunalen Haushaltsrecht wären wünschenswert Sicherheit im Umgang mit modernen Informationstechnologien und Bibliothekssoftware organisatorisches Geschick selbstsicheres Auftreten sowie Durchsetzungsvermögen Team- und Kommunikationsfähigkeit sowie gute rhetorische Fähigkeiten Bereitschaft zur Teilnahme am Schichtdienst Führerschein der Klasse B und die Bereitschaft zur Nutzung des privaten Pkw für dienstliche Zwecke. Die Vergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Bewerber/innen, die im Sinne des 2 Abs. 2 und 3 des Sozialgesetzbuches (SGB) IX schwerbehindert oder schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Das Landratsamt Wartburgkreis fördert die berufliche Chancengleichheit von Frauen und Männern. Diese Stelle ist für Männer und Frauen gleichermaßen geeignet. Für fachliche Fragen steht Ihnen Herr Seelig (Tel /617200) und in arbeits- und dienstrechtlichen Fragen Herr Schubert (Tel /615500) gerne zur Verfügung. Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis zum an das Landratsamt Wartburgkreis Haupt- und Personalamt Erzberger Allee Bad Salzungen. NACHRUF Die Nachricht vom Tod unseres Mitarbeiters Herrn Heiko Hartung hat uns tief getroffen. Herr Hartung war ein pflichtbewusster, hilfsbereiter und freundlicher Kollege, der seine Aufgaben als Hallenwart des Gymnasiums Gerstungen stets gewissenhaft und mit hoher Einsatzbereitschaft erfüllte. In Dankbarkeit seiner langjährigen Tätigkeit verabschieden wir uns und bewahren ihm ein ehrendes Andenken. Besonderes Mitgefühl und Anteilnahme gelten seiner Familie. Reinhard Krebs Landrat Herausgeber: Wartburgkreis, Erzberger Allee 14, Bad Salzungen, Tel Landratsamt Wartburgkreis Jutta Kulczynski Personalrat Bad Salzungen, im Oktober 2015 Impressum: Kreisjournal Amtsblatt des Wartburgkreises Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG In den Folgen 43, Langewiesen Tel , Fax , info@wittich-langewiesen.de, Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Landrat Reinhard Krebs Redaktion: Pressestelle Landratsamt Wartburgkreis Erzberger Allee 14, Bad Salzungen, Telefon: , Fax: pressestelle@wartburgkreis.de Für die sachliche Richtigkeit von Informationen der Zweckverbände oder Dritter zeichnen diese selbst verantwortlich. Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremd-beilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die zzt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: In der Regel monatlich, die Verteilung erfolgt kostenlos an alle erreichbaren Haushalte im Wartburgkreis. Im Bedarfsfall können sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 (inkl. Porto und 7% MwSt.) beim Verlag bestellen bzw. abonnieren.

Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrweges nach 35 a GGVSEB

Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrweges nach 35 a GGVSEB Landratsamt Altenburger Land Die Landrätin Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrweges nach 35 a GGVSEB Auf Grund des 35 a Abs. 3 Satz 2 der Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende

Mehr

Landratsamt Sömmerda ALLGEMEINVERFÜGUNG

Landratsamt Sömmerda ALLGEMEINVERFÜGUNG Landratsamt Sömmerda ALLGEMEINVERFÜGUNG zur Bestimmung des Fahrweges über die Beförderung von gefährlichen Gütern nach 35 Abs. 3 der Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung

Mehr

Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrweges nach GGVSEB

Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrweges nach GGVSEB 1 Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis Der Landrat Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrweges nach GGVSEB Auf Grund des 35 Abs. 3 S. 2 der Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende

Mehr

A l l g e m e i n v e r f ü g u n g

A l l g e m e i n v e r f ü g u n g Landratsamt Gotha Gotha, 21. Dez. 2009 - Der Landrat - A l l g e m e i n v e r f ü g u n g über die Beförderung bestimmter gefährlicher Güter nach 35 der Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrweges nach 35 GGVSEB

Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrweges nach 35 GGVSEB Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrweges nach 35 GGVSEB vom 12.07.2012 veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 30/12 vom 26.07.2012, S. 250 Auf Grund des 35 Abs. 3 Satz 2 der Verordnung über die innerstaatliche

