Informationsveranstaltung Staatliche Pflichtfachprüfung Teil I

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1 Informationsveranstaltung Staatliche Pflichtfachprüfung Teil I Bielefeld,

2 Gliederung Teil I: Justizprüfungsamt wir über uns Ablauf der staatlichen Pflichtfachprüfung im Allgemeinen Taktische Überlegungen im Vorfeld der staatlichen Pflichtfachprüfung Besonderheiten/Bitten Teil II: Verfahrensfragen rund um Meldung und Zulassung zur Pflichtfachprüfung 2

3 Das Justizprüfungsamt (JPA) befindet sich am Oberlandesgericht Hamm und ist zuständig für die Durchführung der staatlichen Pflichtfachprüfung. Besteht aus: Vorsitzender des JPA Hamm, ständiger Vertreterin, zwei richterlichen Mitarbeitern, Rechtspfleger(in), Geschäftsstellenbeamten und ca. 200 nebenamtlichen Prüfern aus allen juristischen Berufen, darunter Professoren, Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Verwaltungsjuristen. 3

4 Die staatliche Pflichtfachprüfung gesetzliche Grundlage: JAG NRW Allgemeines zum Verfahren: Ablauf: Meldung, Zulassung, Aufsichtsarbeiten, mündliche Prüfung. 4

5 Die staatliche Pflichtfachprüfung Meldung zur Prüfung erfolgt mittels eines Anmeldevordruckes. Einzelheiten zur Meldung (Vordruck, einzureichende Unterlagen, Meldefristen) sogleich im Teil II. Zulassung Nach Einreichen der vollständigen Meldeunterlagen erfolgt die Zulassung zur Prüfung. Die Zulassung erhalten Sie zeitnah schriftlich. 5

6 Aufsichtsarbeiten Schriftliche Ladung zu den Aufsichtsarbeiten frühestens 3 Wochen und spätestens 1 Woche vor dem ersten Klausurtermin. Schreiborte: Geschrieben werden die Klausuren grdsl. an Standorten Hamm, Bochum, Bielefeld und Münster. Hinweis: Als Bielefelder Studierende können Sie nicht davon ausgehen, die Klausuren vor Ort in Bielefeld schreiben zu können. Der Bielefelder Klausursaal befindet sich im Landgericht Bielefeld, umfasst nur ca. 31 Plätze und kann wegen Bauarbeiten auch in 2018 von März bis Okt. nicht genutzt werden. 6

7 Mündliche Prüfung voraussichtlich im 5. Monat nach Anfertigung der letzten Aufsichtsarbeit. Der konkrete Termin wird spätestens drei Wochen vorher bekannt gegeben. Mitteilung über die Klausurergebnisse im Ladungsschreiben. 7

8 Mündliche Prüfung Nichtladung, sondern Bescheid über Nichtbestehen: 20 JAG Schlussentscheidung ohne mündliche Prüfung, wenn vier oder mehr Aufsichtsarbeiten mit " mangelhaft" oder " ungenügend" bewertet worden sind oder der Prüfling nicht im Gesamtdurchschnitt der Aufsichtsarbeiten mindestens 3,50 Punkte erreicht hat, also gilt es, zumindest 3 Aufsichtsarbeiten mit mind. 4 Punkten bewertet zu erhalten, wobei der Gesamtdurchschnitt mind. 3,5 Punkte erreichen muss. oder wenn ein Prüfling ohne genügende Entschuldigung drei oder mehr Aufsichtsarbeiten nicht oder nicht rechtzeitig abliefert. 8

9 Taktische Überlegungen im Vorfeld in Bezug auf den richtigen Zeitpunkt zur Ablegung der Pflichtfachprüfung; denn es gibt 3 unterschiedliche Möglichkeiten, die Pflichtfachprüfung zu absolvieren: Klassischer regulärer Versuch: Klassischer Ablauf wie zuvor dargestellt für alle, die sich erst nach Abschluss des 8. Fachsemesters zur Prüfung anmelden. Bei Nichtbestehen Möglichkeit der einmaligen Wiederholung ( 24 JAG NRW); also insgesamt 2 mögliche Versuche. 9

