PFP 70 % Informationen zur Schwerpunktbereichsprüfung. Erste Juristische Prüfung SPP 30 % Folien zur Informationsveranstaltung
|
|
- Philipp Bernd Lang
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Informationen zur Schwerpunktbereichsprüfung Folien zur Informationsveranstaltung Erste Juristische Prüfung PFP 70 % + SPP 30 % oder 6 Klausuren + mündliche Prüfung Klausur Klausur mündliche Prüfung Klausur Studienarbeit mündliche Prüfung
2 Verhältnis von staatlichem Teil und Schwerpunktprüfung Zwei selbständige Prüfungsteile Das Prüfungsverfahren läuft unabhängig voneinander ab (allerdings zeitlich koordiniert durch Absprachen LPA-PrüfA) Jede der beiden Teilprüfungen muss für sich genommen bestanden werden keine Kompensation Examensnoten Note für staatlichen Teil (Note 1) Note für Schwerpunkt (Note 2) Gesamtnote (Note 1 x 70 + Note 2 x 30 : 100) Zeugnis Gesamtzeugnis weist alle drei Noten aus (zuständig: LPA) Eigenes Zeugnis über Schwerpunktprüfung (zuständig: PrüfA FB V) Schwerpunktprüfung - Modelle Klausurmodell 2 Klausuren Mündliche Prüfung Seminarmodell 1 Studienarbeit (Prüfungsseminar) 1 Klausur Mündliche Prüfung
3 Voraussetzungen des Bestehens der Schwerpunktprüfung Schriftlicher Teil Insgesamt mind. 8 Punkte ( 17 Abs. 1 TStudPO) Beispiel: 1. Klausur: 2 P. Studienarbeit oder 2. Klausur: 6 P. Mündliche Prüfung (keine eigenständigen Bestehensvoraussetzungen) Gesamtprüfung: Durchschnitt mind. 4,00 P. ( 18 Abs. 2 TStudPO) Schwerpunktprüfung - Modelle Klausurlösung SPB 4: Wirtschaftsstrafrecht und Europäisches Strafrecht SPB 7: Deutsches und Internationales Steuerrecht Seminarlösung SPB 1: Grundlagen der europ. Rechtsentwicklung SPB 2: Unternehmensrecht SPB 3: Arbeits- und Sozialrecht SPB 5: Umwelt- und Technikrecht SPB 6: Europäisches und internationales Recht
4 Ablauf des SP-Studiums Ab 5. Sem.: Anmeldung für einen Schwerpunktbereich ( 13 Abs. 3 TStudPO; PrüfA FB V) Ab 6. Sem.: Prüfungsseminar (Seminarlösung, Anmeldung beim PrüfA FB V; 16 Abs. 2 TStudPO) Anmeldung zu den (der) SP-Klausur(en) ( 14 Abs. 4 TStudPO) Nach Bestehen des schriftlichen Teils Mündliche Prüfung Anmeldung zum Schwerpunktstudium Wo und wann muss man sich anmelden? Anmeldung beim Prüfungsamt Anmeldung erfolgt im Regelfall im 5. Fachsemester Termin Anmeldung ist innerhalb einer vom Dekan bestimmten Frist möglich. Zeitpunkt: Etwa in der Mitte des Semesters Konkreter Termin wird besonders bekannt gegeben (Aushänge/Fachbereichs-Homepage beachten!) Verfahren Anmeldung per Formular (auf Fachbereichs-Homepage abrufbar) ggf. in Zukunft: online-anmeldung möglich (wird mitgeteilt)
5 Anmeldung zum Schwerpunktstudium Bedeutung Erforderlich für die Teilnahme an Prüfungsleistungen im Schwerpunkt Vorlesungen können auch ohne Anmeldung besucht werden Angezeigt werden müssen: Die erstmalige Wahl des SPB Ein Wechsel des SPB Bei unverändertem SPB erfolgt Fortschreibung (keine Rückmeldung in jedem Semester erforderlich) Wechsel des Schwerpunktes Wechsel ist möglich Keine Begrenzung der Zahl der Wechsel Beachte: Nach Anmeldung zu einem Teil der SP-Prüfung (Prüfungsseminar oder Klausur) ist kein Wechsel mehr möglich
6 Anmeldung zum Prüfungsseminar Anmeldung erfolgt in der zweiten Hälfte der Vorlesungszeit für die im folgenden Semester angebotenen Prüfungsseminare Prüfungsseminare werden mit Angabe des Oberthemas und des Dozenten/Prüfers vom Prüfungsamt besonders bekannt gemacht (Aushang) Anmeldung beim Prüfungsamt erforderlich Anmeldetermine werden durch das Prüfungsamt bekannt gegeben Achtung: Die Anmeldung zum Schwerpunktstudium gilt nicht gleichzeitig als Anmeldung zum Prüfungsseminar!! Zulassungsvoraussetzungen Prüfungsseminar 16 Abs. 2 TStudPO Mind. 6. Fachsemester Bestandene Zwischenprüfung Mind. zwei bestandene Übungen für Fortgeschrittene Anmeldung zum jeweiligen Schwerpunkt zum Zeitpunkt der Anmeldung zum Prüfungsseminar
7 Studienarbeit Die Studienarbeit besteht aus ( 16 Abs. 1 TStudPO) einem Referat und einem mündlichen Vortrag mit Diskussion Die Einzelheiten bestimmt der für das Seminar verantwortliche Dozent Prüfungsseminar zeitlicher Ablauf Ausgabe der Themen durch das Prüfungsamt Zeitpunkt Seminare im WS: Anfang/Mitte September Seminare im SS: Anfang/Mitte März Bearbeitungszeit: 4 Wochen ab Ausgabe der Themen Mündlicher Vortrag: Während der Vorlesungszeit in den Seminarsitzungen Nach Abschluss der Vorträge: Bekanntgabe der Ergebnisse durch das Prüfungsamt (Aushang)
