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1 Excellence in Cork Preisliste 2018

2 Ruhe Wärme Geh- und Stehkomfort Stoßfestigkeit 2

3 Excellence in Cork 1986 als Familienunternehmen in Nürnberg gegründet, gehört cortex heute zu den führenden Premium-Anbietern von Fußbodenlösungen mit Korktechnologie (corktech). Das Wohlfeeling unserer Kunden, der Einsatz von natürlichen, permanent nachwachsenden Ressourcen, Innovationen und erstklassige Produktqualität bilden seit über 30 Jahren die Grundlage für eine erfolgreiche Partnerschaft mit unseren Kunden. cortex legt Ihnen die Welt des Korks zu Füßen. Excellence in Wohlfeeling Korkböden sind warm, leise, elastisch und stoßdämpfend. Excellence in Know-How Korkexperten mit 30 Jahre Markterfahrung. Excellence in Innovation führend in Entwicklung und Produktion von corktech-produkten. Excellence in Ökologie gesunde und umweltfreundliche Produkte. Excellence in Zukunft überlegene Nachhaltigkeit dank einem natürlichen, nachwachsenden Rohstoff. Excellence in Qualität und Service ist für uns selbstverständlich Anerkannte Excellence cortex Produkte zeichnen sich durch höchste Qualitätsansprüche aus, die durch regelmäßige interne sowie externe Qualitätsprüfungen gesichert und mit sehr guten Ergebnissen belegt werden. Alle cortex Bodenbeläge sind mit der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt ausgezeichnet. Durch Anbau und Fertigung in Europa tragen cortex Produkte selbstverständlich das CE Gütesiegel. 3

4 Aquanatura Die Holzdekore sind auch in der Dielenbreite von 145 mm ab 1 Palette lieferbar (Lieferzeit auf Anfrage). Nutzschicht 0,55 mm, mit 4-seitiger Mikrofase und PU PROtect Oberfläche. Wasserfester Bodenbelag zur schwimmenden Verlegung oder Verklebung mit nur 6 mm Aufbauhöhe. Art.-Nr. Design Format (mm) Sockelleisten m 2 pro m 2 pro UVP /m 2 Pack Palette JSW7002 Licht Eiche 1225 x 195 x 6 SK ,672 93,632 41,65 JSW8002 Küsten Eiche 1225 x 195 x 6 SK ,672 93,632 41,65 JSX2002 Pinie gebürstet 1225 x 195 x 6 SK ,672 93,632 41,65 JSX1003 Räucher Pinie 1225 x 195 x 6 SK ,672 93,632 41,65 JSX4002 Mitternacht Eiche 1225 x 195 x 6 SK ,672 93,632 41,65 JSX0002 Landhaus Pinie hell 1225 x 195 x 6 SK ,672 93,632 41,65 Licht Eiche Küsten Eiche Pinie gebürstet Räucher Pinie Mitternacht Eiche Landhaus Pinie hell Druckbedingt kann es bei den gezeigten Abbildungen zu Abweichungen zum Orginal kommen. Irrtümer und Änderungen sind möglich. 4

5 VWDE9000 Andruckroller für Aquanatura VWCX9153 Andruckroller für Aquanatura (schwere Ausführung) DG Art.-Nr. Design Format (mm) Sockelleisten m 2 pro m 2 pro UVP /m 2 Pack Palette JSX3003 Schoko Eiche 1225 x 195 x 6 SK ,672 93,632 41,65 JSW9003 Landhaus Pinie Dunkel 1225 x 195 x 6 SK ,672 93,632 41,65 JSR3002 Feldkiefer 1225 x 195 x 6 SK ,672 93,632 41,65 JSP6007 Terra-Pinie 1225 x 195 x 6 SK ,672 93,632 41,65 JSV5001 Schiefer Anthrazit 615 x 295 x 6 SK ,633 97,98 41,65 JSV6001 Schiefer Argento 615 x 295 x 6 SK ,633 97,98 41,65 Schoko Eiche Landhaus Pinie Dunkel Feldkiefer Terra-Pinie Schiefer Anthrazit Schiefer Argento Veränderungen die der Optimierung der Produkte dienen, behalten wir uns vor. 5

6 Vinatura Nutzschicht 0,55 mm, mit 4-seitiger Mikrofase, Bodenbelag zur leimlosen, schwimmenden Verlegung. Art.-Nr. Design Format (mm) Sockelleisten m 2 pro m 2 pro UVP /m 2 Pack Palette LJP3001 (VI01501) Bassano-Eiche 1220 x 185 x 10,5 SK ,806 79,464 41,59 LJP4001 (VI01502) Capello-Pinie 1220 x 185 x 10,5 SK ,806 79,464 41,59 LJP5001 (VI01505) Corrido-Pinie 1220 x 185 x 10,5 SK ,806 79,464 41,59 LJP7001 (VI01503) Dolomit-Pinie 1220 x 185 x 10,5 SK ,806 79,464 41,59 LJP2001 (VI01506) Castello-Eiche 1220 x 185 x 10,5 SK ,806 79,464 41,59 LJP6001 (VI01504) Terra-Pinie 1220 x 185 x 10,5 SK ,806 79,464 41,59 Bassano-Eiche Capello-Pinie Corrido-Pinie Dolomit-Pinie Castello-Eiche Terra-Pinie Druckbedingt kann es bei den gezeigten Abbildungen zu Abweichungen zum Orginal kommen. Irrtümer und Änderungen sind möglich. 6

7 DG Art.-Nr. Design Format (mm) Sockelleisten m 2 pro m 2 pro UVP /m 2 Pack Palette LJP0001 (VI01507) Schloss-Eiche 1220 x 185 x 10,5 SK ,806 79,464 41,59 LJR3004 Feldkiefer 1220 x 185 x 10,5 SK ,806 79,464 41,59 LJW8001 Küsten Eiche 1220 x 185 x 10,5 SK ,806 79,464 41,59 LJW7001 Licht Eiche 1220 x 185 x 10,5 SK ,806 79,464 41,59 LJX1001 Räucher Pinie 1220 x 185 x 10,5 SK ,806 79,464 41,59 LJX2001 Pinie gebürstet 1220 x 185 x 10,5 SK ,806 79,464 41,59 Schloss-Eiche Feldkiefer Küsten Eiche Licht Eiche Räucher Pinie Pinie gebürstet Veränderungen die der Optimierung der Produkte dienen, behalten wir uns vor. 7

8 Vinatura Nutzschicht 0,30 mm, Bodenbelag zur leimlosen, schwimmenden Verlegung. Art.-Nr. Design Format (mm) Sockelleisten m 2 pro m 2 pro UVP /m 2 Pack Palette LJQ0007 (VI29501) Polareiche 1220 x 185 x 10,5 SK ,806 79,464 36,55 LJU9001 (VI29503) Eiche strukturiert 1220 x 185 x 10,5 SK ,806 79,464 36,55 LJQ7005 (VI29507) Kirsche Antik 1220 x 185 x 10,5 SK ,806 79,464 36,55 LJL5001 (VI29515) Frosteiche 1220 x 185 x 10,5 SK ,806 79,464 36,55 LJU8001 (VI29511) Pinie Rustikal hell 1220 x 185 x 10,5 SK ,806 79,464 36,55 LJL6001 (VI29520) Gletschereiche 1220 x 185 x 10,5 SK ,806 79,464 36,55 LJQ3006 (VI29506) Toscanaeiche 1220 x 185 x 10,5 SK ,806 79,464 36,55 Polareiche Eiche strukturiert Kirsche Antik Frosteiche Pinie Rustikal hell Gletschereiche Toscanaeiche 8 Druckbedingt kann es bei den gezeigten Abbildungen zu Abweichungen zum Orginal kommen. Irrtümer und Änderungen sind möglich.

