DIE NEUEN PO`S UND DAS HAUPTSTUDIUM
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- Eike Böhler
- vor 7 Jahren
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1 DIE NEUEN PO`S UND DAS HAUPTSTUDIUM Sommersemester 2016
2 ÜBERBLICK ÜBER DAS HAUPTSTUDIUM Wie organisiere ich mich im Hauptstudium? Die Übungen Der Fremdsprachenschein Das Praktikum Schwerpunktbereichsstudium Freischuss und Abschichten
3 ÜBERBLICK ÜBER DAS HAUPTSTUDIUM Überblick über ihren Studienverlauf
4 ÜBERBLICK ÜBER DAS HAUPTSTUDIUM Vertiefung und Ergänzung der im Grundstudium erworbenen Kenntnisse Fortgeschrittenen-Übungen Fremdsprachige rechtswissenschaftliche Veranstaltung Praktische Studienzeit Schwerpunktbereichsstudium Keine Zulassung wie zur Zwischenprüfung erforderlich!
5 ORGANISATION IM HAUPTSTUDIUM Studienplanempfehlung als Empfehlung Abweichungen möglich Veranstaltungen können vorgezogen und nachgeholt werden Nicht bestandene zwischenprüfungsrelevante Teilleistungen können parallel nachgeholt werden AGs sind keine Pflicht mehr Besuch wird trotzdem empfohlen, vor allem im Sachenrecht und allgemeinen Verwaltungsrecht Neben den großen Übungen keine Pflicht Klausuren Schreiben Sie trotzdem so viele Klausuren wie möglich mit zu Übungszwecken
6 DIE ÜBUNGEN Je dogmatischem Kernfach eine Klausur Eine HA in jenem dog. Fach, indem in der ZwP keine HA geschrieben wurde Öff. Recht 3 Klausuren jesemester, wovon eine bestanden werden muss Übungen Empfohlen für das 5. Semester 3 Klausuren 1 Empfohlen für das 4. Semester Strafrecht 3 Klausuren je Semester, wovon eine bestanden werden muss Hausarbeit BGB 3 Klausuren je Semester, wovon eine bestanden werden muss Empfohlen für das 6. Semester
7 DIE ÜBUNGEN - ORGANISATORISCHES Ab wann darf ich die Klausuren/Hausarbeit schreiben? Zwischenprüfung komplett bestanden Klausuren, wenn entsprechende Teilleistungen der Zwischenprüfung des dog. Faches bestanden sind Hausarbeiten, wenn alle Hausarbeiten und Klausuren des dog. Kernfaches bestanden sind Teilnahmeberechtigung wird intern übermittelt (anders Studienortwechsler: hier ist die Vorlage des ZP-Zeugnis erforderlich) Muss ich mich anmelden? Keine Anmeldung beim Prüfungsamt Ggf. Anmeldung beim veranstaltenden Lehrstuhl Wofür brauche ich die Scheine? Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme an Prüfungen im Schwerpunktbereich Keine Voraussetzung für erste staatliche Pflichtfachprüfung Scheinausgabe erfolgt am Lehrstuhl
8 DIE ÜBUNGEN - PRÜFUNGSTEILE Klausuren Hausarbeit 1 Klausur pro dogmatischem Kernfach muss bestanden werden Keine Wiederholungsbeschränkung Keine Anmeldung über Basis (ggf. am Lehrstuhl) Im laufenden Semester werden je Übung 3 Klausuren angeboten. Keine Abschlussklausuren. In dem Fach, in dem in der Zwischenprüfung keine Hausarbeit geschrieben wurde Alle Hausarbeiten der Zwischenprüfung müssen bestanden sein Beachten Sie: es handelt sich um eine Vorhausarbeit Keine Wiederholungsbeschränkung Klausur und Hausarbeit müssen nicht im selben Semester bestanden werden
9 DER FREMDSPRACHENSCHEIN Kann erworben werden durch: Teilnahme an einer Veranstaltung der Internationalen Rechtsterminologien (aktueller Veranstaltungskatalog auf Basis) Teilnahme am Kurs International Legal English (bei Bestehen der Abschlussklausur) Juristisches Praktikum im Ausland (im Zweifel beim Justizprüfungsamt nachfragen) Nähere Informationen finden Sie unter: Studium-> Lehrangebote-> Fremdsprachen Ansprechpartner: Herr von Bühler Zulassungsvoraussetzung für die erste staatliche Pflichtfachprüfung!
10 DAS PRAKTIKUM organisieren Sie sich selbst! Der Fachbereich Rechtswissenschaft weist keine Praktikumsplätze zu! Dauer: 2x 6 Wochen - einmal in der Rechtspflege, einmal in der Verwaltung Beachten Sie: Die praktische Studienzeit muss in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden, sonst keine Anerkennung der Bescheinigung! Bescheinigung: formlos, kein Zeugnis Muster: -> Aufgaben-> Justizprüfungsamt-> JPA A bis Z-> Praktische Studienzeit Wofür? Einblicke in die Praxis Zulassungsvoraussetzung für die erste staatliche Prüfung!
11 DAS PRAKTIKUM Rechtspflege Verwaltung Rechtsanwälte Unternehmen der freien Wirtschaft (in Anwesenheit eines Volljuristen) Bundesbehörden Landesbehörden Bundesministerien Stadtverwaltung JVA Industrie- und Handelskammer Institutionen der EU In Zweifelsfällen immer beim Justizprüfungsamt nachfragen! Weitere Informationen im Praktikumsreader der Fachschaft Jura.