8 Schwerpunktprüfung (Klausur[en] + mündliche Prüfung) Anmeldung ist gemeinsam mit der Anmeldung zur Pflichtfachprüfung möglich (gemeinsamer Anmeldetermin von LPA und Prüfungsamt) Schwerpunktklausuren finden im zeitlichen Zusammenhang mit den Klausuren des staatlichen Teils statt es besteht die Möglichkeit, beides in einem Zug zu schreiben Beachte: Es besteht nur die Möglichkeit, nicht die Pflicht, staatlichen Teil und Schwerpunktprüfung zu verbinden!!! Zulassungsvoraussetzungen Schwerpunktprüfung 14 Abs. 4 TStudPO, insbes. Mind. sechssemestriges Jurastudium (davon vier Semester in Deutschland) Bestehen der Zwischenprüfung Bestehen aller drei großen Übungen (Bürgerliches Recht, Strafrecht und Öffentliches Recht) Einschreibung an der Uni Trier in dem Prüfungssemester und in den beiden vorausgehenden Semestern ( 2 Abs. 1, 14 Abs Spiegelstrich TStudPO) Anmeldung für den Schwerpunktbereich
9 Folgen der Zulassung zur Prüfung Mit der Anmeldung besteht die Pflicht zur Teilnahme an der/den Klausur/en des folgenden Prüfungstermins Bei Bestehen der schriftlichen Prüfung erfolgt die Ladung zum nächsten Termin der mündlichen Prüfung ( Kampagnensystem ) Bsp: SPB mit Klausurenlösung (SPB 4 und 7) Student S meldet sich im Dezember 2010 für die Prüfung Frühjahr 2011 an Folge: S ist (vorbehaltlich einer unverschuldeten Verhinderung) verpflichtet, an den Klausuren im Frühjahr 2011 teilzunehmen. Bei Nichtteilnahme gilt die Klausur als nicht bestanden (0 P.; 13 Abs. 1 TStudPO). Ist die schriftliche Prüfung bestanden (d.h. beträgt die Summe der Punkte aus beiden Klausuren mind. 8 Pkte), wird S zur nächsten mdl. Prüfung (hier: Juni 2011 geladen)
10 Bsp: SPB mit Studienarbeit (SPB 1, 2, 3, 5, 6) Student S meldet sich im Dezember 2010 für die Prüfung Frühjahr 2011 an Folge: S ist (vorbehaltlich einer unverschuldeten Verhinderung) verpflichtet, an der Klausur im Frühjahr 2011 teilzunehmen. Bei Nichtteilnahme gilt die Klausur als nicht bestanden (0 P.; 13 Abs. 1 TStudPO). Hat S die Studienarbeit bereits vorher angefertigt oder wird sie im auf die Klausur folgenden SS 2011 angefertigt und ist die schriftliche Prüfung bestanden (d.h. beträgt die Summe der Punkte aus Studienarbeit und Klausur mind. 8 Pkte), wird S zur nächsten mdl. Prüfung (hier: Juni 2011 geladen) Abfolge von Prüfungsseminar und Klausur Reihenfolge ist beliebig wählbar Modell 1: Erst Prüfungsseminar (studienbegleitend) Am Ende des Studiums Klausur (mit oder ohne staatliche Klausuren) Mündliche Prüfung Modell 2: Erst Klausur (mit oder ohne staatliche Klausuren) Während der Korrekturzeit Prüfungsseminar Mündliche Prüfung
11 Achtung: Anmeldung zum Prüfungsseminar nicht vergessen! Bei nachgelagerter Studienarbeit ist eine gesonderte Anmeldung zum Prüfungsseminar erforderlich Gründe: Keine Pflicht zur Anfertigung der Studienarbeit in dem auf die Klausur folgenden Semester Für einen SPB können mehrere Prüfungsseminare angeboten werden. Folge: Aus der Anmeldung zur SPB-Prüfung lässt sich nicht ableiten, wann das Prüfungsseminar belegt werden soll. Die Entscheidung über das konkret zu belegende Prüfungsseminar muss erst erfolgen, wenn die angebotenen Prüfungsseminare und deren Themenstellungen feststehen. Mündliche Prüfung Ladung nach bestandener schriftlicher Prüfung (also mind. 8 P.) Prüfung in Gruppen mit regelmäßig bis zu 4 Prüflingen Prüfungsdauer je Prüfling 10 Min. Gesamtdauer i. d. R. 40 Min. Bei mind. 12 P. (= Durchschnitt 4,00 P.) nach der mündlichen Prüfung ist die Schwerpunktprüfung insgesamt bestanden
12 Freiversuch Staatliche Pflichtfachprüfung Vollständige Erbringung der schriftlichen Prüfungsleistungen nach dem 8. Semester Anrechnung von bis zu zwei Semestern bei FFA oder Auslandsstudium Schwerpunktprüfung Ablegung der gesamten Prüfung bis zum Schluss des 9. Semesters Anrechnung FFA/Auslandsstudium wie staatliche Pflichtfachprüfung Beachte: Trotz unterschiedlicher Formulierung ergeben sich dieselben zeitlichen Vorgaben Beispiel Student S hat sein Studium im WS 2006/07 begonnen und eine FFA abgeschlossen WS 2010/11 = 8. Semester SS 2011 = 9. Semester Folge für Freiversuch Staatlicher Teil S muss an den nach dem WS 2010/11 (etwa März 2011) stattfindenden staatlichen Klausuren teilnehmen Mündliche Prüfung: Juli/August 2011 Schwerpunktprüfung S muss die Prüfung im SS 2011 abschließen, also einschließlich der mündlichen Prüfung Da die mdl. Prüfungen etwa im Juni 2011 angeboten werden, muss S an den nach dem WS 2010/11 angebotenen Klausuren und (bei Seminarlösung) spätestens im SS 2011 am Prüfungsseminar teilnehmen, um die Voraussetzungen zu erfüllen