Mehr

A L L G E M E I N V E R F Ü G U N G

A L L G E M E I N V E R F Ü G U N G A L L G E M E I N V E R F Ü G U N G zur Fahrwegbestimmung bei der Beförderung bestimmter gefährlicher Güter nach 35 a Abs.3 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) auf

Mehr

DEINE ZUKUNFT ZEIGT GESICHT

DEINE ZUKUNFT ZEIGT GESICHT DEINE ZUKUNFT ZEIGT GESICHT TEILZEITAUSBILDUNG Der erste Schritt ins Berufsleben für Mütter, Väter und Pflegende. Bewerber-Info WAS IST TEILZEITAUSBILDUNG? Die Teilzeitausbildung ist eine anerkannte Berufsausbildung

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Bekanntmachung. Bezeichnung, Rechtsgrundlage. Ausfertigung vom. Verantwortlicher Fachdienst. Inkrafttreten. Änmerkungen/Äderungen. (Datum) (Nr.

Bekanntmachung. Bezeichnung, Rechtsgrundlage. Ausfertigung vom. Verantwortlicher Fachdienst. Inkrafttreten. Änmerkungen/Äderungen. (Datum) (Nr. 1 Allgemeinverfügung über die Beförderung bestimmter gefährlicher Güter nach 27 der Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und mit Eisenbahnen

Mehr

Gemeinsame Erklärung zur inter-kulturellen Öffnung und zur kultur-sensiblen Arbeit für und mit Menschen mit Behinderung und Migrations-Hintergrund.

Gemeinsame Erklärung zur inter-kulturellen Öffnung und zur kultur-sensiblen Arbeit für und mit Menschen mit Behinderung und Migrations-Hintergrund. Gemeinsame Erklärung zur inter-kulturellen Öffnung und zur kultur-sensiblen Arbeit für und mit Menschen mit Behinderung und Migrations-Hintergrund. Das ist eine Erklärung in Leichter Sprache. In einer

Mehr

A L L G E M E I N V E R F Ü G U N G

A L L G E M E I N V E R F Ü G U N G A L L G E M E I N V E R F Ü G U N G zur Fahrwegbestimmung bei der Beförderung bestimmter gefährlicher Güter nach 35 der Gefahrgutverordnung, Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) auf Straßen

Mehr

Leitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache

Leitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Leitbild für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Unser Leitbild Was wir erreichen wollen und was uns dabei wichtig ist! Einleitung Was ist ein Leitbild? Jede Firma hat ein Leitbild. Im Leitbild

Mehr

Allgemeinverfügung. - Bundesstraßen und den Bundesstraßen durch diese Allgemeinverfügung gleichgestellte Ergänzungsstrecken (Anlage),

Allgemeinverfügung. - Bundesstraßen und den Bundesstraßen durch diese Allgemeinverfügung gleichgestellte Ergänzungsstrecken (Anlage), 1 Landratsamt Kyffhäuserkreis -Die Landrätin- Allgemeinverfügung Allgemeinverfügung über die Beförderung bestimmter gefährlicher Güter nach 35 der Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende

Mehr

Allgemeinverfügung zur Fahrwegbestimmung

Allgemeinverfügung zur Fahrwegbestimmung Allgemeinverfügung zur Fahrwegbestimmung bei der Beförderung bestimmter gefährlicher Güter nach 35 GGVSEB auf Straßen im Gebiet des Kreises Bergstraße Aufgrund des 35 Abs. 3 Satz 2 der Verordnung über

Mehr

Leichte-Sprache-Bilder

Leichte-Sprache-Bilder Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen

Mehr

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Darum geht es heute: Was ist das Persönliche Geld? Was kann man damit alles machen? Wie hoch ist es? Wo kann man das Persönliche Geld

Mehr

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Anlage 1 Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Sehr geehrte(r) Frau/Herr, wir möchten Sie über Hintergrunde

Mehr

Bildungspatenschaften stärken, Integration fördern

Bildungspatenschaften stärken, Integration fördern Bildungspatenschaften stärken, Integration fördern aktion zusammen wachsen Bildung ist der Schlüssel zum Erfolg Bildung legt den Grundstein für den Erfolg. Für Kinder und Jugendliche aus Zuwandererfamilien

Mehr

Ambulant betreutes Wohnen eine Chance!