9 DF Art.-Nr. Design Format (mm) Sockelleisten m 2 pro m 2 pro UVP /m 2 Pack Palette LJQ2005 (VI29504) Sonneneiche 1220 x 185 x 10,5 SK ,806 79,464 36,55 LJU6001 (VI29510) Pinie Rustikal dunkel 1220 x 185 x 10,5 SK ,806 79,464 36,55 LJU7001 (VI29509) Pinie rustikal hellbraun 1220 x 185 x 10,5 SK ,806 79,464 36,55 LJQ1007 (VI29502) Schiffseiche 1220 x 185 x 10,5 SK ,806 79,464 36,55 LJV0001 (VI29512) Ital. Nussbaum 1220 x 185 x 10,5 SK ,806 79,464 36,55 LJL2001 (VI29514) Lärche Cottage 1220 x 185 x 10,5 SK ,806 79,464 36,55 LJL7001 (VI29518) Tabaccoeiche 1220 x 185 x 10,5 SK ,806 79,464 36,55 Sonneneiche Pinie Rustikal dunkel Pinie Rustikal hellbraun Schiffseiche Italienischer Nussbaum Lärche Cottage Tabaccoeiche Veränderungen die der Optimierung der Produkte dienen, behalten wir uns vor. 9

10 Vinatura Nutzschicht 0,20 mm, Bodenbelag zur leimlosen, schwimmenden Verlegung. DE Art.-Nr. Design Format (mm) Sockelleisten m 2 pro m 2 pro UVP /m 2 Pack Palette LJS0004 (VI10001) Kalksteinkiefer 1220 x 185 x 10,5 SK ,806 72,240 29,87 LJR9003 (VI10003) Wintereiche 1220 x 185 x 10,5 SK ,806 72,240 29,87 LJS1003 (VI10002) Pinie 1220 x 185 x 10,5 SK ,806 72,240 31,25 LJS5003 (VI10004) Rosskastanie 1220 x 185 x 10,5 SK ,806 72,240 31,25 LJS3003 (VI10005) Eiche 1220 x 185 x 10,5 SK ,806 72,240 31,25 LJV6003 (VI18403) Schiefer Argento 905 x 295 x 10,5 SK ,136 93,984 31,25 LJV5004 (VI18401) Schiefer Anthrazit 905 x 295 x 10,5 SK ,136 93,984 31,25 Kalksteinkiefer Wintereiche Pinie Rosskastanie Eiche Schiefer Argento Schiefer Anthrazit 10 Druckbedingt kann es bei den gezeigten Abbildungen zu Abweichungen zum Orginal kommen. Irrtümer und Änderungen sind möglich.

11 Veranatura Nutzschicht 0,55 mm, mit 4-seitiger Mikrofase. Natürlicher Designboden mit Korkträger und strukturierter Oberfläche. Bodenbelag zur leimlosen, schwimmenden Verlegung. ULTRAPRO DG Art.-Nr. Design Format (mm) Sockelleisten m 2 pro m 2 pro UVP /m 2 Pack Palette BGXH001 Eiche Vintage Sand 1220 x 185 x 10,5 SK ,806 72,240 36,55 BGXJ002 Eiche Vintage Dunkelgrau 1220 x 185 x 10,5 SK ,806 72,240 36,55 BGW1001 Pinie Rustikal Braun 1220 x 185 x 10,5 SK ,806 72,240 36,55 BGW2001 Pinie Rustikal Grau 1220 x 185 x 10,5 SK ,806 72,240 36,55 BGN9002 Eiche Eis 1220 x 185 x 10,5 SK ,806 72,240 36,55 BGQ0002 Nordeiche 1220 x 185 x 10,5 SK ,806 72,240 36,55 BGR4002 Bergeiche 1220 x 185 x 10,5 SK ,806 72,240 36,55 BGXE002 Europäische Eiche 1220 x 185 x 10,5 SK ,806 72,240 36,55 Eiche Vintage Sand Eiche Vintage Dunkelgrau Pinie Rustikal Braun Pinie Rustikal Grau Eiche Eis Nordeiche Bergeiche Europäische Eiche Veränderungen die der Optimierung der Produkte dienen, behalten wir uns vor. 11

12 Designatura Digital bedruckter Designboden mit Korkträger und geprägter Oberfläche, 4-seitig gefast. Art.-Nr. Design Format (mm) Sockelleisten m 2 pro m 2 pro UVP /m 2 Pack Palette BA62002 Eiche Alpin 1830 x 185 x 11,5 SK ,031 89,364 37,70 BA64004 Pinie Eismeer 1830 x 185 x 11,5 SK ,031 89,364 37,70 BAG5001 Eiche Select 1830 x 185 x 11,5 SK ,031 89,364 37,70 BAG5002 Eiche Select* 1220 x 185 x 10,5 SK ,806 79,464 33,30 BAG6001 Sandeiche 1830 x 185 x 11,5 SK ,031 89,364 37,70 BAG7001 Eiche Natur 1830 x 185 x 11,5 SK ,031 89,364 37,70 BAG7002 Eiche Natur* 1220 x 185 x 10,5 SK ,806 79,464 33,30 BAG8001 Steineiche 1830 x 185 x 11,5 SK ,031 89,364 37,70 *) Kurzlänge ohne Fase Eiche Alpin Pinie Eismeer Eiche Select Sandeiche Eiche Natur Steineiche Druckbedingt kann es bei den gezeigten Abbildungen zu Abweichungen zum Orginal kommen. Irrtümer und Änderungen sind möglich. 12

13 DF Art.-Nr. Design Format (mm) Sockelleisten m 2 pro m 2 pro UVP /m 2 Pack Palette BAG8002 Steineiche* 1220 x 185 x 10,5 SK ,806 79,464 33,30 BAG9001 Mooreiche 1830 x 185 x 11,5 SK ,031 89,364 37,70 BAH0001 Raucheiche Natur 1830 x 185 x 11,5 SK ,031 89,364 37,70 BAH1001 Eiche Rustikal 1830 x 185 x 11,5 SK ,031 89,364 37,70 BAH1002 Eiche Rustikal* 1220 x 185 x 10,5 SK ,806 79,464 33,30 BAH2001 Eiche Vintage 1830 x 185 x 11,5 SK ,031 89,364 37,70 BAH3001 Eiche Gekälkt 1830 x 185 x 11,5 SK ,031 89,364 37,70 BAH4001 Raucheiche weiss 1830 x 185 x 11,5 SK ,031 89,364 37,70 *) Kurzlänge ohne Fase Mooreiche Raucheiche Natur Eiche Rustikal Eiche Vintage Eiche Gekälkt Raucheiche weiss Veränderungen die der Optimierung der Produkte dienen, behalten wir uns vor. 13

