12-1 LEHRORDNUNG. A. Allgemeines B. Organisation 12-2

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1 12-1 LEHRORDNUNG Seite A. Allgemeines 12-2 B. Organisation 12-2 C. Trainerausbildung Trainer D (Zertifizierungsebene) 2. Trainer C - Breitensport (1. stufe) 3. Trainer B - Leistungssport (2. stufe) 4. Übungsleiter B Sport in der Prävention (2. stufe) D. Trainerfortbildung D-Trainerfortbildung 2. C/B-Trainerfortbildung E. Ausbildungsordnung Erstellung von Ausbildungskonzeptionen 2. Referenten 3. Lehrgangsgebühren 4. Anerkennung anderer Ausbildungsgänge

2 12-2 A. ALLGEMEINES 1. Zweck der Lehrordnung des RTTV ist es, die Rahmenrichtlinien des DOSB, des DTTB und des Landessportbundes Rheinland-Pfalz, im Verbandsgebiet des RTTV umzusetzen und anlehnend an diese Bestimmungen Aus- und Fortbildungskonzepte für den Verbandsbereich des RTTV zu entwickeln. 2. Zu diesem Zweck hat der RTTV einen Lehrausschuss eingerichtet. Seine Zusammensetzung ergibt sich aus 12 Nr. 5 Abs. 1 der Satzung. Er ist insbesondere zuständig für: 1. die Erstellung und Fortschreibung der Aus- und Fortbildungsrichtlinien des RTTV in Anlehnung an die Rahmenrichtlinien des DTTB 2. die Erstellung des jährlichen Lehrgangsangebotes des RTTV 3. die Planung und Durchführung der Aus- und Fortbildungslehrgänge für D-/C- und B- Trainer des RTTV 4. die Entwicklung und Fortschreibung der Lehrgangsunterlagen des RTTV und 5. die Bearbeitung von Änderungen der Lehrordnung des RTTV. B. ORGANISATION 1. Der Lehrausschuss wird vom Lehrreferenten bei Bedarf einberufen. 2. Der Lehrreferent ist insbesondere zuständig für: a. Einberufung des Lehrausschusses b. Aufstellung und Einhaltung des Lehretat c. Organisation der Aus- und Fortbildungslehrgänge d. Gestaltung des jährlichen Lehrgangsplans e. Zusammenarbeit mit anderen Institutionen (DTTB, SBRhh, u.w.) f. Anschaffung und Unterhalt der notwendigen Lehrgangmaterialien 3. Die Beisitzer sind insbesondere zuständig für: a. Mitarbeit bei der Konzeption der Aus- und Fortbildungsrichtlinien b. Mitarbeit bei der Konzeption des Lehrgangsplans c. Durchführung von Aus- und Fortbildungslehrgängen 4. Die Lehrbeauftragten der Kreise sind insbesondere zuständig für: a. Mitarbeit bei der Durchführung von Lehrgangsangeboten in den Kreisen b. Vertretung der Interessen des Ressort Lehrwesen in den Kreisen c. Werbung für die Ausbildungsangebote und Veröffentlichung der Ausbildungsangebote in den Kreisen

3 12-3 C. TRAINERAUSBILDUNG 1. Trainer D (Zertifizierungsebene) Die Zertifizierungsebene ist eine Vorstufe zur ausbildung. Die Teilnehmer werden vom RTTV zu D-Trainern ausgebildet und erhalten die D-Trainer- des DTTB. Zulassungsvoraussetzungen Ausbildungsdauer Ausbildungsinhalte Lehrgangsgebühr Ä Vollendung des 16. Lebensjahres Ä ca. 18 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten Ä es erfolgt keine Aufbau einer Trainingseinheit, Balleimertraining, Schlagund Beinarbeitstechniken, Spiel- und Wettkampfformen, Übungsauswahl und Variationsmöglichkeiten, Grundlagen der Methodik, Aufschlag-/Rückschlagtraining Ä die Gebühr ist in der Beitrags- und Gebührenordnung des RTTV geregelt Ä maximal 20 Personen Ä es erfolgt keine Abschlussprüfung Ä die Teilnehmer erhalten die D- des DTTB Ä die ist bundesweit gültig und zeitlich nicht begrenzt Ä die wird vom Sportbund nicht bezuschusst 2. Trainer C - Breitensport (1. stufe) In der ersten stufe erfolgt die Ausbildung zum C-Trainer. Die Teilnehmer erhalten die C- Trainer- Tischtennis des Sportbundes Rheinhessen. Die Ausbildung gliedert sich wie folgt: Zulassungsvoraussetzungen Ausbildungsdauer + Gebühren Ä Vollendung des 16. Lebensjahres Ä 30 UE Sportbund Rheinhessen Gebühr: wird vom Sportbund Rheinhessen festgelegt Ä 40 UE RTTV (Grundkurs) Ä 40 UE RTTV (Aufbaukurs) Ä 10 UE RTTV (skurs) Die Gebühren für vom RTTV angebotene Ausbildungsabschnitte werden in der Beitrags- und Gebührenordnung festgelegt.

