Neue Studienordnung, Examen am Fb oder bei der Landeskirche? zwei Möglichkeiten
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- Ralf Vogel
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1 Neue Studienordnung, Examen am Fb oder bei der Landeskirche? zwei Möglichkeiten am Fachbereich (v.a. in Marburg) Integrationsphase nach Abschluss des Hauptstudiums, Beginn/Anmeldung am 1. Juli oder 1. Februar, dauert ein Jahr (siehe Folie Zeitleiste) Klausuren verteilt: im WS AT; ST und PT und im SS KG und NT (3 Klausuren, vierstündig) bei der EKKW Meldetermine am 15. November oder 15. Mai nach Abschluss des Hauptstudiums, Dauer je nach Bedarf: halbeseinundhalb Jahre, (siehe Folie Zeitleiste) Klausuren in einer Woche im Oktober oder Mai (3 Klausuren, vierstündig)
2 Neue Studienordnung, Examen am Fb oder bei der Landeskirche? zwei Möglichkeiten am Fachbereich (v.a. in Marburg) bei der EKKW Examensarbeit schreibbar über das ganze Jahr hinweg im 4. Fach, Thema frei wählbar in Absprache mit dem/der PrüferIn Examensarbeit in drei Monaten im 4. Fach zu schreiben ab 19. Dezember oder 19. Juni, Thema frei wählbar in Absprache mit dem/der PrüferIn mündliche Prüfungen für das kirchliche Examen sind an einem Tag bei der EKKW abzulegen: Dezember oder Juni
3 Zeitleiste 1. theologisches Examen am Fb, Beginn WS mündliche Prüfungen im Juni oder Dezember möglich (Empfehlung Dez, sonst Juni fast gleichzeitig mit Klausuren) WS AT/ST/PT SS KG/NT Examensarbeit ganze Jahr hindurch, Okt- Ende Sept mündliche Prüfungen Dez
4 Zeitleiste 1. theologisches Examen am Fb, Beginn SS mündliche Prüfungen im Juni oder Dezember möglich (Empfehlung Juni, sonst Dez fast gleichzeitig mit Klausuren) SS KG/NT WS AT/ST/PT Examensarbeit ganze Jahr hindurch, Apr- Ende März mündliche Prüfungen Juni
5 Zeitleiste 1. theologisches Examen bei der EKKW (Zeitrahmen halbeseinundhalb Jahre), Beginn im Winter ab 19. Dezember 3 Monate wissenschaftliche Hausarbeit Juni oder Dezember mündliche Prüfungen oder im Juni darauf Mai oder im Oktober Klausuren
6 Zeitleiste 1. theologisches Examen bei der EKKW (Zeitrahmen halbeseinundhalb Jahre), Beginn im Sommer ab 19. Juni 3 Monate wissenschaftliche Hausarbeit Dez oder Juni mündliche Prüfungen oder im Dez darauf Oktober oder im nächsten Jahr Mai Klausuren
7 Hinweis für die Examensplanung Vikariatsbeginn: 1. September Achtung: ggf. Überbrückung ab Dez. Bei beiden Varianten handelt es sich um ein Prüfungsverfahren vor dem Prüfungsamt der EKKW - Lediglich die Klausuren und die Examensarbeit, die im Rahmen einer Integrationsphase geschrieben werden, können durch das Prüfungsamt anerkannt werden. Es lohnt sich nach der Examensprüfung an der Universität den Diplomabschluss zu beantragen, dann hat man zum kirchlichen Abschluss auch zusätzlich einen staatlichen.
8 Examensmeldung bei der Landeskirche Meldebogen (
9 Zulassung zur Integrationsphase Transcript of Records (also absolviertes Theologiehauptstudium, bei der Anmeldung dürfen noch die Prüfungen des laufenden Semesters offen sein, müssen aber mit diesem Semester abgeschlossen werden) Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife (liegt Univ. eventuell schon vor) Nachweis über die Zugehörigkeit zu einer ev. oder einer dem ökumenischen Rat der Kirche angehörigen Kirche Nachweise über die drei Sprachprüfungen (liegt Univ. eventuell schon vor) Angabe der drei zu prüfenden Klausurfächer, Angabe/Vorschlag eines/einer PrüferIn für die Magisterarbeit am Fb (es soll in Zukunft ein Formular dafür geben) Erklärung, dass Studierende/r keine Abschlussprüfung bereits endgültig nicht bestanden hat oder sich in einem entsprechenden Prüfungsverfahren befindet (auch in Zukunft im Formular enthalten)
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