Allgemeine Hinweise zum Studium der Rechtswissenschaft mit dem Abschluss Erste Prüfung, gemäß 2 Abs. 1 JAG NRW n. F.
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- Charlotte Hase
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1 Allgemeine Hinweise zum Studium der Rechtswissenschaft 1 Allgemeine Hinweise zum Studium der Rechtswissenschaft mit dem Abschluss Erste Prüfung, gemäß 2 Abs. 1 JAG NRW n. F. Ein herzliches Willkommen in der Studienfachberatung der Juristischen Fakultät Bochum. An unserer Fakultät können Sie das Studium sowohl zum Sommersemester als auch zum Wintersemester beginnen. Unsere jährliche Anfängerzahl liegt bei ca. 500 Erstis, die über ein gut erprobtes Mentorenprogramm begleitet werden. Wir sind stolz darauf, jedes Semester rund 200 Veranstaltungen zum Ausbildungsinhalt anbieten zu können. Damit Sie wissen, auf was Sie sich einlassen, folgt eine kurze Vorstellung des juristischen Studiums. Viel Spaß beim Lesen.
2 Allgemeine Hinweise zum Studium der Rechtswissenschaft 2 I. Orientierung für Schüler und Studieninteressierte 1) Kurz-Info- Rechtswissenschaft Einen ersten Überblick gewinnen Sie über die Kurz-Info- Rechtswissenschaft. Sie enthält eine knappe Zusammenfassung über Zulassungsverfahren, Studieninhalte und wichtigen Ansprechpartner. Sollten Sie noch unsicher sein, ob das rechtswissenschaftliche Studium die richtige Wahl ist, empfehlen wir : 2) Borakel Borakel ist das Online Beratungstool der Ruhr-Universität für Studieninteressenten. Es hilft Ihnen bei der Suche nach dem passenden Studiengang: 3) Tag der offenen Tür Am letzten Schultag vor den Osterferien findet an der Ruhr-Universität Bochum der Tag der offenen Tür statt. Alle Fakultäten präsentieren sich mit einem informativen, auf Schüler abgestimmtes, Programm. Neben Probevorlesungen und Führungen gibt Ihnen die Studienberatung einen Überblick über die juristische Ausbildung. Den genauen Termin und das aktuelle Programm erfahren Sie unter: 4) Einblick Einblick ist ein speziell für Schüler konzipiertes Vorlesungsverzeichnis. Sie finden hier geeignete Vorlesungen, die zeitlich für Schüler günstig liegen und ein erstes Hineinschnuppern in die juristische Welt ermöglichen.
3 Allgemeine Hinweise zum Studium der Rechtswissenschaft 3 5) Studienfachberatung Natürlich stehe ich Ihnen auch gern für ein erstes Orientierungsgespräch zur Verfügung. Entweder Sie suchen mich während der allgemeinen Sprechzeiten auf oder vereinbaren einen individuellen Gesprächstermin. Letzteres empfiehlt sich besonders zu Semesterbeginn. Die Studienberatung befindet sich im Gebäude GC, 6. Etage, Zimmer 36. Sprechzeiten sind von montags bis donnerstags, jeweils von Uhr. Sie erreichen mich unter der Telefon-Nummer: 0234/ Meine lautet: vera.kretzschmar@rub.de.