14 Corknatura DE Kork-Fertigparkett für die leimlose, schwimmende Verlegung. Art.-Nr. Design Oberfläche MJ03003 Standard roh Natur unbehandelt (CO14001) MJ49009 Rustico roh Natur unbehandelt (CO14002) MJ39011 Schiffsboden roh* Natur unbehandelt MJB4001 Prosecco roh Natur unbehandelt (CO14003) MJD3001 Spurt Natur roh* Natur unbehandelt MJD4001 Rapid roh* Natur unbehandelt MJ22005 Schiffsboden Reverso roh* Natur unbehandelt *Lieferzeit und Menge auf Anfrage, keine Lagerware Format (mm) Sockelleisten m2 pro Pack m2 pro Palette UVP /m2 905 x 295 x 10,5 SK , ,072 19, x 295 x 10,5 SK , ,072 28, x 295 x 10,5 SK ,600 89,600 28, x 295 x 10,5 SK ,600 89,600 25, x 295 x 10,5 905 x 295 x 10,5 905 x 295 x 10,5 SK30602 SK30605 SK ,136 2,136 2, , , ,072 22,48 23,28 28,21 Standard Rustico Schiffsboden Prosecco Spurt Natur Rapid Schiffsboden Reverso Prosecco Creme Druckbedingt kann es bei den gezeigten Abbildungen zu Abweichungen zum Orginal kommen. Irrtümer und Änderungen sind möglich. 14

15 Corknatura Kork-Fertigparkett für die leimlose, schwimmende Verlegung. DE Art.-Nr. Design Oberfläche Format (mm) Sockelleisten m 2 pro m 2 pro UVP /m 2 Pack Palette BJ03005 (CO73501) BJ49015 (CO73507) BJ22015 (CO73503) Standard lackiert CM PROtect 905 x 295 x 10,5 SK ,600 89,600 22,18 Rustico lackiert CM PROtect 905 x 295 x 10,5 SK ,600 89,600 33,53 Schiffsboden Reverso lackiert CM PROtect 905 x 295 x 10,5 SK ,600 89,600 34,79 BJB4001 Prosecco lackiert* CM PROtect 905 x 295 x 10,5 SK ,600 89,600 30,59 BLC2001 (CO73510) Prosecco Creme lackiert CM PROtect 905 x 295 x 10,5 SK ,600 89,600 34,29 *Lieferzeit und Menge auf Anfrage, keine Lagerware D BJ03022 (CO93801) BJD3003 (CO93802) BLV0010 (CO93803) BLX2011 (CO93806) BJ21072 (CO90401) BLX1012 (CO93805) Sprint lackiert UV PROtect 905 x 295 x 10,5 SK , ,072 19,29 Spurt Natur lackiert UV PROtect 905 x 295 x 10,5 SK , ,072 24,33 Spurt Schotter lackiert UV PROtect 905 x 295 x 10,5 SK , ,072 24,33 Rapid Sand lackiert UV PROtect 905 x 295 x 10,5 SK , ,072 28,11 Schiffsboden lackiert UV PROtect 905 x 295 x 10,5 SK , ,072 28,11 Rapid Eis lackiert UV PROtect 905 x 295 x 10,5 SK , ,072 28,11 Sprint Spurt Schotter Rapid Sand Rapid Eis Veränderungen die der Optimierung der Produkte dienen, behalten wir uns vor. 15

16 Corknatura Kork-Klebeparkett zur vollflächigen Verklebung. DE Art.-Nr. Design Oberfläche Format (mm) Sockelleisten m 2 pro m 2 pro m 2 pro UVP /m 2 Pack Karton Palette NC74093 (CO36301-GD) Standard roh Natur, unbehandelt 600 x 300 x 4 SK ,980 5, ,480 15,08 NC74114 Standard* roh Natur, unbehandelt 600 x 300 x 6 SK ,980 5, ,840 21,81 NA24025 (CO35401-GD) NA21067 (CO90401-GD) Rustico roh Natur, unbehandelt 600 x 300 x 4 SK ,980 5, ,480 18,07 Schiffsboden roh Natur, unbehandelt 600 x 300 x 4 SK ,980 5, ,480 21,84 *Lieferzeit und Menge auf Anfrage, keine Lagerware Standard Rustico Schiffsboden Dienstleistungen Korkparkett / Klebekork (unbehandelt) Mindermengenaufschlag für Mengen unter 10 m 2 pro Position 10,00 / Aufschlag für RAL-Sonderfarben 25,00 Art.-Nr. Format UVP /m F vorleimen von Korkparkett 4, F fasen von 60 x 30 cm Korkparkett 6, F färben von Korkparkett 10, F färben von Korkfertigparkett, roh 10, F vorversiegeln mit 2 x Wasserlack oder ölen luftgetrocknet 9,05 16 Druckbedingt kann es bei den gezeigten Abbildungen zu Abweichungen zum Orginal kommen. Irrtümer und Änderungen sind möglich.

