Informationsveranstaltung Staatliche Pflichtfachprüfung Teil II

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1 Informationsveranstaltung Staatliche Pflichtfachprüfung Teil II Bielefeld,

2 Prüfungsabschnitte 10 JAG NRW 2

3 Gegenstände der staatlichen Prüfung, 11 Pflichtfächer 11 Abs. 2, 3 im Überblick 11 Abs. 4 gesetzliche Grundstrukturen ohne vertieftes Wissen der Rspr. und Lit. andere Rechtsgebiete zur Feststellung von: Verständnis, Arbeitsmethode (Einzelwissen wird nicht vorausgesetzt) 3

4 Versuchsarten Freiversuch Meldung spätestens bis zum Abschluss des 8.Fachsemesters Bestehen im Freiversuch, 26 Abs. 1 S. 1 Meldung binnen 1 Jahres nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses, 26 Abs. 1 S. 2 Regulärer Versuch Nichtbestehen im Freiversuch, 25 Abs. 1 S. 1 Meldung nach Abschluss des 8. Fachsemesters Notenverbesserung Wiederholung Nichtbestehen der staatlichen Pflichtfachprüfung, 24 4

5 Freiversuch mit Abschichtung 12 nach dem 5. Fachsemester bis zum Abschluss des 7. Fachsemesters Block I Block II Block III 5

6 Verteilung: je nach Studiendauer bis zu drei Semester wer sich bis zum Abschluss des 8. Fachsemesters nicht weitergemeldet hat, wird von Amts wegen geladen Ergebnisse: Werden pro Block mitgeteilt, soweit der Prüfling nichts anderes gegenüber dem JPA erklärt hat, der letzte Block erst mit der Ladung zur mündlichen Prüfung 6

7 Zulassung 7 / Meldung 9 Zulassung (begünstigender) VA I. Formelle Voraussetzungen: Antrag Form Frist II. Materielle Voraussetzungen: Mindestens 4 Halbjahre Studium der Rechtswissenschaften Bestehen einer Zwischenprüfung Fremdsprachennachweis Teilnahme an einer praktischen Studienzeit

8 8

9 9

10 10

11 11 Anmeldefristen 2018/2019 Aufsichtsarbeiten im Juli 2018 Meldung keine Klausuren August September 2018 keine Klausuren Oktober November Dezember Januar Februar März 2019 keine Klausuren April Mai Juni Kaup01.01.

12 Fremdsprachennachweis Besuch einer fremdsprachige rechtwissenschaftlichen Veranstaltung oder eines rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurses 7 Abs. 1 Nr. 3 JAG ODER: Umfang: mindestens 2 Semesterwochenstunden ( erfolgreich ) mit Abschlussprüfung ( die Fremdsprachenkompetenz kann auch anders nachgewiesen werden ) In der Regel gilt die Teilnahme an einer praktischen Studienzeit im Umfang von mindestens sechs Wochen im fremdsprachigen Ausland als Nachweis in diesem Sinne, 7 Abs. 3. S Nachweis erbringt auch, wer mindestens ein Semester Rechtswissenschaften im fremdsprachigen Ausland studiert hat.

13 Praktische Studienzeit 8 Verwaltungspraktikum 6 Wochen Verwaltungsbehörde Maßgeblich ist der öffentlich rechtliche Status die Wahrnehmung öffentlich-rechtlicher Aufgaben reicht nicht grds. muss ein Volljurist die Ausbildung leiten Rechtspflegepraktikum 6 Wochen Rechtsanwältin/ Rechtsanwalt Rechtsabteilung eines Unternehmens unter Leitung eines Volljuristen Gericht/Staatsanwaltschaft 13 Kaup

14 Freisemester 25 Freisemesterantrag (kein Vordruck) Insgesamt: maximal 4 Freisemester nur volle Semester Kann frühestens gestellt werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und die Nachweise vorliegen, ACHTUNG muss spätestens mit der Meldung gestellt werden 14

15 25 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Krankheit/anderer zwingender Grund (bis zu 4 Semester) Längere schwere Krankheit (4 Wochen in der Vorlesungszeit) oder ein anderer zwingender Grund (4 Wochen Mutterschutzfrist in der Vorlesungszeit) ACHTUNG/PFLICHTEN: unverzügliche amtsärztliche Untersuchung Beibringung eines entsprechenden amtsärztlichen Zeugnisses über die medizinischen Befundtatsachen 15

16 Studiengangsverzögerung infolge einer Behinderung 25 Abs. 2 Nr. 2 JAG NRW (bis zu 4 Semester) Nachweis: einer Verzögerung des Studienganges infolge der Behinderung 16

17 Auslandsstudium 25 Abs. 2 Nr. 3 (bis zu 3 Semester) Einschreibung ausländische Universität für Rechtswissenschaften Besuch rechtswissenschaftlicher Lehrveranstaltungen im ausländischem Recht (auch Völkerrecht, Europarecht, int. Privatrecht) in angemessenen Umfang: (mind. 8 Std/Woche; Block: 96 Std.) Pro Semester ein Leistungsnachweis im ausländischem Recht 17

18 Fachspezifische Fremdsprachenausbildung, 25 Abs. 2 Nr. 4 (1 Semester) erfolgreich abgeschlossene fremdsprachige rechtswissenschaftliche Ausbildung (an inländischer Hochschule) Umfang: mindestens 16 Semesterwochenstunden parallel zum Studiengang Rechtswissenschaften 18

19 Fremdsprachige Verfahrenssimulation / Moot Court, 25 Abs. 2 Nr. 5 ( 1 Semester) Teilnahme mindestens 16 Semesterwochenstunden Leistungsnachweis 19

20 Gremien- und Hochschultätigkeit 25 Abs. 2 Nr. 6 (bis zu 3 Semester) Mitgliedschaft in gesetzlich oder durch die Grundordnung vorgesehenen Gremien der Hochschule, Amt der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte Nachweis (Dekan/Dekanin) Umfang: für ein Freisemester sind mindestens 12 Monate Tätigkeit mit mindestens 15 Stunden/Woche erforderlich 20

21 Für weitere Fragen: Merkblätter zu allen wichtigen Fragen rund um die Zulassung und das Prüfungsverfahren finden Sie unter 21

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