13 Wiederholung bei Nichtbestehen Fälle des Nichtbestehens Nach schriftlicher Prüfung Gesamtpunktzahl < 8 P. Nach mündlicher Prüfung Durchschnittspunktzahl < 4,00 P. (Gesamtpunktzahl < 12 P.) Anzahl der Wiederholungen Freiversuch: zwei Freiversuch gilt als nicht unternommen ( 19 Abs. 2 TStudPO), der Folgetermin zählt als erster Versuch Außerhalb des Freiversuchs: einmal Zeitpunkt der Wiederholung Freiversuch keine zeitlichen Vorgaben Außerhalb des Freiversuchs zum nächst zulässigen Prüfungstermin ( 19 Abs. 1 TStudPO) Wiederholung zur Notenverbesserung Staatliche Pflichtfachprüfung Vorauss.: erster Versuch in Rheinland-Pfalz (sonst keine Voraussetzungen; 5 Abs. 6 JAG) Frist: Innerhalb eines Jahres nach Bestehen der Pflichtfachprüfung (maßgeblich ist die Anfertigung der Aufsichtsarbeiten) Schwerpunktprüfung ( 19 Abs. 3 TStudPO) Notenverbesserung nur bei Bestehen im Freiversuch Frist: Zum jeweils nächsten Prüfungstermin
14 Was muss wiederholt werden? 1. Fall: Nichtbestehen in der schriftlichen Prüfung Alle schriftlichen Leistungen ( 19 Abs. 1 S. 1 TStudPO) Mündliche Prüfung (erstmals) 2. Fall: Nichtbestehen in der mündlichen Prüfung Nur die mündliche Prüfung ( 19 Abs. 1 S. 2 TStudPO) 3. Fall: Notenverbesserung Alle schriftlichen Prüfungsleistungen Mündliche Prüfung Wiederholung bei unverschuldeter Verhinderung Grundsatz: die versäumte Prüfungsleistung ist in einem neuen Prüfungstermin nachzuholen ( 3 Abs. 1 S. 4 und 5 TStudPO) Verhinderung in der schriftlichen Prüfung der jeweilige schriftliche Prüfungsteil ist nachzuholen Verhinderung in der mündlichen Prüfung die mündliche Prüfung ist nachzuholen
Die juristische Ausbildung in Trier ab Studienbeginn WS 2003/04
Die juristische Ausbildung in Trier ab Studienbeginn WS 2003/04 Die juristische Ausbildung gliedert sich in zwei große Abschnitte: Das Universitätsstudium und den Vorbereitungsdienst Für das Universitätsstudium
MehrSchwerpunktbereichsprüfung
Folie 1 Schwerpunktbereichsstudium und Schwerpunktbereichsprüfung an der JLU Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung des Prüfungsamts! Folie 2 Erste Prüfung Schwerpunktbereichsprüfung (30 %)
MehrErste Prüfung. Schwerpunktbereichsprüfung. staatliche Pflichtfachprüfung (70 %) (30 %) Abschlussprüfung wiss. Hausarbeit mündliche Prüfung
Folie 1 Schwerpunktbereichsstudium und Schwerpunktbereichsprüfung an der JLU Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung des Prüfungsamts! Folie 2 Erste Prüfung Schwerpunktbereichsprüfung (30 %)
MehrJahresbericht für 2015
LANDESPRÜFUNGSAMT FÜR JURISTEN bei dem Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz Jahresbericht für 2015 des Präsidenten des Landesprüfungsamtes für Juristen Bekanntmachung des Ministeriums der Justiz vom
MehrStudienablaufplan. unter Berücksichtigung von Wiederholungsmöglichkeiten
Studienablaufplan unter Berücksichtigung von Wiederholungsmöglichkeiten Hinweis: Anmeldungen zu Klausuren/Hausarbeiten bis zum Bestehen der Zwischenprüfung erfolgen ausschließlich online (Fristen beachten).
MehrJahresbericht für 2014
LANDESPRÜFUNGSAMT FÜR JURISTEN bei dem Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz Jahresbericht für 2014 des Präsidenten des Landesprüfungsamtes für Juristen Bekanntmachung des Ministeriums
MehrDüsseldorfer Examinatorium Informationsveranstaltung am , 12 Uhr HS 5D
Düsseldorfer Examinatorium Informationsveranstaltung am 13.12.2016, 12 Uhr 30 25.21 HS 5D Düsseldorfer Examinatorium Infoveranstaltung 13.12.2016 Folie 1 Überblick Düsseldorfer Examinatorium Examensrepetitorium
MehrInformationsveranstaltung Staatliche Pflichtfachprüfung Teil I
Informationsveranstaltung Staatliche Pflichtfachprüfung Teil I Bielefeld, 28.06.2017 Gliederung Teil I: Justizprüfungsamt wir über uns Ablauf der staatlichen Pflichtfachprüfung im Allgemeinen Taktische
MehrDekanat. Informationsveranstaltung zur Studien- und Prüfungsordnung für Studierende im Staatsexamensstudiengang am
Dekanat Informationsveranstaltung zur Studien- und Prüfungsordnung für Studierende im Staatsexamensstudiengang am 8.11.2017 Gegenstand des Vortrags & Begriffe: Grundlagenschein Übungen für Anfänger Orientierungsprüfung
MehrJahresbericht für 2010
LANDESPRÜFUNGSAMT FÜR JURISTEN bei dem Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz Jahresbericht für 2010 des Präsidenten des Landesprüfungsamtes für Juristen Bekanntmachung des Ministeriums
MehrEinführungswoche 2012: Das Prüfungsamt
: Das Prüfungsamt Seite 1 Das Studium Studium bis zur Zwischenprüfung spätestens mit Ende des 4. Fachsemesters Übungen für Fortgeschrittene ca. bis zum 8. Fachsemester im Durchschnitt 11 Fachsemester Vorbereitung
MehrInformationsveranstaltung Staatliche Pflichtfachprüfung Teil II
Informationsveranstaltung Staatliche Pflichtfachprüfung Teil II Bielefeld, 28.06.2017 Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung Antrag auf Zulassung (Meldung, 9 JAG NRW) : zu richten an das (zuständige)
MehrDekanat. Informationsveranstaltung zur Studien- und Prüfungsordnung für Studierende im Staatsexamensstudiengang am
Dekanat Informationsveranstaltung zur Studien- und Prüfungsordnung für Studierende im Staatsexamensstudiengang am 07.11.2018 Gegenstand des Vortrags & Begriffe: Grundlagenschein Übungen für Anfänger Orientierungsprüfung