17 Reinigung & Pflege Vorbeugende Pflege Um die Bodenoberfläche besser zu schützen, sollten Fußmatten an allen Eingangsbereichen ausgelegt werden, damit Schmutz und Staub aufgefangen werden. Die Intensität der Bodenpflege hängt stark von dessen Beanspruchung ab. Damit Sie lange Freude an Ihrem cortex Boden haben, empfehlen wir, die hier genannten Pflege- und Reinigungsprodukte von cortex zu verwenden. Versehen Sie die Füße von Stühlen und anderen Möbelstücken mit geeigneten Filzgleitern. Vermeiden Sie es, Möbel über den Boden zu schieben. Achten Sie darauf, dass Laufrollen (Typ W) unter Möbeln dem Gewicht des Möbelstücks angepasst sind. Bitte achten Sie stets darauf, keine übermäßige Feuchtigkeit auf dem Boden zu belassen. Zur dauerhaften Werterhaltung eines Kork-Fußbodens ist es unerlässlich, ein gesundes Raumklima (50 % - 70 % rel. Luftfeuchte und ca. 21 C Temperatur) einzuhalten. Tipps zur Verlegung, Reinigung und Pflege: Verlegen Sie Bodenelemente aus verschiedenen Paketen gleichzeitig, um eine optisch angenehme Farbzusammenstellung zu erhalten. Kork ist ein natürliches Material. Daher kann es bei Sonneneinstrahlung zu Farbveränderungen kommen, da Kork dazu neigt heller zu werden. Kork und Holz sind Naturprodukte. Optische Abweichungen untereinander oder zu Mustern sind unvermeidlich. Legen Sie zum vorbeugenden Schutz vor Staub und Schmutz Fußmatten in allen Eingangsbereichen aus. Schützen Sie den Boden vor Lösungsmitteln, Wachs und chemischen Produkten, da sie den Boden nachhaltig verschmutzen können. Reinigen Sie den Boden nicht mit industriellen und wasserintensiven Reinigungsmaschinen. Verwenden Sie für die Reinigung und Pflege nur die von cortex empfohlenen Produkte. Verwenden Sie niemals: Matten mit Gummi- oder Latexrücken, da sie Verfärbungen auf dem Boden hinterlassen können. Scheuermilch. Reinigungsprodukte mit chemischen Lösungsmitteln, wie z. B. Azeton, da sie den Boden auf Dauer beschädigen können. Drahtbürsten zum Fegen der cortex Böden. cortex CareRemover eignet sich für alle cortex Böden (nicht für geölte Oberflächen). Es ist ein Grundreinigungsmittel für lackierte Bodenbeläge, mit dem sich Wachsschichten, ältere Reinigungs- und Pflegemittel sowie Schmutzflecken entfernen lassen. cortex CareRemover darf nur verdünnt verwendet werden. cortex CLEANER ist für alle cortex Böden geeignet. Es ist ein mildes Reinigungsmittel für die tägliche Reinigung und Entfernung von Schmutz und Staub. cortex CLEANER wird dem Wischwasser hinzugefügt. cortex CorkCare eignet sich für jegliche Oberflächen des cortex Sortiments und sollte, je nach Nutzungsintensität des Bodens, in entsprechenden Intervallen aufgetragen werden. Es verleiht dem Boden eine zusätzliche Schutzschicht für starke Beanspruchung und ist ein selbstglänzendes Pflegemittel mit Polymeren und Reinigungszusätzen. Auf den cortex Böden sorgt es für einen zusätzlichen Schutz für die tägliche Beanspruchung. cortex CorkCare wird unverdünnt aufgetragen. Reinigungs- und Pflegemittel Alle behandelten Oberflächen HC-PROtect / UV-PROtect / CM PROtect / PU PROtect / ULTRA PROtect Verdünnen Trocknen Verbrauch CareRemover Ja mit Wasser 1:20 ca. 15 Minuten ca. 1l./100 m 2 CLEANER Ja mit Wasser 1:50-1:200 ca. 15 Minuten ca ml./100 m 2 CorkCare ausser HC PROtect auf Designatura direkt auftragen ca. 15 Minuten ca. 3l./100 m 2 Erstpflege bei bauseits lackierten Oberflächen frühestens nach 10 Tagen. Veränderungen die der Optimierung der Produkte dienen, behalten wir uns vor. 17

18 Zubehör Presskork-Streifen Art.-Nr. Format VPE UVP /Stück YT x 10 x 8 mm 800 Stück pro Karton 0,39 YT x 10 x 10 mm 600 Stück pro Karton 0,45 YT x 10 x 15 mm 450 Stück pro Karton 0,51 YT x 10 x 22 mm 350 Stück pro Karton 0,71 Abgabe nur im Bund à 25 Stu ck Rollkork Art.-Nr. Format Palettengröße UVP /m R 1 m x 30 m x 2 mm (30 m 2 ) 12 Rollen (360 m 2 ) 3, R 1 m x 10 m x 2 mm (10 m 2 ) 35 Rollen (350 m 2 ) 3, R 1 m x 20 m x 3 mm (20 m 2 ) 12 Rollen (240 m 2 ) 6, R 1 m x 15 m x 4 mm (15 m 2 ) 12 Rollen (180 m 2 ) 9, R 1 m x 12 m x 5 mm (12 m 2 ) 24 Rollen (288 m 2 ) 11, R 1 m x 10 m x 6 mm (10 m 2 ) 12 Rollen (120 m 2 ) 13,90 PE-Folie Art.-Nr. Bezeichnung Format UVP /m C Cortex-PE-Folie Rolle 15 x 2 m 0,98 ECO21dB LVT-Underlay aus Kork und recyceltem Kunststoff (EVA) Trittschallminderung bis 21dB Art.-Nr. Bezeichnung VPE UVP /m 2 6RR TD für Aquanatura, Veranatura, Vinatura, Designatura Rolle = 15 x 1 m (ø ca 1,6 mm) 6,90 Korkplatten Art.-Nr. Format VPE UVP /m S 944 x 635 x 2 mm 50 St./Kart. (29,972 m 2 ) 3, P 610 x 915 x 5 mm 30 St./Kart. (16,744 m 2 ) 10, P 610 x 915 x 10 mm 15 St./Kart. (8,372 m 2 ) 20,05 Kleber und Lacke Art.-Nr. Bezeichnung VPE Verbrauch UVP /VPE 9008-W Dispersionskontaktkleber D 3540 für Klebekork 2,5 kg ca. 250 g/m² 32, Lobadur WS EasyFinish matt 1,0 lt ca. 0,1 l/m² pro Auftrag 33, Lobadur WS "Duo" matt 1,0 lt ca. 0,1 l/m² pro Auftrag 39, W Haftbrücke D ,0 kg ca. 20 g/m² 48,50 18

19 Pflegemittel Art.-Nr. Bezeichnung Verwendung VPE UVP /l 9210-C LOBA Care V6 Finish Erstpflege für lackiertes KP/KFP 1,0 l 18, C LOBA Cork Care Folgepflege für lackiertes KP/KFP 1,0 l 14, LOBA Care Remover Grundreinigungsmittel für lack. KP/KFP 1,0 l 12, LOBA Cleaner PH-neutrales Reinigungsmittel für lack. KP/KFP und Vinyl 1,0 l 7, LOBA Parkett Wax Pflegemittel für geöltes oder gewachstes KP/KFP 1,0 l 17, LOBA Wax Cleaner Unterhaltsreiniger für geöltes oder gewachstes KP/KFP 1,0 l 14, LOBA Wax Remover Grundreinigungsmittel für geöltes oder gewachstes KP/KFP 1,0 l 23,11 Sockelleisten Format Verwendung lfm/vpe VPE UVP /VPE in mm 18 x 58 x 2400 Sockelleiste für Designatura, Aquanatura, Vinatura, Veranatura 4,800 Bund à 2 Stück 24,14 18 x 50 x 2400 Sockelleiste für Corknatura 4,800 Bund à 2 Stück 24,14 Clips für Sockelleisten Art.-Nr. Stück/VPE Bedarf UVP /VPE VWDE Stück ca. 5 St. pro Leiste 4,60 VWDE Stück ca. 5 St. pro Leiste 10,60 VWDE Stück ca. 5 St. pro Leiste 15,50 Montage Clips ǀ für Sockelleisten mit Clip-Technik / Wandabstand von ca. 14 mm / notwendig für Gehrungssägen Andruckroller Art.-Nr. Bezeichnung UVP /St. VWDE9000 Andruckroller für Aquanatura 85,00 VWCX9153 Andruckroller für Aquanatura (schwere Ausführung ohne Abbildung) 155,00 Fugendichter Art.-Nr. Bezeichnung UVP /St. CW03021 ClicSeal Fugendichter (~ 10 m 2 ) 12,00 Stufenprofile für Vinatura Länge: 1220 mm UVP Euro/Stück SP1 55,00 SP2 59,00 Erhältlich sind alle Dekore aus dem Cortex Vinatura-Lagerprogramm, Lieferzeit ca. zwei Wochen. Sonderfaltungen auf Anfrage gegen Aufpreis möglich. Stufenprofile werden auftragsbezogen gefertigt, Masstoleranz +/- 1,5 mm zulässig. 19

