A - TRAINER - AUSBILDUNG 2014 bis 2015

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1 A - TRAINER - AUSBILDUNG 2014 bis 2015 Der Deutsche Handballbund schreibt die A-Trainer-Ausbildung 2014/2015 aus. Die Ausbildungsdauer ist auf 13 Monate festgelegt und findet zwischen dem und dem statt. 1. AUSBILDUNGS- UND PRÜFUNGSTEILE Die Ausbildung gliedert sich in: a) eine insgesamt zweiwöchige Hospitation bei einem Bundesligisten (1./2. Liga Männer/Frauen) b) insgesamt vier Ausbildungslehrgänge (zwei Grundlehrgänge, zwei Projektlehrgänge) im Ausbildungszeitraum c) die A-Lizenz-Prüfung AUSBILDUNGSTEILE Grundlehrgang 1 Themen: - Belastungsprofil des Wettkampfes - Anforderungsprofile der Leistung - Grundlagen des Trainings Zeit: Samstag, , bis Samstag, , Ort: SportCentrum Kamen-Kaiserau, Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen e. V. Jakob-Koenen-Straße 5, Kamen Grundlehrgang 2 Themen: - Trainingsmethodik - Medizinisch-physiotherapeutische Betreuung - Erfolgssteuerung - Trainerphilosophien Zeit: Montag, , bis Samstag, , Ort: Jugendgästehaus und Bildungszentrum Bielefeld GmbH Hermann-Kleinewächter-Straße 1, Bielefeld - 1 -

2 DHB-Projektlehrgang 1 Themen: - DHB-Leitbild - DHB-Ausbildungskonzeption - DHB-Leistungssport-, Rahmentrainingskonzeption - Sportmedizinische Aspekte des Trainings - Männer (Spielauffassung / Strategie / Taktik) - Junioren/Jugend männliche Talentsichtung/-förderung Zeit: voraussichtlich Frühjahr 2015 Ort: N.N. DHB-Projektlehrgang 2 Themen: - DHB-Leitbild - DHB-Ausbildungskonzeption - DHB-Leistungssport-, Rahmentrainingskonzeption - Sportmedizinische Aspekte des Trainings - Frauen (Spielauffassung / Strategie / Taktik) - Juniorinnen / Jugend weibliche Talentsichtung/-förderung Zeit: voraussichtlich Frühjahr 2015 Ort: N.N PRÜFUNG Die Prüfung erfolgt nach Abschluss aller Ausbildungsteile. Die Prüfung wird zentral an einem Wochenende durchgeführt. Zu Beginn des Grundlehrgangs 2 wird eine 60minütige Zwischenklausur zu den Themen des Grundlehrgangs 1 durchgeführt. Deren Note fließt in die Gesamtklausurnote (zu 50 %) mit ein. Zeit: voraussichtlich Ende Juni 2015 Ort: SportCentrum Kamen-Kaiserau, Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen e. V., Jakob-Koenen-Straße 5, Kamen Zur Prüfungsdurchführung erfolgt eine gesonderte Ausschreibung

3 2. ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN a) Vollendung des 25. Lebensjahres b) Mitglied in einem Verein des Deutschen Olympischen Sportbundes c) Besitz einer gültigen B-Trainer-Lizenz d) Nachweis einer mehrjährigen Tätigkeit als verantwortlicher Trainer seit Erwerb der B-Trainer-Lizenz, wovon mindestens zwei Jahre in der höchsten Spielklasse (Männer und Frauen) des Landesverbandes (oder höhere Spielklasse) erfolgt sein muss, oder Nachweis einer mehrjährigen Trainertätigkeit als Landestrainer einer Verbands-Auswahlmannschaft bzw. mehrjährige Lehrtätigkeit im Landesverband. e) Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift! f) Fristgerechte Anmeldung (Datum des Poststempels entscheidet). 3. MELDETERMIN Die Meldungen müssen bis spätestens in der des Deutschen Handballbundes vorliegen. 4. MELDEVERFAHREN Die Bewerber senden ihre Meldung auf dem entsprechenden Formblatt (bei der des Deutschen Handballbundes,,, oder auf der Internetseite des DHB ( oder per bei erhältlich) direkt an die DHB-. Den Bewerbungsunterlagen sind beizufügen: eine Bescheinigung über die jeweils ausgeübte Trainertätigkeit durch den betreffenden Verein, die Beurteilung/Stellungnahme des zuständigen Landesverbandes. Über die Zulassung zum A-Trainer-Ausbildungslehrgang entscheidet in Absprache mit den zuständigen Landesverbänden letztendlich der DHB-Lehrstab. Eine entsprechende Mitteilung ergeht an die Bewerber bis zum Die Einladungen zu den jeweiligen Ausbildungsabschnitten werden den Teilnehmern direkt zugestellt. Hinweis: Die Teilnehmerzahl für die A-Trainer-Ausbildung wird auf maximal 30 Teilnehmer begrenzt. Eine Nachrückerliste wird erstellt