MehrInformationen zur Zwischenprüfung am Fachbereich Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg. am 31. Januar 2013
Informationen zur Zwischenprüfung am Fachbereich Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg am 31. Januar 2013 Fachliche Voraussetzungen im Strafrecht Üblicherweise sollte mit der Zwischenprüfung
MehrPrüfungsordnung der Universität Heidelberg für die Magisterstudiengänge - Besonderer Teil Volkswirtschaftslehre -
02-1 Prüfungsordnung der Universität Heidelberg für die Magisterstudiengänge - Besonderer Teil Volkswirtschaftslehre - vom 3. Mai 2000 1 Geltung des Allgemeinen Teils Die Prüfungsordnung der Universität
MehrJahresbericht für 2012
LANDESPRÜFUNGSAMT FÜR JURISTEN bei dem Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz Jahresbericht für 2012 des Präsidenten des Landesprüfungsamtes für Juristen Bekanntmachung des Ministeriums
MehrInformationen zur Zwischenprüfung am Fachbereich Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg. am
Informationen zur Zwischenprüfung am Fachbereich Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg am 23.10.2018 Fachliche Voraussetzungen im Strafrecht Üblicherweise sollte mit der Zwischenprüfung
MehrInformationsveranstaltung zur Staatsprüfung in Baden-Württemberg. Staatsanwalt Christian Liefke, Landesjustizprüfungsamt , Uhr, NAula
Informationsveranstaltung zur Staatsprüfung in Baden-Württemberg Staatsanwalt Christian Liefke, Landesjustizprüfungsamt 11.01.2012, 14-16 Uhr, NAula Veranstaltungshinweis Informationen zur Wahl des Schwerpunktbereichs
MehrInformationsveranstaltung Staatliche Pflichtfachprüfung Teil I
Informationsveranstaltung Staatliche Pflichtfachprüfung Teil I Bochum, 24.09.2018 Gliederung Teil I: Justizprüfungsamt wir über uns Ablauf der staatlichen Pflichtfachprüfung im Allgemeinen Taktische Überlegungen
MehrJuristische Universitäts prüfung mit den Neuerungen der StPrO 2016
Juristische Universitäts prüfung mit den Neuerungen der StPrO 2016 Informationen zur Geltung der neuen StPrO 2016, zu Wechselmöglichkeiten aus der StPrO 2008, zu Teilleistungen der StPrO 2016, Anerkennungen,
MehrInformationsveranstaltung Staatliche Pflichtfachprüfung Teil II
Informationsveranstaltung Staatliche Pflichtfachprüfung Teil II Bielefeld, 20.06.2018 Prüfungsabschnitte 10 JAG NRW 2 Gegenstände der staatlichen Prüfung, 11 Pflichtfächer 11 Abs. 2, 3 im Überblick 11
MehrErste Prüfung. Schwerpunktbereichsprüfung. staatliche Pflichtfachprüfung (70 %) (30 %) Abschlussprüfung wiss. Hausarbeit mündliche Prüfung
Folie 1 Schwerpunktbereichsstudium und Schwerpunktbereichsprüfung an der JLU Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung des Prüfungsamts! Folie 2 Erste Prüfung Schwerpunktbereichsprüfung (30 %)
MehrDAS HAUPTSTUDIUM Sommersemester 2017
DAS HAUPTSTUDIUM Sommersemester 2017 ÜBERBLICK ÜBER DAS HAUPTSTUDIUM Vertiefung und Ergänzung der im Grundstudium erworbenen Kenntnisse Fortgeschrittenen-Übungen Fremdsprachige rechtswissenschaftliche
MehrDAS HAUPTSTUDIUM Sommersemester 2018
DAS HAUPTSTUDIUM Sommersemester 2018 ÜBERBLICK ÜBER DAS HAUPTSTUDIUM Curriculum: Vertiefung der dog. Kernfächer Fortgeschrittenen-Übungen Proseminar Fremdsprachige rechtswissenschaftliche Veranstaltung
MehrSchwerpunktstudium und Erste Juristische Prüfung
Schwerpunktstudium und Erste Juristische Prüfung an der Universität Regensburg Christoph Gailer Studiengangskoordinator FAKULTÄT FÜR RECHTSWISSENSCHAFT Die Struktur der juristischen Ausbildung 5 DRiG Befähigung
MehrAusbildungsstatistik Stand: 9. März Übersicht über die Ergebnisse der Ersten Juristischen Prüfung im Jahre 2014 (neues Recht) 1)
Übersicht über die Ergebnisse der Ersten Juristischen Prüfung im Jahre 2014 (neues Recht) 1) Erfolgreiche Kandidaten Notenverteilung bei den erfolgreichen Kandidaten sehr gut gut voll ausreichend 1 2 3
MehrJAHRESBERICHT des Präsidenten des Justizprüfungsamtes für das Jahr 2017
JAHRESBERICHT des Präsidenten des Justizprüfungsamtes für das Jahr 2017 A. Staatliche Pflichtfachprüfung 1. Geschäftsbelastung: Anzahl der Kandidatinnen und Kandidaten Am Anfang des Berichtszeitraumes
MehrZwischenprüfung 17 ff. Studien- und Prüfungsordnung 2008 in der Fassung der Änderungssatzung vom 5. August 2014
Juristische Fakultät Zwischenprüfung 17 ff. Studien- und Prüfungsordnung 2008 in der Fassung der Änderungssatzung vom 5. August 2014 I. Anwendungsbereich und Zweck der Zwischenprüfung Die Zwischenprüfung
MehrINFORMATIONEN ZUR STAATLICHEN PFLICHTFACHPRÜFUNG
INFORMATIONEN ZUR STAATLICHEN PFLICHTFACHPRÜFUNG Die nachfolgende Zusammenstellung gibt einen Überblick über die Zulassungsvoraussetzungen zur staatlichen Pflichtfachprüfung und den Ablauf des Prüfungsverfahrens.