20 Produktselektor Aquanatura Designatura Vinatura Abmessungen in mm 1225 x 145 x x 185 x 11, x 185 x 10, x 195 x x 185 x 10,5 905 x 295 x 10, x 185 x 10, x 185 x 10,5 Garantie Wohnbereich Nutzungsklasse 25 Jahre / Klasse Jahre / Klasse Jahre / Klasse Jahre / Klasse Jahre / Klasse 23 Garantie Objektbereich Nutzungsklasse 15 Jahre / Klasse Jahre / Klasse 32 5 Jahre / Klasse 31 5 Jahre / Klasse Jahre / Klasse 33 Allgemeine Eigenschaften EN EN Dimensionsstabilität EN / EN 669 % 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 Rohdichte EN 672 kg/m³ Gewicht je Flächeneinheit ISO / EN 430 g/m² Resteindruck ISO / EN 433 mm 0,1 0,2 < 0,15 0,2 < 0,15 Leistungsmerkmale EN EN Stuhlrollentest EN 425 geeignet geeignet geeignet geeignet geeignet für Typ W für Typ W für Typ W für Typ W für Typ Bewegung von Möbelfüßen EN 424 Effekt keine sichtbaren Keine sichtbaren Keine sichtbaren Keine sichtbaren Keine sichtbaren Veränderungen Veränderungen Veränderungen Veränderungen Veränderungen Sicherheitsmerkmale EN Brandverhalten EN Klasse Bfl s1 Cfls1 Bfl s1 Bfl s1 Bfl s1 Rutschfestigkeit EN Koeff. DS DS DS DS DS Formaldehydemission DIN EN 717-1/2 Klasse E1 E1 E1 E1 E1 Pentachlorphenolgehalt (PCP) "CEN/TR (ihd-w 409) " mg/kg PCP-frei PCP-frei PCP-frei PCP-frei PCP-frei Zusätzliche Eigenschaften Wärmedurchlasswiderstand EN (m²k)/w 0,05 0,102 0,15 0,112 0,093 Trittschalldämmung ISO / ISO db (Δ Lw) Begehschall NF S db (L n,e,w) Fußbodenheizungseignung ja, Warmwasser / ja, Warmwasser / ja, Warmwasser / ja, Warmwasser / ja, Warmwasser / Oberflächentem- Oberflächentem- Oberflächentem- Oberflächentem- Oberflächentemperatur bis 27 C peratur bis 27 C peratur bis 27 C peratur bis 27 C peratur bis 27 C (a) mindestens 3 Schichten LOBADUR WS 2K DUO nach der Verlegung auftragen (b) mindestens 3-4 Schichten LOBADUR WS 2K DUO nach der Verlegung auftragen Bitte beachten Sie auf jeden Fall die beigefügten Verlege- und Verarbeitungsanleitungen. 20

21 Veranatura Corknatura zur schwimmenden Verlegung Corknatura zur vollflächigen Verklebung ULTRAPRO 1220 x 185 x 10,5 905 x 295 x 10,5 905 x 295 x 10,5 905 x 295 x 10,5 600 x 300 x x 300 x 6 25 Jahre / Klasse Jahre / Klasse Jahre / Klasse Jahre / Klasse Jahre (a) / Klasse Jahre / Klasse 33 5 Jahre / Klasse 31-5 Jahre / Klasse 31 5 Jahre (b) / Klasse 31 0,25 0,25 0,25 0, > ,1 0,45 0,45 0,45 - geeignet geeignet geeignet geeignet geeignet für Typ W für Typ W für Typ W für Typ W für Typ W keine sichtbaren keine sichtbaren keine sichtbaren keine sichtbaren - Veränderungen Veränderungen Veränderungen Veränderungen Bfl s1 Cfl s1 Efl s1 Efl s1 Efl s1 DS DS DS DS - E1 E1 E1 E1 E1 PCP-frei PCP-frei PCP-frei PCP-frei PCP-frei 0,11 0,12 0,15 0,102 0, ja, Warmwasser / ja, Warmwasser / ja, Warmwasser / ja, Warmwasser / ja, Warmwasser / Oberflächentem- Oberflächentem- Oberflächentem- Oberflächentem- Oberflächentemperatur bis 27 C" peratur bis 27 C" peratur bis 27 C" peratur bis 27 C" peratur bis 27 C" 21