Ambulant betreutes Wohnen eine Chance! Ambulant betreutes Wohnen eine Chance! Christophorus - Werk Lingen e.v. 2 Eigenständig leben, Sicherheit spüren. Viele Menschen mit Behinderungen haben den Wunsch, in der eigenen Wohnung zu leben. Selbstbestimmt

Mehr

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Sie möchten im Betreuten Wohnen leben. Dafür müssen Sie einen Vertrag abschließen. Und Sie müssen den Vertrag unterschreiben. Das steht

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

BFD - für ein Jahr an die FEBB

BFD - für ein Jahr an die FEBB BFD - für ein Jahr an die FEBB Freiwillig engagiert in Deutschland Bundesfreiwilligendienst Zeiten ändern sich: Im Leben eines jeden Menschen gibt es Momente der Neuorientierung. So stehen junge Menschen

Mehr

Kreativ visualisieren

Kreativ visualisieren Kreativ visualisieren Haben Sie schon einmal etwas von sogenannten»sich selbst erfüllenden Prophezeiungen«gehört? Damit ist gemeint, dass ein Ereignis mit hoher Wahrscheinlichkeit eintritt, wenn wir uns

Mehr

1. Was ist der Thüringer Landtag?

1. Was ist der Thüringer Landtag? 1. Was ist der Thüringer Landtag? In Thüringen gibt es 3 wichtige Verfassungs-Organe. die Landes-Regierung den Verfassungs-Gerichtshof den Landtag Ein anderes Wort für Verfassung ist: Gesetz. In der Verfassung

Mehr

Jetzt entscheide ich selbst!

Jetzt entscheide ich selbst! Jetzt entscheide ich selbst! Informationen über das Persönliche Budget (Geld) Ein Heft in Leichter Sprache 02 Impressum Diese Menschen haben das Heft gemacht. In schwerer Sprache heißt das Impressum. Heraus-Geber:

Mehr

Kreisrecht des Landkreises Mayen-Koblenz Satzung über die Betreuung in Kindertagespflege und Heranziehung zu einem Kostenbeitrag

Kreisrecht des Landkreises Mayen-Koblenz Satzung über die Betreuung in Kindertagespflege und Heranziehung zu einem Kostenbeitrag Satzung des Landkreises Mayen-Koblenz über die Betreuung in Kindertagespflege und Heranziehung zu einem Kostenbeitrag im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Mayen-Koblenz vom 22.11.2012 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Die Ideen der Persönlichen Zukunftsplanung stammen aus Nordamerika. Dort werden Zukunftsplanungen schon

Mehr

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)

Mehr

Leitfaden Vorstellungsgespräch Azubi Erfolgsblatt 781 Chefsache Seite 1

Leitfaden Vorstellungsgespräch Azubi Erfolgsblatt 781 Chefsache Seite 1 Chefsache Seite 1 Name Bewerber: Ort: Datum: Zeit: von bis 1. Gesprächsbeginn Begrüßung des Bewerbers Stelle die anwesenden Gesprächspartner vor. Spannung nehmen Haben Sie uns gleich gefunden? Mit welchem

Mehr

Vereinssatzung. in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung

Vereinssatzung. in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung Vereinssatzung in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung - 1-1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Schifferbörse zu Duisburg-Ruhrort, im Folgenden Schifferbörse.

Mehr

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: 01.03.2016 Nr: 377. Satzung über die Zulassung zum Bachelor-Studiengang Informatik dual praxisintegriert

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: 01.03.2016 Nr: 377. Satzung über die Zulassung zum Bachelor-Studiengang Informatik dual praxisintegriert AMTLICHE MITTEILUNGEN Datum: 01.03.2016 Nr: 377 Satzung über die Zulassung zum Bachelor-Studiengang Informatik dual praxisintegriert Herausgeber: Präsident Hochschule RheinMain Kurt-Schumacher-Ring 18

Mehr

Der besondere Kündigungsschutz

Der besondere Kündigungsschutz Das informiert: Der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer 2 Der besondere Kündigungsschutz Überblick Anerkannte schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Menschen sind

Mehr

Studieren- Erklärungen und Tipps

Studieren- Erklärungen und Tipps Studieren- Erklärungen und Tipps Es gibt Berufe, die man nicht lernen kann, sondern für die man ein Studium machen muss. Das ist zum Beispiel so wenn man Arzt oder Lehrer werden möchte. Hat ihr Kind das

Mehr

DAVID: und David vom Deutschlandlabor. Wir beantworten Fragen zu Deutschland und den Deutschen.

