Amtsblatt. Gemeinde Gauting. Blickpunkt Gauting. Bekanntmachungen, Satzungen, Verordnungen. 4. Jahrgang, Nr
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- Gerhardt Bader
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1 Gemeinde Gauting Amtsblatt 4. Jahrgang, Nr Blickpunkt Gauting, Satzungen, Verordnungen Bundestagswahl am 24. September 2017 Freiwillige Wahlhelfer gesucht Für die Bundestagswahl am 24. September 2017 werden noch dringend helfende Hände gesucht. Alle, die sich gerne als freiwillige Wahlhelfer zur Verfügung stellen möchten, sind herzlich willkommen. Bitte füllen Sie das zum Download bereitstehende Anmeldeformular aus und senden es per Post, Fax oder Mail an uns zurück. Sie können es auch persönlich bei uns vorbeibringen. Mitmachen kann jeder, der am Wahltag wahlberechtigt ist. Sie erhalten für Ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung von 50,-- Euro AUS DEM INHALT Wahlhelfer gesucht 1 Tagesordnung BA 2 Bebauungsplan Nr.9 4 Erwerbs u. Handelsgärtnerei 5 Wahlen-Widerspruchsrecht 6 Behördencup Bücherei / Impressum 8 Amtsblatt 7/2017- Seite 1
2 Am Dienstag, , um 19:30 Uhr findet im Rathaus Gauting, Großer Sitzungssaal die 39. Sitzung des Bauausschusses mit folgender Tagesordnung statt Nutzungsänderung einer Arztpraxis im 1. und 2. Obergeschoß in eine Privatklinik nach 30 Gewerbeordnung gemäß Konzessionsantrag in Gauting, Pippinplatz 4, Fl.Nr. 528 B23/0326/XIV.WP 1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung 2. Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift über die 38. Sitzung des Bauausschusses am Bekanntgabe freigegebener Beschlüsse 4. Laufende Verwaltungsangelegenheiten 5. Bauanträge, Bauvoranfragen, Bauvorbescheidsanträge, Teilungsanträge sowie Anträge auf Genehmigungsfreistellung für Buchendorf, Gauting, Hausen, Königswiesen, Oberbrunn, Stockdorf und Unterbrunn: 5.1. Antrag zur Fällung einer Birke in Unterbrunn, Schulweg 4; Fl.Nr. 96 B23/0331/XIV.WP 5.6. Bauvorbescheidsantrag für die Aufstockung und den Ausbau des Dach-geschosses des bestehenden Einfamilienhauses in Gauting, Am Steg 22; Fl.Nr nochmalige Behandlung - B23/0332/XIV.WP 5.7. Bauantrag für die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit zwei da-zwischen liegenden Einzelgaragen in Gauting, Flurstraße 10 und 12; Fl.Nr. 850 B23/0327/XIV.WP 5.8. Bauantrag für einen Anbau an das bestehende Einfamilienhaus in Oberbrunn, Hauser Weg 8; Fl.Nr. 96 / 1 B23/0328/XIV.WP 5.9. Bauantrag für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Stellplatz in Gauting, Reismühler Weg 14; Fl.Nr. 170 / 36 B23/0329/XIV.WP 5.2. Bauvorbescheidsantrag für die Errichtung eines Wohngebäudes mit einer Dreifachgarage in Gauting, Münchener Straße 65 B B23/0324/XIV.WP 6. Aufstellung eines Bebauungsplans für einen Teilbereich der Tassilostraße im Bereich des Bebauungsplans Nr. 8/GAUTING Ö/0504/ XIV.WP 5.3. Bauantrag für den Anbau eines Wohngebäudes mit drei Wohneinheiten, einer Garage und vier offenen Stellplätzen in Gauting, Herbststraße 6; Fl.Nr. 862 / 4 B23/0325/XIV.WP 5.4. Antrag auf Fällung der Rotbuche Nr. 502 in Gauting, Wiesmahdstraße 4 C; Fl.Nr / 41 B23/0330/XIV.WP 7. Antrag auf Änderung des Bebauungsplans 43/GAUTING für das Gebiet zwischen Starnberger -, Reismühler- und Marthastraße für die Grund- stücke Amalienstraße 36 und 38 Fl.Nrn. 207/1 und 207/8 Ö/0503/XIV.WP 8. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 179/ GAUTING Mehrgenerationen-Campus an der Starnberger Straße; Beschluss über die Einwendungen aus der erneut. öffentl. Auslegung Amtsblatt 7/2017- Seite 2