4 Allgemeine Hinweise zum Studium der Rechtswissenschaft 4 II. Studienbeginn 1) Immatrikulation Die Aufnahme des Studiums ist zum Winter- und zum Sommersemester möglich. Die Studienplatzvergabe für das erste Semester erfolgt ab dem Wintersemester 2009/10 unmittelbar über das Studierendensekretariat der Ruhr-Universität Bochum und wird ausschließlich online über das Internet angeboten. Der Antrag zur Bewerbung auf einen Studienplatz muss für das Wintersemester bis zum des Jahres und für das Sommersemester bis zum des Jahres eingegangen sein. Eine Unterscheidung in Alt- und Neuabiturienten wird nicht vorgenommen. Einzelheiten über die Vergabe oder Fragen zum Zulassungsverfahren sind über das Studierendensekretariat der Ruhr-Universität Bochum zu klären Mit dem Bescheid über die Zuteilung eines Studienplatzes an unserer Fakultät erhalten Sie alle notwendigen Unterlagen für die Immatrikulation an der Ruhr-Universität. Bereits während der Immatrikulation werden Sie durch das Mentorenprogramm der Juristischen Fakultät betreut. Die Tutoren, Studierende aus höheren Semestern, stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Sie erhalten das Erstsemesterbegrüßungsschreiben, den Simultanplan und die Studienund Prüfungsordnung (SPO). Im Begrüßungsschreiben sind alle wichtigen Termine für Ihren Studienbeginn vermerkt. Vorkurse oder Ähnliches sind vor Ihrem Studienbeginn nicht vorgesehen. 2) Studienbeginn In der ersten Woche begrüßt Sie der Dekan unserer Fakultät und gibt einen Überblick über die Fakultät und das Studium. Gleichzeitig lernen Sie in dieser Einführungsveranstaltung die Professorenschaft kennen. Den Termin finden Sie im Erstsemesterbegrüßungsschreiben. Der
5 Allgemeine Hinweise zum Studium der Rechtswissenschaft 5 Simultanplan, Ihr Stundenplan, erleichtert Ihnen die Studienplanung. Sie finden dort alle Lehrveranstaltungen, die Sie im ersten Semester besuchen müssen. Diese Hilfe erhalten Sie auch noch für das zweite und dritte Semester. Der gesamte Studieninhalt sowie die anstehenden Prüfungen an der Fakultät sind in der Studien- und Prüfungsordnung der Juristischen Fakultät festgelegt. Einen gesamten Überblick verteilt über die einzelnen Semester enthält der Studienverlaufsplan, den Sie für den Studienbeginn WS und auch SS unter dem Punkt rechtlichen Grundlagen für das Studium auf der Studienberatungsseite finden. Viele Fragen erübrigen sich, wenn Sie die Studien- und Prüfungsordnung aufmerksam lesen. Kennen müssen Sie die Abschnitte "Die Zwischenprüfung" und "Die Schwerpunktbereichsprüfung". Im eigenen Interesse sollten Sie sich frühzeitig mit diesen Prüfungsbereichen vertraut machen. Falls nach der Lektüre weitere Fragen bestehen, ist die Studienfachberatung der richtige Ansprechpartner. Einen Überblick über die Vermittlung der Lehrinhalte enthält 12 Studien- und Prüfungsordnung. Dort erfahren Sie, was z. B. eine Vorlesung oder ein Seminar ist.