DAVID: und David vom Deutschlandlabor. Wir beantworten Fragen zu Deutschland und den Deutschen. Das Deutschlandlabor Folge 09: Auto Manuskript Die Deutschen sind bekannt dafür, dass sie ihre Autos lieben. Doch wie sehr lieben sie ihre Autos wirklich, und hat wirklich jeder in Deutschland ein eigenes

Mehr

Sächsisches Sozialanerkennungsgesetz

Sächsisches Sozialanerkennungsgesetz Gesetz über die staatliche Anerkennung von Absolventen mit Diplom oder Bachelor in den Fachgebieten des Sozialwesens, der Kindheitspädagogik oder der Heilpädagogik im Freistaat Sachsen (Sächsisches Sozialanerkennungsgesetz

Mehr

HAUPTSATZUNG. der Ortsgemeinde Merxheim. vom 22.09.2010

HAUPTSATZUNG. der Ortsgemeinde Merxheim. vom 22.09.2010 HAUPTSATZUNG der Ortsgemeinde Merxheim vom 22.09.2010 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO),

Mehr

Satzung. 7 "Gebührenhöhe" erhält folgende Fassung: 7 Gebührenhöhe

Satzung. 7 Gebührenhöhe erhält folgende Fassung: 7 Gebührenhöhe Gemeinde Ilvesheim Rhein-Neckar-Kreis S A T Z U N G zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme des Betreuungsangebotes an der Friedrich-Ebert- Grundschule

Mehr

Der BeB und die Diakonie Deutschland fordern: Gesundheit und Reha müssen besser werden. So ist es jetzt:

Der BeB und die Diakonie Deutschland fordern: Gesundheit und Reha müssen besser werden. So ist es jetzt: Der BeB und die Diakonie Deutschland fordern: Gesundheit und Reha müssen besser werden So ist es jetzt: Valuing people Menschen mit Behinderung müssen öfter zum Arzt gehen als Menschen ohne Behinderung.

Mehr

Gute Aussichten ein Leben lang. Die Angebote der Lebenshilfe Starnberg für Erwachsene. Arbeiten Wohnen Fördern Beraten

Gute Aussichten ein Leben lang. Die Angebote der Lebenshilfe Starnberg für Erwachsene. Arbeiten Wohnen Fördern Beraten Gute Aussichten ein Leben lang ie Angebote der Lebenshilfe Starnberg für Erwachsene Arbeiten Wohnen Fördern Beraten Wir unterstützen Menschen mit Behinderungen bei ihren individuellen Lebensentwürfen und

Mehr

AMTSBLATT des Landkreises Südliche Weinstraße

AMTSBLATT des Landkreises Südliche Weinstraße Jahrgang Nummer Datum 2015 14 21.04.2015 I N H A L T Öffentliche Bekanntmachung betr. Haushaltsplan und Haushaltssatzung des Zweckverbandes Paul-Moor-Schule für das Haushaltsjahr 2015 Seite 38-41 Öffentliche

Mehr

Qualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral!

Qualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral! Beitrag: 1:43 Minuten Anmoderationsvorschlag: Unseriöse Internetanbieter, falsch deklarierte Lebensmittel oder die jüngsten ADAC-Skandale. Solche Fälle mit einer doch eher fragwürdigen Geschäftsmoral gibt

Mehr

Nicht kopieren. Der neue Report von: Stefan Ploberger. 1. Ausgabe 2003

Nicht kopieren. Der neue Report von: Stefan Ploberger. 1. Ausgabe 2003 Nicht kopieren Der neue Report von: Stefan Ploberger 1. Ausgabe 2003 Herausgeber: Verlag Ploberger & Partner 2003 by: Stefan Ploberger Verlag Ploberger & Partner, Postfach 11 46, D-82065 Baierbrunn Tel.

Mehr

Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015

Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015 Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015 1. Zusammensetzung des Beirats (1) Mitglieder Der Beirat des Frankfurter Volleyball Verein e.v. (FVV) setzt sich gemäß 11 der Vereinssatzung

Mehr

Alle gehören dazu. Vorwort

Alle gehören dazu. Vorwort Alle gehören dazu Alle sollen zusammen Sport machen können. In diesem Text steht: Wie wir dafür sorgen wollen. Wir sind: Der Deutsche Olympische Sport-Bund und die Deutsche Sport-Jugend. Zu uns gehören

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1040 18. Wahlperiode Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN Gesetz zur Stärkung der Partizipation auf Kommunal- und Kreisebene Der Landtag möge beschließen:

Mehr

Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf

Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf Bekanntmachung der Neufassung der Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf Aufgrund 6 des Niedersächsischen Sparkassengesetzes (NSpG) vom 16. Dezember 2004 (Nds. GVBl. Nr.