3 u. der erneut. Beteil. der Behörden gem. 13a i.v.m. 4 a Abs. 3 BauGB unter Vorbehalt Ö/0506/XIV.WP 9. Neubau Wohn- u. Geschäftshaus auf dem ehemaligen Grundschulareal an der Bahnhofstr. in Gauting; Beauftragung eines Planungsbüros mit der Erstellung der Bauleitplanunterlagen Ö/0507/ XIV.WP 10. Einstellung des Verfahrens zur 42. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gauting für eine Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 1591/1 sowie Einstellung des Verfahrens für den Bebauungsplan Nr. 60/STOCKDORF für die Obdachlosenunterkunft an der Forstkasten-straße 34, 34a, Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 1591/1 Ö/0502/XIV.WP 11. Neubau Gautinger Tafel; Vergabe von Bauleistungen (Baumeister-, Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten) Ö/0505/XIV.WP 12. Vergabe Gemeindestraßen Jahresausschreibung 2017 Ö/0499/XIV.WP 13. Vergabe Bauleistung/ Gemeinschaftsbaumaßnahme: Kanalbau-, Straßenbau- und Entwässerungsarbeiten in der Andechsstraße in Gauting Ö/0508/XIV.WP 14. Verschiedene öffentliche Angelegenheiten Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt. Gemeinde Gauting, Dr. Brigitte Kössinger Erste Bürgermeisterin Amtsblatt 7/2017- Seite 3
4 Bekanntmachung 610/11-22/Eb Bebauungsplan Nr. 9/BUCHENDORF für das Sondergebiet Erwerbs- und Handelsgärtnerei entlang der Neurieder Straße Bekanntmachung über den Satzungs-beschluss gemäß 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) Gauting, den Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am den Bebauungsplan Nr. 9/ BUCHENDORF für das Sondergebiet Erwerbsund Handelsgärtnerei entlang der Neurieder Straße als Satzung beschlossen. Gemäß 10 Abs. 2 Satz 1 BauGB bedürfen Bebauungspläne, die aus dem Flächennutzungsplan entwickelt sind, keiner Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde. Der Satzungsbeschluss ist somit nach 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des vorstehen -den Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach 214 Abs. 2 a beachtlich sind. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche durch Antrag an den Entschädigungspflichtigen ( 43 BauGB) im Falle der in den BauGB bezeichneten Vermögensnachteile wird hingewiesen. Ebenso wird hingewiesen auf das nach 44 Abs. 4 BauGB mögliche Erlöschen der Ansprüche, wenn der Antrag nicht innerhalb einer Frist von drei Jahren gestellt wird. Dr. Jürgen Sklarek Zweiter Bürgermeister Der Bebauungsplan einschließlich Begründung liegt ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus Gauting, Bahnhofstr. 7/II. OG (Bauabteilung), Zimmer 201 während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus und kann dort eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt des Bebauungsplans Auskunft gegeben. Gemäß 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB tritt der Bebauungsplan mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Nach 215 Abs. 1 und 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass 1. eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Amtsblatt 7/2017- Seite 4
5 Bekanntmachung 610/11-22/Eb 37. Änderung des Flächennutzungsplans für das Sondergebiet Erwerbs- und Handelsgärtnerei im Bereich der Neurieder Straße in Buchendorf Bekanntmachung über die Durchführung des Genehmigungsverfahrens für die Flächennutzungsplan-änderung nach 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) Gauting, den Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am den Feststellungsbeschluss über die 37. Änderung des Flächennutzungsplans für das Sondergebiet Erwerbs- und Handelsgärtnerei im Bereich der Neurieder Straße in Buchendorf gefasst. Mit Antrag der Gemeinde Gauting vom wurde diese beschlossene 37. Änderung des Flächennutzungsplans dem Landratsamt Starnberg zur Genehmigung vorgelegt. Gemäß 6 Abs. 5 BauGB wird die 37. Änderung des Flächennutzungsplans für das Sondergebiet Erwerbs- und Handelsgärtnerei im Bereich der Neurieder Straße in Buchendorf mit dieser Bekanntmachung wirksam. Gemäß 215 Abs. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass 1. eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der vorstehenden 37. Änderung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde Gauting unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Mit Bescheid vom , Az. 400V e, hat das Landratsamt Starnberg die Genehmigung für die 37. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Gauting erteilt ( 6 Abs. 1 BauGB). Dr. Jürgen Sklarek Zweiter Bürgermeister Die 37. Änderung des Flächennutzungsplans für das Sondergebiet Erwerbs- und Handelsgärtnerei im Bereich der Neurieder Straße in Buchendorf in der Fassung vom einschließlich Begründung liegt ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus Gauting, Bahnhofstr. 7/II. OG (Bauabteilung), Zimmer 201 während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus und kann dort eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt der 37. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Gauting Auskunft gegeben. Amtsblatt 7/2017- Seite 5
6 Hinsichtlich der Bundestagswahl im September 2017 Widerspruchsrecht gemäß 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz (BMG) Eine Erteilung dieser Auskünfte erfolgt nicht, wenn eine Auskunftssperre ( 51 BMG) vorliegt, ein bedingter Sperrvermerk ( 52 BMG) eingetragen ist oder die Betroffenen der Übermittlung ihrer Daten widersprochen haben ( 50 Abs. 5 BMG). Die Meldebehörde ist berechtigt bestimmte Auskünfte an Dritte zu erteilen. Die Betroffenen können jedoch der Übermittlung ihrer Daten durch das Einwohnermeldeamt bei folgenden Auskünften widersprechen: Alters- und Ehejubilare Auskunft aus dem Melderegister über Altersund/oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk inklusive Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Gemeinde über Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums. Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 25. das 50. und ab dem 60. Ehejubiläum jedes fünfte weitere. Wer von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen will, wird gebeten, dies dem Meldeamt/Bürgerbüro seiner Heimatgemeinde schriftlich mitzuteilen. Der Widerspruch ist von keinen Voraussetzungen abhängig, braucht nicht begründet werden und gilt bis zu einer gegenteiligen Erklärung gegenüber der Meldebehörde unbefristet. Adressbuchverlage Auskunft zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, über Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften. Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) verwendet werden. Diese Auskunft darf u. a. nicht erfolgen bei Personen, die in einem Senioren- oder Pflegeheim gemeldet sind ( 52 BMG). Auskunft an Parteien Die Meldebehörde darf Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft erteilen über Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache (Einfache Melderegisterauskunft). Amtsblatt 7/2017- Seite 6
7 Termine / Infos Amtsblatt 7/2017- Seite 7
8 Termine / Infos Notar-Sprechstunde mit dem Starnberger Notar Dr. Gerhard Brandmüller am Dienstag, den 21. Februar 2017 von 16 bis 18 Uhr im Rathaus, Kleiner Sitzungssaal. Zur Vermeidung von Wartezeiten kann vorab ein Termin unter Tel / 6058 vereinbart werden. Englische Vorlesestunde für Kinder ab 4 Jahren Freitag, 17. Februar 2017, 15:00 Uhr Ihr habt Lust, Eure ersten englischen Wörter zu lernen? Dann seid Ihr bei uns genau richtig. Bethan aus England liest englische Bilderbücher vor und übersetzt diese. Eine gute Gelegenheit neue Kinderbücher kennenzulernen und das Gehör für eine andere Sprache zu schulen. One, two, three - hereinspaziert! Eintritt frei Öffnungszeiten der Bücherei: Di, Mi, Do und Uhr, Fr Uhr, Sa Uhr Impressum Hrsg.: Gemeinde Gauting Bahnhofstr. 7, Gauting Verantwortlich: Dr. Brigitte Kössinger, Erste Bürgermeisterin Redaktion: Öffentlichkeitsarbeit, Rathaus Gauting Das Amtsblatt finden Sie auch unter Amtsblatt 7/2017- Seite 8
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