PFP 70 % Informationen zur Schwerpunktbereichsprüfung. Erste Juristische Prüfung SPP 30 % Folien zur Informationsveranstaltung

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1 Informationen zur Schwerpunktbereichsprüfung Folien zur Informationsveranstaltung Erste Juristische Prüfung PFP 70 % + SPP 30 % oder 6 Klausuren + mündliche Prüfung Klausur Klausur mündliche Prüfung Klausur Studienarbeit mündliche Prüfung

2 Verhältnis von staatlichem Teil und Schwerpunktprüfung Zwei selbständige Prüfungsteile Das Prüfungsverfahren läuft unabhängig voneinander ab (allerdings zeitlich koordiniert durch Absprachen LPA-PrüfA) Jede der beiden Teilprüfungen muss für sich genommen bestanden werden keine Kompensation Examensnoten Note für staatlichen Teil (Note 1) Note für Schwerpunkt (Note 2) Gesamtnote (Note 1 x 70 + Note 2 x 30 : 100) Zeugnis Gesamtzeugnis weist alle drei Noten aus (zuständig: LPA) Eigenes Zeugnis über Schwerpunktprüfung (zuständig: PrüfA FB V) Schwerpunktprüfung - Modelle Klausurmodell 2 Klausuren Mündliche Prüfung Seminarmodell 1 Studienarbeit (Prüfungsseminar) 1 Klausur Mündliche Prüfung

3 Voraussetzungen des Bestehens der Schwerpunktprüfung Schriftlicher Teil Insgesamt mind. 8 Punkte ( 17 Abs. 1 TStudPO) Beispiel: 1. Klausur: 2 P. Studienarbeit oder 2. Klausur: 6 P. Mündliche Prüfung (keine eigenständigen Bestehensvoraussetzungen) Gesamtprüfung: Durchschnitt mind. 4,00 P. ( 18 Abs. 2 TStudPO) Schwerpunktprüfung - Modelle Klausurlösung SPB 4: Wirtschaftsstrafrecht und Europäisches Strafrecht SPB 7: Deutsches und Internationales Steuerrecht Seminarlösung SPB 1: Grundlagen der europ. Rechtsentwicklung SPB 2: Unternehmensrecht SPB 3: Arbeits- und Sozialrecht SPB 5: Umwelt- und Technikrecht SPB 6: Europäisches und internationales Recht

4 Ablauf des SP-Studiums Ab 5. Sem.: Anmeldung für einen Schwerpunktbereich ( 13 Abs. 3 TStudPO; PrüfA FB V) Ab 6. Sem.: Prüfungsseminar (Seminarlösung, Anmeldung beim PrüfA FB V; 16 Abs. 2 TStudPO) Anmeldung zu den (der) SP-Klausur(en) ( 14 Abs. 4 TStudPO) Nach Bestehen des schriftlichen Teils Mündliche Prüfung Anmeldung zum Schwerpunktstudium Wo und wann muss man sich anmelden? Anmeldung beim Prüfungsamt Anmeldung erfolgt im Regelfall im 5. Fachsemester Termin Anmeldung ist innerhalb einer vom Dekan bestimmten Frist möglich. Zeitpunkt: Etwa in der Mitte des Semesters Konkreter Termin wird besonders bekannt gegeben (Aushänge/Fachbereichs-Homepage beachten!) Verfahren Anmeldung per Formular (auf Fachbereichs-Homepage abrufbar) ggf. in Zukunft: online-anmeldung möglich (wird mitgeteilt)

5 Anmeldung zum Schwerpunktstudium Bedeutung Erforderlich für die Teilnahme an Prüfungsleistungen im Schwerpunkt Vorlesungen können auch ohne Anmeldung besucht werden Angezeigt werden müssen: Die erstmalige Wahl des SPB Ein Wechsel des SPB Bei unverändertem SPB erfolgt Fortschreibung (keine Rückmeldung in jedem Semester erforderlich) Wechsel des Schwerpunktes Wechsel ist möglich Keine Begrenzung der Zahl der Wechsel Beachte: Nach Anmeldung zu einem Teil der SP-Prüfung (Prüfungsseminar oder Klausur) ist kein Wechsel mehr möglich

6 Anmeldung zum Prüfungsseminar Anmeldung erfolgt in der zweiten Hälfte der Vorlesungszeit für die im folgenden Semester angebotenen Prüfungsseminare Prüfungsseminare werden mit Angabe des Oberthemas und des Dozenten/Prüfers vom Prüfungsamt besonders bekannt gemacht (Aushang) Anmeldung beim Prüfungsamt erforderlich Anmeldetermine werden durch das Prüfungsamt bekannt gegeben Achtung: Die Anmeldung zum Schwerpunktstudium gilt nicht gleichzeitig als Anmeldung zum Prüfungsseminar!! Zulassungsvoraussetzungen Prüfungsseminar 16 Abs. 2 TStudPO Mind. 6. Fachsemester Bestandene Zwischenprüfung Mind. zwei bestandene Übungen für Fortgeschrittene Anmeldung zum jeweiligen Schwerpunkt zum Zeitpunkt der Anmeldung zum Prüfungsseminar