MehrAusbildungsstatistik Stand: 31. Oktober Übersicht über die Ergebnisse der Ersten Juristischen Prüfung im Jahre 2013 (neues Recht) 1)
Übersicht über die Ergebnisse der Ersten Juristischen Prüfung im Jahre 2013 (neues Recht) 1) Erfolgreiche Kandidaten Notenverteilung bei den erfolgreichen Kandidaten sehr gut gut voll ausreichend 1 2 3
MehrAusbildungsstatistik Stand: 24. Oktober Übersicht über die Ergebnisse der Ersten Juristischen Prüfung im Jahre 2012 (neues Recht) 1)
Übersicht über die Ergebnisse der Ersten Juristischen Prüfung im Jahre 2012 (neues Recht) 1) Erfolgreiche Kandidaten dar. Frauen Notenverteilung bei den erfolgreichen Kandidaten sehr gut gut 1 2 3 4 5
MehrSchwerpunktstudium und Erste Juristische Prüfung
Schwerpunktstudium und Erste Juristische Prüfung an der Universität Regensburg Christoph Gailer Studiengangskoordinator FAKULTÄT FÜR RECHTSWISSENSCHAFT Die Struktur der juristischen Ausbildung Rechtsassessor/-in
MehrStudienortwechsel nach Würzburg
Juristische Fakultät Studienortwechsel nach Würzburg Fortsetzung eines an einer anderen Universität begonnenen Studiums der Rechtswissenschaft an der Universität Würzburg Allgemeine Studienberatung der
MehrAusbildungsstatistik Stand: 28. Februar Übersicht über die Ergebnisse der Ersten Juristischen Prüfung im Jahre 2017 (neues Recht) 1)
Erfolgreiche Kandidaten Übersicht über die Ergebnisse der Ersten Juristischen Prüfung im Jahre 2017 (neues Recht) 1) sehr gut 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 Baden-Württemberg 2) 6) 1.434 751 52,4 2 0,1
MehrInformationen zur Zwischenprüfung am Fachbereich Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg
Informationen zur Zwischenprüfung am Fachbereich Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg Fachliche Voraussetzungen im Strafrecht Üblicherweise sollte mit der Zwischenprüfung im Strafrecht
Mehr3 Verhinderung, Fristüberschreitung
Teilstudien- und Prüfungsordnung des Fachbereichs V - Rechtswissenschaft der Universität Trier für das rechtswissenschaftliche Studium mit dem Ziel der ersten juristischen Prüfung (TStudPO) Vom 23. September
MehrVorstellung der juristischen Schwerpunkte
Vorstellung der juristischen Schwerpunkte Montag, 11. Juli 2016, 13:30 Uhr Ass. iur. Axel Zibulski, Studienfachberater A. Schwerpunktstudium - Modelle des Schwerpunktstudiums - Einzelne Schwerpunktfächer
MehrInformationen zum Studienverlauf. 03. Juni 2015
Informationen zum Studienverlauf 03. Juni 2015 Ihre Ansprechpartner im Fakultätsprüfungsamt Ass. iur. Kerstin Wagner (pruefungsamt@jura.uni-hannover.de) Dipl.-Jur. Marc Meixner (marc.meixner@jura.uni-hannover.de)
MehrPrüfungsordnung der Universität Heidelberg für die Magisterstudiengänge - Besonderer Teil Volkswirtschaftslehre -
03-1 Prüfungsordnung der Universität Heidelberg für die Magisterstudiengänge - Besonderer Teil Volkswirtschaftslehre - vom 3. Mai 2000 ' 1 Geltung des Allgemeinen Teils Die Prüfungsordnung der Universität
MehrÜbersicht über die Ergebnisse der Ersten Juristischen Prüfung im Jahre 2016 (neues Recht) 1)
Bundesamt für Justiz Ausbildungsstatistik Stand: 6. Dezember 217 Erfolgreiche Kandidaten dar. Frauen Übersicht über die Ergebnisse der Ersten Juristischen Prüfung im Jahre 216 (neues Recht) 1) sehr gut
MehrUNIVERSITÄT TRIER Fachbereich V Rechtswissenschaft
UNIVERSITÄT TRIER Fachbereich V Rechtswissenschaft Bekanntmachung der Neufassung der Teilstudien- und Prüfungsordnung des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Universität Trier Vom 14. Juni 2007 Aufgrund
MehrBrauchen Sie die Scheine aus den Übungen für Fortgeschrittene als Voraussetzung für die Zulassung zur Staatsprüfung?