4 12-4 Ausbildungsinhalte Schwerpunkt der Ausbildungsinhalte im Grundkurs: Spieltechnik/Fehlerkorrektur, Methodik und der Bereich Spieltaktik. Schwerpunkte im Aufbaukurs sind: allgemeine Themen aus der Sportmedizin und der Trainings- /Bewegungslehre, pädagogische und psychologische Fragestellungen, Trainingsgestaltung und Trainingsplanung und weitere praxisnahe Aspekte des Tischtennistrainings (u.a. spezielle Konditionsschulung, Variationsmöglichkeiten in der Trainingsgestaltung, Many-Balls-Training,...). Ä maximal 20 Personen Ä die unterteilt sich in eine schriftliche Abschlussprüfung, eine Lehrprobe und eine Praxisprüfung aus dem Bereich Balleimertraining. Ä die Teilnehmer erhalten die C- TT des SBRhh Ä die ausstellung erfolgt durch den Sportbund Rheinhessen mit der Vollendung des 18. Lebensjahres Ä die ist bundesweit gültig Ä die Gültigkeitsdauer beträgt 4 Jahre Ä die wird vom SBRhh bezuschusst 3. Trainer B - Leistungssport (2. stufe) In der zweiten stufe erfolgt die Ausbildung zum B--Trainer. Die Teilnehmer/innen erhalten die B-Trainer- Tischtennis des RTTV. Die Ausbildung unterteilt sich wie folgt: Zulassungsvoraussetzungen Ä Die Zulassung erhalten Teilnehmer/innen, die eine C- Trainer-Ausbildung abgeschlossen haben und am Aufbaukurs zur C-Trainerausbildung C Plus Gesundheit teilgenommen haben. Ä 2 Jahre Tätigkeit als C-Trainer Ausbildungsdauer +Gebühren Ä Ausbildungskurs: 50 UE Ä skurs: 10 UE Die Gebühren für vom RTTV angebotene Ausbildungsabschnitte werden in der Beitrags- und Gebührenordnung festgelegt. Ausbildungsinhalte Die Bereiche Traininglehre, Bewegungslehre und Pädagogik/Psychologie sind die Schwerpunkte dieser weiterführenden Ausbildung. Aber auch in den Bereichen Physiologie, Soziologie, Technik, Taktik und Methodik erhalten die Teilnehmer/ innen weitergreifende Informationen.

5 12-5 Ä maximal 12 Personen Ä es erfolgt eine schriftliche und mündliche Abschlussprüfung, eine Lehrprobe und ein weiterer praxisorientierter steil Ä die Teilnehmer erhalten die B- TT des SBRhh Ä die ausstellung erfolgt durch den RTTV Ä die ist bundesweit gültig Ä die Gültigkeitsdauer beträgt 4 Jahre 4. Übungsleiter B Sport in der Prävention (2. stufe) In der zweiten stufe erfolgt die Ausbildung zum Übungsleiter B Sport in der Prävention. Die Teilnehmer/innen erhalten die P-Trainer- Tischtennis des RTTV. Die Ausbildung unterteilt sich wie folgt: Zulassungsvoraussetzungen Ä Die Zulassung erhalten Teilnehmer/innen, die die C- Trainer-Ausbildung mit einem über dem Durchschnitt liegenden Ergebnis abgeschlossen haben, bzw. die an einer Eignungsprüfung mit Erfolg teilgenommen haben. Ä 2 Jahre Tätigkeit als C-Trainer Ausbildungsdauer +Gebühren Ä Ausbildungskurs: 50 UE Ä skurs: 10 UE Die Gebühren für vom RTTV angebotene Ausbildungsabschnitte werden in der Beitrags- und Gebührenordnung festgelegt. Ausbildungsinhalte Kräftigung/Körperwahrnehmung; Entspannungstraining; Koordinationstraining /Techniktraining mit Erwachsenen; Herz-Kreislauftraining mit Tischtennis, Kursplanung; Sportmedizin, Gesundheitssport; Planungs- /Organisationshilfen; Ä maximal 12 Personen Ä Durchführung einer Lehrprobe und Reflexion der Lehrproben Ä die Teilnehmer erhalten die P- Tischtennis des DTTB Ä die wird durch den RTTV ausgestellt Ä die ist bundesweit gültig Ä die Gültigkeitsdauer beträgt 4 Jahre