6 Allgemeine Hinweise zum Studium der Rechtswissenschaft 6 III. Studienverlauf Der Studiengang Rechtswissenschaft gliedert sich in die Abschnitte "Grundstudium" und "Hauptstudium". Das Grundstudium beträgt in der Regel vier Semester und dient dem Erwerb von Grundwissen aus dem Bereich der Pflichtfächer der staatlichen Pflichtfachprüfung. Das Pflichtfachwissen wird in den traditionellen drei Bereichen der Rechtswissenschaft, nämlich dem Bürgerlichen Recht, dem Strafrecht und dem Öffentlichen Recht vermittelt. Mit umfasst werden auch die sog. Grundlagenfächer wie z. B. rechtsgeschichtliche Veranstaltungen. Dazu kommt der Erwerb von methodischen Fähigkeiten. Abgeschlossen wird das Grundstudium mit Bestehen der Zwischenprüfung. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Information Zwischenprüfung auf meiner Homepage. Das Hauptstudium vertieft und ergänzt das bereits erworbene Pflichtfachwissen und bildet in den Schwerpunktbereichen aus. Die Schwerpunktbereiche der Fakultät orientieren sich an typischen Berufsbildern für Volljuristen unter Berücksichtigung interdisziplinärer und internationaler Aspekte. Sie können unter sieben Schwerpunktbereichen wählen: 1. Familie, Vermögen und Verfahren, 2. Arbeit und Soziales, 3. Unternehmen und Wettbewerb, 4. Internationale und Europäische Wirtschaft, 5. Wirtschaftsverwaltung, Umwelt und Infrastruktur, 6. Steuern und Finanzen und schließlich 7. Strafverteidigung, Strafprozessrecht und Kriminologie. Eine detaillierte Beschreibung enthält die Broschüre zur Schwerpunktbereichswahl, die Sie unter dem Titel Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung finden. Dazu vermittelt das Studium Schlüsselqualifikationen wie z. B. Gesprächsführung, Vernehmungslehre, Streitschlichtung sowie Fremdsprachenkompetenzen. Einzelheiten hierzu beinhalten die 8,9 SPO. Im Rahmen des Studiums ist eine praktische Studienzeit abzuleisten. Diese teilt sich in ein je sechswöchiges Praktikum
7 Allgemeine Hinweise zum Studium der Rechtswissenschaft 7 in der Rechtspflege (Regelfall: Rechtsanwalt) oder einem Unternehmen der freien Wirtschaft (Regelfall: Rechtsabteilung) und der Verwaltung (Regelfall: Kommunalverwaltung) auf. Die Absolvierung der Praktika ist ausschließlich in der vorlesungsfreien Zeit möglich. Die Ausbildungsvorschriften sehen keinen bestimmten Zeitpunkt für die Ableistung vor, es ist aber ratsam, die Praktika möglichst früh durchaus ab dem 2. Fachsemester- zu erbringen.
8 Allgemeine Hinweise zum Studium der Rechtswissenschaft 8 IV. Studiendauer 1) Regelstudienzeit Die Regelstudienzeit beträgt gemäß 1 S. 2 JAG NRW für die gesamte universitäre Ausbildung einschließlich aller Prüfungsleistungen neun Semester. (Gleichzeitig Förderungshöchstdauer nach dem BAföG) 2) Freiversuch und Abschichtung Der Freiversuch ist in 25 JAG NRW geregelt. Bis zum Ende des achten Fachsemesters kann sich jeder für den Freiversuch melden. Wer sich für den Freiversuch entscheidet, kann einmal an der staatlichen Pflichtfachprüfung teilnehmen, ohne dass bei einem Nichtbestehen die Teilnahme auf die zwei regulären Versuche angerechnet würde. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Notenverbesserung nach einem bestandenen Freiversuch. Auf dem Zeugnis wird dann nur die bessere Note vermerkt, ein Nichtbestehen bleibt ohne Folgen. Eine besondere Variante des Freiversuchs ist die Abschichtung. Einzelheiten werden in 12 JAG NRW bestimmt. 3) Durchschnittliche Studiendauer Diese liegt bei ca. 9, 5 Semestern.