22 Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltungsbereich (1) Die Leistungen und Angebote der CORTEX Korkvertriebs GmbH (nachfolgend Verkäufer genannt), erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit den Vertragspartnern (nachfolgend Besteller genannt), selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt der Verkäufer nicht an, es sei denn, der Verkäufer hätte ausdrücklich schrifltich ihrer Geltung zugestimmt. Sämtliche Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrags getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen. Zusätzliche mündliche Vereinbarungen wurden zwischen den Vertragsparteien nicht getroffen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. (2) Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des 310 BGB. 2 Angebote und Vertragsschluß (1) Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftliche Bestätigung des Verkäufers. Das geiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen der Nebenabreden. Sofern die Übersendung einer Auftragsbestätigung unterbleibt, kommt der Vetrag gleichwohl zustande, wenn der Verkäufer aufgrund der Bestellung ausliefert und der Besteller die Ware abnimmt. (2) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wird. Sie sind grundsätzlich nur als Annäherungswerte zu verstehen, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Muster und Proben sind unverbindliche Durchschnittsmuster. (3) Geringfügige technische Änderungen während der Laufzeit eines Kataloges/einer (Netto EK/VK) Preisliste bleiben dem Verkäufer vorbehalten. 3 Umfang der Lieferung (1) Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers maßgebend. Teillieferungen sind auf dem Lieferschein vermerkt. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schrifltichen Vereinbarung. (2) Der Verkäufer behält sich bei Lieferungen der Ware einen im Verhältnis zur bestellten Menge handelsüblichen und zumutbaren Änderungs- und Abweichungsvorbehalt an Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10% an der bestellten Gesamtmenge vor. Solche Änderungen und Abweichungen werden bei der vereinbarten Vergütungsberechnung berücksichtigt. 4 Preise und Zahlungsbedingungen (1) Sofern sich aus der Auftragbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise des Verkäufers, die sich grundsätzlich in Euro verstehen, ab Werk/Lager (incoterms 2000) zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Die Preise schließen Verpackungen, Fracht, Porto, Gefahrengut und Sicherheitszuschläge sowie Versicherung nicht mit ein. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt. Soweit nichts anders angegeben ist, hält sich der Verkäufer an die im Angebot enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. (2) Bei Eintritt einer wesentlichen Änderung bestimmter Kostenfaktoren, wie insbesondere im Falle der Erhöhung von Materialbeschaffungskosten, Lohn- und Lohnnebenkosten sowie Energiekosten ist der Verkäufer berechtigt, den Preis einseitig angemessen zu erhöhen, wenn zwischen dem Vertragsschluss mit dem Besteller und Lieferung der Ware mehr als 30 Tage liegen. (3) Frachtfrei gestellte Preise gelten nur unter der Voraussetzung offenen, ungehinderten Bahnund Straßen-, Schiffs- und Flugverkehrs auf den in Betracht kommenden Bahnstrecken, Autound Wassestraßen sowie Flugrouten. (4) Fehlfrachten gehen zu Lasten des Bestellers. (5) Die Rechnungen des Verkäufers sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug. Maßgeblich ist der Tag der Gutschrift auf dem Konto der Verkäufers. Mit Eintritt des Verzuges des Bestellers werden Fälligkeitszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bank berechnet. (6) Vom Besteller angebotene Schecks werden vom Verkäufer nur erfüllungshalber sowie nach ausdrücklicher Vereinbarung akzeptiert. Bei Schecks gilt der Tag ihrer Einlösung als Zahltag. Der Verkäufer nimmt keine Wechsel an. (7) Werden Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Umstände bekannt, die bei Ausübung des pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessens des Verkäufers begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Bestellers entstehen lassen, und zwar auch solche Tatsachen, die schon bei Vetragsschluss vorlagen, dem Verkäufer jedoch nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten, so ist der Verkäufer unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte berechtigt, die Weiterarbeit an laufenden Aufträgen oder die Belieferung einzustellen und für noch ausstehende Lieferungen Vorauszahlungen oder Stellung von entsprechenden Sicherheiten zu verlangen, und nach erfolglosem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist für die Leistung von solchen sicherheiten unbeschadet weiterer gesetzlicher Rechte vom Vertrag zurückzutreten. Der Besteller ist verpflichtet, dem Verkäufer sämtliche durch die Nichtausführung des Vertrages entstehenden Schäden zu ersetzen. (8) Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Verkäufer anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 5 Liefer- und Leistungszeit (1) Verbindliche Lieferzeiten müssen ausdrücklich und schriftlich als solche vereinbart werden. Bei sämtlichen sonstigen Lieferterminen handelt es sich lediglich um unverbindliche oder ungefähre Liefertermine und Lieferfristen, bei denen sich der Verkäufer bemüht, diese einzuhalten. (2) Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch den Verkäufer, jedoch nicht, bevor alle Einzelheiten der Ausführung der Lieferung geklärt sind und sämtliche vom Besteller zu erfüllenden Voraussetzungen vorliegen. Sofern der Besteller nach Auftragserteilung Änderungen verlangt, beginnt eine neue Lieferfrist erst mit der Bestätigung der Änderung durch den Verkäufer. (3) Lieferungen vor Ablauf der Lieferzeit sind zulässig. Bei sofortiger Lieferung der Ware kann auf die Absendung einer Auftragsbestätigung verzichtet werden. Die Bestätigung kann in diesem Fall durch einen Lieferschein ersetzt werden. (4) Als Liefertag gilt der Tag der Meldung der Versandbereitschaft, andernfalls der Tag der Absendung der Ware. Auf Abruf bestellte Lieferungen sind innerhalb von zwei Monaten nach Auftragsbestätigung abzunehmen. (5) Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt. Jede Teillieferung gilt als selbständiges Geschäft. (6) Sofern der Verkäufer in Lieferzug gerät, muss der Besteller dem Verkäufer zunächst eine angemessene Nachfrist von vier Wochen zur Leistung setzen. Sofern diese Frist vorbehaltlich der nachfolgenden Ziffer 7 fruchtlos verstreicht, kann der Besteller unter den jeweiligen Voraussetzungen der 280, 281, 284, 286, 323 BGB die dort geregelten Rechte geltend machen. (7) Erhält der Verkäufer aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen Lieferungen oder Leistungen seines Vorlieferanten nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig oder treten Ereignisse höherer Gewalt ein, so wird der Verkäufer den Besteller darüber rechtzeitig schriftlich informieren. In diesem Fall verlängert sich die Frist um die Dauer der Behinderung. Der höheren Gewalt stehen gleich Arbeitskämpfe, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Transporte und