6 12-6 D. TRAINERFORTBILDUNG 1. D-LIZENZ-FORTBILDUNG Die D- ist bundesweit unbefristet gültig. Die D--Inhaber erhalten vom RTTV Fortbildungsangebote, an denen sie möglichst regelmäßig (wünschenswert wären alle 2 Jahre) teilnehmen sollen, um eine gewisse Aktualität des Ausbildungsstand zu gewährleisten. 2. C/B-TRAINERFORTBILDUNG 2.1. Die Verlängerung der erfolgt durch den Nachweis von 16 Fortbildungsstunden. Diese werden in Form von Tageslehrgängen à 8 UE bzw. durch Abendworkshops á 4 UE absolviert. Die wird im Anschluss an die komplette Fortbildung um vier Jahre verlängert Im Rahmen der C/B-Trainer-Fortbildung erkennt der RTTV folgende Lehrgangsmassnahmen an die Teilnahme am Symposium des Verband Deutscher Tischtennis-Trainer (VDTT) die Teilnahme an Lehrerfortbildungslehrgängen im Tischtennis Lehrgänge sonstiger Ausbildungsträger werden nur dann anerkannt, wenn dies ausdrücklich im Lehrgangsplan des RTTV aufgeführt ist 2.3. Die Mindestteilnehmerzahl bei Fortbildungslehrgängen liegt bei 8 Personen. Liegen bei Meldeschluss weniger als 8 Meldungen vor, so ist eine Absage des Lehrgangs bzw. des Workshops möglich. 2.4.Die Lehrgangsgebühren für Fortbildungsmaßnahmen sind in der Beitrags- und Gebührenordnung geregelt. F. AUSBILDUNGSORDNUNG 1. Erstellung von Ausbildungskonzeptionen Der RTTV entwickelt für seine Ausbildungslehrgänge eigene Ausbildungskonzeptionen. Diese Konzeptionen orientieren sich an der jeweils gültigen Fassung der Rahmenrichtlinien für Ausbildung des DTTB. 2. Referenten Der Lehrausschuss des RTTV beruft für die Umsetzung seiner Lehrgangsmaßnahmen geeignete Lehrkräfte. Die Referenten erhalten ein Honorar von Euro 15,00 pro Unterrichtseinheit und eine Erstattung ihrer Auslagen entsprechend der Spesenordnung des RTTV. 3. Lehrgangsgebühren Die Lehrgangsgebühren werden vom Lehrausschuss festgelegt und in die Beitrag- und Gebührenordnung des RTTV aufgenommen. 4. Anerkennung anderer Ausbildungsgänge Der Lehrausschuss des RTTV kann in eigener Zuständigkeit darüber entscheiden, inwiefern Ausbildungen anderer Ausbildungsträger anerkannt werden.

7 entzug Der Lehrausschuss des RTTV hat das Recht, en zu entziehen, wenn der inhaber schwerwiegend gegen die Satzung oder Ordnungen des RTTV verstoßen hat. 6. verfall en, die länger als zwei Jahre ungültig sind, sind verfallen. Über Ausnahmen in begründeten Fällen entscheidet der Lehrausschuss des RTTV. G. SCHLUSSBESTIMMUNG Diese Ordnung tritt durch Beschluss des RTTV- Beirates vom 13. November 1999 in Kraft. Änderungen bis April 2008 sind eingearbeitet.

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