Mehr

Nicht über uns ohne uns

Nicht über uns ohne uns Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien

Mehr

Robert Günther Versicherungsmakler

Robert Günther Versicherungsmakler Robert Günther Versicherungsmakler Bewertung: Sehr hoch Schwerpunkte: Private Krankenversicherung Altersvorsorge Berufsunfähigkeit Krankenzusatzversicherung betriebliche Altersvorsorge Gewerbeversicherung

Mehr

Aufruf für die Mitarbeit im BETROFFENENRAT beim Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs

Aufruf für die Mitarbeit im BETROFFENENRAT beim Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs Aufruf für die Mitarbeit im BETROFFENENRAT beim Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs Betroffene von sexueller Gewalt in der Kindheit sind eingeladen, die Arbeit des Unabhängigen

Mehr

Was ich als Bürgermeister für Lübbecke tun möchte

Was ich als Bürgermeister für Lübbecke tun möchte Wahlprogramm in leichter Sprache Was ich als Bürgermeister für Lübbecke tun möchte Hallo, ich bin Dirk Raddy! Ich bin 47 Jahre alt. Ich wohne in Hüllhorst. Ich mache gerne Sport. Ich fahre gerne Ski. Ich

Mehr

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe. in Leichter Sprache

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe. in Leichter Sprache 1 Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe in Leichter Sprache 2 Impressum Originaltext Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. Leipziger Platz 15 10117 Berlin

Mehr

Seminare und Angebote Ihr Partner für s kommunalpolitische Ehrenamt

Seminare und Angebote Ihr Partner für s kommunalpolitische Ehrenamt Seminare und Angebote Ihr Partner für s kommunalpolitische Ehrenamt Aktuelle Themen. Kompetente Referenten. Begeisternde Seminare. Das können wir Ihnen bieten: Referenten mit Fachkompetenz und kommunalpolitischer

Mehr

Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen

Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen Aufgrund von 3 Abs. 2 Satz 3 und 4 des Gesetzes über die Berufsakademie

Mehr

Muster-Ausbildungsvertrag

Muster-Ausbildungsvertrag Muster-Ausbildungsvertrag Zwischen (im Folgenden: Träger der praktischen Ausbildung ) und Frau/Herrn geb. am in wohnhaft in (im Folgenden: Schülerin oder Schüler) wird gem. 13 Abs. 1 Satz 1 des Altenpflegegesetzes

Mehr

Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der "erziehungsbeauftragten" Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch

Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der erziehungsbeauftragten Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der "erziehungsbeauftragten" Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch Einleitung Das Jugendschutzgesetz enthält im zweiten Abschnitt Reglementierungen

Mehr

Erntedankfest. Danken und Teilen (Entwurf für Eltern Kindgruppen)

Erntedankfest. Danken und Teilen (Entwurf für Eltern Kindgruppen) Erntedankfest Thema: Aktion: Vorbereitung: Danken und Teilen (Entwurf für Eltern Kindgruppen) Puppenspiel mit Handpuppen: Hund, Hase. Bär, (es sind drei Erwachsene für das Puppenspiel notwendig), mit den

Mehr

Stiftungssatzung für die Verwaltung der Barbara-Mügel-Stiftung 20.1.2.03 (01)

Stiftungssatzung für die Verwaltung der Barbara-Mügel-Stiftung 20.1.2.03 (01) Stadt Friedrichshafen Stiftungssatzung für behinderte Kinder Aufgrund von 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 3. Oktober 1983 (GBl. S. 577), zuletzt geändert am 8. November

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Meet the Germans. Lerntipp zur Schulung der Fertigkeit des Sprechens. Lerntipp und Redemittel zur Präsentation oder einen Vortrag halten

Meet the Germans. Lerntipp zur Schulung der Fertigkeit des Sprechens. Lerntipp und Redemittel zur Präsentation oder einen Vortrag halten Meet the Germans Lerntipp zur Schulung der Fertigkeit des Sprechens Lerntipp und Redemittel zur Präsentation oder einen Vortrag halten Handreichungen für die Kursleitung Seite 2, Meet the Germans 2. Lerntipp