Engpässe, unverschuldete Betriebsbehinderungen (beispielsweise durch Feuer-, Wasser- und Maschinenschäden) und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht vom Verkäufer schuldhaft herbeigeführt worden sind. Ist ein Liefertermin oder eine Lieferfrist verbindlich vereinbart und wird aufgrund einer der vorgenannten Ereignisse der vereinbarte Liefertermin oder der vereinbarte Lieferzeit um mehr als drei Monate überschritten, so ist der Besteller berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. (8) Bei Abrufaufträgen kann der Verkäufer ab zwei Wochen nach Auftragsbestätigung eine verbindliche Einteilung verlangen. Kommt der Besteller diesem Verlangen nicht innerhalb von weiteren zwei Wochen nach oder gerät er in Annahmeverzug, ist der Verkäufer berechtigt, eine zweiwöchige Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu fordern. (9) Sofern der Verkäufer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Termine zu vertreten hat, hat der Käufer Anspruch auf den Ersatz des ihm nachweisbar durch den Verzug des Verkäufers enstandenen Schadens, jedoch nur bis zur Höhe von 0,5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. 6 Versand, Gefahrübergang und Verpackung (1) Soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist, erfolgt der Versand unversichert auf Gefahr und zu Lasten des Bestellers. Die Wahl des Transportweges und des Transportmittels bleibt dem Verkäufer vorbehalten. Grenzabgaben wie Zölle und Einfuhrumsatzsteuer sind vom Besteller zu tragen. Der Verkäufer ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Bestellers zu versichern. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe der zu liefernden Ware an den Besteller, den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Unternehmungen, spätestens mit Verlassen der Ware des Werkes oder des Lagers des Verkäufers auf den Besteller über. (2) Sofern sich die Sendung der Ware dadurch verzögert, dass der Verkäufer in Folge gänzlichen oder teilweisen Zahlungsverzuges des Bestellers von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch macht, oder die Verzögerung aus einem sonstigen vom Besteller zu vertretenden Grund herrührt, geht die Gefahr spätestens ab Datum der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Besteller über. (3) Ist eine Abnahme vorgesehen oder vereinbart, so erfolgt diese nach Maßgabe nähere Vereinbarungen im Lieferwerk sofort nach Meldung der Versandbereitschaft. Die Kosten der Abnahme trägt der Besteller. Erfolgt die Abnahme trotz angemessener Fristsetzung nicht oder verzichtet der Besteller auf sie, so ist der Verkäufer berechtigt, das Material ohne Abnahme zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des Bestellers zu verwahren. Die Ware gilt in diesem Fall als mangelfrei geleistet, es sei denn der Mangel wäre auch bei einer Abnahme nicht erkennbar gewesen. (4) Versandfertig gemeldete Ware muß unverzüglich abgerufen werden. Anderfalls ist der Lieferant berechtigt, sie nach seiner Wahl zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des Bestellers zu lagern. (5) Verpackungen werden, mit Ausnahme von Transportverpackungen, nicht zurückgenommen, soweit es sich nicht um Leihverpackungen handelt, für die besondere Klauseln und Bedingungen gelten. Die zwingenden Rücknahmeverpflichtungen nach den 5 und 6 der Verpackungsveordnung bleiben unberührt. Verpackungen können im Laufe der Geschäftstätigkeit des Käufers nur wieder verwendet werden, nachdem der Name, die Logos und die Warenbezeichnung des Verkäufers unlesbar gemacht wurden. Paletten, die mit der Ware geliefert werden, bleiben Eigentum des Verkäufers. 7 Mangelhaftung (1) Der Besteller ist verpflichtet, die gelieferte Ware auf offensichtliche Mängel, die ohne Weiteres auffallen, zu untersuchen. Zu den offensichtlichen Mängeln zählen auch leicht sichtbare Beschädigungen der Ware. Ferner sind Fälle hierunter zu fassen, in denen eine andere Sache oder eine zu geringe Menge geliefert werden. Solche offensichtlichen Mängel sind bei dem Verkäufer innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich mit Angaben der Vertragsspezifikationen (Auftragsdatum, Serien-, Rechnungs- und ggf. Transportnummer) zu rügen. Bei Anlieferung erkennbare Mängel müssen zudem dem Transportunternehmen gegenüber gerügt und die Aufnahme der Mängel von diesem veranlasst werden. (2) Mängel, die erst später offensichtlich werden, müssen beim Verkäufer innerhalb von zwei Wochen nach dem Erkennen durch den Besteller gerügt werden. Bei Verletzung der Untersuchungsund der Rügepflicht durch den Besteller gilt die Ware in Ansehnung des betreffenden Mangels als genehmigt. (3) Mängel der gelieferten Sache einschließlich des vollständigen Fehlens sowie inhaltlicher Mängel der Gebrauchsanweisungen oder Handbücher und sonstiger Unterlagen werden vom Verkäufer innerhalb von einem Jahr ab Lieferung nach entsprechender Mitteilung durch den Besteller behoben. Dies geschieht nach Wahl des Bestellers durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung ( Nacherfüllung ). Im Falle der Ersatzlieferung ist der Besteller verpflichtet, die mangelhafte Sache zurück zu gewähren. (4) Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben oder ist die Nacherfüllung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Von einem Fehlschlagen der Nacherfüllung ist erst auszugehen, wenn dem Verkäufer hinreichend die Gelegenheit zur Nacherfüllung eingeräumt wurde, ohne dass der gewünschte Erfolg erzielt wurde, wenn die Nacherfüllung vom Verkäufer verweigert oder unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen, oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt. (5) Die Haftung des Verkäufers fu r leicht fahrlässige Pflichtverletzung wird ausdrücklich ausgeschlossen, sofern es sich nicht um vertragswesentliche Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien handelt oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches glit für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des Verkäufers. (6) Überdies wird die Haftung des Verkäufers auf das Zweifache des Auftragswertes, höchstens jedoch auf Euro je gelieferter Palette begrenzt; dieser Höchstbetrag gilt auch, falls der zweifache Auftragswert zur Abdeckung des Schadens nicht ausreicht. Eine darüber hinaus gehende Haftung ist jedoch bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aufgrund des Produkthaftungsgesetzes sowie aus der Übernahme einer Garantie möglich. (7) Haftungsansprüche sowie sonstige vertragliche Ansprüche verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Sache. (8) Retouren, die nicht auf der Mangelhaftigkeit der Ware beruhen, berechtigen nicht zum Rücktritt und sind nur nach ausdrücklicher Genehmigung des Verkäufers oder nach besonderer Vereinbarung zulässig. Werden Retouren hiernach zugelassen, so erfolgt eine Gutschrift nur unter Abzug von 25 % des Warenwertes mindestens aber 50 Euro plus MwSt. des Kaufpreises. Sämtliche Kosten der Rücklieferung gehen zu Lasten des Bestellers. Nimmt der Verkäufer die Ware aus Gründen zurück, die er nicht zu vetreten hat, trägt der Besteller die Gefahr bis zum Eingang der Ware beim Besteller. 22

