Lizenzerklärung. des Cheerleading und Cheerdance Verband Sachsen e.v. zur Ausbildung von. Trainer C Breitensport Cheerleading / Cheerdance

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1 Lizenzerklärung des Cheerleading und Cheerdance Verband Sachsen e.v. zur Ausbildung von Trainer C Breitensport Cheerleading / Cheerdance Landeslizenz der ersten Lizenzstufe

2 Gliederung 1. Aufgabenorientierung 2. Ziele des Ausbildungsganges 3. Strukturelle Einordnung des Ausbildungsganges 4. Lernerfolgskontrolle 5. Organisationsformen und Methodische Umsetzung 6. Träger der Ausbildung und Lehrkräfte 7. Lizenzierung 8. Fortbildung / Weiterbildung

3 1. Aufgabenorientierung Der zentrale Aufgabenbereich der Trainer/ innen ist die Planung und Durchführung regelmäßiger Sport und Bewegungsangebote in der Sportart Cheerleading. Sie/Er kann, je nach Rahmenbedingungen des Vereins, auch für die Planung und Durchführung von überfachlichen Vereinsaktivitäten und die Beratung, Betreuung und Interessenvertretung der Sportler/innen zuständig sein. Im Kern ist die Trainerin/ der Trainer pädagogisch tätig und trägt in dieser Rolle dazu bei, die Sportlerinnen und Sportler in ihrer sportlichen, persönlichen und sozialen Entwicklung anzuleiten und zu unterstützen. Da die Ausrichtung der Sportart in zwei unterschiedliche Grundformen (Cheer und Dance) geteilt ist und damit unterschiedliche Anforderungen an die Trainer/ innen bestehen, wird empfohlen, die Ausbildung im Bereich der Grundformen in Cheer und Dance zu differenzieren. In den inhaltlich jeweils gleichen Modulen jeder Grundform werden die Modulschulungen zusammengelegt. 2. Ziele des Ausbildungsganges Um handlungsfähig zu sein und die gestellten Aufgaben gegenüber der Trainingsgruppe und dem Verein kompetent erfüllen zu können, müssen die Trainer/ innen über zahlreiche Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen und sie kontinuierlich weiterentwickeln. Übergeordnetes Ziel der Ausbildung ist es, die Trainer/ innen in diesem Prozess zu unterstützen, anzuleiten und ihre Handlungskompetenz zu erweitern. 3. Strukturelle Einordnung des Ausbildungsganges Die Ausbildung zum Trainer C Breitensport Cheerleading / Cheerdance umfasst mindestens 120 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten (UE). Grundlage der sportartbezogenen Ausbildung ist die übergreifende Basisqualifizierung. Diese Basisqualifizierung erfolgt durch die sächsischen Stadt und Kreissportbünde im zeitlichen Umfang von mindestens 32 UE. (Grundlehrgang sportartübergreifend) Aufbauend auf die Basisqualifizierung umfasst die sportartbezogene Ausbildung 90 UE und schließt, nach bestandener Prüfung, mit dem Erwerb der Trainer C Breitensport Cheerleading / Cheerdance Lizenz ab.