Für Ihre aktive Mitarbeit benötigen Sie die für Sie geltenden Ausbildungsregelungen (Ausbildungsgesetz, Ausbildungsordnung, Studien- und Prüfungsordnung der Universität) im Wortlaut. Stellen Sie daher
MehrInformationsveranstaltung zum ersten Examen und zur Examensvorbereitung
Informationsveranstaltung zum ersten Examen und zur Examensvorbereitung VorsRiOLG Dr. Jutta Laws, Vorsitzende des JPA Hamm Prof. Dr. Christoph Gusy Prof. Dr. Frank Weiler Das Examinatoriumsbüro Leitung:
MehrFrageliste zu Prüfungen und zur Studienordnung Bachelor Meteorologie
Frageliste zu Prüfungen und zur Studienordnung Bachelor Meteorologie Allgemeines F: Welche Studienordnung gilt für mich? A: für Studierende des Bachelor Meteorologie gibt es aktuell zwei gültige Studienordnungen:
MehrDIE NEUEN PO`S UND DAS HAUPTSTUDIUM
DIE NEUEN PO`S UND DAS HAUPTSTUDIUM Sommersemester 2016 ÜBERBLICK ÜBER DAS HAUPTSTUDIUM Wie organisiere ich mich im Hauptstudium? Die Übungen Der Fremdsprachenschein Das Praktikum Schwerpunktbereichsstudium
MehrRechtswissenschaft (Jura) (Ein-Fach-Studium, nichtmodularisiert)
Rechtswissenschaft (Jura) Allgemeine Informationen Studienabschluss Umfang Regelstudienzeit Studienbeginn Studienform Studiengebühren Zulassungsbeschränkung Studieren ohne Hochschulreife Fachspezifische
MehrInformationen zum Ablauf des Studiums der Rechtswissenschaft
Informationen zum Ablauf des Studiums der Rechtswissenschaft Die Homepage des Prüfungsamts finden Sie unter http://www.unigiessen.de/fbz/fb01/ Einrichtungen. Das (kostenlose!) Abonnement des Newsletters
MehrJahresbericht 2015 des Präsidenten des Landesjustizprüfungsamts im Niedersächsischen Justizministerium
Jahresbericht 5 des Präsidenten des Landesjustizprüfungsamts im Niedersächsischen Justizministerium Bek. d. MJ v..6.6 ( - PA. ) - Nds. Rpfl. S. 3 - I. Erste juristische Staatsprüfung NJAG/NJAVO 993/ (Stand
MehrJahresbericht 2010 des Präsidenten des Landesjustizprüfungsamts im Niedersächsischen Justizministerium
Jahresbericht des Präsidenten des Landesjustizprüfungsamts im Niedersächsischen Justizministerium Bek. d. MJ v... ( - PA. 6) - Nds. Rpfl. S. 99 - I. Erste juristische Staatsprüfung NJAG/NJAVO 99/ (Stand
MehrSchwerpunktstudium und Erste Juristische Prüfung
Schwerpunktstudium und Erste Juristische Prüfung an der Universität Regensburg Christoph Gailer, Ass. jur. Studiengangskoordinator FAKULTÄT FÜR RECHTSWISSENSCHAFT Gegenstand Ihres Studiums 5a Abs. 2 und
MehrErgänzende Studien zur Ersten juristischen Prüfung. Fakultät für Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre
Ergänzende Studien zur Ersten juristischen Prüfung Fakultät für Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre Gründe für die Ergänzenden Studien Zugang zu den reglementierten Berufen (manche Berufe erfordern
MehrStudienbüro Jura. Hauptstudium
Studienbüro Jura Hauptstudium 10.04.2018 STUDIUM STUDIUM STUDIUM STUDIUM STUDIUM STUDIUM STUDIUM STUDIUM Grundstudium (ca. 1. 3./4.* Fachsemester) Studienbegleitende Zwischenprüfung ( 1a NJAG i. V. m.
Mehr1.1 Von 389 Rechtskandidatinnen und Rechtskandidaten haben 277 (71,20 %) (2007: 75,09 %) die Prüfung bestanden. Die Noten verteilen sich wie folgt:
Jahresbericht 8 des Präsidenten des Landesjustizprüfungsamts im Niedersächsischen Justizministerium Bek. d. MJ v..6.9 (4 - PA. 4) - Nds. Rpfl. S. 4 I. Erste juristische Staatsprüfung. Gesamtergebnisse.
MehrDie Studien- und Prüfungsordnung 2014
Die Studien- und Prüfungsordnung 2014 Studiendekan Folien abrufbar unter http://www.jura.uni-koeln.de/pruefungsamt.html Das Wichtigste im Überblick Neue Studien- und Prüfungsordnung Von der Fakultät im
MehrFU-Mitteilungen. Präambel. Abschnitt IV: Schlussbestimmungen 20 Geltung und Übergangsregelungen 21 Inkrafttreten
Ordnung des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin für die Zwischenprüfung und die universitäre im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung
MehrSchwerpunktstudium und Erste Juristische Prüfung
Schwerpunktstudium und Erste Juristische Prüfung an der Universität Regensburg Christoph Gailer Studiengangskoordinator FAKULTÄT FÜR RECHTSWISSENSCHAFT Die Struktur der juristischen Ausbildung 5 DRiG Befähigung
MehrVolkswirtschaftslehre als zweites Hauptfach im Magisterstudiengang
Volkswirtschaftslehre als zweites Hauptfach im Magisterstudiengang Allgemeine Vorbemerkungen Die Lehrveranstaltungen für Volkswirtschaftslehre (VWL) als zweites Hauptfach im Magisterstudiengang setzen
MehrSchwerpunktstudium und Erste Juristische Prüfung
Schwerpunktstudium und Erste Juristische Prüfung an der Universität Regensburg Christoph Gailer Studiengangskoordinator FAKULTÄT FÜR RECHTSWISSENSCHAFT Die Struktur der juristischen Ausbildung Rechtsassessor/-in
MehrHERZLICH WILLKOMMEN! Im Sommersemester Sommersemester 2018 FSB - Sabine Beck
HERZLICH WILLKOMMEN! Im Sommersemester 2018 Sommersemester 2018 FSB - Sabine Beck 2 Das Team der Fachstudienberatung: Wir unterstützen Sie bei Ihrer individuellen Studienverlaufsplanung, informieren Sie
MehrInformationen zu der neuen Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung (SPSO)
Informationen zu der neuen Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) Inkrafttreten ab 2013/2014 B.Sc. Wirtschaftswissenschaften 07. August 2013 UNIVERSITÄT ROSTOCK WIRTSCHAFTS- UND SOZIALWISSENSCHAFTLICHE
MehrNr. 3 Soziologie 21. Mai 2003
Nr. 3 Soziologie 21. Mai 2003 I Allgemeine Bestimmungen 1 Allgemeines (1) Das Fach Soziologie kann im Magisterstudiengang als Hauptfach in Verbindung mit einem anderen Hauptfach oder mit zwei Nebenfächern
MehrMeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung
An das Justizprüfungsamt bei dem Oberlandesgericht Hamm Heßlerstraße 53 59065 Hamm Zutreffendes ankreuzen oder ausfüllen: Bei Raummangel Frage auf einem besonderen Blatt beantworten. Meldung zur staatlichen
MehrInformationen des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz Landesjustizprüfungsamt zum Freiversuch. ( 33 SächsJAPO a.f.