10 Taktische Überlegungen im Vorfeld Freiversuch, 25 JAG Bedeutung: zusätzlicher Prüfungsversuch; denn bei Nichtbestehen gilt Prüfung als nicht unternommen; also insgesamt 3 mögliche Versuche. Zudem bei Bestehen Möglichkeit des Notenverbesserungsversuchs. Voraussetzung: Meldung spätestens bis zum Abschluss des 8. Fachsemesters, d.h. bis zum (WS) bzw (SoSe) eines ununterbrochenen Studiums zur Ablegung aller Prüfungsleistungen. 10

11 Taktische Überlegungen im Vorfeld Beachte: Entscheidend ist der Eingang der Meldung beim JPA! Der Zeitpunkt der Meldung hat keinen Einfluss auf den Klausurmonat. Klassische Freischussmonate sind Mai (WS) und November (SoSe). Bedingt durch steigende Meldezahlen wird die vorhandene Klausurraumkapazität erhöht, so dass zukünftig davon auszugehen ist, dass alle Freischützen zu Mai bzw. Nov. geladen werden. Je nachdem, wie viele Bielefelder sich frühzeitig melden, werden nach Möglichkeit Räume in Bielefeld angemietet. 11

12 Taktische Überlegungen im Vorfeld Abschichtung, 12 JAG NRW Bedeutung: Freiversuch (= zusätzlicher Prüfungsversuch; denn bei Nichtbestehen gilt Prüfung als nicht unternommen; bei Bestehen Möglichkeit der NV) mit der Möglichkeit, die Aufsichtsarbeiten nach Wahl in 2 oder 3 zeitlich getrennten Abschnitten anzufertigen, wobei die Rechtsgebiete nicht gemixt werden können; insgesamt also 3 mögliche Versuche. Vorteil: Anfertigung der Klausuren kann (im 1. Versuch!) auf 3 Semester (6., 7. u. 8. Semester) verteilt werden. 12

13 Taktische Überlegungen im Vorfeld Voraussetzung: Meldung schon nach dem 5. Fachsemester bis spätestens zum Abschluss des 7. Fachsemesters eines ununterbrochenen Studiums unter Angabe des Rechtsgebietes, mit dem begonnen werden soll. Beachte: Wer sich nach dem Abschluss des 7. Fachsemesters zur Prüfung meldet, hat sämtliche Aufsichtsarbeiten ohne zeitliche Unterbrechung als normaler Freiversuch anzufertigen! 13

14 Besonderheiten/Bitten: Erkrankung: Im Falle des krankheitsbedingten Fehlens bei den Aufsichtsarbeiten und der mündlichen Prüfung muss unverzüglich - spätestens am Folgetag - ein aussagekräftiges amtsärztliches Attest eingereicht werden. Klausurvorbereitung: Teilnahme an Klausurenkursen; im Echtbetrieb Teilnahme an Prüfungssimulationen 14

15 Besonderheiten/Bitten: Zuhörer: An einer mündlichen Prüfung als Zuhörer teilnehmen kann, wer sich bereits im Prüfungsverfahren befindet oder seine Einschreibung für Jura nachweist. Einen Antrag auf Erteilung eines sog. Zuhörerscheines können Sie auf unserer Internetseite herunterladen. Der Antrag muss schriftlich spätestens zehn Tage vor dem gewünschten Termin bei uns eingehen. Der Zuhörerschein wird dann ausgestellt und per Post oder versandt. 15

16 Besonderheiten/Bitten: Keine Anmeldung erst auf den letzten Drücker! Bringt keinerlei Vorteile im Hinblick auf Klausurmonat, birgt nur das Risiko, bei Unvollständigkeit der Unterlagen nicht rechtzeitig zugelassen zu werden. Keine überflüssigen Verfahrensfragen per ! Zunächst Merkblätter im Internet befragen und nur, wenn diese Frage nicht beantworten, 1 Mail an das JPA- Postfach senden! 16

17 Weiter geht es mit Teil II! 17

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