7 Studienarbeit Die Studienarbeit besteht aus ( 16 Abs. 1 TStudPO) einem Referat und einem mündlichen Vortrag mit Diskussion Die Einzelheiten bestimmt der für das Seminar verantwortliche Dozent Prüfungsseminar zeitlicher Ablauf Ausgabe der Themen durch das Prüfungsamt Zeitpunkt Seminare im WS: Anfang/Mitte September Seminare im SS: Anfang/Mitte März Bearbeitungszeit: 4 Wochen ab Ausgabe der Themen Mündlicher Vortrag: Während der Vorlesungszeit in den Seminarsitzungen Nach Abschluss der Vorträge: Bekanntgabe der Ergebnisse durch das Prüfungsamt (Aushang)

8 Schwerpunktprüfung (Klausur[en] + mündliche Prüfung) Anmeldung ist gemeinsam mit der Anmeldung zur Pflichtfachprüfung möglich (gemeinsamer Anmeldetermin von LPA und Prüfungsamt) Schwerpunktklausuren finden im zeitlichen Zusammenhang mit den Klausuren des staatlichen Teils statt es besteht die Möglichkeit, beides in einem Zug zu schreiben Beachte: Es besteht nur die Möglichkeit, nicht die Pflicht, staatlichen Teil und Schwerpunktprüfung zu verbinden!!! Zulassungsvoraussetzungen Schwerpunktprüfung 14 Abs. 4 TStudPO, insbes. Mind. sechssemestriges Jurastudium (davon vier Semester in Deutschland) Bestehen der Zwischenprüfung Bestehen aller drei großen Übungen (Bürgerliches Recht, Strafrecht und Öffentliches Recht) Einschreibung an der Uni Trier in dem Prüfungssemester und in den beiden vorausgehenden Semestern ( 2 Abs. 1, 14 Abs Spiegelstrich TStudPO) Anmeldung für den Schwerpunktbereich

9 Folgen der Zulassung zur Prüfung Mit der Anmeldung besteht die Pflicht zur Teilnahme an der/den Klausur/en des folgenden Prüfungstermins Bei Bestehen der schriftlichen Prüfung erfolgt die Ladung zum nächsten Termin der mündlichen Prüfung ( Kampagnensystem ) Bsp: SPB mit Klausurenlösung (SPB 4 und 7) Student S meldet sich im Dezember 2010 für die Prüfung Frühjahr 2011 an Folge: S ist (vorbehaltlich einer unverschuldeten Verhinderung) verpflichtet, an den Klausuren im Frühjahr 2011 teilzunehmen. Bei Nichtteilnahme gilt die Klausur als nicht bestanden (0 P.; 13 Abs. 1 TStudPO). Ist die schriftliche Prüfung bestanden (d.h. beträgt die Summe der Punkte aus beiden Klausuren mind. 8 Pkte), wird S zur nächsten mdl. Prüfung (hier: Juni 2011 geladen)

10 Bsp: SPB mit Studienarbeit (SPB 1, 2, 3, 5, 6) Student S meldet sich im Dezember 2010 für die Prüfung Frühjahr 2011 an Folge: S ist (vorbehaltlich einer unverschuldeten Verhinderung) verpflichtet, an der Klausur im Frühjahr 2011 teilzunehmen. Bei Nichtteilnahme gilt die Klausur als nicht bestanden (0 P.; 13 Abs. 1 TStudPO). Hat S die Studienarbeit bereits vorher angefertigt oder wird sie im auf die Klausur folgenden SS 2011 angefertigt und ist die schriftliche Prüfung bestanden (d.h. beträgt die Summe der Punkte aus Studienarbeit und Klausur mind. 8 Pkte), wird S zur nächsten mdl. Prüfung (hier: Juni 2011 geladen) Abfolge von Prüfungsseminar und Klausur Reihenfolge ist beliebig wählbar Modell 1: Erst Prüfungsseminar (studienbegleitend) Am Ende des Studiums Klausur (mit oder ohne staatliche Klausuren) Mündliche Prüfung Modell 2: Erst Klausur (mit oder ohne staatliche Klausuren) Während der Korrekturzeit Prüfungsseminar Mündliche Prüfung