Informationen des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz Landesjustizprüfungsamt zum Freiversuch ( 33 SächsJAPO a.f./ 29 SächsJAPO) I. Bedeutung des Freiversuchs Die Regelung besagt, dass eine erfolglos
MehrBachelor-Studiengang Biochemie
Bachelor-Studiengang Biochemie Informationen für Erstsemester zur Abwicklung studienbegleitender Prüfungen Prüfungssekretariat Biochemie Dekanat für Biowissenschaften, INF 234, 5. OG, Raum 515 Aufbau des
MehrDer Studiendekan. Studien- und Prüfungsordnung
Der Studiendekan Studien- und Prüfungsordnung Juristische Prüfungen Erste Juristische Prüfung Staatsprüfung 6 Klausuren (je 5 Stunden) Universitätsprüfung im gewählten Schwerpunktbereich 70 % 30 % Zweite
MehrJahresbericht 2016 des Präsidenten des Landesjustizprüfungsamts im Niedersächsischen Justizministerium
Jahresbericht 6 des Präsidenten des Landesjustizprüfungsamts im Niedersächsischen Justizministerium Bek. d. MJ v...7 (4 - PA. 4) - Nds. Rpfl. S. - I. Pflichtfachprüfung mit Vortrag NJAG/NJAVO (Stand der
MehrKrankheit bei Prüfungen und Klausurabbruch. Täuschungsversuch. Grundstudiums-Äquivalenzen
Krankheit bei Prüfungen und Klausurabbruch Rücktritt ist durch ein ärztliches Attest glaubhaft zu machen Wichtig! Spätestens 8 Tage nach Klausur das Attest einreichen mit Stempel und Unterschrift des Arztes,
MehrViertsemesterberatung Bachelor
Institut für deutsche Sprache und Literatur I Universität zu Köln Themen der Beratung Aufbaumodule im Bachelorstudiengang Überblick Die einzelnen Module Prüfungsformen Bachelorarbeit Anmeldetermine Die
MehrHerzlich Willkommen am Fachbereich 03 Gesellschaftswissenschaften
Herzlich Willkommen am Fachbereich 03 Gesellschaftswissenschaften 08.04.2014 Einführung in die Studienordnung und den Aufbau des B.A. Studiengangs Soziologie im Nebenfach Dipl. Pol. Aylin Karacan Inhalt
MehrFachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Angewandte Pharmazie an der Fachhochschule Kaiserslautern
Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Angewandte Pharmazie an der Fachhochschule Kaiserslautern vom 20.02.2013 Auf Grund des 7 Abs. 2 Nr. 2 und des 8 Abs. 2 Nr. 3 des Hochschulgesetzes (HochSchG)
MehrInformationsveranstaltung zum Schwerpunktstudium im HWS 2018
Prof. Dr. Georg Bitter Informationsveranstaltung zum Schwerpunktstudium im HWS 2018 1 Schwerpunktstudium Wirtschaftsrecht Allgemeiner Teil (Obligatorischer Teil) - 15 SWS - HandelsR GesellschaftsR KredSichR
MehrInformationsveranstaltung des Prüfungsausschusses zum Studiengang Management im Gesundheitswesen
Informationsveranstaltung des Prüfungsausschusses zum Studiengang Management im Gesundheitswesen Informationsmöglichkeiten Wichtige Internetseite http://www.ostfalia.de/cms/de/g/pruefungsangelegenheiten/
MehrMerkblatt zum Freiversuch
Justizprüfungsamt bei dem Oberlandesgericht Düsseldorf Merkblatt zum Freiversuch gemäß 25 JAG NRW bei der staatlichen Pflichtfachprüfung Der Freiversuch kommt den Prüflingen zugute, die sich spätestens
MehrAnlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes Bachelor-Studiengang Bauingenieurwesen (Stand 4.06.20)
MehrInformationen für Magister-/Magistraprüfungen
Informationen für Magister-/Magistraprüfungen Vorbemerkung Dieses Merkblatt soll über den Ablauf eine Magister-/Magistraprüfung informieren. Das Lesen dieses Merkblattes kann die Wahrnehmung von Sprechstunden
MehrÄnderungen bei Zwischenprüfung und Fortgeschrittenenübungen gelten unabhängig von Examensart und -termin! I. Teil: Zwischenprüfung
Infrmatin des Studiendekans, Prf. Dr. Ulrich Manthe 1 Überblick zu Inhalt und Auswirkungen der Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsrdnung der Universität Passau für den Studiengang Rechtswissenschaft
MehrDekanat Begrüßung der Nebenfachstudierenden am 16. Oktober 2018
Dekanat Begrüßung der Nebenfachstudierenden am 16. Oktober 2018 Überblick über das Studium der Rechtswissenschaft im Nebenfach Vorab: Der Studiengang ist noch nicht modularisiert, d.h. es gibt keine Module
MehrRegelungen zum Prüfungsverfahren am Philosophischen Seminar
Regelungen zum Prüfungsverfahren am Philosophischen Seminar 1. An- und Abmeldezeiträume für Prüfungen 2. Welche Prüfungen sind anmeldepflichtig? 3. Wie funktioniert die Anmeldung? 4. Prüfungsfristen 5.