23 8 Schutzrecht Dritter und Freistellung (1) Der Verkäufer räumt dem Besteller nur insofern Nutzungsrecht an Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster-, Marken-, Urheber- oder sonstigen Schutzrechten an den von ihm vertriebenen Produkten und Dienstleistungen ein, wie es zum bestimmungsgemäßen und vertraglich vorausgesetzten Gebrauch des jeweiligen Produktes erforderlich ist. Für einen darüber hinausgehenden Gebrauch und daraus resultierende Schutzrechtsverletzungen haftet alleine der Besteller gegenüber den Schutzrechtsinhabern. (2) Wenn und soweit nicht durch die nachfolgenden 8 Abs. 3 und 4 ausgeschlossen oder beschränkt, wird der Verkäufer den Besteller auf eigene Kosten gegen alle Ansprüche verteidigen, die aus einer angeblichen Verletzung deutscher gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte durch Ergebnisse der von dem Verkäufer erbrachten Lieferungen oder Leistungen gegen den Besteller hergeleitet werden und wird dem Besteller alle rechtskräftig auferlegten Kosten und Schadenersatzbeträge ersetzen. Dies gilt nur, sofern der Besteller den Verkäufer unverzüglich von solchen Ansprüchen schriftlich benachrichtigt, dem Verkäufer alle notwendigen informationen erteilt und sonstige angemessene Unterstützung gewährt sowie dem Verkäufer die Durchführung von Rechtsstreiten überlässt und die behauptete Rechtsverletzung ausschließlich dem isolierten Produkt des Verkäufers ohne Verbindung oder Gebrauch mit anderen Produkten zuzurechnen ist und dem Verkäufer die alleinige Entscheidung daüber vorbehalten bleibt, ob der Anspruch abgewehrt oder verglichen wird. Diese Freistellung gilt nicht für den Fall, dass der Entwurf eines Liefergegenstandes oder die zur Durchführung des Auftrags überlassenen Unterlagen oder Vorlagen vom Besteller stammen. Die Freistellungsverpflichtung des Verkäufers ist auf einen Schadensbetrag bis zu 20 v.h. über dem Rechnungswert begrenzt. (3) Der Verkäufer haftet für die Verletzung von Schutzrechten Dritter, sofern es sich dabei nicht um Verletzung vertraglicher Hauptpflichtigen handelt nur, wenn und insoweit dies auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln des Verkäufers zurückzuführen ist. Für alle anderen Verletzungen von Schutzrechten Dritter, die nicht durch den Verkäufer verursacht wurden und deren Folgen bei Vertragspartnern oder Arbeitnehmern des Bestellers, haftet alleine der Besteller gegenüber den Schutzrechtsinhabern. Hierzu hat der Besteller den Verkäufer von der Haftung gegenüber Vertragspartnern oder Arbeitnehmern des Bestellers freizustellen. Der Verkäufer haftet nicht für die Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten, wenn diese auf eine Änderung der Ergebnisse der Lieferungen und Leistungen beruhen, die ganz oder teilweise nicht vom Verkäufer ausgeführt oder autorisiert waren. Der Verkäufer haftet ferner nicht für Schutzrechtsverletzungen die aus einer für die betreffenden Ergebnisse der Leistungen nicht vertraglich vorgesehenen Verwendung resultieren. (4) Der Verkäufer hat wahlweise das Recht, sich von den unter diesem 8 übernommenen Verpflichtungen dadurch zu befreien, dass er entweder die erfordlichen Unilin-Lizenzen bezüglich der angeblich verletzten Urheberrechte oder Marken beschafft oder dem Besteller ein geändertes Produkt bzw. Teile davon zur Verfügung stellt, die im Falle des Austausches gegen den verletzenden Liefergegenstand bzw. dessen Teil den Verletzungsvorwurf bezüglich des Produktes beseitigen. 9 Eigentumsvorbehalt (1) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware (nachfolgend Vorbehaltsware ) vor, bis alle Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware gegenüber einem Unternehmer liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, der Verkäufer hätte dies ausdrücklich erklärt. (2) Der Besteller hat die Vorbehaltsware auf eigene Kosten ausreichend, insbesondere gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zum Neuwert zu versichern. Er tritt seine Forderung gegen den Versicherer der Vorbehaltsware aus dem jeweiligen Eintritt des Versicherungsfalles im voraus an den Verkäufer ab; der Verkäufer nimmt bereits hiermit die Abtretung an. Der Besteller hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, insbesondere die vorgesehenen Wartungs- und Benutzungshinweise zu beachten. Sofern Wartungs- und Pflegearbeiten erforderlich sind, muss der Besteller dies auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen. (3) Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiter zu verkaufen, solange er nicht in Verzug ist. Andere Verfügungen, insbesondere Verpfändungen oder Einräumung von Sicherungseigentum, sind ihm nich gestattet. (4) Wird die Vorbehaltsware bei Weiterveräußerung vom Dritterwerber nicht sofort vollständig bezahlt, ist der Besteller verpflichtet, nur unter Eigentumsvorbehalt an den Dritterwerber weiter zu veräußern. (5) Die Berechtigung zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entfällt, wenn der Besteller seine Zahlung einstellt oder gegenüber dem Verkäufer in Zahlungsverzug gerät. (6) Der Besteller tritt bereits jetzt an den Verkäufer alle Forderungen einschließlich Sicherheiten und Nebenrechte in Höhe des mit dem Verkäufer vereinbarten Faktura-Endbetrags einschließlich Mehrwertsteuer ab, die dem Besteller aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen seinen Abnehmer oder Dritten erwachsen und zwar unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Verkäufer nimmt bereits hiermit die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. (7) Auf Verlangen des Verkäufers hat der Besteller die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu machen und den Schuldner über die Abtretung zu unterrichten. Über die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im voraus abgetretenen Forderungen (auch gegenüber dem kontoführenden Kreditinstitut), hat der Besteller den Verkäufer unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Die Auskunft dient auch dazu, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Besteller. (8) Eine etwaige Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware wird stets für den Verkäufer vorgenommen, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehenden Sachen gilt im Übrigen das Gleiche wie für die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller dem Verkäufer anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für den Verkäufer. (9) Der Besteller tritt an den Verkäufer auch die Forderungen gegen den Besteller ab, die durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. (10) Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheit des Verkäufers die zu sichernde Forderung um mehr als 20% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer. 10 Rechtsnachfolge, Umwandlung (1) Sofern seitens des Verkäufers eine Umwandlung durch identitätswahrenden Wechsel der Rechtsform oder eine Änderung in der Rechtspersönlichkeit durch Verschmelzung, Spaltung oder Vermögensübertragung nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes erfolgt, wird der zwischen dem Verkäufer und dem Besteller geschlossene Vertrag mit sämtlichen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Rechten und Pflichten mit dem neu gebildeten bzw. übernehmenden Rechtsträger fortgeführt. (2) Überdies ist der Verkäufer ohne weitere Zustimmung des Bestellers berechtigt, die zwischen dem Verkäufer und dem Besteller geschlossenen Verträge auf ein mit dem Verkäufer verbundenes Unternehmen mit sämtlichen sich aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis ergebenen Rechten und Pflichten zu übertragen. (3) Ferner ist der Verkäufer ohne weitere Zustimmung des Bestellers berechtigt, ein mit dem Verkäufer verbundenes Unternehmen und sonstige Dritte als Subunternehmer zur Erfüllung seiner Pflichten aufgrund dieses Vertrages einzuschalten. 11 Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand und Schlussvorschriften (1) Erfüllungsort für Lieferung und Zahlungen ist Nürnberg. (2) Für diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und dem Verkäufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht). (3) Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder mit öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers (Nürnberg/Bayern). Dies gilt auch dann zwischen dem Verkäufer und dem Besteller als vereinbarter Gerichtsstand, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. (4) Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen als ungültig erweisen, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In einem solchen Fall verpflichten sich Verkäufer und Besteller, die ungültigen Vorschriften durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die rechtlich zulässig sind und dem wirtschaftlich verfolgten Ziel so nahe wie möglich kommen. HRB Nürnberg Ust-ID: DE Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Nürnberg. Geschäftsbedingungen Cortex Korkvertriebs GmbH, Stand Januar 2018 Retouren Mit dieser Preisliste verlieren alle früheren Ausgaben ihre Gültigkeit. Irrtum, Preis- und technische Änderung vorbehalten! Allen Lieferungen liegen die Verkaufs- und Lieferbedingungen des Verkäufers zugrunde. Gültig ab Vor jeder Warenrückgabe sind wir zu verständigen, um darüber entscheiden und disponieren zu können. Wir behalten uns vor, die Annahme von unangekündigten Rücksendungen zu verweigern. Kulanzrücknahmen können grundsätzlich nur im originalverpackten, wiederverkaufsfähigen Zustand erfolgen, wenn die Ursprungslieferung nicht länger als 3 Wochen zurückliegt. Eine Rückgabe von Bestellartikel, Sockelleisten, Klebern und Lacken sowie Sonderanfertigungen ist nicht möglich. Der Rücktransport zu unserem Lager ist vom Kunden auf eigene Rechnung und Gefahr zu besorgen. Die Kosten für Handling, technische Prüfung der Waren, Wiedereinlagerung, etc. betragen 25% des Warenwertes, mindestens aber 50,00 + MwSt. VK-Preisliste für Speditionssonderleistungen (innerhalb Deutschlands): Zustellung am nächsten Werktag (Next Day) 18,60 + MwSt. Zustellung am nächsten Werktag bis 12 Uhr 36,00 + MwSt. Zustellung am nächsten Werktag bis 10 Uhr 50,00 + MwSt. Anlieferung mit tel. Avis (Laufzeit ca. 3 Werktage) 15,00 + MwSt. Ausnahmen PLZ-Gebiete und Fix-Termine 16,00 + MwSt. (Vorlauf mindestens 3 Tage) Spedition: 20,00 + MwSt. UPS: 7,00 / Karton + MwSt. Für Druckfehler und Irrtümer übernehmen wir keine Gewähr. 23

24 Excellence in Cork cortex korkvertriebs gmbh Donaustraße Nürnberg T F info@cortex.de Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

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