11 Achtung: Anmeldung zum Prüfungsseminar nicht vergessen! Bei nachgelagerter Studienarbeit ist eine gesonderte Anmeldung zum Prüfungsseminar erforderlich Gründe: Keine Pflicht zur Anfertigung der Studienarbeit in dem auf die Klausur folgenden Semester Für einen SPB können mehrere Prüfungsseminare angeboten werden. Folge: Aus der Anmeldung zur SPB-Prüfung lässt sich nicht ableiten, wann das Prüfungsseminar belegt werden soll. Die Entscheidung über das konkret zu belegende Prüfungsseminar muss erst erfolgen, wenn die angebotenen Prüfungsseminare und deren Themenstellungen feststehen. Mündliche Prüfung Ladung nach bestandener schriftlicher Prüfung (also mind. 8 P.) Prüfung in Gruppen mit regelmäßig bis zu 4 Prüflingen Prüfungsdauer je Prüfling 10 Min. Gesamtdauer i. d. R. 40 Min. Bei mind. 12 P. (= Durchschnitt 4,00 P.) nach der mündlichen Prüfung ist die Schwerpunktprüfung insgesamt bestanden

12 Freiversuch Staatliche Pflichtfachprüfung Vollständige Erbringung der schriftlichen Prüfungsleistungen nach dem 8. Semester Anrechnung von bis zu zwei Semestern bei FFA oder Auslandsstudium Schwerpunktprüfung Ablegung der gesamten Prüfung bis zum Schluss des 9. Semesters Anrechnung FFA/Auslandsstudium wie staatliche Pflichtfachprüfung Beachte: Trotz unterschiedlicher Formulierung ergeben sich dieselben zeitlichen Vorgaben Beispiel Student S hat sein Studium im WS 2006/07 begonnen und eine FFA abgeschlossen WS 2010/11 = 8. Semester SS 2011 = 9. Semester Folge für Freiversuch Staatlicher Teil S muss an den nach dem WS 2010/11 (etwa März 2011) stattfindenden staatlichen Klausuren teilnehmen Mündliche Prüfung: Juli/August 2011 Schwerpunktprüfung S muss die Prüfung im SS 2011 abschließen, also einschließlich der mündlichen Prüfung Da die mdl. Prüfungen etwa im Juni 2011 angeboten werden, muss S an den nach dem WS 2010/11 angebotenen Klausuren und (bei Seminarlösung) spätestens im SS 2011 am Prüfungsseminar teilnehmen, um die Voraussetzungen zu erfüllen

13 Wiederholung bei Nichtbestehen Fälle des Nichtbestehens Nach schriftlicher Prüfung Gesamtpunktzahl < 8 P. Nach mündlicher Prüfung Durchschnittspunktzahl < 4,00 P. (Gesamtpunktzahl < 12 P.) Anzahl der Wiederholungen Freiversuch: zwei Freiversuch gilt als nicht unternommen ( 19 Abs. 2 TStudPO), der Folgetermin zählt als erster Versuch Außerhalb des Freiversuchs: einmal Zeitpunkt der Wiederholung Freiversuch keine zeitlichen Vorgaben Außerhalb des Freiversuchs zum nächst zulässigen Prüfungstermin ( 19 Abs. 1 TStudPO) Wiederholung zur Notenverbesserung Staatliche Pflichtfachprüfung Vorauss.: erster Versuch in Rheinland-Pfalz (sonst keine Voraussetzungen; 5 Abs. 6 JAG) Frist: Innerhalb eines Jahres nach Bestehen der Pflichtfachprüfung (maßgeblich ist die Anfertigung der Aufsichtsarbeiten) Schwerpunktprüfung ( 19 Abs. 3 TStudPO) Notenverbesserung nur bei Bestehen im Freiversuch Frist: Zum jeweils nächsten Prüfungstermin

14 Was muss wiederholt werden? 1. Fall: Nichtbestehen in der schriftlichen Prüfung Alle schriftlichen Leistungen ( 19 Abs. 1 S. 1 TStudPO) Mündliche Prüfung (erstmals) 2. Fall: Nichtbestehen in der mündlichen Prüfung Nur die mündliche Prüfung ( 19 Abs. 1 S. 2 TStudPO) 3. Fall: Notenverbesserung Alle schriftlichen Prüfungsleistungen Mündliche Prüfung Wiederholung bei unverschuldeter Verhinderung Grundsatz: die versäumte Prüfungsleistung ist in einem neuen Prüfungstermin nachzuholen ( 3 Abs. 1 S. 4 und 5 TStudPO) Verhinderung in der schriftlichen Prüfung der jeweilige schriftliche Prüfungsteil ist nachzuholen Verhinderung in der mündlichen Prüfung die mündliche Prüfung ist nachzuholen

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