MehrAchte Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Augsburg vom 19.
Achte Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Augsburg vom 19. November 2014 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit
MehrFachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Klinische Psychologie der Universität Bremen
Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Klinische Psychologie der Universität Bremen Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.10.2010 bis 31.03.2015 aufgeh. durch 8 Abs. 2 der Verordnung
MehrTeilstudien- und Prüfungsordnung I. Allgemeines 1 Prüfungsamt 2 Durchführung der Prüfung
Teilstudien- und Prüfungsordnung des Fachbereichs V - Rechtswissenschaft der Universität Trier für das rechtswissenschaftliche Studium mit dem Ziel der ersten juristischen Prüfung (TStudPO) vom 20. Juli
MehrHERZLICH WILLKOMMEN! Wintersemester 2015 / 2016
1 HERZLICH WILLKOMMEN! Wintersemester 2015 / 2016 WS 2015 / 2016 FSB - Sabine Beck Worum geht es? 2 Konfliktlösung Rechtsfindung Werkzeuge 3 Instrumente der juristischen Konfliktlösung und Rechtsfindung:
MehrInformationsveranstaltung des Prüfungsausschusses zum Studiengang Management im Gesundheitswesen
Informationsveranstaltung des Prüfungsausschusses zum Studiengang Management im Gesundheitswesen Informationsmöglichkeiten Wichtige Internetseite http://www.ostfalia.de/cms/de/g/pruefungsangelegenheiten/
MehrAntrag auf Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung
Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt - Landesjustizprüfungsamt - Antrag auf Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung gemäß 8 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für
MehrInformationsveranstaltung zum 4. Fachsemester - Bachelor HRSGe. Dr. Maria Bucsenez
Informationsveranstaltung zum 4. Fachsemester - Bachelor HRSGe Prüfungsordnung Sie finden Ihre Prüfungsordnungen unter: http://www.uni-muenster.de/biologie/studieren/ordnungen.html Bitte lesen Sie sich
MehrBachelor- und Masterstudiengang Immobilientechnik und Immobilienwirtschaft
Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Dr. h.c Werner Sobek Bachelor- und Masterstudiengang Immobilientechnik und Immobilienwirtschaft Informationen zur Prüfungsordnung Vorsitzender des Prüfungsausschusses Immobilientechnik
MehrModulhandbuch Studiengang Soziale Arbeit (B.A.) (Stand: ) 1. Mitteilungen des Prüfungsausschusses
1. Mitteilungen des Prüfungsausschusses 18 Mitteilungen des Prüfungsausschusses Prüfungsfristen für den Studiengang Soziale Arbeit (B.A.) Anmeldungen in der epv zu den Modulprüfungen im WS 2018/19 19.09.2018
MehrEinführungsveranstaltung zum Nebenfachstudium Rechtswissenschaft. Dienstag, der Uhr PEG 1. G191
Einführungsveranstaltung zum Nebenfachstudium Rechtswissenschaft Dienstag, der 07.10.2014 14 Uhr PEG 1. G191 Abschnitt I - Aufbau des Nebenfachstudiums Rechtswissenschaft Strafrecht Kriminalwissenschaften
MehrAmtliche Bekanntmachung der Universität Konstanz
Amtliche Bekanntmachung der Universität Konstanz Nr. 27/2008 Vierte Änderung der Satzung über die Universitätsprüfung in einem Schwerpunktbereich des Staatsexamensstudiengangs RECHTSWISSENSCHAFT Vom 18.
MehrErste Prüfung. Schwerpunktbereichsprüfung. staatliche Pflichtfachprüfung (70 %) (30 %) Abschlussprüfung Hausarbeit mündliche Prüfung
Folie 1 und an der JLU Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung des Prüfungsamts! Folie 2 Erste Prüfung (30 %) staatliche Pflichtfachprüfung (70 %) 2 Folie 3 (mindestens 2 Semester) Abschlussprüfung
MehrBericht des Präsidenten des Landesjustizprüfungsamtes im Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt für das Jahr 2008
Bericht des Präsidenten des Landesjustizprüfungsamtes im Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt für das Jahr 2008 Das Landesjustizprüfungsamt im Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt
MehrStudienordnung der Juristischen Fakultät der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover (StudO)
Verkündungsblatt der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover vom 0.09.016 17/016 Der Fakultätsrat der Juristischen Fakultät der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover hat am 06.04.016 die
MehrErgänzung zu 5 Dauer, Umfang und Gliederung des Studiums, Teilzeitstudium
Anlage 6 Studiengangsspezifische Anlage Engineering Physics In der Fassung vom 23.09.2015 - Lesefassung Ergänzung zu 1 Geltungsbereich Diese Master-Prüfungsordnung gilt für den Fach-Master-Studiengang
MehrWeiterbildender Studiengang Master of Drug Regulatory Affairs
Prüfungsordnung vom 22. März 2013 http://dgra.de/media/pdf/studium/im_studium/pruefung sordnung/studien_pruefungsordnung_2013.pdf B. Röcher Seite 1 von 24 Studienarbeiten B. Röcher Seite 2 von 24 Studienarbeiten
MehrTeilstudien- und Prüfungsordnung I. Allgemeines 1 Prüfungsamt 2 Durchführung der Prüfung
Teilstudien- und Prüfungsordnung des Fachbereichs V - Rechtswissenschaft der Universität Trier für das rechtswissenschaftliche Studium mit dem Ziel der ersten juristischen Prüfung (TStudPO) Vom 23. September
Mehr