9 Allgemeine Hinweise zum Studium der Rechtswissenschaft 9 V. Erste Prüfung gemäß 2 Abs. 1 JAG NRW Die erste Prüfung ist eine Kombination von Universitäts- und Staatsprüfung und schließt das universitäre Studium ab. Sie stellt nur den ersten Teil der Ausbildung zum Volljuristen dar. Den zweiten Teil bildet der Vorbereitungsdienst der Rechtsreferendare. Die Universitätsprüfung als Teil der Ersten Prüfung ist die sogenannte Schwerpunktbereichsprüfung, die unmittelbar an der Fakultät abgelegt wird. Gegenstand dieser Prüfung ist der gewählte Schwerpunktbereich. Die einzelnen Schwerpunktbereiche ergeben sich aus 7 Abs. 5 SPO. Die Prüfung im gewählten Schwerpunktbereich besteht aus einer häuslichen Arbeit und einer Aufsichtsarbeit. Die häusliche Arbeit ist im Regelfall eine Seminararbeit, die über den Zeitraum von vier Wochen anzufertigen ist. Das dazugehörige Seminar wird im folgenden Semester besucht. Die Aufsichtsarbeit wird im Umfang von fünf Zeitstunden geschrieben und ist der abschließende Prüfungsteil der gesamten Schwerpunktbereichsprüfung. Die einzelnen Zulassungsvoraussetzungen für diesen Prüfungsteil regelt 39 SPO. Die bestandene Schwerpunktbereichsprüfung fließt mit 30% in die Gesamtnote der Ersten Prüfung ein. Die weiteren 70 % erfolgen durch das Bestehen der staatlichen Pflichtfachprüfung, die vor den außeruniversitären Justizprüfungsämtern Düsseldorf oder Hamm abgelegt wird. Die staatliche Pflichtfachprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Der schriftliche Teil beinhaltet sechs Aufsichtsarbeiten von je fünf Zeitstunden. Davon sind drei Aufsichtsarbeiten dem Bürgerlichen Recht, zwei dem Öffentlichen Recht und eine dem Strafrecht zu entnehmen. Die mündliche Prüfung bedingt einen Vortrag und ein Prüfungsgespräch. Für den Vortrag kommt eine Falllösung oder ein theoretisches Thema in Betracht. Dem Prüfling steht jeweils eine Stunde Vorbereitungszeit zur Verfügung. Im Anschluss daran folgt das Prüfungsgespräch. Das
10 Allgemeine Hinweise zum Studium der Rechtswissenschaft 10 Prüfungsgespräch bezieht sich auf die in 11 JAG NRW bestimmten Pflichtfächer, die in 7 der Studien- und Prüfungsordnung ebenfalls beschrieben sind. Über diese letzte Hürde springen in der Regel bis zu sechs Kandidaten gleichzeitig. Das Prüfungsgespräch dauert daher bis zu fünf Stunden und wird durch angemessene Pausen unterbrochen. Die Zulassungsvoraussetzungen für die staatlichen Pflichtfachprüfung ergeben sich aus 7 JAG NRW.
11 Allgemeine Hinweise zum Studium der Rechtswissenschaft 11 VI. Zweite juristische Staatsprüfung Im Anschluss an die universitäre Ausbildung folgt das Referendariat. Die Bewerbungsunterlagen fordert man bei dem Oberlandesgericht an, in dessen Gerichtsbezirk die Ausbildung absolviert werden soll. Der Vorbereitungsdienst dauert 24 Monate und erfolgt in verschiedenen Stationen. Zum Ende der Ausbildungszeit werden die schriftlichen Leistungen (acht Klausuren) in den einzelnen Pflichtstationen für die zweite Staatsprüfung angefertigt. Die zweite Staatsprüfung schließt mit der mündlichen Prüfung, die einen Aktenvortrag und ein Prüfungsgespräch beinhaltet. Nach erfolgreichem Bestehen der Prüfung ist das Ziel erreicht. Jetzt stehen Ihnen grundsätzlich alle beruflichen Möglichkeiten als Volljurist offen.
12 Allgemeine Hinweise zum Studium der Rechtswissenschaft 12 VII. Schlussbemerkung Ich hoffe, dass Ihnen diese Kurzvorstellung einen ersten Überblick über die universitäre Ausbildung in der Rechtswissenschaft vermittelt. Anregungen oder sonstige brauchbare Hinweise sind jederzeit herzlich Willkommen. Scheuen Sie sich nicht, auch die weiteren Inhalte meiner Homepage anzusehen. Mit vielen Grüßen Ihre Vera Kretzschmar Studienfachberatung der Juristischen Fakultät Bochum Bochum, 8. Mai 2009
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