Mehr

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 20. November 2009 (9211-05

Mehr

Sicher durch das Studium. Unsere Angebote für Studenten

Sicher durch das Studium. Unsere Angebote für Studenten Sicher durch das Studium Unsere Angebote für Studenten Starke Leistungen AUSGEZEICHNET! FOCUS-MONEY Im Vergleich von 95 gesetzlichen Krankenkassen wurde die TK zum achten Mal in Folge Gesamtsieger. Einen

Mehr

Geld Verdienen im Internet leicht gemacht

Geld Verdienen im Internet leicht gemacht Geld Verdienen im Internet leicht gemacht Hallo, Sie haben sich dieses E-book wahrscheinlich herunter geladen, weil Sie gerne lernen würden wie sie im Internet Geld verdienen können, oder? Denn genau das

Mehr

Satzung des Vereins. Medien-Club München e.v.

Satzung des Vereins. Medien-Club München e.v. Satzung des Vereins Medien-Club München e.v. Art. 1 Name Sitz 1. Der Verein trägt den Namen Medien-Club München. 2. Der Verein soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht München eingetragen werden. Nach

Mehr

Satzung der Kreissparkasse Verden vom 27.11.2006 (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 17.04.2015)

Satzung der Kreissparkasse Verden vom 27.11.2006 (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 17.04.2015) Satzung der Kreissparkasse Verden vom 27.11.2006 (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 17.04.2015) berücksichtigte Änderungen: 3 Absatz 2 geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 12.02.2007 (Amtsblatt

Mehr

7. Jahrgang Ausgabetag: 02.12.2014 Nummer: 40. Inhaltsverzeichnis. Herausgeber: Stadt Hürth Der Bürgermeister

7. Jahrgang Ausgabetag: 02.12.2014 Nummer: 40. Inhaltsverzeichnis. Herausgeber: Stadt Hürth Der Bürgermeister Amtsblatt 7. Jahrgang Ausgabetag: 02.12.2014 Nummer: 40 Inhaltsverzeichnis 92. 1. Änderungssatzung vom 26.11.2014 zur Satzung über die Förderung der Kindertagespflege in Hürth vom 18.07.2013 93. Aufhebung

Mehr

Zukunftsvertrag. vom Kindergipfel am 24. September in Tambach-Dietharz

Zukunftsvertrag. vom Kindergipfel am 24. September in Tambach-Dietharz Zukunftsvertrag Zukunftsvertrag vom Kindergipfel am 24. September in Tambach-Dietharz Wir, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des lokalen Kindergipfels 2004, haben uns am 24. September in Tambach-Dietharz

Mehr

3. Der behinderte Mensch auf dem Arbeitsmarkt

3. Der behinderte Mensch auf dem Arbeitsmarkt Die Arbeitsmarktsituation behinderter Menschen 3. Der behinderte Mensch auf dem Arbeitsmarkt 3.1 Die Arbeitsmarktsituation behinderter Menschen Arbeit ist ein zentraler Bestandteil des Lebens in einer

Mehr

Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau

Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau Zusammenfassung der Ergebnisse in Leichter Sprache Timo Wissel Albrecht Rohrmann Timo Wissel / Albrecht Rohrmann: Örtliche Angebots-

Mehr

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 21. November

Mehr

Ziel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII

Ziel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Ziel- und Qualitätsorientierung Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Qualität? In der Alltagssprache ist Qualität oft ein Ausdruck für die Güte einer

Mehr

1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v..

1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v.. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v.. 2. Der Verein hat seinen Sitz in

Mehr

Informationen zur Erstkommunion 2016

Informationen zur Erstkommunion 2016 Lasset die Kinder zu mir kommen! Informationen zur Erstkommunion 2016 Liebe Eltern! Mit der Taufe wurde Ihr Kind in die Gemeinschaft der Kirche aufgenommen. Bei der Erstkommunion empfängt Ihr Kind zum

Mehr

Bürgerhilfe Florstadt

Bürgerhilfe Florstadt Welche Menschen kommen? Erfahrungen mit der Aufnahme vor Ort vorgestellt von Anneliese Eckhardt, BHF Florstadt Flüchtlinge sind eine heterogene Gruppe Was heißt das für Sie? Jeder Einzelne ist ein Individuum,