4 5. KOSTENREGELUNG Die Lehrgangsgebühr für sämtliche Ausbildungsteile der Ausbildung inkl. Prüfung beträgt 5.000,00. Darin enthalten sind Kosten für Unterbringung (im Doppelzimmer) und Verpflegung (ohne Getränke) und die Ausstellung der Lizenz. Die Gebühren sind in drei Raten nach Rechnungsstellung unter dem Stichwort: A-Trainer-Ausbildung zu überweisen: 1. Rate bis zum = 1.700,00 2. Rate bis zum = 1.700,00 3. Rate bis zum = 1.600,00 Hinweis: Nehmen weniger als 25 Personen an der A-Trainer-Ausbildung teil, ändert sich die Kalkulationsbasis und damit die Höhe der Lehrgangsgebühren. Der DHB behält sich für den Fall, dass weniger als 21 Kandidaten/innen teilnehmen eine Absage des Ausbildungsganges vor. Die jeweils zu entrichtenden Lehrgangsgebühren können bei Nichtteilnahme bzw. Abbruch der Ausbildung nach Lehrgangsbeginn nicht zurückgezahlt werden. Die Bezahlung/Überweisung der Lehrgangsgebühren kann nur persönlich und nicht über Dritte (z. B. Vereine oder Verbände) erfolgen! 6. HOSPITATION Die Lehrgangsteilnehmer müssen bis zu ihrer Meldung zur Prüfung eine insgesamt zweiwöchige Hospitation bei einem Bundesligisten (1./2. Liga, Männer/Frauen) absolvieren. Trainer, die im Bereich der Talentförderung tätig sind, können die Hospitation bei Auswahllehrgängen des DHB absolvieren. Von der Hospitation sind nur jeweils in der 1. Bundesliga (Männer / Frauen) aktuell tätige Trainer ausgenommen. Trainer, die von der Hospitation befreit sind, erstellen eine schriftliche Hausarbeit, die im Rahmen der Ausbildung in Form eines Vortrages vorgestellt wird. Zur Durchführung der Hospitation: Es wird jeweils eine einwöchige Hospitation in der Vorbereitungs- und Wettkampfperiode durchgeführt. Es erfolgt jeweils eine regionale Zuordnung nach Absprache mit den in Frage kommenden Vereinen. Über die Hospitation hat jeder Lehrgangsteilnehmer einen Hospitationsbericht anzufertigen. Die Vorgaben für den Hospitationsbericht werden im ersten Ausbildungsabschnitt bekannt gegeben. Organisatorische Fragen der Hospitation sind als Eigenleistung der Teilnehmer mit dem Ausbildungsleiter abzustimmen

5 7. PRÜFUNG Prüfungsgliederung Die Prüfung besteht aus: a) einer ca. 30minütigen Lehrprobe (Das Thema der Lehrprobe wird 90 bis 120 Minuten vor dem Prüfungstermin bekannt gegeben) b) einer ca. 45minütigen mündlichen Prüfung c) zwei Klausuren von jeweils ca. 60 Minuten. Prüfungskommission Die Prüfung wird von einer Prüfungskommission abgenommen, deren Zusammensetzung der DHB- Lehrstab bestimmt. Ihr müssen angehören: der Bundeslehrwart oder ein Mitglied bzw. Vertreter des DHB- Lehrstabes als Vorsitzender, der jeweils verantwortliche Leiter der entsprechenden A-Trainer- Ausbildungslehrgänge sowie ein bis zwei weitere Mitglieder des DHB-Lehrstabes. Die Prüfungskommission entscheidet über den Prüfungserfolg. 8. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Sämtliche Ausbildungsteile sowie die Hospitation müssen grundsätzlich vollständig ohne Fehlzeiten absolviert werden, um zur A-Lizenz-Prüfung zugelassen werden zu können. Abmeldungen von einzelnen Ausbildungsteilen wegen Krankheit oder aus sonstigen Gründen müssen grundsätzlich vor Beginn der jeweiligen Ausbildungsmaßnahme schriftlich (an die DHB-) erfolgen. Wird durch solche besonderen Gründe eine Fehlzeit von 10 Prozent der gesamten Ausbildung überschritten, kann die Zulassung zur Prüfung nur unter besonderen Auflagen - über deren Inhalt und Umfang der Bundeslehrwart entscheidet - gewährt werden. Eine Fortführung im nächsten Ausbildungsgang kann angeboten werden. Die Landesverbände werden gebeten, diese Ausschreibung in geeigneter Form ihren befähigten B-Trainern zur Kenntnis zu geben und für die Bereitstellung der erforderlichen Formulare (Meldeformular und Personalbogen sind bei der DHB- oder im Internet unter erhältlich) zu sorgen. Dortmund, den 08. Januar 2014 gez. Bob Hanning Vizepräsident Leistungssport gez. Jens Pfänder Bundeslehrwart - 5 -

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