4 4. Lernerfolgskontrolle Das Bestehen der Lernerfolgskontrollen ist Grundlage zur Erteilung der Lizenz. Die Lernerfolgskontrollen sind zu dokumentieren. Grundsätze: Die Lernerfolgskontrollen umfassen nur die Inhalte, die auch in der Ausbildung vermittelt wurden. Die Kriterien zum Bestehen der Lernerfolgskontrollen und zum Erlangen der Lizenz werden zu Beginn der Ausbildung offen gelegt. Die Lernerfolgskontrolle umfasst mehrere Prüfungen 1. Theoretische Prüfung nach jedem Modul (schriftlicher Test á 30 Minuten) 2. Theoretische Prüfung nach Teilnahme an allen 11 Modulen (schriftlicher Test 2 UE) 3. Praktische Prüfung nach Teilnahme an allen 11 Modulen (Umfang 2 UE) Die fachpraktische Prüfung erfolgt als Lehrprobe durch den Besuch des Prüfenden beim Heimatverein/ team des Lehrgangsteilnehmers. Das Bestehen der theoretischen Prüfungen ist Voraussetzung für die Zulassung zur praktischen Prüfung. 5. Organisationsformen und Methodische Umsetzung Die Ausbildung zum Erlangen der Trainer C Breitensport Cheerleading / Cheerdance Lizenz umfasst 90 UE, welche in Form von Modulen organisiert wird. Jedes Modul umfasst in der Regel ein eigenes Themengebiet. Es sind 11 Module zum Erlangen der Lizenz zu absolvieren. Es sollen eine Komplettausbildung (11 Module an 6 Wochenenden) jährlich stattfinden. Die Vermittlung der Inhalte erfolgt in Form von Vorlesungen, Seminaren und praktischen Übungen. Dem Anteil praktischer Übungen soll besondere Bedeutung in der zeitlichen und inhaltlichen Lehrgangsplanung zukommen. In der Lizenzstufe C ist ein alternativer Selbststudienanteil von maximal 15 UE auf Antrag beim zuständigen Landesfachverband zulässig.

5 6. Träger der Ausbildung und Lehrkräfte Träger der Ausbildung ist der Cheerleading und Cheerdance Verband Sachsen e.v.. Dieser beauftragt die Lehrgangsleiterin/ den Lehrgangsleiter. Der Lehrgangsleiter ist verantwortlich für die Organisation der Ausbildung, die inhaltliche Umsetzung der Ausbildungskonzeption und die Abnahme der Prüfungen. 7. Lizenzierung Voraussetzungen für die Zulassung zum Ausbildungsgang in der ersten Lizenzstufe sind die Vollendung des 16. Lebensjahres, die Anmeldung durch einen Verein oder eine entsprechende Institution des CCVS, der Nachweis über die Teilnahme am sportartübergreifenden Grundlehrgang sowie der Nachweis eines 9 stündigen Erste Hilfe Kurses, welcher zum Zeitpunkt der Lizenzierung nicht älter als zwei Jahre sein darf. Die Absolventen des Ausbildungsganges erhalten nach bestandener Lernerfolgskontrolle eine Landeslizenz, ausgestellt durch den CCVS. Der Ausbildungsträger erfasst alle Landeslizenzinhaber mit Namen, Anschrift, Geburtsdatum und Lizenznummer. Einmal jährlich meldet der Ausbildungsträger dem LSB die Zahl neu erteilter und im Verbandsbereich gültiger Lizenzen. Die Gültigkeitsdauer der C Lizenz beginnt mit dem Datum der Ausstellung und besitzt eine Gültigkeit von vier Jahren.

6 8. Fortbildung/ Weiterbildung Eine Fortbildung von mindestens 15 UE (i.d.r. 2 Module) für gültige Lizenzen muss wahrgenommen werden: nach Erwerb der 1. Lizenzstufe innerhalb von 4 Jahren Verlängerung ungültig gewordener Lizenzen 1. Lizenzstufe Fortbildung im 1. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Die Gültigkeit der Lizenz wird nach dem erfolgreichen Besuch von mindestens 15 UE um drei Jahre verlängert Fortbildung im 2. und 3. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach dem erfolgreichen Besuch von Fortbildungsveranstaltungen mit insgesamt 30 UE um vier Jahre verlängert Überschreitung der Gültigkeitsdauer um 4 oder 5 Jahre: Bei entsprechendem Bedarf können Wiedereinsteiger Programme mit 45 UE angeboten werden. Im Einzelfall werden entsprechende Module des jeweiligen Ausbildungsträgers mit 45 UE abgesprochen. Überschreitung der Gültigkeitsdauer um mehr als 5 Jahre: Die gesamte Ausbildung wird wiederholt, entsprechende Einzelfallprüfungen sind aber im Vorab notwendig. Mit dem Unterzeichnen der Anmeldung für die entsprechende Ausbildung nimmt der Teilnehmer diese Lizenzerklärung zur Kenntnis und akzeptiert diese. erarbeitet durch: Cheerleading und Cheerdance Verband Sachsen e.v. Ausschuss für Ausbildung

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