Mehr

17. Jahrgang 11. März 2008 Nr.: 10 Seite 1. Inhaltsverzeichnis. 1. 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Ludwigsfelde 2

17. Jahrgang 11. März 2008 Nr.: 10 Seite 1. Inhaltsverzeichnis. 1. 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Ludwigsfelde 2 Amtsblatt für die Stadt Ludwigsfelde 17. Jahrgang 11. März 2008 Nr.: 10 Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite 1. 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Ludwigsfelde 2 2. der nichtöffentlichen Sitzung

Mehr

Thema PATIENTEN VERFÜGUNG. Das Recht auf Selbstbestimmung für die letzte Lebensphase

Thema PATIENTEN VERFÜGUNG. Das Recht auf Selbstbestimmung für die letzte Lebensphase Thema PATIENTEN VERFÜGUNG Das Recht auf Selbstbestimmung für die letzte Lebensphase Eine Informationsveranstaltung für Fachkräfte aus dem medizinischen, pflegerischen und juristischen Bereich am 17. April

Mehr

Arbeitsrechtliche Regelung zu Fortbildungen und anderen Mitarbeiterfördermaßnahmen. Grundsätze für die Aus-, Fort- und Weiterbildung ( 39 c) MVG)

Arbeitsrechtliche Regelung zu Fortbildungen und anderen Mitarbeiterfördermaßnahmen. Grundsätze für die Aus-, Fort- und Weiterbildung ( 39 c) MVG) Arbeitsrechtliche Regelung zu Fortbildungen und anderen Mitarbeiterfördermaßnahmen Grundsätze für die Aus-, Fort- und Weiterbildung ( 39 c) MVG) Grundlagen Fortbildungsmaßnahmen Diese Maßnahmen dienen

Mehr

Das Leitbild vom Verein WIR

Das Leitbild vom Verein WIR Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich

Mehr

* Leichte Sprache * Leichte Sprache * Leichte Sprache *

* Leichte Sprache * Leichte Sprache * Leichte Sprache * * Leichte Sprache * Leichte Sprache * Leichte Sprache * Was ist die Aktion Mensch? Viele Menschen sollen gut zusammenleben können. Dafür setzen wir uns ein. Wie macht die Aktion Mensch das? Wir verkaufen

Mehr

Wir planen unsere Unterstützung mit!

Wir planen unsere Unterstützung mit! Wir planen unsere Unterstützung mit! Informationen über den Integrierten Teil-Habe-Plan Hessen Ein Heft in leichter Sprache 02 Impressum Diese Menschen haben das Heft gemacht. In schwerer Sprache heißt

Mehr

Förderzentrum am Arrenberg

Förderzentrum am Arrenberg Förderzentrum am Arrenberg Wir fördern Kinder, Jugendliche und Erwachsene auf ihrem Weg zur Selbstbestimmung, Eigenständigkeit und sozialer Kompetenz. Wir unterstützen Menschen mit Behinderung und chronischer

Mehr

Information zum Projekt. Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier

Information zum Projekt. Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier Information zum Projekt Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr Wir führen ein Projekt durch zur Mitwirkung von Menschen mit Demenz in

Mehr

Herzlich Willkommen. Deutscher Kinderschutzbund, Landesverband Sachsen e.v.

Herzlich Willkommen. Deutscher Kinderschutzbund, Landesverband Sachsen e.v. Herzlich Willkommen Elternrecht und Kindesgrundrechte Verfassungsrechtliche Vorgaben Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG Recht und Pflicht der Eltern zur Pflege und Erziehung des Kindes (Elternrecht) Art. 2 Abs. 1

Mehr

1: 9. Hamburger Gründerpreis - Kategorie Existenzgründer - 08.09.2010 19:00 Uhr

1: 9. Hamburger Gründerpreis - Kategorie Existenzgründer - 08.09.2010 19:00 Uhr 1: 9. Hamburger Gründerpreis - Kategorie Existenzgründer - Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Dr. Vogelsang, sehr geehrter Herr Strunz, und meine sehr geehrte Damen und Herren, meine

Mehr

Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache

Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Siegen - Wittgenstein/ Olpe 1 Diese Information hat geschrieben: Arbeiterwohlfahrt Stephanie Schür Koblenzer

Mehr

Sich einen eigenen Blog anzulegen, ist gar nicht so schwer. Es gibt verschiedene Anbieter. www.blogger.com ist einer davon.