12 DAS SCHWERPUNKTBEREICHSSTUDIUM Wann findet das Schwerpunktbereichs -studium statt? Angelegt auf das 3.-8.Semester Durch individuelle Planung auch früher oder später möglich Auch nach der staatlichen Pflichtfachprüfung möglich Zulassungsvoraussetzungen Prüfungsleistungen Bestandene Zwischenprüfung Fortgeschrittenen-Übungen (aber Zulassung unter Vorbehalt möglich) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Proseminararbeit Einmalige Zulassung in Papierform 6 Klausuren, davon 1 Grundlagenklausur (Wertung der besten 4) 1 Seminararbeit Anmeldung der Klausuren über Basis / Anmeldung der Seminararbeit beim veranstaltenden Lehrstuhl
13 MÖGLICHKEITEN DER PLANUNG DES HAUPTSTUDIUMS SPB-Studium parallel Hauptstudium und vor Staatl. Pflichtfachprüfung Teile des SPB-Studiums parallel zum Hauptstudium Teile des SPB- Studiums nach Staatl. Pflichtfachprüfung SPB-Studium komplett nach der Staatl. Pflichtfachprüfung Studienkoordination/ SB
14 DIE NEUEN SPB-PRÜFUNGSORDNUNG Nähere Informationen zum Schwerpunktbereichsstudium und den einzelnen Schwerpunktbereichen? 28. April 2016 um 18 Uhr Hörsaal F
15 ZEITPUNKT/ ART DER STAATLICHEN PFLICHTFACHPRÜFUNG Staatliche Pflichtfachprüfung im Regulärversuch - Meldung nach dem 9. FS - 1 Wiederholungsversuch Freiversuch ( 25 JAG-NRW) - Meldung spätestens am Ende des 8. FS - Ununterbrochenes Studium - 2 Wiederholungsversuche - Notenverbesserung Abschichten ( 12 JAG-NRW) - Meldung frühestens nach 5. FS bis spätestens am Ende 7. FS - Ununterbrochenes Studiums Achtung: Meldung der/ des letzten dog. Fach (s) spätestens nach dem 8. FS. Sonst Meldung von Amts wegen - 2 Wiederholungsversuche - Notenverbesserung - Zeitl. Entzerren der Klausuren nach dog. Pflichtfach Studienkoordination/ SB
16 BEISPIEL FREISCHUSS: Ende des Wintersemesters ist der 31. März des jeweiligen Jahres Ende des Sommersemesters ist der 30. September des jeweiligen Jahres WS 16 / 17 = 8. FS - Ende des 8. FS = 31. März Anmeldung beim Justizprüfungsamt mit allen erforderlichen unterlagen bis spätestens zum 31. März 2017 Studienkoordination/ SB
17 ZEITSTRAHL ABSCHICHTEN Frühestens Ende 5. FS: Meldung 1. dog. Fach Spätestens Ende 7. FS: Meldung des 1. dog. Fach Spätestens Ende 8. FS: Meldung 2. und 3. dog. Fach. Keine Meldung: Meldung von Amts wegen! Studienkoordination/ SB
18 BEISPIEL ABSCHICHTEN: Wunsch: Beginn des Abschichtens nach 5. Fachsemester = SS 2016 Ende des Abschichtens nach dem 8. FS Ende 5. FS = 30. September 2016 Früheste Meldung mit allen notwendigen Unterlagen bis zum 30. September 2016 z.b. Strafrecht Z.B. Mitte des 6. FS Meldung des 2. dog. Fachs z.b. Öffentliches Recht Spätestens Ende des 8. FS Meldung des 3. dog. Fachs z.b. Zivilrecht 8. FS = WS 17 / 18 letzter Meldetermin (2. und) 3. dog. Fach: 31. März 2018 Achtung: Meldung von Amts wegen, sollte das 2. und 3. dog. Fach bis dahin nicht gemeldet sein Studienkoordination/ SB
19 DENKBARE KOMBINATIONEN SPB parallel Hauptstudium und vor Staatlicher Pflichtfachprüfung Parallele Vorbereitung zum Freischuss möglich, aber sehr ambitioniert Paralleles Abschichten formal möglich, jedoch kaum empfehlenswert Teile SPB parallel Hauptstudium und Teile SPB nach Staatlicher Pflichtfachprüfung Parallele Vorbereitung zum Freischuss möglich Paralleles Abschichten formal möglich, jedoch sehr ambitioniert SPB-Studium komplett nach Staatlicher Pflichtfachprüfung Vorab Vorbereitung zum Freischuss und staatl. Prüfung Vorab Vorbereitung im Abschichten und staatl. Prüfung Studienkoordination/ SB
20 ORGANISIEREN SIE SICH NEU Welche Prüfungsleistungen aus der Zwischenprüfung haben Sie noch nicht absolviert und müssen nachgeholt werden? Welche Veranstaltungen möchte Sie besuchen und ist dies zeitlich und überschneidungsfrei zu schaffen? Ist der Fremdsprachenschein bereits erworben? Vergessen Sie nicht die Teilnahme an einem Proseminar! Welche Klausuren/Übungen möchten Sie schreiben? Kümmern Sie sich um einen Praktikumsplatz! Abschichten, Freischuss oder Regulär-Versuch? Welchen Weg möchten Sie gehen? Möchten Sie das SPB-Studium parallel zum Hauptstudium absolvieren oder nach der staatlichen Pflichtfachprüfung ablegen?
21 WEITERHIN VIEL ERFOLG IM STUDIENVERLAUF! Bei Fragen, Zweifeln und Unsicherheiten können Sie gerne mit dem Team der Fachstudienberatung Kontakt aufnehmen: Tel.: 0228 / oder per Mail: fsb@jura.uni-bonn.de Studienkoordination/ SB
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