Sich einen eigenen Blog anzulegen, ist gar nicht so schwer. Es gibt verschiedene Anbieter. www.blogger.com ist einer davon. www.blogger.com Sich einen eigenen Blog anzulegen, ist gar nicht so schwer. Es gibt verschiedene Anbieter. www.blogger.com ist einer davon. Sie müssen sich dort nur ein Konto anlegen. Dafür gehen Sie auf

Mehr

Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996)

Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996) Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996) 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen»Gesellschaft zur Förderung der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung (Freunde des ifo

Mehr

Informationen zur C-Akademie. Das Programm der CDU Baden-Württemberg

Informationen zur C-Akademie. Das Programm der CDU Baden-Württemberg Informationen zur Das Programm zur Nachwuchsförderung im Überblick 1. Leistungen - Das bieten wir: ein Seminarprogramm ein Mentorenprogramm ein Praktika-Programm Exkursion nach Berlin oder Brüssel ein

Mehr

Selbstständig wohnen, ohne allein zu sein! Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderung

Selbstständig wohnen, ohne allein zu sein! Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderung Selbstständig wohnen, ohne allein zu sein! Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderung Ich fühle mich wohl im BeWo! Mein Name ist Thomas Dieme. Ich bin 26 Jahre alt. Seit einigen Jahren bin

Mehr

SATZUNG DER BERLIN HYP AG

SATZUNG DER BERLIN HYP AG SATZUNG DER BERLIN HYP AG in der Fassung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. Juli 2015 Satzung 29. Juli 2015 Seite 1 von 7 I. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen 1 Die Gesellschaft führt die Firma

Mehr

Die Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern. zum Thema. Online - Meetings. Eine neue Form der Selbsthilfe?

Die Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern. zum Thema. Online - Meetings. Eine neue Form der Selbsthilfe? Die Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern zum Thema Online - Meetings Eine neue Form der Selbsthilfe? Informationsverhalten von jungen Menschen (Quelle: FAZ.NET vom 2.7.2010). Erfahrungen können

Mehr

Ich danke Ihnen, dass Sie sich für mein Angebot interessieren.

Ich danke Ihnen, dass Sie sich für mein Angebot interessieren. Guten Tag! Ich danke Ihnen, dass Sie sich für mein Angebot interessieren. Die wichtigste Information zuerst: Das Jahr 2015 ist, was Lesungs- und Vortragstermine sowie Seminare angeht, bereits voll besetzt.

Mehr

Landkreis Hersfeld-Rotenburg

Landkreis Hersfeld-Rotenburg Landkreis Hersfeld-Rotenburg Auf den nachfolgenden Seiten lesen Sie eine Rede von Landrat Dr. Karl-Ernst Schmidt anlässlich der Absolventenverabschiedung von Studium Plus, Freitag, 05. Juli 2013, 14:00

Mehr

Mehr Geld verdienen! Lesen Sie... Peter von Karst. Ihre Leseprobe. der schlüssel zum leben. So gehen Sie konkret vor!

Mehr Geld verdienen! Lesen Sie... Peter von Karst. Ihre Leseprobe. der schlüssel zum leben. So gehen Sie konkret vor! Peter von Karst Mehr Geld verdienen! So gehen Sie konkret vor! Ihre Leseprobe Lesen Sie...... wie Sie mit wenigen, aber effektiven Schritten Ihre gesteckten Ziele erreichen.... wie Sie die richtigen Entscheidungen

Mehr

BIA-Wissensreihe Teil 4. Mind Mapping Methode. Bildungsakademie Sigmaringen

BIA-Wissensreihe Teil 4. Mind Mapping Methode. Bildungsakademie Sigmaringen BIA-Wissensreihe Teil 4 Mind Mapping Methode Bildungsakademie Sigmaringen Inhalt Warum Mind Mapping? Für wen sind Mind Maps sinnvoll? Wie erstellt man Mind Maps? Mind Mapping Software 3 4 5 7 2 1. Warum

Mehr

Satzung. der. Industriemeistervereinigung. Würzburg e.v.

Satzung. der. Industriemeistervereinigung. Würzburg e.v. Satzung der Industriemeistervereinigung Würzburg e.v. 1 : NAME UND SITZ 1. Die Vereinigung führt den Namen: Industriemeistervereinigung ( IMV ) Würzburg e. V. 2. Die Vereinigung ist im Vereinsregister

Mehr

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher. Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es

Mehr